Verzögerungsrüge


 

 

 

 

Mehr Schutz vor überlangen Verfahren

Berlin, 3. September 2010

Viele aufeinander gelegte Akten - ©Pixelio/Claudia Hautumm

Eines der ersten Gesetzgebungsvorhaben, das Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach ihrem Amtsantritt auf den Weg gebracht hat, ist ein besserer Rechtsschutz vor überlangen Verfahren.

Auf Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger hat das Kabinett bereits im August einen Gesetzentwurf beschlossen, der erstmals die Möglichkeit vorsieht, bei überlangen Verfahren eine sogenannte "Verzögerungsrüge" zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung zu verlangen. Obwohl die deutschen Gerichte meist sehr zügig arbeiten und europaweit eine Spitzenstellung einnehmen, zeigt die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass es auch in Deutschland immer wieder zu unangemessen langen Prozessen kommen kann. Die geplante Neuregelung wird nun dazu führen, dass derartige Fälle von vornherein weitgehend vermieden werden. In seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Gesetzesinitiative ausdrücklich begrüßt.

Bei berechtigten Klagen können sich die Betroffenen wirksam zur Wehr setzen und die Verantwortlichen werden über Verbesserungen bei der Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation der Gerichte nachdenken.

Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Konvention für Menschenrechte garantieren Rechtsschutz in angemessener Zeit. Gerichtlicher Rechtsschutz ist aber nur dann effektiv, wenn er nicht zu spät kommt. Die nun vorgesehene Entschädigung stärkt den Rechtsschutz und kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute.

 

http://www.bmj.bund.de/enid/2d4d14151674c78e348e5bf57de9c153,0/Meldungen/Ueberlange_Verfahren_1r3.html

 

 


 

 

Verzögerungsrüge soll lahmen Gerichten künftig Beine machen

Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit

(08.04.2010) Der vorgelegte Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die Möglichkeit vor, zu langsam arbeitende Gerichte mit einer "Verzögerungsrüge" zu tadeln, um gegebenenfalls Entschädigung zu erwirken. "Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat", sagte die Liberale.

Beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte waren in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer eingegangen. In den meisten Fällen würden Gerichtsverfahren in Deutschland zügig erledigt, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Um jedoch Bürger vor unangemessen andauernden Prozessen zu schützen, solle mit dem neuen Gesetzesentwurf nun ein Entschädigungsanspruch gegen den Staat geschaffen werden. Diese Möglichkeit habe es bislang im deutschen Recht nicht gegeben, führte die Justizministerin aus. "Die heute vorgestellte Neuregelung sichert den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird", so die Liberale.

Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ansprüche bestehen unabhängig von etwaiger Überlastung der Gerichte

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Ebenfalls bietet diese Form der "Vorwarnung" den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Um eine Entschädigung geltend zu machen, müssen die Betroffenen die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung von in der Regel 100 Euro vor. "Die Ansprüche bestehen unabhängig von einer etwaigen Überlastung der Gerichte oder einer angespannten Personalsituation. Besonders säumige Gerichte können zudem im elektronischen Bundesanzeiger aufgeführt werden", schlägt Leutheusser-Schnarrenberger vor.

Die Bundesjustizministerin hat den Gesetzentwurf "über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

http://www.liberale.de/wcsite.php?wc_c=4987&wc_id=9018&wc_p=1&wc_lkm=1

 

 


 

 

Politik

Donnerstag, 08. April 2010

Langsame Gerichte und Staatsanwälte

Schmerzensgeld für Wartezeit Immer mehr Prozesse an deutschen Gerichte bedeuteten bisher auch immer längere Prozesse. Nach Plänen der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll das nun ein Ende haben. Dauern die Verfahren zu lange, sollen Betroffene in Zukunft finanzielle Entschädigung bekommen.

Die Bundesbürger sollen sich künftig gegen überlange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Ein von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine Verzögerungsrüge für Richter vor. Die Initiative stieß auf breite Unterstützung.

Die Aktenstapel sollen in Zukunft schneller abgearbeitet werden.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Jeder habe das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, erklärte die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger. In vielen europäischen Ländern gebe es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren, fügte die Ministerin hinzu. "Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat." Die lange Prozessdauer in Deutschland hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert. Erst Rüge, dann Entschädigungsklage

Die Entschädigung soll dem Gesetzentwurf zufolge bei 100 Euro pro Monat liegen. Bevor sie geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene dem Entwurf zufolge die Verzögerung gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Geschieht dies nicht, kann der Betroffene nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Bislang können sich die Bürger vor allem mit Dienstaufsichtsbeschwerden wehren, die oft aber nicht viel bringen. Besonders säumige Gerichte sollen künftig im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.

Die Neuregelung soll alle Verfahrensarten betreffen - mit Einschränkungen auch strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Allerdings gibt es keine klare zeitliche Angabe, wann ein Verfahren als verzögert gilt. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten." Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Dauer des Gerichtsverfahrens offiziell gerügt wurde und sich nach Ablauf von drei Monaten dennoch nichts getan hat. Länder in der Pflicht

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Gerichte stünden bei der Verfahrensdauer oft schon gut da. "Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauern zum Beispiel im Durchschnitt nur viereinhalb Monate." Aber immer wieder zögen sich Verfahren auch "unangemessen lange" hin. Als Folge der geplanten Neuregelung erwarte die Ministerin auch, dass die Bundesländer die Gerichte besser ausstatten und organisieren.

"Die Justizministerin hat einen gangbaren Weg aufgezeigt", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Entschädigungen für die Prozessbeteiligten bei zu langen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren könnten zu beschleunigten Abläufen führen und wo notwendig zu Neueinstellungen. Über die damit verknüpften finanziellen Mehrbelastungen "werden die Bundesländer sicher nicht begeistert sein", räumte der CDU-Politiker ein. Bilderserie

Verantwortung liegt nicht bei Richtern

Eine Entschädigungslösung habe den Vorteil, dass sie bei den für die Sach- und Personalausstattung zuständigen Ländern ansetze, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank. Die Verantwortung für die langen Gerichtsverfahren liege "ganz überwiegend nicht bei den seit vielen Jahren die Überlast der Verfahren tragenden Richtern", betonte Frank.

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte die Pläne. Die Länder blieben aber trotzdem gefordert, die Gerichte sachlich und personell besser auszustatten, sagte ein Sprecher in Berlin. Er erinnerte daran, dass beispielsweise die Sozialgerichte auch wegen handwerklich schlecht gemachter Hartz-IV-Gesetze mit einer Flut von Klagen zu kämpfen hätten. "Keine schlechte Idee"

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger sagte der Ludwigshafener Zeitung "Rheinpfalz", es sei "keine schlechte Idee", wenn eine Entschädigung verlangt werden könne, sollte ein Gericht innerhalb einer bestimmten Frist nicht in die Gänge kommen. Für den dafür als Ursache genannten Personalmangel im Justizwesen machte der SPD-Politiker allerdings den Bund verantwortlich.

Wie aus Zahlen des Bundesamtes für Justiz und des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, ist die Verfahrensdauer im Vergleich der Bundesländer und der Gerichte höchst unterschiedlich. Zum Beispiel dauerten Zivilsachen in der ersten Instanz an deutschen Landgerichten im Jahr 2008 im Durchschnitt mehr als acht Monate. Bei Strafverfahren waren es vier Monate an Amtsgerichten und mehr als sechs Monate in der ersten Instanz an Landgerichten. An Verwaltungsgerichten betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als zwölf Monate. Das Schlusslicht bildete hier Brandenburg mit 32 Monaten, am schnellsten war Rheinland-Pfalz mit etwas mehr als fünf Monaten.

http://www.n-tv.de/politik/Schmerzensgeld-fuer-Wartezeit-article813754.html

 

 

 


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