Widerstandskämpfer
Professor Dr. Walter Stiebeler
Professor Dr. Walter Stiebeler - Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (ab , ..., Verabschiedung November 1984, verstorben 28.09.2007 im Alter von 87 Jahren ) - geboren 1920 war also 1945 25 Jahre alt. Eine Mitglied in der Deutschen Wehrmacht oder anderer dem Deutschen Reich angehöriger Organisation ist uns bisher nicht bekannt. Wahrscheinlich war Herr Stiebeler ein aktiver Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Terrorregime und konnte deshalb auch später in Hamburg in einflussreiche Positionen kommen - siehe Meldung unten
Friedrich Wilhelm Bosch
Begründer der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht"
geboren am 2.12.1991 in Köln
gestorben am 20.3. 2000 in Bonn
1934 Dissertation "Die Regelung der Nachlaßverbindlichkeiten im Erbhofrecht" (Heft 34 der Bonner Rechtswissenschaftlichen Abhandlungen) bei seinem Bonner Lehrer Dölle
1936 bis 1938 Fakultätsassistent in Bonn
1937 Eintritt als Assessor beim Landgericht Bonn
"Frontdienst im Osten" ab 1940
für ein Jahr als Fakultätsassistent an der Universität Straßburg freigestellt - dort 1943 Habilitierung bei Dölle für Bürgerliches Recht, Landwirtschaftsrecht und Zivilprozeßrecht.
"Nach Rückkehr vom Frontdienst wurde bereits 1945/46 seine Umhabilitierung an seine Heimatuniversität Bonn vollzogen, ..."
"an 20. März 2000 verstarb in Bonn 88jährig der emeritierte o. Professor Dr. Dr. h.c. Friedrich Wilhelm Bosch. Das Leben einer herausragenden, im In- und Ausland in höchsten Ansehen stehenden Gelehrtenpersönlichkeit und eines großartigen Menschen hat sich erfüllt. ..."
zitiert nach "Nachruf. Friedrich Wilhelm Bosch zum Gedenken", Hans Friedrich Gaul, Bonn, in:"JuristenZeitung", 2000, S. 664-665
Kommentar Väternotruf:
Nun fragt sich, was der herausragende und großartige Mensch Friedrich Wilhelm Bosch in seinen offenbar vier Jahren "Frontdienst" gemacht hat. Hat er die Feldküche betreut, hat er armen russischen Kindern Lesen und Schreiben beigebracht, hat er vielleicht Ferntrauungen von deutschen Soldaten und ihren tapfer in Deutschland ausharrenden Frauen vollzogen. Oder hat er getötet? Dies war ja die Hauptaufgabe der Deutschen Wehrmacht im Osten. Wenn nein, wie gelang es ihm, sich aus dem organisierten Töten herauszuhalten. War er vielleicht ein unerkannter Widerstandskämpfer gegen Faschismus und Krieg? Sollten wir ihn deswegen nicht heute noch nachträglich ehren? Wenn ja, wie viele Menschen hat er getötet? Und gelten in diesem Falle auch die folgenden Überlegungen aus der selben Fachzeitschrift:
"Zum Grundtatbestand der Tötungsdelikte"
Professor Dr. Walter Kargl, Universität Frankfurt am Main
in: "JuristenZeitung", 2003, Heft 23; S. 11411149
Dr. Friedrich Arntzen
Bochumer Institut für Gerichtspsychologie
Gilsingstraße 5, 4630 Bochum
(Stand 1989)
Das sogenannte Institut für Gerichtspsychologie ist eine Gründung von Dr. Friedrich Arntzen. Es ist eines der "Gutachterinstitute", die man vielleicht auch mit Gutachtenfabriken bezeichnen kann. So schreibt Arntzen in einer Selbstdarstellung "Bezüglich einer Anzahl von 944 Kindern, die 1987 unter dem Aspekt der Umgangsregelung vom Bochumer Institut für Gerichtspsychologie, aus dessen Gutachtenmaterial auch die folgenden Zahlen stammen, statistisch erfasst wurden, ergab sich folgendes: ..." (NJW 1988, Heft 24, S. 1508-1509.
Arnzten schreibt in der selben Darstellung, dass "Von 673 Kindern, die sich bei der Mutter aufhielten, konnte in 87,4% der Fälle ein regelmäßiger Besuch beim Vater empfohlen werden, während in 12,5% der Fälle von Besuchen abgeraten werden musste". Im Klartext heißt das, dass hier dem Gericht von "Arntzeninstitutsmitarbeitern" der Abbruch der Kontakte zwischen den Kindern und ihren Vätern empfohlen wurde. Ob dieses Kinder jemals ihren Vater wieder gesehen haben, ist unbekannt. Ob man die "Arntzenmitarbeiter" dafür in Haftung nehmen kann, bleibt eine sicher noch zu klärende Frage
"Friedrich Arntzen - Pionier und Wegbereiter der deutschen Gerichtspsychologie - verstarb am 16. Mai 2002 im Altern von 88 Jahren." - so steht es in einem Nachruf von Luise Greuel in "Praxis der Rechtspsychologie 11/2002. Wer rechnen kann bemerkt dass Arntzen um 1914 geboren sein muss. Im Jahr 1945 war er demnach um die 31 Jahre und man darf vielleicht annehmen, dass Herr Arntzen das Kriegsende als überzeugter Widerstandkämpfer erlebt hat.
Liest man dagegen im Buch "Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts" von Uwe Jopt, so wird man den Gedanken nicht los, dass hier ein Mann in die ewigen Jagdgründe gegangen ist, dem viele Hundert oder gar Tausende Väter in Deutschland die Trennung von ihren Kindern zu "verdanken" haben.
Wer sich im Original über Herrn Arntzen informieren will:
Friedrich Arntzen
"Elterliche Sorge und persönlicher Umgang mit Kindern aus gerichtspsychologischer Sicht."
C.H. Beck 1978
Friedrich Arntzen
"Elterliche Sorge und persönlicher Umgang mit Kindern"
2. Auflage, 1994
Dem aufmerksamen Besucher des Amtsgericht Flensburg / Landgericht Flensburg fallen im Treppenaufgang des Gerichtes, wo ein Hauptstrom der Besucher entlang führt, vier Gedenktafeln auf, an denen Kränze der "Flensburger Justizbehörden" und des "Flensburger Anwaltsvereins" angebracht sind.
Die Inschriften lauten:
Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945
und
Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre
1914 -1918
Darunter jeweils ein stilisierter Stahlhelm und die Namen der im "Kampf für ihr Volk" im Krieg gefallenen.
Man fragt sich, was war das denn für ein Kampf ", den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg" für ihr Volk geführt haben sollen? Nun, es war mit Sicherheit kein Befreiungskampf, sondern ein Angriffs- und Vernichtungskrieg.
Fehlt nur noch eine Gedenktafel für den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Karl Dönitz, der als enger Mitarbeiter Adolf Hitlers von diesem zum Nachfolger als Reichspräsident bestimmt wurde, am 2. Mai 1945 in Schleswig-Holstein eine "Geschäftsführende Reichsregierung" bildete, mit dieser am 23. Mai 1945 verhaftet und 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Wenn man bedenkt mit welcher Radikalität nach 1990 die Lenindenkmäler in Ostdeutschland geschliffen wurden, kann man über die hier praktizierte Verehrung von "Kriegshelden" und Mördern nur verwundert den Kopf schütteln.
Bleibt zu hoffen, dass den beiden im Amtsgericht Flensburg präsentierten Gedenktafeln für deutsche Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges, wenn sie schon nicht aus historischen Gründen demontiert werden, wenigstens noch eine Tafel für die Opfer der NS-Diktatur, z.B. den Deserteuren, den wirklichen Kriegshelden, die noch am 5. Mai 1945 unter dem ersten Kommandanten der Marineschule Mürwik erschossen wurden, hinzugesellt wird.
Vielleicht kann aber auch die Stadt Flensburg mal die Wehrmachtsausstellung der Philipp Reemtsma Stiftung nach Flensburg einladen, damit die anscheinend geschichtsunkundigen Richter/innen des Landgerichts Flensburg, mal über die Formulierungen "Kampf für ihr Volk" und "blieben auf dem Felde der Ehre" ins Nachdenken kommen.
Wenn auch das alles nichts hilft, dann einfach mal ins Strafgesetzbuch gucken, das sollte ja auch am Amtsgericht Flensburg ja vorhanden sein und nachdenken:
§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet
2. öffentlich ausstellt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. ... 4. ...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun wollen wir hoffen, dass nicht gleich alle Richter/innen am Amtsgericht für ein Jahr hinter Gitter kommen (weit hätten sie es ja nicht, der Knast ist gleich nebenan) - oder was meinen Sie liebe Leserinnen und Leser?
Paul Fels, Mai 2001
Passend zum Thema der Aufsatz:
"10 Jahre Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz - sind wir gegen Wiederholungen gefeit?"
Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D.
in: "Schleswig-Holsteinischer Anzeiger", 4/2003
"sind wir gegen Wiederholungen gefeit?", fragt Ostendorf und wenn er mal die Treppe im Amtsgericht Flensburg hochgeht, dann kann er sich die Frage vielleicht selbst beantworten.
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Ehrung der Deutschen Wehrmacht im Landgericht Flensburg.
03.08.2004
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
dem aufmerksamen Besucher des Landgerichts Flensburg fallen im Treppenaufgang des Gerichtes, wo ein Hauptstrom der Besucher entlang führt, vier Gedenktafeln auf, an denen Kränze der "Flensburger Justizbehörden" und des "Flensburger Anwaltsvereins" angebracht sind. Die Inschriften lauten:
"Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945"
und
"Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre
1914 -1918"
Darunter jeweils ein stilisierter Stahlhelm und die Namen der nach Textaussage "im Kampf für ihr Volk" im Krieg ums Leben gekommen Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg.
Für mich ist die Ehrung von Mitgliedern der Deutschen Wehrmacht im Treppenaufgang des Landgerichtes Flensburg unvereinbar mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats. Mein Großvater mütterlicherseits war Opfer des nationalsozialistischen Terrorregimes, er war mehrere Jahre in KZ-Haft.
Mir ist völlig unverständlich wie die Mitarbeiter/innen des Landgericht und Amtsgerichtes Flensburg, darunter viele Richterinnen und Richter die als Repräsentanten den demokratischen Rechtsstaat vertreten sollen, jeden Tag an diesen Gedenktafeln vorbeilaufen können, ohne offenbar auf die Idee zu kommen, dass hier in einer kriegsverherrlichenden Art Menschen gewürdigt werden, die sich an Verbrechen des nationalsozialistischen Terrorregime beteiligt haben.
Ich bitte Sie als Präsident des Landgerichtes Flensburg, dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel für Mitglieder der Deutschen Wehrmacht aus dem Landgericht Flensburg entfernt wird oder wenigstens durch eine angemessene Kommentierung auf die Verbrechen der Deutschen Wehrmacht und auch ihrer Mitglieder aus dem Kreis der Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg hingewiesen wird.
Über eine baldige diesbezügliche Zwischeninformation von Ihnen würde ich mich freuen.
Beiliegend übersende ich Ihnen ein Faltblatt des Forum Justizgeschichte e.V.. Vielleicht finden sich ja auch an Ihrem Gericht interessierte Richter/innen, die sich kritisch mit der nationalsozialistischen Justizgeschichte ihres Gerichtes beschäftigen.
Mit freundlichem Gruß
...
Antwortschreiben des Präsidenten des Landgerichts Flensburg
Der Präsident des Landgerichts Flensburg
Landgericht Flensburg, Postfach 21 42, 24911 Flensburg
Herrn
...
09.08.2004
Sehr geehrter Herr ... ,
für Ihr vorbezeichnetes Schreiben möchte ich Ihnen danken. Ich freue mich, wenn sich Menschen kritisch mit unserer Geschichte und Justizgeschichte auseinandersetzen.
Ihr Bedenken, die im Treppenaufgang unseres Gerichts angebrachten Gedenktafeln könnten als unkritische Ehrung der Wehrmacht und Kriegsverherrlichung verstanden werden, teile ich allerdings nicht. Ähnliches ist auch bisher von keinem Mitarbeiter oder Besucher geäußert worden. Selbstverständlich sind diese Tafeln Ausdruck ihrer Zeit und würden wir sie heute anders gestalten. Die Hauptaussage unter den Namen der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges `Du, dem noch zu leben bestimmt ist, gedenke ihrer und ihrer gefallenen Kameraden` lässt sich aber auch jetzt noch treffen. Die große Anzahl gefallener Justizangehöriger an einem so kleinen Gericht ist eine nachdrückliche Mahnung, sich des kriegerischen Wahnsinns zu erinnern und kann mit diesem Text nur trauernd verstanden werden. Dass die deutschen Soldaten im zweiten Weltkrieg objektiv einem Unrechtsregime gedient und sich auch Angehörige der Wehrmacht schuldig gemacht und an Verbrechen beteiligt haben, ist dabei eine unbestrittene Tatsache. Zur unbelehrbaren Randgruppe der Leugner gehören jedenfalls die Mitarbeiter dieses Hauses nicht.
Das Landgericht Flensburg ist insgesamt ein historischer Bau, der noch über viele Zeugnisse aus der Vergangenheit verfügt. Wir möchten diese auch weiterhin nicht entsorgen, sondern uns mit ihnen auseinandersetzen.
So enthält der Strafkammersaal ein Gemälde aus den Zeiten des Gesamtstaates, das früher im (dänischen) Oberappellationsgericht hing. Es stellt die Übergabe des Jütischen Rechts durch Waldemar II. auf dem Reichstag in Vordingborg 1241 dar und sollte in der Zeit der nationalen Auseinandersetzung die Zugehörigkeit des Landesteils Schleswig zu Dänemark unterstreichen. Auch wenn wir dieses Gemalde gerne zeigen, denkt niemand an eine Rückkehr zu Dänemark.
Umgekehrt bedeuten die Wappen der nordschleswigschen Amtsgerichte im Treppenaufgang nicht, dass hier der Wunsch nach Rückkehr der 1920 `abgetrennten Gebiete` bestünde.
Weiterhin ist im Gebäude noch eine Statue Kaiser Wilhelms I. vorhanden. Auch ihr Verbleiben ist nicht damit gleichzusetzen, dass hier irgendjemand die Rückkehr zur Monarchie wünscht. Wir sind und bleiben Republikaner.
Weil wir unser historisches Gericht mit seinem modernen Anbau als ständige Aufforderung zur Beschäftigung mit unserer Geschichte und Zukunft verstehen, bemühen wir uns in der in unserem Hause befindlichen Gerichtshistorischen Ausstellung deshalb auch um eine kritische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Justizgeschichte unseres Landes und Bezirks. Bei Führungen, die meine Mitarbeiter und ich für viele Gruppen durchführen, werden die Verstrickung der Justiz in das NS-Unrechtsregime und der teilweise misslungenen personelle Neuanfang nach 1945 ausführlich dargestellt. Insgesamt glaube ich sagen zu dürfen, dass es nur wenige Gerichte gibt, die sich auch mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit so intensiv auseinandersetzen wie das unsrige.
Ich hoffe, Ihre Bedenken mit meinen Ausführungen ausgeräumt haben zu können, führe sie gerne bei Interesse durch unsere Ausstellung und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung Ihr
V. Willandsen
Antwortschreiben an den Präsidenten des Landgerichts Flensburg:
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Ehrung der Deutschen Wehrmacht im Landgericht Flensburg
Ihr Schreiben vom 09.08.04
06.09.2004
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben, in dem Sie mir Ihre Haltung zu den von mir kritisierten im Landgericht Flensburg angebrachten Gedenktafeln für Angehörige der Deutschen Wehrmacht mitteilen.
Ihre Haltung kann ich insgesamt so nicht teilen, wenngleich ich das offenbar auch am Landgericht Flensburg bestehende Engagement zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Verbindung mit der eigenen Justizgeschichte begrüße. Ich hoffe, dass es im Lauf dieser Arbeit auch zu einem kritischeren und anderem Umgang mit den benannten Gedenktafeln kommt.
Beiliegend als Anregung für Ihre weitere diesbezügliche Arbeit der Aufsatz ""Die Übernahme der Beamtenschaft des Hitler-Regimes" von Jochen Perels in "Kritische Justiz, 2/2004.
Mit freundlichem Gruß
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