Trennungsfamilie


 

 

 

 

Trennungsfamilie

Unter einer Trennungsfamilie versteht man eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, deren Eltern nicht in einer Paarbeziehung und räumlich getrennt leben. Nach dieser Definition ist eine Triada, bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, wo die Mutter und der Vater keine Paarbeziehung leben, gleichwohl aber in einer Wohnung leben, keine Trennungsfamilie.

Oder aber man definiert zwei verschiedene Formen von Trennungsfamilien

Typ 1: Unter einer Trennungsfamilie vom Typ 1 versteht man eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, deren Eltern nicht in einer Paarbeziehung und räumlich getrennt leben.

Typ 2: Unter einer Trennungsfamilie vom Typ 2 versteht man eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, deren Eltern nicht in einer Paarbeziehung aber räumlich zusammen leben.

 

Die sogenannten "Alleinerziehenden", ein Hätschelkind der staatsbürokratischen SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen, sind zu ca. 80 % keine wirklich Alleinerziehenden, sondern Getrennterziehende. Somit ist das Geschwafel von den "Einelternfamilien" ein ideologiegeschuldeter Schwindel, protegiert von der staatsbürokratischen SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen.

Aber auch im Bundesfamilienministerium hat man keinen Interesse den Statistikschwindel aufzuklären, sonst hätte man schon längst eine seriöse Untersuchung in Auftrag gegeben, wie viele echte Alleinerziehende es tatsächlich gibt. Das dies bis heute nicht geschehen ist, kann nicht verwundern, müsste doch nach einer solche Untersuchung das SPD und CDU geführte Bundesfamilienministerium eingestehen, dass es jahrelang mit falsche Zahlen gearbeitet hat, grad so wie in der DDR unter Wirtschaftslenker Günter Mittag die Wirtschaftsdaten von Staats wegen gefälscht wurden. Leider steht in der Bundesrepublik nur Wahlfälschung unter Strafandrohung, nicht aber Fälschungen, die sich das Bundesfamilienministerium zu eigen macht.

Wirklich Alleinerziehende gibt es vermutlich nur zu 20 % von der Zahl wie sie die staatsbürokratische SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen verbreitet, frei nach dem Motto, glaub keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast. Man könnte hier also auch von Fälscherparteien sprechen.

Echte Alleinerziehende sind davon wiederum nur diejenigen, wo ein Elternteil verstorben ist oder aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sich an der Betreuung und Erziehung der Kinder zu beteiligen, sei es dass dieser Elternteil im Gefängnis sitzt, im Ausland ohne ausreichende Reisemöglichkeit nach Deutschland oder in der Psychiatrie. Alle anderen Elternteile haben gemäß Artikel 6 Grundgesetz die Pflicht sich an der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Wenn sie dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, ist der betreuende  Elternteil verpflichtet, im Interesse des Kindes den nichtbetreuenden Elternteil zur elterlichen Mitwirkung anzuhalten. Wenn dies auf freiwilligen Weg - auch mit Hilfe des Jugendamtes - nicht zu schaffen ist - muss das Familiengericht tätig werden, um Artikel 6 Grundgesetz durchzusetzen, soll dieser Artikel nicht nur eine hohle Phrase sein.

Väternotruf, 06.07.2017 

 

 


 

 



Getrennt gemeinsam erziehen

Kernergebnisse einer Befragung von Trennungseltern in Deutschland

Wilhelm Haumann

Viele Eltern haben Kinder aus früheren Partnerschaften. Neben den Alleinerziehenden betrifft das auch Mütter und Väter, die heute allein oder in neuen Partnerschaften leben, etwa in Patchworkfamilien. Nach den Ergebnissen zweier Allensbacher Umfragen vom November 2016 und vom Februar 2017 gehört in Deutschland etwa ein Viertel der Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern zu den Trennungseltern (24 %). Damit steht heute ein beträchtlicher Teil der Eltern vor der Frage, wie ihre Kinder nach dem Ende der Ehe oder der Partnerschaft erzogen und betreut werden sollen: Wo sollen die Kinder wohnen? Und wie intensiv beteiligen sich die beiden Elternteile jeweils an der Erziehung und Betreuung?

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in Ausgabe 01 / 2018 auf Seite: 13

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/zkj/aktuelle-ausgabe/artikelansicht/zeitschriften-artikel/aktuelle-ausgabe-7/getrennt-gemeinsam-erziehen.html

 

 

 

 


 

 

 

Ulrike Lehmkuhl

"Entwicklungschancen von Kindern aus Trennungsfamilien"

in: "Kindheit und Entwicklung", 13 (4), 212-216, 2004

 

 


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