Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal
Justizzentrum "Albrecht der Bär"
Scharnhorststraße 44
39576 Stendal
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Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Stendal (01/2012)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt - streng geheim? Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Sachsen-Anhalt
Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal: Dr. Lars-Hendrik Schröder (geb. 1968 in Stade - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 16.06.2010, ..., 2010) - September 1997 zum Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg ernannt. April 2001 Ernennung zum Richter am Landgericht Magdeburg, im Januar 2006 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Magdeburg. Von Januar 2004 bis August 2005 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Ausführlich siehe Pressemitteilung unten.
Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal: Brigitte Strullmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal / Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab , ..., 2009, ..., 2012) - ab 05.07.1999 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dessau
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Stendal eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Stendal umfasst den Landgerichtsbezirk Stendal
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Bernd Blasczyk (Jg. 1959) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 15.12.1993, ..., 2002)
Alexa Heerwagen (Jg. 1959) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 24.08.1995, ..., 2004)
Thomas Kramer (Jg. 1965) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 25.01.1999, ..., 2010) - 2009, 2010: Pressesprecher
Ramona Schlüter (Jg. 1959) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 01.06.1995, ..., 2002)
Dr. Lars-Hendrik Schröder (geb. 1968 in Stade - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 16.06.2010, ..., 2010) - September 1997 zum Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg ernannt. April 2001 Ernennung zum Richter am Landgericht Magdeburg, im Januar 2006 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Magdeburg. Von Januar 2004 bis August 2005 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Ausführlich siehe Pressemitteilung unten.
Brigitte Strullmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal / Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab , ..., 2009, ..., 2012) - ab 05.07.1999 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dessau
# Dagmar Regel
# Toralf Voigt
# Frank Mießler
# Hella Staschock
# Ulrich Romann
# Ralf Ebbing
# Gerd Regel
# Birte Iliev
# Eduard Zimmermann
# Annekatrin Kelm
# Claudia Rohde
# Iris Benzel
# Pamela Schäfer
# Ralf Mönnikes
Amtsanwälte:
- Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal
(ab , ..., 2004)
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal tätig:
Harda Battermann-Jansen (Jg. 1947) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 02.09.1994, ..., 2004)
Dirk Bildhauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (ab 01.12.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau aufgeführt.
Rosemarie Fährmann (Jg. 1949) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 15.12.1993, ..., 2002)
Uta
Wilkmann (geb. zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) -
Ministerialrätin im Justizministerium
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Burg
überregionale Beratung
http://familienberatung-burg.de
Familienberatung Gardelegen
überregionale Beratung
http://familienberatung-gardelegen.de
Familienberatung Salzwedel
überregionale Beratung
http://familienberatung-salzwedel.de
Familienberatung Stendal
überregionale Beratung
http://familienberatung-stendal.de
Rechtsanwälte:
Sonstige:
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/10
Magdeburg, den 16. Juni 2010
Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Stendal
Magdeburg/Stendal (MJ). Dr. Lars-Hendrik Schröder ist zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal ernannt worden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hat ihm am heutigen Mittwoch, den 16. Juni 2010, die Ernennungsurkunde überreicht und ihm für seine neue Aufgabe als Behördenleiter in Stendal viel Erfolg gewünscht. Dr. Schröder tritt die Nachfolge von Uta Wilkmann an, die von August 2000 bis Juni 2009 Leitende Oberstaatsanwältin in Stendal war.
Dr. Schröder wurde 1968 in Stade (Niedersachsen) geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Kiel und promovierte dort nach dem ersten juristischen Staatsexamen mit einer strafprozessrechtlichen Arbeit. Den juristischen Vorbereitungsdienst und das zweite juristische Staatsexamen absolvierte er in Niedersachsen. Im September 1997 wurde Dr. Schröder zum Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg ernannt. Im April 2001 folgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Magdeburg, im Januar 2006 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Magdeburg. Von Januar 2004 bis August 2005 war Dr. Schröder an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet.
Im Februar 2008 folgte die Abordnung an das Ministerium der Justiz. Hier war Dr. Schröder als Referatsleiter tätig. Zu seinen Aufgabenbereichen zählten das Gnadenrecht, Strafrechtliche Rehabilitierungen, das Strafvollstreckungsrecht sowie die Strafverfolgung in Staatsschutzsachen sowie in politisch oder religiös motivierter Kriminalität. Darüber hinaus wurde Dr. Schröder im März 2008 zum Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes berufen und übernahm dessen Leitung.
Impressum:
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6235
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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
Urteil des Landgerichts Stendal wegen dreifacher Kindestötung
Stendal, den 15. Mai 2008
(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des Landgerichts Stendal
Wegen Totschlags in drei Fällen hat die Große Strafkammer 2 – Schwurgericht – des Landgerichts Stendal am 18.10.2007 Ines S. aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen Januar 2001 und März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden Säugling und im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren männlichen lebenden Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die Leichen auf dem Dachboden ihres Hauses verwahrte.
Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits am 08.05.2008 die Revision der heute 38-jährigen Angeklagten verworfen. Zur Begründung führte der Strafsenat aus, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe.
Die Staatsanwaltschaft Stendal, die zunächst ebenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt hatte, hatte ihre Revision bereits nach Zustellung des schriftlich begründeten Urteils des Landgerichts Stendal zurückgenommen.
Das Urteil vom 18.10.2007 der Großen Strafkammer 2 – Schwurgericht – des Landgerichts Stendal ist damit rechtskräftig. Die Verurteilte verbüßt die Freiheitsstrafe in einer Frauenhaftanstalt. Eine vorzeitige Entlassung kommt bei guter Führung frühestens nach 2/3 der Haftzeit in Betracht.
Impressum:
Landgericht Stendal
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Am Dom 19
39576 Stendal
Tel: (03931) 58 13 14
Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27
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Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 009/06
Stendal, den 3. Juli 2006
(StA SDL) Verdacht des Totschlags in drei Fällen in Neuendorf am Damm
Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 29.06.2006 die einstweilige Unterbringung der Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus Uchtspringe angeordnet, weil dringender Tatverdacht bestehe, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder getötet und dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Der Unterbringungsbeschluss ist der Beschuldigten inzwischen verkündet worden.
Die Entscheidung ist auf eine weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stendal gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal ergangen, das, wie das Amtsgericht Gardelegen zuvor auch, den dringenden Tatverdacht des Totschlags in drei Fällen verneint hatte.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwalts angeschlossen, wonach zwar rechtsmedizinisch nicht festgestellt werden kann, ob die Kinder lebend oder tot geboren wurden, nach den tatsächlichen Umständen des Falls aber eine dringende Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass es sich um Lebendgeburten gehandelt habe.
Die Annahme verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit hat das Oberlandesgericht auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vom März 2006 gestützt.
Die Ermittlungen dauern an.
Wilkmann
Leitende Oberstaatsanwältin
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/sta-sdl/2006/009_2006.htm
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/06
Stendal, den 13. März 2006
(StA SDL) Leichenfund in Neuendorf am Damm
Am Samstag, den 11.03.2006, fand ein seit Oktober 2005 von seiner Ehefrau getrennt lebender Mann auf dem Dachboden des von seiner Frau bewohnten Einfamilienhauses in einem Pappkarton, der mit Tupperware gefüllt war, mit Klebeband umwickelte Plastikfolie. Beim Versuch, die Folie aufzuschneiden, entwich ein unangenehmer Geruch.
Er verließ zunächst den Dachboden und sprach seine in den unteren Räumen befindliche Frau auf diesen Geruch an. Diese begab sich daraufhin auf den Dachboden und kam mit einer Tasche wieder herunter, verließ das Haus und warf die Tasche in die Mülltonne.
Der Ehemann lud gemeinsam mit einem Bekannten die Mülltonne in das Fahrzeug des Bekannten. Sie fuhren zu dessen Grundstück, öffneten die Tasche und die Plastikfolie und fanden die stark verwesten menschlichen Rest.
Die Ehefrau war beiden gefolgt und sah ebenfalls, was sich in der Folie befand. Sie lief zu ihrem Fahrzeug und fuhr davon.
Die 1969 geborene Ines S. konnte kurze Zeit später in Seethen (Altmarkkreis Salzwedel) festgenommen werden. Sodann wurde das Grundstück durch die Polizei durchsucht und es wurden auf dem Dachboden zwei weitere Leichen gefunden.
Die drei Leichen sind noch am 11.03.2006 obduziert worden. Es konnte festgestellt werden, dass es sich jeweils um Neugeborene handelt, die stark verwest waren. Bei einem Kind war die Verwesung so weit fortgeschritten, dass das Geschlecht nicht mehr festgestellt werden konnte. Auch die Todesursache konnte bislang nicht bestimmt werden.
Die Eheleute, die sich seit 1999 kennen, lebten seit Sommer 2001 in dem Einfamilienhaus in Neuendorf am Damm. Gegen den Ehemann besteht kein Tatverdacht. Er hat in seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass ihm weitere Schwangerschaften seiner Ehefrau, außer der, aus der das 2004 geborene gemeinsame Kind hervorgegangen ist, nicht bekannt geworden sind. Demnach – und aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustands – ist nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht ausgeschlossen, dass die Kinder bereits vor dem Einzug in das Einfamilienhaus geboren wurden.
Die Postangestellte wurde wegen des Verdachts des Totschlags vorläufig festgenommen. Bei dem Versuch einer polizeilichen Vernehmung stellte sich heraus, dass die Beschuldigte geistig verwirrt war. Sie war nicht in der Lage, Angaben zum Geburtszeitpunkt, zur Frage, wie und wo die Kinder geboren sind oder auch nur zum Geschlecht der Neugeborenen zu machen. Weil der Verdacht einer erheblichen psychischen Störung bestand, wurde die Beschuldigte am 11.03.2006 stationär im Landeskrankenhaus Uchtspringe untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat die vorläufige Unterbringung der Beschuldigten wegen des Verdachts des Totschlags in 3 Fällen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit beantragt. Die Unterbringung ist am Abend des 12.03.2006 angeordnet worden.
Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Stendal zurzeit nicht.
Wilkmann
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Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 004/03
Stendal, den 7. April 2003
(StA SDL) Totschlags eines 42-jährigen Mannes aus Seehausen am 04.04.2003
In Ergänzung der Pressemitteilung der Polizeidirektion Stendal vom 05.04.2003 wird mitgeteilt, dass die 18-jährige Tatverdächtige in Begleitung von zwei männlichen Personen aus Wittenberge kommend nach Seehausen zum Tatopfer fuhr.
Die 18-Jährige, die nicht unerheblich alkoholisiert war, betrat das Grundstück des Opfers und forderte diesen auf, auf den Hof zu kommen. Dieser Aufforderung kam das Opfer nach. Es entstand ein Streitgespräch, in deren Folge die 18-Jährige auf das Opfer mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 18 cm einstach. Die Tatverdächtige ist geständig und räumt einen Messerstich in den Bauchbereich ein. Das Motiv der Tat ist unklar; die Tatverdächtige hat angegeben, keine Erklärung für die Tat zu haben.
Das Amtsgericht Stendal hat Haftbefehl gegen die 18-Jährige wegen Totschlags erlassen.
Harda Battermann-Janssen
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