Studium

Studieren mit Kind


 

 

 

Eine erste Hilfe ist die Broschüre, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wird, mit dem Titel "Studieren mit Kind". Ebenso die Broschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit" vom BmFSFJ.

Bezugsstelle

BmFSFJ

53107 Bonn

Tel: 0180 / 5 32 93 29

E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de

Internet: www.bmbfsfj.de

 

Wichtig ist, dass man mit allen Fragen, die das Thema "Studieren mit Kind" betreffen, rechtzeitig die Zentralen Studienberatungen der Universitäten kontaktiert. Die haben eine Menge Adressen und meistens auch selber genügend Fachwissen, um Hilfestellungen zu geben. Eine ebenso gute Adresse sind die Frauenbeauftragten der Universitäten, die auch für Männer zuständig sind, sobald das Thema "Kind" berührt wird. Einige Universitäten bieten gesondert "Frauenspezifische Beratung" an, die auch für Männer mit Kindern zuständig ist.

An den meisten Universitäten gibt es mittlerweile auch universitätseigene Kinderbetreuungseinrichtungen, die allerdings häufig lange Wartelisten haben. Dafür haben die Zentralen Studienberatungen aber Kontakt zu den Stadtschulämtern, wo man jederzeit eine Liste mit freien Kinderbetreuungsplätzen bekommt.

Wichtig ist nach der Geburt eines Kindes, dass die Fragen mit Erziehungsgeld, BaföG, Erziehungsurlaub und dem Antrag auf Urlaubssemester klärt. Wer Erziehungsurlaub beantragt, sollte auch ein Urlaubssemester beantragen. Das macht man beim Studentensekretariat der Uni. Oft geht das formlos per Brief, aber die meisten Unis haben dafür Formulare. Meistens sind diese im Internet als download zu finden.

Frauen, die eine Naturwissenschaft mit Laborpraktika studieren, müssen beachten, dass sie mit Beginn einer Schwangerschaft, gemäß Mutterschutzgesetz, nicht mehr in Labors dürfen, in denen mit Gefahrstoffen (Ätzende oder giftige Stoffe, radioaktive Substanzen, gentechnisch veränderte Mikroorganismen, Krankheitserreger etc.) gearbeitet wird. Hier bietet es sich an, ein Urlaubssemester wegen Schwangerschaft zu beantragen.

Dasselbe gilt für die Stillzeit.

Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub werden beim Bafög berücksichtigt. Hier berät die BaföG-Beratung des jeweiligen Studentenwerks.

Die Adressen und Telefonummern der Beratungsstellen der Universitäten findet man unter:

www.uni-städtename.de (Beispiel: www.uni-frankfurt.de)

Das gilt für alle Universitäten, außer Berlin, wo man noch das TU oder HU davor setzen muß.

Für Studierende der Fachhochschulen gilt die Regel: www.fh-städtename.de

Wenn ein Kind gerade in der Klausuren- oder Examensphase krank wird und keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist, muß der studierende

Elternteil unbedingt ein Attest vom Kinderarzt beim Prüfungsamt vorlegen, bzw. das Attest auch dem Studentensekretariat vorlegen, um ein Urlaubssemester zu beantragen.

Grundsätzlich dürfen auch Studierenden aus ihrem Elterndasein keine Nachteile entstehen.

 

 

- Ulrike Helbig, Studienberaterin, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt -

28.01.2004

 

 

 


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