Verwahrlosung


 

 

 

 

Mordversuch: Jugendliche müssen ins Gefängnis

Dienstag, 02. Juni 2009 15.51 Uhr

Essen (dpa/lnw) - Vier Jugendliche aus dem Ruhrgebiet sind am Dienstag wegen Mordversuchs zu Jugendhaftstrafen zwischen fünf Jahren und sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Angeklagten im Alter zwischen 16 und 19 Jahren hatten unter anderem versucht, Familienangehörige umzubringen, um sich zu bereichern. Als Tatwaffen hatten sie sich einen Klappspaten und ein so genanntes Zahnbeil ausgesucht. Außerdem wurden mehrere weitere Personen überfallen, ausgeraubt und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Die Richter am Essener Landgericht sprachen von «ungeheuerlichen Taten».

«Was wir hier gehört haben, hat uns sprachlos und betroffen gemacht», sagte Richter Günther Busold bei der Urteilsbegründung. Die vier Angeklagten hätten über ihre Taten gesprochen, als seien sie gar nicht selbst dabei gewessen, sondern hätten alles nur im Kino gesehen. Die Angeklagten hatten die Taten gleich zu Prozessbeginn gestanden. Die Überfälle auf Familienangehörige waren allesamt an der Gegenwehr der Opfer gescheitert. Die anderen Raub- und Gewaltopfer hatten weniger Glück. Einem Jugendlichen wurde zum Beispiel der gesamte Unterkiefer zertrümmert.

Die Urteile lauten neben Mordversuchs unter anderem auch auf Raub und gefährliche Körperverletzung. Alle Tatorte lagen in Dorsten.

[Landgericht]: Zweigertstraße 52, Essen

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_02065/index.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bei den vier - wahrscheinlich männlichen - Gewalttätern kann man sicher von emotionaler Verwahrlosung sprechen, in der die Jugendlichen aufgewachsen sind. Aufgefallen ist die Verwahrlosung der Jugendlichen sicher keinem, weder dem schläfrigen Jugendamt, noch dem schläfrigen Familiengericht, wo man sich besser darin gefällt, Vätern nach einer Trennung nach §1671 BGB das Sorgerecht zu entziehen, auf das die Mütter unbehelligt vom Vater schalten und walten können, wie sie grad wollen.

Pfui Deibel Deutschland

 

 


 

 

Kriminalität

Drei Jahre Gefängnis nach dem Tod eines Dealers

Die Physiotherapeutin tupfte sich die Augen und atmete auf. Vor einem halben Jahr war Anne K. als mutmaßliche Mörderin verhaftet worden. Dafür hatte ihr inhaftierter Ex-Mann gesorgt, der Anne K. bei der Polizei belastet hatte. Das Paar ist für den Tod eines Drogendealers verantwortlich.

 

Von Kerstin Gehrke

18.12.2008

 

Die Physiotherapeutin tupfte sich die Augen und atmete auf. Vor einem halben Jahr war Anne K. als mutmaßliche Mörderin verhaftet worden. Dafür hatte ihr inhaftierter Ex-Mann gesorgt, der Anne K. bei der Polizei belastet hatte. Das Paar ist für den Tod eines Drogendealers verantwortlich. Der bereits verurteilte Tino K. aber trage die Hauptschuld, hieß es im Urteil. Die 24-jährige Frau wurde wegen Raubes mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. „Was genau im Auto des Opfers geschah, konnten wir leider nicht völlig aufklären“, hieß es im Urteil.

Es ging in dem Verfahren um drei junge Leute, die trotz behüteter Kindheit in die Kriminalität abrutschten. Die Angeklagte war 19 Jahre alt, als sie den elf Jahre älteren Arztsohn Tino K. kennenlernte und an seiner Seite kokainsüchtig wurde. Er studierte Psychologie, ging aber lieber zum Kick-Boxen und jobbte als Türsteher. Auch der 26-jährige Alexander L., das spätere Opfer, war als Student eingeschrieben. In der Szene aber war er als Drogendealer bekannt.

Im März 2004 brauchten Tino K. und seine damalige Freundin wieder einmal Kokain, hatten aber kein Geld. Tino K. kam auf die Idee eines Raubüberfalls. „Es war geplant, ihn abzuziehen“, sagte die Angeklagte. Tino K. habe ihr ein Elektrokabel gezeigt, sie damit eingeschüchtert. „Ich hatte furchtbare Angst. Ich nickte und bin schweigend mitgegangen.“

Der damals drogenabhängige Tino K. wurde ein Jahr später wegen Mordes zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. „Ich wollte damals nicht, dass meine Frau belangt wird“, sagte er nun. Doch 2007 trennte sie sich von ihm. Da belastete er sie. Er behauptete, L. sei nach dem Kabel-Angriff wieder aufgewacht. Anne K. habe gezischt: „Der lebt ja noch!“ Dann sei sie noch hinten geklettert und habe „den Sack zugemacht“.

Anne K. lebt heute drogenfrei. Seine Version bestritt sie tränenreich. Sie will damals schockiert im Auto gesessen haben. Ihr Mann als Hauptbelastungszeuge erschien den Richtern „nicht redlich genug“. Aber auch Anne K. sei keine Person gewesen, die „völlig willenlos durchs Leben stolperte“. Kerstin Gehrke

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.12.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Kriminalitaet-Polizei;art126,2687390

 

 

 

 


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