Verleumdung
Goldene Glühbirne
Die Goldene Glühbirne ist die höchste Auszeichnung, die der Väternotruf zu vergeben hat.
Nur wenige Menschen mit besonderen Verdiensten, schaffen es diese Auszeichnung verliehen zu bekommen.
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 0,00 € verbunden. Wir danken allen Sponsoren, die uns dabei geholfen haben, das Preisgeld in dieser enormen Höhe zu ermöglichen.
Die Goldene Glühbirne 2012 wird vom Väternotruf verliehen an:
Iwona Bölter
Sozialpädagogin
12051 Berlin
Bestallung als Umgangspflegerin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab , ..., 2008)
Frau Iwona Bölter wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Auszeichnung durch den Väternotruf mit der Goldenen Glühbirne.
Mit Schreiben vom 22.07.2012 droht Frau Iwona Bölter gegenüber dem Väternotruf mit einer Strafanzeige wegen einer angeblichen Rufschädigung ihrer Person und verlangt "die entsprechende Passage bis zum 22.08.2012 zu löschen. ... Bei Nichtreaktion muss ich leider umgehend eine Strafanzeige machen".
Bisschen unentspannt die gute Frau. Droht mit Strafanzeigen, wo andere Leute sich einen Drink genehmigen würden. Wo bleibt da die Gelassenheit, die einen guten Umgangspfleger auszeichnen sollte?
Mit Schreiben vom 10.09.2012 meldet sich der "Polizeipräsident von Berlin" wegen:
"Tatvorwurf Verleumdung im Internet gegenüber Frau Iwona Bölter
Tatzeit Freitag 20. Juli 2012 um Uhr
Tatort 12051 Berlin, Bruno-Bauer-Str. 23
Tatörtlichkeit Internet"
Das Verfahren wegen Verleumdung wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Frau Iwona Bölter wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Anklage wegen Verleumdung
Im Oktober muss Gil Ofarim vor Gericht
22.09.2022
Ein Jahr nach seinen öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen
gegen ein Leipziger Hotel wird Gil Ofarim ab dem 24. Oktober der Prozess
gemacht. Angeklagt ist er wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Wegen seiner öffentlichen Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss
sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig
teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und
Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am
24. Oktober beginnen.
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video
geschildert, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit
Davidstern abzunehmen, da er sonst nicht einchecken könne. Nach Einschätzung der
Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der
betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht
als Nebenkläger auf.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht
mehr öffentlich geäußert. Einer seiner Anwälte, Markus Hennig, kündigte eine
Erklärung des Verteidigerteams für Donnerstag an. Ofarim wurde in München
geboren, er ist der Sohn des 2018 gestorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim.
Auch üble Nachrede?
Die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ließ
die Anklage unverändert zu. Das Gericht erteilte zudem einen sogenannten
rechtlichen Hinweis, dass im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der
Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.
Das Landgericht geht
außerdem davon aus, dass es wegen der besonderen Bedeutung des Falls zuständig
für den Prozess ist. Es folgt damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
...
Gil Ofarim schweigt und lässt Frist des Landgerichts verstreichen
11.05.2022
Das Landgericht Leipzig hatte dem Musiker Gil Ofarim die Möglichkeit gegeben, sich bis Montag zu den Vorwürfen der Verleumdung und der falschen Verdächtigung zu äußern. Ofarim hat die Frist verstreichen lassen. Für das weitere Verfahren gibt es nun mehrere Möglichkeiten.
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Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen.
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Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.
Landgericht Siegen: Freispruch „1. Klasse“ für Thomas Morgenschweis
wS/wf. Siegen – 20.02.2013 – Eine schwere Schlappe heute für den Siegener Bürgermeister Mues und der Siegener Stadtverwaltung in dem Berufungsverfahren von Thomas Morgenschweis. Morgenschweis wurde am Mittwoch Nachmittag freigesprochen.
In einem Flugblatt, das Thomas Morgenschweis in einer Auflage von 10.000 Stück in Siegen verteilte, griff er Bürgermeister Steffen Mues, die ehemalige Jugendamtsleiterin Juchems-Voets und den in Ruhestand befindlichen Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer an. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Siegen am 13.04.2012 wurde Thomas Morgenschweis aufgrund seiner schriftlichen Äußerungen in dem Flugblatt wegen Beleidigung und Verleumdung zu 60 Tagesätzen a 15 Euro verurteilt (wir berichteten) .
Viel Arbeit machte sich Richterin Hambloch- Lauterwasser und die zwei Schöffen der 2. Kleinen Strafkammer am Landgericht Siegen bei der Aufarbeitung des Falles. Akribisch arbeiteten sie die Akten des von Thomas Morgenschweis auf dem Flugblatt veröffentlichten Fall um den Sorgerechtsstreit Reinhard N. und dessen zwei Kinder durch. Auf eine – durch die Staatsanwaltschaft am 13.02.2013 geminderten Strafe von 300 Euro, ließ sich Thomas Morgenschweis nicht ein.
Am Ende kam die 2. Kleine Strafkammer zu dem Ergebnis, dass keine Straftat seitens Thomas Morgenschweis vorlag. Es gibt zwei Meinungen: Bürgermeister Mues vertritt den Standpunkt, das keine gesondert geschulten, psychologischen Mitarbeiter beim Jugendamt der Stadt Siegen von Nöten sind. Thomas Morgenschweis vertritt dort halt einen anderen Standpunkt.
Auch die erforderlichen Weiterbildungen, der angeblich in den Ruhestand versetzten Jugendamtsleiterin Juchems-Voets, wurden bis zum heutigen Tage nicht nachgewiesen. Juchems-Voets befindet sich auch nicht im Ruhestand, wie immer durch Steffen Mues behauptet. In ihrer Heimatstadt soll sie wieder einer Arbeit nachgehen. Die Flugblattaktion von Thomas Morgenschweis war somit legitim und durchaus berechtigt.
Offen ließ es Richterin Hambloch- Lauterwasser und die Staatsanwaltschaft, von sich aus Ermittlungen wegen im Verfahren vorgelegter eidesstattlicher Versicherungen gegen Bürgermeister Steffen Mues, der ehemaligen Jugendamtsleiterin Juchems-Voets und dem ehemaligen Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer aufzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft in Siegen muss sich auf jeden Fall damit beschäftigen. Reinhard N., Vater der Kinder, in dem es in dem Flugblatt ging, will noch in dieser Woche laut wirSiegen.de Informationen Anzeige gegen alle drei Personen wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen im Amt erstatten.
http://www.wirsiegen.de/2013/02/landgericht-siegen-freispruch-1-klasse-fuer-thomas-morgenschweis/
Falsche Verdächtigung im Rosenkrieg
OSTALBKREIS - "Manchmal wird man in so einem Verfahren das Gefühl nicht los, dass man vor den Karren eines Rosenkriegs gespannt wurde." Oberstaatsanwalt Harald Stephan von der Ellwanger Staatsanwaltschaft kennt Scheidungsfälle, in denen ein Partner dem anderen vorwirft, ihn oder das gemeinsame Kind sexuell missbraucht zu haben. Irgendwann stellt sich heraus, dass alles gelogen war. Es ging nur darum, das Kind zugesprochen zu bekommen.
Von unserem Redakteur Claus Liesegang
Der Aalener Richterin am Familiengericht, Dorothea Keck, ist kein solcher Fall aus den letzten fünf Jahren bekannt. Trotzdem gibt es sie, nur erfährt das Gericht nichts davon. Staatsanwalt Ulrich Karst bestätigt: "In Scheidungsfällen kommen solche Anschuldigungen des Partners bisweilen vor. Doch bis heute habe ich wegen der oft unklaren Beweislage noch niemanden wegen falscher Verdächtigung angeklagt."
Auch das Kreisjugendamt in Aalen weiß von solchen Fällen. Gerhard Rettenmaier, Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst, schätzt, dass es jährlich etwa fünf bis zehn sind. Rettenmaier erzählt: "Einmal haben wir zum Beispiel festgestellt, dass in einem Scheidungskrieg noch vieles unverarbeitet war. Und prompt kam der Vorwurf der Mutter, ihr Mann habe beim Baden sexuellen Missbrauch mit dem Kind betrieben." Rettenmaier zitierte den Vater ins Jugendamt, und "der ist in meinem Büro beinahe ausgerastet" wegen der Anschuldigung. In einem anderen Fall wurde eine Mutter bei ihm vorstellig und drohte: "Wenn Sie nichts unternehmen, mache ich Sie verantwortlich, Herr Rettenmaier." Die Recherchen des Jugendamts ergaben zweifelsfrei, dass die Frau gelogen hatte. Um eine Anzeige kam sie herum, weil sie die Vorwürfe zurücknahm.
Missbrauch mit dem Missbrauch gibt es aber nicht nur im Scheidungsstreit. Ein 16-jähriger Junge beschuldigte eine Erzieherin eines Heims, ihn sexuell missbraucht zu haben. Die junge Frau hatte 13- und 14-jährigen Schülern stets einen Gutenachtkuss gegeben. Der 16-Jährige bekam keinen mehr. Also rächte er sich durch diesen Vorwurf. Doch auch er gab kleinlaut seine Lüge zu, als ihm von Anton Dauser, dem Leiter des Kreisjugendamts, die Konsequenzen einer falschen Beschuldigung aufgezeigt wurden.
Bekommt die Staatsanwaltschaft davon Wind, dass ein Unschuldiger - sei es öffentlich oder durch Anzeige - wissentlich falsch des sexuellen Missbrauchs bezichtigt wurde, dann muss sie ermitteln, weil es sich dabei - wie beim sexuellen Missbrauch selbst - um ein Offizialdelikt handelt. Auch Fälle wie die folgenden kämen relativ häufig vor, erzählt Oberstaatsanwalt Stephan: Eine Frau geht fremd oder ein minderjähriges Mädchen hat Sex mit seinem Freund, und hinterher behaupten sie aus Angst, erwischt zu werden oder dass es bei den Eltern rauskommt, der Liebhaber oder Freund habe sie vergewaltigt. Stephan: "Vor allem im Jugendbereich kommt das nicht selten vor."
Einen ähnlichen Fall verhandelte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen erst am 1. November. Ein 18-Jähriger war des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt, weil er mit seiner 13-jährigen Freundin geschlafen hatte. Staatsanwalt Bernd Kantlehner bestätigte in der Verhandlung: "Es ging von beiden aus." Allerdings räumt Kreisjugendamtsleiter Dauser ein, sei es "unheimlich schwer bei diesen Geschichten, die letzte Wahrheit heraus zu finden". Kollege Rettenmaier sagt: "Wir sind der Überzeugung, dass mindestens so viele Fälle stimmen, wie Missbrauch mit den Anschuldigungen getrieben wird."
Die Folgen können für einen zu unrecht Verdächtigten verheerend sein. Dauser: "In der Öffentlichkeit heißt es dann gerne: Ein bisschen was ist immer dran." Es komme sogar vor, dass eine Familie zerstört werde oder ein Beschuldigter seinen Arbeitsplatz verliere, "auch wenn nichts dran war". Schuld daran, dass an vielen Beschuldigten ein Makel haften bleibt, ist wohl die Tatsache, dass es "wirklich die Ausnahme ist, dass jemand wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wird", sagt Joachim Renschler, Direktor des Ellwanger Amtsgerichts.
Für die Juristen gilt bei Unsicherheit in jedem Fall der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", ohne diesen Grundsatz möchte Renschler seinen Beruf nicht ausüben. Trotzdem bringt dieser Grundsatz die Staatsanwälte gerade in Fällen von sexuellem Missbrauch manchmal an den Rand der Verzweiflung. Laut Oberstaatsanwalt Stephan seien Freisprüche zu über 90 Prozent darauf zurückzuführen, dass die Opfer in der Hauptverhandlung die Aussage verweigerten oder Angaben aus den Vernehmungen widerriefen.
Damit fehlen offiziell die wichtigen Beweise, um den Täter zu überführen. Staatsanwalt Kantlehner beschreibt seine Verärgerung in solchen Fälle so: "Dann wissen Sie, der war"s, und er kommt davon. Das ist einfach frustrierend."
30.11.2001
www.szon.de/lokales/ellwangen/nachrichten/200111300893.html?SZONSID=cdcc1460b4d45efe3f54230788111024