Umgang
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem
Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und
berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis
des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung
erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen
Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des
Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher
regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2
geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder
wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für
die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die
Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung
des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu
bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und
die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren
in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Manfred Spindler / Klaus Klarer
in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 1/2006, 12-17
Die optimale Umgangsregelung bei hochstrittiger Trennung und Scheidung
Oder: Wie viel Vater und Mutter braucht das Kind?
Bei Trennungs- und Scheidungsfamilien zeigt familienpsychologische Beratung zur Umgangsanbahnung und Umgangsregelung meist gute Erfolge. Es bleibt aber eine Restgruppe, die hier nur sehr schleppend oder gar nicht vorankommt. Deren typische Charakteristika werden vorgestellt und Folgerungen für das Familiengericht und die familienpsychologische Arbeit angeregt.
INHALT
Kontakt- und Beziehungspflege ist vielgestaltig
Arbeit mit hochkonflikthaften Umgangsauseinandersetzungen
Bewährtes Vorgehen der Umgangsanbahnung und Umgangsberatung kann an Grenzen stoßen
Phänomenologie anhaltender Streitigkeiten zur Kontaktausgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Argumentation zum Kindeswillen
Folgerungen für Gericht, Begutachtung und Umgangsanbahnung
Literatur
"`Ich versuchte, so ungezogen wie möglich zu sein.`
Fallgeschichten mit autobiographischen Niederschriften: die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil während der Kindheit in der Rückerinnerung von jungen Erwachsenen"
Karl-Franz Kaltenborn
in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 51: 254-280 (2002) ISSN 0032-7034
"Der pflegliche Umgang mit Kindern in Umgangsfragen"
Dokumentation
Evangelische Akademie Bad Boll
21.-22.9.2000 Protokolldienst 1/01
ISSN 0170-5970
Tel 07164-79-210
Fax 07164-79-440
e-mail: pos@ev-akademie-boll.de
"Die Zufriedenheit umgangssuchender Väter nach Trennung/Scheidung
- Eine Befragungsstudie"
Diplomarbeit von Angele Wietzke, Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin, Oranienburgerstr. 18, 10178 Berlin
November 1998