Väterprojekte - Väterselbsthilfe - Väterinitiativen
Schleswig-Holstein
Väteraufbruch
Der Verein hat derzeit knapp vierzig Mitglieder, die größtenteils aus dem Raum Flensburg und dem Landkreis Schleswig-Flensburg kommen.
Kontaktstellen bestehen, bzw. sollen aufgebaut werden in Eckernförde, Eutin, Flensburg, Glücksburg, Harrislee, Husum, Jübeck, Kappeln, Kiel, Leck, Lübeck, Neumünster, Plön, Rendsburg, Schleswig, Sörup, Süderbrarup, Tarp.
Interessenten, die sich vor Ort als Kontaktperson zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, sich beim Väteraufbruch Schleswig-Holstein e.V. zu melden oder auch über den Bundesverein www.vafk.de
Der Verein ist ein
regional selbstständig arbeitender Ortsverein. Seine Mitglieder sind
gleichzeitig Mitglied im bundesweit organisierten Väteraufbruch für Kinder
e.V. mit derzeit ca. 3.000 Mitgliedern. Der Väteraufbruch arbeitet bundesweit, organisiert in
ca. fünfzig Gruppen, Orts-, Kreis- und
Landesvereinen. Er engagiert sich für die Rechte der Kinder. Er fördert die
Emanzipation von Vätern aus dem herkömmlichen Rollenverständnis, die
Vater-Kind-Beziehung und die Aufwertung und Anerkennung aktiver Vaterschaft in
der Gesellschaft. Er unterstützt die Aufrechterhaltung der Vater-Kind-Beziehung
nach Trennung und Scheidung und fordert weitere gesetzliche Veränderungen zum
Schutz von Kindern und zur Beseitigung von Diskriminierungen von Vätern.
Männer, Frauen
und Jugendliche können bei uns Mitglied werden. Wir würden uns über Ihre
Mitgliedschaft und Ihr Engagement freuen.
Kontakte
können
aufgenommen werden über:
Internet: www.VAFK.de/Flensburg
e-mail:
flensburg@vafk.de
Kontaktstelle Flensburg
Immo Veress
0461-180 695
Kontaktstelle Lübeck:
Kontaktstelle Kiel:
Elmshorn
Kiel
"Wochenendväter Kiel"
Weitere Adressen:
vaeternetzwerk - flensburg e.V.
ingo bresinski
24939 flensburg
burgstraße 3
tel.: 0461 90 96 110
mobil: 0178 65 38 545
mail: info@vaeternetzwerk-flensburg.de
Internet: www.vaeternetzwerk-flensburg.de
Das väternetzwerk - flensburg e.V. hat sich 2006 in Flensburg gegründet. Seit Beginn unserer Arbeit bieten wir zahlreiche Vorträge, Workshops, Aktivitäten und Beratungen in Einzel- wie auch Gruppengesprächen in Flensburg und Schleswig - Holstein an.
In Zusammenarbeit mit einigen Familienbildungsstätten und anderen Väter - Portalen, versuchen wir Sie ständig auf dem laufenden zu halten und unser Wissen an Sie weiter zu geben.
Unsere Ziele:
* Stärkung der Erziehungskompetenz von Vätern
* Stärkung der Beziehung zwischen Vater und Kind, dadurch Stärkung von Familie insgesamt
* Unterstützung aktiver und engagierter Vaterschaft durch individueller Schaffung von Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung von Vätern
* Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unsere Zielgruppen:
* Väter, darunter auch “Trennungsväter” und alleinerziehende Väter
* Kinder
* Mütter (als Partnerinnen von Vätern)
* werdende Väter (& Mütter)
* Multiplikatoren, Fachkräfte
* perspektivisch: Unternehmen sowie gesellschaftliche Gruppen und Institutionen (Kindergärten, Schulen, Parteien, Gewerkschaften, Kirche, Politik, Verwaltung, Forschung)
Beratung für Männer Eckernförde
über: Martin Ruck, Langebrückstr.13, 24340 Eckernförde, Tel 04351-5925, fax - 726142
Offener Männertreff jeden 1. Sa./Monat ab 10 Uhr im "Cafe Heldt"
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Petitionsausschuss
Düsternbrooker Weg 79
24105 Kiel
Herzlich willkommen beim Onlineauftritt des "1. Familienkongress Schleswig-Holstein"
23.09. und 24.09.2005 in Elmshorn
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)
Erkennen - Abhilfe – Vorbeugen
Dieser Familienkongress ist eine Bildungsveranstaltung des
Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Elmshorn/Pineberg e.V.
In Kürze werden wir Ihnen hier die ausführliche Internetpräsenz anbieten können.
Agenda, Anmeldung, Dokumente, Fahrtenbörse, Links, Referenten und mehr...
Ganz der Papa? - Wenn Väter an ihren Kindern zweifeln
H.* aus Schleswig-Holstein hat seit 5 Jahren eine Tochter. Nach der Trennung erzählt der Stiefvater der Kindesmutter, dass H.* nicht der leibliche Vater sei, was dieser auch ausführlich begründete. Seine Tochter soll nicht „seine“ Tochter sein? Für das kleine Mädchen kommt an den Tagen des Umgangs „Ihr Papa“ und H.* spielt dann mit „seiner Tochter“! In ihm steigen die ersten Zweifel auf – er grübelt oft und viel. Doch wie geht es jetzt weiter...? Wie kann er für sich und für das Kind herausfinden, ob er der leibliche Vater ist...? Wie muss er jetzt vorgehen…? Wer hilft und betreut in so einer Situation kompetent …???
Die Kindesmutter jedenfalls sagt, dass sie immer treu gewesen sei und darum gar kein anderer Mann als leiblicher Vater in Frage komme!
FocusTV Exklusiv hat mit uns einige Tage gedreht und H* beim heimlichen Vaterschaftstest begleitet. Entstanden ist eine hochinteressante Reportage. Der Sendetermin und weitere Infos auf unserer Homepage unter http://www.vafk-elmshorn.de
* Name zum Schutz des Kindes nicht ausgeschrieben.
Mit freundlichem Gruß
Volker Stüben
1. Vorsitzender des
Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Elmshorn / Pinneberg e.V.
Postfach 1062 - 25310 Elmshorn
Mobil: +49 (0) 171 / 93 56 856
Tel.: +49 (0) 41 21 / 90 60 50
Fax: +49 (0) 41 21 / 90 60 52
Spendenkonto Nr.: 708 972 204
Bankleitzahl: 200 100 20
Bank: Postbank Hamburg
Kontoinhaber: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Elmshorn/Pinneberg e.V.
14.03.2005
Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 20.02.2005
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der Familien-Partei,
anbei erhalten Sie mit Beginn des Wahlkampfes zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 20.02.2005 folgende Wahlwerbe-Informationen des Landesverbandes Schleswig-Holstein der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS als pdf-Dateien:
- Wahlwerbeflyer
- Kandidaten der Landesliste
- Informationsbroschüre "Meinungen - Antworten"
- Wahlwerbeplakat
- Wahlprogramm
Diese Informationen sind auch direkt auf der Wahlwerbeseite des Landesverbands unter
www.familien-partei-sh.de/Landtagswahl/2005.htm
oder mit den Daten zum Landesverband auf dessen Homepage unter
abrufbar.
Die Kontakt-eMail-Adresse des Landesverbandbandes lautet:
schleswig-holstein@familien-partei.de
Das Internetangebot des Landes Schleswig-Holstein zur Landtagswahl ist zu erreichen unter
www.wahlen.schleswig-holstein.de
Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Wolfgang Britz
Stellvertretender Bundesvorsitzender
der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Ahornweg 3
66571 Eppelborn-Bubach
Fon: 0 68 81.89 68 74
Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49
eMail: newsletter@familien-partei.de
Kommentar Väternotruf:
Allen Wahlberechtigten, insbesondere den Vätern wird die Wahl der Familienpartei empfohlen.
Insbesondere Väter ohne Sorgerecht sollten ihre Stimme nicht an die dafür verantwortlichen etablierten Altparteien verschwenden.
Lübecker Nachrichten
Tests sind notwendig
Gewißheit über die Vaterschaft kann kaum auf andere Art erlangt werden. Ein Gerichtsurteil sorgt für Wirbel: Nach Meinung des BGH dürfen keine heimlichen Vaterschaftstests durchgeführt werden. Es regt sich Wiederstand gegen das Urteil. So auch vom Elsmhorner Verein Väteraufbruch für Kinder.
Von Eveline Düstersiek
Elmshorn. Eine Frau klagt auf Erhöhung des Unterhalts. Zusätzlich soll der von ihr geschiedene Mann eine Nachzahlung auf einige Monate leisten. Der Vater nimmt das Urteil vom Mai an. Die Mutter schränkt die Umgangszeiten mit dem gemeinsamen Kind immer mehr ein.
Der Geschiedene geht vor Gericht um die Erweiterung des Umgangsrechts per Urteil zu erreichen. Schon vor der Verhandlung behauptet die Mutter, er habe dazu kein Recht, weil er nicht der Vater des Kindes sei. Zur Verhandlung erschien sie mit zwei Ergebnissen von Vaterschaftstests, die bereits im April gemacht wurden.
Der geschiedene Mann ist nicht der leibliche Vater des Kindes. Das wußte die Mutter bereits, als sie den Unterhalt gerichtlich erhöhen ließ. Der Vater hatte schon länger Zweifel daran, aber keine Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu machen.
Den Preis von damals rund 3000 Euro konnte er nicht zahlen. Inzwischen sind die Tests mit 200 bis 300 Euro erschwinglich geworden, ihre Durchführung soll aber strafbar werden, wenn es nach den Vorstellungen von Justizministerin Brigitte Zypries geht.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt die Ministerin. Ein heimlich gemachter Vaterschaftstest verletze das Persönlichkeitsrecht des Kindes, so die Begründung aus Karlsruhe.
So ein Gesetz würde den Betrug einer Frau am Vater und am Kind legalisieren, findet Volker Stüben. Der Vorsitzende des Elmshorner Vereins Väteraufbruch für Kinder (VafK) beschäftigt sich seit langem mit dem Familienrecht. Für das Kind sei es von existentieller Wichtigkeit, zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist, so Stübens Erfahrung.
Es ist in Ordnung, wenn ein Test vor Gericht nicht als Beweis anerkannt wird, äußerte sich Stüben im UeNa-Gespräch. Die Möglichkeit zur Durchführung müsse aber bestehen bleiben. Nur so ließen sich Zweifel eindeutig be- oder widerlegen. Die Mutter weiß immer, daß sie die Mutter ist, gab Stüben zu bedenken. Für Väter sei ein Test häufig die einzige Möglichkeit, Gewißheit zu erhalten.
Unterstützung erhielt der Vereinsvorsitzende vom Bundestagsabgeordneten Dr. Ole Schröder. Während seines gestrigen Besuchs in Elmshorn ließ Schröder sich die Ansicht Betroffener vom Verein vortragen. Die CDU sei gegen das von Zypries geplante Gesetz, versicherte er Stüben. Auch FDP und Grüne hätten sich bereits dagegen ausgesprochen.
Was Stüben besonders ärgert: Sollte ein Gesetz die Durchführung der Tests als strafbare Handlung einstufen, sei das weder der Gleichstellung noch der Gleichberechtigung von Mann und Frau dienlich. Das wäre ein unnützes Gesetz.
Das Wissen der biologischen Zusammengehörigkeit ist für Kinder und Eltern gleichermaßen wichtig.
nordClick/uena vom 14.01.2005 22:47
http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1572818
Anmerkung Väternotruf:
Eine kleine Korrektur zu dem ansonsten zu begrüßenden Aufsatz. Der Bundesgerichthof hat nicht geurteilt, dass "keine heimlichen Vaterschaftstests durchgeführt werden" dürfen, sondern er hat geurteilt, dass solche Tests nicht vor Gericht verwertbar wären. Das ist ein wichtiger Unterschied. Vom rechtlichen Vater "heimlich" eingeholte Abstammungstest sind also weiterhin rechtlich zulässig.