Whistleblower


 

 

 

Whistleblower

Claudia Heine  

Opposition will eigenes Schutzgesetz für Hinweisgeber. Koalition kritisiert Unschärfe der Vorschläge  

Sie werden mich nicht mal als Patientin wiedersehen“, sagte die ehemalige Altenpflegerin Brigitte Heinisch am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits. Im Mai 2012 einigte sich die Berlinerin mit ihrem früheren Arbeitgeber auf einen Vergleich. Heinisch hatte im Jahr 2005 die Arbeitsbedingungen und die dadurch bedingte Situation der Pflegebedürftigen in einem Altenheim des Vivantes Klinikkonzerns öffentlich angeprangert und war daraufhin fristlos entlassen wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte Heinisch im Jahr 2011 in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit und stellte fest, das öffentliche Interesse an mangelhafter Altenpflege höher wiege als die Sorge des Arbeitgebers vor Rufschädigung. Nach Edward Snowden ist sie die wahrscheinlich bekannteste Whistleblowerin in Deutschland.  

Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen sorgte der Fall Heinisch bisher jedoch nicht für einen verbesserten Rechtsschutz für so genannte Hinweisgeber. Das sind Menschen, die, meist in ihrem Arbeitsumfeld, Missstände aufdecken und deshalb mit Repressalien bis hin zur Kündigung rechnen müssen. Dies wollen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke nun ändern und legten deshalb zwei Vorschläge (18/3039; 18/3043) für ein eigenes Whistleblower-Schutzgesetz vor, über die der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung beraten hat.  

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Die Linke hielt an der Auffassung fest, dass ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz „dringend nötig“ sei, weil die derzeitige Rechtslage den Mitarbeitern den Schutz vor Repressalien eben nicht garantiere, wie Karin Binder ausführte. Als Beispiel nannte sie unter anderem elf Altenpflegerinnen aus dem Münstlerland, die kürzlich entlassen worden waren, nachdem sie die Zustände in ihrem Pflegeheim angeprangert hatten. „Was nützt der beste Diskriminierungsschutz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn so etwas möglich ist?“, fragte Binder. Hinweisgebern müsse Anonymität gewährleistet und die Möglichkeit gegeben werden, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, denn interne Beschwerdewege wirkten sich meistens zum Nachteil des Beschäftigten aus, so ihre Begründung.  

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http://www.das-parlament.de/2014/46/innenpolitik/-/339588