Zwangsabgabe
Rundfunk-Riese verschlingt Milliarden
ARD und ZDF kassieren mit neuer Zwangsabgabe richtig
ab
Donnerstag, 03.01.2013, 00:00
Nicht nur, dass die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten Milliarden verschleudern. Jetzt gibt es Hinweise, dass die
neue Abgabe statt der GEZ vor allem die Einnahmen steigern sollte. Das war immer
dementiert worden.
Die neue Haushaltsabgabe von ARD und ZDF soll angeblich
dazu dienen, die Einnahmen von ARD und ZDF zu steigern. Dies sei auch eine
Vorgabe der Politik. Das berichtet die „Bild“-Zeitung am Donnerstag unter
Berufung auf ein Protokoll des NRW-Medienausschusses. Die öffentlich-rechtlichen
Sender hatten bislang stets bestritten, dass die Reform auch zur deutlichen Erhöhung
der Einnahmen geplant war.
Laut „Bild“ hatte der damalige Chef der Gebühreneinzugszentrale
(GEZ), Hans Buchholz, in einer Sitzung am 7. April 2011 im nordrhein-westfälischen
Landtag vorgetragen, es gebe eine Vorgabe der Politik bei der Reform der
Rundfunkfinanzierung. „Wir haben die Aufforderung, das Beitragsaufkommen um
ein Prozent zu steigern“, sagte Buchholz dem Blatt zufolge. „Das ist in den
Reformberechnungen der Ministerpräsidenten berücksichtigt.“
...
Effizient eingesetzt werden die Gebühren allerdings
nicht: Als Medien-Moloch mit überbordender Verwaltung und zahlreichen
verschiedenen Anstalten verschleudern die Öffentlich-Rechtlichen einen Teil der
7,5 Milliarden Euro.
Neun Brandenburger wollen Rundfunkbeitrag nicht
zahlen Klage gegen allgemeinen GEZ-Beitrag abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat neun Klagen von
Brandenburger Bürgern gegen den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag abgewiesen.
Die 11. Kammer habe in der Verhandlung am Dienstag keine Verstöße gegen das
Grundgesetz und die Landesverfassung erkennen können.
...
Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich ist seit
dem 1. Januar 2013 in jedem Haushalt zu entrichten und zwar unabhängig davon,
ob man tatsächlich ein Radio, einen Fernseher oder einen Computer nutzt, um die
öffentlich-rechtlichen Medien zu konsumieren. Die neun Kläger sahen hierin
verschiedene Verstöße gegen die Verfassung.
19.08.2014
Verwaltungsgericht Potsdam - GVP
01.01.2011
11. Kammer
Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am VG Mallmann-Döll
ständige Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht
Dr. Achenbach
weitere Richter: Richter am VG Möller
Richterin Neike
Fabian Eidtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 22.11.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.05.2003 als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.11.2011 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 18.02.2015: Vorsitzender Richter - 11. Kammer.
Kommentar Väternotruf:
Es grenzt schon an Blindheit, wenn die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam keine Verstöße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung sehen will. Nächstens sollen die Bürgerinnen und Bürger auch noch KFZ-Steuer bezahlen, selbst wenn sie kein eigenes Auto haben, es könnte ja sein, dass sie mit dem Auto eines Freundes fahren. Wie wäre es dann noch mit einer Luftsteuer, die der deutsche Staat erhebt, bekanntlich kann ja niemand ohne Luft leben, warum sollte man dann dafür nicht auch Steuern abkassieren und damit das Luftfahrministerium finanzieren, wo abgehalfterte Politiker lukrative Posten vom Staat erhalten, damit sie schön die Klappe halten und nicht aus dem Nähkästchen plaudern?
Schon allein die Unverschämtheit, dass ein Ein-Personen Haushalt den selben Betrag bezahlen soll, wie ein 5-Personen Haushalt, müsste dazu führen, die Verfassungswidrigkeit dieser Zwangsabgabe festzustellen. Warum sollen die fernsehunwilligen Bürgerinnen und Bürger Geld dafür bezahlen, dass sich andere Leute jede Woche einen neuen "Tatort" anschauen, oder sich jeden Abend die "Tagesschau" reinziehen.
Hier drängt sich der Eindruck auf, die Justiz wäre dafür da, den Staat mit seinen ausufernden Bedürfnissen, Schmeichlerchören und Bürokratien zu befriedigen, nicht aber die Bürger vor den Übergriffen des Staates zu schützen.