Väternotruf

Dezember 2007


 

 

 

Jürgen Rudolph

Du Bist Mein Kind

Die "Cochemer Praxis" - Wege zu einem menschlicheren Familienrecht

Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH, Berlin 2007

ISBN: 978-3-89602-784-9, 124 Seiten - 9,90 €

 

 


 

 

Ein entsorgter Vater

VON TILMANN GANGLOFF

Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich Douglas Wolfsperger (49) bewegt. Der mehrfach ausgezeichnete Dokumentar- und Spielfilmregisseur ("Blutritter") aus Konstanz hat die Dreharbeiten zu seinem jüngsten Kino-Dokumentarfilm über Väter jetzt beendet.

Douglas Wolfsperger darf seine Tochter kaum sehen.

DW

Douglas Wolfspergers neuer Film trägt den vorläufigen Titel "Entsorgte Väter". Der Regisseur widmet den Film Männern, denen es nach einer Trennung schwer oder gar unmöglich gemacht wird, ihre Kinder zu sehen. Natürlich weiß der Regisseur, dass es viele Väter gibt, denen jeglicher Kontakt mit ihren Kindern völlig zu Recht untersagt ist, weil sie sich Verfehlungen schuldig gemacht haben.

Wolfsperger aber will Fälle dokumentieren, in denen Vater und Kind einander über Monate oder gar Jahre hinweg nicht gesehen haben, weil die Mutter dies nicht zugelassen hat. Die einfachste Art, einen regelmäßigen Kontakt zumindest enorm zu erschweren, ist der Umzug. Wohnt der Vater am Bodensee, das Kind mit seiner Mutter und deren neuem Partner in Hamburg, kann der Kontakt nur mit großem finanziellem Aufwand stattfinden.

Eine Gratwanderung aber ist das Projekt aus anderem Grund: Wolfsperger hätte sich auch selbst vor die Kamera stellen können. Seine Tochter war ein Jahr alt, als sich die Eltern trennten. Nach jahrelangen Unterbrechungen konnte der Vater das inzwischen neunjährige Mädchen nur sporadisch sehen. Der so genannte begleitete Umgang, bei dem Vater und Tochter unter Aufsicht im Jugendamt eine Stunde miteinander verbringen dürfen, wurde auf Betreiben der Mutter nach kurzer Zeit eingestellt….

Das Kind ist seinem Vater mittlerweile so verfremdet, dass sich Wolfsperger keine Illusionen macht: "Für die nächsten Jahre kann ich meine Tochter abschreiben". Männer, sagt eine Mutter in seinem Film, seien doch "bloß der Erzeuger"; die Vaterrolle könne auch ein anderer übernehmen.

Diese Situation ist kein Einzelfall; die Zahlen dürften im Gegenteil eher steigen. Dabei hat sich das Selbstverständnis vieler Väter geändert: Im Gegensatz zu früher, als sie mit Kinder und Küche nichts zu tun haben wollten, sind sie heute durchaus bereit, Verantwortung zu übernehmen. In den Gerichten ist diese Erkenntnis noch nicht angekommen: Fast dreizehnmal häufiger als umgekehrt, hat Wolfsperger recherchiert, erhielten die Mütter das einseitige Sorgerecht. Den Vätern bleibt das Umgangsrecht: "Sie werden zu Wochenendpapis mit der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung". Oftmals aber wird ihnen selbst dieser Restkontakt verwehrt: "Manchmal bleibt die Haustür einfach zu".

Selbstredend liegt die Frage nahe, ob Wolfsperger den Film als ausgefallene und besondere Form der Therapie betrieben habe. Den Begriff "Therapie" lehnt er ab, räumt aber ein, es sei "natürlich eine Art, die ganze Geschichte zu verarbeiten". Entsprechend nahe sind ihm bei den Dreharbeiten gerade jene Momente gegangen, die Parallelen zu seinen eigenen Erfahrungen aufwiesen: "Manchmal hat's mich schon gepackt".

 

Eine Herausforderung stellt der Film auch in weiterer Hinsicht dar: Es gehört zu den Merkmalen der Wolfsperger-Werke, ohne Kommentar auszukommen. Das ist bei einer Gruppe gesprächiger älterer Herrschaften, die sich in einem Wiener Kino regelmäßig Schwarzweiß-Klassiker anschauen ("Bellaria - So lange wir leben"), kein Problem; bei einer derart komplexen juristischen Materie wie dem Vater-Film aber könnte es eins werden. Außerdem muss der Regisseur vermeiden, dass der Film nur Menschen interessiert, die persönlich betroffen sind. Er ist aber zuversichtlich, mit Hilfe von Bildern, Musik und Schnitt eine Dramaturgie zu entwickeln, die auch ein neutrales Publikum anspricht. Voraussetzung dafür sind nicht zuletzt die Protagonisten. Im Zentrum werden daher jene seiner fünf Gesprächspartner stehen, die "besonders sympathisch rüberkommen".

Der Film soll bis Mai fertig werden, läuft dann auf Festivals und wird in rund einem Jahr in die Kinos kommen. So lange braucht man auf Wolfspergers nächstes Werk aber nicht zu warten: Ende Februar startet sein Hebammenporträt "Der lange Weg ans Licht". Kurz zuvor wird Douglas Wolfsperger den Film in seiner Heimatstadt Konstanz vorstellen.

Weitere Informationen: www.Douglas-Wolfsperger.de

24.12.2007

www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/art5655,2976486

 

 

 


 

 

 

(PA) Weihnachten ohne Papa - Weihnachten alleine?

Wuppertal - Weihnachten - das Fest der Liebe, das Fest der Familie.

Für immer mehr Elternteile und Kinder nach Trennung oder Scheidung bedeutet das Fest allerdings, dass ein Teil der Familie zumindest am Heiligabend fehlt.

Dann wird besonders deutlich spürbar das "Vater" alleine ist.

Ein einsames Weihnachtfest ist aber nicht nötig. Bundesweit gibt es Weihnachtliche Feierlichkeiten denen sich insbesondere "Väter mit oder auch ohne Kinder" anschließen können und herzlich Willkommen sind.

Wer jetzt noch schnell eine Hilfestellung zum "Umgangsrecht" an den Feiertagen braucht muss schnell sein. Lösungen brauchen Zeit. Der Elternverband Bergisch Land und die Väterberatung NRW der die Interessen von Trennungskinder und getrennten Eltern vertritt, weist darauf hin, dass es für die betroffenen Kinder wichtig ist, wenigstens an einem der Feiertage mit dem anderen Elternteil feiern zu können.

Auch viele getrennt lebende Väter empfinden Daher die Trennung von ihren Kindern gerade an Weihnachten als besonders intensiven Schmerz.

Der Elternverband Bergisch Land und die Väterberatung NRW hat einen kostenlosen Hotline-Service eingerichtet.

Unter der Nummer 0202 / 7471524 können sich Väter / Eltern, natürlich auch Kinder und Jugendliche informieren, welche Möglichkeiten es gibt, die Situation für ihre Kinder zu verbessern oder sich erkundigen wo an den Weihnachtstagen die Feierlichkeiten stattfinden.

Besonders an den Weihnachtstagen ist die Hotline 24 Std. besetzt.

Nähere Infos unter 0202 / 74 71 52 4

MfG Paul Bludau

 

Elternverband - Bergisches - Land e.V. & Väterberatung NRW

Scottweg 17 * 42329 Wuppertal Tel: 0202 / 7471524 Fax: 525

EMail: elternverband(@)freenet.de

 

Neue Bürozeiten der Geschäftsstelle: Montags bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/243602.php

 

 

20.12.2007 10:27:31

 

 

 


 

 

Kein Kontakt zum Nachwuchs: Vater will aus Protest bis nach Kiel joggen

LANDSBERG Bernhard Maria Missalla geht es gar nicht gut in diesen festlichen Tagen. Er ist tief traurig. Weihnachten, das Fest der Liebe, wird er ohne seinen Sohn Paul Maria feiern. Der Zehnjährige lebt bei seiner Mutter in der Nähe von Frankfurt. Und der Kontakt ist überaus schwierig: höchstens mal ein Telefonat, wenn die Mama mithören kann. Jetzt will der 50-Jährige ein Zeichen setzen: Am ersten Weihnachtsfeiertag startet er zu einem Protestzug für mehr Vater-Rechte: "Ich laufe bis nach Kiel, um auf mein Anliegen aufmerksam zu machen!"

Missalla war nicht mit der Mutter des Wunschkindes verheiratet. Als es zur Trennung kam, hatte er keine Chance mehr, das Sorgerecht zugesprochen zu bekommen. Bis zum November klappte der Kontakt zu seinem Sohn trotzdem gut: "Er war in den Sommerferien vier Wochen bei mir und eine Woche in den Herbstferien. Und dann, so der Landsberger, habe er seiner Mutter gestanden, dass er gerne bei seinem Vater in die Schule gehen würde. Missalla: "Seitdem ist Funkstille."

Den Umzug von Bayern nach Hessen hat der Bub nicht gut verkraftet, berichtet sein Papa. Sein Noten-Durchschnitt habe sich von zwei auf 4,5 verschlechtert. Jeder Kontakt werde überwacht. "Ich hab' nichts zu sagen. Man ist dieser Situation rigoros ausgeliefert."

Aber jetzt will Bernhard Maria Missalla zumindest plakativ auf die Situation der Väter ohne Sorgerecht (siehe unten) aufmerksam machen. Mit einem spektakulären Lauf, von Landsberg bis rauf nach Kiel. In grösseren Ortschaften will er Station machen, mit einem Schild auf der Brust die Bevölkerung sensibilisieren.

Die körperliche Anstrengung und die winterliche Kälte schrecken den 50-Jährigen nicht: "Ich bin früher Marathon gelaufen. 50 bis 60 Kilometer am Tag werde ich wohl schaffen."

In Kiel will er sich zunächst bei einem Freund erholen, dann steht eventuell die nächste Etappe an: nach Berlin, zum Amtssitz von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Rudolf Huber

24.12.2007

(c) Verlag DIE ABENDZEITUNG GmbH & Co KG

 

 


 

 

 

 

 

Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB

 

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 12.12.2007 - XII ZB 158/05

vorhergehend 1. Familiensenat des Oberlandesgerichtes Hamburg - 28.07.2005 - 10 UF 42/04

vorhergehend Amtsgericht Hamburg-Harburg 21.05.2004 - 631 F 88/03

 

 

Leitsatz Väternotruf:

Entzug des Sorgerechtes nach §1671 BGB wenn ein Elternteil vom Gericht als Hauptverantwortlicher "für die völlige Zerrüttung der sozialen Beziehungen zwischen den Eltern" erachtet wird.

 

 

 

 


 

 

Professor Dr. Hubertus Lauer

 

Lehrstuhl für Familien- und Jugendrecht an der Universität Lüneburg

Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbund

(12/ 2007)

 

 

 

 

"Kinderrecht über Elternrecht"

 

titelt die Märkische Oderzeitung am 19.12.2007 (Seite 2) ein Interview mit Hubertus Lauer zum Thema Kinderschutz.

 

Der Herr Professor erklärt dort allen Ernstes:

"Die Behauptung, dass die Bestimmungen im Grundgesetz ausreichend sind, ist nicht wahr."

 

Damit hat der Herr Professor schon mal gezeigt, dass er die Idee des Grundgesetzes offenbar nicht verstanden hat, denn das Grundgesetz ist kein abschließender einklagbarer Rechtekatalog. Wenn das anders wäre, dann gäbe es den verfassungswidrigen §1626a BGB, zu dem sich unser werter Herr Professor unseres Wissen noch nie ablehnend positionier hat und der die sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern für rechtens erklärt, nicht mehr. Das Grundgesetz ist ein Wertekatalog und im übrigen ein Papier, auf das sich das Bundesverfassungsgericht immer so beruft, wie es ihm gerade günstig erscheint.

 

Der Professor erklärt uns dann:

"Die Kinder müssen an die erste Stelle gestellt werden."

Da kann der Herr Professor gleich mal als Vorbild anfangen und den von ihm besetzten Lehrstuhl für Familien- und Jugendrecht an der Universität Lüneburg zugunsten eines Kindes räumen. Das könnte die Universität Lüneburg sicher deutlich aufwerten.

 

Dann behauptet der Herr Professor pauschal:

"Wir müssen das kinderfeindliche Klima in Deutschland ändern."

Gut möglich, dass der Herr Professor sagen wollte "Wir müssen das kinderfeindliche Klima in Lüneburg ändern.", denn bekanntlich essen die Kinder in Lüneburg den Kitt aus den Fenstern, das kann man ja schon sehen, wenn man mit dem Flugzeug über die Stadt fliegt.

 

Zu guter letzt beglückt der Herr Professor die Menschheit dann noch mit dem revolutionierenden Spruch:

"Das Recht der Kinder muss über das Recht der Eltern gestellt werden, weil es einfach zu viele Eltern gibt, die ein Kind nicht mehr angemessen großziehen können."

Welches Recht der Herr Professor da meint, erklärt er uns leider nicht, so dürfen wir also rätseln. Ist es das Recht des Kindes, die Höhe seines Taschengeldes selbst zu bestimmen oder das Recht des Kindes seinen Eltern Hausverbot zu erteilen?

Oder soll von nun an ein Kind berechtigt sein, seine Eltern zu schlagen?

Und wieso müssen von nun an die Rechte aller Kinder über die aller Erwachsenen gestellt werden, nur weil eine Minderzahl von Eltern gibt, zu denen Herr Lauer hoffentlich nicht gehört, "die ein Kind nicht mehr angemessen großziehen können."

 

Ein Glück dass Herr Professor nicht Bundesjustizminister ist, da hätten wir nach der "Diktatur des Proletariats" in der spießigen DDR, dann wohl bald die "Diktatur des Kindes" im Grundgesetz verankert.

 

 


 

 

Bild-Artikel vom 12.9.2007

Das ist die Quittung für sein wildes Lotterleben

1. Mutter fordert Alimente vom Waldmensch

((Foto-Untertitel: „Waldmensch Jürgen Wagner (43) alias Öff Öff zeigt die leeren Taschen seines Lendenschurzes: ‘Ich habe nichts!’“ und „Moni (23) mit Töchterchen Johanna (2). Sie lebt mittlerweile getrennt von Öff Öff in einem sozialen Plattenbau“))

Text:

Von Jürgen Helfricht

Löbau – Er liebt die Frauen und die Frauen lieben ihn! Zurzeit hat er sogar gleich zwei Geliebte. Der Waldmensch Jürgen Wagner (43) alias „Öff Öff“ genießt das Leben in vollen Zügen.

Damit könnte es nun vorbei sein. Über dem malerischen Skalatal bei Löbau, wo Öff Öff in einer Jurte ohne Geld, Strom und TV haust, liegt ein düsterer Schatten. Denn nun fordert die erste seiner Ex-Frauen Alimente für ein Kind.

Es geht um Tochter Johanna (2), die Öff Öff 2004 mit der damaligen Bautzener Gymnasiastin Monika (23) im Lausitz-Wald zeugte. Anfang Januar 2007 war sie aus Erdloch und Jurte geflüchtet – und lebt jetz in einer Sozialwohnung nahe Kassel.

„Moni fordert 196 Euro Unterhalt von mir“, klagt der Waldmensch. „Monatlich! Ich bezahle gern mit Ameisen, Schnecken, Kellerasseln, Falläpfeln und Kräutern. Aber Geld gibt’s keins – ich habe einfach nichts!“

All das interessiert die Behörden nicht.

„In so einem Fall muss nach § 170 StGB die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Unterhaltspflichtverletzung geprüft werden“, sagt ein Sprecher der Kreisverwaltung.

*Im schlimmsten Fall drohen drei Jahre Gefängnis.

*Oder der Waldmensch wird zum Arbeiten gezwungen (z.B. im Rahmen einer ABM-Maßnahme).

Der sonst so milde, freundliche Öff Öff ist jetzt richtig zornig: „Monika ist die schlimmste Enttäuschung meines Lebens. Sie hat all unsere Ideale verraten. Drei Jahre lebten wir friedlich im Wald. Wir haben uns beide geschworen, lieber zu sterben, als die Natur zu verlassen oder uns zu verklagen. Jetzt ist es doch passiert!“

Sein Töchterchen Johanna würde er aber am liebsten bei sich haben. „Sie soll bei mir in der Natur aufwachsen. In so einer Plattenbauwohnung, das muss doch schrecklich für die Kleine sein.“

Aber Monika weigert sich strikt, in den Wald zurückzukehren. Sie hat die Nase voll von Öff Öff und seiner freien Liebe!

 

 

http://dieschenker.wordpress.com/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So sind sie, die traurigen Beamten in der Kreisverwaltung des Landkreis Löbau-Zittau. Lebt ein Mensch wie Waldmensch Jürgen Wagner mal nicht so ein spießiges Leben wie die traurige Beamtenschaft im Landkreis Löbau-Zittau, dann heißt es gleich Einleitung eines Strafverfahrens wegen angeblicher Unterhaltspflichtverletzung. Dabei ist der Vater ja durchaus bereit, sein Kind mit Naturalunterhalt zu versorgen. Soll doch das Jugendamt einmal im Monat diese Naturalien im Wald abholen und nach Kassel bringen, statt in alter DDR-Attitüde mit dem Strafrecht herumzufuchteln.

 

 


 

 

29.12.2007

Papa entführt Kind nach Tunesien

 

Kehler Amtsgericht verurteilt Noch-Ehemann einer 34-Jährigen wegen »Entziehung Minderjähriger«

 

Ein von seiner Frau getrennt lebender Tunesier verließ Deutschland mit dem gemeinsamen Kind.

Er sagt: Seine Frau sei einverstanden gewesen.

Sie sagt: Nein.

Das Kehler Amtsgericht entschied.

Von: Torsten Hass

Kehl. Eine Szene wie aus einem Hollywood-Streifen: Eine 34-jährige deutsche Mutter, seit dreieinhalb Wochen von ihrem tunesischen Mann getrennt lebend, kommt in die einstige gemeinsame Wohnung. Etwa acht Stunden zuvor hat sie nach eigenen Angaben den gemeinsamen einjährigen Sohn ihrem Mann gebracht. Nun will sie ihn wieder abholen.

Das Kind ist weg. Der Mann auch. Etwa zwei Stunden habe sie vergeblich gewartet und versucht, ihren Noch-Gatten per Handy zu erreichen, so die 34-Jährige. Erst am nächsten Tag nimmt jemand ab: ein der 34-Jährigen unbekannter Mann in Heidelberg.

Dorthin waren Noch-Gatte und Kind mit dem Zug gefahren, und dort hatte der Papa das Handy vergessen. Wo sich Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aufhalten, ist immer noch nicht klar. Später ruft die Polizei die 34-Jährige an: Noch-Gatte und Sohn seien am Genfer Flughafen, Tickets für einen Tunesien-Flug in der Tasche – ob das in ihrem Sinne sei?

»Nein, das ist nicht in meinem Sinne!«, gibt die 34-Jährige vor Gericht ihre Reaktion wieder.

 

Missverständnis?

Die Polizei habe ihr mitgeteilt, dass eine Anzeige wegen Entziehung Minderjähriger nötig wäre, um den Flug zu verhindern. Die Frau erstattet Anzeige.

Wegen Entziehung Minderjähriger sitzt rund 15 Monate nach der Tat nun der Tunesier auf der Anklagebank im Kehler Amtsgericht, Dolmetscher an seiner Seite. Laut dem Tunesier beruht das alles wohl auf einem Missverständnis.

Die Trennung dreieinhalb Wochen vor der Tat habe die 34-Jährige ihm am Telefon verkündet: Er war gerade im Hafen von Marseille, um per Schiff mit viel Gepäck nach Tunesien zu reisen. Eigentlich sei damals geplant gewesen, dass Frau und Kind mit dem Flugzeug nachkommen.

Dass sie die Trennung telefonisch durchführte, erklärt die 34-Jährige vor Gericht so, dass sie »natürlich Angst vor seinem Zorn« verspürte. Deswegen sei sie nach dem Telefonat auch zu ihrer Schwester »geflohen«, später dann zu anderen Familienangehörigen.

Die 34-Jährige schildert vor Gericht Szenen einer bereits zuvor zerrütteten Beziehung mit zerschmettertem Geschirr und umgeworfenen Regalen.

Ihr Ehemann macht ihr und ihrer Familie vor Gericht seinerseits Vorhaltungen, dass man ihn nie akzeptiert habe. Tränen- und emotionsreich wird während der Gerichtsverhandlung gerne auch Beziehungswäsche gewaschen, die nichts mit der Tat zu tun hat.

Zwei Tage vor der Tat hatte der Mann seinen Sohn erstmals wieder gesehen, auf neutralem Territorium: in einem Mütterzentrum. »Ich habe nicht viel verstanden«, so der Tunesier via Dolmetscher: »Ich habe verstanden, dass mein Sohn zu mir kommt.«

Einen Tag vor der Tat sei vereinbart worden, dass er mit dem Sohn nach Tunesien reise und seine Frau dann in der gleichen Woche nachkomme, so dass man die zu Beginn der Trennungsphase verhunzte Reise nachhole. Seine Frau verneint diese Darstellung.

Am Flughafen Genf habe er mit seiner Schwester in Marseille telefoniert, die ihm gesagt habe: »Es kann sein, dass Du einen Fehler machst.«

Innerlich zerrissen zwischen der Warnung seiner Schwester und dem Vertrauen zu seiner Frau sei er dann nicht abgeflogen, sondern habe sich mit der Schalter-Angestellten über die Rückgabe der Tickets gestritten.

Interpol benachrichtigt

Diese Schalter-Angestellte war es dann auch, dem der ohne Gepäck auftauchende Vater dermaßen auffiel, dass sie Interpol benachrichtigte, wodurch die deutsche Polizei letztlich erst erfuhr, dass Vater und Sohn bereits in die Schweiz ausgereist waren. Der Vater wurde im Hotel verhaftet.

Der Staatsanwalt erklärte es in seinem Schlussplädoyer für »unvorstellbar, dass die Ehefrau das Einverständnis erklärt hat, dass der Angeklagte das Kind mit nach Tunesien nehmen kann.« Strafrichter Bernd Krüger sah das offenbar genauso: Er verurteilte den Tunesier zu 70 Tagessätzen à 10 Euro.

 

www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=70&db=news_lokales&table=artikel_kehl&id=3329#

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So eine Aufregung um eine Kindesentführung, wie sie jeden Tag in Deutschland ein Dutzend mal passiert, ausgeführt von deutschen Müttern und oft mit Wissen und Duldung der Behörden und Gerichte.

Man sollte doch mal ehrlich werden und entweder jede Kindesentführung, auch die innerhalb von Deutschland oder gar keine Entführung mehr verfolgen. Bei letzterer Version würde zwar auch noch der allerletzte Rest an Rechtsstaatlichkeit wegfallen, der Deutschland bisher davor bewahrt hat, auf das Niveau einer Bananenrepublik abzusacken, aber man wäre dann wenigstens ehrlich und könnte bei der Gelegenheit auch gleich noch ein paar hundert Stellen in den Behörden und Gerichten sparen, die sich ohnehin nur selektiv nur mit der Spitze des staatlich tolerierten und wohl auch gewünschten Eisberges beschäftigen.

 


 

 

 

Jahrelang versteckt

Anja kann in Pflegefamilie -

Kein Prozess gegen die Mutter

 

Von Andrea Kümpfbeck, Ursberg

 

Das ist doch ein Lichtblick für die kleine Anja: Das achtjährige Mädchen, das seit seiner Geburt von der Mutter in den dunklen Zimmern eines Bauernhofes in Ursberg versteckt und gefangen gehalten worden war, wird ab Januar in einer Pflegefamilie leben. Noch wird die Kleine in einer Klinik betreut, mache aber gute Fortschritte.

 

In diesem Bauernhaus ist Anja versteckt gehalten worden.

Ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Mädchens liegt der Memminger Staatsanwaltschaft vor, bestätigt Pressesprecher Jürgen Brinkmann gegenüber unserer Zeitung. Sowohl von körperlichen als auch psychischen Störungen sei darin die Rede, erläutert der Staatsanwalt.

Doch bei den körperlichen Fehlentwicklungen - Brinkmann spricht von der Fuß- und Beinstellung sowie der Haltung - geht der Arzt davon aus, dass die sich im Laufe der Zeit geben werden. Sprich: Körperlich wird sich Anja wohl normal entwickeln. Ob das Kind psychische Schäden oder Beziehungs- und Bindungsprobleme davongetragen hat, "weiß man heute noch nicht", sagt Brinkmann.

Der Fall der kleinen Anja hatte im Juni bundesweit für Aufsehen gesorgt. Spielende Buben hatten hinter den zugezogenen Gardinen eines Bauernhauses das blasse Kindergesicht des Mädchens entdeckt, dessen Existenz ihre Mutter sieben Jahre lang geheim gehalten hatte.

 

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat sowohl gegen die Mutter als auch den 51-jährigen Vater ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener eingeleitet. Der Vater wohnt im selben Ursberger Ortsteil und hatte die Tochter regelmäßig besucht.

Während Staatsanwalt Brinkmann davon ausgeht, dass es Anfang nächsten Jahres zur Anklage gegen den Vater kommt, wird es gegen Anjas Mutter wohl nie einen Prozess geben. Die 46-jährige Bäuerin ist selber schwer krank, lag nach einem Herzstillstand wochenlang im Koma. Seither ist sie pflegebedürftig und kann nur bruchstückhaft sprechen. Sie ist inzwischen zurück in Ursberg und wird dort therapeutisch betreut.

Einem Gutachten zufolge, das der Staatsanwaltschaft ebenfalls vorliegt, sei die Frau nicht verhandlungsfähig. "Die Diagnose ist eindeutig", sagt Brinkmann. Auch die Prognosen seien nicht gut. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren gegen die Mutter eingestellt."

Bürgermeister Ewald Schmid sprach in seiner Jahresbilanz von einem "erschütternden Jahr" für Ursberg durch den "herausragenden Fall Anja". Doch: Der Gemeinde "ist - wenn man es so sagen will - kein nennenswerter Schaden entstanden".

Artikel vom 28.12.07 - 18.40 Uhr

 

www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Anja-kann-in-Pflegefamilie--Kein-Prozess-gegen-die-Mutter_arid,1140267_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Man kann sich fragen, was eine Mutter in der kleinen bayerischen Gemeinde Ursberg bewogen hat, die Existenz der eigenen Tochter geheim zuhalten. Man kann leicht auf die Vermutung kommen, es handelt sich hier auch um eine geheimzuhaltende Verbindung zwischen der Mutter und dem Vater des Kindes. Dies wiederum wirft die Frage auf, wie weltoffen oder weltverschlossen die Bewohner von Ursberg sind, dass die beiden Eltern ein Geheimnis aus der Existenz der Tochter gemacht haben. Wobei das Mädchen hier vielleicht noch Glück gehabt hat. Wie viele Mütter jedes Jahr ihre Kinder töten, weil deren Existenz nicht bekannt werden soll, liegt im Dunkeln. Es liegt aber wohl nicht fehl, von wenigstens Hundert Kinder auszugehen, die jedes Jahr von ihren Müttern getötet werden, ohne das dies je bekannt wird. Die wenigsten dürften hier ein Alter von 7 Jahren erreicht haben.

Viele Mütter verschwinden auch an unbekannte Orte in aller Welt. Wird dies von den Vätern des gemeinsamen Kindes angezeigt, verweigern die zuständigen Behörden regelmäßig eigene Nachforschungen mit der aberwitzigen "Begründung" es sei ja nicht bekannt, wohin die Mutter verschwunden sei, daher könne man auch nicht nach ihnen und den mitverschwundenen Kindern suchen.

 

 


 

 

 

28.12.2007 | 14:42 Uhr

POL-GE: 29-Jähriger mit scharfer Pistole bedroht.

Gelsenkirchen - Hassel (ots) - Heute um 03.00 Uhr kam es in einer Wohnung am Eppmannsweg im Ortsteil Hassel zu einer Bedrohung mit einer scharfen Schusswaffe. Der 29-jährige Wohnungsinhaber lebt seit geraumer Zeit von seiner Ehefrau (26 J.) getrennt. Zur Tatzeit befanden sich die gemeinsamen Kinder ( 1 ½ u. 4 J.), für die beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht haben, in seiner Wohnung. Die Ehefrau kam in Begleitung ihres neuen Freundes (33 J.) und einem weiteren Bekannten (28 J.) in die Wohnung und forderte die Übergabe des 1 ½-jährigen Kindes.

Als ihr Ehemann dies ablehnte, bedrohte der 33-Jährige diesen massiv mit einer scharfen Pistole. Die Ehefrau nahm nun das Kleinkind an sich und verließ mit ihren Begleitern die Wohnung. Der Bedrohte rief die Polizei. Auf der Anfahrt zum Einsatzort trafen die Beamten auf den Pkw, mit dem sich die Personen gerade von der Wohnung entfernten. Sie hielten ihn an und nahmen die beiden Männer fest. Das Kleinkind gaben die Beamten wieder in die Obhut des Vaters.

Die Frau begab sich in ein Hotel. Im Pkw fanden die Polizisten das Magazin und Patronen einer scharfen Pistole. Die Pistole fehlte. Eindringliche Vernehmungen am heutigen Morgen durch die Fachdienststelle ergaben, dass die Festgenommenen sie auf der Flucht weggeworfen hatten. Die Beamten fanden die Pistole und stellten sie sicher. Anschließend wurden die beiden Männer nach weiteren polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen dauern an. (K. Kordts)

 

Polizei Gelsenkirchen

Pressestelle

Konrad Kordts

Telefon: 0209-365-2010

Fax: 0209-365-2019

E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Gewaltig groß werden - kein Sorge- und Umgangsrecht für gewalttätige Männer" heißt das Motto einer Tagung der Autonomen Frauenhäuser, die vom 18.-19.01.2008 stattfinden soll.

Ob sich die edlen Damen und Amazonen auch dafür einsetzen, gewalttätigen Müttern wie hier in Gelsenkirchen das Umgangs- und Sorgerecht zu entziehen, erschient zweifelhaft, denn so die üblcihe frauenhausbewegte Logik, nur ein toter Mann ist ein guter Mann, da kann man schon mal mit der Pistole herumfuchteln und so eine Herausgabe des Kindes erzwingen. Wenn bei der Gelegenheit der bedrohte Mann über den Jordan geht, um so besser, es werden ja bedauerlicherweise immer wieder männliche Babys geboren, da ist die Lücke schnell aufgefüllt.

Im Bundesjustizministerium soll man inzwischen auch schon darüber nachdenken weiblichen Gewalttäterinnen die Männer töten, für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen. Denn um so weniger Männer, um so menschlicher wird die Welt, wie es die SPD jüngst in ihrem sexistischen Grundsatzprogramm in die Welt posaunte. 

 

 


 

 

 

Eine Abrechnung mit der "Familienvernichtungsmafia"

München (AZ/dpa) - Im Fall des 43-Jährigen Münchners, der an Weihnachten seinen kleinen Sohn und sich selbst tötete, ist im Internet ein Abschiedsbrief aufgetaucht. In dem von der tz abgedruckten Brief erhob der Mann massive Vorwürfe gegen seine Ex-Frau, ein Familiengericht sowie die Politik.

Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner "egoistischen und verlogenen Ex-Frau" und "ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch seine ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat" bedanken, schrieb der 43-Jährige weiter. Auch ein Familienrichter am Rosenheimer Amtsgericht sowie die "femifaschistischen Vollidioten von der SPD und FDP, die vor 30 Jahren das heute gültige schwachsinnige Scheidungsrecht eingeführt haben" seien mitverantwortlich für die schrecklichen Geschehnisse. Mit Blick auf das deutsche Scheidungsrecht sprach der Münchner außerdem von einer «Familienvernichtungsmafia».

Aus diesem Grund seien bereits unzählige Leben zerstört worden, heißt es in dem Brief weiter. "Und viele Väter haben denselben Weg gewählt wie ich." Der 43-Jährige appelliert deshalb schließlich an den Staat: "Vergällt den jungen Männern das Kinderzeugen oder gar Heiraten, gebt Babys in Krippen, lasst Frauen sich selbst verwirklichen und zerstört die bewährte Form der Familie - aber wundert euch nicht, wenn immer mehr entrechtete Männer, die nichts als eine intakte familie wünschen und stattdessen abgezockt, betrogen, diffamiert und um ihre Kinder gebracht werden, als letzten Ausweg (...) ihre Kinder und sich selbst töten."

Die Homepage wurde inzwischen von der Polizei gesperrt. Die Ermittler nehmen an, dass der Informatiker aus München seine Tat geplant hat. Eine Obduktion soll nun klären, woran der Achtjährige genau starb.

Artikel vom 27.12.07 - 13.57 Uhr

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia_arid,1139409_regid,1_puid,2_pageid,4289.html#null

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zum Glück gehen trotz gängiger vulgärfeministischer Trompeterei die wenigsten Väter, die vom deutschen Familien(un)recht und von hetzerischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kielgeholt werden und wurden, den zerstörerischen Weg, wie ihn der 43-jährige Vater des achtjährigen Jungen gewählt hat, in dem er offenbar seinen eigenen Sohn tötete.

Bei der noch weit verbreiteten Ausgrenzung von Vätern durch Mütter aller politischen Couleur und der zuarbeitenden Scheidungsindustrie muss man sich eigentlich wundern, dass es vergleichsweise selten, zu solchen Exzessen kommt, wie sie der 43-jährige Vater hier an den Tag legte.

Die meisten durch Mütter und staatliche Stellen ausgegrenzten Väter verhalten sich politisch korrekt. Sie ertränken ihren Kummer im Alkohol und stärken somit die Steuereinnahmen des Staates, der dazu beigetragen hat, ihnen ihre Kinder zu entziehen. Das nennt man männlichen Patriotismus, grad so wie im 1. und 2. Weltkrieg, wo sich deutsche Männer millionenfach als williges Kanonenfutter auf der Schlachtbank des Krieges angeboten haben. Ein geringer Prozentsatz hat sich dem staatlich gewollten, geförderten oder geduldeten Irrsinn entgegengestellt, sei es Karl Liebknecht, der als einziger SPD Abgeordneter im Reichstag gegen die Kriegskredite stimmte oder - wenn auch erst spät - Oberst Claus Graf Schenk von Stauffenberg.

Heute braucht es viel weniger Zivilcourage. Eine friedliche Väterdemo, natürlich angemeldet, vor dem Amtsgericht Flensburg, tut es auch. Oder die Gründung des Väternotruf Deutschland, der bei heute monatlich über 60.000 Besuchern und über 300.000 Zugriffen, noch immer vorhandenen Dumpfbacken, Müttersöhnen und Müttertöchtern in Politik, Gerichtsbarkeit und Behörden, zum Tanz aufspielt. Dabei steht der Väternotruf in einer modernen Form des gewaltlosen Widerstandes in der Tradition von Mahatma Gandhi und Martin Luther King, gegen staatliche Väterdiskriminierung und für die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das tagtäglich - man mag es als demokratiegläubiger Laie nicht glauben, bis man es selber gesehen hat - von Staats wegen bis in die höchsten Gerichte mit Füßen getreten wird.

 

 


 

 

 

Aus Rache an der Ex-Frau: Vater tötet Mickey (8) und dann sich selbst

München - Wie hatte er sich auf Heiligabend gefreut. Und als es dann endlich soweit war – da war der kleine Michael (zärtlich „Mikey“ genannt) gar nicht mehr zu halten. Unter dem Christbaum probierte er sofort mit seinem Vater Roman S. (43) seine neue elektrische Eisenbahn aus. Bis es Zeit war, ins Bett zu gehen…

 Der mit Lametta geschmückte Christbaum steht noch dort, ebenso die Eisenbahn. Nur Mikey ist nicht mehr da. Mikey ist tot. Ermordet am Weihnachtsmorgen vom eigenen Vater, der anschließend Selbstmord beging.

Roman S. hinterließ einen Abschiedsbrief – eine hasserfüllte Abrechnung mit seiner Ex-Frau, mit der er erbittert ums Sorgerecht für Mikey gestritten hatte. Als für den Informatiker Roman S. und dessen Frau Monika (41) die Welt noch in Ordnung war, lebte die Familie in Bruckmühl (Landkreis Rosenheim).

Doch die Ehe scheiterte, die Scheidung nach dem Trennungsjahr war bereits vollzogen. Monika S. lebte mit Sohn Mikey in einem Landhaus in Stephanskirchen unweit von Rosenheim. Roman S. dagegen war allein nach München in sein Elternhaus in der Lerchenstraße zurück – ein altmodisches, aber blitzsauberes Siedlungshäuschen, das noch mit Ölöfen beheizt wurde. Mikey musste fortan zwischen seinen Eltern pendeln.

In letzter Zeit soll sich Roman S. verändert haben. Zwar hielt er sich weiterhin zuverlässig an alle Vereinbarungen. Doch hatte Monika S. dass Gefühl, dass der Ex „irgendwie spinnt“, wie sie später der Polizei sagte. Dennoch setzte sie ihr Söhnchen am 21. Dezember unbesorgt in den Zug nach München, wo er vom Vater vereinbarungsgemäß abgeholt wurde. Wie hätte sie auch ahnen können, dass Roman S. da bereits einen tödlichen Entschluss gefasst hatte…

Den Auslöser kennt die Mordkommission noch nicht, wohl jedoch das Motiv: Blanker Hass auf die Ex- Frau, die ihm in seiner Vorstellung das Liebste genommen hatte – sein Kind. So reifte in seiner fanatischen und egoistischen Liebe zu Mikey der grausame Plan, seine Ex-Frau zu „bestrafen“. Vermutlich in den frühen Morgenstunden des 25. Dezember wurde das Häuschen in der Lerchenstraße Schauplatz eines unfassbaren Verbrechens.

Als Mikey am Ersten Weihnachtsfeiertag um 14 Uhr nicht nach Hause gebracht wurde und Roman S. nicht ans Telefon ging, hatte Monika S. eine böse Vorahnung. Sie verständigte die Polizei. Um 17 Uhr klingelten Münchner Polizisten in der Lerchenstraße 63. Niemand öffnete. Sie schauten von außen ins Wohnzimmer und sahen Mikey. Im Schlafanzug lag er auf dem Sofa. Er war sehr blass, sah aus, als ob er schliefe.

Die Beamten traten die Tür ein – helfen konnten sie nicht mehr. Mikey war bereits seit Stunden tot – vermutlich vergiftet. Dafür sprechen aufgefundene Medikamente. Im Kinderzimmer im ersten Stock fanden sie Roman S. Er lag auf Mikeys Bett, hatte eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Er ist vermutlich erstickt. Eine graue Helium-Gasflasche samt Schlauch, die er neben das Bett gestellt hatte, hatte er nicht benutzt. Zur Klärung der Todesursache werden beide erst heute obduziert.

Vieles spricht dafür, dass Roman S. dieses infame Verbrechen schon länger geplant hat. Auf einer Kommode hatte er persönliche Papiere zurechtgelegt – darunter einen Stapel Sorgerechts-Akten, Geldbeutel, Ausweis, ein Bild von Mikey und den noch in der Weihnachtsnacht geschrieben Abschiedsbrief. Monika S. befindet sich derzeit in der Obhut von Freunden, wird psychologisch unterstützt. Ihr Platz im Beyhartinger Kirchenchor blieb gestern früh leer. Nie wieder wird ihr strahlender Solo-Sopran an Weihnachten in der Kirche erklingen. Nie wieder wird sie ein unbeschwertes Weihnachtsfest erleben können. Die fürchterliche Rache ihres Ex- Mannes – sie ist aufgegangen.

dop.

27.12.2007

www.tz-online.de/tzheute/art1061,340064

 

 

 

 


 

 

 

Tatort Feldmoching: In diesem Haus tötete der Vater sein Kind. Foto: Heddergott Vater tötet seinen Sohn und sich selbst

Blutbad nach der Bescherung

Am ersten Weihnachtsfeiertag hat ein 43-jähriger Mann aus München-Feldmoching seinen achtjährigen Sohn und dann sich selbst getötet - nachdem er einen Tag zuvor noch mit ihm den Heiligen Abend gefeiert hatte.

 

Von Monika Maier-Albang

 

Er hat mit seinem Sohn noch Weihnachten gefeiert - und muss da schon gewusst haben, dass es für den Achtjährigen kein nächstes Weihnachten mehr geben wird. Sein eigener Vater hat dem achtjährigen Michael am ersten Weihnachtsfeiertag das Leben genommen. Anschließend brachte sich der 43-jährige Münchner Roman S. in seinem Haus in Feldmoching selbst um.

Seit einiger Zeit lebten der 43-jährige Mann und seine 41 Jahre alte Frau getrennt und stritten um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Weihnachten sollte Michael diesmal beim Vater verbringen dürfen - so hatten es die Eltern verabredet. Nach SZ-Informationen hatte der Vater nur ein Besuchs-, kein Sorgerecht. Am 21. Dezember holte Roman S. seinen Sohn mit dem Zug in der Nähe von Rosenheim ab; dorthin war die Mutter nach der Trennung gezogen. Der Vater bewohnte das Einfamilienhaus seiner Eltern an der Feldmochinger Lerchenstraße. Am 25. Dezember würde er Michael zurückbringen, versprach er, als seine Ex-Frau ihm den Jungen übergab. Vermutlich hatte der Systemtechniker die Tötung seines Sohnes da schon geplant.

Gegen 14 Uhr am ersten Weihnachtsfeiertag sollte Roman S. seinen Sohn wieder zur Mutter zurückbringen. Als ihr Ex-Mann nicht kam, versuchte die Frau ihn telefonisch zu erreichen - vergeblich. Zwei Stunden wartete die Mutter, zunehmend besorgt. Gegen 16 Uhr benachrichtigte sie schließlich in Rosenheim die Polizei. Dort verständigte man die Münchner Kollegen. Zwar galt Roman S. eigentlich als zuverlässig. In letzter Zeit aber habe seine Ex-Frau bei ihm eine Wesensveränderung bemerkt, sagt Polizeisprecher Markus Dengler. Er sei immer unzugänglicher geworden und habe sich im Internet über Waffen informiert.

Die Beamten fahren in der Dämmerung zu dem Haus in der Lerchenstraße 63, das neben einer alten Fabrikhalle kurz hinter dem Bahnübergang liegt. Roman S. hat das Haus von seinen Eltern übernommen und wenig daran verändert: Am Fenster im ersten Stock steht ein Gummibaum, die Lampe dahinter hat Siebziger-Jahre-Dekor. Die Thujenhecke ist übermannshoch. Nur das Wohnzimmer im Erdgeschoss hat Roman S. für sich hergerichtet: Die Wände sind apricotfarben gestrichen und eine moderne Lampe ist aufgehängt. In diesem Zimmer werden die Beamten wenig später das tote Kind finden. In Raum nebenan stehen sie vor einem mit Lametta geschmückten Christbaum. Darunter liegt eine Modelleisenbahn, mit der Michael am Abend zuvor noch gespielt haben dürfte.

Die Polizisten versuchen zunächst, mit Klopfen und Klingeln Roman S. zu erreichen. Als niemand öffnet, blicken sie durch ein Fenster im Erdgeschoss und sehen das leblose Kind im Schlafanzug auf der Wohnzimmercouch liegen. Mit Hilfe der Feuerwehr brechen sie die von einem Windschutz umgebene Eingangstür auf. Doch für den Jungen gibt es keine Rettung mehr. Sein Vater hat ihn vermutlich schon am Vormittag umgebracht. Im Erdgeschoss liegt die Kinderleiche, im ersten Stock die des Vaters. Was die Beamten dort vorfinden, gleicht einer Inszenierung: Der Systemtechniker Roman S. hat sich im Kinderzimmer auf das Bett seines Sohnes gelegt, um zu sterben. Auf eine Kommode im Gang hat er zuvor feinsäuberlich Dokumente drapiert, die die Scheidung und den Sorgerechtsstreit betreffen. Daneben hat er seine Brieftasche hingelegt und ein Bild von seinem Sohn. Im Internet hinterlässt Roman S. zudem einen Abschiedsbrief mit Angriffen auf seine Frau, deren Anwalt und das Familiengericht.

Wie der 43-jährige Mann seinen Sohn umgebracht hat, war am Mittwoch noch nicht eindeutig geklärt. Der Junge hatte keine äußeren Verletzungen. Allerdings wurden im Haus Medikamentenschachteln gefunden; möglich ist daher, dass der Vater seinen Sohn vergiftet hat. Er selbst hatte offenbar geplant, sich mit Gas umzubringen. Die Polizisten fanden Roman S. mit einer Plastiktüte über dem Kopf; neben dem Bett stand eine hüfthohe Gasflasche mit einem Verbindungsschlauch, der zu der Tüte führte. Die Flasche war allerdings nicht aufgedreht. Eine Obduktion soll am heutigen Donnerstag klären, auf welche Weise der Vater seinen Sohn getötet hat und wie er sich selbst dann das Leben nahm. Um die Mutter des Jungen kümmern sich momentan Freunde.

(SZ vom 27.12.2007)

www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/201/149836/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer sich lange genug mit der an den bundesdeutschen Gerichten üblichen Praxis des Sorgerechtsentzugs nach §1671 BGB beschäftigt, für den liegt die Vermutung nach, dass 

Die Vermutung liegt nahe, dass der achtjährige Michael heute noch leben würde, wenn dem Vater vom Familienrichter am offenbar zuständigen Amtsgericht Rosenheim nicht das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen worden wäre. Doch von solchen naheliegenden Überlegungen wollen die Verantwortlichen für die deutschlandweit noch immer übliche Praxis der Elternentsorgung nichts wissen und aus dem Bundesjustizministerium, dass in der Pflicht stände durch die Vorlage einer Gesetzesnovellierung in der der §1671 BGB ersatzlos gestrichen wird, sind schon gar keine nachdenklichen Worte zu hören. Ich wasche meine Hände in Unschuld, soll Pontius Pilatus nach der Überlieferung in der Bibel (Matthäus 27) gesagt haben und Jesus der Kreuzigung überantwortet haben. 

Wir haben keine Schuld, so wird man es in der Kantine des Bundesjustizministeriums hören können, wenn sich das zuständige Fachreferat Kindschaftsrecht zur wohlverdienten Mittagspause trifft.

...

 


 

 

 

Zweijähriger verhungert in Sachsen

ERSTELLT 27.12.07, 18:01h

 

Die Bilder gleichen sich: Brennende Kerzen, Blumen und Stofftiere nach dem Familiendrama mit fünf toten Jungen im schleswig-holsteinischen Darry (Archiv).

 

Zwickau - Ein zweijähriger Junge ist im sächsischen Kirchberg vermutlich verhungert und verdurstet. Die 23 Jahre alte Mutter wurde am Donnerstag festgenommen, teilte die Polizei in Zwickau mit.

Der Junge, der obduziert wurde, war stark untergewichtig und erheblich ausgetrocknet. Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung waren nach Polizeiangaben nicht zu erkennen. Die arbeitslose Frau hatte am Nachmittag des zweiten Weihnachtsfeiertages den Notarzt gerufen, der nur noch Tod des Kindes feststellen konnte.

Der Frau wird laut Polizei vorgeworfen, am Tod ihres zweijährigen Kindes schuld zu sein. Mordkommission und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des Totschlages durch Unterlassen, hieß es. Die Frau, die allein lebe und weitere zwei Kinder hat, soll den Angaben zufolge an diesem Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben des Jugendamts wurde die Frau bis zum Herbst von Mitarbeitern betreut. Zu den Gründen konnte der Leiter des Jugendamtes des Kreises Zwickauer Land, Gerd Drechsler, zunächst nichts sagen. Ein sechsjähriger Sohn der Frau lebe bereits seit geraumer Zeit in einem Heim. Mit der Mutter seien Gespräche geführt worden, um das Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen oder zur Adoption freizugeben. Der Vater des Sechsjährigen sei unbekannt.

Ein weiterer vierjähriger Sohn sei nach dem Tod seines Bruders in einem Heim untergebracht worden, sagte der Leiter des Jugendamtes. Bei dem Jungen seien keine Anzeichen von Unterernährung festgestellt worden. Der Vater der beiden jüngeren Kinder, der auch der Lebensgefährte der Frau sei, sitze in Haft. Laut Drechsler sollte für die Langzeitarbeitslose im Januar eine Weiterbildung beginnen. (dpa)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Alle Jahre wieder, kommt das Christus Kind, heißt es in einem Weihnachtslied. Im Landkreis Zwickau Land hat sich das Christkind offenbar nicht zu recht gefunden, sonst würde der zweijährige Junge sicher noch leben.

Aber der Junge hat ja auch Glück gehabt, immerhin ist er bei seiner Mutter verhungert. Besser als wenn er bei seinem Vater verhungert wäre, denn wir wissen aus dreißig Jahren Frauenhausarbeit, dass Mütter einfach die besseren Menschen sind, dies gilt auch für den Fall, dass sie mal ihr eigenes Kind getötet haben, denn der schönste Tod, den man nun einmal haben kann ist der den einem die eigene Mutter schenkt. 

Oder sind Sie da anderer Meinung? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich noch schnell bei der Tagung "Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht" der "Autonomen Frauenhäuser", die vom 18.-19.01.2008 stattfindet, anmelden. Da können Sie nämlich alles über gute Mütter und böse Väter erfahren. 

Und wenn Ihnen diese Aufklärung noch nicht reicht, dann gehen Sie einfach in einen Werkzeugladen, kaufen sich einen Hammer und lassen sich drei Mal von Ihrer Frau oder Mutter (wenn diese noch lebt) auf den Kopf schlagen, dann wissen Sie endlich wie schön es ist, die unendliche Liebe einer Frau zu erfahren.

 

 


 

 

 

Familiendrama: Mutter wollte sich in JVA das Leben nehmen

Die 37 Jahre alte Mutter, die am ersten Weihnachtsfeiertag in Beratzhausen (Landkreis Regensburg) ihre beiden zwei und drei Jahre alten Söhne getötet hat, unternahm am Donnerstag in der JVA Regensburg einen Selbstmordversuch. Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Günther Ruckdäschel wollte sich die 37-Jährige mit einer Schlafanzughose selbst erdrosseln, Aufseher griffen jedoch noch rechtzeitig ein.

Nach Angaben Ruckdäschels trug sich die psychisch kranke Frau bereits seit mehreren Wochen mit dem Gedanken, ihre Kinder bei einer Geisterfahrt zu töten. Die Mordabsichten der Frau waren laut Ruckdäschel für das Umfeld der Frau nicht erkennbar, es hätte keinerlei Anzeichen für die Tat gegeben.

Die Frau begründete die Tötung ihrer Kinder mit ihrer Angst, aufgrund psychischer Probleme ins Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen zu werden und der damit einhergehenden Befürchtung, dass ihre Kinder ohne sie aufwachsen müssten. Schließlich kam sie zu dem Entschluss, „dass es so für die Kinder am besten ist“, zitierte Ruckdäschel die Frau.

Die Polizei sieht die psychischen Probleme der Frau, die seit Jahren in fachärztlicher Behandlung ist, als Grund für die Tat. Der behandelnde Facharzt war bis zum Donnerstagnachmittag für nähere Auskünfte nicht von der Staatsanwaltschaft zu erreichen.

Eine Gerichtspsychologin soll nun feststellen, ob die Frau ins Bezirksklinikum Regensburg überstellt, oder in die psychiatrische Abteilung der JVA nach Würzburg eingewiesen wird.

Im Bereich der Polizeidirektion Regensburg gab es seit 1994 insgesamt drei Fälle, in denen Mütter oder Väter ihre Kinder ermordeten.

Im Gemeindebereich Beratzhausen tötete 1994 ein 30-Jähriger seine vier und sechs Jahre alten Söhne sowie sich selbst mit Autoabgasen.

!995 erstickte in Neumarkt eine 30-Jährige Mutter ihre drei und vier Jahre alten Buben.

 

27.12.2007

 

http://www.mittelbayerische.de/top_themen/artikel/familiendrama_mutter_versuchte/175655/familiendrama_mutter_versuchte.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ausgerechnet im Landkreis Regensburg, in dem Mitarbeiterinnen des Frauenhaus Regensburg sich wortstark dafür einsetzen, "gewalttätigen Vätern" den Kontakt zu ihren Kindern zu verbieten, tötet eine sorgeberechtigte Mutter am ersten Weihnachtsfeiertag unbehelligt vom Jugendamt oder gar den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses ihre beiden Söhne. Über den Vater der beiden Jungen erfahren wir in dem Zeitungsberichts nicht. Gut möglich, dass man ihm in altbewährter Manier schon Monate vorher beim Amtsgericht das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen hat, auf dass die Mutter sich ungestörter um die beiden Jungen kümmern kann. Wenn das so wäre, dann kann man den Behörden nur zu dieser gelungenen Aktion gratulieren- frei nach dem Motto: Operation gelungen! Patient tot.

Wir warten nun nur noch auf die nächste Frauenhausdemo unter dem Titel. Kein Sorgerecht für gewalttätige Mütter. Das wäre doch mal was wirklich neues im Regensburger Land.

.

 

 

 


 

 

Freibrief für Rechtsbeugung

 

Gastkommentar von Markus Verbeet 

 

in: "Richterzeitung" 12/07

 

Zur Thematik Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü und der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen drei Richter des Oberlandesgericht Naumburg

 

 

 


 

 

 

Männerfeindlicher Sexismus im Landratsamt Altenburger Land

 

"Bildung, Gesundheit und Soziales

Unter dem sozialen Bereich wollen wir Menschen, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen Unterstützung brauchen, Hilfe, Beratung und wichtige Anlaufstellen vermitteln. Die Informationen für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen, Senioren oder Menschen mit Behinderungen, reichen dabei von Fragen zum Unterhalt über Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs bis hin zu Pflegeeinrichtungen und Informationen des Seniorenbeirates im Altenburger Land."

 

http://www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?id=13248&_nav_id1=4868&_lang=de

 

 

Landratsamt Altenburger Land

Lindenaustraße 9

04600 Altenburg

Telefon: 03447 586-0

Telefax: 03447 586-100

landratsamt@altenburgerland.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die oben genannten Informationen sind nach Angaben auf der offiziellen Internetseite des Landratsamtes Altenburg "für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen, Senioren oder Menschen mit Behinderungen.". Männer werden hier nicht angesprochen, es sei denn sie sind alt oder behindert oder jugendlich.

 

http://www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?id=13248&_nav_id1=4868&_lang=de

 

Man könnte auch meinen, dass für Männer im Landkreis Altenburger Land - wie auch im sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Familie, das hier mit schlechten Beispiel vorangeht, was allein schon eine sofortige Schließung dieses männerausgrenzenden Ministeriums rechtfertigen würde, eine tägliche polizeiliche Meldepflicht bestünde und Männer an gut sichtbarer Stelle auf ihrer Kleidung eines aufgenähtes "M" zu tragen haben mit der zusätzlichen Beschriftung:

"Ich bin ein männliches Schwein und habe deshalb kein Recht auf Information und Unterstützung "aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen" im Landratsamt Altenburger Land.

 

In was für einem sexistischen Land leben wir eigentlich?

 

Ihren Protest gegen diese männerfeindliche Internetpräsentation richten Sie bitte an:

landratsamt@altenburgerland.de

 

 

Frohe Weihnachten.

 

24.12.2007

 

 

 


 

 

Ex-Richter wegen versuchten Totschlags angeklagt

Düsseldorf/Neuss (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen ehemaligen Richter erhoben. Der Jurist soll im September versucht haben, seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Modegeschäft in der Neusser Innenstadt zu töten. Jetzt drohen dem 55-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.

Laut Anklage war der Mann mit einem Stein in das Modegeschäft gestürmt und hatte seine Frau attackiert. Drei Passanten hatten den Angriff beobachtet und den Mann überwältigt. Neben dem Stein hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ein langes Küchenmesser in der Tasche. Der Polizei soll er später erklärt habe, das Tatwerkzeug sei «ein Stein der Liebe» gewesen. Er habe ihn gemeinsam mit seiner Ex-Frau aus einem Urlaub in Südfrankreich mitgebracht.

Der Angeklagte hatte nach seinem Jura-Studium lange Jahre als Amtsrichter in Duisburg gearbeitet, dann war er dort aus dem Dienst entlassen worden. Anschließend hatte er als Rechtsanwalt in Neuss gearbeitet. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Bei der Polizei gab er an, am Tattag zwölf Flaschen Bier getrunken zu haben.

Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen den Ex-Richter soll spätestens im Februar beginnen.

23.12.2007 SR

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85596

 

 

 


 



WIE GERECHT IST DIESES HARTE URTEIL?

Mutter schlug Beamtin - 10 Monate Haftstrafe!

Nicht vorbestrafte 43-Jährige soll ins Gefängnis / Richter wollte ein "Exempel statuieren"

STEPHANIE LAMPRECHT

Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?

* Die Vorgeschichte: Hartz-IV-Empfängerin Irene K. liegt seit der Geburt ihres Sohnes im November 2005 mit dem Jugendamt im Clinch, da sie den Namen des Vaters nicht angeben wollte. Dazu ist sie als Hartz-IV-Empfängerin aber verpflichtet (einzige Ausnahme: Der Name ist unbekannt). Grund: Wer Hartz IV kassiert, muss alle "Einnahmequellen" ausnutzen, dazu gehört auch Unterhalt.

* Der Tattag: Im Oktober 2006 geht Irene K. zum Jugendamt, mit 740 Euro in bar. Sie will den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen und "endlich in Ruhe gelassen werden". Als die Sachbearbeiterin sich weigert, das Geld anzunehmen, eskaliert die Situation. Sie habe die Frau "geschubst", gab Irene K. vor Gericht zu. Laut Augenzeugen aus der Behörde sei sie jedoch "total ausgerastet". Eine Mitarbeiterin: "Das ging weit über das hinaus, was wir hier normalerweise an Konflikten erleben. Die Kollegin leidet noch heute unter Angst."

* Die Folgen: Nach dem Ausraster alarmierte das Jugendamt den Sozialen Dienst, der nachprüfen sollte, ob es Irene K.s Kindern gut gehe. Das Ergebnis: Alles super, die Tochter schreibt gute Noten auf dem Gymnasium, spielt Geige im Schulorchester.

* Das Urteil: Amtsrichter André Peters (wohnt in St. Peter-Ording) konnte gestern zu keiner Stellungnahme erreicht werden. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte er, dass er ein Exempel statuieren wolle und dass Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien.

* Muss die Mutter wirklich ins Gefängnis? Irene K. hat Rechtsmittel eingelegt. Wahrscheinlich wird das Urteil in der nächsten Instanz gemildert (wie einst viele Urteile von "Richter Gnadenlos" Ronald Schill).

* Verfahren, bei denen Richter die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilten: Steuerhinterziehung - ein Anwalt prellte den Staat um 800000 Euro. Raserei: Ein Gebäudereiniger fuhr eine junge Frau tot. Korruption: Bauamtsleiter kassierte 15000 Euro Schmiergeld. Freiheitsberaubung: Ein Mann hielt seine Ehefrau acht Monate gefangen. Besitz von Kinderpornografie: Ein Elektriker hortete Ekelbilder.

(MOPO vom 12.07.2007 / SEITE 13)


http://www.mopo.de/2007/20070712/hamburg/politik/mutter_schlug_beamtin_10_monate_haftstrafe.htm

 

 

 


 

 

 

Petition an den Deutschen Bundestag zur Abschaffung des Anwaltszwangs

 

 

von Michael Baleanu

 

28.08.2007

 

 

Pet 4-16-07-3100-026919

 

Ihr Schreiben vom 21.08.2007

 

 

"6 Verfahren, 9 Verfassungsbeschwerden, 2 Menschenrechtsbeschwerden, 7 Ordner und kein Ende der Fahnenstange in Sicht"

 

 

 


 

 

 

 

Kinderschutzgipfel - Chance vertan!

Mit Enttäuschung nehmen Kinderschutz- und Jugendhilfeverbände die Beschlüsse der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zur Kenntnis. Aus der fachlichen Perspektive des Kinderschutzes hat das Treffen wenig Substantielles erbracht, stattdessen sollen Überwachungs- und Kontrollmechanismen auf den Weg gebracht werden. Zu glauben, über diese Mechanismen Menschen in schwierigen Notlagen erreichen zu können, ist unverantwortlich und unvernünftig. Die Politik hat eine Chance vertan, statt sich den Anforderungen zu stellen, die da heißen, erstens einen konsequenten Ausbau von Hilfeeinrichtungen mit fachkundigem und qualifiziertem Personal zu gewährleisten, zweitens den qualitativen Ausbau und die Stärkung der Infrastruktur der Jugendhilfe voranzutreiben und drittens die notwendige Ausstattung des öffentlichen Gesundheitssystems zu finanzieren, wird mit alten Reflexen der Ausweitung von Kontrolle und der Einschränkung von Datenschutzrechten reagiert. Wir brauchen in Deutschland ein Klima, das Kinder und Eltern in einen ebenso verbindlichen wie vertrauensvollen Kontakt mit den helfenden Stellen bringt und es ihnen erleichtert, Schutz zu suchen und Hilfe anzunehmen. Es ist an der Zeit, dass die Politik versteht, dass Kinderschutz nur dann funktionieren wird, wenn die zuständigen Institutionen finanziell adäquat und personell qualifiziert ausgestattet werden. Tagespolitisch ausgerichtete Profilierungsversuche schaden der Jugendhilfe und gefährden die Kinder in Deutschland.

Köln, Heidelberg den 19.12.2007

 

Die Fachorganisationen und Ihre Ansprechpartner:

DIJuF

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.

Poststr. 17

69115 Heidelberg

Tel.: 0 62 21/98 18-0

Fax: 0 62 21/98 18-28

E-Mail: stuertz@dijuf.de

Internet: www.dijuf.de

 

Ansprechpartner: Hanne Stürtz, Geschäftsführerin

 

 

Die Kinderschutz-Zentren

Bonner Str. 147

50968 Köln

Tel.: 0221-56975-3

Fax: 0221-56975-50

E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org

Internet: www.kinderschutz-zentren.org

 

Ansprechpartner: Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer

 

IGfH

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen

Schaumainkai 101-103

60596 Frankfurt/Main

Tel.: 069-633 986-0

Fax: 069-633 986-25

E-Mail: josef.koch@igfh.de

Internet: www.igfh.de

 

Ansprechpartner: Josef Koch, Geschäftsführer

 

 

http://www.kinderschutz-zentren.org/ksz_news1-19.html

 

12/2007

 

 

 


 

 

 

Familienbund gegen Kinderrechte im Grundgesetz – mehr Kinder- und Jugendschutz

Die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann, hat sich gegen die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung ausgesprochen. „Die Rechte von Kindern sind wie die aller Menschen im Grundgesetz bereits fest verankert. Die Forderung nach Kinderrechten in der Verfassung lenkt von den eigentlichen Problemen ab“, sagte Bußmann heute in Berlin. Keinem Kind werde durch die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung aus einer Notlage heraus geholfen. Kindesvernachlässigungen sind eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft.

Um Kindern zu helfen, müssen vor allem die Familien gestärkt und gestützt werden, so Bußmann. Bei der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Erziehungsberatung und bei der Familienbildung dürfe nicht weiter gespart werden. Die Verantwortlichen müssten endlich erkennen, dass Kinderschutz Geld kostet. Das gelte für den Staat, aber auch für die Kirchen, sagte Bußmann.

Quelle: Pressemitteilung des Familienbund der Katholiken vom 19.12.2007

 

 

Kommentar Väternotruf 

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat eine Entwicklung begonnen, Kindern, so wie auch Frauen, Behinderten, Ausländern, Homosexuellen und alten Menschen verstärkt gesonderte Rechte einzuräumen und diese auch juristisch in Gesetzen zu fixieren. Die UN-Kinderkonvention - Übereinkommen  über die Rechte des Kindes hat in bisher einmaliger Form wichtige Rechtsansprüche von Kindern vorgetragen. Bezeichnenderweise weigert sich die Bundesregierung aus SPD und Grüne bis heute, wichtige Artikel der Konvention anzuerkennen und verweigert damit vielen Kindern in Deutschland Rechte, die sich aus der Konvention ergeben.

1998 wurde mit der damaligen Kindschaftsrechtsreform dem Kind erstmalig ein Recht auf "Umgang" mit den leiblichen Eltern eingeräumt. In bestimmten strittigen Fällen im familiengerichtlichen Verfahren soll dem Kind ein Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) beigeordnet werden, der die Interessen des Kindes wahrnimmt und im Verfahren einbringt..

Im Juli 2000 wurde das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankert.

Das Sorgerecht präsentiert sich bis heute als Recht und Pflicht von "sorgeberechtigten" Müttern und Vätern (allerdings - ausgrenzend - nicht allen Vätern) für das Kind zu sorgen. Das Kind selbst hat kein eigenständiges Recht auf elterliche Sorge (Pflege und Erziehung). Dem nichtehelichen Kind wird in Deutschland sogar staatlicherseits ein aus dem Elternrecht abgeleitetes Recht auf elterliche Sorge durch seinen Vater verweigert.

Bis heute verweigert der Gesetzgeber Kindern nichtehelicher Eltern ein eigenständiges Recht auf elterliche Sorge durch seinen Vater. Diese kinder- und väterdiskriminierende und verfassungswidrige Regelung ist in §1626a BGB formuliert worden. 

Wer Kinder wirklich ernst nehmen will, braucht diesen Schandparagrafen nur ersatzlos zu streichen und schon ist zehn mal mehr für die Kinderrechte getan worden, als nutzlose gesonderte Erwähnung von Kindern im Grundgesetz.

 

Im übrigen gilt vielleicht noch immer der Grundsatz, keine Rechte ohne Pflichten.

 

 

§ 1618a BGB (Gegenseitige Pflicht zu Beistand und Rücksichtnahme)

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig

 

 

Welche Pflichten haben aber heutzutage noch Kinder?

 

 

 


 

 

 

INTERVIEW: Kinderschutz ernst nehmen

Lothar Steurer und Dr. Dietrich Eberhardt vom Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm begrüßen es, dass "hochrangige Politiker" das Thema Kinderschutz ernst nehmen.

CAROLIN STÜWE

 

Lothar Steurer: Die Sensibilität der Leute ist enorm gewachsen.

·· Angela Merkel spricht morgen mit den Ministerpräsidenten der Länder über mehr Hilfen für gefährdete und vernachlässigte Kinder. Wie denkt man in Ulm darüber?

 

LOTHAR STEURER: Es ist gut, dass sich hochrangige Politiker mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen. Jedoch ist es ein Schnellschuss, nach konkreten Fällen gleich nach mehr Gesetzen zu rufen. (Die SPD beharrt auf zusätzlichen Rechten der Kinder im Grundgesetz, Anmerkung der Redaktion) Damit will man nur die Bevölkerung beruhigen. Vielmehr muss man praktisch werden.

 

Wie sieht die Praxis in Ulm aus?

 

STEURER: Die Vernetzung zwischen Hebammen, Kinderärzten und Gesundheitsamt wird intensiver. Und wir halten alle zwei Wochen Referate zum Thema Erziehung bei Elternabenden in Kindergärten und Schulen. Die Aufklärung wird auch gerne angenommen. . .

 

. . . aber wie erreichen Sie die hilfebedürftigen Mütter der Säuglinge?

 

STEURER: Es gibt Frauenärzte, die bei uns mitarbeiten. Und in Krefeld beispielsweise bekommt jedes Neugeborene der Stadt eine Begrüßungstasche etwa mit Windeln und Cremeproben. Das wäre auch eine Idee für Ulm.

 

DIETRICH EBERHARDT: Der Überbringer kommt aus Freude über den neuen Erdenbürger, nicht zur Kontrolle. Im Kreis Oberallgäu verteilt der Landrat die Begrüßungsgeschenke. Da kann dann auch ein Eintrittsgutschein fürs Museum oder fürs Freibad dabei sein.

 

Helfen den Kindern zusätzliche Rechte im Grundgesetz?

 

EBERHARDT: Ja, dann würde der Druck auf die Verantwortlichen größer. Und es wäre eine Grundlage und eine Aufforderung für weitere lokale Bemühungen.

 

Wäre ein bundesweit einheitliches Vorsorgesystem die Lösung?

 

EBERHARDT: Zumindest Bayern macht es zur Pflicht. Aber in Baden-Württemberg sollten wir kein Klima des staatlichen Zwangs schaffen, sondern den Anspruch eines Kindes auf eine Vorsorgeuntersuchung mit ins Gesetz hineinnehmen.

 

Welche Prävention hat sich beispielsweise bewährt in Ulm?

 

STEURER: Der von uns begleitete Umgang. Wenn Eltern getrennt leben und sich übers Sorgerecht nicht einig werden, wird das Kind zu uns in einen geschützten Raum gebracht, wo der andere Elternteil, meist der Vater, mit ihm spielen, es sehen kann. Wir werden über zwei Drittel der jährlich bis zu 50 Fälle - die Art der Auseinandersetzung ist mit den Jahren heftiger geworden - vom Familiengericht informiert.

 

Erscheinungsdatum: Dienstag 18.12.2007

http://www.suedwest-aktiv.de/region/swp_laichingen/ulm_und_neu_ulm/3293772/artikel.php?SWAID=332782bff2c0389721c244f2cec4e3cd

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Ulm, um Ulm, um Ulm herum, heißt es in einem alten Zungenbrecher. Man könnte auch auf neudeutsch sagen: Hilfen für bedürftige Mütter und kontrollierte Umgangskontakte für Väter. So sieht das Leben in Ulm, um Ulm und um Ulm herum aus.

Keine schönen Perspektiven für Männer. In früheren Zeiten wanderte man aus, heute harrt man aus. In Ulm, um Ulm, um Ulm herum.

 

 


 

 

Montag, 17. Dezember 2007

Kinderrechte ins Grundgesetz?

Merkel lehnt ab

Unmittelbar vor dem Spitzentreffen von Bund und Ländern ist in der großen Koalition offener Streit über den besten Weg zum Kinderschutz ausgebrochen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich gegen den Wunsch der SPD aus, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. "Wir dürfen jetzt nicht eine Theoriediskussion über Verfassungsrecht anstellen, wo praktische Hilfe für Kinder gefordert ist", sagte sie in Berlin. Der SPD- Vorsitzende Kurt Beck bekräftigte dagegen das Vorhaben seiner Partei. Trotz des Erziehungsprimats der Eltern müsse im Einzellfall eine Abwägung erfolgen, ob das Kindeswohl noch gegeben sei. Dies sei mit einer Erweiterung des Grundgesetzes am ehesten möglich.

 

Angesichts zahlreicher Fälle misshandelter und vernachlässigter Kinder kommen die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch in Berlin zu einem sogenannten Kindergipfel zusammen. Dort will Merkel nach den Worten von CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla die Schaffung eines bundeseinheitlichen Einladesystems für Vorsorgeuntersuchungen vorschlagen. Dabei seien im Gegensatz zu den sogenannten Pflichtuntersuchungen aber zunächst keine Sanktionen vorgesehen. Für den Fall, dass Eltern umziehen, wolle man zudem den Datenaustausch zwischen den Bundesländern verbessern.

 

Beck will unterdessen einen Sieben-Punkte-Katalog vorlegen, der neben einer Erweiterung des Grundgesetzes auch konkrete Hilfen von Anfang an vorsieht. Schon Hebammen müssten Problemlagen in Familien rechtzeitig erkennen, erläuterte der SPD-Chef. Im weiteren müssten Kinderärzte und Kindergärten einbezogen werden.

 

Die CSU ringt in der Frage eines zusätzlichen Grundgesetz-Artikels noch um eine einheitliche Linie. Bis April wollen die Christsozialen aber ein umfassendes Konzept zur Kinderpolitik erarbeiten. In dieser Debatte werde sich dann zeigen, ob eine stärkere Verankerung im Grundgesetz notwendig sei, sagte CSU-Chef Erwin Huber, der aber zugleich vor einer "Ersatzdiskussion" warnte.

 

Die Grünen-Familienpolitikerin Ekin Deligöz warf der Union "Herumlavieren" vor. "Wer gegen eine explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist, sollte sich klar dazu bekennen."

 

Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sprach sich unterdessen dafür aus, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bundesweit zur Pflicht zu machen. Diese Forderung unterstützten auch die Bundesärztekammer und der Ärzteverband Marburger Bund. Kinderschützer warnten hingegen vor "gesetzgeberischem Aktionismus". Je mehr die Eltern den Eindruck gewönnen, dass sie "überwacht" werden sollten, desto weniger seien sie bereit, Unterstützung anzunehmen, heißt es in einer Erklärung, die unter anderem vom Deutschen Jugendinstitut, der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband unterzeichnet wurde.

Adresse:

http://www.n-tv.de/893836.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Populismus bei der SPD kennt mal wieder keine Grenzen. Die Aufnahme sogenannter Kinderrechte in das sogenannte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine rein populistische Maßnahme, die in einem sich fortschrittlich anmutenden Gewand daher kommt.

Die Bundesregierung sollte statt dessen einfach mal dem Grundgesetz, so wie es schon existiert, Genüge verschaffen und die verfassungswidrigen Schandparagrafen §1626a BGB und §1671 BGB ersatzlos streichen.

 

 

 


 

 

 

Interviews 15.12.2007

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"Zahl der Kindstötungen seit 15 Jahren nicht gestiegen"

Von Jens Peter Dohmes

Osnabrück.

Das Interview, das der Direktor des Deutschen Jugendinstituts, Thomas Rauschenbach, unserer Zeitung gegeben hat, hat folgenden Wortlaut:

Herr Professor Rauschenbach, Fälle der Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern scheinen sich zu häufen. Oder finden diese heute nur größere öffentliche Aufmerksamkeit?

Das ist schwer zu beantworten. Wir wissen zum Beispiel nicht, wie groß das Dunkelfeld ist - ob es früher viele Fälle gab, die nur nicht öffentlich wahrgenommen wurden. Aber: Auf der Basis der polizeilichen Kriminalstatistik hat die Zahl der Misshandlungen von Schutzbefohlenen leicht zugenommen, während die leichten, vorsätzlichen Körperverletzungen nicht gestiegen sind. Und, das ist meines Erachtens das Wichtigste: Die Zahl der Kindstötungen hat sich in den letzten 15 Jahren nicht erhöht.

Wie viele Kinder sind von Verwahrlosung und Misshandlungen betroffen?

Auch das ist sehr schwierig zu sagen. Wenn Sie die polizeilich registrierten Misshandlungen von unter Sechsjährigen betrachten, sind drei von 10000 Kindern betroffen, also lediglich 0,03 Prozent. Bei 135 von 10000 Kindern unter sechs Jahren gehen die Eltern zur Erziehungsberatung, das sind 1,35 Prozent. Die extremen Fälle, über die jetzt berichtet wird, liegen im Promillebereich. Das sind absolute Einzelfälle. Die Zahl der getöteten Kinder unter sechs Jahren liegt seit Jahren stabil bei rund 200. Ich will keinen einzigen Fall kleinreden, aber in einer Gesellschaft, die so kompliziert ist wie unsere, müssen wir mit solch dramatischen Fällen rechnen - auch in Zukunft. Dennoch müssen wir natürlich alles tun, um sie zu verhindern.

Es wird der Vorwurf erhoben, bei den Jugendämtern werde gekürzt, aber eigentlich müsste man das Personal aufstocken. Sehen Sie das auch so?

Den ersten Aspekt sehe ich nicht so, den zweiten schon. Es gibt keine statistischen Hinweise darauf, dass wir einen massiven Abbau in der Kinder- und Jugendhilfe zu verzeichnen haben. Die Ausgaben stagnieren derzeit. Allerdings brauchen wir mehr und vor allen Dingen besser geschultes Personal; es muss in die Aus- und Weiterbildung investiert werden, damit die Fachkräfte den oftmals schwierigen Anforderungen, denen sie in der Praxis begegnen, auch gewachsen sind. Allerdings nimmt die Zahl zielgerichteter Maßnahmen des Kinderschutzes deutlich zu. Der oft vermittelte Eindruck, dass in der Jugendhilfe nichts getan werde, ist falsch. Nicht zuletzt die größere Sensibilität durch die Fälle der vergangenen Zeit hat dazu geführt, dass die Jugendämter inzwischen lieber einmal zu viel etwas machen als zu wenig. Man kann den Behörden pauschal keinen Vorwurf machen.

Wie passt dazu, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Jugendämter jetzt aufgefordert hat, schneller die Familiengerichte einzuschalten, wenn sie Verdacht schöpfen?

Das ist eine Fachdebatte zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Justiz. Mir sind viele Vorschläge die jetzt kommen viel zu ordnungspolitisch gedacht, viel zu sehr in Richtung Kontrolle und Zwang. Ich helfe nicht einer Familie, die in sozial oder psychisch dramatischer Not ist, indem ich sie zu irgendetwas zwinge. Wir werden auch nicht durch eine einzige Vorsorgeuntersuchung irgendjemanden daran hindern können, dass er drei Wochen später durchdreht und seinem Kind etwas antut. Wir müssen umgekehrt fragen: Sind die Familien in der heutigen Zeit genügend vorbereitet? Eltern haben laut Verfassung das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Aber sind sie ohne weiteres dazu fähig? Da müssen wir ansetzen! Vom Kontrollieren wird das Erziehungsverhalten nicht besser. So können Sie vielleicht die schwarzen Schafe entdecken, aber deren Zahl ist gering. Ich kann doch nicht 100000 Familien prüfen, um vielleicht zehn problematische Fälle zu finden!

Eine Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen, wie sie jetzt vielfach gefordert wird, halten Sie für wirkungslos?

Es gibt - auch international - keine Anzeichen für eine positive Wirkung. Nirgends, wo eine solche Pflicht eingeführt wurde - etwa in Australien -, hat dies zum Rückgang der Kindstötungen geführt. Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen - dieses Anliegen finde ich in Ordnung. Es macht Sinn, wenn das Jugendamt sagt: Wir gehen in die Familie, denn die haben sich zur Vorsorgeuntersuchung nicht gemeldet. Aber das müssen sie tun, um Hilfe zu leisten und nicht um zu kontrollieren! Allein durch Kontrolle kommen wir nicht weiter. Das wäre so, wie zu sagen: Wir schaffen Unfälle ab, indem wir an jeder Ecke einen Polizisten hinstellen! Wir können die Familien nicht mit Fußfesseln überprüfen. Alle Welt will derzeit etwas machen, das ist verständlich. Aber wir dürfen nicht in einen Aktionismus verfallen, der nicht mehr fragt, ob das jetzt gefühlte Hilfe oder reale Hilfe ist.

Was halten Sie davon, Kinderrechte als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern?

Das kann ich juristisch nicht genügend beurteilen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass zwischen Elternrecht und Kindeswohl ein Spannungsverhältnis besteht. Wir haben in Deutschland stets unterstellt, dass Eltern für ihre Kinder immer das Beste wollen. Und im Moment erfahren wir schmerzlich, dass das eben nicht in allen Fällen gilt. Deshalb ist es wichtig, dass wir über verbesserte Kinderrechte nachdenken. Der Satz "Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung" muss daher an Bedeutung gewinnen. Deswegen brauchen wir die gesellschaftliche Diskussion darüber, wie wir uns als Bürgergesellschaft um das Aufwachsen unserer Kinder so kümmern können, dass Missbrauch, Verwahrlosung und Tötung von Kindern nach Möglichkeit nicht mehr passieren. Dann ist das keine Privatangelegenheit mehr. Die Eltern haben das Erstrecht zur Erziehung, aber sie müssen sich gegenüber der staatlichen Gemeinschaft dafür verantworten, wie sie ihre Kinder behandeln.

 

http://www.neue-oz.de/information/noz_print/interviews/18306219.html

 

Neue Osnabrücker Zeitung, 15.12.2007

 

 


 

Deutscher Kinderschutzbund: Es reicht! Task Force Kinderschutz

Der Deutsche Kinderschutzbund ist über die Zunahme von tragischen Kindestötungen in tiefer Sorge und fordert: (1) die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte auf bestmögliche Entwicklung, Gesundheit, Bildung und Förderung als besonders zu schützende Rechte in allen Verfassungen/Ordnungen (Bund, Länder und Gemeinden) einzuführen; (2) dass auf Bundesebene eine grundlegende Untersuchung vorgenommen wird mit folgender Aufgabenstellung: Erfassung aller Fälle von Kindestötungen (einschließlich Dunkelziffer) bzw. Versuchen, Analyse der Hintergründe, Überprüfung der in diesen Fällen erfolgten Hilfe, Überprüfung der Ausbildungsqualifikation der verantwortlichen Fachkräfte, Auswertung bereits bestehender Hilfeverbünde und Analyse erfolgreicher Hilfen; auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sind Vorschläge und Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz zu entwickeln; diese Untersuchung sollte unter Federführung des Bundespräsidenten durchgeführt werden; (3) dass da s Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit weiteren Bundesministerien, insbesondere den Ministerien für Gesundheit und Finanzen, unverzüglich mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden zusammenkommen, um für eine rasche, flächendeckende Umsetzung bereits bestehender und bewährter Hilfesysteme („Frühe Hilfen“) zu sorgen.

Begründung: Die erschreckende Vielzahl unterschiedlicher Fälle von Kindestötungen bzw. Fälle von Vernachlässigung erfordern eine tiefer gehende und ausführlichere Untersuchung der möglichen Ursachen und Hintergründe. Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor voreiligen Schuldzuweisungen und schnellen „Patentlösungen“. Alle Bemühungen müssen sich auf die dauerhafte Verankerung von Kinderschutzkonzepten konzentrieren. In die Untersuchungen sollten die unterschiedlichen Fachdisziplinen und die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen eingebunden werden, um eine breitmöglichste Repräsentanz zu gewährleisten. Unabhängig von bisher geleisteten und erreichten Standards muss über die Verbesserung bereits bestehender und über die Einführung neuer Hilfen nachgedacht werden. Die Geschehnisse erfordern eine Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins.

Hinschauen kann helfen. Bisher Erreichtes ist nicht gut genug. Zu viele Kinder sind betroffen. Viele Fälle sind nicht mit der möglichen Fachlichkeit betreut worden. Es gibt offensichtlich Lücken im Hilfenetz. Ressortdenken und unterschiedliche fachliche Standards führen zu Unterlassungen und Fehlern. Wir kommen häufig zu spät. Möglicherweise gibt es auch zuviel Respekt vor der Autonomie des Einzelnen. Unabhängig von individuellen Schuldzuweisungen muss nach möglichen tiefer liegenden Ursachen und Erklärungen gesucht werden.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 7.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Thomas Rauschenbach, Direktor des Jugendinstituts in München erklärt: "Die Zahl der getöteten Kinder unter sechs Jahren liegt seit Jahren stabil bei rund 200."

Der Deutscher Kinderschutzbund erklärt dagegen: "Der Deutsche Kinderschutzbund ist über die Zunahme von tragischen Kindestötungen in tiefer Sorge"

Wer von den beiden lügt denn hier nun, und wer hätte daran ein Eigeninteresse? Wir würden meinen, der Deutsche Kinderschutzbund lügt hier, um sich selbst als vermeintlicher Retter in der Not anzupreisen und seine - auch finanziellen - Eigeninteressen besser verkaufen zu können.

Brauchen wir so einen Kinderschutzbund? Unsere Antwort lautet: Nein!

 

 


 

 

 

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist Besser

Lenin

 

 

 

Familienrechtler über Kindesmisshandlung

"Wir brauchen mehr Kontrollen"

Um Kindesmisshandlungen zu verhindern, muss es mehr und verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen geben, sagt der Familienrechtler Ludwig Salgo. Und weniger Fehler seitens der Jugendämter.

 

"Nicht alle Fälle sind so eindeutig wie bei Kevin oder Lea-Sophie". Foto: ap

taz: Herr Salgo, nach dem jüngsten Fall von Kindesmisshandlung in Schwerin wird gefordert, bisher freiwillige Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen. Ist das denn sinnvoll?

 

LUDWIG SALGO, Jahrgang 1946, lehrt Jura am Fachbereich soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Frankfurt/Main und an der juristischen Fakultät der Frankfurter Universität. Der Familienrechtler befasst sich vor allem mit den Rechten von Kindern. Mehr Informationen zum Thema und eine Publikationsliste des Autors finden sich bei der Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie, www.agsp.de

 

Ludwig Salgo: So, wie die Untersuchungen U 1 bis U 9 derzeit aussehen, bringt eine Verpflichtung nicht viel. Den Kinderärzten fehlt die Zeit und die Kompetenz, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Nicht alle Fälle sind so eindeutig wie die Fälle Kevin oder Lea-Sophie. Die Untersuchungen müssten um psychosoziale Aspekte erweitert - und dann verpflichtend werden.

 

Welche Sanktionen für Eltern sind denkbar, die ihre Kinder den Untersuchungen entzögen?

Eltern sind verpflichtet, an der Aufklärung und Vermeidung von Gefährdungsrisiken mitzuwirken. Wenn sie das nicht tun, können sie dazu gezwungen werden. Hessen erarbeitet gerade ein entsprechendes Gesetz: Demnach müssen Ärzte alle durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen melden. Eltern, die Untersuchungen unterlassen, werden zentral erfasst und an ihre Teilnahmepflicht erinnert. Reagieren sie nicht, wird das Jugendamt eingeschaltet. Führen auch dessen Aktivitäten zu nichts, wird das Familiengericht informiert; dieses kann die Eltern zur Teilnahme zwingen. Dann sind auch Beschränkungen im Sorgerecht möglich.

 

Die Jugendämter würden stark in Familien eingreifen. Wie verhindert man Missbrauch?

Wir brauchen in den Jugendämtern Mitarbeiter, die erfahren und gut ausgebildet sind, auch im Umgang mit schwierigen Klienten und im Umgang mit Zwangskontexten. Die Jugendämter brauchen Zeit, Gelassenheit, sie müssen externe Experten wie Psychologen und Psychiater hinzuziehen. Die Jugendämter müssen sich öffnen. In den Ämtern gibt es weniger ein Ressourcenproblem als eines der Haltungen und Einstellungen: mangelnder Mut, Opportunismus und ein nicht adäquates Methodenrepertoire. Auch fehlt es oft an einer rechtlichen Beratung der Fachkräfte.

 

Ein anderes Konzept setzt auf Hilfsangebote. In Dormagen oder Potsdam zum Beispiel besuchen Sozialarbeiter Familien mit Neugeborenen mit Einwilligung der Eltern. Eine gute Idee?

Alles, was mehr Vertrauen in Ämter und Hilfsstrukturen schafft, ist gut. In Deutschland wird die Verantwortung für Kinder nicht so selbstverständlich als eine gesellschaftliche verstanden wie in anderen Ländern. Da haben wir noch viel an den Schatten der Vergangenheit zu arbeiten.

 

Erreicht man mit solchen Beratungsangeboten die Kinder, die es brauchen?

Wenn durch sie ein Unterstützungsnetzwerk entstünde und Neugeborene in großer Zahl erreicht würden, wäre das gut. Bei einem Teil der Eltern, die etwa suchtmittelabhängig oder psychisch krank sind, werden wir ohne gerichtliche Auflagen oder sogar Sorgerechtsbeschränkungen nicht auskommen. Justiz, Jugendhilfe und Gesundheitsdienste müssen weit mehr als bisher kooperieren. Kontrollmaßnahmen sind unvermeidbar. Es gibt kein perfektes System, das alle Katastrophen verhindern kann. Derzeit begegnen wir indes leicht vermeidbaren Fehlern.

 

Sind Fälle wie Lea in Schwerin oder Kevin in Bremen Einzelfälle?

Nein, die Jugendämter leisten jährlich in über 600.000 Fällen die sogenannte Hilfe zur Erziehung. Etwa ein Drittel dieser Kinder kann als erheblich gefährdet gelten. Bei diesen Leistungen der Jugendämter schwingt schon das staatliche Wächteramt mit, obwohl die Eltern sie freiwillig in Anspruch nehmen. Die Jugendämter sind damit auch sehr erfolgreich. Doch müssen Hinweise auf Gefährdung des Kindeswohls in Zukunft noch sorgfältiger überprüft werden: Geschwisterkinder müssen mit angesehen werden, und wenn ein Kind bei Hausbesuchen wiederholt nicht da ist, ist dies ein Warnsignal. Die staatlichen Institutionen und die freien Träger müssen mehr zusammenarbeiten; Polizei, Justiz und Psychiatrie dürfen nicht dämonisiert werden. Wir werden künftig auch mehr Kinder sehen, die aufgrund einer richterlichen Anordnung in eine Kita oder andere Einrichtung gehen.

 

Gibt es also eine Bewegung weg von den Eltern hin zu mehr Kinderrechten?

Bei einer oberflächlichen Betrachtung könnte das so aussehen, die Wirklichkeit ist sehr widersprüchlich. Wir sehen eine paradoxe Entwicklung. Es gibt die Idee: Wir werten die Elternrechte weiter auf und machen sie somit stärker. Es fehlt die Einsicht, dass es eine ziemlich geringe Anzahl von Eltern gibt, die es nicht schaffen, auch wenn sie Hilfe bekommen.

 

Welche Verantwortung trägt das soziale Umfeld - Großeltern, Nachbarn - gegenüber verwahrlosten Kindern?

Bei Eltern, die mit ihren Kindern überfordert sind und sich Hilfen verschließen, sind auch Großeltern und Nachbarn hilflos. Ihnen bleibt nur übrig, sich mit ihren Sorgen ans nächste Jugendamt zu wenden. Dort könnten sie leider auf Mitarbeiter stoßen, die bei ihnen, den sogenannten Fremdmeldern, das Problem sehen und nicht bei den Eltern, die sie "denunzieren". Sicher wird es Fälle von Fehlalarm geben. Aber lieber einmal zu viel kontrolliert, als ein Kind zu übersehen. Die meisten Eltern werden dafür Verständnis haben.

 

INTERVIEW: HEIKE HOLDINGHAUSEN

 

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/wir-brauchen-mehr-kontrollen-der-eltern/?src=ST&cHash=071fa2423b

 

Posteingang 05.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So einfach ist das. Man braucht nur mehr Kontrollen einzurichten und schon wird es allen gut gehen. Aber das hatten wir doch schon mal in der DDR. Das da keine Kinder zu schaden gekommen wären, ist allerdings ein Irrglaube, dem womöglich auch der Frankfurter Ludwig Salgo anhängt. Es läßt sich ja auch gut verkaufen, das dumme Volk dürstet nach einfachen Lösungen und beschert sich hinterher auf infantile Art, dass sie von bösen Führern verführt worden wären.

Die DDR ist tot, es lebe die DDR. Man könnte die neue Superjugendamtsüberwachungsbehörde in der Berliner Normannenstraße  einquartieren. Dort hatte früher die DDR-Staatssicherheit unter ihrem Minister Erich Mielke ihren Sitz. so käme der olle Bau wenigstens wieder zu allen Ehren.

Wenn Margot Honecker die Reise aus dem fernen Chile zu weit sein sollet, dann laden wir eben Ludwig Salgo aus Frankfurt am Main ein. Der kommt ja gewissermaßen auch aus dem Osten, aus Ungarn. Vielleicht stößt auch noch sein alter Vater mit dazu, der könnte dann man eben erzählen, wie er es früher mit dem Kinderschutz gehalten hat.

Dann installiere man noch in jedem Wohnhaus einen Jugendamtsblockwart. Wie sagte doch der Frankfurter Ludwig Salgo: "Sicher wird es Fälle von Fehlalarm geben. Aber lieber einmal zu viel kontrolliert, als ein Kind zu übersehen. Die meisten Eltern werden dafür Verständnis haben."

Zur Einweihung der neuen Überwachungsbehörde wird dann aus Chile DDR Ex-Bildungs- und Jugendministerin Margot Honecker eingeflogen, die dann gleich mal erzählen kann, wie gut das früher in der DDR funktioniert hat und wie dumm Helmut Kohl 1989 war, als er sie nicht gleich in seine CDU-Regierungsmannschaft aufgenommen hat. Dass hätte manche Frustrationen im Osten erspart und wir müssten heute nicht darüber diskutieren, wie dringend wir mehr Überwachung von Eltern und Familien benötigen

 

 


 

 

 

06.12.07, 00:04

Schleswig Holstein

Psychisch Kranke tötet offenbar fünf Söhne

Tragödie in Schleswig-Holstein: Eine psychisch kranke Frau hat anscheinend ihre Kinder im Alter von drei bis neun Jahren umgebracht. Die 31-Jährige wurde in die geschlossene Psychiatrie gebracht.

In diesem Haus wurden die Kinder getötet

Die Polizei fand die fünf Kinderleichen am Mittwochnachmittag in einem Einfamilienhaus in der Gemeinde Darry im Kreis Plön. Die Jungen sind Opfer einer Gewalttat geworden, wie die Polizei in Kiel am Abend mitteilte. Der Tat dringend verdächtig sei die 31-jährige Mutter der Kinder, die sich mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus befinde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand dürfte das Motiv in einer psychischen Erkrankung der Frau zu suchen sein.

Zum Auffinden der fünf Kinderleichen wollte die Polizei keine Angaben machen. Die Mutter habe „selbst auf den Tod hingewiesen“, sagte ein Polizeisprecher. Die Spurensicherung war am Abend in dem Haus angelaufen und sollte noch mehrere Stunden dauern. Die Leichen der Kinder wurden gegen 23.30 Uhr aus dem Haus abtransportiert.

Mutter in künstlichen Schlaf versetzt

Die Frau wohnte mit den Kindern alleine dort. Medienberichten zufolge soll sie vor der Tat die Kinder mit Tabletten betäubt und erstickt haben. Dies wollte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick zunächst nicht bestätigen. Am Donnerstagmorgen sollten alle Leichen obduziert werden, vorher wolle er zu den Umständen des Todes keine Angaben machen, betonte er.

Nach Informationen der ARD-„Tagesthemen“ wurde die 31-Jährige in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik in einen künstlichen Schlaf versetzt. Sie soll sich am Nachmittag zunächst einem Arzt anvertraut und ihm die Tat berichtet haben. Nach Angaben von Nachbarn war die Mutter erst vor einigen Monaten in den Ort gezogen.

Lehrern der örtlichen Grundschule soll ein verwahrloster Zustand der beiden älteren Kinder aufgefallen sein. Nach Angaben des Bürgermeisters von Darry, Olaf Arnold, stand die Familie unter der Betreuung des Jugendamtes. Nach ARD-Angaben hatten Mitarbeiter des Jugendamtes am Mittwoch an der Tür geklingelt, weil die Kinder in der Schule gefehlt hätten. Es habe aber niemand geöffnet. Die fünf Kinder sollen von zwei verschiedenen Vätern stammen. Der Vater von dreien der Kinder lebe in Berlin, der Vater der beiden anderen wohne in Schleswig-Holstein.

Mit Trauer und Betroffenheit reagierte die Landesregierung auf die Familientragödie. „Die furchtbare Tat wirft viele Fragen auf, die wir zurzeit nicht beantworten können. Wir stehen mit Fassungslosigkeit vor fünf jungen Menschen, die jetzt tot sind“, sagten Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Erst die Untersuchungen der nächsten Tage könnten die Hintergründe des furchtbaren Ereignisses erhellen.

im/dpa/ddp

http://www.focus.de/panorama/welt/schleswig-holstein_aid_228442.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn eine Mutter ihre Kinder tötet, wird sie als psychisch krank bezeichnet. Wenn ein Vater seine Kinder tötet, dann nennt man ihn kriminell.

Was ist das für eine mutterkranke Gesellschaft, die Frauen gegenüber Männern für die gleiche Tat mildernde Umstände zubilligt?

Was ist das für eine Gesellschaft in der ein Zusammenschluss "Autonomer Frauenhäuser" "kein Umgangs- und Sorgerecht für gewalttätige Männer" fordern und gleichzeitige  wegschauen, wenn Mütter ihre Kinder misshandeln oder töten?

Siehe hierzu: http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf

 

Man bräuchte sich bei einer so kranken Gesellschaft nicht wundern, wenn den beiden Vätern der von der Mutter ermordeten Jungen vorab vom Geicht nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wurde, weil dies dies angeblich dem Kindeswohl am besten dienen sollte.

Im Jugendamt Plön wird man da wohl genaueres wissen - und sich in Schweigen hüllen.

 

 


 

 

Klagen eines Vaters

 

Darry, 5.12.: Fünf Kinder werden tot gefunden. Eine Woche hat Michael Kitzmuller geschwiegen, jetzt erhebt er schwere Vorwürfe. Die Mutter habe diese Tat geplant – und die Behörden hätten seine Warnungen ignoriert

 

Es ist wieder eine Stunde vergangen. Man hört das, weil die elektronische Uhr, die Michael Kitzmuller am Handgelenk trägt, jede Stunde einen hellen Piepton von sich gibt. Der Ton ist eine Erinnerung daran, dass Zeit vergangen ist. Dass sich der Abstand vergrößert hat zu dem Moment, in dem seine Kinder starben. Michael Kitzmullers Frau hat sie in der vergangenen Woche umgebracht. Vielleicht ist Michael Kitzmuller einfach ein starker Mann, weil er es aushält, dass dieser Ton ihm regelmäßig sagt, dass das Leben seitdem weitergeht. Vielleicht ist der Ton auch eine Notwendigkeit, um überhaupt noch etwas anderes zu bemerken als den Schmerz. Wahrscheinlich ist beides wahr.

Michael Kitzmuller ist der Ehemann von Steffi K., der psychisch kranken Mutter aus Darry in Schleswig-Holstein, die in der vergangenen Woche ihre fünf Kinder zuerst mit Medikamenten betäubt und dann erstickt haben soll: Aidan, 3, Ronan, 5, Liam, 6, Jonas, 8, und Justin, 9. Die beiden Ältesten stammen von einem anderen Mann. Trotzdem, sagt Kitzmuller, gehörten in dem Haus in Darry alle gleichermaßen zur Familie.

Michael Kitzmuller will etwas korrigieren. Es ist nicht wenig. Denn andere haben in den vergangenen Tagen viel geredet – über seine Kinder, über ihn und darüber, was angeblich geschehen ist, seitdem er sich am 15. August an den ärztlichen Bereitschaftsdienst des Landkreises Plön wandte und um Hilfe bat. Von dem, was in den vergangenen Tagen so gesagt wurde, war einiges falsch, und einiges – das ist ihm noch wichtiger – kam bisher gar nicht zur Sprache. Er will das ändern. Es könnte Leute in Schwierigkeiten bringen.

Es ist ein verregneter Abend in Berlin. Kitzmuller sitzt auf einem Sofa in einer kleinen Wohnung, irgendwo in Berlin-Mitte. Er hat bei Freunden Unterschlupf gefunden. Genaueres soll nicht bekannt werden. „Ich will keine Fernsehkameras“, sagt Kitzmuller. Er ist hier seit Mittwoch, dem 5. Dezember, dem Tag an dem Polizisten die Leichen seiner Kinder fanden. Kitzmuller spricht mit amerikanischem Akzent. Er wurde vor 34 Jahren in Kansas City geboren. Kennengelernt hat er Steffi K. über das Internet.

Meist spricht er so leise, dass man sich nach vorne beugen muss, wenn man ihn verstehen will. Und dann wieder schnell zurück, weil seine Stimme plötzlich ganz fest wird, wenn die Sprache auf „diese Frau“ kommt, mit der er seit mehr als sieben Jahren verheiratet ist, deren Namen er aber seit einer Woche nicht mehr in den Mund nimmt.

Kitzmuller sagt, dass er die Wahnvorstellungen „dieser Frau“ auf einer Mini-Kassette aufgenommen hat und sie im August der Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises, Petra Ochel, gab. Er habe sich nicht anders zu helfen gewusst. Steffi K. habe sich ja schon seit einiger Zeit mit Kartenlegen und Pendeln beschäftigt, doch in diesem Jahr sei das, was die Behörden jetzt „religiöse Fantasien“ nennen, übermächtig geworden. „Sie sprach davon, dass sie ein Medium sei, dass sie mit Toten sprechen kann. Und mit Gott. Und sie hat gesagt, dass die Kinder von Dämonen besessen sind.“ Es machte ihm Sorgen, sagt er. „Sie hatte schon einmal gemeint, dass sie sich umbringen muss, weil Gott sonst die Kinder töten würde.“ Damals, so sagt Kitzmuller, läuft sie für den Selbstmord hinaus auf ein Feld. Er ruft die Polizei. Als Nachbarn Steffi K. zurückbringen, wirkt sie wieder völlig normal. „Sobald andere Leute dazu kamen, konnte sie blitzschnell umschalten.“

Und so, sagt Michael Kitzmuller, drückt er heimlich auf die Aufnahmetaste eines Diktiergeräts, als seine Frau von den Dämonen anfängt, die sich in den Kindern eingenistet haben sollen. Als Petra Ochel am 16. August das Haus in Darry besucht, gibt er ihr die Aufnahme, erzählt ihr von den Dämonen-Fantasien seiner Frau und flüstert: Sie solle die Kassette bitte Steffi K.s Psychiater, John L., im Krankenhaus Preetz geben. Eine Gefahr für die Kinder erkennt Ochel zu diesem Zeitpunkt nicht. Das Band hört sie allerdings nicht ab. Sie sei fest davon ausgegangen, „dass sie dieses Band nur als ,Botin’ an den aufzusuchenden Klinikarzt übergeben sollte“, wie es beim Landkreis Plön heißt.

Doch auch der Psychiater John L. hört sich das Band nicht an, wie sein Krankenhaus bestätigt. Der Grund laut Kliniksprecher: Er habe kein Wiedergabegerät, mit dem er die Mini-Kassette abhören kann. Petra Ochel habe dem Psychiater L. aber von den Fantasien Steffi K.s berichtet. Außerdem, so der Kliniksprecher, zähle für einen Therapeuten lediglich das direkte Gespräch, keine Aufnahmen aus der Vergangenheit.

Am nächsten Tag, dem 17. August, trifft der Psychiater Steffi K. persönlich, dann sagt auch er: keine Gefahr. „Die haben die Aufnahme meiner Frau einfach zurückgegeben – und das war’s“, sagt Kitzmuller. Auch nach dem Tod der Kinder scheinen sowohl der Psychiater L. als auch Ochel von der Unwichtigkeit von Michael Kitzmullers Band überzeugt. Der Verwaltungsleitung sei die Existenz des Tonbands erst durch die Anfrage des Tagesspiegels bekannt geworden, teilt ein Sprecher des Landkreises mit.

Im Wohnzimmer in Berlin piept die Uhr. Eine weitere Stunde ist vergangen. Michael Kitzmuller sitzt immer noch auf dem Sofa. Er trägt einen blauen Baumwollpullover, Jeans und schwarze Schuhe mit tiefem Profil. Er trägt die Sachen schon seit ein paar Tagen. Denn für seinen Besuch in Berlin hatte er nur Wäsche für drei Tage mitgebracht: noch einen schwarzen Pulli, zwei Paar Socken, ein bisschen Unterwäsche. Er wollte nur kurz fort sein, als er sich am Dienstag letzter Woche nach Berlin aufmachte. „Ich bin nicht ausgezogen“, sagt er.

Allerdings nähren nun die Umstände seiner Abfahrt nach Berlin in ihm einen Verdacht. Sollte er sich bewahrheiten würde es das ohnehin Schreckliche noch schrecklicher machen. Es ist der Verdacht, dass Steffi K. schon seit einiger Zeit plante, die Kinder zu töten. Michael Kitzmuller hat Hinweise darauf.

Einer liegt in der Schrankwand der Freunde, bei denen Kitzmuller in Berlin untergekommen ist. Es ist das Bahnticket für die Fahrt nach Berlin. Steffi K. hat es ihm gekauft. „Ich hatte ihr schon vor einiger Zeit gesagt, dass ich ausgepowert bin, dass ich ein bisschen Zeit für mich brauche. Damit ich wieder volltanken kann, damit ich wieder Kraft habe – für meine Kinder“, sagt er. Immerhin habe er sich wegen ihrer psychischen Probleme über Monate allein um den Haushalt kümmern müssen.

Michael Kitzmuller denkt allerdings gar nicht sofort an einen Urlaub in Berlin, sagt er. Eher daran, dass er jeden Tag ein paar Stunden für sich hat, einen Kaffee mit Kumpels trinken kann. Doch Steffi K. drängt, er solle wegfahren. So schildern er und seine Berliner Freunde es. Demnach ruft Steffi K. – auch ohne das Wissen ihres Mannes – regelmäßig in Berlin an. In den letzten Wochen kommen die Anrufe manchmal im Zehn-Minuten-Takt. Es gibt Streit, doch schließlich einigen sich alle darauf, dass Michael in den nächsten Tagen vorbeikommen könne.

Am 4. Dezember geht Steffi K. eine Fahrkarte kaufen, während er sich um die Kinder kümmert. Gegen 17 Uhr ist sie zurück. „Was ich nicht wusste, war, dass sie mir eine Fahrkarte für einen Zug kaufte, der in einer Stunde ging“, sagt Kitzmuller. Er will sie nicht mit den Kindern allein lassen. Sie aber behauptet, dass zwei Freundinnen aus ihrer Heimatstadt Halle zu Besuch kämen, um sie zu unterstützen. „Sie sagte: Die Freundinnen seien schon unterwegs.“ Dann gibt sie ihm 200 Euro. Die habe sie gespart. Das alles sollte eine Überraschung sein. Kitzmuller glaubte es. In der Tat hatten sie schon früher einmal darüber gesprochen, dass Freundinnen Steffi K. unterstützen könnten, wenn er einmal wegfahren wollte. Warum sollte sie diesmal lügen?

Der Zug geht kurz nach 18 Uhr. Als er in Eutin ist, ruft sie zum ersten Mal an. Sie will wissen, wo er ist. Als er in Lübeck ist, ruft sie wieder an. Dann in Hamburg. Er fragt, ob alles in Ordnung ist. Sie sagt: „Ja.“ Das letzte Mal, sagt Kitzmuller, spricht er mit ihr an diesem Tag gegen 22 Uhr. Da sitzt er gerade im Zug von Hamburg nach Berlin. „Sie hat gesagt: Die Kinder sind alle oben eingeschlafen.“ Michael Kitzmuller hat keinen Grund zur Sorge.

Das ändert sich erst am nächsten Morgen. Auf Steffi K.s Handy meldet sich niemand. Gegen elf ruft der Vater der beiden älteren Söhne – Justin und Jonas – bei Kitzmuller an. In Darry mache niemand die Tür auf. Kitzmuller schlägt Alarm, schickt den anderen Mann an alle Plätze, wo die Kinder und Steffi K. zu dieser Zeit sein könnten. Vergebens. Gegen 19 Uhr dann stehen zwei Polizisten und eine Seelsorgerin vor der Tür der Berliner Freunde. Es dauert, so sagen sie, mindestens 30 Minuten, bis die Polizisten den Amerikaner soweit beruhigen können, dass er nicht mehr „What about my babies? What about my angels?“ ruft.

Jetzt, eine gute Woche später, piept bei Michael Kitzmuller wieder die Uhr. Noch eine Stunde mehr vorbei, seit dem Moment, an dem er das Wichtigste in seinem Leben verloren hat. Und noch mehr – so scheint es zumindest an diesem verregneten Abend in Berlin. Denn Steffi K. hat nicht nur seine Kinder um-, sondern auch ihn, den fürsorglichen Vater Michael, um einen Lebensinhalt gebracht. „Ich war ein Papa“, sagt Kitzmuller, „und jetzt? Jetzt bin ich nichts mehr. Sie. Hat. Alles. Kaputt. Gemacht.“ Die letzten Worte spricht er einzeln. Sein rechter Fuß beginnt zu wippen, in den Kopf schießt Blut.

Michael Kitzmuller hat gehört, dass die Staatsanwälte Steffi K. wegen ihrer Schizophrenie für „absolut schuldunfähig“ halten. Das würde eine Einweisung in die Psychiatrie bedeuten, aber keine Haft. Es ist möglich, dass Kitzmuller auch deshalb betont, dass Steffi K. den Tod der Kinder geplant habe. Kann ein Mensch unzurechnungsfähig sein, wenn er einen solchen Plan fasst?

Der Hass, das mag Michael Kitzmuller ahnen, wird ihm seine Kinder nicht zurückgeben. Die Wut auf die anderen aber, das spürt er, hilft ihm auch. Denn auf manche Fragen, die er sich stellt, gibt es keine befriedigende Antwort. Eine davon ist: Warum hat er nicht schon vor Monaten mit den Kindern seine Frau verlassen?

Gründe, zumindest Seltsames, hätte es ja gegeben. Über mehrere Jahre hatte Steffi K. behauptet, dass sie früher einen Bruder gehabt habe, der Michael zum Verwechseln ähnlich sehe – der Bruder allerdings hatte nie existiert. Und dann gab es da diese Telefonrechnung über mehrere tausend Euro, aufgelaufen in Gesprächen mit Astrologen-Hotlines. Es sind alles keine Vorzeichen für einen Mord. Die Frage nach der eigenen Schuld nagt trotzdem an ihm. Denn es gibt da auch eine Episode. Ein Freund, Wolfgang, habe ihm vor ein paar Wochen gesagt: „Komm, nimm die Kinder, hau ab. Ich helfe dir.“ Kitzmuller kann dem Gedanken etwas abgewinnen. Doch als er nach Hause kommt, scheint seine Frau etwas zu ahnen. „Sie hat gesagt: Wenn du die Kinder mitnimmst, verklage ich dich wegen Entführung“, sagt er. Kitzmuller, ausgelaugt von den Belastungen monatelanger Familienarbeit, kommt nicht auf den Gedanken, dass eine psychisch Kranke kaum das Sorgerecht bekäme.

Manchmal nun werden die Schuldgefühle übermächtig. „Dann denke ich: Hätte ich damals nur die Kinder geschnappt – und weg. Hätte ich mich doch nicht auf die Fahrt eingelassen. Hätte, hätte, hätte …“, sagt er. Er weiß, dass er keine Schuld hat. Sein Fuß wippt trotzdem wieder, er nimmt die Brille ab, das Gesicht glüht. Dann sieht Michael Kitzmuller auf die Uhr.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.12.2007)

 

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2438955

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wäre Vater Michael Kitzmuller mit den fünf Kinder aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, dann hätte das Familiengericht in Plön sicher dafür gesorgt, dass die Kinder wieder in den rechtmäßigen Besitz ihrer Mutter zurückgekommen wären und sie so ihren Wahnideen hätte weiter nachgehen können. 

Innerdeutsche Kindesentführung werden gerichtlich nur dann geduldet, wenn sie von Müttern ausgeübt werden. Das Mütter ihre Kinder entführen kommt in Deutschland jährlich einige Tausend Mal vor, ohne dass ein einziger deutscher Strafrichter darauf je mit einer Verurteilung reagiert hätte. Verurteilt werden in Deutschland nur Väter. 

Wenn man bedenkt, dass die vom Bundesverfassungsgericht befürwortete diskriminierende Sorgerechtsregelung in §1626a BGB in der Praxis jährlich in Tausenden Fällen dazu führt, dass die Gerichte Kinder lieber bei psychisch kranken Müttern belassen, statt den in vielen Fällen besser sorgebefähigten Vater, dann kann man sich nur an den Kopf fassen, bei so viel höchstrichterlich abgesegneter Dummheit und ideologischen Verblendung des Gesetzgebers. Pfui Deibel kann man da nur sagen.

 

 

 

 


 

 

 

 

HERKUNFT / Die Suche nach den Wurzeln

Versöhnung mit dem eigenen Schicksal

Für adoptierte Kinder ist es schwer genug zu verarbeiten, dass ihre Eltern sie nicht wollten. Umso wichtiger, sagen Experten, dass ihre Herkunft für sie kein Geheimnis bleibt.

ANTJE BERG

Anita-Verena Brandsch war zwölf Jahre alt, als sie von einem Nachbarkind erfuhr, was in der ganzen Straße gemunkelt wurde: Sie war ein adoptiertes Kind. Außer sich rannte sie nach Hause, wo die Adoptiveltern nicht umhin konnten, ihr die Wahrheit zu sagen: "Ich spüre noch heute, wie ich in dieses tiefe, schwarze Loch falle", sagt die 52-Jährige. Das Schlimmste war, "dass die Menschen, die ich so liebte und die mich auch liebten, mich derart getäuscht hatten".

 

Erst mit 27 Jahren, als sie ihr drittes Kind bekam, entschloss sich die Stuttgarterin, nach ihren leiblichen Eltern zu suchen. Sie fand erst die Mutter, die in den 50er Jahren das uneheliche Kind auf Druck der Verwandtschaft zur Adoption freigegeben hatte, später spürte sie auch den Vater auf. Sie führte klärende Gespräche, schrieb sich nächtelang alles von der Seele. "Auch wenn ich nicht auf alle Fragen eine Antwort bekommen habe, ist es mir doch gelungen, mich mit meiner eigenen Geschichte zu versöhnen", sagt sie. "Heute tut es nicht mehr weh."

 

Adoptierte Kinder müssen ihre Wurzeln kennen. "Denn für sie ist es schwer genug zu verarbeiten, dass sie von ihren leiblichen Eltern nicht gewollt waren", sagt die Adoptionsforscherin Christine Swientek. Sie berichtet von Adoptierten, die 15 Jahre lang nach ihren leiblichen Eltern suchten, bis sie fündig wurden - "eine qualvolle Zeit am seelischen Abgrund".

 

Aus diesem Grund plädiert Swientek für die so genannte halboffene Adoption. Dabei wird der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Kind mit Briefen und Fotos über Dritte wie etwa das Jugendamt aufrechterhalten. Das Verfassungsgericht hat das Recht auf Kenntnis der Abstammung bereits 1988 betont.

 

Niemand weiß, wie viele Erwachsene heute nach ihrer Herkunft forschen. Die Behörden sind inzwischen verpflichtet, Verfahrensakten statt bisher 40 nun 60 Jahre aufzuheben. Adoptierte Kinder haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in den Geburtseintrag des Standesamtes, aus dem sich zumindest die Daten der leiblichen Mutter ergeben.

 

Erscheinungsdatum: Freitag 21.12.2007

http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/die_vierte_seite/3300180/artikel.php?SWAID=261375276ddbbba0965c4cfadb3c3e2d

 

 

 


 

 

 

Scheidungsrecht

Grenze für gierige Geschiedene

Um den Ex-Partner zur Kasse zu bitten, ist im Rosenkrieg oft jedes Mittel recht. Eine Privatinsolvenz geht jedoch zu weit.

Von FOCUS-Online-Korrespondentin Catrin Gesellensetter

 

 

 

Geschiedene oder getrennt Lebende können von ihrem Ex-Partner nicht verlangen, dass dieser Privatinsolvenz anmeldet, um ihnen Unterhalt zahlen zu können. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Zwar sei eine Verbraucherinsolvenz grundsätzlich geeignet, laufenden Unterhaltsansprüchen Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Eine derart drastische Maßnahme könne vom Unterhaltsschuldner aber nur verlangt werden, wenn es um ein höherrangiges Rechtsgut gehe (Az. XII ZR 23/06).

 

Für Kinder müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden

„Mit dieser Entscheidung hat das Gericht eindeutig klargemacht, dass Zahlungen an den Ex-Partner nicht dasselbe Gewicht haben wie der Unterhalt für ein minderjähriges Kind“, erläutert Andrea Peyerl, Fachanwältin für Familienrecht aus Kronberg bei Frankfurt. Als es vor einiger Zeit um die Pflichten des Unterhaltsschuldner im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern ging, hatte der BGH genau entgegengesetzt entschieden. Er verlangte, dass ein Vater notfalls auch Privatinsolvenz anmelden müsse, um den Ansprüchen des Kindes Vorrang vor den Forderungen anderer Gläubiger zu verschaffen (Az. BGH XII ZR 114/03).

Ex-Partner können selbst arbeiten

Die seither umstrittene Frage, ob diese Rechtsprechung auf den Ehegattenunterhalt übertragbar ist, hat der Zwölfte Zivilsenat nun verneint. Im Verhältnis getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten zueinander habe die verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit des Unterhaltsschuldners Vorrang vor den Interessen des ehemaligen Partners. Der Gesetzgeber habe den Unterhaltsanspruch des Ehegatten nicht mit demselben Gewicht ausgestattet wie den minderjähriger Kinder, da diese, anders als Erwachsene regelmäßig nicht in der Lage seien, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, so die Richter.

Für Familienrechtlerin Peyerl ist dieses Urteil auch ein Vorgriff auf die kommende Neuerung des Unterhaltsrechts: „Wenn zum 1. Januar 2008 die Unterhaltsreform in Kraft tritt, werden sich viele Frauen mit deutlich weniger Geld von ihrem Ex-Partner zufriedengeben müssen“, so die Anwältin. Dies gelte nicht nur für Konstellationen, in denen das Geld, wie in der vorliegenden Entscheidung, recht knapp sei. Auch in Fällen, in denen das Paar einen sehr hohen Lebensstandard genossen hat, dürfte die Reform erhebliche Wirkung zeigen. Peyerl: „Der Anspruch ‚einmal Chefarzt-Gattin – immer Chefarzt-Gattin’ ist dann nicht mehr zu halten.“

 

13.12.07, 15:26

 

http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidungsrecht_aid_229226.html

 

 

 

Kommentar:

 

 

Hallo, ihr alle,

 

Der focus-Titel bringt die Sache auf den Punkt: „gierige Geschiedene“!!!

 

Aber machen wir uns nichts vor; mit dieser sog. Unterhaltsrechtsreform wird im wesentlichen nur Kosmetik betrieben, und allenfalls eine sehr weite Grenze gezogen. Richtig und gerecht wäre aber – wie es im Übrigen in Frankreich seit Jahren geltendes Recht ist (und in anderen Längern ebenso) – wenn mit der Trennung, spätestens jedoch mit der Scheidung keiner mehr Unterhaltsansprüche gegen den Ex-Partner hat.

 

Will man diesen Anspruch jedoch beibehalten, wie die ach so bequemen Fundamentalfeministinnen (da Leben auf ander Leut’s Kosten ja so schön ist!) und auch unsere lieben PolitikerInnen es wollen, so müssen sie diesen Anspruch auch konsequent zu Ende denken.

 

Man kann juristisch durchaus eine nacheheliche Barunterhaltspflicht für den Ex-Partner begründen, dann aber bitte schön auch unter den richtigen Rahmenbedingungen. Der nacheheliche Unterhalt wird in Deutschland juristisch damit begründet, daß sie eine aus der ehelichen Beistandspflicht über die Trennung und Scheidung nachwirkende Pflicht sei, insbesondere weil der Ehefrau ja im Rahmen der ehelichen Aufteilung der Erwerbs- und Haushaltsarbeit nicht zuzumuten sei nun selbst arbeiten zu gehen. Unterstellt man dies einmal als tragfähiges Argument, so muß man konsequent dazu kommen, daß es dann dem Mann weder zuzumuten ist, seinen Haushalt, die täglichen Einkäufe und Essenzubereitung nach Trennung/Scheidung selbst zu machen, sondern dies weiterhin von der Ex-Frau – als Nachwirkung der Aufteilung von Erwerbs- und Hausarbeit in der Ehe – zu tun ist, sie also die Tätigkeit als Haushälterin schuldet. Und wenn sie das denn nicht mehr machen will, ist sie Schadensersatzpflichtig für die Lohnkosten einer ersatzweise beschäftigten Haushälterin gem. § 280 I BGB iVm dem familienrechtlichen Schuldverhältnis der nachehelichen Solidarität. Es würde mir großen spaß machen, in dieser Weise einmal Unterhaltsforderungen einer ach so giereigen Ex vor Gericht zu begegnen. Vielleicht kommt da ja auch mal ein Familienrichter ins Nachdenken (juristisch sauber begründen kann ich das.)

 

Weiterhin kann sich überlegen, ob zumindest für den Zeitraum der Trennung die Ex – wegen der noch bestehenden ehelichen Pflichten – nicht auch Schadensersatzpflichtig für den wöchentlichen Besuch einer Prostituierten ist. Denn schließlich besteht ja, solange die Ehe besteht, die Pflicht zur Vollziehung der Ehe (zumindest in Deutschland und nach dem BGB).

 

Würde dieses also im Rahmen einer Widerklage in Unterhaltsverfahren von Männern flächendeckend eingeklagt, würde es sich so manche gierige Ex (vgl. focus) wohl überlegen, ob sie ihre Geldforderungen weiter verfolgt.

 

Gruß

 

Manfred Herrmann

14.12.2007

 

 


 

 

Markus Söder und seine uneheliche Tochter

Der Generalsekretär der CSU, Markus Söder, und seine Frau erwarten im Herbst ihr drittes Kind. Doch Söder hat noch ein viertes Kind - eine uneheliche Tochter. Nun meldet sich die Mutter zu Wort. Passend zur Debatte um den Unterhalt für ledige Mütter.

 

http://www.welt.de/politik/article1480032/.html#reqNL

 

Posteingang 20.12.2007

 

 

 


 

 

 

Entsorgte Väter - Wenn Mütter mit Kindern Druck machen

Das zehnjährige Bestehen des Regionalvereins Wiesbaden des Väteraufbruchs für Kinder im Januar ist Anlass für den Südwestrundfunk (SWR Rheinland-Pfalz), einen 30-Minuten Film am Samstag, 15.12. 2007, um 18.15 Uhr im Dritten Fernsehprogramm (siehe auch unter www.swr.de) auszustrahlen.

Im Mittelpunkt des Themas "Entsorgte Väter - Wenn Mütter mit Kindern Druck machen" steht die Geschichte um den langen Kampf eines Vaters von drei Kindern. Jan-Hendrik Driessen, Mitglied des Vorstandes des Regionalvereins Wiesbaden des VAfK, bekommt seit fast fünf Jahren seine Kinder durch die Mutter und Noch-Frau vorenthalten - trotz gemeinsamen Sorgerechts und zweier gerichtlicher Vergleiche mit genauer Regelung des Umgangs. Selbst ein psychologisches Gutachten sieht die Ursache der Kindesentziehung eindeutig bei der Mutter, kommt aber dann zu dem Ergebnis, dass die Kinder - ohne Verschulden des Vaters - allein wegen des Loyalitätskonfliktes mit der Mutter zum eigenen Schutz nur einen möglichst geringfügigen Umgang mit dem Vater haben sollten.

Der Film konfrontiert den Fall dieses Vaters mit der Arbeit des Richters am Familiengericht in Cochem, Jürgen Rudolph. Der durch die "Cochemer Praxis" bundesweit bekannt gewordene Familienrichter kommt in dem Film zu dem Ergebnis, dass ein Vater in dieser Situation im deutschen Rechtssystem keinerlei Chance hat. Es geht aber auch anders: In Cochem wird in solchen Fällen ein kurzfristiger Termin bei Gericht vereinbart, bei dem versucht wird, mit allen beteiligten Scheidungsprofessionen (Richter, Anwälte, Jugendamt, Psychologen, Familienberater) ein Einvernehmen der getrennten Eheleute zu erzielen. Falls die Vereinbarung allerdings nicht eingehalten wird, gilt eine Pflicht zur Teilnahme an einer (gemeinsamen) Beratung. Bei einer generellen Verweigerungshaltung droht (der Mutter) die rasche Aberkennung ihres Anteils am Sorgerecht.

Neben weiteren Vätern aus dem VAfK Wiesbaden und ihren beispielhaften Schicksalen wird ein erwachsenes Scheidungskind vorgestellt, das im Alter von nunmehr 43 Jahren über seine lange Leidensgeschichte aufgrund des Vaterentzuges berichtet. Auch eine Mutter kommt zu Wort, die zunächst ihre Zwillinge über Jahre vom Vater fernhielt. Über die Beratung in Cochem kam sie aber zu der Erkenntnis, dass dieses Verhalten falsch ist. Inzwischen sehen die Kinder ihren Vater wieder regelmäßig, was auch die Mutter als notwendiges und für die Kinder unerlässliches Bedürfnis und Grundrecht akzeptiert.

Wie der SWR am Freitag mitteilte, hat die Mutter der Kinder des VAfK-Vorstandsmitglieds jetzt Anwälte eingeschaltet mit dem Ziel, eine Ausstrahlung des Filmes zu verhindern, falls Bezüge zu ihr oder den Kindern erkennbar seien. Die SWR-Juristen prüfen das Begehren, sehen aber kein Hindernis für eine

Ausstrahlung des Filmes. Als Folge soll lediglich rein vorsorglich der Nachname des betroffenen Vaters im Film nicht genannt werden.

Die hohe Aufmerksamkeit schon im Vorfeld des Filmes hat den Südwestrundfunk bewogen, in der anschließenden Nachrichtensendung "Landesschau" um 18.45 Uhr das Thema mit Studiogästen zu vertiefen.

Der im Film vorgestellte Vater hat im Hinblick auf die zu erwartende Diskussion eine spezielle Email-Adresse eingerichtet, an die Kommentare verschickt werden können. Sie lautet: entsorgtevaeter@web.de.

 

 

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

am kommenden Montag gibt es eine interessante Veranstaltung zum Thema Mediation. 

 

Unter

www.vafk.de/mainz/Broschuere_IM.pdf

können Sie die Einladung runterladen. Der Abend wird von den Vereinen "Trennung - was nun?" und dem Verein "Integrierte Mediation e.V." veranstaltet. Auf den Seiten www.trennung-was-nun.de

und www.in-mediation.eu

 

gibt es weitere Informationen zum Thema.

Viele Grüße!

Ivan Dzananovic

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Ivan Dzananovic

Vorstand Väteraufbruch für Kinder Mainz e.V.

Regionalbeauftragter für Rheinland-Pfalz und das Saarland

Tel 06735-941663

Fax 06735-941664

Mobil 0177-3206940

Postfach 42 14 50

55072 Mainz

eMail ivan.dzananovic@vafk.de

www.vafk.de/mainz

 

Der Väteraufbruch für Kinder Mainz e.V. trifft sich an jedem ersten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im "Treffpunkt Marienborn" in Mainz Marienborn, am Sonnigen Hang 8 - 12.

 

Posteingang 11.12.2007

 

 

 


 

 

 

10. Dezember 2007

Neuer Fall von Kindesmisshandlung: Mutter traktiert Säugling mit Faustschlägen

Rund drei Wochen nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie erschüttert ein neuer Fall von Kindesmisshandlung Mecklenburg-Vorpommern: Eine aus Papenburg in Niedersachsen stammende 20-jährige Mutter, die zu Besuch bei ihrer Mutter in Greifswald weilte, soll ihren dreieinhalb Monate alten Sohn durch Schläge mit der Faust schwer verletzt haben, wie die Polizeidirektion Anklam am Sonntag mitteilte. Der Junge habe einen Schädeldachbruch erlitten, zudem seien Hämatome an Armen und Gesäß festgestellt worden.

Säugling erleidet Schädelbruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stralsund und Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald wurde die Mutter Sonntag in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zur Ursache der Verletzungen hatte die Mutter laut Mitteilung der Polizei der behandelnden Ärztin zunächst gesagt, dass sie mit dem Kind in den Armen in der Wohnung gestürzt sei. Da sich die festgestellten Verletzungen so jedoch nicht hätten erklären lassen, habe die Klinik einen Rechtsmediziner eingeschaltet, der den Verdacht der Kindesmisshandlung bestätigt habe. Bei der daraufhin durchgeführten polizeilichen Vernehmung räumte die Mutter ein, dass sie das Kind wegen lauten Schreiens geschlagen habe. Sie gab zudem an, mit der Pflege und Erziehung überfordert zu sein und Wutattacken zu bekomme, wie es weiter hieß.

Mutter nicht zum ersten Mal auffällig

Gegen die Mutter waren den Angaben zufolge schon vor einiger Zeit in ihrem Heimatort Papenburg Ermittlungen aufgenommen worden, weil der damals fünf Wochen alte Säugling Spuren von Misshandlungen aufwies. Das Jugendamt Papenburg habe die Frau mit dem Kind vorerst in einem Mutter-Kind-Heim untergebracht. Zudem wurde Kontakt mit der in Greifswald lebenden Großmutter des Babys und dem Greifswalder Jugendamt gehalten. Art und Weise der Tat sowie die Erklärungen der Beschuldigten lassen nach Polizeiangaben den Schluss verminderter Schuldfähigkeit bei der Mutter zu.

(N24.de, Netzeitung)

http://www.sat1.de/news/index.php?action=showarticle&article_id=174295&sourceurl=/news_stories/

 

 


 

 

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von Scheinvaterschaften

Der Bundestag hat am 13. Dezember 2007 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.

„Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass Regelungen zum Aufenthalt in Deutschland durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen umgangen werden. Fälle, in denen Männer die Vaterschaft anerkennen, um den eigenen Aufenthaltstatus zu verbessern, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernehmen, sind nicht im Interesse der vielen „echten“ binationalen Familien. Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Beispiel: Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer Kontakt zu seinem „Sohn“ hat. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs: Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle. Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.

Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird. Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere. Die Anfechtung setzt weiter voraus, dass der Anerkennende nicht der leibliche Vater des Kindes ist (allgemeine Anfechtungsvoraussetzung).

Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes. Das Gesetz wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 musste ein Amtspfleger der Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt. „An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, sagte Brigitte Zypries.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz vom 13.12.2007

 

 

 


 

 

 

 

 

-------- Original-Nachricht --------

Betreff: [BMJ] Korrektur: Pressemitteilung vom 18. Dezember 2007 ...

Datum: Tue, 18 Dec 2007 12:13:34 +0100

Von: BMJ Newsletter <presse@bmj.bund.de>

Antwort an: presse@bmj.bund.de

An: ...

 

 

Bundesministerium der Justiz <http://www.bmj.de>

Berlin, 18. Dezember 2007

 

Korrektur: Pressemitteilung vom 18. Dezember 2007 "Vereinbarung von

Erfolgshonoraren künftig im Einzelfall zulässig"

Durch ein technisches Versehen ist heute der Entwurf unserer morgigen

Pressemitteilung versandt worden. Das Bundeskabinett entscheidet erst

morgen über die Gesetzesvorlage zur Neuregelung des Verbots der

Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Wir bitten das Versehen und eventuell

entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Pressestelle BMJ

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel

Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 

Kommentar Väternotruf:

So ist das bisweilen, die Bundesregierung hat noch gar nicht entschieden, da sendet das Bundesjustizministerium die Botschaft in die Welt, die Bundesregierung hätte schon entschieden.

Da kann man mal sehen, das die Bundesregierung eigentlich überflüssig ist, das sie sowie so nur abzunicken scheint, was  in den Schubladen des Bundesjustizministerium auf seinen Start wartet.

 

 


 

 

 

Der Mann an meiner Seite, der mir stets den Rücken freihält.

 

Michaela Noll

Mitglied des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

K (030) 227 - 75789

M (030) 227 - 76122

michaela.noll@bundestag.de

 

 

Der Mann an meiner Seite, der mir stets den Rücken freihält.

Ich kann mich auf seine volle Unterstützung verlassen. Er sagt mir offen seine Meinung, ohne sich in die Politik einzumischen!

 

http://www.michaela-noll.de/familie.php

 

...

 

sonstige Ausgaben (jährlich)

Darüber hinaus zahle ich jährliche Mitgliedsbeiträge an die Europa-Union, den KKV, den VAMV (Väternotruf: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter - einer Organisation, die die Höherwertigkeit von Müttern gegenüber Vätern propagiert und das sogenannte alleinerziehen von Müttern unter weitestgehenden Ausschluss von Vätern (diese sollen sich nicht in die Regelung der Belange des Kindes einmischen) als die beste aller Lebensformen propagiert, sogenannte Einelternfamilie)

sowie den Weißen Ring

 

Ausschüsse

AG Familie | AG Recht | AG Innen

Meine Arbeitsschwerpunkte sind u.a.

der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

Kinderrechte

Jugendkriminalität

die Bekämpfung von Stalking, Zwangsverheiratung und Zwangsprostitution

Das Sexualstrafrecht

Der Opferschutz

Untersuchungsausschüsse der 15. Wahlperiode

 

 

http://www.michaela-noll.de/

 

 

Stand 12.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eigenartiger Weise verrät Frau Noll auf Ihrer Internetseite zwar, dass Sie Mitglied im sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" ist, aber verrät nichts über die Motivation ihrer Mitgliedschaft, noch das es sein könnte, dass sie vielleicht selbst die Mutter eines Sohnes ist und mit dem getrennt lebenden Vater im Clinch liegt oder gelegen hat.

 

 

 

 

 

Berlin, den 14. Mai 2004

„Väteraufbruch für Kinder“ zu Arbeitsgespräch bei Michaela Noll MdB in Berlin

Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 204.200 Ehen geschieden. Davon waren 160.000 Kinder betroffen. Die Sorge- und Umgangsrechtskonflikte gehen oft zu Lasten der Kinder. Auch aus diesem Grund traf die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll am Freitag, den 30. April 2004, mit dem Bundesvorstand des Väteraufbruchs für Kinder e.V. zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch in Berlin zusammen.

In einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung hatte die Parlamentarierin erst kürzlich konkrete Defizite und Schwierigkeiten im geltenden Kindschaftsrecht aufgezeigt. Akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe beim „Umgangsboykott“. Das bestehende Beratungsangebot muss verbessert und eine stärkere Kooperation zwischen Familienrichtern, Jugendämtern und Rechtsanwälten erreicht werden, fordert Michaela Noll, Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellvertretendes Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Die Antwort der Bundesregierung, so das übereinstimmende Urteil der Gesprächspartner, sei unbefriedigend. „Zum Wohl des Kindes müssen alle Beteiligten an einen Tisch. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass das Cochemer Modell auch bundesweit Schule macht“, erklärten Michaela Noll und D*** N**** W***, Bundesvorstand für Politik im Väteraufbruch für Kinder.

„Das Wohl des Kindes muss die Maxime sein“, so Michaela Noll.

 

 

 


 

 

 

Papa ist nur für den Jahrmarkt zuständig

Nach einer Scheidung leiden die Väter oft darunter, mit den Kindern keinen Alltag zu erleben

Er ist froh, aus der "ganzen Sache raus" zu sein, feiert "Highlife" mit seiner neuen Lebensgefährtin und drückt sich vor Unterhaltszahlungen.

Und wenn er sich tatsächlich einmal um seine Kinder kümmert, gibt er den spendablen "Disneyland-Daddy", so dass die alleinerziehende Mutter später einige Tage braucht, um die Kinder zurück auf den Boden der finanziell kargen Tatsachen zu holen. So die Vorurteile zu Männern, die sich von ihrer Familie getrennt haben.

Doch eine Studie des Bremer Soziologen Gerhard Amendt zeigt: Viele Väter haben ernste Probleme mit der Trennung von den Kindern. Von den befragten 3600 Scheidungsvätern sprachen drei Viertel über deutliche Beeinträchtigungen in ihrem Berufsleben. 20 Prozent hatten den Arbeitsplatz gewechselt und elf Prozent eine Kündigung hinter sich. 76 Prozent klagten zudem über gesundheitliche Probleme.

Amendt betont, dass vor allem jene Männer in die Krise geraten, die von ihren Kindern getrennt wurden: "Denn viele von ihnen kämpfen darum, dass ihnen die Vaterschaft nicht abhanden kommt." Und dieser Kampf übersteige oft ihre Kräfte.

Wie stark Scheidungsväter belastet sein können, zeigen aktuelle Untersuchungen von Esther Katona an der Uni Freiburg. Die Psychologin befragte 288 von ihren Kindern getrennte Eltern, 90 Prozent davon waren Männer, nach ihrem körperlichen und psychischen Befinden. Das Ergebnis: 64 Prozent der Teilnehmer bezeichneten ihre Lebensqualität als mittelmäßig oder schlecht, mehr als zwei Drittel fühlten sich chronisch müde, hatten Schlafprobleme sowie Rückenschmerzen. 67 Prozent zeigten die Symptome einer Depression.

In den USA bezeichnen Psychiater seit etwa zwei Jahrzehnten das Phänomen, dass Scheidungen umso mehr zur Ausgrenzung und Anfeindung eines Elternteils führt, je unversöhnlicher die Paare zerstritten sind mit dem Begriff "Parental Alienation Syndrome" ("Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom"). "In Deutschland war der Begriff jedoch lange Zeit unbekannt", sagt die Emmendinger Familientherapeutin Ursula Kodjoe. Außerdem wurden lange Zeit nur die Probleme der Kinder beachtet. "Wie es Eltern ohne Kontakt zu ihren Kindern ging", so Kodjoe, "schien lange kaum jemanden zu interessieren".

Doch immer mehr Väter machen auf ihr Problem aufmerksam. Schließlich sind es nicht wenige, die unter der Trennung von ihren Kindern leiden:

Nur in einem von sieben Fällen wird dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Internetseiten wie www.wochenendvater.de, www.pappa.com und www.vaeternotruf.de informieren nicht nur über Vaterschaftstests, juristische Hintergründe oder Diffamierungsstrategien der Frauen, sondern auch darüber, wie sich Boris Becker um seine uneheliche Tochter Anna bemüht. Oder wie Mathieu Carriére mit 300 Mitgliedern des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" vor das Berliner Justizministerium zog und sich dort ans Kreuz binden ließ, dabei rufend: "Vater, warum hast du mich verlassen". Der Schauspieler kämpft seit längerem erbittert ums das Sorgerecht für seine Tochter.

Carriére sagt, dass deutschlandweit etwa fünf Millionen Kinder ihren Vätern vorenthalten werden. Forscher gehen hingegen davon aus, dass etwa die Hälfte der jährlich 150 000 Scheidungskinder nur sehr wenig oder gar keinen Kontakt zu ihren Vätern haben. Wie viele von denen ganz gut damit leben können, ist unbekannt - denn die "zufriedenen Scheidungsväter" gehen in der Regel nicht an die Öffentlichkeit.

8. Dezember 2007, 04:00 Uhr

Von Jörg Zittlau

www.welt.de/welt_print/article1441209/Papa_ist_nur_fuer_den_Jahrmarkt_zustaendig.html

 

 


 

 

 

DJI Online Thema 2007/12: Risiko für Trennungskinder

In manchen Trennungsfamilien finden heillos zerstrittene Eltern trotz professioneller Hilfe von außen einfach keine Lösung in Fragen des Sorgerechts oder der Besuchsregelung. Leidtragende dieser Konflikte sind Zehntausende von Kindern. Aber auch von Seiten der Familiengerichte, Beratungsstellen und Jugendämter wird diese Situation als zunehmend problematisch erlebt. Denn diese in der Relation zwar kleine, in der Summe jedoch sehr dominierende Gruppe bindet erhebliche personelle Kräfte und Ressourcen, und dennoch führen die derzeitigen Mittel in vielen Fällen nicht zu befriedigenden Lösungen. Ziel eines DJI-Projekts ist es, hier wirksame Formen der Intervention und Unterstützung zu entwickeln und zu verbreiten, um vor allem auch einen verbesserten Schutz der betroffenen Kinder zu erreichen.

Weihnachten, theoretisch eine wunderbare Gelegenheit, mal wieder mit der ganzen Familie zu feiern, in der Praxis aber häufig eine logistische und psychologische Abstimmungsleistung der besonderen Art, wenn es mal wieder heißt: wann fahren wir mit den Kindern zu den Eltern, zu den Großeltern, den Schwiegereltern ...? Eine besondere Herausforderung entsteht in der stillen Zeit für die wachsende Zahl getrennter Paare mit gemeinsamen Kindern. 42 Prozent der neu geschlossenen Ehen in Deutschland werden früher oder später geschieden. In der Hälfte der Fälle sind Kinder davon betroffen. Und diese sitzen nur in Ausnahmefällen als Teil einer glücklichen Patchworkfamilie gemeinsam mit Stiefvätern, -müttern und -geschwistern friedlich unter einem Weihnachtsbaum.

Für geschiedene Paare, die seit Monaten oder sogar Jahren in einer Dauerfehde um Sorgerecht und Umgangsfragen liegen, kann die "stade" Zeit zur extremen Nagelprobe werden. An die 50.000 Kinder sind derzeit großen psychischen Belastungen ausgesetzt, weil ihre Eltern keine einvernehmlichen Besuchsregelungen zum Beispiel für die Wochenenden oder Ferien finden. Abgesehen davon, dass sie dies im Interesse ihrer Kinder tun sollten, müssen sie auch, weil es entgegen der weit verbreiteten Annahme keine Festschreibung einer juristischen oder psychologischen Norm gibt, wie Dr. Jörg Fichtner (DJI) im "Interview" betont. Bislang gibt es kaum wirksame Unterstützung für heillos zerstrittene Trennungsfamilien.

Deswegen führt das Deutsche Jugendinstitut derzeit in enger Kooperation mit dem Institut für angewandte Familien-, Jugend- und Kindheitsforschung an der Universität Potsdam (IFK) sowie der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) ein Forschungsprojekt zum Kinderschutz bei hochkonflikthafter Elternschaft durch. Mit der Entwicklung und Evaluation von speziellen Diagnose-Instrumenten und Unterstützungsprogrammen verfolgt es zwei Ziele: die Folgen eskalierter Elternkonflikte insbesondere für die betroffenen Kinder zu entschärfen sowie die hohen personellen und finanziellen Belastungen der Institutionen, die an diesen Kindschaftsrechtsverfahren beteiligt sind, zu reduzieren und deren Arbeit effektiver zu machen.

Welchen Widerständen die Fachleute in der Beratungspraxis begegnen, macht Matthias Weber, langjähriger Familien- und Erziehungsberater, in seinem "Blick von außen" sehr anschaulich. Er betont die Notwendigkeit, dass alle beteiligten Institutionen im Sinne der Kinder "an einem Strang ziehen": Familiengericht, Jugendamt und Beratungsstelle.

Sabine Walper, Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Expertin für Trennungsfamilien, hat u.a. die Wechselwirkungen zwischen elterlichen Zwistigkeiten, der Kontakthäufigkeit zu getrennt lebenden Elternteilen und Kindeswohl untersucht. Auch sie plädiert in ihrem "Blick von außen" für gezielte Interventionsangebote, die der Reduktion von destruktivem Konfliktverhalten dienen.

Auf einen verbesserten Schutz des Kindeswohls zielt die Reform der Familiengerichtsbarkeit ab, die für 2008, spätestens 2009 geplant ist. Die darin festgeschriebenen Neuerungen seien grundsätzlich zu begrüßen, dennoch gäbe es Raum für weitere Verbesserungen, meint Dr. Jörg Fichtner (DJI) im "Interview". Vor allem sei eine klar abgegrenzte Funktionszuschreibung und ein hoher fachlicher Standard der beteiligten Fachkräfte notwendig, um nicht unnötig große und unzureichend qualifizierte "Expeditionsgruppen zur Erforschung des Kindeswohls" durch die Kinderzimmer zu schicken und damit unter Umständen die gute Intention ins Gegenteil zu verkehren.

 

Weitere Informationen:

http://www.dji.de/thema/0712

 

Quelle: idw.Mitteilung des Deutschen Jugendinstituts e.V. v. 01.12.07

 

 

 


 

 

 

 

Vater entführt seine vier Monate alte Tochter

Bereits zum zweiten Mal hat ein 37-Jähriger nach einem Streit um das Sorgerecht seine vier Monate alte Tochter aus der Südstadt entführt. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach Lara Su T. und ihrem Vater Erdem Akbulut, der als Gewalttäter bekannt ist und eine Schusswaffe bei sich haben könnte.

 

Großansicht

Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach Erdem Akbulut und seiner Tochter Lara Su T.

„Wir nehmen die Sache sehr ernst“, sagte Polizeisprecher Lars Beringer. Nicht ausgeschlossen wird, dass der 37-jährige Türke mit seiner Tochter in sein Heimatland fliehen will.

Am Montag gegen 17.30 Uhr rief die Mutter des Kindes die Polizei. Die 33-Jährige erklärte, dass sie mit dem Baby in der Wohnung von Laras Oma in der Südstadt gewesen sei. Auch der von ihr getrennt lebende Exfreund habe sich zu der Zeit bei seiner Mutter aufgehalten. Dann sei es zu einer Auseinandersetzung über Lara Su gekommen.

Akbulut habe seine Forderung bekräftigt, das alleinige Sorgerecht haben zu wollen. Außerdem wolle er, dass Lara Su seinen Nachnamen trage. Nach Angaben der Mutter wollte Akbulut seine Tochter dann ins Bett bringen. Dabei sei er dann unbemerkt mit dem Baby aus der Wohnung geflüchtet – und habe sich nicht mehr gemeldet.

Die Polizei hatte bereits in der vergangenen Woche nach den beiden gesucht. Auch damals war der 37-Jährige nach einem Streit mit dem Baby im Arm verschwunden. Es kam heraus, dass Akbulut das Baby bei Bekannten in Linden untergebracht hatte. Schon nach wenigen Stunden brachte er es zur Mutter zurück.

Diesmal liegt der Fall offenbar anders. „Wir haben alle möglichen Anlaufpunkte überprüft. Aber von Vater und Kind fehlt jede Spur“, sagt Polizeisprecher Beringer. Das Polizeikommissariat Südstadt hat nun eine sogenannte Aufbauorganisation gegründet, die nach Lara und dem flüchtigen Akbulut fahndet. Zwar glauben die Ermittler nicht, dass der Vater seiner vier Monate alten Tochter etwas antun könne. Doch ob er in der Lage ist, den Säugling zu versorgen, sei fraglich, sagte Beringer. Zumal das Baby noch im Stillalter sei und nicht bekannt ist, ob der Vater im Besitz von entsprechenden Utensilien sei. Sollte er das Kind also nicht in die Obhut einer Familie gegeben haben, bestehe durchaus eine Gefährung für die Gesundheit des Kindes.

Der 37-jährige Erdem Akbulut hat keinen amtsbekannten Wohnsitz. Er ist der Polizei wegen mehrerer vorangegangener Gewalttaten bekannt, die er in Hannover begangen hat. Möglicherweise trägt Akbulut eine Schusswaffe bei sich. Wer Hinweise auf Lara Su T. und ihren Vater geben kann, sollte sich im Kommissariat Südstadt unter (05 11) 1 09 32 40 melden.

Von Sonja Fröhlich

 

www.haz.de/newsroom/regional/art185,173715

 

 

Posteingang 05.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So eine Aufregung in Südstadt (Braunschweig), nur weil ein Vater das macht, was in Deutschland jedes Jahr Tausende Mütter machen, ohne dass sich da auch nur ein einziger Polizist drum kümmern würde. Die Kindesmitnahme als gutes Recht.

Einziger Unterschied, die meisten Mütter die in Deutschland Tag für Tag Kindesentführung betreiben, tragen keine Pistole bei sich. Das haben sie auch gar nicht nötig, denn Pistolen tragen ja die Polizisten, die sich um den Schutz entführender Mütter kümmern.

 

 

 


 

 

 

 

Menschenrechtsverletzung in Deutschland - Schluss mit der staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder!

 

 

 

Hallo zusammen,

nicht nur das Schreiben ist wichtig, sondern insbesondere auch das Handeln!

Ich erinnere noch einmal an die am kommenden Samstag wiederholt

stattfindende Kundgebung zum Tag der Menschenrechte.

Sie findet statt, am Samstag, den 09.12.2007 von 14 bis 16 Uhr in Karlsruhe.

Bilder und Redebeiträge (teilweise im mp3-Format) der Kundgebung aus

2006 findet Ihr unter

http://www.vafk-karlsruhe.de/content/kundgebung_2006.php und

http://www.vafk-sbh.de/Vereinsarbeit/Artikel40.html

 

Nähere Infos zur diesjährigen Kundgebung findet Ihr unter

http://www.vafk-karlsruhe.de/ccount/click.php?id=20

 

 

Viele Grüße

Jürgen Griese

 

 

 


 

 

 

Mit den Waffen einer Mutter

Im Streit um das Sorgerecht für Kinder haben Väter fast immer das Nachsehen

VON KIRSTEN MOSER Väter, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen, haben schlechte Karten. Laut Statistischem Bundesamt erhalten in München in 86 Prozent der Streitfälle die Mütter nach einer Scheidung vom Gericht das alleinige Sorgerecht. Obwohl die Eltern den gleichen Rechtsanspruch auf das Sorgerecht haben, bekommen es Väter in der Praxis in nicht einmal fünf Prozent der Fälle zugesprochen. Oft können sie, auch wenn eine gesetzliche Verfügung besteht, ihre Kinder nicht einmal zu Besuch sehen.

"Der Hauptgrund, warum das Sorgerecht meistens an die Mütter geht, liegt in der immer noch herkömmlichen Rollenverteilung in Ehen", glaubt Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München. Aber auch immer mehr Väter, die bereit sind, aus traditionellen Rollen zu schlüpfen, haben es schwer.

Diese Erfahrung musste Norbert N. aus Neuhausen machen. Am 2. Juli 2001 kam der 39-Jährige heim in die Familienwohnung. Frau und Kinder waren nicht mehr da. Sie waren von heute auf morgen ausgezogen. Auch die Scheidungspapiere und den Antrag auf das alleinige Sorgerecht hatte seine Ex-Frau eingereicht. In der Ehe habe es gekriselt, mehr sei nicht vorgefallen, sagt Norbert N. "Eigentlich war das Kindesentführung, aber bei Müttern wird das oft milder gehandhabt", sagt er rückblickend. Drei Tage später hatte ihn seine damalige Frau wegen sexueller Nötigung angezeigt. Vor einem Dreivierteljahr nahm sie den Vorwurf, der die Entscheidung über das Sorgerecht verzögerte, zurück. In etwa zwei Wochen soll nach über zweieinhalb Jahren Verhandlungsphase über die Zukunft der gemeinsamen Kinder entschieden werden.

Norbert N. hat seine drei Söhne (7, 12 und 16 Jahre alt) jetzt seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Dabei steht ihm gesetzlich jedes zweite Wochenende mit den Kindern zu. Zudem teilt er sich das Sorgerecht momentan noch mit seiner Ex-Frau.

Sein Anwalt Jürgen Arnold kennt die Methoden, die einige Mütter im Kampf um ihre Kinder einsetzen. "Die Mütter können den Wohnort wechseln, bei Besuchen die Tür nicht öffnen, den Vater bei den Kindern schlecht machen oder, im schlimmsten Fall, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs als Waffe benutzen."

Richter Schulz sieht das Problem: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier", erklärt er. "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."

Die Entwicklung bei unverheirateten Paaren zeigt, dass Väter immer häufiger die Vaterrolle wahrnehmen wollen: Die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 räumt unverheirateten Vätern erstmals ein Sorgerecht ein. Seitdem sind die Anträge über eine Klärung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren um 80 Prozent angestiegen. Laut dem reformierten Kindschaftsrecht wird über das Sorgerecht nur entschieden, wenn ein Elternteil dies beantragt. Geschieht dies nicht, behalten Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam.

Auch unverheiratete Väter können durch das Gesetz seit 1998 das alleinige Sorgerecht beantragen. Der Anspruch besteht aber nur, wenn die Mutter vor der Trennung einer Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge zugestimmt hat. Vätern, die kein Sorgerecht haben, steht ein Besuchsrecht zu, damit sie ihre Kinder wenigstens regelmäßig sehen können. Egal ob Sorgerecht oder Besuchsrecht: Die gesetzlichen Ansprüche der Väter sind in der Praxis schwer umsetzbar.

mm

 

http://www.merkur-online.de/regionenalt/muenchenstadt/art51,193288.html?fCMS=e7d7865c69bbde7fd7ed6915919faca8

 

Posteingang 12/2007

 

 

Kommentar Väternotruf:

Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München erklärt: "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."

Man stelle sich mal vor, ein Polizist würde sagen: "Das ist die Ohnmacht eines jeden Polizisten. Wenn eine Bankräuberin nicht will, kann man nichts machen."

Der Polizist würde gleich vom Dienst suspendiert. Nicht so, wenn man Familienrichter ist, dann darf man sogar der Zeitung das Märchen erzählen man könne nichts machen, ohne dass der Richter auch nur eine Abmahnung von Seiten seines Dienstvorgesetzten befürchten müsste.

 

 

 


 

 

 

„Trautmanns kriminelle Scheidung“

 

Zum Inhalt:

 

Trautmann geht es dreckig. Seine Ehe ist am Ende, seiner Firma droht das Aus. Als seine Frau dann die Scheidung einreicht, hat er Angst, seine zwei Kinder so gut wie gar nicht mehr sehen zu dürfen. Und es kommt noch viel schlimmer....

Seine Frau liefert ihm eine Kampf-Scheidung, bei der es um Geld und Kinder geht. Die Trautmanns überbieten sich gegenseitig in der Wahl der Mittel, um ihre Vorstellungen durchzuboxen.

Die üblichen Berater und Helfer von Jugendämtern, die Anwälte und die Psychologen sind völlig hilflos angesichts dieses chaotischen Paares.

Trautmann sah anfänglich wie der absolute Verlierer aus, doch irgendwann hat auch er mal Glück....

 

2007 - ISBN - siehe www.mole-verlag.de

 

 


 

 

 

Männer laden ein:

 

Geschlechterdialoge

 

Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung vom 7.-8.12.2007 die gleichnamige Tagung.

 

 

Mit dabei u.a. Thomas Gesterkamp, Reinhard Winter, Thomas Scheskat und Wolfgang Rosenthal (Männerwohnhilfe Oldenburg) und Christian Schenk - ehemals MdB Christina Schenk.

 

Die Veranstaltung verspricht einige Spannung und wird sicher ein echtes Highlight in der langjährigen Veranstaltungsreihe werden.

 

Rechtzeitige Anmeldung sichert einen Platz.

 

 

www.forum-maenner.de

www.boell.de

 

 


 

 

Zwillinge noch verschwunden

Richter weist Mitschuld zurück

Im Fall der von ihrem irakischen Vater entführten Zwillinge Abbas und Zaynab (2) aus Delitzsch ist ein Streit um die Rolle der Justiz entbrannt. Von den Kindern fehlt indes weiter jede Spur.

DELITZSCH - Marlen Al-Chaoui (25) hatte im Februar 2006 nach vier Jahren Ehe ihren Mann Yousif (33) verlassen. „Er war gewalttätig zu mir, ich bin mit meinen Kindern regelrecht vor ihm geflüchtet“, berichtet die Medizinstudentin. Nach der Trennung habe der Iraker mehrfach gedroht, die Zwillinge in seine Heimat zu verschleppen. Marlen: „Dies war auch der Grund, weshalb ich ihm den Umgang mit den Kindern nur noch unter Aufsicht im Delitzscher Gemeindezentrum erlaubte.“

Dagegen klagte der gläubige Moslem vor dem Amtsgericht Eilenburg. Und bekam recht. Obwohl die Mutter im Verfahren mehrfach auf die Entführungsdrohungen hinwies, erweiterte das Gericht das Umgangsrecht des Vaters. Zuletzt durfte Yousif die Zwillinge zweimal im Monat jeweils freitags bis montags zu sich nach Leipzig holen.

Auch das Oberlandesgericht, wo das Verfahren nun anhängig ist, schenkte der Mutter keinen Glauben. Die Richter dort schickten die Eltern erst einmal zur Erziehungsberatung. Kurz vor dem ersten Termin entführte der Vater die Kinder. „Niemand hat mir geglaubt und nun sind meine Lieblinge spurlos verschwunden“, sagt Marlen verzweifelt.

Der Eilenburger Familienrichter Klaus Göldner ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich habe nichts falsch gemacht - in einem solchen Fall würde ich wieder so entscheiden“, beteuert er. Kinder bräuchten für ihre Entwicklung nun mal den Umgang mit Mutter und Vater. „Herr Al-Chaoui hat ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern, es bestand kein Anlass, sein Umgangsrecht einzuschränken“, argumentiert Göldner. Der Verdacht einer Entführung würde in Verfahren um Kinder aus binationalen Ehen mit Arabern zudem häufig von deutschen Frauen geäußert. Göldner: „Über kulturelle Besonderheiten ihrer Partner sollten sich die Frauen halt schon klar sein, bevor sie einen Araber heiraten.“ -bi.-

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1674795

 

Posteingang 01.12.2007

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat er, der Familienrichter Klaus Göldner. In binationalen Familien ist das Risiko einer internationalen Kindesentführung bedeutend höher als in Familien, wo beide Eltern aus dem selben Land kommen. Man kann ja nicht allen ausländischen Eltern auf Verdacht Fußfesseln und Peilsender anlegen, so wie das beim Bundesverfassungsgericht symbolisch mit nicht verheirateten Vätern gemacht wird, in dem man ihnen das Sorgerecht nur dann erteilen will, wenn dies die Mutter des gemeinsamen Kindes möchte - pfui deibel..

So bedauerlich hier die Entführung der Kinder durch ihren irakischen Vater ist, muss man leider auch feststellen, dass die Entführung von Kindern durch ihre Mutter innerhalb Deutschlands faktisch mehr oder weniger egal ist.

 

Was macht es schließlich für einen Unterschied, wenn eine Mutter die Kinder von Berlin nach Flensburg verschleppt und dann jahrelang unbehindert von den zuständigen Familiengerichten den Kontakt der Kinder zum Vater vereitelt?

Man mag einwenden, hätte doch der Vater eine Geschlechtsumwandlung zur Frau gemacht, dann wäre ihm das nicht passiert. Das ist sicher richtig, nur dann hätte er auch keine Kinder zeugen können, es sei denn er hätte vorher bei der nationalen Samenbank im sogenannten Bundesfamilienministerium, sein Sperma tiefgekühlt lagern lassen.

Seit dem legenderen Aufsatz: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?" von Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" Heft 23 / 1998, S. 1488-1491 hat sich in Deutschland faktisch nichts verändert. Die "Kindesmitnahme als gutes Recht" (Kindesentführung) wird weiterhin gerichtlich toleriert, wenn es die Mutter ist, die das Kind innerhalb Deutschlands entführt. Warum sollte man bei solchen gesellschaftlichen Verhältnissen da einen irakischen Vater anders beurteilen? Sicher nur deshalb, weil er ein Mann und ein Ausländer ist.

 

 


 

 

 

Edith Schwab

Rechtsanwältin 

Edith Schwab, ist Bundesvorsitzende des sogenannten Verbandes alleinerziehender Mütter www.vamv.de - ein Verband der exklusive Rechte für Mütter in Anspruch nimmt. Frau Schwab ist im Vorstand des VAMV-Landesverbands Rheinland-Pfalz, sie hat einen Sohn 11 Jahre. Frau Schwab ist Verfechterin der sogenannten "Ein-Eltern-Familie", in der der Vater des Kindes keinen oder nur einen gegenüber der Mutter untergeordneten Platz hat. Von einer Beauftragung dieser Anwältin durch Väter kann daher nur dringend abgeraten werden.

Wenn Sie als Mutter aber mal so einen richtigen schönen und langandauernden Rosenkrieg führen wollen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Edith Schab, diese wird Ihnen sicher sagen können, wie man das am besten bewerkstelligen kann.

Falls Sie Frau Edith Schwab mal live erleben wollen, die ist total nett, dass müssen Sie uns einfach glauben oder auch nicht, nehmen Sie doch einfach an der von der Bundesregierung geförderten Tagung "Kinderschutz und Kindeswohl im Umgangs- und Sorgerecht" vom 18.-19.01.2007 in Frankfurt am Main teil - www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf)

siehe auch: 

Amtsgericht Speyer

 

 

 


 

 

Ronja Räubertochter

von Astrid Lindgren

 

"Und bist du nicht artig, kommst du ins Heim"

Sascha Langenbach

Berliner Kurier, 02.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die gute Nachricht zuerst. Die Erzählung von Sascha Langenbach im Berliner Kurier ist schon etwas differenzierter als die Geschichte, die uns Frank Schauka in der Märkischen Allgemeinen erzählen will. 

Nun die schlechte Nachricht für alle Trennungsväter. Herr Sascha Langenbach erklärt allen ernstes, dass der Vater "jetzt das völlig unerwartete täte und auf sein Recht verzichtet". Die Mutter - so Herr Langenbach solle auch einen Schritt zurück wagen, nur leider teilt er im Gegensatz nicht mit, was denn der Schritt der Mutter sein solle. Vielleicht solle sie dem Vater verzeihen, dass er überhaupt auf der Welt ist, denn wir ja wissen "Männer sind Schweine" und Frauen Friedensengel.

Dass dann noch Herr Ludwig Salgo - die Mutter Theresa von Frankfurt am Main - im Berliner Kurier ihren Kommentar abgeben darf, macht die Lektüre vollends zum vorweihnachtlichen Leckerbissen.

In diesem Sinne Gute Nacht!

 

 

 


 

 

 

Seifenoper in der Märkischen Allgemeinen

 

"Nur eine kleine Entfernung

 

Wie ein Mädchen, das zur Mutter wollte, gegen ihren Willen zum Vater kam

FRANK SCHAUKA

 

 

POTSDAM Was wird denn passieren, Ronja, wenn ich entscheide, dass du zum

Papa gehen sollst? Der Richter des Familiensenats des Brandenburgischen

Oberlandeslandesgerichts fragte, wie ein Teilnehmer der Verhandlung im

August sich erinnert, das Mädchen "sehr mitfühlend". Ich werde weglaufen,

antwortete die Zehnjährige. Wohin? Zur Mama. Und wenn ich für die Mama

entscheide, wollte der Richter da wissen. Dann freue sie sich, sagte Ronja

und strahlte. Ich werde mich bemühen, für dich die richtige Entscheidung zu

treffen, erklärte darauf der Richter in dem Streit um das Sorgerecht, das

Ronjas Vater, Peter B., für sich allein beansprucht hatte.

 

Die "richtige Entscheidung" erlebte Ronja knapp sechs Wochen später im

Klassenraum ihrer Grundschule in einem Brandenburger Dorf am Südostrand von

Berlin. Es war der Dienstag vor den Herbstferien, der 9. Oktober. Eine

Freundin, die auf dem Flur nach der Klassenlehrerin der 5c Ausschau hielt,

rief Ronja plötzlich zu: Da kommt dein Vater! Ronja wollte sich noch hinter

dem Schrank verstecken. Doch die Schulleiterin, die den Vater begleitet

hatte, holte sie hervor. Warum sie mitkommen solle? fragte Ronja. "Das wirst

du gleich sehen", sagte die Direktorin, schob das Mädchen vor sich her und

drängte es gegen seinen Willen, wie Mitschüler berichten, zur Klassentür

hinaus. Dort ergriff der Vater die Tochter, hob sie auf den Arm, verließ das

Schulgebäude und fuhr fort mit ihr. Im Klassenraum zurück blieben Ronjas

Schuhe, ihre Zahnspange, ihr Ranzen. Es sei ein ganz normales Abholen durch

den Vater gewesen, habe die Schulleiterin ihr gesagt, berichtet Ronjas

Mutter, Anka B.

 

Die 40-Jährige sitzt am Küchentisch. Das Telefon ist immer griffbereit. "Ich

weiß bis heute nicht, wo Ronja ist", sagt sie. Seit zehn Tagen fehlt jeder

Kontakt. Die Polizei hat die Fahndung nach wenigen Tagen eingestellt. Es

gebe keine Hinweise, dass das Kind in Gefahr sei, heißt es. Strafrechtlich

ist dem Vater nichts vorzuwerfen. Er hat das alleinige Sorgerecht für sich

erklagt. Er ist im Recht – das heißt im Besitz des Beschlusses des

Familiensenats des Oberlandesgerichts.

 

Das räumt auch Psychologin Beate Redeker ein – wenngleich verständnislos.

Ronja wurde "quasi juristisch erlaubt ,entführt’", sagt die

Verfahrenspflegerin, die Ronjas Interessen vor Gericht vertritt. "Wenn man

nach der Menschlichkeit handelte, würde man anders entscheiden. Es ist

unglaublich, wie mit Ronja verfahren wurde. Das Selbstbestimmungsrecht eines

Kindes wurde mit Füßen getreten."

 

Die drei Senatsrichter und die beiden Männer, die das Mädchen psychiatrisch

begutachtet hatten, hatten offenkundig andere Wahrnehmungen. Das Protokoll

der Gerichtsverhandlung beschreibt folgende Situation: "Ronja machte einen

sichtlich angespannten Eindruck. Wenn das Gespräch auf den Vater kam,

wiederholte sich das aus den Akten bereits bekannte Verhaltensmuster, das

heißt, Ronja schwieg und wich diesen Fragen aus." Dann wurde der Vater

hereingebeten. Peter B. gab "dem Kind gegenüber Erklärungen" ab. Darauf

"wandte sich Ronja ab und reagierte nicht auf diese Anfrage; sie begann

still zu weinen".

 

Anschließend verließ der Vater, wenig später Ronja den Raum. Zurück blieben

die Sachverständigen, die folgendes kundtaten: "Es sei erkennbar geworden

(das Weinen von Ronja zeige dies ausdrücklich), dass eine emotionale

Beziehung zwischen Vater und Tochter bestehe. Eine besondere Belastung, die

die Begegnung zwischen Vater und Tochter als bedenklich erscheinen lasse,

sei für sie nicht erkennbar geworden."

 

Die Richter des Familiensenats setzten schließlich den Beschluss des

Amtsgerichts Königs Wusterhausen außer Kraft. Noch im Mai 2007 hatte eine

Amtsrichterin Anka B. das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter zuerkannt.

Nun befanden die Oberrichter, "dass die Übertragung des Sorgerechts auf den

Vater Ronjas Wohl am besten entspricht". Dabei, so der Senat, sei er sich

"bewusst", dass diese Entscheidung "mit einem Umzug von Ronja heraus aus

ihrer gewohnten Umgebung in den Haushalt des Vaters verbunden ist und damit

naturgemäß zu Belastungen führt. Die Kontinuität ihrer bisherigen

Entwicklung erleidet also einen ,Bruch’." Allerdings müsse dieser Bruch

"hingenommen werden", so der Familiensenat.

 

 

Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt

 

Die Schülerinnen und Schüler der 5c, die nach dem "normalen Abholen"

weinten, vermissen Ronja offensichtlich. Nachdem sich die Kinder ein wenig

von dem Schock erholt hatten, ließ die Klassenlehrerin zwei Tage später die

Kinder Briefe an Ronja schreiben, die sie irgendwann erhalten sollte. Paula

und Hannah: "Alle sind traurig, weil wir uns so gerne wünschen, dass du

wieder in die Schule kommst." Ein anderer Brief: "Wir geben uns Mühe, dass

du wieder in unsere Klasse kommst." Maximilian ("Schade, dass du nicht mehr

da bist") zitiert für Ronja ein Gedicht: "Ich liebe dich, mich reizt deine

schöne Gestalt, und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Mein Vater,

mein Vater jetzt fasst er mich an! Erlkönig hat mir ein Leids getan! Dem

Vater grauselt’s, er reitet geschwind. Er hält in den Armen das ächzende

Kind, erreicht den Hof mit Mühe und Not; in seinen Armen das Kind war tot."

 

Auch ein Sorgerechtsinhaber dürfe "sich nicht seines Kindes gewaltsam

bemächtigen, es isolieren, in seiner Freiheit beschränken und jeden Kontakt

mit der Mutter, mit der Bindungsperson verhindern", erklärt Karin Mühlich,

Ronjas zweite Verfahrenspflegerin. Das Kind werde sich wehren. "Zudem

besteht die Gefahr, dass sie die nächste Fluchtmöglichkeit nutzt und sich an

Leib und Leben gefährdet. Das ist neben der seelischen Misshandlung eine

körperliche Gefährdung!"

 

Der Senat hat, um diese Gefahr zu mindern – Herr und Frau B. wohnen nur zwei

Kilometer entfernt –, folgendes verfügt: Es dürfte "geboten sein, in den

ersten Wochen nach dem Wechsel zum Vater keinen Umgang mit der Mutter

stattfinden zu lassen". So sei "dem Kind das Sich-Einleben in den Haushalt

des Vaters und die Bewältigung des Loyalitätskonfliktes zu erleichtern".

 

Ronja hatte nie Zweifel aufkommen lassen, dass sie zur Mutter hält. Seitdem

sich die Eltern Ende 2004 auseinandergelebt hatten, kam es immer wieder vor,

dass sie die ihr von Ämtern vorgeschriebenen Besuche beim Vater widerwillig

wahrnahm. Die Mutter protokollierte aus einem 30minütigen Gespräch Ronjas

mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts: "Warum muss ich denn zu ihm?

Antwort: Weil es ein Gesetz gibt! Was passiert, wenn ich nicht gehe? Dann

muss ich eine neue Familie für dich suchen, das will ich doch nicht, also

überleg es dir noch einmal!" Anka B. erzählte einmal: "Wenn das Wochenende

mit dem Vater naht, heult Ronja, sie bekommt Durchfall, isst nicht, sie

zieht sich nicht an. Einmal schrie sie mich an: Warum muss ich da hin, warum

nicht du? Du hast den schließlich geheiratet."

 

Am 6. November 2006 kam es zum Eklat: Der Vater holte Ronja vom

Klavierunterricht ab. Doch da sie ihm nicht folgen mochte, hockte sie sich

in Blockadehaltung auf den Boden. Deshalb trug Peter B. die Tochter zum

Auto. "Sie schlug und trat um sich, wollte wieder aus dem Auto aussteigen",

beschreibt die Rechtsanwältin des Vaters die Situation. Um dies zu

verhindern, musste sich B.s neue Partnerin "neben Ronja auf die Rückbank

setzen".

 

 

Amtsgericht erteilte der Mutter das Sorgerecht

 

Ronjas Klavierlehrerin beobachtete das Geschehen vom Fenster aus. Wenige

Stunden später erstattete Anka B. Anzeige bei der Polizei gegen den Vater

wegen Kindeswohlgefährdung. Am nächsten Tag war Ronja wieder bei der Mutter.

Etwa in dieser Zeit schrieb Ronja einer Mitschülerin ins Freundebuch: "Mein

allergrößter Wunsch: das ich nicht mehr zu Peter muß." Zu Peter – ihrem

Vater.

 

Wie real Ronjas Weigerung, den Vater zu besuchen, war, dokumentiert der

Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom Mai 2007: "Die Haltung

des Kindes ist derart verfestigt, dass es auch dem –fachlich geschulten –

Ergänzungspfleger nicht gelungen ist, den Umgang (mit dem Vater, Anm. d.

Red.) stattfinden zu lassen. Der Ergänzungspfleger teilte zuletzt mit, dass

er hätte Gewalt anwenden müssen, um den Umgang durchzusetzen." Doch darauf

sei verzichtet worden, weil dies "nicht dem Wohl des Kindes dienlich"

gewesen wäre.

 

Die Richterin entschied, allein der Mutter das Sorgerecht zuzuerkennen –

auch wenn Ronjas Ablehnung des Vaters, zumindest unbewusst, durch die

negative Haltung der Mutter gegenüber ihrem Ex-Partner beeinflusst sei. Doch

eine Trennung von der Mutter, so die Amtsrichterin, würde dem Kind

vermitteln, "dass sein, wie es meint, tatsächlicher Wunsch keine Rolle

spielt und es dafür, dass es diesen geäußert hat, bestraft wird." Zudem sei

"nicht davon auszugehen, dass Ronja ohne die Beeinflussung den Wunsch hätte,

beim Vater zu leben". Dabei ist Ronja alles andere als geistig stumpf. "Sie

ist sehr intelligent und weiß, was sie will", sagt Verfahrenspflegerin

Mühlich. Entsprechend sind Ronjas Schulnoten. Ihre Hobbys sind segeln, lesen

und Klavier. Später will sie "irgend etwas mit Kunst" machen.

 

Dass Peter B. mit seinem Widerspruch gegen den Amtsgerichtsbeschluss

letztlich Erfolg vor dem Familiensenat des Oberlandesgerichts hatte, hat

wesentlich, auch wenn es paradox klingt, mit der hartnäckigen Weigerung

seiner Tochter zu tun, beim ihm zu leben. Hätte Ronja einen weniger starken

Ablehnungswillen gehabt – den sogar der professionelle Ergänzungspfleger nur

mit Gewalt hätte brechen können –, hätte der Familiensenat der Mutter das

Sorgerecht nicht mit folgender Argumentation aberkennen können: Dass Anka B.

erziehungsunfähig ist, zeige sich darin, dass es ihr nicht gelinge, ihre

Tochter auch gegen deren Willen für Besuche beim Vater zu motivieren.

Dagegen sei Peter B.s "Fähigkeit zur Ausübung der elterlichen Sorge nur ,im

üblichen Ausmaß’ der Normalbevölkerung eingeschränkt". Nach der Logik des

Familiensenats ist der Vater deutlich erziehungsfähiger. Der Beweis: Lebt

das Kind beim Vater, den es ablehnt, wird er es wahrscheinlich relativ

problemlos für Besuche bei der Mutter begeistern können.

 

Der Familiensenat ist dem Bundesverfassungsgericht schon einmal mit einer

sehr pointierten Entscheidung aufgefallen. Vor wenigen Jahren erkannten die

Richter aus Brandenburg einem Ehemann, der seine Frau misshandelt und

versucht hatte, sie zu vergewaltigen, das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind

zu. Auch in dem Fall stellte der Familiensenat die Erziehungsfähigkeit der

Frau in Frage. Die Verfassungsrichter reagierten mit Unverständnis: "Nicht

nachvollziehbar ist zudem die Erwägung des Senats, dass die

Erziehungsfähigkeit der Beschwerdeführerin (der Frau, Anm. d. Red.) in Frage

gestellt wäre, sollte sie aufgrund der Misshandlungen ihre Fähigkeit, mit

dem Antragsteller (dem Ex-Partner, Anm. d. Red.) zu kommunizieren, eingebüßt

haben." Letztlich hoben die Karlsruher Richter die Entscheidung des

Familiensenats mit dem Hinweis auf, dass deren Entscheidung auf einem

Grundgesetzverstoß beruhe.

 

Anka B.s Rechtsanwalt hat in dieser Woche ebenfalls Verfassungsbeschwerde

eingelegt. Sollte sie – vielleicht in einigen Monaten – erfolgreich sein,

zahlt die Staatskasse das Verfahren. Falls jedoch Anka B. in Karlsruhe

unterliegt, ist sie finanziell ruiniert. Schon jetzt haben die

Streitigkeiten um ihre Tochter Ronja etwa 30 000 Euro gekostet."

 

 

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11046385/62249/

 

Märkische Allgemeine 20.10.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können einem schon die Tränen kommen, wenn man den Aufsatz von Herrn Schauka in der "Märkischen Allgemeinen" liest und alles für bare Münze nimmt, was der Autor da den Lesern und Leserinnen verklickern will.

Mal ganz abgesehen davon, dass er schlecht recherchiert hat, den die Verfahrenspflegerin Beate Redeker ist keine Psychologin, aber möglicherweise denkt Herr Schauka, man müsse wenigstens Psychologe sein, damit die Leser glauben, es wäre genau so. wie von dieser Person gesagt.

Unsinnig ist die Behauptung, die Mutter könnte durch eine Verfassungsbeschwerde verarmen. Zum einen nimmt das Bundesverfassungsgericht überhaupt nur cirka 3 Prozent aller eingegangen Verfassungsbeschwerden, die anderen 97 Prozent fliegen ohne weitere Begründung praktisch in den Papierkorb. Was das über das rechtsstaatliche Verständnis der Richter am Bundesverfassungsgericht aussagt, kann sich jeder selbst ausdenken.

Zum anderen bekommt jeder, der sich die relativ niedrig ausfallenden Kosten beim Bundesverfassungsgericht nicht selbst leisten kann, Prozesskostenhilfe. Hat die Mutter dagegen ausreichendes Einkommen, muss sie die Kosten selber tragen. Das gilt aber auch in allen anderen 100.000 Familienrechtsfälle, die jedes Jahr die Gerichte beschäftigen, ohne dass deshalb jemand im Bundesjustizministerium auf die Idee käme, die Verfahren zukünftig generell kostenfrei zu halten.

 

 

 

 

"Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht."

Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld

 in: "Anwaltsblatt",  August/September 2005, S. 509-517

 

“Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus Anwaltssicht. Eine Ergänzung zu Lübbe-Wolff, AnwBl 2005, 509“

Rüdiger Zack in: „Anwaltsblatt 2/2006, S. 95-98

 

 

 

 

 

Die Sicht der Mutter: www.ronjaswille.de

Die Sicht des Vaters:

 

 


 

 

 

 

Anonyme Samenspende

Röhrchen mit Spendersperma.

Suche nach dem Vater

von Friedrich Kurz und Rita Stingl

 

Deutsche Reproduktionsmediziner haben mit Hilfe von anonymen Samenspenden seit den 70er- Jahren bisher rund 100.000 Kinder gezeugt. Doch viele Spenderakten sind inzwischen vernichtet. [mehr]

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html

 

Suche nach dem Vater

Die Kinder aus der Samenbank

von Friedrich Kurz und Rita Stingl

Deutsche Reproduktionsmediziner haben mit Hilfe von anonymen Samenspenden seit den 70er Jahren bisher rund 100.000 Kinder gezeugt. Doch viele Spenderakten sind inzwischen vernichtet, obwohl die Kinder ein Recht haben, zumindest die Grunddaten ihres "genetischen Vater" zu erfahren.

 

 

* Sendung am 04.12.2007

 

 

 

Sonja ist 26 Jahre alt, als sie beim Abendessen von ihrer Mutter die Wahrheit über ihre Herkunft erfährt. Der Mann, den sie immer für ihren Vater hielt, ist nicht ihr leiblicher Vater. Sie ist das Ergebnis einer anonymen Samenspende. Für ihre Eltern war es damals die einzige Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, denn ihr Vater war wegen einer Krankheit zeugungsunfähig. Sonjas Mutter ließ sich in einer repromedizinischen Praxis fremden Spendersamen in die Gebärmutter injizieren - so bekam sie Sonja.

 

Kein Vertrauen mehr

Für die Tochter ist die Nachricht ein Schock: Ihre Eltern hätten jahrzehntelang ihre Abstammung verheimlicht; damit habe sie quasi einen Teil ihrer Familie verloren. Jetzt habe sie kein Vertrauen mehr zu ihren Eltern, sagt Sonja, dabei sei ihr dieses Vertrauen besonders wichtig gewesen. Mit ihren Eltern hat sie seither kaum mehr gesprochen.

 

Sonja ist eines von den rund 100.000 "DI-Kindern" (Donogene Insemination) in Deutschland, von denen viele nichts über ihre Herkunft wissen. Entweder, weil die Eltern nie darüber gesprochen haben, oder auch, weil die Samenspender-Akten nicht mehr existieren. Manche Kinder entdecken erst beim Blutspenden aufgrund der unterschiedlichen Blutgruppe, dass sie einen anderen Vater haben, andere erfahren es während eines elterlichen Scheidungsstreits.

Thomas Katzorke.

Katzorke: "Die Vaterschaft ist ein soziales Phänomen."

Recht auf Kenntnis der Abstammung

Mittlerweile bieten rund 40 Arzt-Praxen die donogene Insemination in Deutschland an - das Geschäft der Samenbanken boomt. Als einer der ersten hat Prof. Dr. Thomas Katzorke seine private Reproduktions-Klinik gegründet. Er führte die Spendersamen-Methode in den 70er Jahren an der Uni-Klinik Essen ein, damals noch als wissenschaftlicher Assistenzarzt. Gleichzeitig baute der Pionier Katzorke eine Samenbank auf, in der tiefgefrorene Spermien von mehreren tausend Spendern lagern. Allein sein Institut hat zehntausenden Frauen zu Kindern verholfen. Das sei eine mittlere Kleinstadt, meint er stolz.

 

Wenn diese Kinder volljährig werden, dann haben sie inzwischen das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. So hat das Bundesverfassungsgericht 1989 geurteilt und damit auch die Rechte der Kinder gestärkt. Die können versuchen, Kontakt zu ihrem genetischen Vater aufnehmen. Der jedoch kann den Kontakt ablehnen.

 

Sonja blickt aufs Wasser.

Sonja will wissen, wer ihr genetischer Vater ist.

"Eine Vaterrolle, die es nie gab"

Um den Zugang der Kinder auf die Spenderakten besser zu regeln, planen die Repromediziner die Gründung einer zentralen Daten-Sammelstelle. Doch einige Ärzte, wie Prof. Katzorke, wollen die älteren Spender-Daten ohne Gerichtsurteil nicht so einfach herausgeben. Damals habe es noch keine Rechtsgrundlage für eine langjährige Speicherung gegeben. Die DI-Kinder stellten sich das Zugangsrecht zu idealistisch vor, so Katzorke. Dieser Samenspender, der damals "nur für fünf Minuten, teilweise nur sekundenlang als Erzeuger aufgetreten" sei, solle nun plötzlich in die Vaterrolle schlüpfen, die es so nie gegeben habe.

Doch DI-Kinder wie Sonja wollen Antworten auf ihre Fragen: Wer ist mein Vater? Habe ich Halbgeschwister? Vergeblich bat sie Prof. Katzorke um die Daten ihres Samenspenders, ihres genetischen Vaters. Die Uniklinik hat die alten Akten nach zehn Jahren vernichtet - so war es damals noch Vorschrift. Die Politik hat sich um die vielen Kinder, die damals "donogen" gezeugt worden, nie gekümmert.

 

Identität verloren

Sonja versucht jetzt, die Essener Uni-Klinik auf Schadenersatz zu verklagen. Eine Samenspende sei mit einer Blutspende nicht zu vergleichen. Hier würden Menschen gezeugt, mit eigener Identität, mit eigenen Rechten und Bedürfnissen, sagt sie. Sonja und viele andere sind die Leidtragenden der Aktenvernichtung. Zwar wurde die Aufbewahrungszeit der Akten kürzlich auf 30 Jahre verlängert. Doch da war es schon viel zu spät. Zehntausende von DI-Kindern der Anfangsjahre haben einen Teil ihrer genetischen Identität bereits verloren.

 

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,7130270,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da begibt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Anfang 2007 auf einen absurden Kriminalisierungsfeldzug gegen Männer, die sich heimlich Klarheit über die Abstammung des Kindes verschaffen wollen, dessen Vater sie angeblich oder tatsächlich sind, während dessen man im Bundesjustizministerium seit Jahrzehnten der menschenrechtswidrigen Reproduktionspraxis, die bei der Zeugung von 10.000 von Kinder Beihilfe geleistet haben und dabei das Recht dieser Kinder, auf Kenntnis ihrer Abstammung mit Füßen treten.

Dazu kommt noch, dass man damit im Bundesjustizministerium billigend Inzest zwischen Halbgeschwistern oder sogar zwischen dem Vater und seiner Tochter in Kauf nimmt, denn dies kann passieren, wenn die Betreffenden nichts davon wissen, dass sie biologisch miteinander verwandt sind. Im Einzelfall kann es sogar dazu kommen, dass ein 50-jähriger Mann mit seiner durch eine sogenannte Samenspende gezeugten 30-jährigen Tochter sexuelle Kontakte hat. wobei beide nicht davon wissen, dass es hier die Tochter mit dem Vater treibt.

 

 

 


 

 

Väter & Karriere Newsletter 6-2007

Liebe Frau ... ,

Das neue Elterngeld und damit auch die Regelungen zu den Partner- bzw. Vätermonaten werden in wenigen Tagen ein Jahr alt. Gemäß der gleichstellungspolitisch nicht korrekten Begleitkampagne zu diesem Gesetz: ‚Krabbeln lerne ich bei Mama, laufen dann bei Papa’, dürfte sich die Zahl der Väter in Elternzeit also erst im kommenden Jahr signifikant erhöhen.

Da sich aber nicht alle Männer an diese Vorgabe gehalten haben, konnte das Statistische Bundesamt bereits dreimal hintereinander eine Steigerung der Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter vermelden. Nach einer Verdopplung der Zahlen bereits im ersten Quartal von 3,5% auf 6,9% wurden im Oktober 37.000 Väter in Elternzeit gezählt. Dies entspricht einem Anteil von 9,6 %.

Welche Rahmenbedingungen dazu beitragen können, dass mittelfristig die ‚kritische Menge’ von ca. 25 % erreicht wird, lesen Sie im ersten Beitrag.

In diesem Newsletter finden Sie außerdem Informationen zu folgenden Themen

Väter und Elterngeld

Changing minds and politics

Väter im Web 2.0

Literaturtipp

Veranstaltungsberichte

Vorankündigungen

Väter und Elterngeld

Die Berichterstattung über die Entwicklung der Anzahl der Väter beim Elterngeld ist widersprüchlich. Während die Familienministerin sich erwartungsgemäß hocherfreut über die Entwicklung äußert und diese als Bestätigung für ihre Politik ansieht, werden die Zahlen in verschiedenen Medien mit den Attributen ‚nur’, ‚lediglich’ oder ‚enttäuschend’ versehen.

Beide Sichtweisen versperren den Blick auf die erfolgskritischen Momente.

Welche Rahmenbedingungen ermöglichen es den Vätern, die sich vorstellen können, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen, dies auch tatsächlich zu tun?

Der Familienforscher Fthenakis hat sich im Gespräch mit den Aachener Nachrichten dazu deutlich geäußert:

‚Da haben nicht nur ökonomische Faktoren Einfluss, sondern auch Einstellungen. Das deutsche Gesellschaftssystem drängt Männer in die Brotverdiener-Rolle. Und solche gesellschaftlichen Zwänge verändern sich nicht sehr schnell’. weiterlesen

Changing minds and politics

Vier Jenaer Studenten bzw. Doktorandinnen haben den erstmals vergebenen Demografie-Preis der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen gewonnen. Das Thema des am 9. November in Berlin verliehenen Preises lautete “Wege zu mehr Kindern in Deutschland unter den Rahmenbedingungen einer liberalen Gesellschaftsordnung”

Unter der Überschrift ‚Changing minds and politics haben sie ein Policy Paper mit einem Plädoyer für eine nachhaltige Familienpolitik verfasst.

Auf der Grundlage der in den letzten Jahren verfassten Studien zu den verschiedenen Aspekten einer Familienpolitik formulieren sie darin Vorschläge, die die Verfasser der jeweiligen Studien, wohl auch mit Rücksicht auf ihre Auftraggeber, in dieser Klarheit nicht zu Papier gebracht haben. mehr …

Väter im Web 2.0

Social Networking und Web 2.0 sind Schlagwörter, die in keinem Bericht über die Zukunft des Internet fehlen. Neue Techniken und Tools ermöglichen den Nutzern und Nutzerinnen, ‚Gleichgesinnte’ im Netz zu finden, sich in Foren auszutauschen, in einem Weblog ein Tagebuch zu verfassen oder Informationen zu verbreiten.

Nachdem es schon seit einiger Zeit ‚Communities’ für Frauen und Mütter gibt, gehen jetzt auch Angebote für Familien und Väter online.

Mit dem Portal ichbinpapa.de versuchen die Betreiber, ein ‚Netzwerk moderner Väter’ aufzubauen und ihnen ein Online Forum zu bieten. Zurzeit läuft eine Betaversion, die im Januar mit weiteren Features ergänzt wird.

Literaturtipp

Profit und Familienfreundlichkeit ist der Titel einer Studie, die die IGS Organisationsberatung GmbH im Auftrag der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V., des Verbands der Metall- und Elektro-Unternehmen in Hessen e.V., des Arbeitgeberverbands Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V. und der hessenstiftung – familie hat zukunft durchgeführt hat.

Ein besonderes Augenmerk bei der Befragung von Führungskräften lag auf den unternehmenskulturellen Gegebenheiten für Väter und der Wirksamkeit des neuen Elterngeldgesetzes. Darüber hinaus ging es um die Ansichten der Führungskräfte zur Wirkung von gelebter Familienfreundlichkeit auf das gesamte Image des Unternehmens, also auch auf dem Absatzmarkt. Die Studie mit umfangreichen Handlungsempfehlungen ist unter dem Titel ‚Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit’ beim FAZ Buch Verlag erschienen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse erhalten Sie hier …

Veranstaltungsberichte

Wem gehört Papa?

Lautete der Titel einer Fachtagung für Männer und Frauen, Unternehmen und Organisationen am 30. Oktober 2007 im ZDF in Mainz. In Workshops und Foren berieten und diskutierten fast 300 Tagungs-Teilnehmer Väter-Initiativen und Best-Practice-Modelle aus einer Reihe von Firmen.

Ein Resümee dabei war: Die Gesellschaft braucht aktive Väter, weil ohne ihr Engagement Partnerschaft und Familie heute nicht mehr funktionieren. Der Rollenwandel, von Frauen gefordert und von immer mehr Männern gewollt, geht einher mit einer neuen positiven Wertschätzung und Aufwertung der Familie. Nun muss die Arbeitswelt dies nachvollziehen und väterfreundlich werden. An Modellen und Erkenntnissen mangelt es dabei nicht. mehr …

,Wir werden das Kind schon schaukeln’

Am 6. November fand im Bürgerhaus Stollwerck in Köln eine Fachtagung zur Arbeit mit Vätern statt. Mehr als 100 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus den Arbeitsfeldern Geburtsvorbereitung, Familienbildung, Unternehmen und Beratung erarbeiteten in fünf Workshops innovative Ansätze zur Arbeit mit Vätern.

Die Ergebnis - Dokumentation und die Präsentationen der einzelnen Workshops finden Sie ab Januar auf der Website der Tagung. mehr …

Vorankündigungen

Eine erste Bilanz nach einem Jahr Elterngeld wird am 16. Januar 2008 bei einer Podiumsdiskussion in der Alten Feuerwache in Köln gezogen. Veranstalterinnen sind der Verband berufstätiger Mütter (VBM) und der Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen (AKF). Die Sicht der Väter wird dort durch Väter & Karriere vertreten.

Bei der Sparkasse KölnBonn wird am 23. April 2008 eine Veranstaltung zum Thema ‚Väter im Unternehmen’ stattfinden. Über den genauen Ablauf, Referenten sowie Ort und Zeit werde ich Sie im nächsten Newsletter informieren.

WoMenPower = Womanpower + Manpower. Der 5. Fachkongress zum Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft und Forschung hat einen neuen Schwerpunkt. Die Vereinbarkeit von Karriere und Familie aus der Sicht der Männer.

Die Veranstaltung findet traditionell am letzten Tag der Hannovermesse im Convention Center statt. Das ist im nächsten Jahr der 25. April. mehr …

 

Herausgeber:

Hans-Georg Nelles

Väter & Karriere

IMBSE e.V.

Im Moerser Feld 3

47441 Moers

 

 

 

Von: Hans-Georg Nelles [mailto:nelles@insob.de]

Gesendet: Mittwoch, 5. Dezember 2007 09:27

An:

Betreff: Väter & Karriere Newsletter 6-2007

 

 

 


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