Willkür
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein
"Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur."
Dr. Jürgen Ellenberger
Nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder auch an das Bundesverfassungsgericht verschickt.
Dr. Jürgen Ellenberger (geb. 1960 in Wichte in Nordhessen) - Richter am Bundesgerichtshof / XI. Zivilsenat, Bank und Börsenrecht (ab 06.09.2004, ..., 2008) - ab 1990 Richter am Amtsgericht Alsfeld. Ab 03.09.1993 Richter am Landgericht Marburg. Danach kurze Zeit Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, danach am Oberlandesgericht Frankfurt, an dem er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden abgeordnet. Zitat: "Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur." - nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder an das Bundesverfassungsgericht verschickt.
Was ist die Willkür des Staates
gegen die Willkür am Bundesverfassungsgericht?
Was ist der Überfall auf eine Bank, gegen die Gründung einer Bank.
Bertolt Brecht
Die Pauschale
Kilometer daneben
Das Urteil zur Pendlerpauschale ist ein Einspruch gegen Staatswillkür. Es ist zugleich ein Urteil über die große Koalition im Allgemeinen und über Angela Merkel im Besonderen.
Von Robert Birnbaum
10.12.2008
Das Bundesverfassungsgericht steht traditionell bei den Bürgern in hohem Ansehen. Seit gestern wissen die Bürger wieder einmal, dass sie damit richtig liegen. Das Urteil zur Pendlerpauschale ist ein Einspruch gegen Staatswillkür. Es ist zugleich ein Urteil über die große Koalition im Allgemeinen und über Angela Merkel noch einmal im Besonderen. Das Urteil fällt durchweg ziemlich niederschmetternd aus.
In der Sache lautet der Spruch aus Karlsruhe: Pfusch. Wer den Weg zur Arbeit zur Privatsache erklärt mit der einzigen Begründung, dass der Staat sparen muss, ist von bloßer Willkür nicht mehr weit entfernt. Wer obendrein den Weg zur Arbeit, sofern der weiter ist als 20 Kilometer, doch wieder für quasi dienstlich erklärt, legt die Willkür auch noch selber bloß. Vor dem Grundgesetz sind alle gleich, auch alle Kilometer. Wer davon abweichen will, muss ein vergleichbar hohes Gut als Grund nennen. Schutz der Umwelt etwa wäre so eins, Schutz der Staatskasse ist es nicht.
Politisch bedeutet der Spruch aus Karlsruhe: Die große Koalition hat erst gepfuscht und sich dann auch noch hinter dem selbst angehäuften Gerümpel verschanzt. Das Banner am sichtbarsten hochgehalten hat die Chefin selbst. Umso sichtbarer ist jetzt ihre Niederlage. Merkel hat als Kanzlerin und CDU-Vorsitzende der CSU jede Unterstützung bei deren Wahlkampfruf nach Rückkehr zur alten Pauschale verweigert. Dafür gab es damals Gründe – die Glaubwürdigkeit der großen Koalition hing vor einem knappen Jahr noch stark daran, ob sie die Haushaltssanierung durchhält. Und auch der Hinweis, dass die paar Euro im allgemeinen Benzinpreisanstieg sowieso untergegangen wären, war keineswegs ganz abwegig.
Was die CSU – und beträchtliche Teile der eigenen CDU – an Merkels Nein fassungslos machte, war allerdings genau diese schwäbische Hausfrauen-Denkungsart. Merkel hat gerechnet. Aber Politik ist das kleine bisschen mehr als Berechnung. Da ist es schon mal klug, mindestens clever, fünfe grade sein und einem Quantum Populismus freien Lauf zu lassen. Merkel hat auf Anti-Populismus bestanden, statt auf billigen Beifall zu setzen. Im Nachhinein kommt sie das teurer. Dass im aktuellen Steuerstreit mit der CSU die Konstellation nur zu ähnlich ist – in Berlin die Berechnung, in München die Behauptung des politisch richtigen Instinkts –, kann es sogar noch richtig teuer werden lassen.
Nun muss man aufpassen, nicht in Mythenbildung zu verfallen. Dass die CSU die Landtagswahl verloren hat, ist ihre und nicht Merkels Schuld; die CDU-Chefin hat bloß ihren kleinen Beitrag dazu geleistet, dass Edmund Stoibers Erben hilflos wirkten. Überdies sind die Bayern mitverantwortlich für das vernichtende Gerichtsurteil. Die „Härtefallregelung“ für Fernpendler ist auch auf dem Mist ihres Flächenstaats gewachsen.
Trotzdem bleibt politisch der Schaden an den düpierten Helden zu Berlin kleben. Die sind ja auch prompt in Deckung gegangen. So widerstandslos wie Finanzminister Peer Steinbrück hat sich selten ein Regierungspolitiker einem Richterspruch gebeugt. Merkel versucht sich die Niederlage zur günstigen Fügung umzuschwindeln. Die Rückzahlung, die den Bürgern rasch auf die Konten fließen soll, sei genau der richtige Konjunkturimpuls. Das mag sogar so kommen. Aber wenn Merkel glauben machen will, dass die Wähler sie deshalb als eine Art politische Hellseherin betrachten sollen – dann hat sie sich wieder verrechnet.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.12.2008)
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite-Pendlerpauschale;art692,2681054
Kommentar Väternotruf:
Der Kommentator im Berliner Tagesspiegel Robert Birnbaum stellt die gewagte These auf:
"Das Bundesverfassungsgericht steht traditionell bei den Bürgern in hohem Ansehen. Seit gestern wissen die Bürger wieder einmal, dass sie damit richtig liegen. Das Urteil zur Pendlerpauschale ist ein Einspruch gegen Staatswillkür. ..."
Zum einen ist es so, dass die meisten Bürger/innen der Bundesrepublik nicht wissen, dass über 90 Prozent aller Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht gar nicht erst zur Entscheidung angenommen werden.
Da heißt es dann zum Beispiel ohne nachvollziehbare Begründung :
"In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
des Herrn ...
hat die 1. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
gemäß §93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I. S. 1473 am 8. März 2007 einstimmig beschlossen:
...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Oder auch:
"In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn ... , ... , .. gegen
a) den Beschluss des Kammergerichts vom 27.Mai 2008 - 18 UF 76/07-,
b) den Beschluss des Kammergerichts vom 06.Mai 2008 - 18 UF 145/06-
und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
hat die 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof
gemäß § 93 b in Verbindung mit 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.August 1993 (BGBl I S.1473) am 19.August 2008 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird - unbeschadet des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Im Jahr 2007 wurden vom Ersten Senat und Zweite Senat 3.317, bzw. 2.543 Verfassungsbeschwerden nicht angenommen (Nichtannahme / eA-Ablehnung). Über 46 Prozent bzw. 72 Prozent der Beschwerdeführer wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht einmal eine Begründung für die Nichtannahme mitgeteilt
Erster Senat 3.317 davon 750 mit Begründung
1.053 mit Tenorbegründung
1.514 ohne Begründung (46%)
Zweiter Senat 2.543 davon 650 mit Begründung
68 mit Tenorbegründung
1.825 ohne Begründung (72%)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2007/A-III-2.html
Da war selbst der DDR-Staatsrat bei SED-Chef Erich Honecker bürgerfreundlicher als das Bundesverfassungsgericht. Und von jedem popligen Landratsamt bekommt man heute auf eine Beschwerde hin, wenigstens den Versuch einer Beantwortung, nicht so am Bundesverfassungsgericht, das in dieser Hinsicht eher mit einem absoluten Monarchen des 18. Jahrhunderts zu vergleichen ist, der so wie es ihm grad passt, auf die Beschwerden seiner Untertanen eingeht oder eben nicht.
Im übrigen ist der Vortrag des Tagesspiegelkommentators Robert Birnbaum:
"In der Sache lautet der Spruch aus Karlsruhe: Pfusch. Wer den Weg zur Arbeit zur Privatsache erklärt mit der einzigen Begründung, dass der Staat sparen muss, ist von bloßer Willkür nicht mehr weit entfernt. Wer obendrein den Weg zur Arbeit, sofern der weiter ist als 20 Kilometer, doch wieder für quasi dienstlich erklärt, legt die Willkür auch noch selber bloß. Vor dem Grundgesetz sind alle gleich, auch alle Kilometer. Wer davon abweichen will, muss ein vergleichbar hohes Gut als Grund nennen. Schutz der Umwelt etwa wäre so eins, Schutz der Staatskasse ist es nicht. ..."
in Bezug auf das Bundesverfassungsgericht so als ob man den Bock zum Gärtner macht. Gerade am Bundesverfassungsgericht biegt man sich, wenn es opportun erscheint, ein X für ein Y hin. Nichtverheiratete Väter werden vom Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Papier mit pauschalen Werturteilen entgegen der eindeutigen Formulierung im Grundgesetz zu Elternteilen zweiter Klasse degradiert.
Dazu Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
Auch dass Männer Wehrdienst leisten müssen, Frauen dagegen nicht, dass es ein Bundesministerium für Frauen gibt, dagegen kein Bundesministerium für Männer und dass diese männerfeindlichen Diskriminierungen am Bundesverfassungsgericht keine Widerrede erzeugen, zeigt, dass der Staat machen kann, was er will so lange er nicht gegen die Ideologie der Verfassungsrichter verstößt.
Bei der Pendlerpauschale hat die Bundesregierung nicht bedacht, dass auch viele Bundesrichter passionierte Autofahrer sind - von daher im übrigen schon einmal befangen sind - die sich in die vermeintlichen Nöte der vom Staat zur Finanzierung der maroden Staatsfinanzen herangezogenen Autofahrer gut einfühlen können..
Im übrigen war es aus Gründen der Aufbesserung der eigenen angeschlagenen Reputation vielleicht dringend nötig, dass sich das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil zur Pendlerpauschale in billigen Populismus übt.
Zivilprozessordnung alte demokratische Fassung:
§ 90 ZPO (Beistand)
(1)Insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, kann eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als Beistand erscheinen.
(2)Das von dem Beistand vorgetragene gilt als von der Partei vorgebracht, insoweit es nicht von dieser sofort widerrufen oder berichtigt wird.
Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.12.2009, mit der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf eine angemessene Vertretung vor Gericht eingeschränkt und die Willkür des Richters über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Beistandes zum Gesetz erhoben haben. Schöne "Volksvertreter", die da über unsere Belange bestimmen und unsere Rechte einschränken.:
§ 90 Beistand
(1) In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 79 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der Partei vorgebracht, insoweit es nicht von dieser sofort widerrufen oder berichtigt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__90.html