Totschlag
Prozess in Flensburg beginnt
Mutter lässt Vierjährigen drei Wochen allein
Drei Wochen lang lässt eine Mutter ihren Sohn allein. Er ist erst vier Jahre
alt. Die Wohnungstür ist verschlossen, er ernährt sich von dem, was er in der
Wohnung findet. Durch Zufall wird er gefunden. Seine Mutter steht jetzt wegen
versuchten Totschlags vor Gericht.
Sie wollte Feiern gehen. Eine Nacht
lang. Doch dann bleibt eine alleinerziehende Mutter rund drei Wochen lang weg.
Und lässt ihren vierjährigen Sohn allein in der abgeschlossenen Wohnung zurück.
Die heute 38-Jährige hat am Montag vor dem Landgericht Flensburg gestanden,
ihren Sohn im August und September 2012 wochenlang eingesperrt zu haben. Sie ist
wegen versuchten Totschlags angeklagt.
...
09.05.2016
Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter
Nr. 3/2010
Kassel, den 05.07.2010
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit seinem Urteil vom 25.06.2010 einer Klage stattgegeben, mit der sich der Sohn gegen die Übernahme der Bestattungskosten für die von der Stadt Melsungen veranlasste Beerdigung seines Vaters wehrte.
Der Vater des Klägers tötete im Jahr 1992 die Mutter des Klägers, als dieser 13 Jahre alt war. Wegen Totschlags wurde der Vater zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt, die er wegen eines erfolglosen Fluchtversuchs auch vollständig verbüßte. Der Kläger und sein damals 12 Jahre alter Bruder wurden ca. 4 Jahre in einer Pflegefamilie untergebracht. Nach der Haftentlassung des Vaters hatten die Brüder keinen Kontakt zum Vater. Wegen des Tötungsdelikts wurden sie auch von ihrer grundsätzlichen Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Vater freigestellt.
Am 18.01.2010 fanden Polizeibeamte die Leiche des Vaters des Klägers auf einem Gartengrundstück im Stadtgebiet der Beklagten. Als Sofortmaßnahme beauftragten die Beamten ein Bestattungsunternehmen mit der Bergung der Leiche. Der Leiter des Ordnungsamts der Beklagten setzte sich mit dem Kläger telefonisch in Verbindung und bat um die für die Bestattung der Leiche erforderlichen Aufträge. Der Kläger weigerte sich aber unter Verweis auf das von seinem Vater an seiner Mutter begangene Tötungsdelikt. Die Beklagte erteilte daher die Aufträge zur Einäscherung und anonymen Beisetzung.
Mit dem angegriffenen Bescheid vom 04.02.2010 machte die Beklagte gegenüber dem Kläger die dabei entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 2.040,82 Euro geltend.
Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 25.06.2010 auf.
Nahe Angehörige seien zwar gemäß § 13 Abs. 2, Abs. 1 Friedhofs- und Bestattungsgesetz grundsätzlich sorgepflichtig für die Leiche eines Verwandten. Weigerten diese sich, die erforderlichen Sorgemaßnahmen durchzuführen, müsse die Kommune die Beerdigung veranlassen und grundsätzlich die entstandenen Kosten beim sorgepflichtigen Angehörigen einfordern.
Dies gelte jedoch nicht immer und in jedem Fall. Es müssten die Härten berücksichtigt werden, die sich aus der strengen Regelung zur öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit naher Verwandter für Totenfürsorgemaßnahmen ergeben können. Hierbei komme es maßgeblich auf den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit an.
Hier sei es dem Kläger aufgrund des Verhaltens seines Vaters nicht zumutbar gewesen, die Kosten für dessen Bestattung zu tragen. Der Vater des Klägers habe sich mit der Tötung der Mutter nicht nur ihr gegenüber eines schweren Verbrechens schuldig gemacht, sondern auch einer besonders schweren Verfehlung gegenüber ihren gemeinsamen, damals noch minderjährigen Kindern. Das führte darüber hinaus zu der Notwendigkeit, die Kinder für ca. vier Jahre in einer Pflegefamilie unterzubringen. Im Erörterungstermin hat der Kläger zudem ausgeführt, dass sein Bruder infolge dieser Umstände „völlig abgerutscht“ sei.
Die Beklagte kann gegen dieses Urteil (Az. 6 K 422/2010.KS) die Zulassung der Berufung bei dem Hess. Verwaltungsgerichtshof beantragen.
Verantwortlich:
Ottmar Barke
Pressesprecher VG Kassel
Tel.: (0561)1007-107
Email: Ottmar.Barke@VG-Kassel.Justiz.hessen.de
Ex-Freundin mit Axthieben und Messerstichen getötet
03.09.2008
Wegen grausamen Mordes und versuchten Mordes muss sich seit Dienstag ein 37 Jahre alter Mann aus Bakum (Landkreis Vechta) vor der Oldenburger Schwurgerichtskammer verantworten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 11. März in Dinklage seine Ex-Freundin mit Beilhieben und Messerstichen ins Herz getötet und seine Schwester mit einer Axt schwer verletzt zu haben. ...
Vor sieben Jahren dann die Kehrtwende: Er lernte das spätere Opfer kennen.
„Ich habe diese Frau bis zum geht nicht mehr geliebt“, sagte er gestern. Sein
größter Stolz sei die gemeinsame Tochter gewesen. Dann aber habe sich seine
Freundin von ihm getrennt und den Kontakt zu seiner Tochter unterbunden.
Wochen vor seinem Geburtstag sei ihm versprochen worden, dass die „Kleine“ ihn
anrufen dürfe. Der Tattag war der Geburtstag, das Kind hatte nicht angerufen.
Die Ex-Freundin hielt sich an diesem Tag bei der Schwester des Angeklagten auf.
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Tödlicher Sorgerechtsstreit: Langjährige Strafe verhängt
Oldenburg (ddp-nrd). Wegen Totschlags und versuchten Totschlags hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag einen 37-Jährigen aus Bakum (Kreis Vechta) zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass der Mann im März 2008 mit einem Beil und einem Klappmesser bewaffnet in die Wohnung seiner Schwester eindrang und sowohl sie als auch seine getrennt von ihm lebende Ehefrau attackierte. Die Ehefrau erlag den Verletzungen.
Der Tat war den Angaben zufolge ein monatelanger Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind vorangegangen. In dem Glauben, seine Frau und seine Schwester wollten ihm den Kontakt zu seiner Tochter verbieten, griff der 37-Jährige am Tatabend zunächst seine Schwester an und schlug ihr das Beil bis auf den Knochen in den Oberarm. Anschließend stach er mit dem Messer 16 Mal auf seine Frau ein. Er ließ erst ab, als einer der Hunde des Opfers ihn ins Bein biss. Anschließend lief er aus der Wohnung und forderte einen Nachbarn auf, einen Rettungswagen zu rufen.
www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90334
Ex-Richter wegen versuchten Totschlags angeklagt
Düsseldorf/Neuss (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen ehemaligen Richter erhoben. Der Jurist soll im September versucht haben, seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Modegeschäft in der Neusser Innenstadt zu töten. Jetzt drohen dem 55-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.
Laut Anklage war der Mann mit einem Stein in das Modegeschäft gestürmt und hatte seine Frau attackiert. Drei Passanten hatten den Angriff beobachtet und den Mann überwältigt. Neben dem Stein hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ein langes Küchenmesser in der Tasche. Der Polizei soll er später erklärt habe, das Tatwerkzeug sei «ein Stein der Liebe» gewesen. Er habe ihn gemeinsam mit seiner Ex-Frau aus einem Urlaub in Südfrankreich mitgebracht.
Der Angeklagte hatte nach seinem Jura-Studium lange Jahre als Amtsrichter in Duisburg gearbeitet, dann war er dort aus dem Dienst entlassen worden. Anschließend hatte er als Rechtsanwalt in Neuss gearbeitet. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Bei der Polizei gab er an, am Tattag zwölf Flaschen Bier getrunken zu haben.
Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen den Ex-Richter soll spätestens im Februar beginnen.
23.12.2007 SR
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85596