Udo Jürgens
Mit 77 Jahren
Gericht zwingt Udo Jürgens zum Vaterschafts-Test
Udo Jürgens (77) hat bereits zwei eheliche und zwei uneheliche Kinder. Nach zwei Scheidungen lebt er heute als Single in Zürich
09.12.2011 — 08:34 Uhr
Von U. KELLNER
39-Jährige behauptet: Ich bin seine Tochter.
Er hat sich gesträubt und verweigert, engagierte die besten Rechtsanwälte. Doch am Ende hat es alles nichts genutzt.
Der große Udo Jürgens MUSS zum Vaterschaftstest – mit 77 Jahren!
Dies hat das Amtsgericht Dieburg nun beschlossen (Az.: 50 F 565/11 AB).
Der Richter folgt damit der Vaterschaftklage von Fitness-Trainerin Jennifer T. (39) aus Hessen. Ihre Mutter Anita (56) behauptet, 1971 von Udo Jürgens in einem Hotel geschwängert worden zu sein.
In dem Gerichtsbeschluss heißt es: „Das Gericht weist daraufhin, dass es die abgegebenen Erklärungen für ausreichend hält, um von der Möglichkeit eines Beischlafs der Beteiligten auszugehen.“
Das Gericht bestimmte bereits einen unabhängigen Gutachter und ein verantwortliches „Institut für Genetik“, wo sich Jürgens melden soll.
Dort muss Udo Jürgens persönlich eine DNA-Probe (z. B. ein Haar) abgeben.
Er bestreitet die Vaterschaft vehement, aber will sich dem Beschluss jetzt beugen und nicht mehr dagegen ankämpfen.
„Wenn das Gericht den Test anordnet, wird Udo Jürgens der Anordnung nachkommen“, so sein Sprecher Thomas Weber.
Fällt der Vaterschaftstest positiv aus, bekäme Udo Jürgens zu seinen zwei ehelichen Kindern Jonny (47) und Jenny (44) und den beiden unehelichen Sonja (45) und Gloria (17) schlagartig mit Jenny ein fünftes dazu.
Jennifer T. behauptet, dass es ihr nicht um Udos Geld geht. Zu BILD sagt sie: „Ich möchte einfach nur, dass er sich zu mir bekennt.“
http://www.bild.de/unterhaltung/leute/udo-juergens/muss-nun-doch-zum-vaterschaftstest-21460932.bild.html