Väternotruf

Juli 2014


 

 

 

 

Amtsgericht Altenburg - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

30.06.2014

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: AGABG Poststelle [mailto:Poststelle@agabg.thueringen.de]
Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2014 09:39
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Altenburg - Geschäftsverteilungsplan

 ...  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hinsichtlich Ihrer Anfrage wird mitgeteilt, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan- wie mit hiesigem Schreiben vom 5.9.2013 mitgeteilt- in der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

K. Winter, JHSin

...

 

 

Liebe Frau Winter,  

das wissen wir bereits, dass man den Geschäftsverteilungsplan auf der Geschäftsstelle einsehen kann. Wir baten aber um Zusendung per Mail und bitten, dies nunmehr zu veranlassen.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton

www.vaeternotruf.de

01.07.2014

 

 


 

 

 

 

Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan   

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

17.06.2014

   

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Montag, 23. Juni 2014 09:29
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,

 

der Geschäftsverteilungsplan kann beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden, verschickt wird er allerdings nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta Mackert

Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Böblingen

Steinbeisstr. 7

71034  Böblingen

...

 

 

Sehr geehrte Frau Mackert,  

bitte teilen Sie uns mit, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan nicht versenden wollen. An vielen anderen Gerichten in Deutschland ist das problemlos möglich.  

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm  

 

Sollte Ihnen eine Antwort nicht möglich oder erlaubt sein, legen Sie unsere Anfrage bitte dem Direktor des Amtsgerichtes vor.  

Mit freundlichen Grüßen    

Anton

www.vaeternotruf.de

01.07.2014

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Juli 2014 06:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,  

die Mitteilung erfolgte nach Rücksprache mit dem Direktor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta Mackert

Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Böblingen

Steinbeisstr. 7

71034  Böblingen

...

 

 

Liebe Frau Mackert,  

bitte teilen Sie uns mit, warum Sie in Rücksprache mit dem Herrn Brenner, Direktor am Amtsgericht Böblingen den Geschäftsverteilungsplan nicht versenden wollen, während dies an vielen anderen Gerichten in Deutschland kein Problem darstellt.  

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Möglicherweise gibt es wichtige Geheimhaltungsgründe, die Sie uns freundlicherweise mitteilen wollen. Steht die öffentliche Sicherheit im Landkreis Böblingen auf dem Spiel, wenn Sie uns den Geschäftsverteilungsplan zusenden.  

Möglicherweise gibt es auch gar keinen Geschäftsverteilungsplan, das würde erklären, dass Sie uns einen solchen nichtvorhandenen Geschäftsverteilungsplan auch nicht zusenden können. In diesem Fall würden wir eine Reorganisation Ihrer Geschäftsstelle empfehlen. In Absprache mit dem Jobcenter könnten arbeitslose Verwaltungsangestellte dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen werden, die sich dann an der Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes ausprobieren können.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton

www.vaeternotruf.de

02.07.2014

 

   

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) [mailto:...]

Gesendet: Donnerstag, 3. Juli 2014 09:49

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,  

wir dürfen Sie um Verständnis bitten, dass ein Versenden des Geschäftsverteilungsplans leider nicht möglich ist. Wie bereits mitgeteilt kann der aktuelle Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 GVG zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden.

Sie werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta Mackert

Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Böblingen

Steinbeisstr. 7

71034  Böblingen

...

 

Liebe Frau Mackert,  

die Antwort kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen. Natürlich ist eine Versendung möglich. Warum sollte dass, was an der Mehrzahl der deutschen Gerichte möglich ist, nicht auch am Amtsgericht Böblingen möglich sein?  

Es gibt kein Gesetz, das Ihnen das verbietet, höchstens einen Direktor, der aus mir unerklärlichen Gründen das Informationszeitalter verschläft. Womöglich hat er seine Gründe. Mit Informationsfreiheit, wie sie aus dem Grundgesetz abzuleiten ist, haben diese Gründe sicher nichts zu tun.  

Ich wünsche weiterhin geruhsamen Schlaf in Böblingen.  

Mit freundlichen Grüßen  

Anton

www.vaeternotruf.de

03.07.2014

 


 

QUALITÄTSMERKMALE IN DER

FAMILIENRECHTSPSYCHOLOGISCHEN BEGUTACHTUNG

UNTERSUCHUNGSBERICHT I

 

1. ALLGEMEINE ANGABEN

1.1 Projektverantwortliche

Univ.-Prof. Dr. Christel Salewski, Diplom-Psychologin, Psych.-Psychotherapeutin

Univ.-Prof. Dr. Stefan Stürmer, Diplom-Psychologe, Geschäftsf. Institutsdirektor

Institut für Psychologie

FernUniversität in Hagen

Universitätsstr. 33

58084 Hagen

...

 

 

1.2 Mitarbeiter/innen

Dipl.-Psych. Katharina Lotz-Schmitt, Psych.-Psychotherapeutin

Dipl.-Psych. Elisabeth Kalhorn, Familienrechtspsychologische Sachverständige

M.Sc.-Psych. Julia Plato

B.Sc.-Psych. Jörn Meyer

B.Sc.-Psych. Anne-Kathrin Rode

 

 

1.3 Thema

Psychologische Gutachten für das Familiengericht: Diagnostische und methodische Standards in der Begutachtungspraxis

1.4 Fach- und Arbeitsrichtung

Psychologische Diagnostik, Rechts- und Sozialpsychologie

1.5 Weitere Angaben

Das Projekt wird ausweislich des Bescheids vom 27.07.2012 vom Justizministerium des Landes NRW unterstützt.

 

...

 

 

1.6 Zusammenfassung Ziele: Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Untersuchung bestand darin, an einer repräsentativen Stichprobe festzustellen, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten wissenschaftlich formulierten Mindestanforderungen genügen.                     

Stichprobe: Die Stichprobe der Gutachten wurde im Rahmen eines vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (JM NRW) unterstützen größeren Forschungsprojekts gewonnen, in der unterschiedliche Qualitätsmerkmale familienrechtspsychologischer Gutachten untersucht werden. Die Stichprobe umfasst 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011, die aus Vollerhebungen an vier Amtsgerichten im OLG-Bezirk Hamm stammen. 91,4% der Gutachten wurden von Diplom- oder M.Sc.-Psychologen verfasst.  

Methode: Sämtliche Gutachten wurden von zwei unabhängigen und fachlich geschulten Be-urteilern anhand eines Kategoriensystems inhaltsanalytisch ausgewertet. Der Schwerpunkt der Analyse lag auf dem im Gutachten dargelegten methodischen Vorgehen. Die Analysekriterien wurden aus den „Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten“ (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1994) und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs, 2011) abgeleitet.

 

 

 


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