Uwe Diederichsen


 

 

Prof. Dr. Uwe Diederichsen; Universität Göttingen

 

 


 

 

Diederichsen: Art. 6 I GG: Der besondere Schutz von Ehe und Familie - eine deutsche Utopie FPR 2007 Heft 6 221 

 

Verweise

Art. 6 I GG: Der besondere Schutz von Ehe und Familie - eine deutsche Utopie*

 

 

Professor Dr. Uwe Diederichsen, Göttingen

 

Der vom Grundgesetz Ehe und Familie garantierte staatliche Schutz erweist sich nach den eher desolaten Ehe- und Familienstatistiken unserer Zeit ex post wie beim Blick in die Zukunft im Grunde als Utopie. In dem folgenden Beitrag geht es nicht um Schuldzuweisungen; verhehlt wird aber auch nicht, dass sein Autor einen Teil der Misere darin sieht, dass das BVerfG den nach den Gefährdungen der Familie in der NS-Zeit verantwortungsvoll gemeinten und beherzt formulierten Imperativ nicht aufgegriffen hat, sondern dass es sich in der Pflege einer in diesem Bereich wenig ergiebigen Grundrechtsdogmatik eher verzettelt.

 

I. Erwartung und Enttäuschung

...

 

 


 

 

„Die bessere sorgerechtliche Stellung des nicht mit dem Kindesvater verheirateten Mutter ist einer der umstrittensten Teile der Kindschaftsrechtsreform. Ob die amtliche Begründungen dazu zur Rechtfertigung der eklatanten Zurücksetzung von Vätern vor den Anforderungen der Art. 3 und 6 GG genügen, zumal in einer Zeit, in der immer öfter Frauen die Eheschließung oder die gemeinsame Sorge verweigern, wird die Zukunft erweisen müssen.“

 

Prof. Dr. Uwe Diederichsen in „Neue Juristische Wochenschau, 28/1998, S.1983

 

 

 

 


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