Verunglimpfung
Majestätsbeleidigung
Seine Majestät erklären dem Prinzen Ludwig von Bayern die feindlichen Stellungen
Datum
1909(1909)
Quelle
http://www.simplicissimus.info/source/files/14/25/405/original.pdf
Urheber
Rudolf Wilke (1873 - 1918)
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90a.html
Banausenrepublik
Wie man sieht, die Zeiten haben sich kaum geändert. War es früher verboten, Majestät zu beleidigen, so steht es heute unter Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.
Man hüte sich also davor, die Bundesrepublik Deutschland als Banausenrepublik Deutschland zu bezeichnen, nur weil man der Meinung ist, dass hier jahrzehntelang Hunderttausende nichtverheiratete Väter und ihre Kinder von Staats wegen auf das übelste diskriminiert und ausgegrenzt wurden, dass einem schon schlecht werden kann, wenn man nur daran denkt.
Prozess
Deutschlandfahne in der Toilette
Mittwoch, 17. Juni 2009 04:00 - Von Katja Mitic
Ein Toilettengang im Juni 2008 endete für Robert Hagen mit einem echten Griff ins Klo: In, wie er selbst sagt, feuchtfröhlicher "Bierlaune" wollte er seine Profilseite bei dem Studentennetzwerk StudiVZ neu gestalten.
- Hagen holte eine Kamera und klappte den Klodeckel auf. Dann landete eine Deutschlandfahne im Lokus - und das Bild auf der Seite im Internet.
...
Die Richter werden im Fall Hagens, der inzwischen nicht mehr im Landesvorstand sitzt, abwägen müssen, welche Absicht er mit dem Foto verfolgte. Bis zur Verhandlung wollte er sich nicht äußern. Auch nicht dazu, was nach dem Foto mit der Fahne passierte. Wichtig könnte nämlich eventuell werden, ob er abgezogen hat oder nicht.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article1114220/Deutschlandfahne_in_der_Toilette.html