Stiefvater
Julians Stiefvater gesteht Tötung unter Drogeneinfluss
Delligsen (dpa) - Gedemütigt, geschlagen, misshandelt: Stunden dauerte das Martyrium des fünfjährigen Julian aus Delligsen (Niedersachsen) bis er an inneren Blutungen starb. Der Lebensgefährte der Mutter hat vor dem Haftrichter zugegeben, das Kind gequält und umgebracht zu haben.
Während der Tat in der Nacht zum Dienstag habe er unter Drogen gestanden, sagte der 26-Jährige. Die Obduktion habe ergeben, dass das Kind zahlreiche Verletzungen erlitt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hildesheim, Bernd Seemann, am Donnerstag.
Ein nachvollziehbares Motiv für das Verbrechen habe der arbeitslose 26-Jährige nicht nennen können, sagte Seemann. Er habe lediglich erklärt, der Junge habe ihn provoziert und zur Weißglut getrieben. Vor der Tat und auch während der Misshandlungen will der Mann Rauschgift zu sich genommen haben. Den Ermittlern erzählte er, schon seit längerer Zeit immer wieder Amphetamine (synthetische Drogen wie Speed) zu konsumieren. Als Gewalttäter sei der nicht vorbestrafte Mann zuvor allerdings nicht in Erscheinung getreten, sagte Polizeisprecher Dirk Barnert.
In der Nacht zum Dienstag war der Stiefvater mit Julian und dessen einjährigem Bruder allein. Die 28-jährige Mutter war mit dem mittleren ihrer drei Söhne im Krankenhaus. Der Dreijährige sollte dort behandelt werden. Als die Frau am Dienstag zurück nach Hause kam, war Julian verschwunden. Es begann eine große Suchaktion.
Die Polizei sei allerdings erst am späten Abend eingeschaltet worden, sagte der Sprecher. Der Lebensgefährte erzählte den Ermittlern, er habe den Fünfjährigen zuletzt am Dienstag gegen 17 Uhr gesehen. Doch zu diesem Zeitpunkt war Julian bereits tot.
Am Mittwochmorgen wurde die Leiche des Jungen unter Schutt und Abfallsäcken in einem als Garage und Stall genutzten Gebäude in der Nähe des Wohnhauses entdeckt. Dutzende Polizisten, Feuerwehrleute und freiwillige Helfer hatten sich an der Suche beteiligt.
Noch am Mittwoch nahm die Polizei den Lebensgefährten von Julians Mutter fest. Nach einer rund fünf Stunden dauernden Vernehmung beim Haftrichter habe der Mann die Tat in der Nacht zum Donnerstag schließlich gestanden, sagte Oberstaatsanwalt Seemann. Der 26-Jährige sitzt seither wegen des Verdachtes des Mordes aus niedrigen Beweggründen in Untersuchungshaft.
Julian hatte mit den beiden jüngeren Brüdern, seiner Mutter und deren Lebensgefährten zusammen in einem alten Fachwerkhaus gelebt. Sie waren dort erst Ende vergangenen Jahres eingezogen. Der leibliche Vater lebte von der Familie getrennt.
Nach Angaben des Landkreises Holzminden hatte sich das Jugendamt mit der Familie befasst, nachdem der Behörde im April dieses Jahres die Trennung der Eltern bekanntgeworden war. Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Kinder ergeben. Auch aus dem Umfeld seien keine entsprechenden Hinweise eingegangen. Ende Juni habe sich der Lebenspartner der Mutter dem Jugendamt in einem Beratungsgespräch vorgestellt. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass von dem Mann eine Gefahr für die Kinder ausgehen könnte.
Artikel vom 19.08.2010
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10007&detailid=775528
FOCUS-Reportage
„Eine wie sie gibt es selten hier“
Nora B. (Name geändert - Väternotruf) hat versucht, den Mann, der sie jahrelang misshandelt haben soll, zu töten – ihren Stiefvater. Dafür sitzt die 28-Jährige seit drei Jahren in Haft. Nun darf sie das Gefängnis für Stunden verlassen.
Von FOCUS-Redakteur Tim Pröse
Nora B. (Name geändert - Väternotruf) auf dem Gelände des offenen Vollzugs der Frauen-JVA Vechta.
Wenn sie erzählt, wie sie versucht hat, ihn zu töten, bricht ihre eben noch so feste Stimme: Sie erinnert sich, wie ihr Stiefvater ihren Bruder mit einem langen metallenen Schuhlöffel geschlagen habe. Wie sie nicht wagte, dazwischenzugehen. Wie sie Samen des hochgiftigen Blauen Eisenhuts in ihrer Hosentasche trägt, weil sie plant, sich eines Tages selbst mit ihnen umzubringen. Wie sie später für den Vater im Elternhaus in Oyten bei Bremen Nudeln kochen muss und in ihrer Verzweiflung die Körner in die Portion des Vaters rührt.
Der Stiefvater verspeist nur ein Drittel des Gerichts, bereits Minuten später schütteln ihn Krämpfe, er übergibt sich noch am Tisch, ringt um Luft. „Ich konnte ihn nicht leiden sehen“, sagt Nora B. (Name geändert - Väternotruf), und dass sie sich entschlossen habe, den Mann ins Krankenhaus zu fahren. Sein Herz bleibt in dieser Nacht stehen. Doch die Ärzte können ihn reanimieren. Die 28-Jährige Nora B. (Name geändert - Väternotruf) sagt, dass sie nie an Rache oder Bestrafung gedacht habe für das, was sie selbst erleiden musste. Sie habe nur ihrem Bruder helfen wollen. Ihre Mutter hätte sich für ihre Tochter vor Gericht einsetzen können, doch sie verweigerte die Aussage. Sie ist bis heute stumm geblieben. Zu Weihnachten schickte sie eine Karte in die JVA. Ohne jedes Wort. Nur an der Handschrift auf dem Briefumschlag erkannte die Tochter den Absender.
Ersehnte Aussicht
Nora B. (Name geändert - Väternotruf) sagt, ihr Stiefvater habe sie über viele Jahre ihres Lebens misshandelt, später auch ihren Bruder. Sie sagt, ihr Stiefvater habe sie nicht nur geschlagen, sondern auch über ein halbes Jahr lang, als es ihrer Mutter schlecht ging, vergewaltigt. Meist habe er sie mit Gegenständen geprügelt, mit einer Reitgerte oder einem Kleiderbügel.
Das Landgericht Verden verurteilte sie zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes. Seit drei Jahren sitzt sie in der Frauen-JVA Vechta in Niedersachsen ein. Ihr Stiefvater ist bis heute ein freier Mann. Nora B. (Name geändert - Väternotruf) hofft, vor Verbüßung der vollen fünf Jahre entlassen zu werden. Arno Müller, der Leiter des offenen Vollzugs, sagt: „Ich muss sie nicht noch zusätzlich bestrafen.“ Und er sagt auch: „Eine wie sie gibt es nur selten hier.“
Wir begleiten Nora B. (Name geändert - Väternotruf) bei einem ihrer ersten Schritte zurück in die Freiheit, während eines Sonderausgangs – in ein Waldstück unweit des Gefängnisses. Seit Kurzem ist die 28-Jährige Freigängerin im offenen Vollzug, sie wohnt in einem separaten Gebäudetrakt, zwei Minuten vom Hauptgefängnis entfernt. Wenn es die Beamten genehmigen, kann sie das Gelände verlassen, um Lebensmittel einzukaufen. Sie erlauben ihr auch, in der nahen Hochschulbibliothek zu recherchieren.
Ihr Spaziergang führt sie hinter ein Industriegebiet. Geflügelfarmen und Felder umsäumen den Forst. „Riechen Sie die Früchte?“, fragt Nora B. (Name geändert - Väternotruf) als wir in den Wald voller reifer Brombeeren eintreten und schließt die Augen. Dann sucht sie nach den kaum wahrnehmbaren Hügeln und Erhebungen dieser flachen Gegend, findet auf einer Lichtung eine Brücke, streckt ihre Arme aus und lässt ihren Blick schweifen: „Sehen Sie mal, wie toll die Aussicht von hier oben ist!“ Die Brücke ist keine zwei Meter hoch.
Mit der Natur aufgewachsen
Den Wald, sagt Nora B. (Name geändert - Väternotruf), vermisse sie deshalb so sehr, weil sie als Kind und Jugendliche „keine Menschen gehabt“ habe. „Aber meine Natur hatte ich. Mit ihr bin ich aufgewachsen. Sie war mein Bezug.“ Als junges Mädchen lief sie nach der Schule selten gleich heim nach Oyten bei Bremen, denn dort wartete der Stiefvater. Stattdessen floh sie in den Wald. Er umfängt sie, nimmt sie auf, bis heute.
Nora B. (Name geändert - Väternotruf) sagt, sie habe in der Haft eine zweite Persönlichkeit entwickelt, eine ernste, zurückgenommene. Wenn sie nun für Stunden frei ist, spürt sie, dass es die alte Nora B. (Name geändert - Väternotruf) noch gibt. „Ich kann wieder lebhaft und aufgeschlossen sein wie früher, der Wechsel fällt mir unerwartet leicht.“ Tritt sie aus dem Gefängnis hinaus, ändert sich ihr Gang, weiten sich mit ihrem Blick auch ihre Schritte.
Zurück im Trakt des offenen Vollzugs, legt Nora B. (Name geändert - Väternotruf) wieder den Kopf zur Seite, wenn sie erzählt. Sie fixiert ihr Gegenüber. Ihre Augen werten. Ihre Aufmerksamkeit hat sich in den drei Jahren Haft geschärft. Sie hat sich Misstrauen angeeignet, ein im Gefängnis notwendiges Grundgefühl, wie sie meint, weil man sich auf niemanden verlassen dürfe. Der Zweifel weicht, wenn sie erzählt, wie vor ein paar Nächten ein Vogel direkt vor ihrem Zellenfenster sang. Wie sie in ihrem Bett lag, für Stunden verharrte und lauschte. Ihre Stimme bricht und klingt mädchenhaft: „Ich hab es nicht glauben mögen. Aber es war eine ... Nachtigall ..., eine echte Nachtigall ..!“
Kleider aus der Sozialkammer
Nora B. (Name geändert - Väternotruf) ist groß gewachsen, in ihren blonden Haaren liegt ein Rotschimmer. Sie kleidet sich mit T-Shirts und Hosen aus der Sozialkammer. Sie besitzt kaum etwas. Während der Haft hat sie nicht wie die anderen Insassinnen gearbeitet, sondern ein Fernstudium der Kulturwissenschaften begonnen. Ihr Medizinstudium gab sie auf, weil sie als Vorbestrafte nicht hätte praktizieren dürfen. Nun schaffte sie sechs Semester in zwei Jahren, schreibt gerade an ihrer Abschlussarbeit.
Ihre Nachbarinnen haben versucht, ihre Zellen wohnlich zu dekorieren. Ihr Zimmer aber ist weiß und kahl. Das Keyboard, auf dem sie Schumann und Bach spielt, und der alte Computer für ihre Hausarbeiten sind geliehen. In einer Kladde verwahrt sie ihre Bleistiftzeichnungen, Dutzende Porträts von Mitgefangenen, die sich dafür mit Briefmarken bei ihr bedankt haben.
Nur drei Fotos hängen an der Wand. Sie zeigen ihre beiden Freunde aus Studienzeiten. Sie schreiben sich sehr oft. Die beiden werden Nora B. (Name geändert - Väternotruf) in ein neues Leben begleiten. Zu ihnen wird sie zunächst ziehen, wenn sie entlassen wird. „Es ist schön, dass es da eine Welt gibt, in die ich zurückkehren kann“, sagt sie.
20.07.2008
Lesen Sie die vollständige Reportage im aktuellen FOCUS ab Seite 78
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Vom Stiefvater fast zu Tode gewürgt
Tragischer Familienfall: Ein 15 Jahre altes Mädchen ist in München von ihrem Stiefvater fast zu Tode gewürgt worden. Offenbar war viel Alkohol im Spiel, zudem hatte der 52-Jährige die Freundin des Mädchens sexuell belästigt.
3.1.2008
MÜNCHEN - Die Jugendliche ist bewusstlos geworden und hat massive Einblutungen erlitten, wie Oberstaatsanwalt Peter Boie sagte. Den Angaben zufolge sind das deutliche Anzeichen, dass der Täter in der Silvesternacht sein Opfer sehr lange gewürgt hat. Gegen den 52 Jahre alten Maschinenschlosser wird nun wegen versuchter Tötung ermittelt.
Die Mutter des Mädchens hatte mit ihrem 55 Jahre alten Ex-Mann und ihrem neuen Ehemann im Erdgeschoss gefeiert. Laut Polizei wurde viel Alkohol getrunken. Die 15-Jährige hielt sich mit zwei gleichaltrigen Freundinnen im ersten Stock auf.
Ihr Stiefvater kam die Treppe hoch und belästigte eines der Mädchen sexuell. Die 15-Jährige ging dazwischen und wollte ihn wegreißen. Daraufhin würgte der Mann die Jugendliche bis der leibliche Vater ihr zu Hilfe kam. "Nur dadurch konnte Schlimmeres verhindert werden", sagte ein Kriminalist. (saw/ddp)
www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Toetungsversuch-Stiefvater;art1117,2449204
Stiefvater tötet vermutlich Baby in Cuxhaven
Donnerstag, 4. Oktober 2007, 20.59 Uhr
Das Amtsgericht Cuxhaven hat Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen erlassen, der das 11 Monate alte Baby seiner Lebensgefährtin getötet haben soll. Die Familie wurde nach Angaben der Polizei durch das Jugendamt betreut. Weil das Baby sich nicht mehr bewegte alarmierten die 20 Jahre alte Mutter und ihr Freund den Notarzt. Als der eintraf, konnte er nur noch den Tod des Kindes feststellen. Die Mutter und ihr Lebensgefährte wurden kurz darauf vorläufig festgenommen. Die Obduktion ergab, dass der 11 Monate alte Junge durch massive Gewalteinwirkung starb. Der 22-jährige Stiefvater hat inzwischen ein Geständnis abgelegt und sitzt in Untersuchungshaft. Die 20 Jahre alte Mutter ist wieder auf freien Fuß. Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich die Tat schon am Mittwoch.
http://live.radiobremen.de/nachrichten/meldung.php3?id=41765
Totes Baby: Stiefvater war Polizei bekannt
Der junge Mann, der in Cuxhaven das Baby seiner Lebensgefährtin getötet hat, war der Polizei bekannt. „Er war schon mehrmals wegen Gewaltdelikten auffällig geworden“, sagte ein Polizeisprecher am Freitag.
Der 22-Jährige habe die Tat weitgehend eingeräumt und sitze in Untersuchungshaft. Details, auch zur Todesursache, wollte der Sprecher nicht nennen. Nur so viel: Der elf Monate alte Junge sei durch „massive Gewalteinwirkung“ gestorben.
Der 22-Jährige und seine 20 Jahre alte Freundin hatten am Mittwochabend telefonisch Rettungskräfte in ihre Wohnung nahe der Innenstadt gerufen, die jedoch nichts mehr ausrichten konnten. Noch am Abend wurde das Paar vorläufig festgenommen, die Mutter aber bald wieder freigelassen.
Die Familie hatte seit April, nach Hinweisen auf eine Mangelernährung des Jungen, unter der Obhut des Jugendamtes gestanden. Die Sozialderzernentin des Landkreises, Meike Jahns, zeigte sich denn auch schockiert über den grausamen Vorfall. „Wir sind alle zutiefst entsetzt über den Tod des kleinen Säuglings“, sagte sie am Freitag. Wie sie berichtete, hatte ein Mitarbeiter des Jugendamts den Kleinen noch am Vortag besucht – alles schien in Ordnung zu sein.
In den vergangenen Monaten hätten verschiedene Sozialpädagogen die Familie regelmäßig und auch unangemeldet aufgesucht und unterstützt. Dabei habe es nach Ansicht aller Beteiligten keinerlei Hinweise für eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben. „Vielmehr hat sich die Mutter mit ihrem Lebensgefährten bemüht und aktiv bei der Mitwirkung gezeigt,“ sagte Jahns. Der junge Mann habe von sich aus von seinen Vorstrafen berichtet.
„Das Hilfsangebot des Jugendamtes ist umgesetzt worden und hat funktioniert“, meinte die Sozialdezernentin. Die Lage habe sich so stabil dargestellt, dass niemand einen Anlass gesehen habe, den Jungen seiner Mutter und dem Stiefvater wegzunehmen.
Vor einem Jahr hatte in Bremen ein ähnlicher Fall viel Aufsehen erregt: Ein drogensüchtiger, ebenfalls als gewalttätig bekannter Mann, hatte seinen Ziehsohn, den zwei Jahre alten Kevin, zu Tode misshandelt und die Leiche im Kühlschrank versteckt. Auch er war vom Jugendamt beaufsichtigt worden, das nach dem grausigen Fund massiv unter Druck geriet. Anschließend sind nach Angaben von Jahns die Arbeitsschritte der Jugendhilfe auch im Kreis Cuxhaven neu festgelegt worden. „Ich bin fassungslos, dass die Tat trotz engmaschiger Begleitung der Familie geschehen ist“, sagte die Dezernentin. Ein Obduktionsbericht soll Anfang kommender Woche vorliegen.
von Gabriele Schulte
Veröffentlicht am 05.10.2007 18:52 Uhr
http://www.eichsfelder-tageblatt.de/newsroom/weltimspiegel/zentral/weltimspiegel/art699,130344
Kommentar Väternotruf:
Wenn man den populistischen Losungen, die derzeit Hochkonjunktur haben, folgen würde, dann müsste man allen Eltern oder Stiefeltern die schon einmal durch Gewaltdelikte aufgefallen sind, präventiv die Kinder wegnehmen, Noch besser wäre, man würde diesen Menschen gleich verbieten, sich einem Kind bis auf 10 Meter zu nähern. Im Bereich des Gewaltschutzgesetzes wird das ja schon landesweit praktiziert. Noch besser, man sperrt solche Menschen gleich lebenslänglich ein oder schickt sie zur Verbannung in die Antarktis, denn dort gibt es keine Kinder, denen sie was antun könnten. Und wenn dann alle verbannt worden sind, stellen sich die verbliebenen und guten Deutschen vor das Bundesjustizministerium und singen, den Blick zum Fenster der Ministerin gerichtet: Heil sei der Tag an welchem Du bei uns erschienen.
Säugling starb an Medikament
23-jähriger Mainzer wegen Mordes in Untersuchungshaft
Am 23.04.2004 hat die Untersuchungsrichterin beim Amtsgericht Mainz Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Mann aus Mainz wegen Mordes erlassen. Er steht im Verdacht, dem 14 Monaten alten Sohn seiner Lebensgefährtin, mehrmals ein Antidepressivum verabreicht zu haben, so dass das Kind im Laufe des Nachmittags des 07.04.2004 verstarb. Die Lebensgefährtin des Mannes hatte das Kind gegen 14.00 Uhr in sein Bett schlafen gelegt und das Haus verlassen. Nach ihrer Rückkehr gegen 19.00 Uhr fand sie es tot vor.
Der Haftbefehl geht davon aus, dass der Mann das Medikament deshalb verabreichte, weil er das Kind für die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin als störend empfand.
Die Tat wurde bei der Obduktion, die die Staatsanwaltschaft aufgrund der ungeklärten Todesursache veranlasst hatte, durch den Gerichtsmediziner festgestellt. Das zunächst vorläufige Ergebnis der Obduktion hat sich zwischenzeitlich bestätigt.
Datum: 28.04.2004
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Mainz
Kommentar Väternotruf:
Ein 14 Monate altes Kind als Säugling zu beschreiben, ist vielleicht das selbe wie einen 64 jährigen Staatsanwalt als Greis zu bezeichnen, also wohl etwas unpassend.
Strafprozess wegen Tötungsdelikts
Angeklagt: 40-jähriger Kaufmann aus Fürth
Vorwurf: Mord an Stiefsohn, versuchter Totschlag an Ehefrau
Urteil
Am 2. Februar 2000 verurteilte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Das Gericht berücksichtigte hierbei zu Gunsten des Verurteilten, dass er bei Begehung der Tat alkoholisiert und nur vermindert schuldfähig war.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger hatte auf eine geringere Freiheitsstrafe plädiert.
Am 1. Februar 2000 begann vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Hauptverhandlung gegen einen 40 Jahre alten Kaufmann aus Fürth wegen Verdachts des Mordes sowie des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.
Vorwurf des Mordes (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe)
Der Angeklagte ist dringend verdächtig, in der Nacht zum 1. November 1998 in Fürth aus Hass und Eifersucht seinen 15 Jahre alten Stiefsohn erwürgt zu haben. In seiner Wut habe er auch noch den bereits leblosen Körper des Jungen misshandelt.
Vorwurf des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung
Nach dem Verbrechen an seinem Stiefsohn habe der Beschuldigte seine Ehefrau, die im Schlafzimmer schlief und von dem vorausgegangenen Vorfall nichts mitbekommen hatte, mit einem Telefonkabel gefesselt. Wenig später habe er den Entschluss gefasst, auch sie zu töten. Die Frau habe sich jedoch so heftig zur Wehr gesetzt, dass er schließlich von ihr abließ.
Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte den Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt.
Der Angeklagte war zur Tatzeit erheblich angetrunken.
(Verfasser der Presseinformation:
Ewald Behrschmidt
Richter am Oberlandesgericht - Leiter der Justizpressestelle -)
02.02.2002
http://www.stanf.homepage.t-online.de/stanf.htm