Bundesjustizministerium ist Preisträger im Wettbewerb "Väterfeindlichster Betrieb 2000" 

 

Das Männerbüro Berlin hat nun endlich den Preisträger des Jahres 2000 im Wettbewerb "Väterfeindlichster Betrieb" ermitteln können. In diesem Jahr gewinnt das Bundesjustizministerium, vertreten durch die Referenten im Bundesjustizministerium Heger und Schomburg den Wanderpokal "Faules Ei". Die beiden sind die, für die aktuelle Neufassung des §1612b BGB (salopp gesprochen "Kindesunterhaltserhöhungs- und Väterabzockgesetz") zuständigen Referenten im BMfJ.

Der Vorsitzende Richter am OLG Düsseldorf Harald  Scholz (Düsseldorfer Tabelle) schreibt in der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", FamRZ 24/2000 dazu: "Heger und Schomburg, die zuständigen Referenten für das Gesetz im Bundesministerium  für Justiz, versuchen den Eindruck zu erwecken, als habe sich durch die Neufassung des §1612b V BGB, von einer Modifizierung der Kindergeldanrechnung abgesehen, kaum etwas geändert. Dem muß jedoch widersprochen werden. Das Gesetz führt zu beachtlichen Auslegungsschwierigkeiten, wenn man es in das Gefüge des Kindesunterhaltsrecht einfügen will."

Die ausführliche Begründung für die von uns festgelegten Preisträger kann dem lesenswerten Artikel "Existenzminimum und Kindergeldverrechnung - Zur Neufassung des §1612b V BGB" vom Vorsitzenden Richter am OLG Düsseldorf Harald  Scholz, in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", FamRZ 24/2000 entnommen werden.

 


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