Strafanzeige
KTPL-Sachverständigenbüro
Kriminaltechnisches Prüflabor
Marko Pilz
Stiftstrasse 1 A
08056 Zwickau / Sachsen
Internet: http://www.ktpl-pilz.de
Susanne Gasch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Leipzig (ab 01.06.1999, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgeführt. 256 Js 42283/17 - Verfügung vom 13.12.2017: "Ermittlungsverfahren gegen ... S... wegen übler Nachrede. ... Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 StPO eingestellt."
Kommentar Väternotruf:
Seltsames "Kriminaltechnisches Prüflabor", das da in Zwickau seine Zelte aufgeschlagen hat.
Kein konkreter Hinweis auf mögliche Qualifikationen des Herrn Marko Pilz.
Unter dem Button "Unser Team" findet man keine Person aufgelistet, statt dessen den blumigen Vortrag:
"Unser Team
Teamwork wird bei uns großgeschrieben.
Durch unsere unterschiedlichen
Interessen und Erfahrungen ergänzen wir uns ideal. Dabei setzen alle auf ihre
individuellen Schwerpunkte ohne die Zusammenarbeit im Team aus den Augen zu
verlieren. Gegenseitige Unterstützung ist für uns selbstverständlich, sodass
unsere Kunden vom geballten Team-Wissen profitieren. So können wir die
unterschiedlichsten Anfragen und Anliegen stets zuverlässig und kompetent
bearbeiten.
Machen Sie sich doch einfach näher mit unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt. Hier finden Sie bestimmt den
passenden Spezialisten für Ihr ganz persönliches Anliegen."
http://www.ktpl-pilz.de/http-www-ktpl-pilz-de-unser-team-html.html
Wer da nun meint, auf der Internetseite des Herrn Marko Pilz, wo dieser Vortrag gehalten wird, wird nun auch über "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" informiert, der könnte genau so gut auch die CDU wählen, in der Hoffnung, dass diese den Kommunismus einführt.
Und womit wird die Welt auf der Internetseite des Herrn Pilz noch beglückt?
"Wir über uns
Wir sind ein
Dienstleistungsunternehmen mit hohen Ansprüchen an unsere eigenen Leistungen.
Aus diesem Grund sind unsere Qualitätsansprüche für uns stets die oberste Maxime
unseres Betriebes. Nur so können wir uns mit jedem Service, den wir Ihnen
anbieten, identifizieren. Deshalb haben wir für Sie diese Homepage eingerichtet,
damit wir Sie noch besser über unsere Dienstleistungen und unsere
Unternehmenskultur informieren können.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Kriminaltechnische
Sicherung;Fahrzeugtechnik;Materialuntersuchungen;Computer Forensik;Mechanische
Sicherungseinrichtungen und elektronische Schließsysteme an Objekten u.
Fahrzeuge;IT-Forensik;Kriminaltechnik-Profiling;Schlüsselverlust;Brandschutztechnik/Brandschutztechnische
Bewertung;Immobilienbewertung;Feststellung von Überspannungsschäden nach
Gewitter an elektronischen Geräten;Bauschäden; Immobilienwertermittlung,
Bewertung bebauter Flächen;GALA-Bau;Feststellung von Überspannungsschäden nach
Gewitter;Garten - und Landschaftsbau GALA Bau Gutachten;Forensische
Sachverständige für Schrift und Linguistik, Text- und
Schriftanalyse;Rekonstruktion von Schaden - und Tatvorgängen;Objektsicherung /
Risikoprüfung;Forensische Schriftgutachten zur
Authentizitätsprüfung;Untersuchung von Schlösser und Profilzylinder;Brand- und
Havarieursachenuntersuchungen - Kriminaltechnische
Untersuchungen;Sachverständige für Schrift und
Linguistik;Schriftenvergleich;Brandgutachten;Brandschutzgutachten für
Solaranlagen / Photovoltaik;Brandschutzgutachter für Solaranlagen /
Photovoltaik;Brandschutzbeauftragter , Brandgutachter ,
Brandsicherheitskonzepte,Forensik,Forensische Gutachten,Forensische Gutachter"
http://www.ktpl-pilz.de/http-www-ktpl-pilz-de-service-html.html
Im Impressum findet man allerdings kein "wir", sondern nur einen Markus Pilz. Hoffentlich hat Herr Pilz keine Halluzinationen, dass er meint, er wäre eine Mehrzahl von Personen. Welche Qualifikation der Herr Pilz oder einer seiner namentlich nicht genannten "Mitarbeiter" hat, die zum "Tätigkeitsschwerpunkt" "Forensische Gutachten" führen könnte, ist nicht ersichtlich.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: KTPL-Sachverständigenbüro
[mailto:kriminaltechnischesprueflabor@gmail.com]
Gesendet: Freitag, 31. März
2017 18:03
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: sofortige Löschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich Sie auf, die Üble
Nachrede und Verleumdung meiner Person sofort zu löschen.
Sollte dies
nicht bis zum 03.04.2017 geschehen sein, so werde ich ohne weitere Anschreiben
Strafanzeige erstatten und Schadenersatz geltend machen.
Es handelt sich
um folgenden Eintrag:
KTPL-Sachverständigenbüro
Kriminaltechnisches Prüflabor
Marko Pilz
Stiftstrasse 1 A
08056 Zwickau / Sachsen
Kommentar Väternotruf:
Seltsames
"Kriminaltechnisches Prüflabor", das da in Zwickau seine Zelte aufgeschlagen
hat.
Kein Hinweis auf mögliche Qualifikationen des Herrn Marko Pilz, der
sich selber offenbar als "Sachverständiger" bezeichnet. Womöglich hat er
Kontakte mit den Engeln, die ihm die ewigen Wahrheiten ins Ohr flüstern.
Unter dem Button "Unser Team" findet man keine Person aufgelistet.
http://www.ktpl-pilz.de/http-www-ktpl-pilz-de-service-html.html
http://www.ktpl-pilz.de/http-www-ktpl-pilz-de-unser-team-html.html
--
MfG
M.Pilz (Kriminaltechniker)
KTPL-Sachverständigenbüro
Kriminaltechnisches Prüflabor M.Pilz
Postanschrift:
Gabelweg 13
D-08056 Zwickau
Tel.: 0172 98
400 79
Tel.: 0375 36 098 26
Fax: 0375 36 098 27
email:
kriminaltechnischesprueflabor@gmail.com
www.ktpl-pilz.de
http://www.gutachterauskunft.de/profil/profil-kriminaltechniker-pilz.html
http://www.gutachter-info.de/gutachter/kriminaltechnisches-prueflabor
https://www.facebook.com/kriminaltechnisches.pruflabor
https://www.xing.com/profiles/Marko_Pilz4
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet:
Sonntag, 2. April 2017 10:46
An: 'KTPL-Sachverständigenbüro'
Betreff: AW:
sofortige Löschung
Sehr geehrte Frau Pilz,
Sie sollten
erst einmal das Gesetz studieren, bevor Sie Vorträge zu Themen halten, von denen
Sie womöglich nicht viel verstehen.
Daher hier für Sie ein wenig
Nachhilfeunterricht
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede
Wer
in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche
denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat
öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Strafgesetzbuch
(StGB)
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen
anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder
dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung
oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
Wenn Sie uns
nun plausibel machen, welche "unwahre Tatsache" wir behaupten oder verbreiten
würden, können wir dem gerne nachgehen, denn das Wohlergehen aller Menschen,
wozu auch Sie und der russische Präsident Putin gehören, liegt uns am Herzen.
Falls Sie aber keinen plausiblen Vortrag entfalten können, gehen Sie in sich
oder am Sonntag zum Gottesdienst und reinigen Ihre Seele von schlechten
Energien, die sich womöglich im Laufe Ihres Lebens dort angesammelt haben.
Gerne informieren wir auf unserer Website, dass Sie vortragen, Sie
wären Kriminaltechniker.
Bitte senden Sie uns dafür den amtlichen
Nachweis, so dass wir Gewissheit darüber haben.
Mit freundlichen
Grüßen
Anton
JA Schwerin droht juristisches Nachspiel
Was wurde aus...?
... den Vorwürfen ans Jugendamt nach dem Hunger-Tod von Lea-Sophie
Der Tod der kleinen Lea-Sophie († 5) aus Schwerin am 21. November erschüttert Deutschland. Das Mädchen verhungert und verdurstet, weil sich ihre Eltern nicht um sie gekümmert haben. Gegen Nicole G. (23) und Stefan T. (26) wird Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags erlassen.
In BILD am SONNTAG sprechen die Eltern von Nicole G. über den schmerzlichen Verlust ihres Enkelkindes, ihre Bemühungen Lea-Sophie zu helfen und wie sie sich deshalb mit dem Jugendamt der Stadt in Verbindung setzten.
Weil die Behörde bereits vor dem Tod des Mädchens über die Probleme in der Familie informiert war, gerät das Jugendamt in die Kritik. Derzeit untersuchen zwei Ausschüsse von Stadtverwaltung und von Stadtvertretersitzung den Fall. Erste Ergebnisse wird es nicht vor Januar geben.
Dennoch droht schon jetzt den Mitarbeitern des Jugendamtes ein juristisches Nachspiel: Die Familienanwältin Ruth Neumann (45) aus Bruckmühl (Bayern) hat Strafanzeige gegen die Jugendamtsmitarbeiter gestellt. Wegen Beihilfe zum Mord und unterlassener Hilfeleistung.
Sie ist offenbar nicht die Einzige: „Es sind eine Vielzahl von Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes eingegangen, die teilweise noch namentlich zu ermitteln sind“, bestätigt der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans-Christian Pick (63). „Wir gehen den Vorwürfen nach.“ (wok)
29.12.2007