Zweitfrau

Zweitfrauen


 

 

Als Zweitfrau bezeichnet man in Deutschland nicht die zweite Frau, mit der ein Mann gleichzeitig verheiratet ist. So was ist in Deutschland verboten. Polygamie ist in Afrika erlaubt, doch bis die Afrikaner Deutschland auf den neusten Stand gebracht haben, wird bei der Schwerfälligkeit der Deutschen wohl noch ein halbes Jahrhundert vergehen. 

Da parallele Doppelehen in Deutschland verboten sind, müssen sich die Deutschen bis zur Aufhebung des Verbotes mit seriellen Doppelehen oder sogar seriellen Dreifach- oder Vierfachehen begnügen. So wie z.B. unser Bundeskanzler Gerhard Schröder.

 

In einer solchen seriellen Ehe ist eine Zweitfrau die Frau, mit der ein Mann nach einer Trennung oder Scheidung von seiner Partnerin (Ehefrau) eine neue Partnerschaft eingeht. Über die vielfältigen Schwierigkeiten, die im Beziehungs- und Konfliktgeflecht zwischen Zweitfrau, Erstfrau, Mann und den Kindern des Mannes aus der ersten Beziehung auftreten können, kann man in Buch

"Im Schatten der Ersten"

von Doris Früh, Kösel-Verlag München, 7/2002

 

nachlesen.

Auszugsweise findet man in "Psychologie heute", 8/2002 einen Text aus dem Buch.

 

Unser Fazit, es wird Zeit, dass eine gesetzliche Versicherungspflicht (Arbeitslosenversicherung) für nichterwerbstätige Ehegatten eingeführt wird. Diese ist von den erwerbstätigen Ehegatten zu finanzieren, da ja auch der betreffende Ehegatte normalerweise Leistungen im Haushalt und der Kindererziehung erbringt und so den erwerbstätigen Ehegatten den Einkauf dieser Leistungen als Dienstleistungen am freien Markt erspart.  Im Scheidungsfall braucht der erwerbstätige Ehegatte dann auch keinen Unterhalt zahlen, da dies durch die Arbeitslosenversicherung übernommen wird und danach bei Notwendigkeit die Sozialhilfe subsidär einspringt. 

 

 

 


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