Väternotruf informiert zum Thema

Verfahrenspfleger

Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten. Der frühere Verfahrenspfleger wird seitdem als Verfahrensbeistand bezeichnet.

Bitte rufen Sie daher unsere Seite Verfahrensbeistand auf, um die von uns ab 01.09.2009 aktuell geführte Liste von Verfahrensbeiständen einzusehen.


 

 

 

Die hier bis zum 31.08.2009 eingestellten Angaben über Verfahrenspfleger finden Sie nunmehr auf unserer aktualisierten Seite Verfahrensbeistand

 

 


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