Vaterfreuden


 

 

 

Mit dem Jugendamt hat so mancher Vater seine liebe Not. Doch lesen Sie selbst einen anonymisierten Brief eines betroffenen Vaters:

 

Guten Tag

mein Name ist ...  und ich wohne in R. .Ich habe eine mir sehr wichtige Frage. Ich bin seid zirka ...  von meiner Ex-Freundin getrennt. Wir beide haben ein Kind zusammen, meine Tochter ist jetzt über ... Jahre alt und ich würde Sie gern häufig sehen. Ich möchte Sie auch mal am Wochenende haben um mit Ihr und meiner jetzigen Partnerin was unternehmen da mein Freundin auch ein Kind hat wäre das eine tolle Sache. Nun ist es aber so das mir meine Ex nur Kurzbesuche gestatten will, weil Sie denken wir ein Problem mit meiner jetzigen Freundin hat. Nun ist es so das Sie vom Jugendamt den Unterhalt bekommt da es mir zur Zeit nicht möglich ist zu zahlen. Was habe ich für Rechte, aber ich möchte natürlich auch meine Pflichten wissen. Ich hoffe Sie können mir ein wenig helfen, denn hier in R. brauche ich nicht zum Jugendamt gehen, weil man behandelt wird wie ein Schwerverbrecher. Ich warte auf Ihre Antwort, denn ich weiss nicht mehr weiter da ich mein Kleines sehr liebe.

 

Mit freundlichen Grüssen

...

1/2002

 


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