Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft Hildesheim
Staatsanwaltschaft Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Telefon 05121 / 968-0
Fax: 05121 / 968-344
E-Mail: poststelle@sta-hi.niedersachsen.de
Internet: https://staatsanwaltschaft-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/
Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Hildesheim (03/2022)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Bundesland Niedersachsen
Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim: Petra Herzog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 28.03.1994 als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.05.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.04.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2010 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2010 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.05.1998 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 11.05.1998 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 22.03.2019 Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - siehe Pressemitteilung unten.
Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim: Dr. Marcus Preusse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 01.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.05.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.03.2012 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.05.2003 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.10.2019 stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - siehe Pressemitteilung unten.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim 111 Bedienstete, darunter 34 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 10 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
Bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gibt es 7 Abteilungen, denen jeweils ein Oberstaatsanwalt bzw. eine Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiter vorsteht.
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst den Landgerichtsbezirk Hildesheim.
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Julia Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.08.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 20212 und 2014 ab 18.01.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.01.2011 als Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Dr. Stefan Bauer-Schade (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Landgericht Braunschweig (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.03.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Landgericht Braunschweig - 2020: stellvertretender Pressesprecher.
Dr. Eva Bieker (Jg. 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 30.05.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Rabea Dencker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 30.05.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Rabea Joswig ab 15.05.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Rabea Joswig ab 30.05.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 unter dem Namen Rabea Dencker ab 30.05.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt.
Dr. Nico Elster (Jg. 1972) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 11.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Ab 11.07.2005 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim.
Christian Gottfriedsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 25.02.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.02.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.02.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.02.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. 2009, ..., 2021: stellvertretender Pressesprecher.
Petra Herzog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 28.03.1994 als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.05.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.04.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2010 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2010 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.05.1998 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 11.05.1998 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 22.03.2019 Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - siehe Pressemitteilung unten.
Christina Pannek ( (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 14.04.1998, ..., 2016) -im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.04.1998 als Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. 2009, ..., 2016: Pressesprecherin Jugend- und Jugendschutzstrafsachen sowie Verfahren wegen sexueller Gewalttaten. Namensgleichheit mit: Christina Wotschke (geb.. ..) - Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Christina Wotschke nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christian Wotschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 01.03.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt.
Dr. Marcus Preusse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 01.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.05.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.03.2012 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.05.2003 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.10.2019 stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - siehe Pressemitteilung unten.
Wolfgang Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 05.04.1988, ..., 2012) - siehe Meldung unten
Christian Wotschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 01.03.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christina Wotschke (geb.. ..) - Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Christina Wotschke nicht aufgeführt. 2019, ..., 2022: Pressesprecherin. Namensgleichheit mit: Christina Pannek ( (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 14.04.1998, ..., 2016) -im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.04.1998 als Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. 2009, ..., 2016: Pressesprecherin Jugend- und Jugendschutzstrafsachen sowie Verfahren wegen sexueller Gewalttaten.
Christina Wotschke (geb.. ..) - Erste
Staatsanwältin bei der
Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2019, ,... 2022) - im Handbuch
der Justiz 2016 unter dem Namen Christina Wotschke nicht
aufgeführt. 2019, ..., 2022:
Pressesprecherin. Namensgleichheit
mit: Christina Pannek ( (geb. zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965)
- Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab
14.04.1998, ..., 2016) -im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.04.1998 als Erste
Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. 2009, ...,
2016: Pressesprecherin Jugend- und Jugendschutzstrafsachen sowie Verfahren wegen
sexueller Gewalttaten.
# Harald Schmidt
# Klaus Kern
# Hans-Joachim Hummelsiep
# Norbert Grimme
# Jörg-Harold Japing
# Carsten-Hinrich Johannsen
# Ulrich Winkler
# Hans-Jürgen Bruns
# Karl-Heinz Pochert
# Oliver Paul
# Sabine Hauke-Gruben
# Thiemo Ebeling
# Miriam Schafaczek
# Andreas Niepel
# Carsten Rosengarten
# Dr. Nico Elster
Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe:
Dr. Andreas Gaschler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwalt / Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.2014 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 02.02.2018: "... Sie sind erst 21 und 22 Jahre alt: Seit Freitag müssen sich zwei junge Hildesheimer wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Sie sollen für einen nächtlichen Streit mit einem 28-Jährigen verantwortlich sein, der an den Folgen der Messerstecherei gestorben ist. Tatort ist die Ohlendorfer Brücke – die Verbindung zwischen Kulturfabrik und Marienfriedhof. Ein Ort, der in Hildesheim immer wieder in den Fokus von Straftaten rückt. ... Die 51-jährige Mutter hat ein großes Porträt ihres toten Sohnes unterm Arm, als sie den Gerichtssaal betritt. Sie möchte, dass ihr Junge während der Verhandlung anwesend ist, so sagt sie. Doch das lässt die Kammer unter Vorsitz des Richters Peter Peschka nicht zu – aus Gründen der Neutralität. Als Staatsanwalt Dr. Andreas Gaschler die detaillierte Anklage verliest, wird die Mutter immer wieder von Weinkrämpfen geschüttelt. ..." - https://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/toedlicher-messerstreit-angeklagter-bestreitet-stich-in-den-hals.html
Amtsanwälte:
- Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab , ..., 2009)
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim tätig:
Klaus Bretschneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 28.02.2001, ..., 2008)
Wolfgang Czychon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab , ..., 2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 10.03.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Martin Dorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 16.06.1992, ..., 2018)
Gerhard Hasse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 13.08.1993, ..., 2008)
Gerhard Kreutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 22.10.1985, ..., 2008)
Klaus Kukla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Hannove (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.07.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.11.1993 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.1993 als Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Horst Lücke (geb. 12.09.1939) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 25.11.1985, ..., 1998) - Namensgleichheit mit: Lücke (geb. ....) Richterin / Amtsgericht Peine (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1998, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Lücke im OLG-Bezirk Celle nicht aufgeführt. 2013: Amtsgericht Peine / Familiengericht / Abteilung 43. Namensgleichheit mit: Stefan Lücke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Hannover (ab 31.03.2008, ..., 2012)
Horst Müller (Jg. 1941) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 02.06.1972, ..., 2002)
Anja Oppermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Hildesheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.03.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.06.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Amtsgericht Hildesheim - GVP 01.03.2022: Richterin auf Probe. Amtsgericht Hildesheim - GVP 01.01.2022. Amtsgericht Hildesheim - GVP 01.03.2022: Richterin Oppermann steht ab 01.03.2022 dem Amtsgericht Hildesheim nicht mehr zur Verfügung.
Thomas Pfleiderer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 11.02.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.12.2001 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.02.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Ab 1977 Tätigkeit bei der Justiz, ab 1980 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover. 1985 bis 1989 Abordnung zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe. 1991 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, ab 2001 Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bückeburg.
Jürgen Pompe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Hildesheim (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.04.2001 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Bernd Seemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 31.01.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.10.1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.01.1994 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.01.2000 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009, 2010: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hildesheim.
Albrecht Stange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 19.04.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.04.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim - Altersteilzeit - aufgeführt.
Norbert Wolf (Jg. 1953) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (ab 26.08.2004, ..., 2009) - ab 1981 Proberichter in der niedersächsischen Justiz, Staatsanwaltschaft Hannover. Ab 1991 zwei Jahre zum Bundesjustizministerium abgeordnet, wo er im Bereich Internationales Strafrecht arbeitete. Ab 1994 Oberstaatsanwalt in Hildesheim. Ab Januar 2001 als Leitender Ministerialrat - Referatsgruppe Strafrecht im Niedersächsischen Justizministerium. Siehe Pressemeldung unten / siehe auch http://www.kinderumweltgesundheit.de/KUG/index2/pdf/aktuelles/10120_1.pdf
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
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Rechtsanwälte:
Onno Percy Heyken & Martin Heynert
Rechtsanwälte
Hildesheim, (LG Hildesheim, OLG Celle)
Zingel 5
31134 Hildesheim
Telefon: (0 51 21) 1 21 50
Hagenburg, (LG Bückeburg, OLG Celle)
Lange Straße 79 b
31558 Hagenburg
Telefon: (0 50 33) 98 04 64
E-mail: kontakt@kanzlei-heyken.de
Internet: http://www.kanzlei-heyken.de/kontakt.htm
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hildesheim
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Juli 15, 2022
Furchtbare Juristen: Hildesheimer Staatsanwälte auf
“Impfgegner”-Hexenjagd
Wenn ein Rechtssystem zur politischen
Waffe geworden ist, das eingesetzt wird, um “Regimegegner” zu bekämpfen, dann
liegt Totalitarismus als Regierungsform vor.
Das Folgende lernen Schüler
über Hexenprozesse im Mittelalter:
“Im ausgehenden Mittelalter waren
immer mehr Menschen der Überzeugung, dass für alle möglichen tragischen
Ereignisse und Missstände Hexen verantwortlich waren.
[…]
Aufgrund eines
Paktes mit dem Teufel hatten Hexen, nach den damaligen allgemeinen
Vorstellungen, alle möglichen übernatürlichen Fähigkeiten. Sie konnten anderen
Personen Schaden zufügen, sie sogar töten.
[…]
Hexen wurden für Unwetter
und Missernten verantwortlich gemacht, sie konnten die Zukunft vorhersagen und
sich wie auch andere Personen in Tiere verwandeln.”
Das ausgehende
Mittelalter ist in Hildesheim immer noch nicht ausgegangen, es scheint, im
Gegenteil, in der dortigen Staatsanwaltschaft einen regelrechten
Inquisitions-Kult zu geben, der sich in guter deutscher Tradition gegen die
Bürger wendet, die dem Staat nicht gefügig sind, gegen die “Regimegegner”, die
“Systemgegner”, die Ungeimpften, die von dem, was den guten Untertan
auszeichnet, abweichen.
Die Taz in Berlin berichtet den Fall einer
45jährigen Altenpflegerin, gegen die die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage
wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben hat:
“drei Tage später soll die Angeschuldigte bereits selbst mit dem Coronavirus
infiziert gewesen sein und einen Kollegen bei einer Kaffeepause angesteckt
haben, so die Hildesheimer Staatsanwältin Christina Wotschke. Dieser
Arbeitskollege habe seinen Dienst bis Anfang Dezember fortgesetzt, ohne von
seiner Infektion zu wissen.”
Deshalb, so schreibt die Taz weiter, habe
die Staatsanwaltschaft in Hildesheim Anklage wegen fahrlässiger Tötung in
Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung gegen die Altenpflegerin erhoben,
die zum vermeintlichen Tatzeitpunkt im “Vitanas Pflege Centrum” gearbeitet hat.
Weiter schreibt die taz, in wilder Assoziation, dass die Pflegerin für “einen
Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein [soll], in dessen Folge
mehrere Bewohner starben”. Am Ende des Textes weiß man dann, dass von drei
verstorbenen Heiminsassen NUR bei einem per Autopsie überhaupt COVID-19 als
Todesursache festgestellt wurde. Das ist Schmierenjournalismus vom Feinsten. Die
ARD-Tagesschau könnte es kaum besser.
Kehren wir zurück zur heiligen
Hildesheimer Inquisition, die aus unerfindlichen Gründen als
“Staatsanwaltschaft” bezeichnet wird:
“Die Staatsanwaltschaft wirft der
45-Jährigen vor, sie hätte erkennen müssen, dass sie sich durch engen Kontakt
mit infizierten Personen auch selbst infizieren könnte – so wie es dann ja auch
passierte. Zudem habe sie gewusst, dass einige Heimbewohner gesundheitlich
beeinträchtigt waren und Vorerkrankungen hatten. Dass sie sich durch ihr
Verhalten möglicherweise infizieren und an Corona sterben könnten, hätte der
Frau aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar sein müssen.”
Wenn Ihnen das
Ganze bislang schon seltsam vorkommt, dann wird es in der Folge vollkommen
unerträglich, denn der Hirni – Hirni ist noch das harmloseste Wort, das uns in
Bezug auf einen Staatsanwalt, der eine solche Anklage erhebt, eingefallen ist,
er meint in der Lage zu sein, eine Indizienkette zu bauen, die belegt, dass die
45jährige für den Ausbruch von COVID-19 im Vitania-Pflegeheim verantwortlich
ist. Die Kette geht so:
Im Haushalt der 45jährigen haben zwei Personen
einen positiven Test auf SARS-CoV-2.
Die 45jährige geht, offenkundig
asymptomatisch infiziert, d.h. mit keinerlei Symptomen von COVID-19 weiter
arbeiten.
Ein Arbeitskollege, der sich im selben Zeitraum mit SARS-CoV-2 bei
der 45jährigen infiziert habe, so spekuliert der Staatsanwalt, der die deutsche
Rechtsprechung in die 1930er Jahre zurückkatapultiert, habe unwissentlich die
Verteilungsarbeit für SARS-CoV-2 übernommen.
Letztlich habe die 45jährige
14 Menschen indirekt angesteckt. “Indirekt angesteckt” meint im
staatsanwaltschaftlichen Neusprech, dass vermutet wird, dass die 45jährige
SARS-CoV-2 an mindestens eine Person weitergegeben hat, von der dann vermutet
wird, dass sie ihrerseits SARS-CoV-2 weitergegeben hat. Wenn Sie also in Zukunft
einen Hammer verleihen, seien Sie gewahr, dass man nicht ausschließen kann, dass
es in einer Staatswanwaltschaft einen Irren gibt, der sie wegen Beihilfe zum
schweren Diebstahl anklagt, weil der Hammer, den Sie verliehen haben, vom Leier
an einen Kumpel weiterverliehen wurde, der ihn benutzt hat, um eine Scheibe
einzuschlagen und einen Diebstahl zu begehen.
Nun wird aus unserer
Darstellung nicht klar, warum die 45jährige und nicht etwa der Arbeitskollege,
der seinerseits und offenkundig genau so asymptomatisch wie die 45jährige im
Altenheim umhergewandert ist, auch zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits Insassen
infiziert waren, und SARS-CoV-2 verbreitet hat, wie der Staatsanwalt spekuliert,
im Gegensatz zur 45jährigen NICHT angeklagt wird.
Es ist immer nur eine Frage
der Zeit, bis das religiöse Eiferertum eskaliert
Der Grund dafür, dass
die 45jährige angeklagt wird und nicht ihr Arbeitskollege, ist ein politischer,
denn die Staatsanwaltschaft Hildesheim ist eine politische, keine pönale
Staatsanwaltschaft mehr. Angeklagt wird offenkundig auf politische Anweisung und
Vorgabe und zur Durchsetzung einer politischen Erzählung. Um zu wissen, welche
Erzählung das ist, hier ein paar Informationen:
Die 45jährige ist
ungeimpft;
Sie war ihrem Arbeitgeber als “Impfgegner” bekannt;
Sie hat
einen gefälschten Impfausweis vorgelegt, um eine zweifache Dosis von mRNA oder
einem sonstigen gegen COVID-19 unwirksamen Stoff nachzuweisen.
DESHALB
wird sie angeklagt.
Nicht dass die Verbreitung von SARS-CoV-2, so man
annimmt, dass sie von der 45jährigen ausgegangen ist, ausgeschlossen gewesen
wäre, wenn sie die doppelte Dosis COVID-19 Spritzbrühe erhalten hätte. Es ist
hinlänglich bekannt, dass dies nicht der Fall ist. Nicht, dass ein Geimpfter, in
dessen Haushalt ein positiv Getesteter zu finden ist, nicht zur Arbeit wäre
zugelassen worden, obwohl er munter SARS-CoV-2 verbreiten kann. Nichts vom
Ergebnis im Altenheim wäre anders gewesen, wenn die 45jährige geimpft gewesen
wäre. Und weil dem so ist, muss ein Exempel statuieren, um die nicht vorhandenen
empirischen Unterschiede zwischen dem Effekt, den Geimpfte und den Ungeimpfte
auf ihre Umwelt haben, politisch herzustellen und rechtlich abzusichern. Das ist
ein vorläufiger Tiefpunkt, der nur noch mit Freislers Volksgerichtshof
unterschritten werden kann. Aber wer weiß. Es gibt bestimmt emsige Eiferer, die
daran arbeiten.
Nun ist aus den Schauprozessen in der Sowjetunion
bekannt, dass es notwendig ist, entweder einen geständigen Angeklagten zu
präsentieren, einen, den man zumeist, wie im Mittelalter mit Folter gefügig
gemacht hat, oder Beweise zu fabrizieren, die unumstößlich für die Gläubigen
belegen, dass man es mit einer Hexe zu tun hat. Wenn man eine Hexe ins Wasser
wirft, an Händen und Füßen gefesselt und sie ertrinkt, dann war es keine…
Folter als Mittel, ein Geständnis zu erpressen, ist in Hildesheim bislang
bestenfalls in psychologischer Variante bekannt, z.B. dadurch, dass man
Ermittlungsergebnisse direkt an die Presse gibt und nicht abwartet, ob die
Anklage, die erhoben werden soll, vom zuständigen Richter überhaupt zugelassen
wird. Ergo muss noch etwas dazu gepackt werden. Im Fall der 45jährigen ist das
Folgendes:
“Die bei den Verstorbenen identifizierten Virusdaten hätten
mit denen des gestorbenen Partners der Angeklagten übereingestimmt. Weil der
Mann in dem betreffenden Zeitraum aber nicht in dem Altenheim gewesen sei, müsse
die 45-Jährige verantwortlich sein und das Virus in die Einrichtung getragen
haben.”
Wir erinnern uns: Drei Menschen sind im Altenheim mit oder an
COVID-19 verstorben. Bei EINEM davon konnte die Autopsie COVID-19 als
Todesursache belegen. Das staatsanwaltlich sanktionierte Schmieren geht weiter.
Und weil schmieren nicht reicht, wird noch wild assoziiert: Der Mann der
45jährigen ist verstorben und positiv getestet worden und das “SARS-CoV-2”, das
bei ihm gefunden wurde, so behauptet dieser Staatsanwalt in einer Form des
Anklagerausches, die man nur schwierig mit dem normalen Funktionieren eines
menschlichen Verstandes in Einklang bringen kann, sei exakt “das SARS-CoV-2”
gewesen, das bei den Verstorbenen im Altenheim gefunden worden sei.
Man
kann derartigen BS nicht durchgehen lassen, denn es ist die Vorstufe zur reinen
Willkür bei Anklagen und Verurteilungen. Das Genom von SARS-CoV-2 umfasst rund
30.000 Basen. Der Staatsanwalt behauptet, dass alle 30.000 Basen im Genom von
SARS-CoV-2, das beim Ehemann der 45jährigen gefunden wurde, mit den 30.000
Basen, die im Genom von SARS-CoV-2 gefunden wurde, das den Verstorbenen
entnommen wurde, identisch seien. Faszinierend und wenn es so sein sollte, ein
stochastisches Wunder, das darauf zurückzuführen sein muss, dass SARS-CoV-2 in
den Organismen der Betroffenen in den Replikations- und zwangsläufig den
Mutationsstreik getreten ist. Etwas, was es bislang noch nie gab, aber wer weiß,
vielleicht herrschen in Hildesheim andere Mutationsgesetze.
Wie dem auch
sei, selbst wenn die 30.000 Basen, die SARS-CoV-2 konstituieren, bei allen vier
Verstorbenen identisch wären, wäre damit nicht sichergestellt, dass die
45jährige, die 30.000-mutationsresistente Variante von ihrem Ehemann übernommen
oder an ihn vermittelt hat, wie auch immer und dann im Pflegeheim von Vitanas
munter verteilt hat, denn wenn eine mutationsresistente Variante im Raum
Hildesheim unterwegs ist, dann muss man annehmen, dass sie sich nicht nur bei
den vier Personen, die gerade die Aufmerksamkeit eines aufstiegsorientierten und
anpassungsfähigen Staatsanwalts erregt haben, findet. Um zu belegen, dass die
Insassen des Pflegeheims von der 45jährigen direkt [oder indirekt] angesteckt
wurden, muss unser aufstrebender Staatsanwalt nachweisen, dass NUR die 45jährige
und niemand sonst, mit diesem Mutations-resistenten Freak of Virus infiziert
war. Das ist genau der Punkt, an dem das Lamento von Egon Schneider einsetzt,
das Lamento darüber, dass die meisten Juristen von Logik so viel Ahnung haben
wie vom Leben auf dem Mars: Keine. Hätte der Staatsanwalt, der in Hildesheim
unbedingt einen politischen Schauprozess führen will, auch nur ansatzweise eine
Ahnung von Logik, dann wüsste er, dass seine Anklage spätestens da scheitert, wo
der Nachweis erbracht werden muss, dass die Variante von SARS-CoV-2, die bei den
verstorbenen Insassen gefunden wurde, NUR von der 45jährigen stammen kann, keine
andere asymptomatische und bislang unbekannte Quelle haben kann. Wir fürchte,
wenn die Richterschaft in Hildesheim nicht von Leuten durchsetzt ist, die die
kognitive Kompetenz des Staatsanwalts teilen, dürfte die Anklage nicht
zugelassen werden, immer vorausgesetzt, die Richterschaft in Hildesheim ist
nicht bereits von Polit-Darstellern instrumentalisiert worden.
Bleibt
noch nachzutragen, dass der Arbeitgeber der 45jährigen, dem Vitanas Pflege
Centrum, dadurch auffällt, dass er Angestellte überwacht und als
Erfüllungsgehilfe des Staates [und mit dem netten Nebeneffekt, jeden Verdacht,
man habe durch Nachlässigkeit oder was auch immer den COVID-19 Ausbruch im
eigenen Pflegeheim zu verantworten, beseitigen zu können] zur Anzeige bringt:
“Da die Angeschuldigte bei ihren Vorgesetzten bereits als Impfgegnerin
bekannt war, holten diese Informationen über den auf dem Zertifikat angegebenen
Impftermin und die Chargennummern der vermeintlichen Impfdosen ein. Daraus ergab
sich, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte.
Am 10.
Dezember stellte die Heimleitung die Mitarbeiterin daraufhin vom Dienst frei und
erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Ermittlungen in dieser
Sache laufen laut Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren.”
Wenn Sie zu den Wenigen gehören, die sich noch mit dem Gedanken tragen,
Altenpfleger zu werden, dann haben Sie nun eine wertvolle Information im
Hinblick auf geeignete Arbeitgeber und als das seltene Gut, das Sie als
Altenpfleger sind, können Sie sich ihren Arbeitgeber natürlich aussuchen.
...
Verdacht auf vorgetäuschte Impfungen
Haftbefehl gegen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Gifhorn hat am gestrigen Tag auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt
aus dem Landkreis Gifhorn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung
in 10 Fällen, Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie
Betruges in 32 Fällen erlassen.
Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist
dringend verdächtig, im Zeitraum von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in 10
Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft zu
haben. Stattdessen soll er nach Absprache mit den gesondert verfolgten
Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.
Zudem
soll er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt,
tatsächlich aber nicht vorgenommen haben.
In 32 Fällen sollen ärztliche
Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden
sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.
Die Ermittlungsbehörden waren
durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen
einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die
zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht
ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der
noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten.
Der Beschuldigte hat
sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Der Haftbefehl wurde gegen engmaschige
Auflagen außer Vollzug gesetzt.
11.03.2022
Arzt soll Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben
11.03.2022
Ein Arzt aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen soll zehn Kinder in Absprache mit deren Eltern nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Dem Allgemeinmediziner wird daher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gegen Kinder vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag mitteilte. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Arzt ist nach Angaben der Strafverfolger dringend tatverdächtig, zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden gesondert verfolgt.
...
Kommentar Vätenotruf:
Seltsam, ein Arzt spritzt - offenbar im Einverständnis mit den Eltern - Kinder mit einer vermutlich harmlosen Kochsalzlösung und wird deswegen - wie auch die Eltern - strafverfolgt.
Eine Impfung von Kindern mit einem Impfstoff, der nur eine "bedingte Zulassung" hat, wird dagegen seltsamer Weise nicht als Körperverletzung behandelt.
Der Bundestag erlaubt die genitale Verstümmelung von Jungen aus sogenannten religiösen Gründen (Beschneidung).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
SPD und Grüne wollen Millionen von Menschen gegen deren Willen mittels Coronaimpfzwang impfen und keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese von zwei hochproblematischen Parteien und einschlägig bekannten Rädelsführern beabsichtigte Körperverletzung an Millionen Menschen.
Das ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsbruchstaat, der so mit zweierlei Maß misst.
Polizeieinsatz im Rahmen häuslichen Streits eskaliert - 2 Polizeibeamte verletzt, Verursacher verstorben
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 29.04.2020
Am
gestrigen Abend kurz vor 18.00 Uhr bekam das PK Sarstedt einen Notruf im Rahmen
eines häuslichen Streits aus dem Landkreis.
Das meldende Paar gab an, dass
ihr 26-jähriger Sohn dabei sei, die Haustür einzutreten und man Angst vor ihm
habe. Eine 23-jährige Beamtin und ihr 58-jähriger Kollege trafen kurz darauf vor
Ort ein.
Der 26-Jährige, der bereits über den gesamten Tag verteilt durch
diverse Straftaten aufgefallen sein soll, soll im weiteren Verlauf beide Beamte
mittels einer Forke angegriffen und erheblich verletzt haben. Im Rahmen des
Kampfgeschehens soll der 58-jährige Beamte zwei Schüsse auf die Beine des
26-Jährigen abgegeben haben, die die Auseinandersetzung beendet haben. Der
26-Jährige wurde im weiteren Verlauf ins Krankenhaus eingeliefert, wo er noch am
gestrigen Abend verstarb. Da die Todesursache ungeklärt ist, weil die Kugeln
tatsächlich nur den unteren Bereich des Körpers getroffen haben, hat die
Staatsanwaltschaft Hildesheim die Obduktion angeordnet. Die Beamten konnten das
Krankenhaus nach Behandlung ihrer Verletzungen wieder verlassen. Ihre
Verletzungen sollen ebenfalls rechtsmedizinisch begutachtet werden.
Die
Polizeiinspektion Göttingen hat aufgrund der Beteiligung der Beamten aus dem
Bereich der hiesigen Polizeiinspektion die Ermittlungen aufgenommen.
Neuer stellvertretender Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 28.01.2020
Am
01. Oktober 2019 hat Oberstaatsanwalt Dr. Preusse als neuer ständiger Vertreter
der Behördenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim seinen Dienst
angetreten.
Der 48-jährige Jurist trat nach seinem Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und anschließendem
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle 1999 in den niedersächsischen
Justizdienst ein. Als Proberichter war er beim Amtsgericht Walsrode, dem
Landgericht Hannover sowie den Staatsanwaltschaften Lüneburg und Hannover tätig.
Im Jahr 2003 wurde er zum Staatsanwalt in Hannover ernannt und bearbeitete dort
zunächst Amtsdelikte, extremistisch motivierte Kriminalität und internationale
Rechtshilfesachen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Abordnung an die
Generalstaatsanwaltschaft Celle für sechs Monate. Nachdem Dr. Preusse im Januar
2009 wieder zur Staatsanwaltschaft Hannover zurückkehrte, war er zunächst in der
Abteilung für organisierte Kriminalität tätig. Ab August 2011 wechselte er in
die Zentralstelle für Betäubungsmittelstrafsachen, wo er im September 2011
kommissarisch die Stelle des Abteilungsleiters besetzte, bis er im Jahr 2012 zum
Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Bis zum Jahr 2016 nahm er die Leitung dieser
Abteilung wahr. Im Jahr 2016 erfolgte ein erneuter Wechsel in die Abteilung für
Kapitaldelikte und allgemeine Strafsachen. Von Dezember 2017 bis März 2019
übernahm Dr. Preusse kommissarisch die Aufgabe des Vertreters der
Behördenleitung. Im Folgemonat war er als kommissarischer Hauptabteilungsleiter
tätig, bis er im Anschluss wieder den Abteilungsleiterposten der Abteilung für
Kapitaldelikte übernahm und im Oktober 2019 schließlich zur Staatsanwaltschaft
Hildesheim wechselte.
Die Behördenleiterin Petra Herzog freut sich mit
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Hildesheim sehr
auf die Zusammenarbeit mit dem neuen stellvertretenden Behördenleiter/ ihrem
neuen Stellvertreter: ... .
https://staatsanwaltschaft-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neuer-stellvertretender-behordenleiter-bei-der-staatsanwaltschaft-hildesheim-184567.html
Staatsanwaltschaft Hildesheim mit neuer Behördenchefin: Petra Herzog
tritt die Nachfolge von Thomas Pfleiderer an
Im feierlichen
Rahmen hat Justizministerin Barbara Havliza heute in Hildesheim Petra Herzog als
neue Leiterin der Staatsanwaltschaft begrüßt und zugleich den in den Ruhestand
gewechselten bisherigen Behördenchef Thomas Pfleiderer verabschiedet.
Justizministerin Havliza dankte dem bisherigen Leiter der Staatsanwaltschaft:
„Sie haben die Staatsanwaltschaft Hildesheim über einen Zeitraum von mehr als
acht Jahren mit viel Geschick und großer Menschlichkeit ganz hervorragend
geleitet. Sie drückten der Arbeit der Behörde Ihren ganz persönlichen Stempel
auf und formten sie zu einer besonders schlagkräftigen Strafverfolgungseinheit.
Ihr weit überobligatorisches Engagement für den Rechtsstaat ging sogar so weit,
dass Sie zwei Mal den Beginn Ihres Ruhestandes auf eigenen Wunsch hinausschieben
ließen.“ (na so was aber auf, womöglich hatte Herr
Pfleiderer Mühe, sich mit dem rapiden Bedeutungsverlust infolge des Ruhestandes
abzufinden - Anmerkung Väternotruf)
Die Oberstaatsanwältin Petra
Herzog hatte vom scheidenden Leitenden Oberstaatsanwalt Pfleiderer die
Behördenleitung bereits im September 2017 kommissarisch übernommen. Im Januar
2019 wurde ihr dieser Dienstposten auch offiziell übertragen. ...
22.03.2019
Vier Kinder in Ilsede getötet
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 15.06.2012
Ein 36-jähriger Mann aus Ilsede ist dringend tatverdächtig, in den Abendstunden des 14.06.2012 in Ilsede seine vier Kinder im Alter von 12, 9, 7 und 5 Jahren getötet zu haben.
Danach hat er sich selbst schwere Verletzungen, vermutlich in Selbsttötungsabsicht, zugefügt.
Der Beschuldigte befindet sich derzeit schwer verletzt in einem Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen dringenden Tatverdachts des Mordes in vier Fällen eingeleitet, einen Untersuchungshaftbefehl beantragt und die Obduktion der Leichen angeordnet.
Der dringende Tatverdacht beruht u.a. auf den Spuren am Tatort und einem Abschiedsbrief des Beschuldigten.
Als Tatmotiv kommen Eheprobleme in Betracht.
Die Mutter der Kinder war zur Tatzeit nicht in Deutschland.
Julians Stiefvater gesteht Tötung unter Drogeneinfluss
Gedemütigt, geschlagen, misshandelt: Stunden dauerte das Martyrium des fünfjährigen Julian aus Delligsen (Niedersachsen) bis er an inneren Blutungen starb. Der Lebensgefährte der Mutter hat vor dem Haftrichter zugegeben, das Kind gequält und umgebracht zu haben.
Während der Tat in der Nacht zum Dienstag habe er unter Drogen gestanden, sagte der 26-Jährige. Die Obduktion habe ergeben, dass das Kind zahlreiche Verletzungen erlitt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hildesheim, Bernd Seemann, am Donnerstag.
Ein nachvollziehbares Motiv für das Verbrechen habe der arbeitslose 26-Jährige nicht nennen können, sagte Seemann. Er habe lediglich erklärt, der Junge habe ihn provoziert und zur Weißglut getrieben. Vor der Tat und auch während der Misshandlungen will der Mann Rauschgift zu sich genommen haben. Den Ermittlern erzählte er, schon seit längerer Zeit immer wieder Amphetamine (synthetische Drogen wie Speed) zu konsumieren. Als Gewalttäter sei der nicht vorbestrafte Mann zuvor allerdings nicht in Erscheinung getreten, sagte Polizeisprecher Dirk Barnert.
In der Nacht zum Dienstag war der Stiefvater mit Julian und dessen einjährigem Bruder allein. Die 28-jährige Mutter war mit dem mittleren ihrer drei Söhne im Krankenhaus. Der Dreijährige sollte dort behandelt werden. Als die Frau am Dienstag zurück nach Hause kam, war Julian verschwunden. Es begann eine große Suchaktion.
Die Polizei sei allerdings erst am späten Abend eingeschaltet worden, sagte der Sprecher. Der Lebensgefährte erzählte den Ermittlern, er habe den Fünfjährigen zuletzt am Dienstag gegen 17 Uhr gesehen. Doch zu diesem Zeitpunkt war Julian bereits tot.
Am Mittwochmorgen wurde die Leiche des Jungen unter Schutt und Abfallsäcken in einem als Garage und Stall genutzten Gebäude in der Nähe des Wohnhauses entdeckt. Dutzende Polizisten, Feuerwehrleute und freiwillige Helfer hatten sich an der Suche beteiligt.
Noch am Mittwoch nahm die Polizei den Lebensgefährten von Julians Mutter fest. Nach einer rund fünf Stunden dauernden Vernehmung beim Haftrichter habe der Mann die Tat in der Nacht zum Donnerstag schließlich gestanden, sagte Oberstaatsanwalt Seemann. Der 26-Jährige sitzt seither wegen des Verdachtes des Mordes aus niedrigen Beweggründen in Untersuchungshaft.
Julian hatte mit den beiden jüngeren Brüdern, seiner Mutter und deren Lebensgefährten zusammen in einem alten Fachwerkhaus gelebt. Sie waren dort erst Ende vergangenen Jahres eingezogen. Der leibliche Vater lebte von der Familie getrennt.
Nach Angaben des Landkreises Holzminden hatte sich das Jugendamt mit der Familie befasst, nachdem der Behörde im April dieses Jahres die Trennung der Eltern bekannt geworden war. Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Kinder ergeben. Auch aus dem Umfeld seien keine entsprechenden Hinweise eingegangen. Ende Juni habe sich der Lebenspartner der Mutter dem Jugendamt in einem Beratungsgespräch vorgestellt. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass von dem Mann eine Gefahr für die Kinder ausgehen könnte.
19.08.2010
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10007&detailid=775528
Ohne Schloss und Riegel
Nach Messerattacke in Töging
Nach dem Überfall auf eine 16-Jährige in Töging wird eine Frage laut: Warum war der mehrfach vorbestrafte Angreifer überhaupt auf freiem Fuß und nicht in Sicherungsverwahrung?
Eigentlich, so sollte man meinen, wäre Matthias A. das Paradebeispiel für einen Straftäter, für den der Gesetzgeber das Instrument der Sicherungsverwahrung geschaffen hat. An Versuchen, A. in diese Verwahrung zu nehmen und hinter Gittern zu lassen, hat es auch nicht gefehlt, aber sie blieben alle im Gestrüpp der außerordentlich fein verästelten gesetzlichen Bestimmungen hängen.
Bei der ersten Verurteilung wegen Vergewaltigung einer 18-jährigen Schülerin im Jahr 1992 kam Sicherungsverwahrung nicht in Frage, weil das damals geltende Gesetz mindestens zwei Vorverurteilungen zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe forderte. Matthias A. war aber - abgesehen von den Jugendstrafen wegen Diebstahls - nur einmal einschlägig vorverurteilt, und auch nur zu neun Monaten. Wegen der eindeutig sexuell motivierten versuchten Entführung einer Radfahrerin im Jahr 2000 - einer Tat, die der von Töging sehr ähnelt - wurde Matthias A. lediglich zu 18 Monaten Haft verurteilt; Sicherungsverwahrung kann aber nur bei einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren verhängt werden.
Nach der Entlassung aus der Psychiatrie 2006 beantragte die Staatsanwaltschaft, nachträglich Sicherungsverwahrung zu verhängen. Sie konnte sich dabei auf den Absatz 3 des 2004 neu geschaffenen Paragraphen 66b Strafgesetzbuch berufen: Voraussetzungen sind danach eine frühere Verurteilung zu mindestens drei Jahren und die fortbestehende Gefährlichkeit. Beide Voraussetzungen lagen vor. Aber der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Absatz drei nur anwendbar ist, wenn der Betroffene sonst unmittelbar in die Freiheit entlassen werden müsste. Matthias A. aber hatte zunächst noch die 18 Monate aus der Verurteilung von 2001 abzusitzen.
Im Paragraphen-Dickicht
Nach Verbüßung dieser 18 Monate prüfte die Staatsanwaltschaft Hildesheim erneut die Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung, die sich diesmal nach den Absätzen eins und zwei des Paragraphen 66b zu richten hatte. Wiederum kam man zu dem Schluss: Es geht nicht. Denn das Gesetz fordert als Voraussetzung für die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, dass nach der Verurteilung "Tatsachen erkennbar (werden), die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen".
Im Fall des Matthias A. aber waren diese Tatsachen zweifellos schon bei der Verurteilung bekannt. "Wir haben nichts unversucht gelassen, damit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung greift", sagt Christina Pannek von der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Dies sei "ein sehr unglücklicher Einzelfall".
Merk und Herrmann "bestürzt"
Sowohl die bayerische Justizministerin Beate Merk als auch Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) haben den Fall Matthias A. zum Anlass genommen, eine weitere Verschärfung der Vorschriften über die Sicherungsverwahrung zu fordern. Merk, die sich zur Zeit in den USA aufhält, nannte es "bestürzend, dass das Gesetz immer noch so lückenhaft ist" und verlangte eine schnelle Korrektur. Wie sie kritisierte auch Herrmann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und warf ihr vor, sie habe einen "unverzeihlichen Fehler" begangen, weil sie die vom Bundesgerichtshof festgestellten Gesetzeslücken nicht geschlossen habe.
An die Adresse des Landgerichts Saarbrücken sagte Herrmann, er könne "nicht begreifen, wie man bei dieser negativen Prognose eine dauerhafte Unterbringung beenden kann".
Ihm sei das Leben eines jungen Mädchens wichtiger als die Resozialisierung eines Verbrechers. Täter wie A. gehörten "hinter Schloss und Riegel".
24.07.2009
http://www.sueddeutsche.de/bayern/236/481705/text/
Hildesheim: Ermittlungen gegen Polizeibeamte abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat mit Verfügung vom 28.05.2009 das gegen zwei Polizeibeamte gerichtete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gemäß § 153 a Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind die Beschuldigten verdächtig, am 16.03.2009 im Rahmen eines Einsatzes wegen häuslicher Gewalt den Hinweisen der später getöteten Lebensgefährtin des Schützen auf in dem Haus in Hornsen vorhandene Schusswaffen nicht im erforderlichen Umfang nachgegangen zu sein. Am 18.03.2009 hatte der Lebensgefährte eines der Opfer in Hornsen ein Blutbad angerichtet. Zwei Menschen wurden erschossen, drei weitere Menschen wurden durch Schüsse schwer verletzt.
Mit der vorläufigen Einstellung ist den Beschuldigten die Zahlung einer Geldbuße an die Stiftung der Opferhilfe Niedersachsen binnen einer Frist aufgegeben worden. Die Verfahrenserledigung gemäß § 153 a Abs. 1 StPO ist im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten und mit Zustimmung des Amtsgerichts Hildesheim erfolgt. Ausschlaggebend für diesen Verfahrensabschluss war der Umstand, dass beide Beschuldigte seit Mitte der 70er Jahre ihren Dienst als Polizeibeamte des Landes Niedersachsen in untadeliger Weise ausgeübt haben und disziplinarrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind. Es wurde auch berücksichtigt, dass die Beamten einsichtig sind und sich nach der Schießerei in Hornsen persönlich zutiefst betroffen gezeigt haben. Hinzu kommt, dass beide Beschuldigten die Situation vor Ort am 16.03.2009 ersichtlich falsch eingeschätzt haben und von einem momentanen Versagen auszugehen ist.
Eine vorläufige Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 153a StPO kommt immer dann in Betracht, wenn bei Vergehen bestimmte Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Das war hier der Fall. Eine Anklageerhebung ist daher entbehrlich gewesen.
10.06.2009
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C56252076_N8808793_L20_D0_I3749624
Kinderheim "Rübezahl" in Holzen: Mord-Akte wird von Hildesheimer Staatsanwaltschaft geschlossen
Verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Di, 2009-02-10 17:16.
„Für weitere Hinweise wäre ich sehr dankbar“, sagt der Hildesheimer Staatsanwalt Scholz, zurzeit aber habe er nur diese Möglichkeit: Die Akte Kinderheim „Rübezahl“ in Holzen bei Holzminden wird geschlossen, das Ermittlungsverfahren wegen Ermordung eines Kleinkindes in den 1950er-Jahren eingestellt. Die Vernehmung und Befragung ehemaliger Heimkinder habe keinen dringenden Tatverdacht ergeben.
Strafanzeige erstattete am 13. April 2008 Hermine Schneider vom Heimkinderverband, die in einem anderen kirchlichen Heim eine schlimme Kindheit verbracht hat. Auch im Kinderheim „Rübezahl“ sind Prügel, Missbrauch und Demütigungen an der Tagesordnung gewesen. Daran zweifelt auch Staatsanwalt Scholz kaum. Diese Straftaten allerdings sind verjährt. „Es geht nur noch um Mord. Nur Mord ist noch nicht verjährt“, sagt er. So stehe es im Strafgesetzbuch.
Trägerin des Kinderheimes war die Innere Mission der evangelisch-lutherischen Landeskirche. Die wechselte seinerzeit zwar hin und wieder die Leiterin aus, aber besser ist es für die Heimkinder nach ihren Aussagen nicht geworden. „Schwarze Pädagogik“ ist auch aus dieser Einrichtung nie verschwunden.
Bleibt nur noch festzuhalten: Es soll einen weiteren Zeugen geben, der bisher noch nicht befragt worden ist, weil weder die Hildesheimer Staatsanwaltschaft noch der Verfasser dieser Zeilen seinen Namen kennen. Falls sich daran etwas ändern sollte, verspricht Scholz: „Dann ermitteln wir weiter.“
Ein Beitrag für http://kommissarinternet.blogspot.com
http://pressemitteilung.ws/node/147376