Üble Nachrede
Strafgesetzbuch
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 - Heimtückegesetz
„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht...“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Heimt%C3%BCckeverordnung
Üble Nachrede: "Vaeternotruf ist eine
Kinderschänderorganisation"
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ia gakheladze
[mailto:igakheladze@yahoo.de]
Gesendet: Montag, 2. Mai 2016 02:41
An:
info@vaeternotruf.de
Betreff: Vaeternotruf ist eine der Kinderschädlichste
Organisation in Deutschland
Durch eure Hilfe hat mein Exmann das
Sorgerecht für uneseren gemeinsamen Sohn bei Amtsgericht Münchenim Juli 2015
bekommen und was macht er jetzt damit? Er fährt das Kind gegen die Wand nur um
mich fertig zu machen. Vaeternotruf ist eine Kinderschänderorganisation!!!
Mein Sohn wuchs von Geburt an bei mir. Er lebte 8 Jahre lang bei mir da ich mich
von Kindesvater vor 8 Jahren getrennt habe. Er war einer der beste Schüler in
seiner Klasse. Ein verspieltes, fröhliches Kind. Wir lebten bis April 2015 in
NRW. Als ich aus NRW nach München wegen einer Arbeitsstelle umzog, holte
Richterin Ulrike Sachenbacher meinen Sohn im Juli 2015 innerhalb 2 Wochen, ohne
Gutachten und ohne jeglichen Vorwahrnung, entzog sie mir das Sorgerecht für
unseren Sohn und übergab sie ihn an Kindesvater, mit der Begründung, ich hätte
nicht umziehen dürfen (PS.: ich hatte von Geburt an das alleinige Sorgerecht für
unseren Sohn, da der Kindesvater mehrmals Gewalttätig war, wurde ihm in NRW das
Sorgerecht vom Gericht verwehrt). Unser Sohn hatte in diesen 8 Jahren
regelmässigen Umgang zu seinem Vater und habe nie den Umgang in Frage gestellt.
Auch nach dem Umzug in München hatte Kindesvater regelmässigen Umgang zu seinem
Sohn.
Seit ca 9 Monaten lebt unser Sohn bei seinem Vater und was ist aus
ihm geworden? Er leidet extrem unter die Trennung von seiner langährigen
Bezugsperson. Seit er bei seinem Vater lebt hat er Körpererscheinigungen
bekommen, Kopfhautekzem, Neurodermitis und er leidet unter schlafstörungen. Er
ist innerhalb diesen 9 Monaten kein einziges Zentimeter gewachsen. Er schafft
die dritte Klasse nicht, so schlecht sind seine Schulleistungen geworden.
Seit mein Sohn bei seinem Vater lebt, hat Kindesvater schon zum dritten mal vor
Gericht den Umgangsausschluss beantragt. Wir hatten schon 4 mal
Gerichtsverhandlung wegen Umgang in diesen 9 Monaten. Jetzt versucht Kindesvater
mir eins auszuwischen und mich aus dem Leben unseres Sohnes zu verbannen. Er
beukotiert den Umgang komplett, mit der Begründung Sohn möchte Mutter nie wieder
sehen.
Ich frage mich, was ist für euch Kindeswohl? Ist für Sie
Kindeswohl, wenn Kinder an gewalttätigen rachesüchtigen Väter übergeben werden?
Entspricht es für euch dem Kindeswohl, wenn Kinder ohne Kindeswohlgefährdung aus
Familien rausgerießen werden? Ich denke nein, das tut es nicht, im Gegenteil,
das traumatisiert die kinder und stürzt es sie in ein Trauma.
Ihr gehört
verboten zu werden!!!
MfG
...
Anklage wegen Verleumdung
Im Oktober muss Gil Ofarim vor Gericht
22.09.2022
Ein Jahr nach seinen öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen
gegen ein Leipziger Hotel wird Gil Ofarim ab dem 24. Oktober der Prozess
gemacht. Angeklagt ist er wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Wegen seiner öffentlichen Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss
sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig
teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und
Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am
24. Oktober beginnen.
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video
geschildert, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit
Davidstern abzunehmen, da er sonst nicht einchecken könne. Nach Einschätzung der
Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der
betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht
als Nebenkläger auf.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht
mehr öffentlich geäußert. Einer seiner Anwälte, Markus Hennig, kündigte eine
Erklärung des Verteidigerteams für Donnerstag an. Ofarim wurde in München
geboren, er ist der Sohn des 2018 gestorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim.
Auch üble Nachrede?
Die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ließ
die Anklage unverändert zu. Das Gericht erteilte zudem einen sogenannten
rechtlichen Hinweis, dass im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der
Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.
Das Landgericht geht
außerdem davon aus, dass es wegen der besonderen Bedeutung des Falls zuständig
für den Prozess ist. Es folgt damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
...
Gil Ofarim schweigt und lässt Frist des Landgerichts verstreichen
11.05.2022
Das Landgericht Leipzig hatte dem Musiker Gil Ofarim die Möglichkeit gegeben, sich bis Montag zu den Vorwürfen der Verleumdung und der falschen Verdächtigung zu äußern. Ofarim hat die Frist verstreichen lassen. Für das weitere Verfahren gibt es nun mehrere Möglichkeiten.
...
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen.
...
Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.
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Erklärung, 12.10.2010
Stellungnahme von Dr. Sabine Schiffer zur Einstellung des Revisionsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Keine üble Nachrede, sondern wichtige Fragen
Zur Beendigung der Kriminalisierung wissenschaftlicher Äußerungen – und möglicher Aufklärung der Vorgänge in Dresden
Mit dieser Erklärung möchte ich gleichzeitig meine Erleichterung und meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen – für die vielfältige Unterstützung, die ich in der Phase des Kriminalisierungsversuchs durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth von so Vielen erfahren habe. Ich bin sehr berührt und ermutigt aus der Sache hervor - gegangen, die nun durch die Rücknahme der Revision durch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg beendet wurde. Mit dem nun rechtskräftigen Freispruch des Amtsgerichts Erlangen vom 24.03.2010 wurden all diejenigen gestärkt, die ihrer Pflicht nachkommen, öffentlich relevante Fragestellungen zu artikulieren. Ich hoffe, dass dies auch Kollegen wie die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel (Stichwort: Sachsensumpf) stärkt, die im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit ihrer Aufgabe als Vierter Gewalt gegenüber staatlichen Institutionen nachkommen – und dafür wegen „übler Nachrede“ verurteilt wurden.
Darüber hinaus hoffe ich, im Sinne derjenigen zu handeln, die zur Linderung der Unkosten gespendet haben, wenn wir die nun frei werdenden Mittel der Arbeit des IMV zukommen lassen – ansonsten bitten wir um eine Nachricht. In der Tat hat die juristische Auseinandersetzung viel Zeit und Kraft gekostet, die dem IMV in der Zeit nicht zur Verfügung stand.
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt, weil durch die Einstellung des Verfahrens gegen mich auch die noch offenen Fragen – die freilich nur am Rande meines Prozesses hätten thematisiert werden können – der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen werden. Darum seien hier die wesentlichen noch einmal aufgeführt:
1. Wie kam der Täter an sein japanisches Kampfmesser als Tatwaffe?
2. Was hat man bei der Durchsuchung seiner Wohnung und seines Computers gefunden? Zu wem hatte er Kontakt? Auf welchen Internetseiten war er unterwegs?
3. Wieso wurde das hasserfüllte Schreiben des Mörders im Vorfeld des 1.7.2009 nicht als Bedrohung für Marwa El-Sherbini gewertet? Wurde es als volksverhetzend eingestuft und der Schreiber diesbezüglich entsprechend juristisch verfolgt?
4. Warum wurde das Schreiben nicht zum Anlass genommen, um die sonst üblichen Sicherheitsmaßnahmen während des Prozesses zu beschließen:
Eingangskontrolle, Abordnung eines Justizwachtmeisters in den Gerichtssaal?
5. Warum gab es dementsprechend keine Schutzmaßnahmen für die Zeugin, die zudem gar nicht mehr vor Gericht hätte erscheinen müssen?
6. Warum versuchte keiner der anwesenden Gerichtspersonen oder der Anwalt der Zeugin Frau El-Sherbini zu helfen, bevor sie über ein Dutzend Messerstiche erhielt? Warum nahm niemand der fliehenden Schöffen, Anwälte u.a. das Kind der Schwerverletzten mit hinaus?
7. Warum schoss der von den flüchtenden Gerichtspersonen gerufene hinzueilende Bundespolizist, der als Grenzschützer zu einer Zeugenaussage in einen Nachbarsaal des Dresdner Landgerichts geladen war, dem bereits schwer verletzten Ehemann der Ermordeten gezielt ins Bein – statt auf den Mörder?
Die Auflistung der offenen Fragen, die auf Versäumnisse und Fehleinschätzungen hindeuten können, zielt aus meiner Sicht weniger auf die direkt Verantwortlichen, sondern auf die Schaffung von mehr öffentlichem Bewusstsein. Es geht darum, nachzuvollziehen, ob hier durch stereotype Gruppenwahrnehmungen jemand zu Schaden gekommen ist – damit in Zukunft derlei tragische Wendungen verhindert werden können. Bei allem Respekt für die Leiden der Familie Marwa El-Sherbinis, die die Last dieses heimtückischen Mordes zu ertragen hat, muss ich als Nichtjurist und Medienwissenschaftler die allgemein relevanten Fragestellungen thematisieren.
Wie Report Mainz vom 11.10.2010 berichtet, nehmen islamfeindliche Einstellungen drastisch zu – es herrscht stellenweise bereits Pogromstimmung. Ich bin nicht die Einzige, die sich wissenschaftlich mit der Thematik auseinandersetzt und dafür Morddrohungen erhält. Dass derlei Drohungen im letzten Jahr trotz meiner Anzeige nicht verfolgt wurden, dürfte angesichts der neuen Erkenntnisse in den aktuellen Debatten wohl nicht mehr vorkommen. Das beruhigt etwas, denn angesichts der den Rassismus anheizenden Debatten wird es vonseiten der Wissenschaft, der Medien und der besonnenen Politik erforderlich sein, sich noch mehr für eine konstruktive öffentliche Auseinandersetzung stark zu machen statt dem platten und durchschaubaren Populismus das Feld zu überlassen. Letzterem entgegenzuwirken muss auch weiterhin möglich sein und geschützt werden – dem Grundgesetz und den Menschenrechten entsprechend, denen unsere Staatsorgane ebenso verpflichtet sind wie wir Bürger.
In diesem Sinne vielen Dank – und bleiben wir dran!
Freundliche Grüße
Dr. Sabine Schiffer
Institutsleitung
weitere Informationen:
www.solidaritaet-mit-dr-sabine-schiffer.de
http://www.medienverantwortung.de/das-institut/der-prozess/
http://www.medienverantwortung.de/publikationen/interviews/www.youtube.com/SabineSchiffer
die relevanten Presseerklärungen - vom 3.07.2009 bis 8.06.2010:
http://www.medienverantwortung.de/publikationen/pressemitteilungen/
Alice Schwarzer greift Ministerin Schröder an
VON REINHOLD MICHELS - zuletzt aktualisiert: 09.11.2010 - 02:30
"Gibt es eigentlich Stutenbissigkeit in der Politik?" Familienministerin Kristina Schröder (CDU) beantwortet die Frage im "Spiegel"-Gespräch mit "Nein". – Wir sagen: "Ein paar Stunden zu früh geantwortet, Frau Ministerin." Denn kaum gab es das Interview mit der jungen Ministerin Schröder (33) über Feminismus, Partnerschaft, benachteiligte Jungs zu lesen, "biss" ihr – wir wollen nicht uncharmant sein – die etwas ältere Alice Schwarzer tief und gewollt schmerzhaft in die Flanke. "Alice im Zunderland" als Anklägerin, Richterin, Vollstreckerin. Ihr Offener Brief an Schröder endet so: "Ich halte Sie für einen hoffnungslosen Fall. Schlicht ungeeignet. Zumindest für diesen Posten."
Frau Schröder hatte sich aus Schwarzers Feministinnen-Perspektive ungeheuerlich Verwirrendes erlaubt zu sagen beziehungsweise zu tun: bei der Heirat den Namen ihres Mannes anzunehmen; einen Feminismus, der Jungs in Kita und Grundschule bewusst vernachlässigt, unmoralisch zu nennen; frühen Feministinnen entgegenzuschleudern, dass Partnerschaft und Kinder Glück spendeten. Schwarzer reagiert öffentlich-brieflich aufs Schärfste: "Hanebüchener Unsinn" – "Null wissenschaftliche Beweise".
Obwohl Kristina Schröder Frauen dringend rät, bei Bewerbungs- und Gehaltsgesprächen nicht Bescheidenheit für eine weibliche Zier zu halten, sondern hart zu verhandeln, ist sie bei Alice Schwarzer unten durch – allenfalls geeignet "als Pressesprecherin rechtskonservativer Männerbünde". Dass die Ministerin ausdrücklich zugibt, ohne Feminismus hätte sie ihre Karriere so nicht machen können, übersieht Frau Schwarzer.
Quelle: Rheinische Post
http://nachrichten.rp-online.de/politik/alice-schwarzer-greift-ministerin-schroeder-an-1.105804
Kommentar Väternotruf:
"Ich halte Sie für einen hoffnungslosen Fall. Schlicht ungeeignet. Zumindest für diesen Posten."
Strafrechtlich könnte dies eine üble Nachrede sein. Doch zum Glück ist es nur eine Meinungsäußerung, sonst würde Alice im Bild-Zeitungsland womöglich noch in den Knast kommen, so wie vor ihr Tausende andere unbedarfte Menschen, deren die deutsche Strafjustiz mittels §186 StGB habhaft werden konnte.
§ 186 StGB Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Denn zum Glück hat Frau Schwarzer nicht gesagt:
Sie sind ein hoffnungsloser Fall. Schlicht ungeeignet. Zumindest für diesen Posten.
sondern:
"Ich halte Sie für einen hoffnungslosen Fall. Schlicht ungeeignet. Zumindest für diesen Posten."
Das sind die feinen Unterschiede im Strafrecht. Meinungsäußerungen sind erlaubt, falsche Tatsachenbehauptungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Samstag, 26. Mai 2007
Strafanzeige von Rechtspopulisten
Giordano "freudig erregt"
Der Schriftsteller Ralph Giordano ist von der rechtspopulistischen Partei pro Köln verklagt worden. "Ich habe eine Strafanzeige von pro Köln bekommen, weil ich gesagt habe, sie wären die lokale Variante des zeitgenössischen Nationalsozialismus, Leute, die, wenn sie könnten wie sie wollten, mich in eine Gaskammer stecken würden", sagte der jüdische Autor der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Köln. Giordano hatte sich dagegen verwahrt, mit pro Köln in Verbindung gebracht zu werden, nur weil er sich gegen den geplanten Bau einer Zentralmoschee in Köln ausgesprochen habe. Von radikalen Muslimen hatte er daraufhin Morddrohungen erhalten.
Ein Anwalt von pro Köln bezeichnete Giordanos Äußerung in einem Brief an ihn als verleumderisch und kündigte "gerichtliche Schritte" an, falls er die Bemerkung nicht bis Donnerstag widerrufen sollte. Giordano sagte dazu, er sehe dem Gerichtsverfahren "mit freudiger Erregung" entgegen und sei zuversichtlich, Recht zu bekommen. "Ich habe die Gestapo am eigenen Leibe erfahren, diese Leute hier können mich nicht ängstigen."
Die SPD-Islambeauftragte und Bundestagsabgeordnete Lale Akgün hatte den Schriftsteller nach seinen Äußerungen gegen eine Zentralmoschee zu einer Diskussion über den geplanten Bau und die Integration von Muslimen eingeladen. "Die öffentliche Diskussion könnten wir in einem Kölner Café abhalten, ruhig in einem türkisch geprägten Viertel der Stadt", schrieb sie. Giordano lehnte dies jedoch am Samstag mit Hinweis auf die Morddrohungen ab: "Ich gestehe, dass mir ein wenig unheimlich wurde, als ich Ihren Vorschlag zur Kenntnis nahm", antwortete er in einem Schreiben. "So leicht möchte ich es meinen potenziellen Killern nun doch nicht machen."
http://www.n-tv.de/807150.html