Väternotruf
Juli 2014
Amtsgericht Altenburg - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
30.06.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: AGABG Poststelle [mailto:Poststelle@agabg.thueringen.de]
Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2014 09:39
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Altenburg - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich Ihrer Anfrage wird mitgeteilt, dass der
richterliche Geschäftsverteilungsplan- wie mit hiesigem Schreiben vom 5.9.2013
mitgeteilt- in der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K. Winter, JHSin
...
Liebe Frau Winter,
das wissen wir bereits, dass man den Geschäftsverteilungsplan
auf der Geschäftsstelle einsehen kann. Wir baten aber um Zusendung per Mail und
bitten, dies nunmehr zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
01.07.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer
Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
17.06.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Montag, 23. Juni 2014 09:29
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
der Geschäftsverteilungsplan kann beim Amtsgericht
Böblingen eingesehen werden, verschickt wird er allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Sehr geehrte Frau Mackert,
bitte teilen Sie uns mit, warum Sie den
Geschäftsverteilungsplan nicht versenden wollen. An vielen anderen Gerichten in
Deutschland ist das problemlos möglich.
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Sollte Ihnen eine Antwort nicht möglich oder erlaubt
sein, legen Sie unsere Anfrage bitte dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
01.07.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Juli 2014 06:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
die Mitteilung erfolgte nach Rücksprache mit dem
Direktor.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Liebe Frau Mackert,
bitte teilen Sie uns mit, warum Sie in Rücksprache
mit dem Herrn Brenner, Direktor am Amtsgericht Böblingen den Geschäftsverteilungsplan
nicht versenden wollen, während dies an vielen anderen Gerichten in Deutschland
kein Problem darstellt.
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Möglicherweise gibt es auch gar keinen Geschäftsverteilungsplan,
das würde erklären, dass Sie uns einen solchen nichtvorhandenen Geschäftsverteilungsplan
auch nicht zusenden können. In diesem Fall würden wir eine Reorganisation
Ihrer Geschäftsstelle empfehlen. In Absprache mit dem Jobcenter könnten
arbeitslose Verwaltungsangestellte dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen werden,
die sich dann an der Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes ausprobieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.07.2014
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) [mailto:...]
Gesendet: Donnerstag, 3. Juli 2014 09:49
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
wir dürfen Sie um Verständnis bitten, dass ein
Versenden des Geschäftsverteilungsplans leider nicht möglich ist. Wie bereits
mitgeteilt kann der aktuelle Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 GVG
zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden.
Sie werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung
gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Liebe Frau Mackert,
die Antwort kann ich beim besten Willen nicht ernst
nehmen. Natürlich ist eine Versendung möglich. Warum sollte dass, was an der
Mehrzahl der deutschen Gerichte möglich ist, nicht auch am Amtsgericht Böblingen
möglich sein?
Es gibt kein Gesetz, das Ihnen das verbietet, höchstens
einen Direktor, der aus mir unerklärlichen Gründen das Informationszeitalter
verschläft. Womöglich hat er seine Gründe. Mit Informationsfreiheit, wie sie
aus dem Grundgesetz abzuleiten ist, haben diese Gründe sicher nichts zu tun.
Ich wünsche weiterhin geruhsamen Schlaf in Böblingen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
03.07.2014
QUALITÄTSMERKMALE IN DER
FAMILIENRECHTSPSYCHOLOGISCHEN
BEGUTACHTUNG
UNTERSUCHUNGSBERICHT I
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1.1 Projektverantwortliche
Univ.-Prof. Dr. Christel
Salewski, Diplom-Psychologin, Psych.-Psychotherapeutin
Univ.-Prof. Dr. Stefan Stürmer,
Diplom-Psychologe, Geschäftsf. Institutsdirektor
Institut für Psychologie
FernUniversität in Hagen
Universitätsstr. 33
58084 Hagen
...
1.2 Mitarbeiter/innen
Dipl.-Psych. Katharina
Lotz-Schmitt, Psych.-Psychotherapeutin
Dipl.-Psych. Elisabeth
Kalhorn, Familienrechtspsychologische Sachverständige
M.Sc.-Psych. Julia Plato
B.Sc.-Psych. Jörn Meyer
B.Sc.-Psych. Anne-Kathrin Rode
1.3 Thema
Psychologische Gutachten für
das Familiengericht: Diagnostische und methodische Standards in der
Begutachtungspraxis
1.4 Fach- und Arbeitsrichtung
Psychologische Diagnostik,
Rechts- und Sozialpsychologie
1.5 Weitere Angaben
Das Projekt wird ausweislich
des Bescheids vom 27.07.2012 vom Justizministerium des Landes NRW unterstützt.
...
1.6 Zusammenfassung Ziele: Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Untersuchung bestand darin, an einer repräsentativen Stichprobe festzustellen, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten wissenschaftlich formulierten Mindestanforderungen genügen.
Stichprobe: Die Stichprobe der
Gutachten wurde im Rahmen eines vom Justizministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen (JM NRW) unterstützen größeren Forschungsprojekts
gewonnen, in der unterschiedliche Qualitätsmerkmale
familienrechtspsychologischer Gutachten untersucht werden. Die Stichprobe
umfasst 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011, die aus Vollerhebungen an
vier Amtsgerichten im OLG-Bezirk Hamm stammen. 91,4% der Gutachten wurden von
Diplom- oder M.Sc.-Psychologen verfasst.
Methode: Sämtliche Gutachten wurden von zwei unabhängigen
und fachlich geschulten Be-urteilern anhand eines Kategoriensystems
inhaltsanalytisch ausgewertet. Der Schwerpunkt der Analyse lag auf dem im
Gutachten dargelegten methodischen Vorgehen. Die Analysekriterien wurden aus den
„Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten“ (Föderation
Deutscher Psychologenvereinigungen, 1994) und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe
„Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ der Deutschen
Gesellschaft für Psychologie (DGPs, 2011) abgeleitet.