Sozialamt


 

 

 

 

Wir können auch anders

Meint zum Beispiel das Sozialamt in F, dass einem unterhaltspflichtigen Vater wie folgt droht: "Wie Ihnen bereits Frau Rechtsanwältin ... mit Schreiben vom ... mitgeteilt hat, haben Sie alle erdenklichen  Anstrengungen zu unternehmen, um durch Ausnutzung Ihrer Arbeitskraft den gesetzlichen Mindestunterhalt für ihre Kinder ... sicherzustellen. Ihre berufliche Umorientierung läuft diesem Ziel zumindest derzeit ganz eindeutig zuwider. Wir haben daher zu prüfen, ob wir unter diesen Umständen nicht Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Sie stellen müssen. In diesem Zusammenhang geben wir Ihnen bis zum ... Gelegenheit zur Stellungnahme." 

Das Schreiben endet mit der Floskel "Mit freundlichen Grüßen", so was nennt man Double Bind oder Zuckerbrot und Peitsche.

 

 


 

 

 

Armutsrisiko Kind

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Easygo7@aol.com [mailto:Easygo7@aol.com]

Gesendet: Mittwoch, 30. Juli 2003 16:45

An: webmaster@vaeternotruf.de

Betreff:

 

Hi !

Was sagt Ihr eigentlich dazu, wenn bei Unterhaltspfändung dem Unterhaltspflichtigen weit unterhalb der Sozialhilfe ein unpfändbarer Betrag belassen wird?

Stell dir vor, du verdienst 2100 € netto (Lohsteuerkl. I) im Monat. Wegen Unterhaltspfändung wird dir für die Miete nur 240€ (warm) anerkannt, obwohl du nachweislich in der Großstadt 370 € warm zahlst. Für den restl. Bedarf eine pauschale von 435(incl.Fahrtkosten) - macht insges. 675 € monatlich von 2100€. Der Rest wird auf unabsehbare Zeit gepfändet. Das Sozialamt rechnet dir aus, dass du als Erwerbstätiger eigentlich einen Sozialhilfebedarf von 860 inkl. voll angerechneter Miete und Fahrtkosten von 80 € monatlich hättest.

Macht eine Differenz von knapp 200 € zum Sozialhilfestandard!!!

Was also läuft hier falsch?????

Die Rechtspflegerin am Vollstreckungsgericht beteuert, Sie hätte bei Unterhaltspfändungen schon mehrmals versucht, wenigstens die Miete voll anzurechnen, wurde aber wieder vom Landgericht getadelt und zurechtgewiesen und gezwungen den Betrag für alle(!) auf 240 € festzusetzen. (Sie ist ja doch nur die Henkerin...)

Dieses unmenschliche Verhalten gegenüber Unterhaltspflichtigen ist doch voll unakzeptabel, oder ???

Stell dir zusätzlich zu dieser Situation noch vor, du wärst von deiner EX - auch noch betrogen worden (ich weiß, Schuldfrage wird seit 1977 nicht mehr angewandt), Sie nutzt das (Einzel) Kind für Ansprüche voll aus (da sie nicht arbeiten braucht und ihr Einkommen nur zur Hälfte angerechnet wird ...) und macht sich alle paar Monate ein paar schöne Tage auf Mallorca.... Dass Sie im Monat weit über 2000€ zur Verfügung hat (+Kindergeld) - und sich damit gar nicht mal so schlecht leben lässt (auf Kosten des Unterhaltspflichtigen) interessiert das Familiengericht gar nicht - Es geht ja um das Kindeswohl! Naja - und wenn dann alles unter den Hammer kommt: das Haus, das Auto (man kann ja "laut Familiengericht" mit dem Fahrrad jeden morgen 20 km strampeln gehen oder mit der Bahn hin und zurück 2 Stunden fahren), die Lebensversicherungen, die private Rentenversicherung, die Baussparverträge ... dann noch die Forderungen der (dubiosen) Familienrechtsanwälte und die Gerichtskosten noch hinzukommen ist plötzlich nichts mehr übrig vom mühsam gebackenen Kuchen. Und wenn dann der "Berechtigten" auch nur ein Euro zuwenig zufließt, wird beim Vater gepfändet - zuerst das Gehalt, dann dann die "beweglichen Gegenstände" wie der privat genutzte Laptop, die Fotokamera, die Bücher (jaja - sogar die gut erhaltenen Taschenbücher von Marc Aurel bis Stefan Zweig werden zu Geld gemacht) - schließlich das Konto gesperrt und die EC Karte entzogen und - eh man sich versieht wird ein gut bezahlter Arbeitnehmer ganz schnell zum armen Schlucker degradiert. Zum Schluss bleibt ein riesiger Berg von Schulden auf den Unterhaltspflichtigen liegen - soll er doch selbst zusehen, wie er damit fertig wird! (und das auf unabsehbare Zeit - in Familienangelegenheiten kann bis zu 30 Jahre lang "vollstreckt werden) Dass vom erwerbsfähigen Vater auch noch ein 40 Stunden Arbeitspensum in der Woche abverlangt wird für nur magere 675 € im Monat erinnert schon fast an die "Leibeigenen" des Mittelalters - was sagt eigentlich amnesty international dazu???

Und das alles nur - - - weil ein unschuldiges Kind in diese geldgierige Welt geboren wurde... Ohne das Kind hätte die "erwerbstätige" Mutter keinen einzigen Cent Unterhalt erhalten!

Schrecklich, das diese Vorstellung auch noch Realität ist und das gar nicht mal so selten ....

Ich möchte nicht wissen, wieviel Blut und Dreck an diesen Unterhaltsgesetzten festklebt, aber es stinkt zum Himmel hinauf. Und dann wundert man sich noch, wenn gelegentlich zerstörte und betrogene Unterhaltspflichtige ausrasten und zum Messer greifen ... (auch das kommt gar nicht mal so selten vor...)

Einfach ekelerregend, wenn eine Gesellschaft (im Namen des Volkes!) diese Umstände kühl einkalkuliert - - - -

Sind die Unterhaltspflichtigen die neuen Sklaven der Nation?? Wer hätte das gedacht, dass Ausbeutung und Erniedrigung in diesem Staat mit System unter dem Deckmantel der Demokratie und des Kindeswohls auch noch gefördert werden ???

Warum können das andere Länder wie die Niederlande oder Schweden ganz anders - besser - humaner - und vor allem familienfreundlicher lösen - und wir nicht?????? So gibt es z.B. in NL auch immer eine zeitliche Begrenzung des zu zahlenden Ehegattenunterhalts, bei uns dagegen herrscht immer noch die Devise: Bis der Tod Euch scheidet!!!! (auch nach der Scheidung) Eigenartigerweise gibt es in kaum einem anderen Land den sogenannten Aufstockungsunterhalt... außer bei uns! Und warum bitteschön braucht eine

Mutter bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Deutschland nicht zu arbeiten - in allen anderen Ländern liegt diese Altersbegrenzung zwischen 3 - und 6 Jahren. Häufig wird auch eine Teilzeitbeschäftigung ab dem Kindergartenalter für zumutbar angesehn ... Nur für die deutschen Gerichte fängt das Schulalter bei 8 Jahren an und Kindergärten, die der Mutter eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen würden, kennen die Familienrichter überhaupt nicht ...

Ich kenne keinen einzigen geschiedenen Vater, der nicht gerne(!) für die Kinder zahlen würde --- in Streitfällen geht es fast immer (!) um die gierigen Mütter ... die zuerst das alleinige Sorgerecht beantragen (eigentlich nur um den Vater zu schikanieren - vielmehr als ein bürokratischer Akt ist das Sorgerecht nicht) dann das Umgangsrecht eingegrenzt - damit sich die Kinder nicht zu sehr an den Vater gewöhnen ... und schließlich ein umsorgender Stiefpapa vorgeführt wird, um den richtigen Papa so richtig ins Mark zu treffen. Falls der echte Papa seinen Unterhalt wegen der neuen Lebenspartnerschaft der Mutter kürzen will, ist Sie im handumdrehen wieder "solo" pünktlich zur "2 Jahresfrist", um den Unterhalt zu sichern.

Und was ist mit dem Kind??? Es kann nichts dafür, dass es von der Mama für Ihre Zwecke ausgenutzt wird und auf Gedeih und Verderb den wechselnden "Lebenspartnern" ausgeliefert. Es bleibt nur die Hoffnung für den Vater, dass der Sohn oder die Tochter eines Tages nach der Wahrheit fragt ... Manche Väter schaffen es nicht solange zu warten und landen in der Gosse!! Nach einer Umfrage unter Obdachlosen geben 48% als Hauptursache Ihrer Misere die Scheidung an und den daraus resultierenden finanziellen Ruin.

Nun ja - und an die vielen armen Selbstmörder, die mit der Situation nicht zurechtgekommen sind, denkt auch keiner mehr ...

Soviel zu unserem verkommenen Familienrecht - - -

Mich würde mal EUER Kommentar dazu interessieren.

Grüße easy

 

 

 

 

 

 


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