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Vaterschaft verwehrt

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an

Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.

Gang nach Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.

Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).

01.07.2008

 http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Lüge hat vorrang, so könnte man das Urteil der Frankfurter Richter vom 3. Senat für Familiensachen kommentieren. Doch das wollen wir nicht tun, denn wir wissen, die Partei, die Partei die hat immer recht und wer`s nicht glaubt, kommt in die Normannenstraße zur Vernehmung, dann wird er ja schon sehen, was er davon hat, sich mit der Obrigkeit anzulegen.

 

 

 

 


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