Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Koblenz


 

 

Staatsanwaltschaft Koblenz

Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

 

Telefon: 0261 / 1307-0

Fax: 0261/1307-38510

 

E-Mail: stako@genstako.mjv.rlp.de

Internet: https://stako.justiz.rlp.de/

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Koblenz (01/2024)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Rheinland-Pfalz eigentlich Steuern, wenn die Rheinland-Pfälzische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Landgericht Koblenz

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz: Mario Mannweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.04.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 09.12.2022: "Im Mainzer Justizministerium wurde am Mittwoch der personelle Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Koblenz formell vollzogen: Mario Mannweiler wurde von Justizminister Herbert Mertin zum Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz bestellt. Er tritt die Nachfolge von Harald Kruse an, der ab dem 1. Januar 2023 das Amt des Koblenzer Generalstaatsanwalts ausüben wird. ... Mario Mannweiler trat Anfang Juli 1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Mitte April 2000 wurde er dort auf Lebenszeit zum Staatsanwalt ernannt. Von Anfang Februar bis Mitte November 2005 war Herr Mannweiler zur Erprobung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er zur Staatsanwaltschaft Koblenz zurück. Vom 1. Juni 2007 bis zum 30. November 2010 war er sodann an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Am 18. Mai 2008 wurde er zum Oberstaatsanwalt befördert. Im Dezember 2010 kehrte Herr Mannweiler als Dezernent an die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zurück. Seit 2. Oktober 2014 war Herr Mannweiler Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Koblenz. Am 18. Mai 2015 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/mario-mannweiler-folgt-auf-harald-kruse-als-behoerdenleiter-bei-der-staatsanwaltschaft-koblenz/. Namensgleichheit mit: Dr. Andrea Mannweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 24.10.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Andrea Mannweiler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.09.2007 als Richterin am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.10.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Neuwied - GVP 01.01.2013: abgeordnet als Richterin am Landgericht. Landgericht Koblenz - GVP 11.08.2014: mit halber Stelle aufgeführt.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz:

Thomas Büttinghaus - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz / ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts (ab , ..., 2024) -

 

Dr. Dietmar Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz / ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.07.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Vornamen, Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt.

 07.03.2023: "Mit Wirkung vom heutigen Tag hat Staatsminister Mertin den bisherigen stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt Dr. Moll, mit der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Behördenleiters der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz betraut. Er folgt in diesem Amt Leitendem Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler nach, der seit Jahresbeginn Chef der Staatsanwaltschaft Koblenz ist. ... Oberstaatsanwalt Dr. Moll wurde 1970 in Erkelenz in Nordrhein-Westfalen geboren. Er trat im Jahr 2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. 2007 wurde er an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Zeitgleich mit seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt wechselte er von dort 2009 als Dezernent zur Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der er bis 2020 angehörte. Daran schloss sich eine Zeit als stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaften Mainz und - ab 2021 - der Staatsanwaltschaft Koblenz an." - https://gstko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail-1/generalstaatsanwaltschaft-koblenz-hat-neuen-stellvertretenden-behoerdenleiter

 

 

Pressestelle - 2024:
Dr. Martina Müller-Ehlen
Oberstaatsanwältin
Thomas Büttinghaus
Oberstaatsanwalt
Thorsten Kahl
Oberstaatsanwalt
Kirsten Mietasch
Staatsanwältin

 

Pressestelle - 2023:
Dr. Martina Müller-Ehlen, Oberstaatsanwältin
Thomas Büttinghaus, Oberstaatsanwalt
Thorsten Kahl, Oberstaatsanwalt

 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist in acht Abteilungen gegliedert.

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 240 Personen beschäftigt.

Im Höheren Dienst sind neben dem:

•Leitenden Oberstaatsanwalt

•11 Oberstaatsanwälte und

•65 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig.

Weiter sind in der Behörde beschäftigt:

•18 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

•22 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

•3 Wirtschaftsreferenten

•1 Wirtschaftssachbearbeiter und 1 Wirtschaftssachbearbeiterin

•1 Gerichtshelferin und 1 Gerichtshelfer

•109 Beamtinnen und Beamte und Angestellte im mittleren Dienst und Schreibdienst.

 

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Koblenz umfasst den Landgerichtsbezirk Koblenz.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Ute Adam-Backes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.11.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 30.11.1994 als Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Andrea Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.01.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 18.01.1996 als Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Thomas Büttinghaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.12.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 2021: Oberstaatsanwalt - Pressestelle.

Christian Callies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 22.09.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2008 als Richter/Staatsanwalt im OLG-Bezirk Koblnz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.09.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.

Dr. Hartmut Engels (Jg. 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 20.02.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt.

Claudia Fritschi (Jg. 1969) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 29.09.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Jutta Henneberger (Jg. 1970) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 17.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt.

Rainer Hofius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.04.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.

Dr. Horst Hund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 10.05.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008  ab 01.10.1997 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach aufgeführt.

Dr. Thorsten Kahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.03.2008 bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 2021: Oberstaatsanwalt - Pressestelle.

Martina Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.10.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2005 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Hugo Michael Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Prüm / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Prüm (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Hugo Michael Lenz offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 26.05.1997 als Richter am Amtsgericht Prüm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Prüm aufgeführt. Namensgleichheit mit: Heinrich Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1935) - Ministerialdirigent im Justizministerium Rheinland-Pfalz (ab 01.12.1984, ..., 1998)

Mario Mannweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.04.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 09.12.2022: "Im Mainzer Justizministerium wurde am Mittwoch der personelle Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Koblenz formell vollzogen: Mario Mannweiler wurde von Justizminister Herbert Mertin zum Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz bestellt. Er tritt die Nachfolge von Harald Kruse an, der ab dem 1. Januar 2023 das Amt des Koblenzer Generalstaatsanwalts ausüben wird. ... Mario Mannweiler trat Anfang Juli 1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Mitte April 2000 wurde er dort auf Lebenszeit zum Staatsanwalt ernannt. Von Anfang Februar bis Mitte November 2005 war Herr Mannweiler zur Erprobung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er zur Staatsanwaltschaft Koblenz zurück. Vom 1. Juni 2007 bis zum 30. November 2010 war er sodann an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Am 18. Mai 2008 wurde er zum Oberstaatsanwalt befördert. Im Dezember 2010 kehrte Herr Mannweiler als Dezernent an die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zurück. Seit 2. Oktober 2014 war Herr Mannweiler Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Koblenz. Am 18. Mai 2015 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/mario-mannweiler-folgt-auf-harald-kruse-als-behoerdenleiter-bei-der-staatsanwaltschaft-koblenz/. Namensgleichheit mit: Dr. Andrea Mannweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 24.10.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Andrea Mannweiler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.09.2007 als Richterin am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.10.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Neuwied - GVP 01.01.2013: abgeordnet als Richterin am Landgericht. Landgericht Koblenz - GVP 11.08.2014: mit halber Stelle aufgeführt.

Dr. Dietmar Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz / ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.07.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Vornamen, Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.

Dr. Martina Müller-Ehlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.11.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 2021: Oberstaatsanwältin - Pressestelle.

Markus Necknig (Jg. 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 10.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt.

Stephane Parent (Jg. 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 07.02.2002, ..., 2008)

Sven Regner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.11.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.11.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Birgit Seip-Stemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Seip-Stemer nicht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sven Owe von Soosten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2000, ..., 2008)

Sebastian Trobisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 06.03.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.03.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Katrin Trobisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Koblenz (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Katrin Engelhardt ab 20.11.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Katrin Trobisch ab 21.05.2012 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.05.2012 als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. 2020: als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mayen-Koblenz.

Dr. Michael Überhofen (Jg. 1970) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt.

 

 

 

Thomas Büttighaus (geb. ....) - Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Thomas Büttighaus nicht aufgeführt. 2019: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Koblenz

Kirsten Mietasch (geb. ....) - Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Kirsten Mietasch nicht aufgeführt. 2019: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Koblenz

 

 

 

# Wilhelm Lessing

# Werner Stein

# Hermann-Josef Vierbuchen

# Gertraud Harnischmacher

# Kurt Martin

# Claudia König-Voß

# Karin Zirwes

# Rolf Kranz

# Gabriele Wille-Steinfort

# Daniela Knoop-Kosin

# Heike Schaaf

# Dirk Mirow

# Ute Heupel

# Angelika Wingenfeld

 

 

 

Amtsanwälte:

Stefanie Moll - Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2015) - 29.07.2015: "Welpen im Internet angeboten" - http://www.siegener-zeitung.de/siegener-zeitung/Welpen-im-Internet-angeboten-309d8fd9-2710-4bc6-b86d-af99fe71a6bb-ds

 

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig:

Jörg Angerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.06.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Tagesschau - 19.10.2020: "Prozess um Cyberkriminalität"

Thomas Barisic (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Andernach (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2011 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.09.2014 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.06.2013 als Richter am Amtsgericht Andernach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Tanja Becher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Betzdorf / Direktorin am Amtsgericht Betzdorf (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.02.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 02.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2022 unter dem Namen Tanja Becher nicht aufgeführt. Amtsgericht Betzdorf - GVP 01.04.2014: aufgeführt. Amtsgericht Betzdorf - 2016: stellvertretende Direktorin. 01.03.2024: "Justizminister Herbert Mertin hat heute Tanja Becher als neue Direktorin des Amtsgerichts Betzdorf begrüßt. Tanja Becher übt dieses Amt seit dem 16. Oktober 2023 aus. Sie folgt dem vorherigen Direktor Nikolaus Karst nach, der heute offiziell in den Ruhestand verabschiedet wurde. ... Tanja Becher trat im November 1993 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ein. Bis 1998 war sie – mit Ausnahme einer Zeit als Richterin am Amtsgericht Betzdorf im Jahr 1995 – als Staatsanwältin in Koblenz tätig. Dort wurde sie im Februar 1998 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Im Januar 2006 wechselte Frau Becher als Richterin am Amtsgericht an das Amtsgericht Betzdorf. Von dort aus folgte von November 2016 bis Ende 2017 eine Abordnung an das Landgericht Koblenz. Am 16. Oktober wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Betzdorf ernannt." - https://jm.rlp.de/service/presse/detail/neue-direktorin-des-amtsgerichts-betzdorf-justizminister-herbert-mertin-verabschiedet-nikolaus-karst-und-fuehrt-tanja-becher-in-ihr-neues-amt-ein 

Heike Becker-Klein ( geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 28.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 22.12.1994 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.05.2004 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof - 3/ 5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2006 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.07.2017 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.

Volker Bewernick (Jg. 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2007) - ab 18.05.1998 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Folkmar Broszukat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bad Kreuznach (ab 30.03.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 19.02.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach / Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.05.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 18.05.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.05.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.03.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt.

Sabine Ewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.08.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Ewald nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Vorname, Geburstdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 

Dr. Orlik Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Montabaur (ab , ..., 2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 18.09.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1997 als Richter am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 18.09.1997 als Richter am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Hans-Peter Gandner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2007, ..., 2012) - ab 01.12.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2007 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 

Ludger Griesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Lahnstein / Direktor am Amtsgericht Lahnstein (ab 01.07.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.04.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2004 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 12.04.2000 als Richter am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.04.2000 als Richter am Amtsgericht Montabaur - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2017 als Direktor am Amtsgericht Lahnstein aufgeführt. Namensgleichheit mit: Nicole Griesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Koblenz / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Koblenz (ab 20.07.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Nicole Alsbach ab 07.11.1995 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nicole Alsbach ab 07.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Nicole Griesar ab 07.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.03.2010 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.07.2016 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 02.04.2012: nicht aufgeführt. Amtsgericht Koblenz - GVP 01.01.2013: weitere aufsichtführende Richterin. Amtsgericht Koblenz - 2019: stellvertretende Direktorin.  

Mona Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Koblenz (ab 08.02.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.06.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2003 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Andernach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010 und 2012 ab 24.06.1999 als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 08.02.2006 als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Wolfgang Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Koblenz (ab , ..., 2004, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.10.1998 als Richter am Amtsgericht Neuwied aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 07.10.1998 als Richter am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010, 2014 und 2016 unter dem Namen Wolfgang Horn nicht aufgeführt. Amtsgericht Koblenz - GVP 01.01.2013: aufgeführt. Landgericht Koblenz - GVP 01.01.2019, 15.08.2019: als Richter am Amtsgericht Beisitzer 6. Zivilkammer (OE 106) und 14. Zivilkammer (OE 114). 07.12.2019: "Wir trauern um Herrn Richter am Amtsgericht Horn. Der Verstorbene war zunächst von 1995 an als Staatsanwalt tätig. Nach einer zweijährigen Abordnung an das Ministerium für Justiz wechselte er 2001 in den richterlichen Dienst. Er war bei den Amtsgerichten Neuwied und Westerburg eingesetzt, bis er 2003 beim Amtsgericht Koblenz zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Seit Beginn des Jahres 2019 war er an das Landgericht Koblenz abgeordnet. ... Herr Wolfgang Horn wurde 54 Jahre alt. Stephan Rüll - Präsident des Landgerichts, Peter Lambert - Direktor des Amtsgerichts, Torsten Bonin - Vorsitzender des Richterrates." - https://rz-trauer.de/traueranzeigen-suche/wolfgang-horn. Sein Leben war Kampf - nun ruhe sanft.

Ingo Hromada (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier (ab , ..., 2009, ..., 2011) - ab 18.05.2001 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.05.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt.

Dr. Horst Hund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Abteilungsleiter Justizministerium Rheinland-Pfalz (ab , ..., 2017) - ab 1984 im rheinland-pfälzischen Justizdienst. 1989 an das Ministerium der Justiz abgeordnet, wo er bis 1997 tätig war. Im April 1997 zum ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Koblenz bestellt und im selben Jahr Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1997 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.2006 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Ab 11.01.2012 Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. 25.04.2017: "Dr. Horst Hund trat im Mai 1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeiten als Richter bei den Landgerichten Bad Kreuznach und Mainz wurde er im April 1987 bei der Staatsanwaltschaft Mainz zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Es folgte von 1989 bis 1997 eine Tätigkeit im Ministerium der Justiz in Mainz. Im April 1997 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz unter Bestellung zum ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 1997 bis Mai 2006 führte er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, daran anschießend bis Januar 2012 die Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Januar 2012 erfolgte die Beförderung zum Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Seit Dezember 2016 nimmt er die Aufgaben des Leiters der Strafvollzugsabteilung im Ministerium der Justiz wahr." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/martin-grasshoff-folgt-auf-dr-horst-hund-als-generalstaatsanwalt-bei-der-generalstaatsanwaltschaft-z/ 

Erich Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab 01.07.2008, ..., 2011) - ab 13.02.1997 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als weiterer Abteilungsleiter beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2008 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.

Christina Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Koblenz (ab 24.09.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.07.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.11.2012 als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.05.2014 als Richterin am Amtsgericht Lahnstein - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.09.2020 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2.

Heinz Krautkrämer (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 01.03.1981, ..., 2002)

Harald Kruse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.12.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.05.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 13.08.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 09.12.2022: "Im Mainzer Justizministerium wurde am Mittwoch der personelle Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Koblenz formell vollzogen: Mario Mannweiler wurde von Justizminister Herbert Mertin zum Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz bestellt. Er tritt die Nachfolge von Harald Kruse an, der ab dem 1. Januar 2023 das Amt des Koblenzer Generalstaatsanwalts ausüben wird. ... Harald Kruse trat im Juli 1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Ab Februar 1996 war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig. Dorthin kehrte er auch nach einer kurzen Tätigkeit als Richter auf Probe beim Landgericht Koblenz, von März bis September 1996, zurück und wurde dort zum Staatsanwalt ernannt. Nach einer Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2001 wurde er im April 2003 an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz versetzt. Dort wurde ihm die Funktionsstelle eines Dezernenten übertragen, wobei er zeitweise mit 10% seiner Arbeitskraft an die Staatsanwaltschaft Koblenz abgeordnet war. Im Mai 2004 wurde Kruse zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ernannt. Es folgte eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz von Januar 2006 bis März 2007. Im Mai 2009 wurde Kruse Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Seit August 2012 ist er als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/mario-mannweiler-folgt-auf-harald-kruse-als-behoerdenleiter-bei-der-staatsanwaltschaft-koblenz/.

Horst Josef Leisen (Jg. 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 01.12.1994, ..., 2002)

Albert Marxen (Jg. 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2001, ..., 2002)

Friedhelm Merzig (Jg. 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 01.02.1980, ..., 2002)

Gerald Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Cochem (ab 01.01.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 28.01.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 28.01.1994 als Richter am Amtsgericht Cochem aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2008 als Richter am Amtsgericht Cochem - abgeordnet - aufgeführt. 2014: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Cochem. 26.03.2013: "Freiheitsstrafe und Jugendarrest. Auch der Versuch des Vorsitzenden Richters Gerald Michel, den jungen Männern die Gräueltaten der Nazis zu verdeutlichen, scheiterte. »Damit kenne ich mich nicht aus«, lautete die Antwort von Carsten M. auf die Frage, ob er sich mit diesem dunklen Kapitel der Geschichte schon einmal beschäftigt habe. ..." - http://www.wochenspiegellive.de/mosel/staedte-gemeinden/cochem/cochem/nachrichtendetails/obj/2013/03/26/nazi-parolen-geschrien-amtsgericht-verhaengt-jugendstrafe/. Namensgleichheit mit: Norbert Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Zweibrücken (ab 15.09.1995, ..., 2012) -- im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.09.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. 2011, 2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Zweibrücken / 1. Strafkammer. 10.12.2018: "Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW appelliert an den Richter des Amtsgerichtes Cochem Gerald Michel, die fünf angeklagten Atomwaffengegner*innen freizusprechen. Am Mittwoch müssen sie sich für ihre Aktion des Zivilen Ungehorsams auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel verantworten. Sie waren am 23. Juli 2018 aus Protest gegen die dort gelagerten Massenvernichtungswaffen in den Stützpunkt eingedrungen und haben auf der Start- und Landebahn gesungen und musiziert. ..." - https://www.ippnw.de/atomwaffen/atomwaffenpolitik/artikel/de/atomwaffen-vor-gericht.html 

Petra Nicklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Trier (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.03.1999 als Richterin am Amtsgericht Trier - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.03.1999 als Richterin am Amtsgericht Trier - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.03.1999 als Richterin am Amtsgericht Trier aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Familiensachen - Abteilung 11. Richterin Nicklas wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Christopher do Paço Quesado (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2016, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.08.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Vornamen, Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 12.03.2019: "Im Koblenzer Prozess gegen einen mutmaßlichen islamistischen Terroristen hat die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft gefordert. ... Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado rückte in seinem Plädoyer am Dienstag laut der Sprecherin Zimmermann allerdings von seinen ursprünglichen Vorwürfen ab, der Angeklagte habe sich zum Scharfschützen ausbilden lassen, sich an Gefechten mit der Waffe beteiligt und als ein Emir eine 40-köpfige Einheit von Ahrar al-Scham befehligt. Er habe jedoch bewusst «Versorgungsleistungen» für die terroristische Gruppierung Ahrar al-Scham erbracht. ..." - https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article190200959/Mutmasslicher-islamistischer-Terrorist-Plaedoyers-im-Prozess.html

Jürgen Rudolph (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Cochem / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Cochem / Familiengericht (ab 12.11.1976, ..., 2008) - 1973-1974 Jugendrichter am Amtsgericht Koblenz. 1975 Richter am Landgericht Koblenz. 1976 Staatsanwalt an der Zentralstelle zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Koblenz. 1977-1979 Richter in einer Baukammer am Landgericht Koblenz. 1979-2008 Familienrichter am Amtsgericht in Cochem. Im Handbuch der Justiz 1974 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Initiierte im Jahr 1992 das sogenannte Cochemer Modell. Seit seiner Pensionierung Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht in Koblenz

Johannes-Walter Schmengler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 29.05.1998, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.05.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Der Fall "Krohn". 13.03.2012 Tagesschau: Razzia gegen Rechtsextreme - Aktionsbüro Mittelrhein in Bad Neuenahr-Ahrweiler. 

Peter Schmickler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt bei  der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 01.12.1994, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Bernd Schmickler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Mayen / Direktor am Amtsgericht Mayen (ab 11.09.2001, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Bernhard Schmickler ab 29.04.1988 als Richter am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Bernd Schmickler ab 11.09.2001 als Direktor am Amtsgericht Mayen aufgeführt.

Lothar Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 22.08.1983, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.08.1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 nicht aufgeführt. 16.05.2014: "Kinderpornografie verbreitet - 47-Jähriger vom Amtsgericht Koblenz verurteilt. ... "Heute gehe ich aber davon aus, dass Sie die Chance Ihres Lebens kriegen", ermahnte Staatsanwalt Lothar Schmidt den Angeklagten in seinem Plädoyer. ... "Durch ihren Konsum fördern Sie den sexuellen Missbrauch von Kindern", tadelte Richter Dennis Graf den Angeklagten bei der Urteilsverkündung.
..." -
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/koblenz_artikel,-Kinderpornografie-verbreitet-47-Jaehriger-vom-Amtsgericht-Koblenz-verurteilt-_arid,1152401.html#.VnqXP1KRgr8

Marion Schneider-Knieps (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Linz (ab , ..., 2023) -  im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Marion Schneider als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Marion Schneider-Knieps ab 31.07.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014, 2016 und 2018 unter dem Namen Schneider-Knieps nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - GVP 25.06.2015: Familiensachen - Abteilung 62. Amtsgericht Linz - 2023: Richterin / Familiensachen.

Mechthild Schneider (Jg. 1943) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 05.10.1978, ..., 2002)

Michael Stadtmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 26.01.1983, ..., 2015)

Ralf Tries (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Montabaur / Direktor am Amtsgericht Montabaur (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.01.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.05.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 12.02.2019: "Information für die Medien Nr. 4/2019. Amtsgericht Montabaur: Ralf Tries zum Direktor ernannt. Der Präsident des Landgerichts Koblenz, Stefan Rüll, hat am 12.02.2019 Ralf Tries die Ernennungsurkunde zum Direktor des Amtsgerichts Montabaur ausgehändigt. Tries folgt damit auf Peter Lambert, der Ende Juni 2018 von Montabaur als Direktor zum Amtsgericht Koblenz wechselte. Ralf Tries trat 1992 als Staatsanwalt in den Justizdienst ein und war seit 2005 bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, unterbrochen von einer 15-monatigen Abordnung in das rheinland-pfälzische Justizministerium in Mainz, Abteilungsleiter. Im Februar letzten Jahres wechselte der 53-jährige Jurist als ständiger Vertreter des Direktors an das Amtsgericht in Montabaur, wo er vorrangig Strafsachen bearbeitet und seit Juli das Gericht kommissarisch leitete. ..." - https://agmon.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/information-fuer-die-medien-nr-42019/

Gebhard Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 28.05.1999, ..., 2008)

Dr. Ralf Wehowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1959) - Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 29.10.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1996 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.12.2000 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.05.2011 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2018 als Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof aufgeführt.

Rolf Wissen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2000, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.05.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 18.05.2000 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt.

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Altenkirchen

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Rechtsanwälte:

 

Maria Anna Grandys-Laßmann

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Gartenstr. 1

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Tel: 02653 / 990 30

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Roberta Kastor

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Brückenstrasse 23

56253 Treis-Karden

Tel.:(0 26 72) 91 02 66

|| Zweigstelle

Kanzlei Kastor

Moselweißerstrasse 6

56073 Koblenz

Tel.:(02 61) 2 00 69 09

Internet: http://www.kanzlei-kastor.de

Mitglied

* Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

* Arbeitskreis in engen sozialen Beziehungen im Landkreis Cochem-Zell

* Arbeitskreis Trennung - Scheidung im Landkreis Cochem-Zell

 

 

Andrea Meyer-Kossert

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

In der Spitze 13

56626 Andernach

Tel: 02636 / 92 91 60

 

 

 

Franz Obst

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E-Mail. obst@anwaltskanzlei-obst.de

Rechtsanwalt Sylvain Lermen

lermen@anwaltskanzlei-obst.de

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Jürgen Rudolph

Rechtsanwalt

Richter am Familiengericht a. D.

Adamsstr. 5

56068 Koblenz

Internet: http://www.rudolph-ra.de

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

2008

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/presse.jsp?endyear=2008&endmon=01&page=3&startmon=12&startyear=2008&pagesize=10&uMen=634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab

 

 

 


 

 

 

Großeinsatz in Montabaur – Polizei entdeckt drei Tote

25.01.2024

In Montabaur, einer Stadt im Norden von Rheinland-Pfalz, sind in einem Wohngebiet drei tote Personen aufgefunden worden, darunter ein Kleinkind – alle sollen erschossen worden sein. Der mutmaßliche Täter ist schwer verletzt, die Polizei geht von einem „Familiendrama“ aus.

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„Zum Krankheitsbild des mutmaßlichen Täters ist uns noch nichts bekannt“, heißt es bei der Polizei. Der Mann litt vermutlich unter schweren Depressionen und befindet sich im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt die Ermittlungen.

https://www.welt.de/vermischtes/article249723008/Rheinland-Pfalz-Grosseinsatz-in-Montabaur-Polizei-entdeckt-drei-Tote.html

 

 



 

 

Kinderpornografie verbreitet - 47-Jähriger vom Amtsgericht Koblenz verurteilt
 
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"Heute gehe ich aber davon aus, dass Sie die Chance Ihres Lebens kriegen", ermahnte Staatsanwalt Lothar Schmidt den Angeklagten in seinem Plädoyer. ...

"Durch ihren Konsum fördern Sie den sexuellen Missbrauch von Kindern", tadelte Richter Dennis Graf den Angeklagten bei der Urteilsverkündung.

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http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/koblenz_artikel,-Kinderpornografie-verbreitet-47-Jaehriger-vom-Amtsgericht-Koblenz-verurteilt-_arid,1152401.html#.VnqXP1KRgr8

 

 


 

 

 

Kindesmisshandung mit tödlichen Folgen am 07.04.2009 in Lahnstein - Anklage erhoben

1. Folgemitteilung (nach Erstmitteilung am 15.04.2009)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus Gering zum Landgericht Koblenz erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige, leibliche Tochter getötet und die weitere, dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ die Kindsmutter am Nachmittag des 07.04.2009 die beiden Kinder mit dem Angeschuldigten allein in ihrer Wohnung zurück und ging einkaufen, obwohl der Angeschuldigte bereits im Herbst 2008 seine leibliche Tochter schwer misshandelt hatte. Wegen dieser Tat, die er bislang bestritten hat, aber nunmehr einräumt, wurde bereits im Februar 2009 Anklage erhoben. Der Angeschuldigte war mit der Betreuung der Kinder überfordert und ihm gelang es nicht, die schreienden Kinder zu beruhigen. Er begab sich zunächst in das Kinderzimmer der Dreieinhalbjährigen und presste seine Hand auf Mund und Nase des Kindes, um dieses zum Schweigen zu bringen. Erst nach einer halben Minute löste er seinen Griff. Aufgrund der vollständigen Abdeckung der Atemwege bestand für das Kind Lebensgefahr. Als die Kindsmutter in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter erblickte, brachte sie das Kind sofort zum Arzt.

Der Angeschuldigte war nun allein mit seiner Tochter in der Wohnung und geriet durch das schreiende Kind erneut in Rage. Er packte das Kind mit den Händen und schüttelte es mehrere Sekunden hin und her, um endlich seine Ruhe zu haben. Anschließend ließ er das Kind zu Boden fallen. Das Kleinkind erlitt hierbei u.a. schwere Hirnverletzungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Am 11.04.2009 erlag es im Krankenhaus den Verletzungen.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten zu haben, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Angeschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung, widerlegt.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird und ob der Angeschuldigte nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Kindes ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht (§ 171 des Strafgesetzbuches). Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang mit dem angeklagten Verfahren soll die Hauptverhandlung abgewartet werden, um bei der abschließenden Verfügung auch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme berücksichtigen zu können.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 25.06.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,bf02939b-4e11-2218-070c-a32077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Kindesmisshandlung am 07.04.2009 in Lahnstein – Baby verstorben

Erstmitteilung

2060 Js 21288/09

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus 56751 Gering.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige leibliche Tochter u.a. massiv geschüttelt und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Das Kind erlitt hierbei u.a. Hirnkontusionsblutungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Es wurde noch am Abend in das Krankenhaus Kemperhof in Koblenz verbracht und dort intensivmedizinisch behandelt. Infolge der schweren Verletzungen verstarb das Kind jedoch am 11.04.2009.

Zudem soll er der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin seine Hand mindestens 30 Sekunden auf Mund und Nase gepresst haben, so dass für dieses Kind ebenfalls Lebensgefahr bestand.

Der Beschuldigte hatte bereits im Oktober 2008 seine Tochter misshandelt, indem er sie geschlagen und ihr eine Oberschenkelschaftfraktur beigebracht hatte. Wegen dieser Tat, die er nunmehr einräumt, wurde bereits am 04.02.2009 Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mayen erhoben.

Der Beschuldigte hat angegeben, er habe der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Anschließend habe er sie zu Bett gebracht. Am Abend habe er sie dann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, da sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Beschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz widerlegt, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der Obduktion.

Gegen die Lebensgefährtin des Beschuldigten wird ebenfalls ermittelt. Gegen diese besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ob Anlass besteht, gegen Bedienstete des Jugendamtes des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems zu ermitteln, wird noch geprüft.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz bereits seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Er ist Soldat der Bundeswehr im Rang eines Hauptgefreiten.

Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Falls bei dem heranwachsenden Beshuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 15.04.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,774701a6-7e45-a021-44b9-46177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

Versuchtes Tötungsdelikt in Hachenburg am 23.06.2009 - Haftbefehl erlassen

1. Folgemitteilung

Der Ermittlungsrichterin bei dem Amtsgericht Koblenz hat heute Haftbefehl gegen einen 53-jährigen deutschen Staatsangehörigen türkischer Herkunft erlassen. Der Haftbefehl ist auf den Tatverdacht des versuchten Mordes aus niedrigem Beweggründen zum Nachteil der 24-jährigen Tochter des Beschuldigten gestützt, die ebenfalls Deutsche ist. Das Gericht hat den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen.

Der in 56459 Winnen wohnende Beschuldigte soll die Tochter am 23.06.2009 gegen 15.00 Uhr in dem von ihr betriebenen Friseursalon in Hachenburg mit mehreren Messerstichen niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben.

Er hat nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen erst nach dem Dazwischentreten eines zufällig anwesenden Versicherungsvertreters von dem Opfer abgelassen. Das Opfer wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus in Siegen gebracht. Ohne das sofortige Einschreiten des noch vor dem Notarzt eingetroffenen Hausarztes des Tatopfers wäre diese voraussichtlich verblutet. Die Frau erlitt mindestens drei Bauchstiche, einen Stich in die Leiste und zwei weitere Einstiche im rechten Oberschenkel. Ferner hat sie Schnittverletzungen an den Armen. Sie befindet sich noch immer in Lebensgefahr.

Der Beschuldigte wurde in Tatortnähe widerstandslos festgenommen. Zeitungsberichte wonach er gerufen haben soll „das ist meine Tochter, ich kann das machen“ lassen sich bislang nicht bestätigen. Eine Zeugin hat der Polizei gegenüber lediglich angegeben, dass er auf ihre Frage, was er gemacht habe, geantwortet hätte, dass er der Vater sei.

Der Beschuldigte, der von Beruf Metallgießer ist, räumt den äußeren Geschehensablauf ein, behauptet aber, er habe die Geschädigte nicht töten wollen. Insofern wird er durch die vorhandenen Beweismittel - insbesondere das Verletzungsbild - überführt werden können.

Als Motiv gibt der Beschuldigte an, unmittelbar vor der Tat von der mehrjährigen Beziehung des Opfers zu einem verheirateten Türken erfahren zu haben und sich danach spontan zur Tat entschlossen zu haben. Nach den Feststellungen des Haftbefehls wollte der Beschuldigte sich an seiner Tochter rächen und die Familienehre wiederherstellen. Die Tatwaffe – ein Messer mit einer Klingenlänge von 8 Zentimetern – brachte er von zu Hause mit.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz und die Website www.justiz.rlp.de informieren.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 24.06.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,23a50939-b4e1-1221-8070-ca32077fe9e3,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

 

 

Versuchtes Tötungsdelikt am 28.01.2009 in Neuwied - Anklage erhoben

Erstmitteilung

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen gegen einen 43jährigen Mann aus Neuwied zum Landgericht Koblenz erhoben.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 28.01.2009 versucht zu haben, seine 43jährige Ehefrau im Rahmen einer zunächst geführten verbalen Auseinandersetzung zu töten.

Am Vormittag des 28.01.2009 kam es im gemeinsam bewohnten Haus in Neuwied zu einem Streit zwischen den Eheleuten, in deren Verlauf der Angeschuldigte ein Messer ergriff und damit versuchte, auf seine Ehefrau einzustechen. Zuvor hatte er in nicht unerheblichem Maße dem Alkohol zugesprochen. Es gelang der Ehefrau jedoch, dem Angeschuldigten das Messer zu entwenden. Sodann ergriff er einen etwa 6 kg schweren Betonpflasterstein und schlug diesen der auf dem Boden liegenden Ehefrau wuchtig auf den Kopf, um sie zu töten. Diese verlor aufgrund der heftigen Schlagwirkung das Bewusstsein. Der Angeschuldigte schlug indes noch mindestens ein weiteres Mal zu, bis er schließlich von seinem Sohn von weiteren Schlägen abgehalten wurde. Dieser hatte Geräusche aus dem Keller vernommen und war seiner Mutter zur Hilfe gekommen.

Der Angeschuldigte verließ daraufhin das Haus und fuhr mit seinem Pkw davon. Auf der L 258 in Richtung Anhausen beschleunigte er seinen Pkw auf etwa 120 km/h und steuerte diesen nach einem Überholvorgang zielgerichtet in einen entgegenkommenden Lkw. Dem Lkw-Fahrer gelang es gerade noch, den Lkw in den Seitengraben zu lenken und so einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Es ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass der Angeschuldigte seinem Leben ein Ende bereiten wollte, insbesondere, da er nicht angeschnallt war. Glücklicherweise trug der Lkw-Fahrer nur einen Schock davon. Der Angeschuldigte hingegen erlitt schwere Verletzungen, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden.

Die Ehefrau des Angeschuldigten wurde in das Elisabeth-Krankenhaus in Neuwied verbracht, wo sie ebenfalls gerettet werden konnte.

Der Angeschuldigte hat angegeben, an die Geschehnisse keinerlei Erinnerung mehr zu haben.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 30.01.2009 in Untersuchungshaft.

Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 14.05.2009 | 14:00 Uhr Uhr

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

Sperrfrist: 14.05.1002 Uhr

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,fb86fb00-6653-121f-f9e2-b87077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

 

Tötungsdelikt in Wissen am 22.02.2009 – Haftbefehl erlassen

Erstmitteilung

In den frühen Morgenstunden des 22.02.2009 gegen 08:00 Uhr kam es in Wissen (Westerwaldkreis) zu einem Tötungsdelikt zum Nachteil einer 75 Jahre alten Frau. Beschuldigt ist der 72-jährige Ehemann der Verstorbenen.

Alarmiert wurde die Polizei durch eine Nachbarin des Anwesens der Geschädigten, die angab, von dem Ehemann der Verstorbenen fernmündlich darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass dieser seine Ehefrau getötet habe.

Bei Eintreffen der Kriminalpolizei wurde die Ehefrau - mit einem Kabel um den Hals im Bett liegend - tot vorgefunden. Der Beschuldigte wurde lebend, aber mit lebensbedrohlichen Schnittverletzungen an der linken Hand und der rechten Halsseite aufgefunden. Er wurde zur notärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er in den späten Abendstunden des 22.02.2009 notoperiert wurde.

Im Rahmen seiner verantwortlichen Vernehmung, die aufgrund der Verletzungen des Beschuldigten in einem Krankenwagen auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 48 in Höhe Koblenz durchgeführt werden musste, räumte der Beschuldigte die Tötung seiner Ehefrau ein. Er gab an, seine Frau zunächst mit den Händen gewürgt und anschließend mittels eines Handyladekabels erdrosselt zu haben.

Der Malermeister sagte allerdings aus, er habe seine Frau auf deren Wunsch hin getötet und habe sich anschließend selbst ebenfalls durch Schnitte in die Pulsadern umbringen wollen.

Da nach dem Ergebnis der am 22.02.2009 durchgeführten Obduktion der Verstorbenen aber - teils massive - Hämatome sowohl im Kopfbereich als auch im Bereich des rechten Armes festgestellt werden konnten, die mit den Angaben des Beschuldigten nicht in Einklang zu bringen sind, erließ das Amtsgericht Koblenz am 23.02.2009 antragsgemäß Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

 

Datum: 24.02.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,d385c7b8-916a-f11b-9b77-9177fe9e30b1,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 – Verfahren eingestellt

2. Folgemiteilung

2030 Js 57183/08

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des am 01.09.2008 in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen aufgefundenen Säuglings wegen des Vorwurfes des Totschlags eingestellt.

Der 29-Jährigen aus Brohl-Lützing war vorgeworfen worden, das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt gebracht, erstickt und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgt“ zu haben.

Die Beschuldigte wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft am 10.11.2008 aus der Haft entlassen und der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz durch das Amtsgericht Koblenz aufgehoben, da der gegen sie gerichtete dringende Verdacht des Totschlages nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Nach dem endgültigen Ergebnis der in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Untersuchungen war aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung der Säuglingsleiche nicht mehr festzustellen, ob das Kind nach der Geburt gelebt hat. Es ist daher zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen, dass das Kind bereits vor oder während der Geburt aufgrund eines Sauerstoffmangels und damit eines natürlichen Todes verstorben ist. Die Angaben der Beschuldigten, sie habe das Kind nach der Geburt für tot gehalten, da es weder geschrieen noch sich bewegt hat, ließen sich demnach nicht widerlegen.

Angesichts dieser Beweislage war eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr als wahrscheinlich anzusehen.

Die Beschuldigte wurde über die Möglichkeit belehrt, eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu beantragen. Nach § 7 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes besteht Anspruch auf Ersatz von Vermögensschaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Hinzu kommt eine Entschädigung in Höhe von 11 EUR pro Tag der Untersuchungshaft, die vom 02.09.2008 bis 10.11.2008 andauerte.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 22.12.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,7bd792ae-06d5-e111-0104-36169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 - Tatverdächtige bereits festgenommen

Erstmitteilung

Am 01.09.2008 gegen 13:30 Uhr wurde in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen eine männliche Säuglingsleiche unter den dort angelieferten Speiseresten aufgefunden. Das Baby war in ein Handtuch eingewickelt.

Bereits in den Abendstunden des 01.09.2008 wurde die 29-jährige Mutter des toten Säuglings, die die Schwangerschaft verheimlicht hatte, ermittelt und vorläufig festgenommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Koblenz geführten Ermittlungen und dem vorläufigen Ergebnis der gestern abend durchgeführten Obduktion besteht der Verdacht, dass die 29-Jährige aus Brohl-Lützing das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt brachte und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgte“.

Die Tatverdächtige gibt zu, das Kind in die Abfalltonne gelegt zu haben. Sie sei nach eigenen Angaben jedoch davon ausgegangen, dass das Baby bereits tot gewesen sei.

Die deutsche Staatsangehörige ist verheiratet und hat bereits drei Kinder im Alter von 9, 7 und 6 Jahre.

Sie wird wegen des Verdachtes des Totschlages heute der Ermittlungsrichterin in Koblenz vorgeführt. Über den genauen Zeitpunkt der Vorführung werde ich aus Sicherheitsgründen keine näheren Angaben machen.

Das Ergebnis der Vorführung wird voraussichtlich am späten Nachmittag durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz veröffentlicht. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 02.09.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,83a361de-4f12-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen tödlicher Schüsse am 07.06.2008 in Dattenberg eingestellt

6. Folgemitteilung

2080 Js 36379/08

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte der Polizeiinspektion Linz eingestellt, die am Morgen des 07.06.2008 auf dem Marktplatz in Dattenberg einen 29-Jährigen aus Bruchhausen durch Schüsse tödlich verletzt hatten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war das Verhalten der Polizeibeamten durch Notwehr gerechtfertigt.

Die beiden Beschuldigten haben sich gegenüber der Staatsanwaltschaft zu dem Geschehen nicht mehr im Einzelnen geäußert, sondern über ihre anwaltlichen Vertreter darauf hingewiesen, dass bereits durch das Ergebnis der übrigen Ermittlungen, insbesondere eine wenige Tage nach dem Vorfall durchgeführten Tatrekonstruktion mit zahlreichen Zeugenvernehmungen, die Abgabe der Schüsse in Notwehr bestätigt werde

Diese Einschätzung erweist sich bei Auswertung des Ermittlungsergebnisses als zutreffend. Durch die Tatrekonstruktion vor Ort und die im Zusammenhang damit durchgeführte Vernehmung zahlreicher Zeugen – Anwohner und zum Tatzeitpunkt dort anwesende Passanten – sowie die Auswertung der am Tatort gesicherten Spuren konnte das Geschehen vom 07.06.2008 nahezu lückenlos nachvollzogen werden:

Die beiden Beschuldigten hatten den 29-Jährigen am Vorfallstag auf dem Marktplatz in Dattenberg angesprochen, nachdem dieser unmittelbar zuvor angekündigt hatte, seine ehemalige Freundin in Dattenberg aufzusuchen. Das Amtsgericht Linz hatte jedoch bereits seit längerer Zeit aufgrund vorangegangener Gewalttätigkeiten des 29-Jährigen gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen diesen verhängt.

Von den Polizeibeamten in Dattenberg zur Rede gestellt, reagierte der 29-Jährige äußerst aggressiv und griff die Beamten an. Im Rahmen eines Gerangels gelang es ihm, einem der Beamten dessen Schlagstock zu entreißen und ihn damit zu attackieren, wobei er ihn am Kopf traf und ihm auch eine Verletzung beibrachte.

Daraufhin zogen beide Beamten ihre Dienstpistolen und forderten den 29-Jährigen auf, den Schlagstock aus der Hand zu legen. Dieser Aufforderung kam er jedoch nicht nach, sondern bedrohte die Beamten weiterhin aus einer kurzen Entfernung von fünf bis höchstens sieben Metern mit dem Schlagstock. Als er Anstalten machte, sich den Polizeibeamten noch weiter zu nähern, forderten diese ihn zum Stehenbleiben auf und drohten zwei Mal mündlich den Gebrauch der Schusswaffe an. Als der 29-Jährige auch darauf nicht reagierte, gab einer der Beamten einen Schuss ab, der den Mann im linken Leistenbereich traf und zu sofortigem massiven Blutaustritt führte.

Trotz dieses Treffers ging der 29-Jährige zunächst noch weiter auf die Polizeibeamten zu, was durch entsprechende Schuhabdrücke mit Blutspuren des Mannes bestätigt wird. Daraufhin gab auch der zweite Beamte zwei Schüsse ab, die den 29-Jährigen im Brustbereich trafen. Nunmehr fiel der Mann zu Boden. Trotz des unverzüglich verständigten Notarztes verstarb der 29-Jährige wenige Minuten später an äußerem und innerem Verbluten infolge des Leistenschusses und einem Bruststeckschuss.

Nach § 32 Strafgesetzbuch ist eine Handlung, die durch Notwehr geboten ist, nicht rechtswidrig. Notwehr ist diejenige Verteidigung, die zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erforderlich ist.

Diese Voraussetzungen lagen hier vor.

Der 29-Jährige hatte einem Beamten dessen Schlagstock entrissen, diesen damit bereits durch Schläge attackiert und in der Folge beide Polizeibeamte weiterhin aus nächster Nähe mit dem Stock bedroht. Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff lag damit vor.

Ein milderes Mittel als der Einsatz der Schusswaffe stand nicht mehr zur Verfügung, nachdem die Beamten –was von zwei Anwohnern im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung eindeutig bestätigt wurde – bereits zwei Mal deutlich hörbar den Gebrauch der Schusswaffe mündlich angedroht hatten, ohne dass der 29-Jährige seine Bedrohung mit dem Schlagstock einstellte.

Zudem ist anerkannt, dass unterhalb einer Distanz von 7 Metern nur geringe Chancen bestehen, eine mit einer Stich- oder (hier) Hiebwaffe angreifende Person noch rechtzeitig und wirkungsvoll mit einem Schusswaffeneinsatz zu stoppen. Bei den von der Polizei mitgeführten Schlagstöcken handelt es sich überdies bei missbräuchlicher Verwendungsweise um eine potentiell tödliche Waffe. Hinzu kommt, dass der 29-Jährige – wie die blutigen Schuhabdrücke am Tatort beweisen – sich selbst nach dem ersten Schuss mit Leistentreffer noch weiter den Beamten genähert hat.

Bei dieser Sachlage war auch die Abgabe eines Warnschusses –der aufgrund der bereits zweimaligen mündlichen Androhung des Schusswaffengebrauchs ohnehin nicht mehr notwendig war – oder eines Schusses, um den 29-Jährigen nur „kampfunfähig“ zu machen, nicht mehr möglich.

Schließlich lagen auch die im Polizei-und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland-Pfalz vorgesehenen Voraussetzungen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs –nämlich eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für Leib oder Leben sowie eine vorherige Androhung des Gebrauchs – vor.

Da das Verhalten der Beamten mithin vom Notwehrrecht gedeckt war, ist das gegen sie gerichtete Ermittlungsverfahren wegen der Tötung des 29-Jährigen eingestellt worden.

In der Wohnung des 29-Jährigen in Bruchhausen wurde später die Leiche eines 33-jährigen Mannes aus Erpel aufgefunden. Hierbei handelte es sich um einen engen Bekannten des Bruchhauseners.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der 29-Jährige seinen Bekannten bereits in den frühen Morgenstunden des 06.Juni 2008 in seiner Wohnung in Bruchhausen zunächst zusammengeschlagen, dann gefesselt und schließlich in der Badewanne ertränkt hatte.

Ein konkretes Motiv für diese Tat konnte nicht ermittelt werden. Nach Aussagen von Angehörigen und Bekannten waren die beiden Männer zwar befreundet; jedoch soll es bereits in der Vergangenheit gelegentlich zu Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein. Überdies neigte der 29-Jährige –wie auch das Verhalten gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin zeigt – durchaus zu gewalttätigen Übergriffen.

Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen an der Tötung des 33-Jährigen aus Erpel haben sich im Rahmen der Ermittlungen nicht ergeben. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diese Tat allein durch den 29-jährigen Wohnungsinhaber verübt wurde. Da dieser am Tag darauf bei dem Polizeieinsatz in Dattenberg ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft auch das Ermittlungsverfahren wegen der Tötung seines 33-jährigen Bekannten eingestellt.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 10.12.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,9a150270-c07c-1e11-1010-436169740b3c,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

Tötungsdelikt am 17.07.08 in Vallendar

Anklage wegen Mordes zum Landgericht Koblenz erhoben

Information für die Presse:

Tötungsdelikt am 17.07.2008 in Vallendar

-Anklage wegen Mordes zum Landgericht Koblenz erhoben-

-1. Folgemitteilung-

 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Mordes gegen eine 39-jährige deutsche Staatsangehörige zum Landgericht Koblenz erhoben.

Ihr wird zur Last gelegt, am 16.07.2008 in Vallendar ihren Freund, einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen, heimtückisch getötet zu haben. Während ihr Freund schlief, soll sie eine Schusswaffe ergriffen und zwei Schüsse abgegeben haben, die ihn im Brust- und Schulterbereich trafen. Tatmotiv sollen Beziehungsschwierigkeiten zwischen der Angeschuldigten und dem Opfer gewesen sein. Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 18.07.2008 in Untersuchungshaft.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (Tel. 0261-102-1521, 1509) zu richten.

Hintergrundinformation zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) qualifiziert. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt, u.a. ist „Heimtücke“ ein Mordmerkmal.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchtsstrafe absehen.

 

gez. Gandner

Oberstaatsanwalt

Datum: 02.10.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,1a917118-47cb-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

 

Tötungsdelikt in Vallendar am 17.07.2008 - Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Erstmitteilung

2010 Js 46326/08

Am Donnerstag, dem 17.07.2008, meldete eine Anruferin gegen Mitternacht bei der Polizei, dass sich in ihrem Haus in Vallendar ein Toter befinde. In der Tat fand die Polizei vor Ort die Leiche eines Mannes, der zwei Schusswunden am Oberkörper aufwies. Nach ersten Angaben der 39 Jahre alten Anruferin, die mit dem Toten seit ca. 8 Wochen befreundet war, sollen zwei unbekannte Männer nachts in das Haus eingedrungen sein und ihren Freund erschossen haben. Diese Sachdarstellung erschien wenig glaubwürdig.

Das Amtsgericht Koblenz hat am späten Nachmittag des 18.07.2008 Haftbefehl wegen Mordes gegen die beschuldigte deutsche Staatsangehörige erlassen und die Aufnahme in die Untersuchungshaft angeordnet. Nach dem Haftbefehl besteht der dringende Verdacht, dass die Beschuldigte ihren 47 Jahre alten deutschen Freund mit einer Schusswaffe getötet hat. Die Waffe soll aus dem Besitz des Opfers stammen. Das Gericht ging von Heimtücke aus, d.h. betrachtete das Opfer als arg- und wehrlos.

Tatmotiv sollen Beziehungsschwierigkeiten zwischen der Beschuldigten und dem Opfer gewesen sein. Die Beschuldigte hat die Schüsse auf ihren Freund zugegeben.

Der Haftbefehl stützt sich auf Fluchtgefahr.

Die Obduktion des Opfers wurde angeordnet.

 

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 18.07.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,a5d09352-a263-b113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

 

Folgemitteilung -Anklage wegen versuchten Totschlags zum Landgericht Koblenz erhoben

Information für die Presse

-Folgemitteilung-

 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen 46-jährigen afghanischen Staatsangehörigen zum Landgericht Koblenz erhoben.

Ihm wird zur Last gelegt, im März 2008 versucht zu haben, seine damals 2 Monate alte Tochter zu töten.

Das Kleinkind hatte am Tattag sehr viel geschrieen, so dass seine 26-jährige Mutter, die mit dem Angeschuldigten und weiteren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt im Westerwaldkreis lebt, den Angeschuldigten bat, auf das Kind aufzupassen, damit sie sich selbst ausruhen könne. Nachdem auch die Versuche des Angeschuldigten, das Kind zu beruhigen, scheiterten und ihn das laute Schreien des Kindes störte, packte er schließlich seine Tochter, schüttelte sie mehrfach heftig und warf sie anschließend auf den Steinboden der Küche. Das Kind zog sich hierbei eine Fraktur des Schädeldachs im Bereich des rechten Scheitelbeins und Hinterhauptbeins zu. Hierdurch kam es zu lebensbedrohlichen massiven Einblutungen und in der Folge zu massiver Flüssigkeitsansammlung zwischen Schädeldecke und Hirnhaut.

Im Mai 2008 stellte die Mutter das Kleinkind wegen der erheblichen Schwellung des Kopfes in einer Koblenzer Kinderklinik zur Untersuchung vor. Aufgrund der massiven Verletzungen unterrichtete die Kinderklinik die Ermittlungsbehörden.

Nach Aussage der behandelnden Ärzte ist damit zu rechnen, dass das Kind bleibende Schäden davon trägt.

Ein von der Staatsanwaltschaft Koblenz in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die bei dem Kleinkind festgestellten Verletzungen nur durch ein heftiges Schütteln des Kindes und wuchtiges Zubodenwerfen entstanden sein können.

Der Angeschuldigte, der sich seit dem 22.05.2008 in Untersuchungshaft befindet, bestreitet die Tat.

Ob die Kindesmutter sich wegen unterlassener Hilfeleistung zu verantworten hat, wird derzeit in einem gesonderten Ermittlungsverfahren geprüft.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (Tel. 0261/102-1521, 1509) zu richten.

 

gez. Gandner

Oberstaatsanwalt

Datum: 26.09.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,8b87407f-0ad9-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


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