Strafvollzug


 

 

 

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

 

§ 24 Recht auf Besuch

(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.

(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt, durch Dritte wahrgenommen oder bis zur Entlassung des Gefangenen aufgeschoben werden können.

(3) Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__24.html

 

 

 


 

 

 

Pilotprojekt zu Kindern inhaftierter Eltern

878 Tage ohne Papa  

25. 08. 2014

Catalina Schröder  

Hannas Vater sitzt im Gefängnis. Psychologen sagen, dass seine Haft auch Hanna bestraft. Zum Glück gibt es die Treffen am Montag.

BIELEFELD taz | Es gibt eine stille Abmachung zwischen Hanna* und ihrem Vater: Wenn sie zusammen sind, wird nicht geweint. Wenigstens ein bisschen soll es sich anfühlen wie früher, als sie abends im Bett gemeinsam „Gregs Tagebuch“ gelesen und auf dem Fußballplatz die Tricks der Borussen-Kicker geübt haben. Als sie sonntagmorgens zusammen schwimmen gegangen sind und am Nachmittag Mathe gelernt haben. Heute sind ihre Treffen eine Stippvisite in ihrer unbeschwerten Vergangenheit.

Hanna ist acht Jahre alt und eins von etwa 100.000 Kindern in Deutschland, dessen Vater oder Mutter im Gefängnis sitzt. Mit falschen Kreditkarten hat ihr Vater unter fremdem Namen im Internet und in Geschäften eingekauft. Zu viereinhalb Jahren Haft hat ein Richter ihn dafür verurteilt. Seit elf Monaten sitzt er im geschlossenen Vollzug Bielefeld-Brackwede. Von fünf Uhr morgens bis viertel vor zwei Mittags schält er in der Gefängnisküche Kartoffeln und spült Teller. Eine Stunde am Tag geht er im Innenhof spazieren. 14 Stunden täglich ist seine Zellentür zu.

Psychologen sagen, dass seine Haftstrafe auch Hanna bestraft. Jede Woche darf sie ihren Vater nur einmal besuchen. Einmal im Monat ist Ausnahme-Montag für Hanna und ihren Vater. In der JVA gehören sie mit sieben anderen Vätern und ihren Kindern zur Vater-Kind-Gruppe „Freiräume“. Die Diakonie Bielefeld organisiert und finanziert das Projekt – größtenteils aus Spenden. Alle vier Wochen dürfen die Kinder mit ihren Vätern zusätzlich zur normalen Besuchszeit drei Stunden spielen, erzählen und kuscheln.

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http://www.taz.de/!144517/

 

 

 


 

 

 

 

Haft von Eltern kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Sorgerecht haben

Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil inhaftiert wird, kann das unterschiedliche Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7231) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6984) mitteilt, ruht die elterliche Sorge des inhaftierten Elternteils, wenn das Familiengericht feststellt, dass sie tatsächlich nicht ausgeübt werden kann.

Gebe es einen zweiten sorgeberechtigten Elternteil, übt dieser in der Regel das Sorgerecht aus. Ist der inhaftierte Elternteil dagegen alleinsorgeberechtigt, kann das Familiengericht laut Antwort die elterliche Sorge dem anderen Elternteil übertragen oder – falls dies nicht möglich ist – einen Vormund oder Pfleger bestellen. Bestehe die Sorge des alleinsorgeberechtigten Elternteils trotz Haft weiter, hat dieser die Möglichkeit, selbst für die Unterbringung der Kinder in Familienpflege, zum Beispiel bei den Großeltern, zu sorgen.

Der Vollzug reagiere „generell sehr großzügig auf zusätzliche Besuchswünsche von Kindern der Gefangenen“, heißt es weiter. Dies zeige etwa ein von zehn Ländern vorgelegter Musterentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz. Dort sei unter anderem vorgesehen, die Gesamtdauer von mindestens zwei auf mindestens vier Stunden bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren zu verdoppeln. Darüber hinaus sollen laut Bundesregierung zur Pflege familiärer Kontakte mehrstündige Besuche zugelassen werden können.

Quelle: heute im bundestag vom 13.10.2011

 

 


 

 

Papa hinter Gittern

Bochum und Wattenscheid, 25.11.2009, Zeus-Reporter

In Bochumer Männerknast Krümmede gibt es für Häftlinge eine Vater-Kind-Gruppe.

„Wie soll es jetzt weitergehen?" Dies ist eine häufige Frage, die sich Familien stellen, wenn zum Beispiel der Vater plötzlich inhaftiert wird. Das Gefängnis in Bochum ist bekannt für schwere Straftäter. Die JVA (Justizvollzugsanstalt) Bochum ist ein Männergefängnis und wurde 1897 erbaut.

Da ich die Möglichkeit hatte, mit zwei Justizbeamten – Herrn Brüggemann und Frau Send – zu sprechen, fragte ich sie nach ihren beruflichen Erfahrungen. Frau Send ist Gleichstellungsbeauftragte und bereits seit 1991 Justizbeamtin. Herr Brüggemann ist seit 2002 für die Öffentlichkeitsarbeit der JVA zuständig und seit 1976 im Vollzug tätig.

Zur Zeit sitzen 808 Gefangene in Krümmede ein. Von ihnen müssen 47 eine lebenslängliche Strafe absitzen. Zum Zeitvertreib haben die Häftlinge verschiedene Möglichkeiten. Sie können um eine bestimmte Uhrzeit mit einer Gruppe zum Beispiel Fußball spielen, Volleyball spielen oder Bodybuilding machen.

Als ich Herrn Brüggemann fragte, ob er schonmal ein besonders positives oder auch negatives Erlebnis mit den Gefangenen gehabt hat, erzählte er, dass er mit manchen Gefangenen lockere Gespräche führt. Was er allerdings als nicht positiv bezeichnete, war, dass es auch schonmal Auseinandersetzungen gab. Hierzu konnte Frau Send ein Beispiel geben: Sie wurde schon einmal angegriffen, doch sie konnte noch rechtzeitig ihre Kollegen alarmieren, die sofort bei ihr waren, um ihr zu helfen.

Herr Brüggemann erzählte außerdem, dass es dort eine ganz besondere Gruppe gibt. Es existiert nämlich eine Vater-Kind-Gruppe, die die Väter nutzen können, damit sie die Beziehung zu ihren Kindern beibehalten können. Hier ein Beispiel: Amelies Vater wird auf einmal von der Polizei festgenommen, weil er eine Straftat begangen hat. Doch Amelies Mutter weiß nicht, wie sie den Kontakt zwischen ihrer Tochter und ihrem Mann weiter aufrecht erhalten kann. Amelie kann von nun an keinen richtigen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben.

Mit diesem Problem kann sie sich an die Caritas wenden, die eine Vater-Kind-Gruppe anbietet. Seit dem Jahre 2000 besteht diese Gruppe, in der Amelie zweimal im Monat zu bestimmten Zeiten zu ihrem Vater darf. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Vater damit einverstanden ist und beweisen kann, dass er vorher schon eine gute Beziehung zu seiner Tochter hatte. Sie treffen sich dann in einem Gemeinschaftsraum, worin dann mehrere Väter versammelt sind, um auch etwas mit ihren Kindern zu unternehmen. Vorher müssen sich alle Väter noch überlegen, was sie mit ihren Kindern machen wollen.

Die Teilnahme an dieser Gruppe ist freiwillig. Doch so haben die Kinder und auch die Väter die Möglichkeit, eine bessere Beziehung zu einander zu haben. Wenn die Väter sich in einem Raum versammeln und mit den Kindern zum Beispiel spielen wollen, darf sich nur eine bestimmte Anzahl der Häftlinge dort aufhalten. Es können nur Kinder zwischen fünf und 16 Jahren die Väter besuchen kommen.

Das Besondere daran ist, dass diese Vater-Kind-Gruppe nur in der JVA Bochum existiert. Außerdem hilft die Caritas den Familien der Verhafteten bei psychischen, organisatorischen und finanziellen Problemen. In dem oben genannten Beispiel hat Amelie auch Probleme, zum Beispiel ihren Freundinnen zu erklären, was mit ihrem Vater los ist. Zusätzlich hat die Mutter von Amelie eventuell Probleme, wenn der Vater bis dahin Alleinverdiener war und sie jetzt alleine dafür sorgen muss, das Geld für die Miete und den Lebensunterhalt aufzubringen. Hier bekommen die Familien Hilfe in Form von Rat und Tat, denn es sollen nur die Täter und nicht die Familien der Täter bestraft werden.

Janina Stroth

Klasse 8b

Schiller-Schule

 

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/zeusmedienwelten/zeus/fuer-schueler/zeus-regional/bochum-und-wattenscheid/2009/11/25/news-140768514/detail.html

 

 

 


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