Väter als Täter


 

 

 

 

 

Vater erschießt zweijährige Tochter

54jähriger tötet in einem Schöneberger Hotel sein Kind und sich selbst - Seine Frau wollte die Scheidung

von Michael Behrendt und Tanja Laninger

In einem Hotel an der Kurfürstenstraße in Schöneberg hat sich am Sonntag ein Familiendrama ereignet: Ein 54jähriger Mann aus Mecklenburg-Vorpommern erschoß zunächst seine zweijährige Tochter und anschließend sich selbst. Das Motiv für die Bluttat: Seine Frau wollte sich offenbar wegen Gewalttätigkeiten ihres Mannes scheiden lassen. Die 35jährige lebte seit Juni dieses Jahres mit ihrem Kind in einem Spandauer Frauenhaus. Die kleine Michelle-Alexandra hatte am Sonntag Geburtstag.

 

Gegen 16 Uhr hatte der Versicherungsunternehmer Hans Z. mit dem kleinen Mädchen in dem Hotel eingecheckt. Noch am Rezeptionstresen bestellte er einen Weckruf für 17.25 Uhr. Dann ging er mit seiner Tochter ins Zimmer 142. Michelle-Alexandra sollte es lebend nicht verlassen.

 

Gegen 17.30 Uhr fiel den Verantwortlichen des Hotels auf, daß ihr Gast nicht ans Telefon ging. Ein Zimmermädchen klopfte deshalb zunächst an die Tür, um den Wunsch des Gastes nach einem rechtzeitigen Weckruf nachzukommen. Als niemand reagierte, öffnete die Angestellte das Zimmer - dort lagen die Leichen von Hans Z. und seiner kleinen Tochter. Laut Polizeiangaben hatten beide "Kopfschußverletzungen", jede Hilfe kam für sie zu spät. Die Schüsse hatte niemand gehört. Auf dem Tischchen der 43 Quadratmeter großen Junior-Suite mit Mini-Bar und Küche für mehr als 100 Euro die Nacht fanden Ermittler später einen Abschiedsbrief. Der Mann war wegen der Scheidungsabsichten seiner Frau verzweifelt.

 

Seit 2001 war der 54jährige mit einer jungen Russin verheiratet. Sie lebten in Lübtheen in Mecklenburg-Vorpommern. Hans Z. hatte sich im weiteren Umkreis des Ortes mit einem Versicherungsbüro etabliert. Doch in letzter Zeit sollen eheliche Streitigkeiten immer häufiger in Gewalttätigkeiten ausgeartet sein. Die junge Frau soll diese Übergriffe expliziert als Scheidungsgrund angegeben haben.

 

Anwohner aus dem Haus der Geschäftsadresse berichten von einer nervlichen Angespanntheit des Geschäftsmanns. "Er hat uns erzählt, daß seine Frau ihn verlassen und die kleine Tochter mitgenommen habe. Seine große Angst war, daß sie mit dem Kind nach Rußland zurückgehen könnte und er Michelle-Alexandra nicht mehr besuchen dürfte", berichtet eine Nachbarin. Tatsächlich hatte die Mutter erwirkt, daß Hans Z. für seine Tochter laut Gerichtsbeschluß lediglich ein Umgangsrecht für drei Stunden in der Woche zugesprochen wurde. Am Sonntag hatte er dieses Recht erst zum zweiten Mal in Anspruch genommen. Es sollte der letzte Besuch sein.

 

Hans Z. hat seine Tat wahrscheinlich genau geplant und sogar angekündigt. Stunden zuvor hatte er in einem Café an der Kurfürstenstraße gesessen. Allein, ohne sein Kind. Beim Bier kam er mit einem Tischnachbarn ins Gespräch. Dieser Zeitung wurde berichtet, daß sich der Versicherungsunternehmer danach erkundigt haben soll, wie man sich am besten die Waffe an den Kopf hält, um auch wirklich einen tödlichen Treffer zu erwirken. "Er hat auch erzählt, daß er herausgefunden habe, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein", so ein Angestellter. "Unser Stammgast hat erwidert, er solle keine Dummheiten machen. Er wiegelte dann ab und sagte, er frage nur mal so." Daß das eine Lüge war, sollten der Gast und die Mitarbeiter später erfahren.

 

In seiner Heimat reagierten die Menschen wütend auf den Amoklauf ihres Nachbarn. "So ein dummer Mensch. Hätte er doch nur die Kleine aus der Sache herausgehalten. Das Mädchen hatte doch niemandem etwas getan", bedauert eine Frau. Es war nicht das erste tragische Ereignis im Hotel. Im August 1998 hatte sich eine 43jährige im 15. Stock eingemietet. Von dort sprang sie in den Tod.

 

Artikel erschienen am Di, 5. Juli 2005

 

http://www.welt.de/data/2005/07/05/741563.html

 

 

 

 

 

 

 

Fall für die Mordkommission eindeutig und abgeschlossen

Drei Tage nach der Familientragödie ist der Fall für die Mordkommission abgeschlossen. "Es war kein unbekannter Dritter im Spiel", sagt ein Ermittler.

 

Hätte der furchtbare Zwischenfall verhindert werden können? Die Gewaltbereitschaft des 54jährigen Hans Z. aus Mecklenburg-Vorpommern sei bekannt gewesen sein, betonen Mitarbeiterinnen des Berliner Frauenhauses, in das Tatjana geflüchtet war. Sie habe ihn deshalb angezeigt. Dennoch stimmte die Mutter am 14. Juni dieses Jahres vor einem Gericht in Hagenow zu, daß der seine Tochter einmal pro Woche für drei Stunden treffen darf. "Es ist zu einer einvernehmlichen Regelung gekommen", betont Nicolette Otto, Sprecherin des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Eingehender äußert sie sich wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht. Entsprechend bleiben Zweifel. Denn das Bundesgesetzbuch (BGB) sieht in Paragraph 1684 vor, daß ein Familiengericht das verfassungsrechtlich gesicherte Umgangsrecht ausschließen kann, "soweit dies zum Wohl des Kindes förderlich ist".

 

Statt dessen, so monieren Betreuerinnen der Mutter aus dem Frauenhaus, habe das Amtsgericht auf dem Besuchsrecht des Vaters bestanden. "Dann muß eine Mutter zustimmen - oder Strafe zahlen", sagt eine Betreuerin. mb/tal

 

 

Artikel erschienen am Mit, 6. Juli 2005

 

 

 

http://www.welt.de/data/2005/07/06/742008.html

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Der Satz: 

"Denn das Bundesgesetzbuch (BGB) sieht in Paragraph 1684 vor, daß ein Familiengericht das verfassungsrechtlich gesicherte Umgangsrecht ausschließen kann, "soweit dies zum Wohl des Kindes förderlich ist"."

muss korrekt formuliert lauten:

Denn das Bundesgesetzbuch (BGB) sieht in Paragraph 1684 vor, daß ein Familiengericht das verfassungsrechtlich gesicherte Umgangsrecht ausschließen kann, "soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist".

So sind sie eben manchmal die Journalisten, immer in Eile und zu bequem einfach mal selbst im BGB nachzulesen.

 

 

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 3. Juli 2001 - 22.15 SWR

Zeichen der Zeit

Thema:

"Ausweglos: Väter, die ihre Familien töten"

 

Ein Film von Gabriele Jenk

 

 

 

 


 

 

 

Väter als Täter

"Verfügungen der Polizei bestimmten, dass <alle unehelichen Schwangeren gemeinen Bürger- und Bauernstandes in das Institut zu sistieren seien> und <eine unehelich Schwangere, die einen unbekannten Täter angebe, mit der für diesen Fall geordneten vier wöchentlichen Zuchthausstrafe verschont werden solle, wenn sie sich freiwillig ins Entbindungsheim begebe>."

So geschehen im 18. Jahrhundert.

aus: "Von Wehemüttern zu Hebammen. Zur Kulturgeschichte eines markanten Frauenberufes: Vor 200 Jahren begannen Ärzte, den Hebammen zu misstrauen. bis vor 40 Jahren kamen trotzdem die meisten Kinder mit Hebammenhilfe zu Hause zur Welt."

Marita Metz-Becker in: "Deutsche Hebammen Zeitschrift" 10/2000, S. 589-591

 

Auch heute kann man bei gewissen väterfeindlichen inoffiziellen und offiziellen Personen den Eindruck bekommen, dass es sich bei nichtverheirateten Vätern um Täter und nicht mehr handelt.  Während der nichtverheirateten Mutter nach der Geburt des Kindes offiziell vom Jugendamt gratuliert und Unterstützung angeboten wird, erhält der nichtverheiratete Vater keinen Glückwunsch. Im Gegenteil er  bekommt zumeist ein Brief vom Jugendamt, in dem er aufgefordert wird Kindesunterhalt beurkunden zu lassen und zu zahlen und dass im Fall der Verweigerung Klage geboten ist.

Vom fehlenden Sorgerecht des Vaters ganz zu schweigen. Warum sollte man auch "Tätern" ein Sorgerecht zubilligen?

 

 

 


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