Splitternacktes Kind


 

 

 

 

 

Splitternacktes Kind bei elf Grad auf dem Fahrrad unterwegs

 

Von Christoph Wenzel 18. Oktober 2008

Juristin ließ ihre Tochter unbekleidet, weil sie sich nicht anziehen lassen wollte

München - Bei nur elf Grad Celsius und schneidend kaltem Herbstwind ist eine 32-jährige Juristin mit ihrer völlig nackten, eineinhalbjährigen Tochter durch die Münchner Innenstadt geradelt. Die Begründung, die die Schwabinger Rechtsanwältin dafür anführte, ist bizarr.

Die junge Frau auf dem Fahrrad fuhr an einem Streifenwagen der Münchner Polizei vorbei. Sie hatte fast schon die Streife passiert, als den beiden Beamten plötzlich das splitternackte Kind auf dem Kindersitz auffiel. Das digitale Thermometer des Streifenwagens zeigte elf Grad an. Die Beamten stoppten daraufhin am 29. September die junge Frau, die Polizei teilte den Fall aber erst jetzt mit. Das kleine Mädchen habe "erbärmlich gefroren", die Nase sei dem Kind "bis zu den Lippen" gelaufen, und die Mundwinkel waren "bläulich verfärbt" - die Münchner Polizisten waren bei diesem Anblick "völlig perplex", sagte Polizeisprecher Gottfried Schlicht.

Ebenso ungewöhnlich wie der Vorgang war auch die Erklärung, die die junge Frau den Polizisten präsentierte: Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt.

"Diese Erklärung setzt dem ganzen die Krone auf", sagte Polizeisprecher Schlicht. Zumal die Mutter sogar Kleidung für das Kind dabeihatte. Nach Aufforderung durch die Beamten habe sie schließlich ihre Tochter angezogen, berichtet Schlicht. Die Frau durfte weiterradeln. Einer Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte die Rechtsanwältin aber nicht entgehen: Jugend- und Gesundheitsamt wurden informiert, die Frau wurde von der Kriminalpolizei vernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

"Ich kann das alles gar nicht fassen", sagte Heidrun Kaspar, seit 1999 Vorsitzende des Kinderschutzbundes München. "Die Frau hat nicht realisiert, dass das Kind nicht selbst einschätzen kann, was passiert, wenn es sich nicht anziehen lässt." Kaspar kann sich an einen vergleichbaren Fall nicht erinnern: "Die Frau hat völlig unter ihrem Niveau gehandelt. Sie hat ihrem Kind nicht den notwendigen Schutz gegeben. Das ist Dummheit - bei allen intellektuellen Fähigkeiten, die sie als Anwältin haben muss."

www.welt.de/welt_print/article2593352/Splitternacktes-Kind-bei-elf-Grad-auf-dem-Fahrrad-unterwegs.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat sie womöglich, die Schwabinger Mutter und Rechtsanwältin, folgt man einer verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, wie Frau Zypries meint, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet - so meinen wir - auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen und die Schwabinger Rechtsanwältin sollte von der SPD umgehend zur stellvertretenden Bundesjustizministerin vorgeschlagen werden. 

Doch nun im Ernst. Wer jahrelang wie der Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo die Bedeutung des Kindeswillen für den Ausgang familiengerichtlicher Verfahren in den Himmel lobt, muss sich nicht wundern, wenn andere JuristInnen, wie die Schwabinger Rechtsanwältin und Mutter, die von Herrn Salgo jahrelang gedrehte Gebetsmühle wörtlich nehmen und ein eineinhalbjähriges Kind bei elf Grad nackt mit dem Fahrrad durch München fahren, weil, laut Zeitungsmeldung:

"Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt."

Im übrigen propagiert auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebetsmühlenartig die Persönlichkeitsrechte des Kindes, die nach Meinung selbiger Ministerin so weit gehen sollten, dass der rechtliche Vater des Kindes keinen Abstammungstest ohne die Zustimmung der Mutter machen darf, denn das würde angeblich in das Persönlichkeitsrecht des Kindes eingreifen. Nächsten empfehlen uns Salgo und Zypries noch, dass Mitglied des Bundestages und Professor nur noch Kinder unter 14 Jahren werden dürfen. Das hätte wenigstens ein gutes, Salgo und Zypries müssten dann ihre Plätze räumen, was für Deutschland sicher keine all zu schlimmen Folgen hätte.

Solche Propagandisten hätte man sich in der DDR gewünscht, dann wäre es wenigstens gelungen, auf dem Papier aus der maroden DDR ein blühendes Wirtschaftswunderland herbeizureden.

 

 

 


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