Wahlfälschung
FAMILIE. Mehr als die Hälfte der nichtehelichen Eltern lehnen gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder ab. In NRW liegt Quote unter 40 Prozent.
BERLIN. Das Bundesjustizministerium stellt das Sorgerecht auf den Prüfstand: Mehr als die Hälfte der nichtehelichen Eltern lehnt das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder ab. In NRW liegt die Quote der Anträge für gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder mit unter 40 Prozent besonders niedrig. Andererseits stieg im Jahr 2006 die Zahl der geborenen nichtehelichen Kinder mit 201 519 auf eine neue Rekordmarke. Das sind knapp 30 Prozent aller Geburten in Deutschland im gleichen Jahr. Seit 1998 hat sich damit die Zahl der pro Jahr geborenen nichtehelichen Kinder von 157 000 um 28 Prozent erhöht. In NRW wurden 2006 mit 34 869 die meisten nichtehelichen Kinder in Deutschland geboren, aber nur 13 499 Anträge auf gemeinsames Sorgerecht der Eltern gestellt.
Angesichts dieser Entwicklung prüft das Bundesministerium der Justiz, "ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. In Regierungskreisen hieß es dazu, dabei gehe es um die Stärkung der Position nichtehelicher Väter.
Derzeit fällt das alleinige Sorgerecht bei der Geburt nichtehelicher Kinder automatisch an die Mutter. Nur per gemeinsamer Erklärung mit der Mutter kann auch der nichteheliche Vater das Sorgerecht erhalten.
In einer Umfrage des Bundesjustizministeriums nennen die nichtehelichen Eltern als Hauptgrund für die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts, dass "eine Beziehung der Eltern nie bestanden" habe. Als zweites Motiv wird genannt, dass "eine friedliche Verständigung der Eltern nicht möglich" sei. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wächst die weit überwiegende Zahl der nichtehelichen Kinder nur bei einem Elternteil auf. Nur ein Viertel lebt mit Mutter und Vater gemeinsam. Auch erweisen sich nichteheliche Partnerschaften als sehr brüchig. (NRZ)
24.07.2007 LOTHAR KLEIN
Kommentar Väternotruf:
Ich glaube nur der Statistik, die ich selber gefälscht habe, dieser Ausspruch wird dem DDR-Chefplaner Günter Mittag zugeschrieben, der es sich zur Aufgabe gestellt hatte, die Wirklichkeit in der DDR zu recht zu schönen.
Ende der 8ß-er Jahre soll der rumänische Diktator Nicolae Ceausescu das staatliche Fernsehen angewiesen haben, bei Wetterbericht die Temperaturen um einige Grad wärmer anzusagen, als sie tatsächlich waren, damit die Rumänen meinten, in ihren winterlich kalten Wohnungen bräuchte nicht so stark geheizt werden.
So ähnlich scheint man auch im Bundesjustizministerium der Bundesrepublik Deutschland zu zu gehen, wenn man der Meldung glauben darf: "Mehr als die Hälfte der nichtehelichen Eltern lehnt das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder ab."
Dabei wird aber nicht angegeben, wer hier das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, die Mutter, der Vater oder beide zusammen.
Man darf bis zur Erbringung des Beweises des Gegenteils annehmen, dass es mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Mütter sind, nicht aber die Väter, die überwiegend die gemeinsame Sorge anstreben, die ihnen nach Artikel 6 Grundgesetz ohnehin schon zu steht, während Hunderte von rechtsbeugenden Beamte bei diversen Gerichten und Ministerien das Gegenteil behaupten .
Armes Deutschland, würde meine Oma sagen, wenn sie wüsste, wie weit ist es in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen schon gekommen ist. Man kann sich nur wundern, dass bisher nicht wie weiland beim Fenstersturz zu Prag, der eine oder andere betrügerische Beamte eines Bundesministeriums mit samt seinen vollgepupten Sessel aus dem Fenster geworfen worden ist.