Verschollene Väter
Man glaubt es kaum, aber es scheint sie auch heute noch zu geben, die verschollenen Väter. Ob sie beim Abenteuerurlaub in Alaska erfroren sind, sich in einem verlassenen Waldstück das Leben genommen haben oder sich still und heimlich nach Mittelamerika abgesetzt haben, um böswillig ihrer Unterhaltspflicht zu entgehen, wir wissen es nicht.
Tragisch für die betroffenen Kinder ist es allemal - mit einem Vaterphantom leben zu müssen.
So zum Beispiel das in Berlin lebende Kind von Herrn Harald Hickstein (1968 geboren). Hallo Herr Hickstein, wenn Sie gerade von ihrer mittelamerikanischen Ranch aus im Internet stöbern und zufällig unsere Seite angeklickt haben - ist ja irre, was die moderne Technik heute so möglich macht - dann kriegen sie jetzt mal schleunigst ein schlechtes Gewissen und melden sich bei ihrem Kind. Schicken sie ihm wenigstens eine Karte, muss ja kein Absender drauf sein, Sie Rabenvater.
1/2002
Ist ein unterhaltspflichtiger Vater nicht auffindbar und macht das Kind, vertreten durch die sorgeberechtigte Person, meist die Mutter, Unterhaltsansprüche vor dem Gericht geltend, so stellt das Familiengericht die Klage auf "öffentlichen Weg" zu, das heißt die Klage wird im Gerichtsgebäude am Schwarzen Brett ausgehangen. Da guckt natürlich normalerweise keiner hin, schon gar nicht der Vater, aber der amtlichen Pflicht ist genüge getan worden. Väter, die sich aus welchen Gründen nicht mehr persönlich um ihre Kinder kümmern, werden dort aber nicht namentlich ausgehangen. Man scheint ja amtlicherseits froh zu sein, dass es diese Väter gibt, da haben die betreffenden Mütter wenigstens eine sinnstiftende Aufgabe, die ihnen keiner streitig macht und sie können sich dann noch in Alleinerziehendenverbänden organisieren und folgenlos aber erfolgreich über "die bösen Väter" klagen.
Kleiner kostenloser Tipp für die Gerichte, im Zeitalter des Internet könnte man doch wahrlich eine entsprechende Internetseite begründen, z.B. unter der schönen Domain www.verschollene-vaeter.de - die ist noch frei.