Stiefkind

Stiefvater - Stiefmutter - Stiefeltern

Patchworkfamilie - Stieffamilien


 

 

Wer kennt sie nicht, die bösen Stiefmütter aus den Märchen der Gebrüder Grimm. Es kann schon sein, dass da etwas wahres dran ist, dass Stiefmütter und Stiefväter nicht immer ein gutes Verhältnis zu ihrem Stiefkind haben. Dies liegt häufig an Rivalitäten zwischen Stiefelternteil und dem Kind um die Zuwendung des leiblichen Elternteils. Der Stiefelternteil hat sich häufig nicht bewußt für das nichtleibliche Kind entschieden, sondern war an der Frau oder dem Mann als Partner/in interessiert. Das Kind ist da mitunter nur das notwendige "mitzunehmende" Übel. Hinzu kommt die Loyalität des Kindes zum außerhalb lebenden Elternteil, meist dem Vater, so es mit diesem bisher Kontakt hatte und dem Vater, der umgekehrt von seinem Kind auch Loyalität erwartet.

Viele Stiefkinder, besonders wenn sie vom Stiefelternteil auch adoptiert wurden werden im unklaren über ihre wirkliche Herkunft gelassen. Gleichzeitig fühlen sie aber das Familiengeheimnis. Dies kann bei den Kindern zu psychischen Irritationen und Störungen führen.

 

Als "Patchworkfamilien" (Patchwork - Flickenteppich) bezeichnet man Familienformen, die keine klassische Kernfamilie sind (Vater-Mutter-Kind), sondern sich aus verschiedenen teils miteinander verwandten, teils nicht miteinander verwandten "Familienmitgliedern" zusammensetzt. Die klassische Stieffamilie ist eine Form der Patchworkfamilie.

 


 

 

 

Politik

Dienstag, 25. August 2009

Karlsruhe sieht keinen "Vorrang"

Homosexuelle dürfen adoptieren

Schwule und Lesben dürfen auch weiterhin das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Noch dürfen Homosexuelle nur fast richtig heiraten und nur fast richtig adoptieren.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt, das das Adoptionsverfahren angezweifelt und ausgesetzt hatte. Sie äußerten sich allerdings nicht abschließend zur Verfassungsmäßigkeit der vor mehr als vier Jahren beschlossenen gesetzlichen Stiefkind-Adoption. Diese stößt vor allem auf den Widerstand von CDU und CSU.

Im Ausgangsverfahren will eine Frau das heute dreijährige Kind ihrer Lebenspartnerin adoptieren. Das Jugendamt unterstützt die beabsichtigte Adoption, weil auch der leibliche Vater zugestimmt hatte. Dagegen hält das Amtsgericht die gesetzliche Regelung zur Stiefkindadoption für verfassungswidrig, weil es dem im Grundgesetz verankerten Elternrecht widerspreche. Der annehmende Lebenspartner werde dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichgestellt. Das Amtsgericht legte die Frage zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor.

Die Schweinfurter Richtervorlage wurde zum einen aus formalen und inhaltlichen Gründen verworfen. Allerdings verwies das Verfassungsgericht auch auf seine eigene Rechtsprechung. Nach dieser nehme die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären "keine Vorrangstellung" ein. Stiefkind-Adoption erneut gestärkt

Durch den Beschluss wird die Stiefkind-Adoption erneut gestärkt. Vor wenigen Wochen erst hatte das Land Bayern überraschend seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung als "eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule". Nach Ansicht von Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, setzt der Karlsruher Beschluss ein klares Signal gegen jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Familien. Er forderte, eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht zu ermöglichen. "Das wollen wir in der nächsten Wahlperiode durchsetzen", kündigte er an. Ein pauschaler Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht sei diskriminierend.

Auch die Vize-Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte die Union auf, ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben. "Das gemeinsame Adoptionsrecht ist Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Liberalen. "Der Wandel im Rechtsverständnis von Elternschaft zeigt sich daran, dass Kinder, die mit zwei Bezugspersonen aufwachsen, die dem gleichen Geschlecht angehören, in Deutschland heute keine Seltenheit mehr sind."

dpa

http://www.n-tv.de/politik/Homosexuelle-duerfen-adoptieren-article475761.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was sind das für seltsame Zustände in diesem Land, wo Väter mit dem Segen der Verfassungsrichter aus Karlsruhe ihr eigenes Kind per Adoption quasi an andere Leute verschenken können und damit alle verwandtschaftlichen Bindungen zum eigenen Kind kappen dürfen.

 

 

 


 

 

 

"Das Stiefkind - ein unterhaltsrechtliches Neutrum?"

Michael Nickel

in: "Neue Justiz", 3/2006, S. 111-113

 

Im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.5.2005, BGH, FamRZ 2005, 1817 = NJ 2006, 125. Zu Fragen des Kindesunterhaltes im Zusammenhang mit der Rangfolge von leiblichen Kindern, der neuen Ehefrau und dem Stiefkind. 

 

 

 

 


 

 

 

 

Stiefkinder und ihre Rechte: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen

Zu dem Themenschwerpunkt „Stiefkinder und ihre Rechte“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Das Heft enthält Beiträge renommierter Autorinnen und Autoren u.a. zu den Themen „Lebenssituation von Stiefkindern und ihren Familien“, „Rechtlicher Status des Stiefkindes“, „Umgangsrechte von Stiefeltern“, „Stiefkindadoption“ und „Bedeutung des abwesenden Elternteils für das Kind“ sowie ein Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Außerdem werden aktuelle Forschungsergebnisse zur Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren präsentiert.

Das Heft kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 4,50 Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden (bei Abnahme ab zehn Exemplaren 4,- Euro pro Heft, ab hundert Exemplaren 3,- Euro pro Heft).

Deutsche Liga für das Kind, Chausseestr. 17, 10115 Berlin

Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

 

03.11.2004

 

 

 


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