Väter

Jugendamt


 

 

 

Jugendamt und Väter, das ist auch heute noch immer ein schwieriges Thema. Zum einen, haben viele Väter, ein nicht oft berechtigtes Misstrauen gegenüber der mütterzentriertten Arbeitsweise vieler Jugendamtsmitarbeiter. Umgekehrt herrscht in vielen Jugendämtern, deren Mitarbeiter/innen zu ca. 80 bis 90 Prozent Frauen  sind, noch immer eine nicht unerhebliche Distanziertheit, mitunter auch Feindseligkeit gegenüber Vätern (Männer). Nicht wenige Mitarbeiter/innen dürften aus eigenen persönlichen Kindheitserfahrungen heraus, sich gerade für eine Arbeit im Jugendamt (Kinder schützen) entschlossen haben. Wenn allerdings die eigene Betroffenheit nicht genügend aufgearbeitet ist, kann es leicht zu den psychologischen Phänomen der Übertragung und Projektionen des/der Beraters/Berater/in auf den Klienten (Vater) kommen. Ein nicht geringer Anteil der Mitarbeiterinnen sind außerdem selber Trennungsmütter oder Trennungsfrauen. Wenn sie ihre eigene Trennung oder eigene frühkindliche Konflikte noch nicht verarbeitet haben, ist für die betreffenden Mitarbeiter/innen ein im Amt erscheinender Vater eine geeignete Projektionsfläche für die eigenen ungelösten Probleme.

Ausgesprochen seltsam wird es aber, wenn Mitarbeiterinnen eines Jugendamtes im September des Jahr 2001 noch immer nicht wissen oder es zumindest behaupten, das ein Vater bezüglich der Wahrnehmung des Umgangsrechtes einen gesetzlichen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt hat. Da kann sich jeder Steuerzahler nur fragen, wozu er überhaupt Steuern zahlt, wenn in einem Jugendamt drei Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform noch eine derartige Uniformiertheit herrscht.

 

 


 

 

Mit dem Jugendamt hat so mancher Vater seine liebe Not. Doch lesen Sie selbst einen anonymisierten Brief eines betroffenen Vaters:

 

Guten Tag

mein Name ist ...  und ich wohne in R. .Ich habe eine mir sehr wichtige Frage. Ich bin seid zirka ...  von meiner Ex-Freundin getrennt. Wir beide haben ein Kind zusammen, meine Tochter ist jetzt über ... Jahre alt und ich würde Sie gern häufig sehen. Ich möchte Sie auch mal am Wochenende haben um mit Ihr und meiner jetzigen Partnerin was unternehmen da mein Freundin auch ein Kind hat wäre das eine tolle Sache. Nun ist es aber so das mir meine Ex nur Kurzbesuche gestatten will, weil Sie denken wir ein Problem mit meiner jetzigen Freundin hat. Nun ist es so das Sie vom Jugendamt den Unterhalt bekommt da es mir zur Zeit nicht möglich ist zu zahlen. Was habe ich für Rechte, aber ich möchte natürlich auch meine Pflichten wissen. Ich hoffe Sie können mir ein wenig helfen, denn hier in R. brauche ich nicht zum Jugendamt gehen, weil man behandelt wird wie ein Schwerverbrecher. Ich warte auf Ihre Antwort, denn ich weiss nicht mehr weiter da ich mein Kleines sehr liebe.

 

Mit freundlichen Grüssen

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1/2002

 

 


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