Sondergericht Nürnberg


 

 

Rudolf Oeschey (* 29. Mai 1903 in Schwabmünchen; † 12. September 1980 in Neuss) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist.

Oeschey, seit Dezember 1931 Mitglied der der NSDAP, war studierter und promovierter Jurist. Zunächst war er als Staatsanwalt und ab Januar 1939 als Landgerichtsrat am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig. Ab 1941 war er dort als Landgerichtsdirektor und schließlich auch als Richter beschäftigt. Im Gau Franken wurde er im Juli 1940 Führer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes. Ab Anfang Mai 1943 war er Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg und löste in dieser Position Oswald Rothaug ab.[1] Im Februar 1945 wurde er zur Wehrmacht eingezogen wo er bis zu Kriegsende blieb. Vom 4. April bis zum 14. April 1945 leitete er noch zwischenzeitlich ein ziviles Standgericht.[2]

Oeschey, den Kollegen als „blutrünstiger Richter“ charakterisierten, fällte überdurchschnittlich viele Todesurteile. Während der Prozesse soll er die Angeklagten ordinär beschimpft und aus nichtigem Anlass schwerste Strafen, insbesondere gegen Polen, verhängt haben.[3]

Im Nürnberger Juristenprozess wurde Oeschey am 14. Dezember 1947 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Haftentlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg erfolgte am 28. Mai 1955.[1] Über seinen weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.

[Bearbeiten] Literatur

* Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.

* Elke Fröhlich, Martin Broszat: Bayern in der NS-Zeit - Die Herausforderung des einzelnen: Geschichten über Widerstand und Verfolgung, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1983, ISBN 9783486424119

[Bearbeiten] Weblinks

* Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947

[Bearbeiten] Einzelnachweise

1. ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, S. 442f.

2. ↑ Rudolf Oeschey auf www.mazal.org

3. ↑ Elke Fröhlich, Martin Broszat: Bayern in der NS-Zeit - Die Herausforderung des einzelnen: Geschichten über Widerstand und Verfolgung, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1983, S. 210f.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Oeschey

 

 


 

 

 

Die Rechtsfolgen dieses Urteils standen allerdings in seltsamem Kontrast zu seinem Tenor. Von den in Nürnberg zu vier lebenslangen und sechs hohen Haftstrafen Verurteilten musste keiner seine Strafe wirklich absitzen. Die meisten von ihnen befanden sich schon Anfang der Fünfzigerjahre wieder auf freiem Fuß. So verbindet sich mit beinahe jedem der folgenden 16 Namen ein Versagen der Gerechtigkeit.

Vier der Angeklagten erhielten lebenslange Freiheitsstrafen, die wenige Jahre später ausnahmslos in begrenzte Zuchthausstrafen umgewandelt und dann ausgesetzt wurden. Franz Schlegelberger, von 1927 bis 193 1 Ministerialdirektor, bis 1942 Staatssekretär im Reichsjustizministerium, schließlich für drei Monate kommissarischer Justizminister und von Hitler mit einer Apanage von 100.000 Reichsmark pensioniert, wurde schon 1950 wegen Haftunfähigkeit entlassen. Der bundesdeutsche

Staat zahlte ihm zunächst Dienstbezüge in Höhe von 160.000 DM nach, sodann erhielt er eine gigantische Pension von 2.894 DM - ein Facharbeiter verdiente damals rund 400 DM. Als wäre nichts gewesen, gab Schlegelberger juristische Standardkommentare heraus, so etwa zum Handelsgesetzbuch. So zynisch es auch klingt, noch heute erscheint ein Lehrbuch mit dem Titel Das Recht der Gegenwart unter seinem Namen. Schlegelberger starb Ende 1970 in Flensburg.

Auch Curt Rothenberger, seit 1937 Justizsenator in Hamburg, anschließend Oberlandesgerichtspräsident und 1942/43 Staatssekretär im Reichsjustizministerium, kam bereits 1950 frei und bezog bis zu seinem Tod die Pension eines Gerichtspräsidenten. Herbert Klemm, seit 1933 persönlicher Referent des sächsischen und späteren Reichsjustizministers Thierack, 1935 bis 1940 im Reichsjustizministerium und anschließend in der NSDAP-Parteikanzlei in München tätig, war Anfang 1944 zum Staatssekretär im Justizministerium aufgestiegen. Er Wurde 1951 aus der Haft entlassen. Ebenso verließ Rudolf Oeschey, zunächst Vorsitzender des besonders brutalen Sondergerichts in Nürnberg, später Reichsanwalt beim Volksgerichtshof, 1951 das Gefängnis. Sein Nachfolger beim Nürnberger Sondergericht, Oswald Rothaug, auch ein Ankläger beim Volksgerichtshof, wurde 1956 als letzter verurteilter Nazijurist aus der Haft entlassen.

 

 

Auszug aus: Bossi, Rolf (2006): "Halbgötter in Schwarz", Goldmann in München (S. 201 ff.)

Ungesühntes Naziunrecht: Warum die deutsche Justiz traditionell unfähig ist, ihre Fehlurteile zu korrigieren

 

 

 

 


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