Zwangsvollstreckung


 

 

 

 

Achtjährige aus Schule gezerrt So erlebte der Vater das Drama um seine Tochter

Von Anke Losack 08.03.18

Vater muss ansehen, wie seine Tochter in Helbra aus der Schule gezerrt wird.

Drei Streifenwagen und ein Gerichtsvollzieher: Mit großem Aufgebot zerren Beamte in Helbra eine Achtjährige gegen ihren Willen aus der Schule.
Es ist der Tiefpunkt eines Sorgerechtsstreits.

Helbra -

Mittwochmittag an der Grundschule in Helbra: Eltern warten vor dem Backsteinhaus in der Schulstraße, die Hände vor Kälte in der Tasche. Plötzlich drehen sie sich um, werden unruhig, tuscheln. Roger E. (49), ein stämmiger Mann mit Dreitagebart, kommt angelaufen.

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Zweieinhalb Jahre hatte Nina mit dem Vater allein gelebt, nachdem die Mutter den Haushalt verlassen hatte. Die Justiz entschied im vergangenen Jahr auf Antrag der Mutter, dass Nina bei ihr aufwachsen soll. Der Vater sagt, Nina wollte danach trotzdem nicht zur Mutter.

Als die Umsetzung des Urteils nun am Montag gegen den Willen von Vater und Tochter durchgeführt wird, kommt es zu den dramatischen Szenen auf dem Hof des Schulgeländes: Ein Gerichtsvollzieher ist mit Polizei und Jugendamt angerückt, um das Mädchen abzuholen und der Mutter zu übergeben.
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https://www.mz-web.de/landkreis-mansfeld-suedharz/achtjaehrige-aus-schule-gezerrt-so-erlebte-der-vater-das-drama-um-seine-tochter-29834490


 

 


 

 

 

Domain als unpfändbare Sache

Landgericht Mühlhausen - Beschluss vom 13.12.2012 - 2 T 222/12

 

 

 


 

 

 

Gerichtsvollzieher an der Tür niedergeschossen - Täter Waffennarr

Wuppertal (dpa/lnw) - Der Mann aus Solingen, der vor seiner Haustür aus Frust einen Gerichtsvollzieher niedergeschossen hat, ist offensichtlich ein Waffennarr. Bei Durchsuchungen in Räumen des 52- Jährigen seien große Mengen an Waffen und Munition sichergestellt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Einzelheiten wollen die Ermittler am Montag bekanntgeben. In der vergangenen Woche hatte der Sportschütze den Gerichtsvollzieher aus Wut über eine Räumungsklage in den Bauch geschossen und sich zwei Stunden lang in seinem Haus verschanzt. Schließlich hatte er freiwillig aufgegeben. Das 55 Jahre alte Opfer war durch den Schuss schwer verletzt worden.

Freitag, 17. Oktober 2008 14.47 Uhr

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_17101/index.php

 

 


 

 

 

Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG? 

 

FPR 2008 Heft 8-9 413 

Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?*

Richter Dr. Stephan Hammer, Berlin

Die Anwendung von Gewalt in FGG-Verfahren ist gem. § 33 II FGG gesondert vom Gericht anzuordnen. Wegen der Tragweite der Anordnung bedarf es einer klaren Vorstellung davon, was unter „Gewalt“ zu verstehen ist. An den Gewaltbegriff knüpfen im Übrigen zentrale Streitfragen an, insbesondere ob Gewalt auch gegenüber Kindern angewendet werden darf und ob die Anordnung der Gewaltanwendung auch die Durchsuchung einer Wohnung umfasst. Neben der geltenden Rechtslage ist auch auf das geplante Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 7. 9. 2007, BT-Dr 16/6308 - im Folgenden: FamFG-E) einzugehen, das gerade im Bereich der Gewaltanordnung neue Regelungen vorsieht.

I. Anwendungsbereiche des § 33 II FGG in der familiengerichtlichen Praxis

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"Vollstreckungsmaßnahmen nach §33 FGG"

Cindy Kraeft

Teil 1 in ""Familie und Recht", FuR 9/2000, S. 357-421

Teil 2 in: "Familie und Recht", FuR 10/2000, S. 417-421

 

 

Eine ausführliche Darstellung der Vollstreckungsmöglichkeiten.

 

 

 


 

 

"Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung"

Herausgeber: Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V., 50739 Köln, Longericher Str. 225

Tel 0221-1703515

 

 

 


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