Versorgungsausgleich


 

 

 

 

Spiegel 51/2002, Seite 20 unter der Rubrik Panorama Deutschland

 

S C H E I D U N G S R E C H T

Reform verpennt

Vor allem Frauen müssen durch eine geplante Neuregelung im Scheidungsrecht finanzielle Nachteile fürchten. Der Gesetzentwurf des Bundes betrifft den so genannten Versorgungsausgleich, bei dem im Scheidungsfall Rentenansprüche der Ehegatten finanziell ausgeglichen werden. Bei betrieblicher und berufsständischer Altersversorgung sowie der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes geschah dies bisher mit Hilfe einer Verordnung, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aber nur noch bis Jahresende Anwendung finden darf. Obwohl der Richterspruch bereits vor einem Jahr erging, habe Rot-Grün diese Frist nicht zur Schaffung neuer Bewertungsregeln genutzt, klagen Familienrechtler wie die neue baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP). Stattdessen lege das Bundesjustizministerium mit dem Gesetzentwurf einen Ersatzplan vor, wo Werwigk-Hertneck, der zu einer "massiven Schlechterstellung von Frauen" führen werde und der viel zu spät komme, was "Chaos und Verzögerung" bedeute. Durch den Entwurf würden die wirtschaftlich schwächeren Ehegatten keinen Zahlungsanspruch mehr gegen die Versorgungskassen erhalten, sondern müssten im Alter ihr Geld beim Ex-partner einfordern. Stirbt dieser oder heiratet die ausgleichsberechtigte Person erneut, kann sie sogar leer ausgehen. Da die Reform kaum vor Mitte 2003 in Kraft treten kann, muss bis dahin jeder Anspruch durch aufwendige Gutachten individuell ermittelt werden.

 


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