Verwaltungsvorschriften


 

 

 

Verwaltungsvorschriften

Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. Die Datenbank beinhaltet „living documents“, d.h. die Bundesressorts aktualisieren fortlaufend die eingestellten Dokumente. In Überarbeitung befindliche und neue Verwaltungsvorschriften können jederzeit von der juris GmbH eingepflegt werden.

 

Die juris GmbH übernimmt den technischen und dokumentarischen Aufbau und wird unterstützend den Datenbestand pflegen. Die Präsentation der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes orientiert sich im Layout und im inhaltlichen Zuschnitt an dem bereits bestehenden Auftritt der Gesetze im Internet.

Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung zu bestimmen.

Näheres zu den einzelnen Verwaltungsvorschriften finden Sie ggf. auf den Internetseiten des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte Sachverhalt fällt.

www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de

 

01.12.2007

 

 

 


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