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Stefan Nowak
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Bergmannstr. 103
10961 Berlin
fon: +4930 /611 33 14
mobil: 0177 888 76 03
fax: +4930 / 611 19 05
E-Mail: stefan.nowak@t-online.de
Internet: http://anwalt-nowak.de
Ich darf mich kurz vorstellen:
Ich bin seit mehr als zwanzig Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Familienrecht.
Der Kanzleibetrieb begann 1987 in der Weisestraße. Ab 1990 befand sich die Kanzlei in der Weserstraße nah der Rütli – Schule. Von 1996 bis 2006 befand sie sich am Schlesischen Tor. Seit 2006 arbeite ich nur einige Häuser vom KaDeWe entfernt.
Tätigkeitsschwerpunkte ist schon seit langem das Familienrecht - und alles, was damit zusammenhängt. Als besondere „Spezialität des Hauses“ gelten Rechtsfälle mit Grenzüberschreitungen zu Polen. Ich berate in Deutsch und Polnisch, aber auch ggf. in Englisch, Französisch und Spanisch.
Ich vertrete Väter und Mütter gleichermaßen - habe also reichlich Erfahrungen auf beiden Seiten der Front. Das kommt letztlich den Mandanten zugute.
Hier ein kleiner Ausschnitt aus der Tätigkeitspalette:
Umgang, Sorgerecht:
Besondere „Brennpunkte“ sind hier in letzter Zeit u.a.:
- Durchsetzung ergänzender Sozialleistungen, um den Umgang zu ermöglichen:
Was tun, wenn sich der Umgangsberechtigte nicht in der Lage ist, den Umgang aus eigener Tasche zu finanzieren?
- Umgang mit dem nichtverwandten Kind einer zerbrochenen Lebenspartnerschaft:
was tun, wenn die Kindesmutter den ehemaligen Lebenspartner den Umgang mit einem solchen Kind verweigert?
- Rückführungsanspruch, wenn die Mutter mit dem Kind einfach aus dem Haushalt flüchtet. Welche Maßnahmen erscheinen hier erfolgversprechend?
Ehescheidung, Versorgungsausgleich:
Ein dunkles Kapitel, dessen „Untiefen“ gerade recht für einen erfahrenen Familienrechtler sind! Selbst die Fragen hierzu würden den hiesigen Rahmen sprengen.
Eheliche Vermögensrecht:
- Häufigste Frage: was geschieht nach der Trennung mit dem gemeinsamen Pkw!
- Ein Partner überträgt dem anderen sein gesamtes Vermögen, um es vor den Gläubigern zu schützen. Was geschieht im Falle einer Scheidung oder Trennung?
Auf keine der oben genannten Fragen gibt es eine Antwort, die für alles passt. Jeder Fall ist etwas anders.
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Unterhalt:
- Ab wann zahlen Großeltern Unterhalt für die Enkel?
- Was steht einem erwachsenen Kind eigentlich zu?
- Werden Studiengebühren mit dem Regelunterhalt abgedeckt ?
- Kann man Ehegattenunterhalt wirklich so einfach verlangen wie viele meinen – nur weil man in der Ehe weniger verdient hat?
- welche Grenzen setzte die neue Rechtsprechung des BGH?
-
Die familienrechtlichen Probleme gehören meist zu den wichtigsten eines Menschen überhaupt. Sie fangen klein an und wachsen stetig, wenn man sich nicht rechtzeitig darum kümmert.
Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum. Gehen Sie damit zum Spezialisten.
Stefan Nowak, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Geldentschädigung für Auflage, beim begleiteten Umgang mit seinen Kindern Deutsch zu sprechen? Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung eines Kindesvaters zurück.
04.07.2011, 07:49 Uhr
Wird einem die deutsche Sprache beherrschenden Kindesvater aufgegeben, bei durch das Jugendamt begleiteten Umgangskontakten mit seinen Kindern nicht Polnisch, sondern nur Deutsch zu sprechen, liegt hierin nicht in jedem Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt. Dies hat heute das Hanseatische Oberlandesgericht im Rahmen eines Berufungsverfahrens entschieden (1 U 34/10).
Der 1. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hatte über Amtshaftungsansprüche zu befinden, die der Kläger gegen die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Begründung geltend machte, das Jugendamt Hamburg-Bergedorf habe ihn dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, dass es ihm bei begleiteten Umgangskontakten mit seinen Kindern nicht ermöglicht habe, Polnisch zu sprechen.
Der Kläger ist Vater zweier Kinder. Er schloss 2003 mit seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau vor dem Amtsgericht Pinneberg eine Vereinbarung über den Umgang mit den bei der Mutter lebenden Kindern. Die Vereinbarung sah vor, dass die Umgangskontakte begleitet, d.h. im Beisein eines Jugendamtsmitarbeiters, stattfinden sollten.
Der Kläger verfügt über die polnische sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrscht beide Sprachen. In einem Vorgespräch teilte er dem Jugendamt Hamburg-Bergedorf mit, er wolle mit den Kindern bei den Umgangskontakten auch Polnisch sprechen. Dies lehnte das Jugendamt mit der Begründung ab, es stehe kein Mitarbeiter zur Verfügung, der Polnisch verstehe und die Umgangskontakte begleiten könne. Daraufhin nahm der Kläger die vereinbarten Umgangskontakte nicht wahr und erhob stattdessen Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Dieses Verfahren erledigte sich, nachdem es vor dem Familiengericht zu einer Einigung gekommen war, wonach nunmehr begleiteter Umgang in polnischer Sprache stattfinden sollte.
Anschließend verlangte der Kläger vor dem Landgericht Hamburg von der Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens EUR 15.000. Er begründete dies damit, das Jugendamt habe dadurch, dass es die polnischsprachigen Umgangskontakte abgelehnt habe, gegen seine Verpflichtung zur Unterstützung des Umgangs verstoßen und ihm rechtswidrig die Kinder entzogen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Es könne offen bleiben, ob die Jugendamtsmitarbeiter ihre Amtspflichten verletzt hätten, denn selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, sei nach Abwägung der Gesamtumstände die Beeinträchtigung des Klägers nicht so erheblich gewesen, dass er eine Geldentschädigung verlangen könne. Eine Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung komme nur in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handele und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden könne. Ein solcher Fall liege hier u.a. deshalb nicht vor, weil es dem Kläger durchaus möglich gewesen sei, seine Kinder zu sehen, wenn er bereit gewesen wäre, einen begleiteten Umgang in deutscher Sprache zu führen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Auch der 1. Zivilsenat entschied, dass die vom Kläger behauptete Rechtsverletzung eine Wiedergutmachung durch eine Geldentschädigung nicht rechtfertige. Der Kläger habe eine Genugtuung bereits dadurch erhalten, dass das Verwaltungsgericht die von der Beklagten gewählte Begründung für die Ablehnung des polnischsprachigen Umgangs als „kaum haltbar“ bezeichnet habe. Auch sei von deutscher Seite gegenüber dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Bedauern über das Vorgehen des Jugendamts zum Ausdruck gebracht worden. Die vom Kläger behauptete Rechtsverletzung sei nicht von solch einer Schwere, dass über diese Genugtuung hinaus eine zusätzliche Wiedergutmachung durch eine Geldentschädigung nötig sei. Zu berücksichtigen sei dabei u.a., dass der Kläger 2003 die Möglichkeit, im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen das Jugendamt vorzugehen, nicht genutzt habe. Entgegen der Auffassung des Klägers liege auch keine Verletzung seiner Ehre und Würde als polnischsprachiger Bürger vor. Das Problem, ob der begleitete Umgang auch in einer Fremdsprache durchgeführt werden könne, hätte sich auch bei jeder anderen Fremdsprache stellen können.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
http://justiz.hamburg.de/oberlandesgericht/aktuelles/2962154/pressemeldung-2011-07-01.html
POMORSKI (Kläger) gegen die FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (Beklagte)
Dnia 14-11-2009 o godz. 2:27 Wojciech Pomorski napisał(a): Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.
Vorsitzender mgr Wojciech Leszek Pomorski, Ernst-Mittelbach-Ring 36, 22455 Hamburg, BRD
Tel: +4940-53206306 Mobil (Poland): +48694384788 Mobil (Germany): +491737169797
E-Mail: w.pomorski@gmail.com
Hamburg 14.11.2009
BENACHRICHTIGUNG / EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie in der Sache
POMORSKI (Kläger) gegen die FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (Beklagte)
informieren und zur öffentlichen Gerichtsverhandlung einladen.
Die Verhandlung Pomorski ./. Freie und Hansestadt Hamburg (Geschäfts-Nr: 303 0 452/05) findet am 27.11.2009 um 11.00 Uhr im Landgericht Hamburg statt (Sievekingplatz 1, Ziviljustizgebäude, Sitzungsraum: A 213) und stellt für die Nachkriegszeit einen Präzedenzfall dar.
Zur Vorgeschichte:
Nach der Entführung seiner Kinder von zuhause durch die deutsche (inzwischen geschiedene) Ehefrau mit Hilfe des Jugendamtes (Juli 2003) durfte der Pole Wojciech Pomorski seine zwei Töchter nur noch im begleiteten Umgang wiedersehen.
Anfang 2004 verbot dann das Jugendamt Hamburg Bergedorf dem Vater, im Umgang mit seinen beiden Töchtern J. und I. seine Herkunftssprache zu gebrauchen. Diese Forderung (entweder Kinder sehen und mit ihnen kein polnisch sprechen, oder gar nicht mehr treffen) lehnte Pomorski als Erpressung ab. Daraufhin unterband das ... jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kindern über mehrere Jahre. Dieses Vorgehen entwurzelte die Kinder aus ihrer polnischen Identität vollends: Sprachen sie zuvor fließend beide Sprachen, so kennen sie nun, nach fast 7 Jahren ohne Kontakt zu ihrer polnischen Kultur, Familie und Sprache, nur noch Deutsches, ....
...
Mit freundlichen Grüssen
Vorstand
„Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.“
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schnuffi - Mänchen [mailto:schnuffis-home@freenet.de]
Gesendet: Samstag, 21. August 2004 16:35
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Hallo
Ich bin ein Vater der am Boden zerstört ist. Ich habe mich schon abgefunden, das ich nie wieder mein Sohn sehe. vielleicht habt Ihr gute Ratschläge für mich Ihr könnt diese Geschichte auch veröffentlichen. Ich habe für alles belege, Gerichtsurteile usw. in Original. Ich wurde noch nie so durch die Gerichte und der Polnischen Justiz "verarscht" (Tschuldigung) worden. Aber lest bitte mein Tagebuch http://schnuffishome.log.ag/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schnuffi - Mänchen [mailto:schnuffis-home@freenet.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. September 2004 18:31
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Betreff: AW: Hallo
Hallo
hier in Deutschland war das Amtsgericht Vechta Herr Möller zuständig.
In Polen war das Gericht in sroda slaska zuständig. Den Namen von dem Richter ist mir unbekannt weil ich keine Dokumente aus Polen mitgekriegt habe. Der Generalbundesanwalt Beim Bundesgerichtshof Zentrale Behörde in Bonn hat dieses weitergeleitet. Der Name von der Sachbearbeiter Herr Hansen Az SRÜ - A - 35/04.
Von Grzegorz Piechota Und Jerzy Wójcik
Essay
"Vater, wo warst Du?"
Wir haben eine Warschauer Zeitung zum Forum sehr persönlicher Klagen über die Abwesenheit des Vaters im Familienleben der Polen gemacht - Ein Generationenbeschwernis, das anhält
Auch erwachsene Söhne und Töchter haben es mit ihrem Vater nicht einfach. Wenn sie ein "persönliches Problem" haben, wenden sie sich an ihren Ehepartner, ihre Mutter, Geschwister oder Freunde, fast nie an den Vater. Warum ist das so? Wo sind die polnischen Väter geblieben? Vielleicht sollte man sie einmal fragen, zu überreden versuchen, zurückzukehren. Aber wie soll man mit jemandem reden, der gar nicht da ist? Sollte man ihm vielleicht einen Brief schreiben?
"Es gibt Worte, die auszusprechen wir weder Mut noch Zeit hatten, und das über zehn, 20, 40 Jahre hinweg. Fragen, vor denen wir bis heute Angst haben." Mit diesen Worten begannen drei polnische Journalisten in der "Gazeta Wyborcza" ihre Aufarbeitung des Themas. Sie schrieben Briefe an den Vater. Oft war es das erste Mal nach vielen Jahren, dass sie sich ein Herz fassten, das hinauszuschreien, was sie ihnen nie zuvor gesagt hatten.
Die Leser traten in die Fußstapfen der Journalisten. In Briefen an ihren Vater beschrieben sie ihr eigenes Leben, ihre Ängste, Hoffnungen, Zorn, Dankbarkeit, Sehnsucht, Hass und nur hin und wieder: ihre Liebe.
Diese Briefe waren wie eine Therapie. Was für eine Last muss ein Mensch getragen haben, um einer Redaktion einen Brief zu schreiben mit den Worten: "Danke, dass ich bei Euch die Beichte ablegen konnte"?
Die mehr als tausend Briefe fügten sich zu einem lebendigen, reichhaltigen, aber auch ungeschminkten Bild des polnischen Vaters und Mannes. Sie wurden zu einem Buch zusammengestellt, das in diesem Mai unter dem Titel "List do ojca" (Brief an den Vater) erschienen ist.
Aufgrund der unglücklichen Geschicke Polens hatten die Väter immer wichtigere Dinge am Hals, als sich um die Familie zu kümmern. Wenn sie aus dem Krieg, dem stalinistischen Gefängnis, der sozialistischen Baustelle, vom Streik, von der illegalen Demonstration, schließlich von der Arbeit in einer kapitalistischen Firma zurückkehrten, hatten sie Mühe, sich in ihrer häuslichen Rolle zurechtzufinden.
Folgendes haben unsere Leser uns geschickt:
"Andere Väter haben ihren Kindern Märchen erzählt, aber Du hast mir vom Krieg berichtet. Ich habe Mitleid mit Dir empfunden, mehr, als ein Kind empfinden kann."
"Meine Kindheit ist eine einzige Erinnerung: ein Trinker und Sadist als Vater, die weinende Mutter mit Trauerrändern unter den Augen und die nächtliche Flucht zur Oma am anderen Ende der Stadt."
"Du hast mich nie in den Kindergarten gebracht, nie abgeholt. Der erste Schultag, die Erstkommunion - all das war Deiner Anwesenheit nicht würdig. Das werde ich Dir nicht verzeihen."
"Nach der Arbeit hast Du immer gemütlich auf dem Sofa gelegen, und alles ging Dir knapp am Arsch vorbei. Als ich gelernt hatte, wie man die Schnürsenkel bindet, hast Du die Erziehungsarbeit eingestellt."
"Du wusstest nicht, was Nähe bedeutet, was es heißt, miteinander Zeit zu verbringen, zu spielen, sich um ein Kind zu kümmern. Du glaubtest, das sei die Aufgabe der Frau."
Zwischen den Zeilen dieser Briefe an den Vater war auch die aus dem 19. Jahrhundert überkommene "Matka Polka", die mythische "polnische Mutter", präsent. Sie hatte nach dem Zweiten Weltkrieg, ob sie es wollte oder nicht, im polnischen Haus das Zepter übernehmen müssen. Die "Matka Polka" hat, als die Sicherung der Existenz der Familie ihr zugefallen war, die Abwesenheit des Mannes tapfer ertragen. Auch die Augenblicke seiner Heimkehr hat sie tapfer ertragen, wenngleich die Zahl ihrer Pflichten sich nicht verringerte, sondern wuchs. Denn die "Matka Polka" hat nicht nur Kinder zur Welt gebracht und versorgt, sie hat auch ihren Vater bemuttert.
Ihre übermäßige Fürsorglichkeit hat bittere Ergebnisse gezeitigt.
So schrieben die Leser: "Mama hat uns verboten, irgendetwas zu tun, was gefährlich sein könnte. So ist ein Schwächling herangewachsen, dessen Sehnsüchte stets von Angst überlagert waren. Vater, es ist Deine Schuld, dass Du dabei mitgespielt hast. Heute bin ich 40. Ich weiß, es war nicht nur die Mutter, die Dich kastriert hat. Gemeinsam mit ihr hat die Volksrepublik Polen es getan. Damals hatte der Mann nicht einmal das Recht zu wählen, wo er mit seiner Familie den Urlaub verbringt."
"Ja, unsere Väter waren hoffnungslos. Aber wir können uns auch schwer vorstellen, wie viel Druck und Demütigung sie als Männer ertragen mussten, und das oft bis an ihr Lebensende. Heute schlucken sie die Bitternis ihrer demütigend niedrigen Renten. Ihr seid sehr schlechte Väter gewesen, aber wir vergeben Euch!"
"Ich bin 30 und Vater eines halbjährigen Sohnes. Als mein Vater starb, wusste ich nicht, wie ich selbst Vater sein sollte. Heute weiß ich es: Ich werde es genau andersherum machen wie mein Vater."
Wird die Rückkehr des Vaters also erst in der nächsten Generation stattfinden? In Polen entsteht heute ein neues Modell der Familie. Der Mann soll einerseits der Familie Sicherheit geben und andererseits zärtlich sein und nah am Kind. Das ist für viele Väter schwer. Wir haben das Thema in der Zeitung weiter verfolgt. Die Psychotherapeutin Zofia Milska-Wrzosinska sagt dazu: "Wenn sich der Vater in der Beziehung zu den Kindern engagieren soll, muss die Mutter etwas wegrücken und Platz machen. Aber die Mütter wünschen die Rückkehr des Vaters eigentlich nicht. Sie wollen ihre Macht über das Kind nicht teilen; sie respektieren den Vater nicht. Das Kind bekommt zu hören, es sei das Kind eines Niemands. Das ist schwer für das Kind." Doch die Rückkehr des Vaters erscheint möglich, wenn die "Matka Polka" die Vorzüge des Vaters neu entdeckt und sie seine Rolle gemeinsam definieren.
Erst nachdem das Buch erschienen war, hat uns die Nachricht von den Hunderttausenden von "Euro-Waisen" erschüttert. Nachdem die EU sich 2004 erweitert hatte, sind viele Polen auf der Suche nach besserer Arbeit und besserem Lohn in den Westen gefahren. Man hat ermittelt, dass mindestens 110 000 Ehepaare ihre Kinder in der Obhut der Großeltern, entfernter Verwandter oder Bekannter in Polen zurückgelassen haben. Hunderttausende anderer Familien müssen ohne den Vater oder ohne die Mutter auskommen. Die Zahl der Emigranten wird auf etwa zwei Millionen Menschen geschätzt (bei 38 Millionen Einwohnern). Trotz des Optimismus unserer jungen Leser, die an die baldige Rückkehr ihres Vaters glauben, wächst also eine weitere Generation von Kindern heran, die von ihrem Vater im Stich gelassen werden. Welche Briefe werden sie ihrem Vater in zehn, 20 oder 40 Jahren schreiben?
Die Autoren sind Redakteure der "Gazeta Wyborcza" und leben in Warschau Aus dem Polnischen von Gerhard Gnauck
30. Mai 2008
URL: http://www.welt.de/welt_print/article2048909/Vater_wo_warst_Du.html