Geschäftsverteilungsplan
http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Nicht nur der Klimawandel mit seinem Auf und Ab bewegt die Menschen, sondern auch die auf Geheimhaltung bedachte Haltung an einigen konservativen und informationsfeindlichen Gerichten in Deutschland, von denen wir untenstehend eine unvollständige Liste aufführen.
Der Väternotruf hat für diese Schlusslichter der Informationsfreiheit die Auszeichnung "Rote Laterne" gestiftet, die man an den betreffenden Gerichten über dem Eingangsportal hängen kann, so dass die naiven obrigkeitshörigen Bürger gleich gewarnt sind. Daneben kann eine passende Tafel platziert werden:
Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“
– Inschrift
auf dem Tor zur Hölle, dritter Gesang, Vers 1–9[10]
Dante Alighieri, Die Göttliche Komödie
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren. Und wer die vom Leben ausgehenden Impulse - die von der Gesellschaft ausgehenden Impulse aufgreift und dementsprechend seine Politik gestaltet, der dürfte keine Schwierigkeiten haben, das ist eine normale Erscheinung." - Video "Fünf Wochen im Herbst. Protokoll einer deutschen Revolution", Spiegel-TV 1990.
Michail Gorbatschow (*1931)
http://de.wikiquote.org/wiki/Michail_Gorbatschow
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof - IV AR(VZ) 2/18 - hat mit Beschluss vom 25. September 2019 den informations- und bürgerfeindlichen deutschen Gerichten einen deutlichen Dämpfer verpasst:
"... Auf die
Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Zivilsenats
des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. November 2018 unter Zurückweisung
des weitergehenden Rechtsmittels in dem Ausspruch zu 2 abgeändert und
insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird, insoweit unter
Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller
auf der vom Antragsgegner bestimmten Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts
Düsseldorf Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.
Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018
einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse zu gewähren. ..."
Die Bundesregierung (Bundesjustizministerium) hat mal wieder die Entwicklung verschlafen, kein Wunder wird doch das Bundesjuxstizministerium seit Jahren von der im politischen Tiefschlaf und Sinkflug befindlichen staatsbürokratischen SPD geführt.
Schlaf weiter SPD und tritt alsbald von der politischen Bühne ab wie die SED.
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV AR(VZ) 2/18
vom
25. September 2019
in dem Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GVG §§ 21e Abs. 9 Halbsatz 1, 21g Abs. 7
1. Über die
Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat
der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu
entscheiden.
2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines
besonderen Interesses voraus.
3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines
Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsverteilungsplans ist nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 25. September
2019 - IV AR(VZ) 2/18 - OLG Düsseldorf
- 2 -
Der IV. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter
Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann und die
Richterin Dr. Bußmann
am 25. September 2019
beschlossen:
Auf die
Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Zivilsenats
des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. November 2018 unter Zurückweisung
des weitergehenden Rechtsmittels in dem Ausspruch zu 2 abgeändert und
insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird, insoweit unter
Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller
auf der vom Antragsgegner bestimmten Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts
Düsseldorf Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.
Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018
einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse zu gewähren.
Der
Antragsgegner wird weiter verpflichtet, das Ersuchen des Antragstellers um
Übersendung eines Ausdrucks / einer Kopie des genannten
Geschäftsverteilungsplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats
neu zu bescheiden.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen
der Antragsgegner 80 % und der Antragsteller 20 %.
- 3 -
Beschwerdewert: 5.000 €
Gründe:
I. Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner -
soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren noch von Belang -, ihm Einsicht in
den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19. Zivilsenats des
Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018 einschließlich etwaiger
Änderungsbeschlüsse zu gewähren, und zwar in erster Linie durch Zusendung.
Sein Begehren wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er kein
anerkennenswertes Interesse für die Einsichtnahme dargelegt habe. Eine
Versendung des Geschäftsverteilungsplans komme überdies aus grund-sätzlichen
Erwägungen nicht in Betracht. Nachdem der Antragsteller hierzu Stellung
genommen hatte, wurde ihm mit Schreiben vom 22. März 2018 mitgeteilt, dass
nicht beabsichtigt sei, Weiteres zu veranlassen, und künftige Schreiben ohne
Darlegungen zu einem anerkennenswerten Interesse nicht mehr beantwortet
würden.
Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG verpflichtete das
Ober-landesgericht den Antragsgegner, dem Antragsteller Einsicht in den
ge-nannten Geschäftsverteilungsplan einschließlich etwaiger
Änderungsbe-schlüsse durch Übersendung eines Ausdrucks zu gewähren.
Hiergegen wendet sich der Antragsgegner mit der vom Oberlandesgericht
insoweit zugelassenen Rechtsbeschwerde.
II. Die aufgrund der - für das
Rechtsbeschwerdegericht nach § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG bindenden - Zulassung
gemäß § 29 Abs. 1
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- 4 -
EGGVG statthafte und auch
im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat nur teilweise Erfolg.
1. Nach
Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG Düsseldorf MDR 2019, 502) ist das
Einsichtsgesuch des Antragstellers gemäß §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 GVG
begründet.
Verpflichteter der Einsichtsgewährung sei der Antragsgegner.
Über die Bewilligung der Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan des
Senats eines Oberlandesgerichts habe - wie es im Hinblick auf den
Ge-schäftsverteilungsplan des Gerichts anerkannt sei - dessen Präsident zu
entscheiden. Der Umstand, dass § 21g Abs. 7 GVG lediglich die entspre-chende
Anwendung des § 21e Abs. 9 GVG anordne, führe nicht dazu, dass bezüglich
senatsinterner Pläne der Vorsitzende des betreffenden Senats zuständig wäre.
Das Einsichtsrecht erfordere nicht die Darlegung eines anerken-nenswerten
Interesses. Für § 21e Abs. 9 GVG sei anerkannt, dass es in keinem Fall -
auch nicht für nicht an Rechtsstreitigkeiten Beteiligte - der Darlegung
eines Interesses bedürfe. Weder der Wortlaut des § 21g Abs. 7 GVG noch die
Gesetzesmaterialien ergäben Anhaltspunkte dafür, dass § 21e Abs. 9 GVG im
Fall der entsprechenden Anwendung nach § 21g Abs. 7 GVG lediglich
eingeschränkte Anwendung finde.
Im Hinblick auf die Einsichtsgewährung
sei kein Ermessen eröff-net. Nach der Formulierung des § 21e Abs. 9 GVG
solle die Justizverwal-tung an das Ziel der Auflegung ("zur Einsichtnahme")
gebunden sein.
Inhaltlich sei vom Einsichtsrecht auch der -
kostenpflichtige - Be-zug eines Ausdrucks umfasst. Für Gerichtsakten zeigten
§ 299 Abs. 1
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- 5 -
ZPO und § 13 Abs. 3 FamFG,
dass der Einsichtsberechtigte nicht auf die visuelle Wahrnehmung des
schriftlich Niedergelegten verwiesen sein, sondern den Inhalt der
Schriftstücke, wenngleich nicht im Original, zum Verbleib erhalten können
solle. Hiermit werde einem ohne Weiteres nachvollziehbaren praktischen
Interesse des Einsichtsberechtigten Rechnung getragen. Diese Grundgedanken
könnten auf die Einsicht in senatsinterne Geschäftsverteilungspläne
übertragen werden. Das gelte umso eher, als unter den Bedingungen heutiger
Informationstechnologie die Fertigung eines bloßen Ausdrucks selbst bei
Hinzufügung einer Be-glaubigung nebst Kostenrechnung deutlich weniger
aufwendig sein dürfte als die Ermöglichung einer Einsichtnahme vor Ort oder
gar eine Auskunft oder eine Übersendung an ein weiteres Gericht zur
Einsichtnahme. An-dererseits reiche die Überlassung eines - gegebenenfalls
beglaubigten - Ausdrucks aus, einer Ablichtung des Beschlussoriginals
bedürfe es nicht.
2. Das hält rechtlicher Nachprüfung überwiegend stand.
a) Das Oberlandesgericht hat zu Recht angenommen, dass der Präsident des
Oberlandesgerichts im Streitfall richtiger Antragsgegner ist.
Zwar fehlt
es an einer gesetzlichen Bestimmung, die ausdrücklich anordnet, wer über die
Gewährung von Einsicht in einen spruchkörperin-ternen
Geschäftsverteilungsplan zu entscheiden hat. Aber § 21e Abs. 9 Halbsatz 1
GVG weist dem Präsidenten (oder aufsichtsführenden Rich-ter) die Befugnis
zu, die Geschäftsstelle zu bestimmen, in der der Ge-schäftsverteilungsplan
des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen ist. Angesichts dieser die
Festlegung des Ortes der Einsichtnahme betref-fenden Kompetenzzuweisung ist
mangels einer anderweitigen Zustän-digkeitsregelung der Präsident (oder
aufsichtsführende Richter) auch zur
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- 6 -
Entscheidung über die Gewährung von Einsicht in den
Geschäftsvertei-lungsplan des Gerichts berufen (vgl. OLG Düsseldorf MDR
1979, 1043; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21e Rn. 76). Nichts anderes gilt
für die Ein-sichtnahme in einen spruchkörperinternen
Geschäftsverteilungsplan (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 -
14 VA 2/19, juris Rn. 6). Wie das Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt
hat, ist § 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG nach dem Wortlaut des insofern
maßgeblichen § 21g Abs. 7 GVG insoweit ohne inhaltliche Änderung
entsprechend anzuwen-den. Eine Zuständigkeit des Vorsitzenden des jeweiligen
Spruchkörpers lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (vgl. PG/Grimm/Remus,
ZPO 10. Aufl. § 21g GVG Rn. 28; a.A. Remus, Präsidialverfassung und
ge-setzlicher Richter 2008 S. 164).
b) Das Oberlandesgericht hat weiter
richtig erkannt, dass der An-tragsteller einen Anspruch darauf hat, dass der
Antragsgegner ihm Ein-sicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan
gewährt.
aa) Anspruchsgrundlage sind die §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9
Halb-satz 1 GVG. Diese Vorschriften ordnen nicht nur an, dass
Geschäftsver-teilungspläne aufzulegen sind, sondern bestimmen darüber
hinaus, dass die Auflegung "zur Einsichtnahme" erfolgt. Wie das
Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt hat, folgt aus dieser Festlegung des
Zwecks der Auflegungspflicht, dass Einsicht in Geschäftsverteilungspläne zu
gewäh-ren ist, es sich insofern also nicht um eine Ermessensentscheidung
han-delt.
bb) Richtig ist ferner die Auffassung des Oberlandesgerichts,
dass das Recht auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen
Geschäfts-verteilungsplan auch für denjenigen besteht, der - wie der
Antragsteller - nicht an einem Verfahren beteiligt ist, das bei dem
Spruchkörper anhän-
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- 7 -
gig ist (vgl. OLG
Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 14 VA 2/19 juris Rn. 9; OLG
Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 2 VAs 2/19, juris Rn. 4, 6;
OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 208 [juris Rn. 5]; a.A. Kissel/Mayer, GVG 9.
Aufl. § 21g Rn. 40; MünchKomm-StPO/Schuster, 2018 § 21g GVG Rn. 16; wohl
auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. April 2019 - 6 VA 1/19, S. 2 (n.v.)).
Hierfür spricht bereits der Wortlaut der §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz
1 GVG, der nicht vorsieht, dass die Einsichtnahme an die Dar-legung eines
besonderen Interesses geknüpft wäre. Die genannten Vor-schriften sind
insofern anders gefasst als andere gesetzliche Bestim-mungen, die
Einsichtsrechte gewähren und das Erfordernis der Darle-gung oder
Glaubhaftmachung eines näher bezeichneten Interesses aus-drücklich nennen
(vgl. etwa § 299 Abs. 2 ZPO, § 13 Abs. 2 Satz 1 Fa-mFG, § 475 Abs. 1 und 2
StPO). Auch die Gesetzesbegründungen zu § 21g Abs. 7 GVG und § 21e Abs. 9
GVG enthalten keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber den Anspruch
auf Einsichtnahme in Ge-schäftsverteilungspläne nur unter der genannten
Voraussetzung zubilli-gen wollte (vgl. BT-Drucks. 14/1875 S. 13 li. Sp.;
VI/2903 S. 5 li. Sp.; VI/557 S. 23 li. Sp.).
Die vom Oberlandesgericht
vertretene Auffassung steht insbeson-dere auch in Einklang mit dem Sinn und
Zweck des § 21g GVG. Wie der Bundesgerichtshof zu § 21g Abs. 2 GVG in der
bis zum 29. Dezember 1999 geltenden Fassung ausgeführt hat, sind die
gesetzlichen Vorgaben zur Aufstellung spruchkörperinterner
Geschäftsverteilungspläne Teil des Regelwerks, welches das Vertrauen der
Rechtsuchenden und der Öffent-lichkeit in eine nach allen Seiten
unabhängige, unparteiische und von sachfremden Einflüssen freie
Rechtsprechung sichert (vgl. BGH, Be-schluss von 5. Mai 1994 - VGS 1/93, VGS
2/93, VGS 3/93, VGS 4/93,
16
17
- 8 -
BGHZ 126, 63 unter III 1 d
aa [juris Rn. 44]). § 21g GVG ist im Lichte der Verfassung, namentlich der
Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, zu
betrachten (vgl. BGH aaO [juris Rn. 45]); mit der verfassungsrechtlichen
Garantie des gesetzlichen Richters soll die Unabhängigkeit der
Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der
Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sach-lichkeit der Gerichte
gesichert werden (BVerfGE 148, 69 Rn. 47; BVer-fGE 95, 322 unter C I 1
[juris Rn. 25]; jeweils m.w.N.). § 21g GVG betrifft danach nicht nur
Rechtsuchende, sondern auch die Öffentlichkeit. Das legt es nahe, das
Einsichtsrecht nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halb-satz 1 GVG als ein
"Jedermannrecht" zu verstehen, was für den unmit-telbar aus § 21e Abs. 9
Halbsatz 1 GVG resultierenden Anspruch auf Einsichtnahme in den
Geschäftsverteilungsplan des Gerichts auch der allgemeinen Ansicht
entspricht (vgl. StGH Baden-Württemberg, Be-schluss vom 19. November 2015 -
1 VB 12/15, juris Rn. 12; VGH Mün-chen, Beschluss vom 19. März 2010 - 22 ZB
09.3157, juris Rn. 14; Sun-der-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO
252. Lieferung 05.2019 § 4 FGO Rn. 95; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21e Rn.
75; Breidling in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 21e GVG Rn. 82;
PG/Grimm/Remus, ZPO 10. Aufl. § 21e GVG Rn. 97; Rathmann in Sa-enger, ZPO 8.
Aufl. § 21e GVG Rn. 10; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 21e GVG Rn.
35).
cc) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist der
Ein-sichtsanspruch im Streitfall nicht wegen Rechtsmissbrauchs
ausge-schlossen. Das Oberlandesgericht hat keine Feststellungen dazu
getrof-fen, dass der Antragsteller mit seinem Einsichtsbegehren Ziele
verfolgt, die mit dem genannten Sinn und Zweck des § 21g GVG unvereinbar
sind. Auch die von der Rechtsbeschwerde angeführten Äußerungen des
Antragstellers lassen diesen Schluss nicht zu.
18
- 9 -
c)
Rechtsfehlerhaft ist dagegen die Annahme des Oberlandesge-richts, dass von
dem Einsichtsrecht gemäß §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG auch die
(kostenpflichtige) Übersendung eines Aus-drucks des spruchkörperinternen
Geschäftsverteilungsplans umfasst sei.
19
- 10 -
Nach dem
Gesetzestext ist der Zugang zu Geschäftsverteilungs-plänen dadurch eröffnet,
dass sie auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufliegen (§
21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG). Weitere Zugangsarten (vgl. hierzu § 1 Abs. 2
IFG, § 3 Abs. 2 UIG, § 6 Abs. 1 VIG) nennt das Gesetz nicht. Es bestehen
keine Anhaltpunkte dafür, dass die §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG
einen über ihren Wortlaut hinausgehenden Anspruch gewähren; insbesondere
sind die Gesetzesbegründungen insofern unergiebig (vgl. BT-Drucks. 14/1875
S. 13 li. Sp.; VI/2903 S. 5 li. Sp.; VI/557 S. 23 li. Sp.). Die vom
Oberlan-desgericht für seinen gegenteiligen Standpunkt angeführten
Regelungen in § 299 Abs. 1 ZPO und § 13 Abs. 3 Satz 1 FamFG betreffen
Aktenein-sichtsrechte und lassen schon aufgrund ihres andersartigen
Regelungs-gegenstandes keine Rückschlüsse auf die Reichweite des
Zugangs-rechts nach den §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG zu (ebenso
OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2019 10 VA 3/19, unter II (n.v.); OLG
Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 2 VA 5/19, unter II 2 a bb (n.v.); OLG
Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 - 14 VA 2/19, juris Rn. 11). Dasselbe
gilt für die von der Rechtsbeschwerdeerwiderung herangezogene, die
schriftliche oder elektronische Bestätigung eines mündlichen
Verwaltungsaktes regelnde Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 2 VwVfG. Auch die
praktischen Erwägungen, die das Oberlandesgericht angestellt hat, vermögen
seine vom Gesetzeswortlaut abweichende Rechtsauffassung nicht zu
rechtfertigen. Dem entspricht es, dass ein Anspruch auf Übersendung einer
Kopie von Geschäftsverteilungsplänen in Rechtsprechung und Literatur nahezu
einhellig abgelehnt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2019 10 VA
3/19, unter II (n.v.); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Juli 2019 6 VA
1/19 unter II 2 a (n.v.); OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 12 VA
1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 2 VA 5/19,
unter II 2 (n.v.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19
unter
20
- 11 -
II (n.v.); OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.
Februar 2019 - 2 VAs 2/19, juris Rn. 4, 6; OLG Hamm, Beschluss vom 21.
August 2018 - 15 VA 30/18, juris Rn. 23; OLG Jena NStZ-RR 2015, 23 [juris
Rn. 3]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 208 [juris Rn. 6]); siehe ferner (zu §
21e Abs. 9 GVG) StGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2015 - 1
VB 12/15, juris Rn. 12; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21e Rn. 75;
Münch-Komm-StPO/Schuster, 2018 § 21e GVG Rn. 66; PG/Grimm/Remus, ZPO 10.
Aufl. § 21e GVG Rn. 97; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 21e GVG Rn. 35;
a.A. MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 5. Aufl. § 21e GVG Rn. 59).
d) Ein
weitergehender Anspruch auf Übersendung der Pläne folgt nicht aus § 4 Abs. 1
IFG NRW.
aa) Ob ein derartiger Anspruch besteht, unterliegt im Streitfall
der Prüfungskompetenz des Senats. Zum einen ist im
Rechtsbeschwerdever-fahren gemäß § 29 Abs. 3 EGGVG, § 72 Abs. 1 FamFG auch
die Verlet-zung von Landesrecht überprüfbar (vgl. Senatsbeschluss vom 14.
Februar 2018 - IV AR(VZ) 2/17, NZI 2018, 353 Rn. 14; BT-Drucks. 16/6308, S.
210 li. Sp.). Zum anderen steht die primäre Zuständigkeit der
Verwaltungsgerichte der Überprüfung ebenfalls nicht entgegen, da das Gericht
des zulässigen Rechtsweges den Rechtsstreit gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG
unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Ge-sichtspunkten zu
entscheiden hat. Insoweit ist dem entscheidenden Ge-richt regelmäßig eine
rechtswegüberschreitende Sachkompetenz eröff-net, soweit der zu ihm
beschrittene Rechtsweg auch nur für einen Klage-grund zulässig ist
(BT-Drucks. 11/7030, S. 37 li. Sp.; BVerwG ZBR 2005, 392 [juris Rn. 4];
BayObLGZ 2003, 325 unter II 5 a [juris Rn. 46 f.]; Lü-ckemann in Zöller, ZPO
32. Aufl. § 17 GVG Rn. 5 m.w.N. aus der Recht-sprechung).
21
22
-
12 -
bb) Ein Anspruch des Antragstellers gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW ist
jedoch zu verneinen.
Dabei kann es dahinstehen, ob die Aufstellung von
Geschäftsver-teilungsplänen und spruchkörperinternen Mitwirkungsgrundsätzen
der Gerichte eine Verwaltungsaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 IFG NRW
darstellt und der Anwendungsbereich des Gesetzes damit überhaupt er-öffnet
ist (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. Oktober 2018 20 K
4062/18, juris Rn. 18, 20). Denn unabhängig hiervon stellen die §§ 21g Abs.
7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG jedenfalls abschließende be-reichsspezifische
Sonderregelungen dar, die gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW den Vorschriften
des IFG NRW vorgehen (vgl. VG Gelsenkir-chen aaO Rn. 4), wie sich daraus
ergibt, dass diese Bestimmungen spe-ziell den Umfang sowie die Art und Weise
des Zugangs zu gerichtsinter-nen Geschäftsverteilungsplänen und
Mitwirkungsgrundsätzen der Spruchkörper zum Gegenstand haben.
e) Das
bedeutet allerdings nicht, dass die Übersendung eines Ausdrucks oder einer
Kopie eines spruchkörperinternen Geschäftsvertei-lungsplans unzulässig wäre.
Wenn der nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG Einsichtsberechtigte
um eine vom Gesetz nicht vorge-sehene Art des Zugangs zu einem
Geschäftsverteilungsplan ersucht, ist hierüber nach pflichtgemäßen Ermessen
zu entscheiden (vgl. OLG Kob-lenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 12 VA 1/19
unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 2 VA 5/19 unter
II 2 b cc (n.v.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 - 14 VA 2/19,
juris Rn. 13; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter
II (n.v.); siehe ferner (zum allgemeinen Verwaltungsrecht) BGH, Beschluss
vom 14. Juli 2015 KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 14 ff.; BVerwGE 84,
23
24
25
- 13 -
375 unter 5 [juris Rn. 29]; Ritgen in Knack/Henneke,
VwVfG 10. Aufl. § 29 Rn. 88; Ramsauer in ders., VwVfG 19. Aufl. § 29 Rn. 41;
Kaller-hoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl. § 29 Rn. 18, 36).
Dabei ist es denkbar, dass dem Einsichtsberechtigten nach den Grunds-ätzen
der Ermessensreduzierung auf null oder der Selbstbindung der Verwaltung
(vgl. hierzu allgemein BVerwGE 155, 192 Rn. 31; BVerwGE 148, 48 Rn. 55;
jeweils m.w.N.) sogar ein Anspruch darauf zusteht, dass ihm der
Geschäftsverteilungsplan in der begehrten, von §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9
Halbsatz 1 GVG nicht vorgesehenen Art zugänglich gemacht wird. Hierfür ist
im Streitfall allerdings nichts ersichtlich.
Der Antragsgegner hat sein
danach bestehendes Ermessen, ob dem Antragsteller - wie von ihm erwünscht -
eine Kopie oder ein Aus-druck des senatsinternen Geschäftsverteilungsplans
übersandt wird, bis-lang nicht ausgeübt. Das hat er nachzuholen.
26
-
14 -
III. Die Kostenentscheidung berücksichtigt, dass der Antragsgeg-ner
nicht zu der vom Antragsteller begehrten Übersendung, sondern nur zur
Neubescheidung seines Antrags verpflichtet worden ist; hierin liegt ein
Teilunterliegen des Antragstellers (vgl. BVerwGE 37, 57, 61 [juris Rn. 9]).
Mayen Felsch Harsdorf-Gebhardt
Lehmann Dr. Bußmann
Vorinstanz:
OLG
Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2018 - I-3 Va 5/18 -
27
06. März 2017
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Transparenz-Ranking 2017: In einer Demokratie müssen
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Einsicht in Geschäftsverteilungspläne der
Gerichte
Was ist ein Geschäftsverteilungsplan eines
Gerichts?
Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts dient der Wahrung
der verfassungsrechtlichen Garantie des so genannten "gesetzlichen Richters"
nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Niemand darf seinem gesetzlichen Richter
entzogen werden). Danach muss die Zuständigkeit der jeweiligen Richter bzw.
Spruchkörper (Kammern bzw. Senate) für die richterlichen
Geschäftstätigkeiten im Voraus, vollständig, schriftlich und
abstrakt-generell nach objektiven Kriterien festgelegt sein.
...
Habe ich einen Anspruch auf Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan
eines Gerichts?
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in die
Geschäftsverteilungspläne der Gerichte und die jeweiligen
Änderungsbeschlüsse. Somit können Sie nachprüfen, ob Ihr Verfahren dem
gesetzlichen Richter, mithin dem nach den allgemeinen Regelungen des
Geschäftsverteilungsplans abstrakt und im Voraus festgelegten Spruchkörper
des Gerichts bzw. Richter zugewiesen worden ist.
Der
Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der vom Gerichtspräsidenten
bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen.
Dasselbe gilt für die Geschäftsverteilungspläne der Spruchkörper (Kammer
bzw. Senat). Damit ist grundsätzlich jedermann ohne Darlegung eines
besonderen Interesses zur Einsicht befugt. Dagegen besteht in der Regel kein
Anspruch auf Zusendung eines gedruckten Exemplars. Falls eine Einsichtnahme
vor Ort jedoch nicht möglich oder nicht zumutbar ist und dies entsprechend
dargelegt wird, besteht zumindest ein Anspruch auf eine angemessene
(Teil-)Auskunft.
...
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html
Das Amtsgericht Lichtenfels ist eines von 73
Amtsgerichten in Bayern und ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit
Sitz in der Stadt Lichtenfels.
...
Die Personalsituation am Amtsgericht Lichtenfels im
Herbst 2013 wurde durch den Dienstantritt des Richters auf Probe Maik Bunzel
entspannt.[8] Ein Jahr später wurde bekannt, dass ein Maik B., Frontmann
der Band Hassgesang, seit November 2013 Richter auf Probe am Amtsgericht
Lichtenfels sein soll.[9][10] Das Bayerische Landesamt für
Verfassungsschutz war bereits im Februar 2014 über die politischen Aktivitäten
des Juristen informiert.[11] Nach Einschätzung von Gordian Meyer-Plath vom
Verfassungsschutz Brandenburg war Hassgesang der 'verlängerte musikalische
Arm' der südbrandenburgischen Neonazi-Szene um das 2012 verbotene Portal
Spreelichter.[12] Vom Amtsgericht Cottbus war Maik B. 2004 zu einer
Geldstrafe wegen Volksverhetzung und Aufforderung zu Straftaten im
Hassgesang-Album „Bis zum letzten Tropfen“ verurteilt worden. Die von
ihm gesungenen Texte sind ein klares Bekenntnis zu Nationalsozialismus und
Judenhass. Ein Liedtext lautet: „Adolf Hitler, im Kampf für unser Land.
Adolf Hitler, sein Werk verteufelt und verkannt. Adolf Hitler, du machtest
es uns vor. Adolf Hitler, Sieg Heil tönt es zu dir empor.“ Im Lied
„Israel“ heißt es: „Es ist bekannt in aller Welt, dass der Jude nicht
viel von Arbeit hält. Lieber nimmt er die Entschädigungsmoneten, zum Bau
von Atomraketen.“ Und: „Das tapfere Volk von Palästina sollte man
verehren, weil sie allein sich auf der Welt noch gegen die Juden wehren.“
Und: „Heilig sei allen Völkern Befehl, Atomraketen auf Israel.“[13] Der
Richter wurde vom Dienst suspendiert.[14] und kurz darauf auf eigenen Antrag
entlassen.[15] Obwohl die 1991 abgeschaffte Regelanfrage beim Landesamt für
Verfassungsschutz, die wesentlicher Bestandteil des sogenannten
Radikalenerlasses war, hier eine Einstellung nicht verhindern hätte können,
erwägen Landesjustiz- und Landesinnenministerium deren Wiedereinführung.[16]
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Lichtenfels
Kommentar Väternotruf:
Ein solcher Eklat wie in Bayern und am Amtsgericht Lichtenfels hätte leicht verhindert werden können, wenn der Gesetzgeber die Gerichte verpflichten würde, die Namen der an den jeweiligen Gerichten tätigen Richter auf den Internetseiten der Gerichte zu veröffentlichen. So könnte jeder Bürger prüfen, wer ihm da in der Verhandlung gegenübersitzt. Aber daran gibt es seitens der Bundesregierung, des Bayerischen Justizministeriums und an einigen anderen staatlichen Stellen in Deutschland offenbar kein Interesse, vielleicht weil man sonst noch mehr Richter mit einer braunen Vergangenheit entlassen müsste und dann wäre womöglich jede 100. Richterstelle in Deutschland unbesetzt.
Und würde es nach dem Willen des sogenannten "Berliner Beauftragten für Datenschutz" gehen, dann dürften überhaupt keine Namen von Richtern gegen deren Willen veröffentlicht werden, frei nach dem Motto: Wollt Ihr den totalen intransparenten Staat - Ja!
16.10.2014
SED-Informationspolitik an deutschen Gerichten
Wer im Glaushaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. So etwa die Richterschaft und Minsterialbürokratie in einigen Bundesländern, insbesondere die unterentwickelten Entwicklungsländer Bayern, Schleswig-Holstein, Thüringen und einige andere unterbelichtete Enklaven in Deutschland wie zum Beispiel das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und das Landgericht München II. Dort werden die aktuellen Geschäftsverteilungspläne wie eine Art Geheimdokument behandelt, also keine Zusendung per Mail und keine Veröffentlichung im Internet, man wird - wie in der DDR - Gründe dafür haben, sicher keine guten. Niemand soll hinter die Kulissen gucken können, so war es in der DDR und so ist es in Teilen des Rechtsnachfolgers der DDR, der heutigen BRD noch immer.
Dabei ist es bald in jeder winzigen deutschen Gemeinde völlig nornal, die dortigen Mitarbeiter namentlich im Internet zu benennen, so etwa in der an Frankfurt am Main angrenzenden Gemeinde 9000-Seelengemeinde Liederbach, dort findet man sogar den zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Wasserwerkes namentlich benannt - http://www.liederbach.eu/seite/de/gemeinde/143/-/Bauhof___Wasserwerk.html.
Ein paar Kilometer weiter, am Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter dem Präsidenten Dr. Roman Poseck, das einzige Oberlandesgericht in Deutschland, an dem kein namentlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet zu finden ist (Stand 26.02.2018), fühlt man sich an SED-Zeiten erinnert. Ob das nun am Präsidenten Dr. Roman Poseck liegt oder an wem auch immer, wir wissen es nicht. Vielleicht meint man dort im Angesicht einiger kleiner Wolkenkratzer, über den Wolken zu schweben, so dachte die Führungsriege in der DDR auch, wir wissen, es endete mit einem Desaster.
Zum Glück, es geht auch anders. Mittlwerweile veröffentlichen geschätzt ca. zwei Drittel aller Gerichte in Deutschland die Geschäftsverteilungspläne. Lobenswert die Situation in Nordrhein-Westfalen, dort sind die Internetseite der Gerichte im Vergleich zu Restdeutschland auf den besten Stand. Vielleicht sollte man die Bundesrepublik Deutschland auflösen und die Konkursmasse an Nordrhein-Westfalen anschließen. Nordrhein-Westfalen könnte sich dann umgehend für selbstständig erklären und die Aufnahme in der Europäischen Union und der UNO beantragen. Frankfurt am Main würde an Nordkorea verkauft. Der dortige Machthaber Kim-Jong-Il könnte dann standesgemäß im Gebäude des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main residieren. Ersta Amtshandlung: Dicke schwarze Vorhänge hinter alle Fenster des Gebäudes, damit keiner von draußen reinschauen kann.
26.02.2018
03.06.2015
Vertreter der bayerischen Justiz an der Spitze der Deutschen
Richterakademie / Bayerns Justizminister Bausback: "Lebenslanges Lernen ist auch
in der Justiz sehr wichtig!"
An der Spitze der Deutschen Richterakademie
steht seit 1. Juni 2015 wieder ein Vertreter der bayerischen Justiz. Der aus
Würzburg stammende Richter am Landgericht Dr. Stefan Tratz tritt heute in Trier
im Rahmen einer Feierstunde offiziell sein neues Amt an. Er folgt dem aus
Baden-Württemberg stammenden Ersten Staatsanwalt Dr. Rainer Hornung nach.
In seinem Grußwort anlässlich des feierlichen Amtswechsels unterstreicht der
bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback die große Bedeutung der
Deutschen Richterakademie für die überregionale Fortbildung aller Richter und
Staatsanwälte aus ganz Deutschland. "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz
sehr wichtig", so Bausback. "Keine andere Fortbildungseinrichtung für
Justizangehörige bietet so viele Tagungen zu so speziellen Fachthemen an. An der
Deutschen Richterakademie kann aber mehr als nur das juristische Wissen
aufgefrischt werden. Sie vermittelt vielmehr auch Kenntnisse auf Gebieten wie
der Politik und Wirtschaft. Und sie bietet den Justizmitarbeitern ein Forum,
sich länderübergreifend auszutauschen."
Bausback freut sich, dass ein
bayerischer Kandidat für das Amt des Direktors der Deutschen Richterakademie
ausgewählt wurde: "Ich sehe das auch als Vertrauensbeweis gegenüber dem
Freistaat Bayern". An Dr. Stefan Tratz gewandt erklärt der Minister: “Ich bin
fest davon überzeugt, dass Sie Ihre neuen Aufgaben mit Bravour erfüllen werden.
Ihre bisherigen Leistungen in Ihrer Justizkarriere lassen daran nicht den
geringsten Zweifel. Durch Ihren juristischen Sachverstand, Ihr
Verantwortungsbewusstsein, Ihr herausragendes Engagement und Ihre besondere
Kollegialität haben Sie stets auf ganzer Linie überzeugt. Für Ihre neuen
Aufgaben wünschen ich Ihnen viel Glück und Erfolg."
Dr. Stefan Tratz (42
Jahre) begann seine Laufbahn bei der bayerischen Justiz am 1. April 2001 am
Amtsgericht Aschaffenburg. Im Januar 2003 wechselte er an die Staatsanwaltschaft
Aschaffenburg, wo er bis Dezember 2005 tätig war. Anschließend wurde er zum
Richter am Landgericht Aschaffenburg ernannt, ehe er im Oktober 2013 an das
Landgericht Würzburg wechselte. Als Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare
konnte er bereits viel Erfahrung im Bereich der Aus- und Fortbildung sammeln.
Seit 1. Juni 2015 steht er als Direktor an der Spitze der Deutschen
Richterakademie.
https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/80.php
Kommentar Väternotruf:
Bayerns Justizminister Bausback: "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz sehr wichtig!" - wer hätte das gedacht, gut dass uns ein Mann von der CSU da sagt, sonst würden wir womöglich noch dumm sterben, und das kann ja niemand wollen, wie sollen wir dann in der Zukunft unsere Wahlstimme brav bei der CSU abgeben, damit uns diese Partei mit lehrreichen Allgemeinpläten die Langeweile nimmt, auf dass wir unsere Zeit nicht damit vertun, das GEZ-Staatsfernsehen gucken zu müssen.
Doch wie steht es mit der Umsetzung des Lebenslangen Lernens in der Justiz? Uns würde es schon reichen, wenn in der Justiz gelernt wird, so lange die dortigen Beamten noch im Amt sind. Zum Beispiel die Rechtspfleger, die wie im Mittelalter noch Briefpost versenden, grad so als ob das Internet noch nicht erfunden wäre. Oder die vielen Gerichte in Bayern, die es nicht schaffen oder schaffen wollen, die aktuell gültigen richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf die Website ihres Gerichtes zu stellen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger wie im Mittelalter nötigen, sich persönlich in der Geschäftsstelle des Gerichtes einzufinden und dabei wertvolle vom Steuerzahler bezahlte Arbeitsressourcen von Justizbeschäftigen in Anspruch nehmen müssen und die selbige mittelalterlich agierende Justiz dann rumjammert, sie wäre unterbesetzt. Das ganze erinnert an die DDR, wo ja auch alles unterbesetzt war aber auch sehr unterbelichtet. Der staatsbürokratische Sozialismus ist, wie man sieht nicht auf die DDR beschränkt, sondern ein Phänomen das auch der BRD einen Schleier von Grauschimmel verleiht.
OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 23. Februar 2006 · Az. 3 VAs 13/06
Informationen zum Urteil
Gericht:
OLG Frankfurt am Main
Datum:
23. Februar 2006
Aktenzeichen:
3 VAs 13/06
Typ:
Beschluss
Fundstelle:
openJur 2012, 27184
Verfahrensgang:
Tenor
Der Antrag wird auf Kosten des
Antragstellers verworfen.
Der Gegenstandswert wird auf 200,- Euro
festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller beantragte mit Schreiben vom
01.01.2006 bei dem Präsidenten des Landgerichts O1 Einsicht in den
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts "die Strafvollstreckungskammern
betreffend"durch Überlassung einer Kopie. Mit Schreiben vom 05.01.2006
teilte der Landgerichtspräsident dem Antragsteller mit, daß dieser Einsicht
in den Geschäftsverteilungsplan in der Form nehmen könne, daß entsprechende
Auszüge der Justizvollzugsanstalt O2 zur Verfügung gestellt werden, damit
ihm dort Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben werden kann; die Übersendung
von Kopien wurde abgelehnt.
Hiergegen wendet sich der Antragsteller
mit seiner als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wertenden
"Beschwerde", in der er unter anderem sinngemäß geltend macht, durch einen
unzulässigen Richterwechsel ausschließlich für den Buchstaben "..." sei ihm
der gesetzliche Richter entzogen worden. In einer auf ein weiteres Schreiben
des Landgerichtspräsidenten vom 24.01.2006 hin erfolgten Stellungnahme vom
27.01.2006 begründet er seinen Antrag ergänzend damit, daß die
Justizvollzugsanstalt in Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer
"Partei" und deswegen bei einer Einsichtnahme dort "Willkür absehbar" sei.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist gemäß §§ 23 ff. EGGVG
zulässig, insbesondere statthaft, da es sich bei der Gewährung von Einsicht
in die Besetzungsunterlagen des Gerichts um einen Justizverwaltungsakt auf
dem Gebiet der Strafrechtspflege handelt (vgl. LR-Böttcher, StPO, 25. A., §
23 EGGVG RN 7), der vorliegend auch zur Regelung eines Einzelfalls ergangen
ist.
Der Antrag hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Nach §
21e Abs. 9 EGGVG ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts grundsätzlich
in der von dem Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter bestimmten
Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer
Veröffentlichung bedarf es nicht. Die Vorschrift gewährt damit jedermann das
Recht zur Einsichtnahme des Geschäftsverteilungsplans (LR-Breidling, StPO,
25. A., § 21e GVG RN 82). Über den offengelegten Plan und die
Änderungsbeschlüsse ist zudem generell auf Antrag auch Auskunft zu geben,
sofern dem Antragsteller eine Einsichtnahme nicht möglich oder nicht
zuzumuten ist (Kissel, GVG, 4. A., § 21e RN 75). Ein darüber hinausgehender
Anspruch auf Anfertigung und Übersendung von Ablichtungen besteht dagegen
nicht (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. A., § 147 RN 6 f. [für den Fall der
Akteneinsicht] m. w. N.).
Das Recht des Antragstellers auf Einsicht
in den Geschäftsverteilungsplan wird vorliegend durch die Übersendung einer
Ausfertigung an die Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Einsichtnahme dort
hinreichend gewahrt. Konkrete Anhaltspunkte dafür, weshalb die Anstalt das
Einsichtsrecht "vereiteln" oder sonst willkürlich beeinträchtigen oder aus
welchem Grund die Einsichtnahme auf diesem Weg für den Antragsteller
unmöglich oder unzumutbar sein sollte, sind weder konkret vorgetragen noch
sonst ersichtlich. Ein Anspruch auf Übersendung von Kopien besteht daher
nicht.
Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 30 EGGVG, 30, 130
KostO.
Permalink:
http://openjur.de/u/297480.html
Kommentar Väternotruf:
Zuerst die gute Nachricht: "Über den offengelegten Plan und die Änderungsbeschlüsse ist zudem generell auf Antrag auch Auskunft zu geben, sofern dem Antragsteller eine Einsichtnahme nicht möglich oder nicht zuzumuten ist" so das OLG Frankfurt.
Und nun die schlechte Nachricht, warum überhapt so eine Geheimniskrämerei bei Hessischen, Thüringer und Bayerischen Gerichten? Die benehmen sich ja wie damals die SED. Der Bürger ist der Doofe und die Bürokratie sitzt auf dem Amtschimmel und schwingt die Peitsche. Schöne Neue Welt.
Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG)
§ 21e
(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.
(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.
(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.
(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.
(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.
(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.
(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.
(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21e.html
Geschäftsverteilungsplan
Das gute zuerst: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat für seine Gerichte bundesweit die beste Webpräsentation aufgebaut. Auf fast allen Internetseiten der Gerichte in Nordrhein-Westfalen ist der richterliche Geschäftsverteilungsplan abrufbar.
Ganz anders dagegen in Entwicklungsländern wie Schleswig-Holstein und Thüringen, wo man noch auf dem Stand der DDR kurz nach dem Mauerbau zu sein scheint.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main konkurriert offenbar mit dem Obersten Gericht der DDR um die Auszeichung informationsfeindlichstes Gericht in Deutschland.
Wird an einigen deutschen Gerichten wie eine geheime Verschlusssache behandelt. Bloß nicht im Internet veröffentlichen, da könnten sich die Bürgerinnen und Bürger ja unbürokratisch informieren, welche Richter für welche Angelegenheiten zuständig ist. Die Geheimniskrämerei von Teilen der bundesdeutschen Justiz erinnert an die DDR und ihren Geheimdienstchef Erich Mielke, bloß nicht die Bürger in die Lage versetzen, sich zu informieren. Drinnen im Gericht sitzen die Guten und verstecken sich, draußen sitzen die bösen Bürgerinnen und Bürger, blöd genug Steuern zu zahlen, von denen die Richterschaft lebt, und vor denen es sich zu tarnen gilt.
Das Versteckspielen an bundesdeutschen Behörden ist der ideale Nährboden für Fälle wie der des Gustl Mollath. Wo die Informationsunfreiheit herrscht, wird der Unrechtsstaat zur alltäglichen Gefahr und schließlich Realität.
Historisch ist das Versteckspiel in Sachen Geschäftsverteilungsplan erklärlich, befanden sich doch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Gerichte weitgehend in der Hand ehemaliger NS-Richter und NS-Staatsanwälte, die verständlicherweise kein Interesse hatten, dass sich jemand näher über sie informiert und womöglich auch noch Strafanzeige wegen Mord, Totschlag, Raub und Freiheitsberaubung gegen die von der Bundesrepublik Deutschland übernommenen NS-Beamten stellte. Der NS-Reflex scheint bis heute überdauert zu haben, besonders in Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und Thüringen.
Im Bundesland Schlesig-Holstein herrscht noch größtenteils finsterstes Informationsmittelalter. Hier sind möglicherweise Reste der SED mit einer Bootsladung Scheuklappen gestrandet und haben es sich in der dortigen Ministerialbürokratie gemütlich gemacht. Möglicherweise hängt das aber auch damit zusammen, dass die Naziherrschaft in Schleswig-Holstein am längsten dauerte und sich heute der Geist des NS-Regimes nicht nur im Treppenhaus des Landgerichts Flensburg justizieller Aufmerksamkeit erfreut.
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html
Das Design der Internetseiten der Gerichte in Schleswig-Holstein ist fern von gut und böse, womöglich hatte das Justizministerium kein Geld und beauftragte auf Kosten der deutschen Steuerzahler/innen nordkoreanische Dilettanten mit der Gestaltung einer Website.
Die Informationsunfreitheit bei den Bayern muss sicher auch nicht wundern, erst Niederschlagung der Münchner Räterepublik und dann Aufmarschraum für die Nationalsozialisten: "Bayern entwickelte sich nach der blutigen Niederschlagung der Räterepublik zur konservativ-nationalistischen „Ordnungszelle“ im Deutschland der Weimarer Republik, in der die „Brutstätten“ des Nationalsozialismus entstanden.[1] - https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnchner_R%C3%A4terepublik
Ein Hauch von Monarchie weht auch heute noch durch Bayern, wen wunderts da, das auf den Internetseiten der Amtsgerichte die Geschäftsverteilungspläne nicht eingestellt sind, der Bürger soll dumm bleiben, Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, wählt CSU, dann bleibt ihr dumm.
Viel Finsternis im Königreich Bayern, das kann auch an der jahrlangen Herrschaft der CSU und der Monarchiegläubigkeit der Bayern liegen. Der CSU-Filz ist mit der Amigoaffäre geradezu sprichwörtlich geworden. http://de.wikipedia.org/wiki/Amigo-Aff%C3%A4re. Viele bayerische Wählerinnen und Wähler sind allerdings von Blindheit geschlagen oder leiden an Gedächtnisschwund. Da hilft wohl nur eine Bildungsreise nach Mecklenburg-Vorpommern, wo es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlicht werden. Bayern wird bei dieser Gangart wohl eines Tages enden wie das alte Rom, von den Barbaren überrannt, weil dick und fett gefressen, überheblich und unwillig zur Veränderung.
Immerhin, auch in Bayern ist die CSU-Informationsblockade am bröckeln. So veröffentlichen das Amtsgericht Aichach, Amtsgericht Dillingen und das Amtsgericht Lennestadt ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet. Auf kurz oder lang, werden sich dem andere Gerichte in Bayern anschliessen und die alten informationsfeindlcihen CSU-Seilschaften, die die derzeitige Informationsblockade in Bayern zu verantworten haben, werden nach und nach ihre Vorherrschaft verlieren.
In Hessen herrscht die Geheimniskrämerei sogar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, offenbar verwechselt sich die dortige Justiz mit einer der vielen Banken, an denen das Bankgeheimnis hoch gehalten wird. Seltsamer Weise ist auch Sachsen-Anhalt und Thüringen von der Abschottungspolitik schwer betroffen, offenbar haben die dortige Bürger nur die SED gegen die bundesdeutsche Bürokratie ausgetauscht, ohne dass sich ansonsten mental etwas geändert hätte.
In Thüringen hat die jahrzehntelange SED-Herrschaft ähnlich grausame Spuren hinterlassen wie in Bayern die CSU-Herrschaft. Auch hier werden die Geschäftsverteilungspläne geheim gehalten (lobenswerte Ausnahmen am Amtsgericht Jena und OLG Jena). Gegen so viel alberner bürgerdistanzierter Geheimniskrämerei helfen wohl nur noch energische Maßnahmen im Geiste Wikileaks - http://de.wikipedia.org/wiki/Wikileaks oder besser noch ein Machtwort vom Justizminister, doch was dürfen wir von diesem in Bayern als CSU-Mitglied schon erwarten.
"Wir begrüßen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
..."
Justiz soll nicht abschrecken. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen.
Der Minister
Prof. Dr. Winfried Bausback"
19.11.2013
"Justiz soll nicht abschrecken", so posaunt es aus München, mit ihrer Geheimhaltungspolitik macht die Justiz aber genau das, in Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen in besonders abschreckender Weise. Doch die Informationsfreiheit ist auf Dauer auch nicht in den rückständigen kaiserlich-königlichen Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen aufzuhalten.
Auch in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist es um die Informationsfreiheit nicht gut bestellt. Fortschritte sind an einigen Gerichten zu verzeichnen. Diese versenden immerhin auf Anfrage den aktuellen Geschäftsverteilungsplan per Mail oder haben ihn gelegentlich auch ins Internet gestellt, so z.B. das Amtsgericht Bad Schwalbach. Absolut daneben dagegen das Oberlandesgericht Frankfurt Main, hier herrscht tiefste Informationsunfreiheit, womöglich meint man dort, das Bankgeheimnis würde sich auch auf den Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main beziehen. Eigentlich lernt man schon in der Schule den Unterschied zwischen einer Bank und einem Gericht. Das muss wohl jemand geschlafen habe und ist seitdem nicht aufgewacht, sozusagen im Dauerkoma.
Überwiegend vorbildlich in Sachen Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne dagegen die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Im Bundesland Sachsen-Anhalt sind Verbesserungen in Richtung Informationsfreiheit feststellbar, eine Reihe von Gerichte haben ihre Geschäftsverteilungspläne ins Internet gestellt oder senden diese auf Anfrage zu, andere Gerichte wie etwa das Amtsgericht Dessau-Roßlau treten dagegen auf die Bremse, so dass man meinen könnte, Margot Honecker wäre Patentante des Gerichtes.
Wollen wir hoffen, dass die informationsfeindlichen deutschen Gerichte bald nach Nordkorea oder in die Türkei verkauft werden. Da können sie sich in Dunkelheit hüllen und bekommen als Dank dafür vom Großen Führer den Kim-Il-Sung oder vom Genossen Erdogan Gedenkorden.
Es gibt zum Glück auch gegenteilige Tendenzen, so etwa in den Bundesländern Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, wobei Nordrhein-Westfalen auch die beste einheitlich gestaltetet Internetpräsenz für seine Gerichte hat, auf denen man den aktuellen Geschäftsverteilungsplan unkompliziert findet. In Hamburg ist man auch um Bürgerfreundlichkeit bemüht, hab aber offenbar mit der Gestaltung der Internetetseiten eine Firma beauftragt, die den linken und den rechten Fuß nach einer Operation falsch angenäht bekommen hat, dementsprechend schwer ist es, auf den Internetseiten der Hamburger Gerichte den verdeckten Geschäftsverteilungsplan zu finden.
Bei den Staatsanwaltschaften ist es um die Informationsfreiheit noch schlechter gestellt. Wenn überhaupt was zum Thema Geschäftsverteilungsplan gesagt wird, dann um sich herauszureden, warum der nicht veröffentlicht wird:
"Von einer Veröffentlichung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans wird abgesehen, weil dieser Änderungen unterliegt und auch - anders als beim gesetzlichen Richter - ein anderer als der zunächst zuständige Staatsanwalt mit den Ermittlungen betraut werden kann." - http://www.staatsanwaltschaft-heidelberg.de/pb/,Lde/1222724 (06.01.2014)
Na das ist ja eine simple Argumentation. Zum einen ändern sich auch die bearbeitenden Richter, sei es auf Grund von Urlaub, Krankheit, Arbeitsüberlastung, Abordnung, etc. pp. Und zum anderen wollen die Bürgerinnen und Bürger ganz einfach mal wissen, wer da im Grundsatz für welche Abteilung zuständig ist. Schließlich ist eine Staatsanwaltschaft ja keine Geheimorganisation, sondern ein im Interesse der Bürgerinnen und Bürger arbeitender Dienstleistungsbetrieb. Da sollten die Bürgerinnen und Bürger auch wissen, wer ihr Dienstleister ist. Schließlich zahlen sie ja als Steuerbürger/innen auch deren Gehälter.
Einige wenige Staatsanwaltschaften gibt es, die auf ihrer Internetseite wenigstens die Oberstaatsanwälte angeben, so bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine Abteilungsübersicht mit Namensnennung - Stand vom 26.11.2014 - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22937&article_id=81099&_psmand=165
Zum Glück ist die Informationsfreiheit letztlich nicht aufhaltbar, auch wenn es in Teilen der deutschen Justiz wie früher beim Honecker üblich ist, auf Informationssperren zu beharren und die Bürgerinnen und Bürger für dumm zu verkaufen. Als unverzichtbares Merkmal einer demokratischen Gesellschaft, wird sich letztlich auch die ihrem Wesen nach konservative Justiz nicht verschließen können. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Gerichte von Gesetzes wegen verpflichtet werden, die vollständigen Geschäftsverteilungspläne im Internet bereit zu halten.
Nachstehend finden Sie eine Liste von Gerichten, die die Informationsfreiheit ernst nehmen und Gerichte, die die Informationsfreiheit behindern. Unsere Liste wird laufend aktualisiert, so dass es sein kann, dass zwischenzeitlich ein Gericht beginnt, die Informationsfreiheit ernst zu nehmen und den richterlichen Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht hat. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Nachricht, so dass wir eine Aktualisierung vornehmen können.
Informationsfreiheit oder Geheimniskrämerei im DDR-Stil an den deutschen Gerichten, das ist hier die Frage.
Geschäftsverteilungspläne an deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
a) Zuerst die bundesdeutschen "DDR-Gerichte" ohne Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes im Internet - dafür ausgezeichnet vom Väternotruf mit dem Ehrenbanner "Walter Ulbricht: Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten oder den Bürgerinnen und Bürgern Informationen vorzuenthalten".
Informationsfreiheit an den genannten Gerichten massiv eingeschränkt - Geschäftsverteilungsplan im Internet
- nicht veröffentlicht
- auf Anfrage nicht zugeschickt bekommen
- Zusendung verweigert.
Die Vermutung, es gäbe an den betreffenden Gerichten etwas zu verbergen, liegt nah.
Walter Ulbricht übernimmt Ehrenvorsitz am Amtsgericht ...: Niemand hat die Absicht um das Amtgericht ... eine Mauer zu errichten und den Bürgerinnen und Bürgern den ungehinderten Einblick in den Geschäftsverteilungsplan zu verweigern.
"... och Erich
ey, bist Du denn wirklich so ein sturer Schrat warum läßt Du mich nicht
singen im Arbeiter- und Bauernstaat? - Udo Lindenberg
Amtsgericht Aalen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 22.05.2013. Abweisende Anwort vom Amtsgericht Aalen am 27.05.2013. Erneute Anfrage am 30.01.2014. Erneut abweisende Antwort. Erneute Anfrage am 16.07.2015, Erneute Anfrage am 23.08.2016). Das Amtsgericht Aalen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Achern - Bundesland Nordrhein-Westfalen (Abweisende Antwort vom Amtsgericht Achern am 27.04.2016). Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Achim - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 06.06.2013, 01.07.2013, 21.08.2013 und 03.02.2014)
Amtsgericht Altenburg - Bundesland Thüringen (angefragt am 21.08.2013, ausweichende Anwort am 05.09.2013. 30.06.2014 und 02.10.2017 immer noch kein Geschäftsverteilungsplan auf der Internetseite des Amtsgerichtes - Thüringen das Land der Tiefschläfer. Erneute Anfrage am 30.06.2014. Erneute Anfrage am 29.09.2016 - abwehrende Antwort am 19.10.2016). Erneute Anfrage am 04.02.2021. Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
21.08.2013. 05.09.2013 Antwort vom Amtsgericht Altenburg - stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Altenburg Reichenbach: "... mit ihrem vorerwähnten Schreiben bitten Sie um Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans unseres Hauses. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Geschäftsverteilungspläne aus organisatorischen wie Kostengründen grundsätzlich nicht versenden. Sie haben aber selbstverständlich die Möglichkeit, den Geschäftsverteilungsplan in der Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen."
Nun, da haben wir leider kein Verständnis, 500 Millionen Euro Steuergelder verschwendet der Bund für eine militärisch nicht nutzbare Drohne und das soll es der Leitung des Amtsgerichtes Altenburg angeblich nicht möglich sein, den Geschäftsverteilungsplan kostenlos per Mail an uns zu senden?
Amtsgericht Amberg - Bundesland Bayern (angefragt am 27.07.2014. Erste ausweichende Antwort am 29.07.2014. Erneut angefragt am 01.08.2016, ausweichende Anwort am 09.08.2016. Erneute Anfrage am 26.10.2017, abwehrende Anwort vom Amtsgericht am 27.10.2017) - Das Amtsgericht Amberg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Ansbach - Bundesland Bayern (angefragt am 05.09.2014. Abwehrende Antwort am 10.09.2014. Erneute Anfrage am 12.10.2016) - Das Amtsgericht Ansbach wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Aschaffenburg - Bundesland Bayern (angefragt am 04.01.2013. Wegen fehlender Zusendung erneute Anfrage am 05.01.2014. Ablehnung der Zusendung durch das Amtsgericht ohne Begründung am 08.01.2014. Erneute Anfrage am 18.11.2016) - Das Amtsgericht Aschaffenburg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Aschersleben - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 28.11.2014 - keine Antwort. Erneute Anfrage am 28.11.2016, abwehrende Antwort vom Amtsgericht Aschersleben am 15.12.2016) - Das Amtsgericht Aschersleben wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Aue - Bundesland Sachsen - Das Amtsgericht Aue wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Auerbach - Bundesland Sachsen (angefragt am 06.12.2016, abwehrende Anwort durch die Direktorin des Amtsgerichs Auerbach Bahlmann am 06.12.2016) - Das Amtsgericht Auerbach wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Augsburg - Bundesland Bayern (angefragt am 23.03.2013 - offenbar keine Reaktion, erneute Bitte um Zusendung am 26.12.2016, abwehrende Antwort am 03.01.2017). Das Amtsgericht Augsburg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Aurich - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 01.11.2011 - offenbar keine Reaktion, erneute Bitte um Zusendung am 24.03.2013 - offenbar keine Reaktion. Erneute Anfrage am 26.12.2016) - Das Amtsgericht Aurich wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Backnang - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 18.07.2016) - Das Amtsgericht Backnang wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Baden-Baden - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 11.04.2016, offenbar keine Antwort. Erneut angefragt am 29.12.2016) - das Amtsgericht Baden-Baden wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bad Gandersheim - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 13.08.2014, offenbar keine Antwort. Erneute Anfrage am 31.12.2016) - das Amtsgericht Bad Gandersheim wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bad Kissingen - Bundesland Bayern (angefragt am 25.02.2014. Vorläufige Antwort vom Amtsgericht vom 04.03.2014. Erneute Anfrage am 08.06.2017)
Amtsgericht Bad Kreuznach - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 11.06.2013 - keine Rückmeldung. Erneute Anfrage am 05.05.2014, ausweichende Antwort am 07.05.2014. 13.05.2014 und 13.06.2014: Angebot der Zusendung auf dem Postweg, womöglich auch noch mittels Postkutsche, grad so als ob das Internet noch nicht erfunden wäre.)
Amtsgericht Bad Mergentheim - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 21.06.2017) - Das Amtsgericht Bad Mergentheim wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale - Bundesland Bayern (angefragt am 26.07.2014) - Das Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bad Waldsee - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 23.12.2018) - Das Amtsgericht Bad Waldsee wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bayreuth - Bundesland Bayern (Erste Anfrage am 01.07.2013 - anscheinend keine Antwort. Erneute Anfrage am 19.07.2018 - abwehrende Antwort vom Amtsgericht) - das Amtsgericht Bayreuth wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bernburg - Bundesland Sachsen-Anhalt - Das Amtsgericht Bernburg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 21.10.2013, Rückmeldung vom Amtsgericht am 23.10.2013 - Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes per Mail wäre gegen "Kostenerstattung" in Höhe von 3,00 € möglich, will das Land Sachsen-Anhalt hier seine maroden Landeskassen auffüllen? Weitere Rückmeldung vom Amtsgericht am 28.10.2013: man könne ja auch zu Amtsgericht fahren und dort kostenlos Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan schauen. Also liebe Münchener, dann mal auf nach Bitterfeld-Wolfen und kostenlos Einblick nehmen, die Fahrkarte für 100 € werdet ihr wohl noch haben, seid ja reich genug)
Amtsgericht Böblingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 16.06.2014. Ablehnende Antwort ohne Begründung am 23.06.2014. Erneute Anfrage am 09.07.2016, erneute Anfrage am 04.06.2017) - das Amtsgericht Böblingen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Braunschweig - Bundesland Niedersachen (angefragt am 24.10.2017, abwiegelnde Antwort am 07.06.2017, Ablehnung im Auftrag des Präsidenten am Amtsgicht Brauschweig Ingo Michal Groß am 12.06.17) - das Amtsgericht Braunschweig wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bremervörde - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 14.01.2014, abwehrende Antwort vom Amtsgericht am 14.01.2014, erneute Bitte um Zusendung am 15.01.2014)
Amtsgericht Burg - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 22.04.2013. Keine Antwort vom Amtsgericht Burg. Daher erneute Anfrage am 19.10.2013, wieder keine Antwort. Daher erneute Anfrage am 20.05.2014. Womöglich herrscht in Burg die Schlafkrankheit, das würde jedenfalls einiges erklären)
Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 08.10.2013 - keine Antwort. Erneut angefragt am 13.08.2014)
Amtsgericht Dachau - Bundesland Bayern (Anfrage am 12.06.2013. Antwort von Amtsgerichtdirektor Sonnabend am 13.06.2013 frei nach dem Motto: Die Informationspolitik der DDR hat sich in Dachau bewährt. Daher erneute Anfrage am 24.07.2013)
Amtsgericht Dannenberg - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 07.01.2015, ablehnende Antwort im Walter Ulbricht Stil am 14.01.2015)
Amtsgericht Daun - Bundesland Rheinland-Pfalz - das Amtsgericht Daun wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Dessau-Roßlau - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 25.10.2013. Erste Rückmeldung vom Amtsgericht am 29.10.2013 ohne Zusendung Geschäftsverteilungsplan. Zweite Rückmeldung vom Amtsgericht am 30.10.2013 mit bürokratischem Vortrag. Dritte Rückmeldung vom Amtsgericht am 01.11.2013 mit Basta-Vortrag. 01.11.2013: auf der Internetseite des Amtsgerichts Dessau-Roßlau ist noch nicht einmal der Direktor des Amtsgerichtes aufgeführt, hoffentlich ist der im Handbuch der Justiz 2012 als Direktor aufgeführte Dr. Ulrich Bauer nicht verlorengegangen.
Amtsgericht Diepholz - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 02.11.2013)
Amtsgericht Eschwege - Bundesland Hessen - fehlt qm 26.05.2022
Amtsgericht Forchheim - Bundesland Bayern (angefragt am 09.03.2015, absurde Antwort vom 10.03.2015 und 07.04.2015 - Nordkorea lässt grüßen)
Amtsgericht Frankenthal - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Frankfurt am Main - Bundesland Hessen (Anfrage vom 24.04.2013. Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes per Mail wird verweigert. Ausführlicher Schriftverkehr mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main siehe unten. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Frankfurt am Main ein Fremdwort zu sein. Die DDR und der Genosse Erich Honecker lassen grüßen. Erneute Anfrage am 28.04.2016. Neue Besen kehren gut, heißt es - nd, da sind wir mal gespannt, ob das auch auf das Amtsgericht Frankfurt am Main im Tal der Ahnungslosen zutrifft. 29.04.2016: Antwort vom Amtsgericht, die wollen nur per Post versenden und dafür vom Bürger 6,00 € abkassieren. Typisch Frankfurt am Main, Kapitalismus pur, alles dreht sich um Geld - das Informationsinteresse der steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger muss sich hinter der schnöden Kapitalismusfahne brav in Reih und Glied einreihen. Armes Teutschland. Ausführlich siehe unten. 09.05.2016: Erneute Bitte um Zusendung des Geschäftsverteilungplans per Mail abgewehrt vom Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main Erich Fischer persönlich, nur gut, dass wir nicht an Erich Honecker geschrieben haben, da wäre es wohl noch restriktiver ausgefallen. Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Freyung - Bundesland Bayern - das Amtsgericht Freyung wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Fürstenwalde - Bundesland Brandenbur
g - das Amtsgericht Freyung wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - Bundesland Bayern (angefragt am 16.07.2016, abwehrende Antwort am 04.08.2016) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Geestland - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 08.05.2015, abgewiegelt am 13.05.2015 - Nordkorea lässt grüßen. Erneute Anfrage am 26.03.2017, abgewiegelt am 27.03.2017) - Das Amtsgericht Geestland wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Gemünden - Bundesland Bayern (angefragt am 23.04.2013 - abweisende Antwort. 01.06.2016 erneute Anfrage - irgendwann muss die Finsterniss am Amtsgericht Gemünden ja mal zu Ende gehen)
Amtsgericht Goslar - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 18.03.2016)
Amtsgericht Hamburg-Sankt Georg - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hameln - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 16.07.2016, abwehrende und absurde Anwort am 18.07.2016 und 31.08.2016) - Das Amtsgericht Hameln wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Haßfurt - Bundesland Bayern (angefragt am 31.10.2011, 07.03.2013 und 12.04.2013 - keine Antwort, offenbar alle im bayerischen Dauerschlaf)
Amtsgericht Hersbruck - Bundesland Bayern (angefragt am 21.10.2014. Abwehrende Antwort vom Amtsgericht Herbruck am 21.10.2014)
Amtsgericht Hildburghausen - Bundesland Thüringen (angefragt am 04.04.2014, 04.09.2024) - Das Amtsgericht Hildburghausen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Hof - Bundesland Bayern (angefragt am 16.07.2015. Abweisende Antwort vom Amtsgericht Hof am 16.07.2015 - sogenannter Walter Ulbricht-Reflex: "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen")
Amtsgericht Horb - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 11.10.2013, Zusendung am 22.10.2013. Erneute Anfrage am 21.07.2017, ausweichende Antwort am 27.07.2017) - das Amtsgericht Horb wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Hünfeld - Bundesland Hessen (angefragt am 25.06.2014)
Amtsgericht Husum - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 05.12.2014)
Amtsgericht Ingolstadt - Bundesland Bayern (angefragt am 02.11.2017, abwehrende Antwort von der Direktorin des Amtssgerichtes Deneke-Stoll am 03.11.2017. Das Amtsgericht Ingolstadt vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Kandel - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 02.06.2013. Rückmeldung vom Amtsgericht Kandel am 03.06.2013, erneut angefragt am 25.10.2013)
Amtsgericht Kelheim - Bundesland Bayern (angefragt am 08.11.2013. Rückmeldung vom Amtsgericht Kelheim am 11.11.2013. Erneute Anfrage am 20.11.2013 mit der Bitte um kostenlose Zusendung per Mail. 25.11.2013: abweisende Mitteilung durch den Geschäftsleiter des Amtsgerichts Kelheim. Erneute Anfrage am 15.10.2017, erneute Ablehnung am 19.10.2017) - Das Amtsgericht Kelheim wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Kempten - Bundesland Bayern - (angefragt am 27.12.2014) - Das Amtsgericht Kempten wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Kenzingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Kiel - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 24.07.2013, Zusendung am 24.07.2013. Erneut angefragt am 16.02.2017, abwehrende Antwort am 28.02.2017) - Das Amtsgericht Kiel wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Kirchheim unter Teck - Bundesland Baden-Württemberg - noch nicht einmal der Direktor des Amtsgerichtes ist namentlich aufgeführt. Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Koblenz - Bundesland Rheinland Pfalz - Das Amtsgericht Kiel wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Köthen - Bundesland Sachsen-Anhalt - Das Amtsgericht Köthen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Kulmbach - Bundesland Bayern (angefragt am 11.03.2015, abwehrende Antwort am 11.03.2015)
Amtsgericht Lahnstein - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Leonberg - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 13.02.2015. Antwort vom Amtsgericht vom 26.02.2015. Väternotruf bietet draufhin großzügig Weiterbildung zum Thema Schrift an.)
Amtsgericht Mainz - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 03.09.2013, Zusendung per Mail am 03.09.2013. Das hätten wir kaum zu hoffen gewagt. Allerdings hat sich seit dem Antritt des neuen Amtsgerichtsdirkektor Matthias Scherer wohl eher verschlechtert, auf unsere Anfrage vom vom 12.06.2017 erhalten wir von ihm am 16.06.2017 nur eine merkwürdig kryptische Antwort, die letztendlich wohl darauf hinausläuft uns den Geschäftsverteilungsplan nicht unbürokratisch zusenden zu wollen. Das Amtsgericht Mainz wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Melsungen - Bundesland Hessen (angefragt am 19.04.2015, abwehrende Antwort am 21.04.2015)
Amtsgericht Memmingen - Bundesland Bayern (angefragt am 25.11.2013, ausweichende Antwort am 26.11.2013)
Amtsgericht Montabaur - Bundesland Rheinland-Pfalz
- Das Amtsgericht Montabaur wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.Amtsgericht Mühldorf - Bundesland Bayern (angefragt am 26.03.2013, erneute Anfrage am 06.08.2013)
Amtsgericht Müllheim - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 26.08.2016, abwehrende Antwort am 12.09.2016) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Münsingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 07.06.2015)
Amtsgericht Nagold - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 19.10.2020, Ablehnung am 21.10.2020, seltsame Antwort vom Direktor des Amtsgericht Gawronski vom 27.10.2020, Antwort darauf am 28.10.2020)
Amtsgericht Nordhorn - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 31.10.2015, Zusendung verweigert am 04.11.2015)
Amtsgericht Obernburg - Bundesland Bayern (angefragt am 23.03.2013)
Amtsgericht Oberndorf - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Offenbach - Bundesland Hessen
- Das Amtsgericht Offenbach wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 12.02.2014. Verweigerung einer Zusendung am 14.02.2014)
Amtsgericht Osterode am Harz - Bundesland Niedersachsen - angefragt am 17.05.2015 - Das Amtsgericht Osterorde wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Pirna - Bundesland Sachsen - Das Amtsgericht Pirna wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Plauen - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Plön - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 11.06.2013)
Amtsgericht Pößneck - Bundesland Thüringen (angefragt am 15.03.2014 - keine Antwort. Erneut angefragt am 03.09.2016)
Amtsgericht Ravensburg - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 28.07.2013, Zusendung am 30.07.2013. Erneut angefragt am 10.06.2017) - Das Amtsgericht Ravensburg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Remscheid - Bundesland Nordrhein-Westfalen - Das Amtsgericht Remscheid wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Schwalmstadt - Bundesland Hessen (angefragt am 20.04.2015)
Amtsgericht Schwandorf - Bundesland Bayern (angefragt am 15.10.2016, abwehrende Antwort am 19.10.2016) - Das Amtsgericht Schwandorf wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet. 27.09..2019: erneute Verleihung der "Roten Laterne".
Amtsgericht Sangerhausen - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 14.06.2018 - abwehrende Antwort am 22.06.2018) - das Amtsgericht Sangerhausen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Seesen - Bundesland Niedersachsen - das Amtsgericht Seesen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Sigmaringen - Bundesland Baden-Württemberg - das Amtsgericht Sigmaringen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Singen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 10.05.2013 - abweisende Antwort vom Amtsgericht. Erneute Anfrage am 22.01.2018.
Amtsgericht Soltau - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 07.01.2015 - offenbar keine Anwort vom Amtsgericht Soltau. Erneut angefragt am 07.10.2016, abwehrende Antwort am 25.10.2016) - Das Amtsgericht Soltau wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Sonneberg - Bundesland Thüringen - Das Amtsgericht Kiel wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Sonthofen - Bundesland Bayern (angefragt am 17.06.2013, ausweichende (abweisende) Antwort am 18.06.2016 durch den Direktor am Amtsgericht Reichert. Erneute Anfrage am 07.12.2016 - offenbar keine Antwort. Erneute Anfrage am 07.10.2018)
Amtsgericht Springe - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 23.04.2016. Abwehrende Antwort vom Amtsgericht Springe am 29.04.2016 mit völlig absurder Begründung. Dann noch einen Nachschlag von Direktorin am Amtsgericht Springe Frau Kronsbein-Weiß, natürlich ohne Begründung, wozu sollte sich eine niedersächische Amtsgerichtsdirektori auch mit Begründungen rumplagen.)
Amtsgericht Stadtroda - Bundesland Thüringen (angefragt am 22.10.2013, Zusendung mit Post mit Datum vom 18.11.2013, warum einfach, wenn es auch umständlich geht. Erneut angefragt am 13.07.2016, ausweichende Antwort am 18.07.2016)
Amtsgericht Stendal - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 25.05.2014, ausweichende Antwort am 26.05.2014)
Amtsgericht Suhl - Bundesland Thüringen (angefragt am 27.03.2014. Erneut angefragt am 20.06.2017) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Syke - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Tettnang - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 22.04.2013. Erneute Anfrage am 04.07.2013. Erneute Anfrage am 21.01.2014)
Amtsgericht Tostedt - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 06.04.2013. Erneut angefragt am 24.11.2013 - ewig kann in Tostedt doch nicht Winter sein)
Amtsgericht Traunstein - Bundesland Bayern (angefragt am 21.12.2014, erneute Anfrage am 20.02.2017) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Ulm - Bundesland Baden-Württemberg - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 09.10.2015. Verweigerung einer Zusendung am 12.10.2015) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Wangen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Weilheim - Bundesland Bayern (angefragt am 27.07.2016, abwehrende Antwort mit absurder Argumentation am 29.07.2016) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Amtsgericht Wennigsen - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 23.08.2016, abwehrende Antwort am 30.08.2016)
Amtsgericht Winsen - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 24.03.2013, Verweigerung einer Zusendung am 11.04.2014)
Amtsgericht Zeven - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 20.01.2015. Mail vom Amtsgericht am 13.03.2015: Zusendung per Post - wie im Mittelalter - in Aussicht gestellt)
Landgericht Bayreuth - Bundesland Bayern (angefragt am 20.07.2017, abwehrende Anwort am 21.07.2017) - das Landgericht Bayreuth wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Landgericht Heidelberg - Bundesland Baden-Württemberg - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Hof - Bundesland Bayern (angefragt am 16.06.2015. Abwehrende Antwort vom Landgericht Hof am 19.06.2015) - das Landgericht Hof wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Landgericht Kempten - Bundesland Bayern
Landgericht Kiel - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 30.01.2014, Antwort vom 30.01.2014 und 11.02.2014: Für Übersendung soll Geld bezahlt werden. Steuerzahler sollen zwei Mal bezahlen)
Landgericht Memmingen - Bundesland Bayern (angefragt am 05.02.2016. Abwehrende Antwort am 11.02.2016)
Landgericht Mühlhausen - Bundesland Thüringen
Landgericht München II - Bundesland Bayern (angefragt am 10.03.2014. Abwehrende Antwort am 11.03.2014. Erneute Anfrage am 28.07.2016) - das Landgericht München II wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Bundesland Hessen. (Angefragt am 24.04.2013. Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes per Mail wird verweigert. Ausführlicher Schriftverkehr dazu siehe unten. Ausführlich dazu siehe unten. Antwort vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main siehe unten. Informationsfreiheit scheint am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Fremdwort zu sein. Die DDR lässt grüßen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist das einzige Oberlandesgericht in Deutschland, das keinen Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht, bzw. dem Väternotruf auf Anfrage die Zusendung per Mail verweigert. Man sollte dem Gericht und seinem Präsidium für die beispielhafte und hartnäckige Informationsblockade das Ehrenbanner des ZK der SED verleihen. Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Dr. Roman Poseck. Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Arbeitsgericht Brandenburg - Bundesland Brandenburg
Finanzgericht Hamburg - Bundesland Hamburg - nur in rudimentärer Form im Internet veröffentlicht, vermutlich aus Angst vor nordkoreanischen Spionen und Diversanten
Finanzgericht München - Bundesland Bayern
Sozialgericht Cottbus - Bundesland Brandenburg
Sozialgericht Lüneburg - Bundesland Niedersachsen (05.05.2023)
Sozialgericht Nürnberg - Bundesland Bayern (angefragt am 05.01.2014 - keine Antwort. Erneute Anfrage am 09.11.2016, abwehrende Antwort am 23.11.2016) - Ausgezeichnet vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit.
Sozialgericht Potsdam - Bundesland Brandenburg
Bayerisches Landessozialgericht - Bundesland Bayern (angefragt am 07.10.2013, erneut angefragt am 17.07.2017) - Das Bayerische Landessozialgericht wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Bundesland Niedersachsen - angefragt am 29.10.2018 - Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Sächsisches Landessozialgericht - Bundesland Sachsen
Verwaltungsgericht Bayreuth - Bundesland Bayern
Verwaltungsgericht Hannover - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 19.08.2017. Abwehrende Antwort vom 23.08.2017) - Das Verwaltungsgericht Hannover wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Verwaltungsgericht Weimar - Bundesland Thüringen 26.02.2021) - Das Verwaltungsgericht Weimar wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Verwaltungsgericht Wiesbaden - Bundesland Hessen
b) Geschäftsverteilungsplan im Internet nicht zu finden oder veraltet und deshalb angefordert.
Bei Nichtantwort nach zwei Wochen ist davon auszugehen, dass man an dem betreffenden Gericht das Licht der Öffentlichkeit scheut, wie der Teufel das Weihwasser oder schlichtweg ignorant ist.
Amtsgericht Biberach - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 06.01.2014)
Amtsgericht Biedenkopf - Bundesland Hessen (angefragt am 06.11.2015)
Amtsgericht Brake - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 08.11.2014 - offenbar keine Antwort. Erneute Anfrage am 04.02.2018) - Das Amtsgericht Brake wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Bühl - Bundesland Baden-Württemberg
(angefragt am 25.01.2015)
Amtsgericht Burgdorf - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 17.04.2014)
Amtsgericht Buxtehude - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 06.01.2014)Amtsgericht Calw - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 03.01.2014, anscheinend keine Antwort. erneute Anfrage am 22.20.2017) - das Amtsgericht Calw wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Celle - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 28.10.2013)
Amtsgericht Crailsheim - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 07.04.2015)
Amtsgericht Diez - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 05.11.2019)
Amtsgericht Döbeln - Bundesland Sachsen (angefragt am 22.01.2014. Erneute Anfrage am 10.10.2016)
Amtsgericht Ebersberg - Bundesland Bayern (angefragt am 22.12.2014)
Amtsgericht Eggenfelden - Bundesland Bayern (angefragt am 14.10.2013. Keine Antwort vom Amtsgericht Eggenfelden, offenbar in den Tiefschlaf gefallen, daher erneute Anfrage am 19.09.2015)
Amtsgericht Einbeck - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 13.08.2014)
Amtsgericht Eisenach - Bundesland Thüringen (angefragt am 02.08.2016)
Amtsgericht Elze - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 05.03.2015)
Amtsgericht Freising - Bundesland Bayern (angefragt am 23.05.2015)
Amtsgericht Fürth - Bundesland Bayern (Erste Anfrage am 07.05.2013 - keine Rückmeldung. Zweite Anfrage am 23.08.2013 - keine Rückmeldung. Dritte Anfrage am 27.05.2014. Wird am Amtsgericht Fürth monatelang gestreikt? Das kennt man ja sonst nur von den französischen Eisenbahnern)
Amtsgericht Fürth (Odenwald) - Bundesland Hessen (angefragt am 27.05.2014)
Amtsgericht Gardelegen - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 18.05.2016)
Amtsgericht Gera - Bundesland Thüringen (angefragt am 07.12.2015)
Amtsgericht Geislingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 23.12.2013, erneut angefragt am 31.05.2015)
Amtsgericht Göppingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 15.08.2017)
Amtsgericht Gotha - Bundesland Thüringen (angefragt am 01.07.2015 - offenbar keine Antwort, erneut angefragt am 05.07.2018)
Amtsgericht Greiz - Bundesland Thüringen (angefragt am 28.10.2014)
Amtsgericht Günzburg - Bundesland Bayern (angefragt am 22.05.2015, abwehrende Antwort vom Amtsgericht am 26.05.2015) - am 22.05.2015 wurde uns allerdings der Geschäftsverteilungplan mit Stand vom 01.04.2015 von einem außerhalb der Justiz stehenden guten Menschen per Mail übersandt. Da fragt man sich, ob das Amtsgericht Günzburg nicht privatisiert werden sollte, denn auf die bayerische Staatsbürokratie kann man sich ganz sicher nicht verlassen.)
Amtsgericht Halberstadt - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 24.02.2014)
Amtsgericht Haldensleben - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 01.09.2013. Erneut angefragt am 29.08.2014. Erneute Anfrage am 04.06.2016 - irgenwann muss ja im Land der Spätaufsteher auch mal einer wach werden. 07.06.2016: Abwehrende Antwort vom Amtsgerichtsdirektor Petersen. Kein Wunder, wenn in Sachsen-Anhalt die AfD hohe Wahlgewinne einfährt, wenn die Sachsen-Anhaltinische Staatsbürokratie dem Wählerverdruss durch obrigkeitsstaatliches Auftreten in DDR-Manier zuarbeitet.
Amtsgericht Hannover - Bundesland Niedersachsen - angefragt am 25.03.2018
Amtsgericht Heidenheim - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 09.11.2014 - offenbar keine Antwort. Erneut angefragt am 18.09.2017)
Amtsgericht Heilbronn - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 13.05.2014. Verweigerung einer Zusendung am 19.05.2014)
Amtsgericht Helmstedt - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 29.07.2013. Vorläufige Antwort vom Amtsgericht Helmstedt vom 02.08.2013)
Amtsgericht Herzberg am Harz - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 17.05.2015)
Amtsgericht Idar-Oberstein - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 23.03.2015)
Amtsgericht Kronach - Bundesland Bayern - (angefragt am 30.06.2015)
Amtsgericht Landau an der Isar - Bundesland Bayern (angefragt am 13.06.2013 - keine Antwort. Erneut angefragt am 23.04.2017)
Amtsgericht Landau in der Pfalz - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 26.03.2021)
Amtsgericht Laufen - Bundesland Bayern (angefragt am 18.08.2015 - anscheinend keine Antwort. Erneut angefragt am 21.10.2017)
Amtsgericht Marburg - Bundesland Hessen (angefragt am 15.02.2022)
Amtsgericht Merzig - Bundesland Saarland (angefragt am 17.07.2015)
Amtsgericht Miesbach - Bundesland Bayern (angefragt am 14.10.2014)Amtsgericht München - Bundesland Bayern (angefragt am 04.03.2014. Erste ablehnende Antwort vom königlich-kaiserlichen Amtsgericht München am 10.03.2014. Erneute Anfrage am 27.08.2017)
Amtsgericht Neuburg - Bundesland Bayern
Amtsgericht Neumarkt - Bundesland Bayern (angefragt am 11.05.2013. Erneut angefragt 22.07.2013. Erneut angefragt am 26.09.2016. In der DDR dauerte es 12 Jahre bis man nach seiner Bestellung endlich ein Auto bekam, am Amtsgericht Neumarkt dauert es offenbar auch 12 Jahre bis man einen Geschäftsverteilungsplan zugesandt bekommt. Sollte die SED-Führung etwa ins schöne Neumarkt nach Bayern emigriert sein?)
Amtsgericht Neumünster - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 26.10.2020)
Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 21.10.2013 - keine Antwort. Erneut angefragt am 27.04.2017)
Amtsgericht Nienburg - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 20.08.2014)
Amtsgericht Norderstedt - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 01.07.2014 - offenbar keine Antwort. Erneute Anfrage am 24.02.2017)
Amtsgericht Nürnberg - Bundesland Bayern (angefragt am 17.09.2014)
Amtsgericht Passau - Bundesland Bayern (angefragt am 17.04.2014)
Amtsgericht Quedlinburg - Bundesland Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Salzgitter - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Schorndorf - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 07.01.2014)
Amtsgericht Seligenstadt - Bundesland Hessen (angefragt am 01.08.2017)
Amtsgericht Sonthofen - Bundesland Bayern (angefragt am 04.12.2013)
Amtsgericht Starnberg - Bundesland Bayern (angefragt am 10.08.2017)
Amtsgericht Steinfurt - Bundesland Nordrhein-Westfalen (angefragt am 11.05.2015, absurde Antwort vom Amtsgericht Steinfurt am 20.05.2016)
Amtsgericht Stockach - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 30.01.2014)
Amtsgericht Tirschenreuth - Bundesland Bayern (angefragt am 04.04.2016)
Amtsgericht Verden - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 21.01.2015)
Amtsgericht Viechtach - Bundesland Bayern (angefragt am 20.03.2014)
Amtsgericht Völklingen - Bundesland Saarland (angefragt am 01.11.2013)
Amtsgericht Waiblingen - Bundesland Baden-Württemberg (Anfrage vom 14.07.2013. Vorläufige Antwort vom 23.07.2013 vom Amtsgericht Waiblingen siehe unten. Erneut angeschrieben am 21.08.2013. Zum dritten Mal angeschrieben am 20.05.2014. Ausweichende Antwort am 21.05.2014, daher erneutes Anschreiben am 25.05.2014. Ausführlich siehe unten)
Amtsgericht Walsrode - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 08.08.2015, abstruse Antwort vom Amtsgericht Walsrode am 11.08.2015)
Amtsgericht Weiden - Bundesland Bayern (angefragt am 19.07.2013)
Amtsgericht Weißenburg - Bundesland Bayern
Amtsgericht Westerburg - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 27.08.2014) - das Amtsgericht Westerburg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Worms - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 27.07.2014)
Landgericht Regensburg - Bundesland Bayern (angefragt am 24.07.2013, anscheinend keine Antwort. Erneut angefragt am 20.10.2017, abwehrende Antwort am 23.10.2017) -
das Landgericht Regensburg wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Sozialgericht Augsburg - Bundesland Bayern (angefragt am 08.11.2016)
Sozialgericht Schleswig - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 03.08.2014. Erneute Anfrage am 05.10.2015)
Sozialgericht Landshut - Bundesland Bayern (angefragt am 30.05.2016)
Sozialgericht München - Bundesland Bayern (angefragt am 30.05.2016)
Sozialgericht Osnabrück - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 29.10.2018)
Verwaltungsgericht Sigmaringen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 10.06.2017)
c) Informationsfreiheit eingeschränkt - aktueller Geschäftsverteilungsplan im Internet nicht veröffentlicht - aber auf Anfrage per Mail oder Post zugeschickt bekommen.
Amtsgericht Ahrensburg - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 18.09.2017 - Zusendung am 19.09.2017)
Amtsgericht Altenkirchen - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 02.10.2017 - Zusendung am 02.10.2017)
Amtsgericht Altötting - Bundesland Bayern (angefragt am 03.06.2013, Zusendung am 03.06.2013. Erneut angefragt am 15.07.2014 - offenbar keine Antwort. Erneut angefragt am 08.10.2016. Erneut angefragt am 02.10.2017)
Amtsgericht Andernach - Bundesland Rheinland-Pfalz (Zusendung am 05.08.2014. Erneute Anfrage am 23.08.2016, Zusendung am 24.08.2016)
Amtsgericht Baden-Baden - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 11.11.2013, Zusendung am 13.11.2013)
Amtsgericht Bad Homburg - Bundesland Hessen (angefragt am 18.03.2014, Zusendung am 28.03.2014. Erneute Anfrage am 09.06.2017, Zusendung am 16.06.2017.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 28.05.2015, ausweichende Antwort am 28.05.2015, am 14.07.2015 per Mail zugeschickt bekommen)
Amtsgericht Bad Säckingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 06.09.2018, per Mail am 01.10.2018 mit Stand vom 01.01.2018 zugeschickt bekommen.
Amtsgericht Bensheim - Bundesland Hessen (angefragt am 18.11.2016, Zusendung am 24.11.2016)
Amtsgericht Betzdorf - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 24.04.2014, Zusendung am 07.05.2014)
Amtsgericht Coburg - Bundesland Bayern (angefragt am 10.08.2016, Zusendung am 10.08.2016)
Amtsgericht Darmstadt - Bundesland Hessen (angefragt am 24.06.2016, Zusendung am 24.06.2016)
Amtsgericht Dieburg - Bundesland Hessen
Amtsgericht Donaueschingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 23.01.2018 am 08.02.2018 per Mail zugeschickt bekommen)
Amtsgericht Eisleben - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 08.03.2018, Zusendung am 15.03.2018)
Amtsgericht Fürstenfeldbruck - Bundesland Bayern (angefragt am 21.12.2013, Zusendung am 23.12.2013)
Amtsgericht Geilenkirchen - Bundesland Nordrhein-Westfalen (richterlicher Geschäftsverteilungsplan vorhanden - aber nicht aktualisiert - mit Stand vom 01.08.2012. Netterweise aber einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan vom Amtsgericht am 17.02.2014 per Mail zugeschickt bekommen.
Amtsgericht Gießen - Bundesland Hessen (angefragt am 01.01.2021, Zusendung am 01.01.2021)
Amtsgericht Gifhorn - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 05.02.2019, Zusendung am 12.02.2019)
Amtsgericht Hanau - Bundesland Hessen (angefragt am 04.12.2013, Zusendung am 04.12.2013. Da sollte sich die Bayerische Staatsbürokratie am Amtsgericht Kelheim mal ein Vorbild nehmen. Erneute Nachfrage am 03.10.2014.
Amtsgericht Hann. Münden - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 01.05.2014. Zusendung am 08.05.2014)
Amtsgericht Jena - Bundesland Thüringen (angefragt am 13.05.2013
, wegen fehlender Antwort erneute Anfrage am 27.10.2013, Zusendung per Mail am 11.1.2013)Amtsgericht Kassel - Bundesland Hessen (angefragt am 24.07.2015, Zusendung am 27.07.2015)
Amtsgericht Kaufbeuren - Bundesland Bayern (angefragt am 13.09.2016, Zusendung am 13.09.2016)
Amtsgericht Kerpen - Bundesland Nordrhein-Westfalen (angefragt am 18.05.2018, Zusendung am 23.05.2018)
Amtsgericht Königstein - Bundesland Hessen (angefragt am 30.05.2016, Zusendung am 31.05.2016)
Amtsgericht Lichtenfels - Bundesland Bayern (16.10.2014. Abwehrende Antwort vom Amtsgericht Lichtenfels am 20.10.2014 und 22.10.2014. Offenbar keine Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan per Internet erwünscht, man wird wie weiland in der DDR seine Gründe dafür haben. Schließlich Zusendung per Post mit Datum vom 27.10.2014 an den Väternotruf, warum einfach wenn es auch umständlich geht, mögen die Schildbürger sich gesagt haben und zogen die Kuh mit dem Strick auf die Mauer, auf dass sie dort das Gras abfressen möge, schließlich verröchelte die Kuh, aber dem Prinzip der Schildbürger, warum einfach, wenn es auch umständlich geht, war Genüge getan, die CSU lässt grüßen. Mail vom Väternotruf mit dem eingescannten Geschäftsverteilungsplan an das Amtsgericht Lichtenfels, kann ja sein, dass man sich da keinen Scanner leisten kann und sich über diese Hilfestellung der Bürger freut.) - nur die im Dunkeln, sieht man nicht - http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/am-amtsgericht-neonazi-richter-in-lichtenfels-entlassen-13208676.html. Erneute Anfrage am 04.12.2017.
Amtsgericht Limburg - Bundesland Hessen
Amtsgericht Lindau - Bundesland Bayern (angefragt am 12.08.2013, Zusendung am 13.08.2013. Neue Anfrage am 03.11.2017)
Amtsgericht Linz - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 31.08.2015, am 04.09.2015 mit Stand vom 01.07.2015 zugeschickt bekommen)
Amtsgericht Lübeck - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 04.05.2015)
Amtsgericht Mayen - Bundesland Rheinland-Pfalz (angefragt am 06.09.2015, am 08.09.2015 per Mail zugeschickt bekommen)
Amtsgericht Merseburg - Bundesland Sachsen-Anhalt (angefragt am 11.02.2015, Zusendung am 12.02.2015)
Amtsgericht Öhringen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 13.05.2014. Zusendung am 13.05.2013. Erneut angefragt am 08.11.2016, ausweichende Antwort am 10.11.2016)
Amtsgericht Otterndorf - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 11.05.2015. Zusendung am 15.05.2015)
Amtsgericht Pfaffenhofen - Bundesland Bayern (angefragt am 27.05.2014, Zusendung am 04.06.2014)
Amtsgericht Ratzeburg - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 09.07.2014, erste ausweichende Antwort vom Amtsgericht Ratzeburg am 10.07.2014. Zusendung am 21.07.2014. Erneute Anfrage vom 19.10.2020 - Zusendung am 23.10.2020)
Amtsgericht Reinbek - Bundesland Schleswig-Holstein - angefragt am 27.08.2013, Zusendung am 28.08.2013. Erneute Anfrage am 15.05.2014. Erneute Anfrage am 04.06.2015, bürokratische Zusendung per Post vom Amtsgericht Reinbek. Erneute Anfrage am 03.03.2018, Zusendung per Mail am 05.03.2018.
Amtsgericht Rendsburg - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 26.08.2014, Zusendung am 26.08.2014)
Amtsgericht Rheinberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen (angefragt am 28.08.2013, Zusendung am 29.08.2013)
Amtsgerichr Rotenburg - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 22.06.2016. Zusendung am 06.07.2016)
Amtsgericht Rottenburg - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 18.11.2013, Zusendung per Mail am 18.11.2013)
Amtsgericht Saarlouis - Bundesland Saarland (angefragt am 19.07.2017, Zusendung per Mail am 20.07.2017)
Amtsgericht Schwabach - Bundesland Bayern (angefragt am 24.06.2016. Zusendung am 28.06.2016)
Amtsgericht Schwetzingen - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 24.04.2014. Zusendung am 29.04.2014)
Amtsgericht Schweinfurt - Bundesland Bayern (angefragt am 06.03.2014. Ausweichende Antwort vom 06.03.2014 vom Geschäftsleiter des Amtsgerichts Schweinfurt. Schließlich dann aber doch Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes. Dem Direktor des Amtsgerichtes Schweinfurt gilt unser Dank.)
Amtsgericht Stolzenau - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 01.11.2013, Zusendung am 07.11.2013)
Amtsgericht Wetzlar - Bundesland Hessen
Amtsgericht Wolfratshausen - Bundesland Bayern (angefragt am 26.10.2014, Zusendung am 27.10.2014. Erneute Anfrage am 05.03.2017)
Amtsgericht Wolfsburg - Bundesland Niedersachsen (angefragt am 13.04.2017, Zusendung am 19.04.2017)
Amtsgericht Wunsiedel - Bundesland Bayern (angefragt am 16.07.2015, Zusendung am 24.07.2015)
Landgericht Braunschweig - Bundesland Niedersachsen (auf Anfrage per Mail am 18.06.2013 zugeschickt bekommen. Erneute Anfrage nach aktuellem Geschäftsverteilungsplan am 19.01.2015, Verweigerung einer Zusendung am 23.03.2015)
Landgericht Dessau-Roßlau - Bundesland Sachsen-Anhalt
Landgericht Flensburg - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 23.01.2014. Am 06.02.2014 per Mail zugeschickt bekommen)
Landgericht Landshut - Bundesland Bayern (Am 01.08.2014 per Mail mit Stand vom 01.01.2014 zugesandt bekommen)
Landgericht Lübeck - Bundesland Schleswig-Holstein (Auf Anfrage vom 28.06.2021, Zusendung mit Stand vom 22.06.2021 am 02.07.2021.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 28.01.2014, Zusendung per Mail am 29.01.2014)
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht - Bundesland Schleswig-Holstein (angefragt am 27.01.2014, Zusendung per Mail am 29.01.2014)
d) veralteter Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht
Amtsgericht Naumburg - Sachsen-Anhalt
e) Informationsfreiheit realisiert - Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht
Amtsgericht Aachen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorhanden, aber ohne Unterscheidung ob Richter am Amtsgericht oder Richter auf Probe, Weibchen oder Männchen, daher bei Bedarf nachfragen oder diskret gucken, ob oben Busen oder unten Penis vorhanden oder nicht.
Amtsgericht Adelsheim - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Ahaus - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Ahlen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Aichach - Bundesland Bayern - vorhanden, aber ohne Unterscheidung ob Richter am Amtsgericht oder Richter auf Probe, Weibchen oder Männchen, daher bei Bedarf nachfragen oder diskret gucken, ob oben Busen oder unten Penis vorhanden oder nicht.
Amtsgericht Albstadt - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Alfeld - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Alsfeld - Bundesland Hessen - mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Altena - Bundesland Nordrhein-Westfale
nAmtsgericht Alzey - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Apolda - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Arnsberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Arnstadt - Bundesland Thüringen - vorhanden
Amtsgericht Bad Berleburg - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bad Doberan - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Bad Dürkheim - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Bad Freienwalde - Bundesland Brandenburg - mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Bad Hersfeld - Bundesland Hessen
Amtsgericht Bad Iburg - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Bad Liebenwerda - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Bad Oeynhausen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bad Salzungen - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Bad Saulgau - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Bad Schwalbach - Bundesland Hessen
Amtsgericht Bad Segeberg - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Bad Sobernheim - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Balingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Bautzen - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Beckum - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bergheim - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bergisch Gladbach - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bernau - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Bernkastel-Kues - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Besigheim - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Bielefeld - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bingen - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Bitburg - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Blomberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Bocholt - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bochum - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Borken - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Brakel - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Brandenburg - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Breisach - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Bremen - Bundesland Bremen
Amtsgericht Bretten - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Bruchsal - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Brühl - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Büdingen - Bundesland Hessen
Amtsgericht Bünde - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Castrop-Rauxel - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Chemnitz - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Coesfeld - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Cloppenburg - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Cochem - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Cottbus - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Cuxhaven - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Delbrück - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Delmenhorst - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Demmin - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Detmold - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Dillenburg - Bundesland Hessen
Amtsgericht Dillingen - Bundesland Bayern
Amtsgericht Dinslaken - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Dippoldiswalde - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Dorsten - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Dortmund - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Dülmen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Düren - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfale
nAmtsgericht Duisburg - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Duisburg-Hamborn - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Eberswalde - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Eilenburg - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Eisenhüttenstadt - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Elmshorn - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Emden - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Emmendingen - Bundesland Baden-Württemberg - aber nur sehr schwer zu finden unter http://www.amtsgericht-emmendingen.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Strafabteilungen
Amtsgericht Erfurt - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Eschweiler - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Essen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Essen-Borbeck - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Essen-Steele - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Esslingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Ettlingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Euskirchen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Eutin - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Flensburg - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Freiberg - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Freiburg - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Friedberg - Bundesland Hessen
Amtsgericht Fritzlar - Bundesland Hessen
Amtsgericht Fulda - Bundesland Hessen
Amtsgericht Geldern - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Gelnhausen - Bundesland Hessen
Amtsgericht Gelsenkirchen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Germersheim - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Görlitz - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Gronau - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Greifswald - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung und Archiv
Amtsgericht Grevenbroich - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Grevesmühlen - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Grimma - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Groß-Gerau - Bundesland Hessen
Amtsgericht Grünstadt - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Güstrow - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Gummersbach - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Hagen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Halle (Saale) - Bundesland Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Halle (Westfalen) - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Hamm - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Hamburg - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Altona - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Barmbek - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Blankenese - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Harburg - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek - Bundesland Hamburg
Amtsgericht Hattingen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Heidelberg - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Heinsberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Herford - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Hermeskeil - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Herne - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Hildesheim - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Holzminden - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Homburg - Bundesland Saarland
Amtsgericht Hoyerswerda - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Höxter - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Idstein - Bundesland Hessen
Amtsgericht Itzehoe - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Jever - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Jülich - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Kaiserslautern - Bundesland Rheinland-Pfalz - mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Kamenz - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Karlsruhe - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Kehl - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Kirchhain - Bundesland Hessen
Amtsgericht Köln - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Königs Wusterhausen - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Köpenick - Bundesland Berlin - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Korbach - Bundesland Hessen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Krefeld - Bundesland Nordrhein-Westfalen - mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Künzelsau - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Kusel - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Lahr - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Landstuhl - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Langen - Bundesland Hessen
Amtsgericht Langenfeld - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Lebach - Bundesland Saarland
Amtsgericht Leer - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Leipzig - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Lemgo - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Lennestadt - Bundesland Bayern - vorbildich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Leutkirch - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Leverkusen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Lichtenberg - Bundesland Berlin
Amtsgericht Lingen - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Lippstadt - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Lörrach - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Lübeck - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Luckenwalde - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Ludwigshafen - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Ludwigslust - Bundesland Mecklenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Lübbecke - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Lübben - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Lüdenscheid - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Lüdinghausen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Lünen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Magdeburg - Bundesland Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Mannheim - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Marienberg - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Marl - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Medebach - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Meiningen - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Meldorf - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Menden - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Meschede - Bundesland Nordrhein-Westfalen
- Bundesland Nordrhein-WestfalenAmtsgericht Michelstadt - Bundesland Hessen
Amtsgericht Minden - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Mönchengladbach - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Monschau - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Mosbach - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Mühlhausen - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Münster - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Nauen - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Nettetal - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Neubrandenburg - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Neuruppin - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung und gehobenen und mittleren Dienst
Amtsgericht Neuss - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Neustrelitz - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Neuwied - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Norden - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Nordenham - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Nördlingen - Bundesland Bayern
Amtsgericht Northeim - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Nürtingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Oberhausen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Offenburg - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Oldenburg (Oldb.) - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Olpe - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Oranienburg - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Osnabrück - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit Benennung des Vornamens und Dienstantritts
Amtsgericht Ottweiler - Bundesland Saarland
Amtsgericht Paderborn - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Papenburg - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Peine - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Perleberg - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Pforzheim - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Philippsburg - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Pinneberg - Bundesland Schleswig-Holstein - laufende Aktualisierung
Amtsgericht Pirmasens - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Plettenberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Potsdam - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Prenzlau - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Prüm - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Rahden - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Rastatt - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Rathenow - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Ratingen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Recklinghausen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Reutlingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Rheine - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Riedlingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Riesa - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Rockenhausen - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Rosenheim - Bundesland Bayern
Amtsgericht Rottweil - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Rüdesheim - Bundesland Hessen
Amtsgericht Rudolstadt - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Rüsselsheim - Bundesland Hessen
Amtsgericht Saarbrücken - Bundesland Saarland
Amtsgericht Schwarzenbek - Bundesland Schleswig-Holstein
Amtsgericht Speyer - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht St. Ingbert - Bundesland Saarland
Amtsgericht St. Wendel - Bundesland Saarland
Amtsgericht Schleiden - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Schmallenberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Schöneberg - Bundesland Berlin - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Schwedt - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Schwelm - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Schwerin - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Amtsgericht Schwerte - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Senftenberg - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Siegen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Sinsheim - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Sinzig - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Soest - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Solingen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Sömmerda - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Stade - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Stralsund - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Strausberg - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Stuttgart - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Tauberbischofsheim - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Tecklenburg - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Tiergarten - Bundesland Berlin
Amtsgericht Trier - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Amtsgericht Torgau - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Tübingen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Unna - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Varel - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Vechta - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Velbert - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Amtsgericht Viersen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Waldbröl - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Waldkirch - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Warburg - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Waren - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Amtsgericht Warendorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Warstein - Bundesland Nordrhein-Westfalen
- Bundesland HessenAmtsgericht Weimar - Bundesland Thüringen
Amtsgericht Weißenburg - Bundesland Bayern
Amtsgericht Werl - Bundesland Nordrhein-Westfale
nAmtsgericht Wermelskirchen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Wernigerode - Bundesland Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Wiesbaden - Bundesland Hessen
Amtsgericht Wiesloch - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Amtsgericht Wildeshausen - Bundesland Niedersachsen
Amtsgericht Witten - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Wittenberg - Bundesland Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Wittlich - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Amtsgericht Wittmund - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Amtsgericht Wuppertal - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Zehdenick - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Zeitz - Bundesland Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Zittau - Bundesland Sachsen
Amtsgericht Zossen - Bundesland Brandenburg
Amtsgericht Zweibrücken - Bundesland Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Zwickau - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Aachen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Arnsberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Aschaffenburg - Bundesland Bayern - vorbildlich - im ansonsten informationsfeindlichen CSU-Bayern - mit laufender Aktualisierung
Landgericht Augsburg - Bundesland Bayern - vorbildlich - im ansonsten informationsfeindlichen CSU-Bayern - mit laufender Aktualisierung
Landgericht Baden-Baden - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Bad Kreuznach - Bundesland Rheinland-Pfalz
Landgericht Bamberg - Bundesland Bayern
Landgericht Berlin - Bundesland Berlin - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Bielefeld - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Bonn - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Cottbus - Bundesland Brandenburg
Landgericht Darmstadt - Bundesland Hessen
Landgericht Detmold - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Dortmund - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Duisburg - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Ellwangen - Bundesland Baden-Württemberg
Amtsgericht Emmerich - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Erfurt - Bundesland Thüringen
Landgericht Essen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Frankenthal - Bundesland Rheinland-Pfalz
Landgericht Frankfurt/Main - Bundesland Hessen
Landgericht Frankfurt an der Oder - Bundesland Brandenburg
Landgericht Freiburg - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Fulda - Bundesland Hessen
Landgericht Gera - Bundesland Thüringen
Landgericht Gießen - Bundesland Hessen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Görlitz - Bundesland Sachsen
Landgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen
Landgericht Hagen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Halle - Bundesland Sachsen
Landgericht Hannover - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Hamburg - Bundesland Hamburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung (wegen miserablen Aufbau der Internetseite des Landgerichts Hamburg aber nur schwer zu finden)
Landgericht Hanau - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Hechingen - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Heilbronn - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Hildesheim - Bundesland Niedersachsen
Landgericht Itzehoe - Bundesland Schleswig-Holstein
Landgericht Kaiserslautern - Bundesland Rheinland-Pfalz
Landgericht Karlsruhe - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Kassel - Bundesland Hessen
Landgericht Kleve - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Landgericht Koblenz - Bundesland Rheinland-Pfalz
Landgericht Köln - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Konstanz - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Leipzig - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Limburg - Bundesland Hessen
Landgericht Lübeck - Bundesland Schleswig-Holstein
Landgericht Lüneburg - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Magdeburg - Bundesland Sachsen-Anhalt
Landgericht Mainz - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Mannheim - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Marburg - Bundesland Hessen
Landgericht Mönchengladbach - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Mosbach - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Münster - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Neubrandenburg - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Landgericht Neuruppin - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Nürnberg-Fürth - Bundesland Bayern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Offenburg - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Osnabrück - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Paderborn - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Potsdam - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Ravensburg - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Rostock - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Rottweil - Bundesland Baden-Württemberg - mit laufender Aktualisierung
Landgericht Saarbrücken - Bundesland Saarland - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Schweinfurt - Bundesland Bayern
Landgericht Schwerin - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Siegen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Stralsund - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Stuttgart - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Traunstein - Bundesland Bayern
Landgericht Trier - Bundesland Rheinland-Pfalz
Landgericht Tübingen - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Ulm - Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Verden - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landgericht Waldshut-Tiengen - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Landgericht Wiesbaden - Bundesland Hessen
Landgericht Wuppertal - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Landgericht Zweibrücken - Bundesland Rheinland-Pfalz
Landgericht Zwickau - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Oberlandesgericht Bamberg - Bundesland Bayern
Oberlandesgericht Brandenburg - Bundesland Brandenburg
Oberlandesgericht Braunschweig - Bundesland Niedersachen
Oberlandesgericht Bremen - Bundesland Bremen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Oberlandesgericht Celle - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
Oberlandesgericht Dresden - Bundesland Sachsen
Oberlandesgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Akualisierung
Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Bundesland Hessen - das einzige deutsche Oberlandesgericht, an dem man sich hartnäckig weigert, den Geschäftsverteilungsplan auf seine Internetseite zu setzen (dafür wird man dort wohl so wie in der DDR den einen oder anderen Grund haben). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde vom Väternotruf ausgezeichnet mit der DDR-Ehrennadel für hartnäckige Boykottierung der Informationsfreiheit.
Oberlandesgericht Hamburg - Bundesland Hamburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Oberlandesgericht Hamm - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Oberlandesgericht Jena - Bundesland Thüringen
Oberlandesgericht Karlsruhe - Bundesland Baden-Württemberg
Oberlandesgericht Koblenz - Bundesland Rheinland Pfalz
Oberlandesgericht Köln - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Oberlandesgericht München - Bundesland Bayern
Oberlandesgericht Naumburg - Bundesland Sachsen-Anhalt
Oberlandesgericht Nürnberg - Bundesland Bayern
Oberlandesgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Akualisierung
Oberlandesgericht Rostock - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Akualisierung
Oberlandesgericht Saarbrücken - Bundesland Saarland
Oberlandesgericht Schleswig - Bundesland Schleswig-Holstein - vorhanden, aber auf der Website des Oberlandesgerichts Schleswig ohne Hellsichtigkeit nicht zu finden
Oberlandesgericht Stuttgart - Bundesland Baden-Württemberg
Oberlandesgericht Zweibrücken - Bundesland Rheinland-Pfalz
Arbeitsgericht Bamberg - Bundesland Bayern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Bautzen - Bundesland Sachsen
Arbeitsgericht Bonn - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht Cottbus - Bundesland Brandenburg
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) - Bundesland Brandenburg
Arbeitsgericht Kaiserslautern - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Koblenz - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Leipzig - Bundesland Sachsen
Arbeitsgericht Lörrach - Bundesland Baden-Württemberg
Arbeitsgericht Ludwigshafen - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Mainz - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht München - Bundesland Bayern
Arbeitsgericht Neuruppin - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Oberhausen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Koblenz - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Solingen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgerichts Siegen - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht Stendal - Bundesland Sachsen-Anhalt
Arbeitsgericht Trier - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Arbeitsgericht Wiesbaden - Bundesland Hessen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - Bundesland Rheinland-Pfalz - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landesarbeitsgericht Saarland - Bundesland Saarland
Finanzgericht Baden-Württemberg - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Bundesland Berlin und Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Finanzgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Finanzgericht Münster - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Finanzgericht Rheinland-Pfalz - Bundesland Rheinland-Pfalz
Finanzgericht Sachsen - Bundesland Sachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Berlin - Bundesland Berlin
Sozialgericht Detmold - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Dortmund - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Frankfurt Oder - Bundesland Brandenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Gelsenkirchen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Leipzig - Bundesland Sachsen
Sozialgericht Münster - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Neuruppin - Bundesland Brandenburg
Sozialgericht Nordhausen - Bundesland Thüringen
Sozialgericht Rostock - Bundesland Mecklenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Schwerin - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Speyer - Bundesland Rheinland-Pfalz
Sozialgericht Stralsund - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Sozialgericht Wiesbaden - Bundesland Hessen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - für die Bundesländer Berlin und Brandenburg
Landessozialgericht Hamburg ´- Bundesland Hamburg
Landessozialgericht Hessen - Bundesland Hessen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern - Bundesland Mecklenburg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Thüringer Landessozialgericht - Bundesland Thüringen
Verwaltungsgericht Ansbach - Bundesland Bayern
Verwaltungsgericht Arnsberg - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Verwaltungsgericht Cottbus - Bundesland Brandenburg
Verwaltungsgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - Bundesland Brandenburg
Verwaltungsgericht Freiburg - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Verwaltungsgericht Gießen - Bundesland Hessen
Verwaltungsgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Verwaltungsgericht Greifswald - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungsgericht Hamburg - Bundesland Hamburg (wegen miserablen Aufbau der Internetseite des Verwaltungsgerichts Hamburg aber nur schwer zu finden)
Verwaltungsgericht Karlsruhe - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Verwaltungsgericht Koblenz - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsgericht Köln - Bundesland Nordrhein-Westfalen - laufende Aktualisierung
Verwaltungsgericht Leipzig - Bundesland Sachsen
Verwaltungsgericht Lüneburg - Bundesland Niedersachsen - laufende Aktualisierung
Verwaltungsgericht Magdeburg - Bundesland Sachsen-Anhalt
Verwaltungsgericht München - Bundesland Bayern
Verwaltungsgericht Münster - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - Bundesland Rheinland-Pfalz
Verwaltungsgericht Potsdam - Bundesland Brandenburg
Verwaltungsgericht Stade - Bundesland Niedersachsen - laufende Aktualisierung
Verwaltungsgericht Stuttgart - Bundesland Baden-Württemberg - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Bundesland Bayern
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - Bundesland Niedersachsen
Oberverwaltungsgericht Bremen - Bundesland Bremen
Oberverwaltungsgericht Hamburg - Bundesland Hamburg (wegen miserablen Aufbau der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts Hamburg aber nur schwer zu finden)
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Bundesland Mecklenburg-Vorpommen
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Bundesland Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufender Aktualisierung
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt - Bundesland Sachsen-Anhalt
Verwaltungsgerichtshof-Baden-Württemberg - Bundesland Baden-Württemberg - mit laufender Aktualisierung
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
<info@vaeternotruf.de>
Gesendet: Montag, 19. Oktober 2020 23:21
An:
Amtsgericht Nagold (Poststelle) <Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de>
Betreff:
Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Nagold
Bahnhofstraße 31
72202 Nagold
Telefon: 07452 / 8372 0
Fax: 07452 /
8372 50
E-Mail: Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de
Internet:
www.agnagold.de
Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren im Internet u.a. auch
über das Amtsgericht Nagold
http://www.vaeternotruf.de/nagold.htm
Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und
Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden. Offenbar wird nicht einmal der Name des Direktors/der Direktorin
des Amtsgerichtes aufgeführt.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an
Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir
Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch
einen Informationsfreiheitsbeauftragten?
Eine laufend aktualisierte
Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen
Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit
an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht
Nagold. wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht
Nagold (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de]
Gesendet:
Mittwoch, 21. Oktober 2020 07:36
An: 'Väternotruf'
Betreff: AW:
Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und
Herren,
aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre
Anfrage per E-Mail zu beantworten.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage
schriftlich an das Amtsgericht Nagold, Gerichtsplatz 1, 72202 Nagold.
Mit
freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nagold
-Poststelle-
Telefon:
07452/8372-29
Telefax: 07452/8372-50
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 25. Oktober 2020 16:36
An: 'Amtsgericht Nagold (Poststelle)'
Cc:
'Poststelle@LGTuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@jum.bwl.de';
'datenschutz@lgtuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@lfdi.bwl.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr
geehrte Damen und Herrn,
das ist wohl ein Witz, den Sie sich hier
erlauben.
Hiermit erhebe ich gegen Sie (Unbekannt)
Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Verweigerung Ihren Namen zu nennen und
Verweigerung den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zuzusenden.
Bitte
leiten Sie meine Dienstaufsichtsbeschwerde und meine unten aufgeführte Bitte
um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans an den Direktor des
Amtsgerichtes, so es denn einen gibt und das Amtsgericht nicht führerlos
durch das Weltall trudelt, wie mir scheint.
Mit freundlichen
Grüßen
Anton Schwarz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Amtsgericht Nagold (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de]
Gesendet: Dienstag, 27. Oktober 2020 08:31
An: 'Väternotruf'
Betreff: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter
Herr Schwarz,
auf Ihre E-Mail vom 25.10.2020 teile ich Ihnen mit,
dass Sie - entgegen Ihrer Annahme in Ihrer Mail vom 19.10.2020 - unter
www.amtsgericht-nagold.de unter Amtsgericht, Leitung – Verwaltung über
meinen Namen und den des Herrn Verwaltungsleiters informiert werden. Im
Übrigen verweise ich auf die eindeutige gesetzliche Regelung in § 21e Abs. 9
des Gerichtsverfassungsgesetzes: Nach § 21e Abs. 9 GVG ist der
Geschäftsverteilungsplan des Gerichts grundsätzlich in der von dem
Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des
Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es
nicht. Die Vorschrift gewährt damit jedermann das Recht zur Einsichtnahme
des Geschäftsverteilungsplans, eine Veröffentlichung oder die Übersendung
von Kopien oder als Datei ist nicht vorgeschrieben, vgl. BGH, Beschluss vom
25. September 2019 – IV AR (VZ) 4/19 –, juris.
Ich betrachte Ihre
„Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Unbekannt“ damit als erledigt. Etwaige
künftige Korrespondenz werde ich aus Datenschutzgründen nur auf postalischem
Weg mit Ihnen führen, weitere E-Mails lasse ich unbeachtet.
Mit
freundlichen Grüßen
Hans-Georg Gawronski
Direktor des
Amtsgerichts
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. Oktober 2020
14:13
An: 'Amtsgericht Nagold (Poststelle)'
Cc:
'fdp-nagold@t-online.de'; 'andreas.roehm@spd-nagold.de';
'a.fezer-brenner@posteo.de'; 'cw-fds@afd-bw.de';
'kontakt@die-linke-calw.de'; 'Poststelle@LGTuebingen.justiz.bwl.de';
'poststelle@jum.bwl.de'; 'poststelle@lfdi.bwl.de';
'Petra.Krebs@gruene.landtag-bw.de'; 'Norbert.Beck@cdu.landtag-bw.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr
geehrter Herr Gawronski,
meine Dienstaufsichtsbeschwerde hat sich
nicht erledigt, da Sie bisher keine Stellung dazu bezogen haben, dass von
Ihrem Gericht am 21.10.2020 eine Mail ohne Namensnennung versandt wurde.
Im weiteren wurde behauptet, "aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es
uns nicht möglich, Ihre Anfrage per E-Mail zu beantworten."
Zu beiden
Vorwürfen haben Sie keine Stellung bezogen.
Ihre Antwort per Mail
zeigt aber immerhin, dass es sich bei der Behauptung vom 21.10.2020 "aus
datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre Anfrage per
E-Mail zu beantworten." um eine Falschnachricht handelt, ich dachte bisher
dass ein solch seltsames Verhalten auf Herrn Trump beschränkt wäre. Aber ich
habe mich wohl geirrt.
Wenn es aber eine Falschnachricht war, dann
haben Sie das in Ihrer Position als Direktor des Amtsgerichtes zu rügen, so
jedenfalls meine bisherige Ansicht über einen funktionierenden Rechtsstaat.
Mir erscheint das ganze sehr befremdlich und unvereinbar mit einer
bürgernahen Arbeitsweise der Mitarbeiter des Amtsgerichtes.
Als
Dienstvorstand des Amtsgerichtes haben Sie für eine bürgernahe und im Rahmen
der Verhältnismäßigkeit transparente Arbeitsweise Ihrer Mitarbeiter zu
sorgen, nicht aber den Gekränkten zu spielen.
Im übrigen konnte ich Ihren Namen und den Ihres
Verwaltungsleiters auf den folgenden Seiten nicht finden:
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/impressum
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/kontakt
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/1202468
Immerhin, nach fleißigem Suchen findet man dann tatsächlich den von
Ihnen genannten Eintrag:
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/DAS+AMTSGERICHT/Leitung+-+Verwaltung
Wo ist Ihr Problem, dass Sie den Geschäftsverteilungsplan offenbar
nicht auf die Website des Amtsgerichtes stellen wollen?
Sie sollten
sich mal ein Beispiel am Landgericht Tübingen nehmen, dort ist der
Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht
https://landgericht-tuebingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Landgericht/Geschaeftsverteilung
statt eine solche Geheimniskrämerei an dem von Ihnen geführten
Amtsgericht zu befördern oder zu tolerieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schwarz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 3. November 2016 09:49
An: Amtsgericht Wernigerode
Betreff: Amtsgericht Wernigerode -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
Telefon: 03943 / 531-0
Fax: 03943 / 531-140
E-Mail: ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de
Internet:
http://www.ag-wr.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
Amtsgericht
Wernigerode - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung
der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Sie finden dort auch
Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht.
Bitte
teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter
zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information
entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen
Informationsfreiheitsbeauftragten?
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bollmann,
Sabine [mailto:...]
Gesendet: Dienstag, 8. November 2016 15:36
An:
Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Wernigerode -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
unter
Bezugnahme auf die Anfrage vom 03.11.2016 wird mitgeteilt, dass diese leider
eine konkrete natürliche oder juristische Person des Absenders nicht
erkennen lässt. Daher kann die Anfrage auch nicht beantwortet werden.
Ansonsten wird auf § 21 e Abs. 9 GVG und des dortigen Einsichtsrechts
Bezug genommen. (hier: Verwaltungsgeschäftsstelle zu den üblichen -auch im
Internet veröffentlichten - Sprechzeiten)
Mit freundlichen Grüßen
Baumann
Direktor des Amtsgerichts
--
Amtsgericht
Wernigerode
R.-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
Tel.: 0 39
43/53 11 02
Fax: 0 39 43/53 11 40
Email:
ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 20. November 2016 18:32
An: 'Bollmann, Sabine'
Betreff: AW: Amtsgericht Wernigerode -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Baumann,
wir
baten in erster Linie nur um eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes,
unsere sonstigen Fragen vergessen Sie einfach, wenn deren Beantwortung zu
schwer sein sollte.
Sie dürfen im Übrigen sicher sein, dass das kein
Automat ist, der Ihnen hier schreibt, so weit ist die Technik noch nicht.
Auch eine "juristische Person" kann Ihnen nicht schreiben oder haben Sie
schon mal eine schreibende GmbH oder eine schreibende Bundesrepublik
Deutschland gesehen, die ja öfter mit einer GmbH gleich gestellt wird. Man
darf zumindest sicher sein, dass das Amtsgericht Wernigerode keine GmbH ist,
denn sonst wäre sie ja im GmbH-Register eingetragen.
Im übrigen gibt
es keine Vorschrift, nach der man sich ausweisen müsste, um einen
Geschäftsverteilungsplan zugesandt zu bekommen. Das mag es in der DDR
gegeben haben, ich weiß nicht ob Sie dort aufgewachsen sind oder Ihre Jugend
im Golden Westen zubringen mussten.
Wir bitten hiermit nochmals um
Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen
konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Eine laufend
aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der
Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Mit
freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2016 21:47
An:
POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
Betreff: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Weilheim
Alpenstraße 16
82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon: 0881 / 998-0
Fax: 0881 / 998-100
E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de
Internet:
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/wm/
Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit
freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
[mailto:POSTSTELLE@ag-wm.bayern.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2016
09:48
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter <Anton>,
ich bitte Sie um
Verständnis dafür, dass das Amtsgericht Weilheim - ebenfalls aus
Datenschutzgründen - die personenbezogenen Daten seiner Richterinnen und Richter
nicht allgemein veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weilheim
Geschäftsleitung
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2016 17:14
An: 'POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB'
Cc: 'vorstand@piraten-oberbayern.de';
'poststelle@stmjv.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte/r <Amtsgericht>,
wir
baten nicht um Veröffentlichung, sondern um Zusendung des
Geschäftsverteilungsplanes.
Der Geschäftsverteilungsplan ist - entgegen
Ihrer fehlerhaften Mitteilung - bereits veröffentlicht, da er frei zugänglich
für alle Bürger/innen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes einsehbar ist.
Von daher ist das eine absurde Mitteilung, die Sie hier machen.
Ihr
Bezug auf den Datenschutz ist im Übrigen unsinnig, weil auf der Internetseite
des Oberlandesgerichtes München der namentliche Geschäftsverteilungsplan
veröffentlicht ist und Sie doch sicher nicht im Ernst behaupten wollen, dass die
dortige Gerichtsleitung gegen den Datenschutz verstoßen würde.
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/daten/#anker_sprungmarke_0_12
Möglicherweise fehlt Ihnen aber die Vollmacht zu der von uns
erbetenen Versendung, bitte legen Sie daher unsere Anfrage der Direktorin des
Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
[mailto:POSTSTELLE@ag-wm.bayern.de]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2016
14:25
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter <Anton>,
zunächst
können Sie davon ausgehen, dass insbesondere die gerichtlichen Behörden die
Datenschutzgesetze korrekt anwenden.
Sodann weise ich Sie auf § 4 des
Bundesdatenschutzgesetzes hin, wonach eine Veröffentlichung
personenbezogener Daten nur mit Einwilligung dieser Personen legitim ist.
Diese Einwilligungen wurden am Amtsgericht Weilheim nicht erteilt.
Eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplans an Sie kommt einer
Veröffentlichung gleich.
Geschäftsverteilungspläne werden hier auch auf
den Geschäftsstellen nicht frei zugänglich für alle Bürger aufgelegt.
Die Behördenleitung hat von dieser Nachricht Kenntnis.
Im Übrigen
wird von hier keine weitere Beantwortung Ihrer dahingehenden E-Mails mehr
vorgenommen, soweit Sie Ihren Antrag unverändert wiederholen und solange
Ihre Identität hier nicht nachvollziehbar ist, § 17 der Allgemeinen
Geschäftsordnung (AGO). Ihre Internetseite und Ihre E-Mails weisen Sie
jedenfalls nicht eindeutig aus.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weilheim
Geschäftsleitung
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2016 15:13
An: 'POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB'
Cc:
'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'vorstand@piraten-oberbayern.de';
'info@csu-weilheim.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte/r Herr/Frau <Amtsgericht>,
leider sind Sie offenbar juristisch nicht sehr bewandert, sonst würden
Sie solche Aussagen sicher nicht treffen.
Mit Erscheinen und Auslage
des Geschäftsverteilungsplanes in der Geschäftstelle des Amtsgerichtes sind
die Daten der Richter bereits veröffentlicht, da jede/r Bürger diese Daten
bei persönlichem Erscheinen in der Geschäftsstelle einsehen kann.
Dass dieses - wie suggerieren - einer Erlaubnis seitens der Behörde
bedürfte, ist mir noch nie erzählt worden, Sie selber geben auch kein Gesetz
an, durch das es legitimiert wäre, die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich
einer Einsichtnahme zu selektieren.
"Der Geschäftsverteilungsplan
des Gerichts ist in der vom Gerichtspräsidenten bestimmten Geschäftsstelle
des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen. Dasselbe gilt für die
Geschäftsverteilungspläne der Spruchkörper (Kammer bzw. Senat). Damit ist
grundsätzlich jedermann ohne Darlegung eines besonderen Interesses zur
Einsicht befugt. ..."
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html
Zu Ihrer "Argumentation":
Eine Veröffentlichung
ist nicht erst dann gegeben, wie Sie irrig meinen, wenn der
Geschäftsverteilungsplan - so wie an vielen deutschen Gerichten üblich, im
Internet veröffentlicht ist oder eine Zusendung an anfragende Stellen per
Mail erfolgt.
In so fern ist Ihr Verweis auf § 4
Bundesdatenschutzgesetz irreführend.
§ 4 Zulässigkeit der
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz
oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der
Betroffene eingewilligt hat.
Die Richter haben mit Beginn
ihrer Tätigkeit am Amtsgericht konkludent mit der Aufnahme ihres
Familiennamens in den Geschäftsverteilungsplan zugestimmt und damit auch in
die Veröffentlichung, die mit Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes in
der Geschäftsstelle erfolgt ist und von jeden Bürger eingesehen werden kann.
Wenn Sie da Zweifel haben, man kann schließlich als einfacher
Mitarbeiter des Amtsgerichtes nicht alles wissen, fragen Sie Ihren Direktor
oder den Datenschutzbeauftragen von Bayern, den wir hier im cc aufgenommen
haben, der kann ja mal eine Weiterbildung für die Mitarbeiter/innen des
Amtsgerichtes Weilheim anbieten.
Von daher würde ich Sie bitten,
zukünftig nicht mehr auf unsere Fragen zu antworten, sondern dies der
Direktorin des Amtsgerichtes Frau Sieh zu überlassen, die dafür sicher
besser qualifiziert ist.
Ich möchte hinsichtlich Ihrer Antwort noch
nicht von politischem Skandal reden, solche Einschätzung überlassen wir
lieber den Politikern, von denen einige hier im cc eingetragen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 28. Mai 2016 13:07
An:
'poststelle@lgef.thueringen.de'
Betreff: Landgericht Erfurt -
Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084
Erfurt
E-Mail: poststelle@lgef.thueringen.de
Internet:
http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/
Landgericht Erfurt - Geschäftsverteilungsplan
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen
richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer
Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGEF
Poststelle [mailto:Poststelle@lgef.thueringen.de]
Gesendet: Donnerstag,
2. Juni 2016 07:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre Anfrage vom
28.05.2016
Ihre E-Mail vom 28. Mai 2016
Sehr geehrter
Herr Anton,
auf Ihre Anfrage hin teile ich Ihnen mit, dass der
aktuelle richterliche Geschäftsverteilungsplan auf der
Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Erfurt zur Einsicht bereit
liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Becher
Richterin am Landgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016 09:26
An: 'LGEF Poststelle'
Betreff: AW: Landgericht Erfurt -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Frau Becher,
Danke
für Ihre Nachricht.
Bitte seien Sie so freundlich uns übersenden uns
den Geschäftsverteilungsplan per Mail. Es ist etwas umständlich 400
Kilometer nach Erfurt anzureisen, nur um den Geschäftsverteilungsplan
einzusehen, wir leben ja nicht mehr 19. Jahrhundert. Das hätte vermutlich
nicht einmal seinerzeit der Geheimrat Goethe gemacht, der immerhin bis nach
Italien gereist ist, allerdings nicht, um den Geschäftsverteilungsplan des
päpstlichen Gerichtes in Rom einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGEF Poststelle
[mailto:Poststelle@lgef.thueringen.de]
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2016
10:46
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
leider kann ich Ihrer Bitte,
Ihnen den Geschäftsverteilungsplan per E-Mail zuzusenden, nicht nachkommen.
Die Vorschrift des § 21e Abs. 9 S. 1 GVG sieht vor, dass der
Geschäftsverteilungsplan in einer vom Präsidenten oder aufsichtsführenden
Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme auszulegen
ist. Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Mitteilung, Übersendung oder
Auskunft (Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 21e
GVG).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Becher
Richterin am Landgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 11. Juni 2016 15:10
An: 'Poststelle@lgef.thueringen.de'
Cc: 'Poststelle@TJM.thueringen.de';
'poststelle@tholg.thueringen.de'; 'pressestelle@tholg.thueringen.de';
'falko.windisch@piraten-erfurt.de'; 'markus.walloschek@piraten-erfurt.de';
'irmgard.schwenteck@piraten-thueringen.de';
'anthony.richter@piraten-erfurt.de'; 'erik.limburg@piraten-erfurt.de'
Betreff: WG: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Frau Becher,
bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes vor.
Dieser hat hoffentlich die Größe, uns den Geschäftsverteilungsplan
unbürokratisch zuzusenden und uns nicht mit Plattitüden abzuspeisen.
§ 21e Abs. 9 S. 1 GVG verbietet das in keiner Weise.
Schauen Sie
mal, wie das in Berlin gemacht wird.
http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-schoeneberg/das-gericht/zustaendigkeiten/geschaeftsverteilung/
Da können sich die Thüringer eine Scheibe abschneiden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 28. Mai 2016 09:22
An: 'poststelle@lgg.thueringen.de'
Betreff: Landgericht Gera -
Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 2
07545 Gera
Telefon: 0365 / 834-0
Fax: 0365
/ 834-1000
E-Mail: poststelle@lgg.thueringen.de
Internet:
http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_gera/
Landgericht Gera - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des
aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf
Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGG Resch, Kati
[mailto:Kati.Resch@lgg.thueringen.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016
11:10
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 28.05.2016,
unser AZ: 145 E1 - 7/16
Sehr geehrter Herr Anton,
in Bezug auf
Ihre Bitte um Übersendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes des Landgerichts Gera vom 28.05.2016 muss ich
Ihnen leider mitteilen, dass ich diese nicht erfüllen kann. Eine
Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes ist nach § 21e Abs. 9 GVG
nicht erforderlich. Das Landgericht Gera sieht deshalb auch von einer
Veröffentlichung ab.
Die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan
ist in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Gera,
Rudolf-Diener-Straße 2, Haus 6 während der Sprechzeiten oder nach
Vereinbarung möglich (Tel.: 0365 8341210 o. 8341211). Kopien sind auf eigene
Kosten zu fertigen.
Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
Resch, RinLG
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Juni 2016 00:16
An: 'LGG Resch, Kati'
Cc: 'poststelle@lgg.thueringen.de'
Betreff: AW:
Ihre E-Mail vom 28.05.2016, unser AZ: 145 E1 - 7/16
Liebe Frau Resch,
eine unproblematische Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes lehnen
Sie ab und benutzten dabei noch das Wort "leider".
Ich habe den
Eindruck, dass das "leider" nur eine Floskel ist, mit der Sie Ihr hartes
"Nein" verhüllen wollen.
Sie geben auch keine Mitteilung, warum Sie
die Zusendung verweigern (außer dass Sie das nicht
können. Wenn Sie das nicht können, kann das
ja jemand anderes am Landgericht machen, der das eben kann. Ein
Hochschulabschluss ist dafür ja nicht erforderlich, vielleicht kann das ja
auch der Pförtner erledigen.)
An der Mehrzahl der deutschen
Gerichtes ist es mittlerweile üblich die Geschäftsverteilungspläne im
Internet zu veröffentlichen oder auf Anfrage unbürokratisch per Mail
zuzusenden.
Siehe dazu unsere Übersicht auf
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Legen Sie bitte unsere Anfrage dem Präsidenten des
Landgerichtes Gera vor, dieser hat sicher die Kompetenz, eine Übersendung
per Mail unkompliziert auf dem Weg zu bringen.
Die Bürgerinnen und
Bürger werden es zu Danken wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. April 2016 15:43
An: Verwaltung AG-Frankfurt
Betreff: Amtsgericht Frankfurt am Main -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Frankfurt am
Main
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069
/ 1367-01
Fax: 069 / 1367-2030
E-Mail:
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Internet:
www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um
Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten
wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 29.
April 2016 09:08
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Amtsgericht Frankfurt
am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt wird nur per Post
versandt.
Hierzu darf ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift mitzuteilen, damit
ich auch die Kosten i.H.v. 6,00 € vorab von Ihnen anfordern kann.
Mit
freundlichen Grüßen
Angela Löwe
Sachbearbeiterin
Amtsgericht
Frankfurt am Main
- Verwaltung. Abteilung 1 -
Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main
Tel.: ...
Fax: ...
E-Mail: ...
Internet:
www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. April 2016 13:56
An:
'Angela.Loewe@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht
Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Liebe Frau Löwe,
Sie machen wohl einen Witz.
Den Geschäftsverteilungsplan können Sie uns per Mail zusenden, da geht auch für
umsonst. Schließlich zahlen die Bürgerinnen und Bürger auch Steuern, ohne die
die Justiz keine drei Monate überleben würde.
Stellen Sie doch
den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes, so
wie das bei vielen anderen Amtsgerichten üblich ist, da können die Bürgerinnen
und Bürger den sich unbürokratisch runterladen und der unangenehme Eindruck wird
vermieden, die Justiz wolle sich hier auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger
gesund sanieren.
Im Übrigen legen Sie bitte meine Anfrage dem
Präsidenten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vor, der hoffentlich in der Lage
ist, das Amtsgericht Frankfurt am Main in das Informationszeitalter zu
befördern.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Kommentar Väternotruf:
29.04.2016: Antwort vom Amtsgericht, die wollen nur per Post versenden und dafür vom Bürger 6,00 € abkassieren. Typisch Frankfurt am Main, Kapitalismus pur, alles dreht sich um Geld - das Informationsinteresse der steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger muss sich hinter der schnöden Kapitalismusfahne brav in Reih und Glied einreihen. Armes Teutschland.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 16:46
An:
'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'
Betreff: Amtsgericht Villingen-Schwennigen - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Strasse 94
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 203 - 0
Fax: 07721 / 203 -199
E-Mail:
poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Internet: www.agvillingen-schwenningen.de
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas ...
Gesendet: Montag, 12. Oktober 2015 11:51
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Herren,
hinsichtlich Ihrer Anfrage verweisen wir auf § 21 e
Abs. 9 GVG. Danach ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von
dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des
Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.
Es bleibt Ihnen unbenommen den Geschäftsverteilungsplan
des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen auf der Geschäftsstelle der Verwaltung
Zimmer 111, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
...
Lieber Herr Zmuda,
Danke für Ihre Nachricht.
Offenbar haben Sie aber unsere Anfrage nicht
verstanden, wir baten um Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes, nicht aber
um Erläuterung zu § 21 e Abs. 9 GVG, dieser ist uns bereits bekannt und ändert
nichts an unserer Bitte.
Im übrigen gab es auch in der DDR keine Pflicht
freie Wahlen einzuführen, stand ja nicht in der Verfassung. Wohin das geführt
hat, wissen Sie sicherlich.
Falls Ihnen die Befugnis fehlt, uns den Geschäftsverteilungsplan
unbürokratisch zuzusenden, leiten Sie unsere Anfrage bitte an den Direktor des
Amtsgerichts weiter.
Im Übrigen verweisen wir auf die Lektüre von
http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
wo wir Ihr Amtsgericht in der Liste der Gerichte
eingeordnet haben, die hinsichtlich der Informationsfreiheit die Rote
Schlusslichtlampe führen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen) [mailto:...]
Gesendet: Montag, 16. November 2015 11:27
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden die Geschäftsverteilungspläne nicht versandt; es bleibt Ihnen unbenommen, auf der Geschäftsstelle Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 01:05
An: 'Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)'
Cc: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de';
'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Zmuda,
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle) [mailto:
...]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:41
Betreff: WG: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:15
An: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entscheidung über Ihre Anfrage wurde mit dem
Direktor des Amtsgerichts abgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 20:36
An: 'Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)'
Cc: 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Zmuda,
das ist schön, dass Sie oder jemand anderes das
offenbar mit dem Direktor abgesprochen hat.
Handelt es sich hier um Herrn Kurt Gött, der im
Handbuch der Justiz 2014 noch als Direktor angegeben war oder gibt es
zwischenzeitlich einen neuen Direktor?
Auf dem Impressum des Amtsgerichts oder auch sonst
konnte ich das nämlich nicht erkennen.
http://www.amtsgericht-villingen-schwenningen.de/pb/,Lde/Startseite/impressum
Wie hat sich der uns unbekannte Direktor oder die und
unbekannte Direktorin in der Sache geäußert?
Ebenfalls mit einem restriktiven Nein oder stand er
der Sache aufgeschlossen gegenüber und es mangelt derzeit nur an der Technik
den GVP von einer handschriftlichen Aufzeichnung in eine PDF der Worddatei
umzuwandeln und dies uns dann zuzusenden oder auf die Website des Amtsgerichts
zu stellen.
Wie das zu realisieren ist, können Sie auf der
Internetseite des Landgerichts Konstanz nachschauen.
http://landgericht-konstanz.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung
Ich haben mir dort den Plan runtergeladen und sende
Ihnen diesen als Beweismittel zu, dass das 21. Jahrhundert im Landgerichtsbezirk
Konstanz schon begonnen hat, wenn gleich man in dem einen oder anderen
Gerichtsbezirk noch im 20. Jahrhundert zu leben scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 31.
Oktober 2015 12:43
An:
'ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Cc:
'lg-os-Poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Betreff: WG: Amtsgericht
Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan
Seilerbahn 15
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 / 701-0
Fax: 05921 / 701-117
E-Mail:
ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet:
www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de
Amtsgericht Nordhorn -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir bitten um Zusendung des
aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf
Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Nordhorn
Der Direktor
info@vaeternotruf.de
Bearbeitet von:
JAR`in Grundmann
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben)
Durchwahl (05921) 701-149 Nordhorn,
Ihre Nachricht vom 31.10.2015
Mein Zeichen 313 E
04.11.2015
Sehr geehrter Herr Schwarz,
es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 e Abs. 9 GVG
eine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans nicht erforderlich ist, so
dass dieser auch nicht auf der Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn
eingestellt sein muss. Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan gemäß
genannter Vorschrift auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausgelegt und wird dort
bei Interesse eingesehen. Hierauf wird aus Gründen einer einheitlichen
Handhabung verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Rieger, Richter am Amtsgericht
Lieber Herr Rieger,
Danke für Ihre Nachricht.
Wir hatten nicht behauptet, dass es eine Pflicht gäbe,
den Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn zu
stellen, in Ihrer Antwort klingt das aber so.
Es gab ja in der DDR auch keine Pflicht die bürgerliche
Demokratie zu praktizieren, da nahm man halt die sozialistische Demokratie, zu
deren Grundregeln es gehörte, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu
Informationen möglichst zu erschweren.
Einen solche staatssozialistische Einstellung ist am
Amtsgericht Nordhorn ganz sicher nicht anzutreffen, daher noch einmal meine
Bitte, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch per Mail zu zusenden,
so wie das an hunderten Gerichten in Deutschland üblich ist.
Eine Auflistung finden Sie hier:
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 9. März 2015 23:33
An: Poststelle, AG Forchheim
Betreff: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Forchheim
Kapellenstraße 15
91301 Forchheim
Telefon: 09191 / 710-0
Fax: 09191 / 710-101
E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fo/
Amtsgericht Forchheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Poststelle, AG Forchheim [mailto:poststelle@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 07:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes des
Amtsgerichts Forchheim ist aus Datenschutzgründen
leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Humm
Rechtspflegeamtsrat
Amtsgericht Forchheim
- Geschäftlsleiter -
Tel.: 09191/710-112
Fax: 09191/710-101
e-mail: ...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2015 20:33
An: 'Poststelle, AG Forchheim'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Humm,
so eine absurde Ausrede haben wir bei noch keinen
deutschen Gericht bekommen, die wir wegen des Geschäftsverteilungsplanes
angeschrieben haben.
Forchheim liegt doch nicht etwa neuerdings in
Nordkorea?
Es gibt keine Datenschutzgründe, die die Versendung
des Geschäftsverteilungsplanes untersagen würden.
Falls man an Ihrem Gericht das noch nicht weiß, kontaktieren Sie bitte den Landesdatenschutzbeauftragten Bayern
https://www.datenschutz-bayern.de
Leiten Sie bitte unsere Anfrage an den Direktor des
Amtsgerichts weiter, vermutlich hat dieser mehr Befugnisse als Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Truppei, Franz [mailto:Franz.Truppei@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 7. April 2015 12:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
vielen Dank für Ihr Interesse am Geschäftsverteilungsplan
des Amtsgerichts Forchheim. Dieser kann bei Bedarf beim Amtsgericht Forchheim während
der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine anlassunabhängige
Versendung erfolgt generell nicht, wofür ich um Verständnis bitte.
Ich bedaure, Ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu
können.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Truppei
Direktor des Amtsgerichts
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. Juli 2015 16:30
An: 'Truppei, Franz'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de';
'poststelle@ag-fo.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Truppei,
Ein Verständnis für Ihren Vortrag: "Eine
anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht,..." können Sie
freilich nicht von uns erwarten, denn wir leben in einer modernen Gesellschaft
und nicht mehr im Mittelalter. Auch Bayern gehört zur Bundesrepublik
Deutschland und ist kein Königreich mehr.
Mitunter spricht man heute auch vom
Informationszeitalter, das auch am Amtsgericht Forchheim zeitnah einziehen
sollte. Von daher bitten wir nochmals um unbürokratische Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes
oder auch um Einstellung des Geschäftsverteilungsplans auf die Internetseite
des Amtsgerichtes, wie es an vielen deutschen Gerichten üblich ist.
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Piratenpartei LV Bayern Vorstand [mailto:vorstand@piratenpartei-bayern.de]
Gesendet: Samstag, 1. August 2015 09:50
An: franz.truppei@ag-fo.bayern.de
Cc: poststelle@ag-fo.bayern.de; info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
[PBY#1000000095]
Sehr geehrter Herr Truppei,
können Sie mir bitte mitteilen auf welcher
Rechtsgrundlage Sie bzw. das Amtsgericht die Versendung des Geschäftsverteilungsplans
verweigert?
Wolfgang Grunsky spricht in Zivilprozessrecht 12. (neu
bearbeitete Auflage 2006, Luchterhand Verlag. Rn. 19) davon, dass »Der Zweck
eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor
Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor
allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung.«
Die Weigerung der Versendung - also der Veröffentlichung - des Geschäftsverteilungsplans, würde gerade diesem Zweck widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
David Krcek
stellv. politischer Geschäftsführer
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern
Schopenhauerstraße 71
80807 München
Tel: 089 / 38 164 693-0
Fax: 089 / 38 164 693-9 od. 089 / 255513-4944 http://piratenpartei-bayern.de/
Sehr geehrter Herr Krcek,
Danke für Ihre Engagement.
Üblicherweise behilft man sich an den
informationsverweigernden Gerichten mit einem billigen Trick und erklärt, der
interessierte Bürger könne ja auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts
erscheinen und dort Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen. Offenbar
hat die Bayerische Justiz von Bürgernähe noch nichts gehört oder denkt, der Bürger
ist ein Depp, den man den größten Blödsinn zumuten kann.
Leider ist es bei den Bayerisch-Königlichen
Amtsgerichten weit verbreitet, den Geschäftsverteilungsplan wie ein
Geheimpapier zu behandeln. Das es anders geht, zeigt z.B. das Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und sogar Mecklenburg-Vorpommern.
Siehe hierzu unsere Übersicht auf
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Offenbar gehen jetzt nicht mehr in Mecklenburg die
Uhren hundert Jahre nach, sondern in Bayern, so zumindest bei der dortigen
Justiz, die vermutlich zu lange unter CSU-Regentschaft gestanden hat, so dass
ein politischer Wechsel dringend notwendig scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
17.06.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Montag, 23. Juni 2014 09:29
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
der Geschäftsverteilungsplan kann beim Amtsgericht Böblingen
eingesehen werden, verschickt wird er allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Sehr geehrte Frau Mackert,
bitte teilen Sie uns mit, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan
nicht versenden wollen. An vielen anderen Gerichten in Deutschland ist das
problemlos möglich.
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Sollte Ihnen eine Antwort nicht möglich oder erlaubt
sein, legen Sie unsere Anfrage bitte dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
01.07.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Juli 2014 06:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
die Mitteilung erfolgte nach Rücksprache mit dem
Direktor.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Liebe Frau Mackert,
bitte teilen Sie uns mit, warum Sie in Rücksprache
mit dem Herrn Brenner, Direktor am Amtsgericht Böblingen den Geschäftsverteilungsplan
nicht versenden wollen, während dies an vielen anderen Gerichten in Deutschland
kein Problem darstellt.
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Möglicherweise gibt es auch gar keinen Geschäftsverteilungsplan,
das würde erklären, dass Sie uns einen solchen nichtvorhandenen Geschäftsverteilungsplan
auch nicht zusenden können. In diesem Fall würden wir eine Reorganisation
Ihrer Geschäftsstelle empfehlen. In Absprache mit dem Jobcenter könnten
arbeitslose Verwaltungsangestellte dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen werden,
die sich dann an der Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes ausprobieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.07.2014
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) [mailto:...]
Gesendet: Donnerstag, 3. Juli 2014 09:49
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
wir dürfen Sie um Verständnis bitten, dass ein
Versenden des Geschäftsverteilungsplans leider nicht möglich ist. Wie bereits
mitgeteilt kann der aktuelle Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 GVG
zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden.
Sie werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung
gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Liebe Frau Mackert,
die Antwort kann ich beim besten Willen nicht ernst
nehmen. Natürlich ist eine Versendung möglich. Warum sollte dass, was an der
Mehrzahl der deutschen Gerichte möglich ist, nicht auch am Amtsgericht Böblingen
möglich sein?
Es gibt kein Gesetz, das Ihnen das verbietet, höchstens
einen Direktor, der aus mir unerklärlichen Gründen das Informationszeitalter
verschläft. Womöglich hat er seine Gründe. Mit Informationsfreiheit, wie sie
aus dem Grundgesetz abzuleiten ist, haben diese Gründe sicher nichts zu tun.
Ich wünsche weiterhin geruhsamen Schlaf in Böblingen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
03.07.2014
Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
12.09.2013
Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Mail vom 12.09.2013 baten wir um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Leider konnten wir bisher noch keine Zusendung verzeichnen. Sicherlich lag das an der Überlastung, der die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Gelnhausen tagtäglich ausgesetzt sind. Ständig Bürgerinnen und Bürger die da meinen, am Gericht warte man nur auf sie und ihre kleinlichen Anliegen.
Gleichwohl wollen wir nun abermals um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes bitten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen Danken.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Anfrage vom 11.02.2014, Antwort vom Amtsgericht Gelnhausen am 12.04.2014. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Gelnhausen ein Fremdwort zu sein. Erich Honecker und Kurt Hager hätten ihre helle Freude.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2014 15:43
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
über Ihren Antrag auf Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes kann entscheiden werden, sobald Sie an das Gericht per Post ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes richten. Das Schreiben muss einen Briefkopf mit Namen und Anschrift Ihres Vereins/ Einrichtung sowie seines Vertreters/Geschäftsführers/Vorstandes sowie eine kurze Begründung, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan benötigen, beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Lang
Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin
Amtsgericht Gelnhausen
Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen
...
Liebe Frau Lang,
wir leben doch nicht im Mittelalter. Nicht, dass wir uns auch noch vor dem Eingang des Amtsgerichtes Gelnhausen unterthänigst verbeugen müssen.
Schauen Sie bitte mal auf
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Da sehen Sie eine Auswahl der deutschen Gerichte für die es eine Selbstverständlichkeit ist, eine offene Informationspolitik zu betreiben, leider auch eine Auswahl von Gerichten, bei denen man meinen könnte, diese lägen in der DDR.
Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
12.02.2014
Liebe Frau Lang,
wir haben übrigens keinen Antrag gestellt, wie sie schreiben, sondern eine Bitte.
Gleichwohl sind wir keine Bittsteller.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
29.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Freitag, 2. August 2013 07:08
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Helmstedt
- Der Direktor -
Geschäftsnummer: E 320c Ri.
Sehr geehrter Herr Anton,
auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Rother
Abs.: Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Helmstedt 38350 Helmstedt, Stobenstr. 5 Tel.:05351/120360
Fax: 05351/120376
Email: mailto: AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Lieber Herr Rother,
wir wollen den Geschäftsverteilungsplan ja nicht veröffentlichen, das käme schon nah an die Informationsfreiheit, die in unserem Land ja keiner wirklich will. Wir wollen den Geschäftsverteilungsplan lediglich zugeschickt bekommen. Beim Zuschicken handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, dass wissen Sie sicherlich. Falls nicht, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Dienstvorgesetzten, er wird Sie darüber aufklären.
Wir bitten also weiterhin um Zusendung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.08.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 09:46
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Helmstedt
- Der Direktor -
Geschäftsnummer: E 320c Ri.
Sehr geehrter Herr Anton,
auf Ihre weitere Anfrage wird auf die hiesige Mitteilung vom 02.08.13 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Hauke
Liebe Frau oder Herr Hauke,
wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
12.08.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 15. August 2013 14:29
An: vaeternotruf
Betreff: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Helmstedt
- Der Direktor -
Geschäftsnummer: E 320c Ri
Sehr geehrter Herr Anton,
auf Ihre Anfrage kann nur auf die bisherigen Mitteilungen verwiesen werden.
Soweit vereinzelt Geschäftsverteilungspläne des richterlichen Dienstes von einigen Gerichten ins Internet gestellt werden,
beruht dies offensichtlich auf „Informationsfreiheitsgesetzen“ einzelner Länder.
Das Land Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz; mithin besteht auch kein Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.Hauke
Liebe Frau oder Herr Hauke,
wir baten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.
Sind Sie der Direktor, bzw. die Direktorin. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir - wie schon vorgetragen - um Vorlage unserer Anfrage beim Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.
Wenn das Land Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, ist das sehr bedauerlich und zeigt die Rückständigkeit niedersächsischer Politik. Welche Partei hat diesen Missstand eigentlich zu verantworten?
Auch wenn es kein Informationsfreiheitsgesetz geben mag, ist es der Leitung des Amtsgerichts Helmstedt nicht verboten, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen, bzw. zu versenden, grad wie es auch der DDR-Führung nicht verboten war, die DDR-Bürger in die BRD ausreisen zu lassen. Das hat Herrn Honecker aber nicht daran gehindert an seiner geliebten Mauer festzuhalten, an der er schließlich selbst zu Grunde ging. Man merke: Hochmut kommt immer vor dem Fall.
Seien Sie nun bitte so freundlich und legen unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Anbei übersenden wir Ihnen den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Braunschweig - den wir trotz gleichem Bundesland Niedersachsen zugeschickt bekommen haben.
Im Internet zu finden sind überdies:
Landgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen
Landgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen
http://www.landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8557696_N8523076_L20_D0_I4799805.html
Landgericht Verden - Bundesland Niedersachsen
vorbildlich mit fortlaufenden Aktualisierungen - http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13891&article_id=58445&_psmand=57
Auch diese Gerichte liegen in Niedersachsen und nicht auf dem Mond.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Anfrage am 06.06.2013. Anfrage wiederholt am 01.07.2013.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2013 07:08
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Achim
Die Direktorin
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage wird erneut mitgeteilt, dass der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan jederzeit von den Beteiligten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Bischoff
___________________________________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Susanne Bischoff
Obernstr. 40, 28832 Achim
Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74
e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Liebe Frau Bischoff,
Danke für Ihre Nachricht. Wir wissen, dass der aktuelle Geschäftsverteilungsplan von den Beteiligten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.
Wir sind aber erstens keine Beteiligten und zweitens wollten wir den Geschäftsverteilungsplan nicht auf der Geschäftsstelle einsehen, sondern baten um Zusendung.
Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse bitten Sie nun um Zusendung per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
03.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2013 17:08
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
das Amtsgericht Achim versendet keine Geschäftsverteilungspläne (auch nicht per E-Mail). Ihrer Bitte kann ich daher nicht entsprechen.
Es steht Ihnen natürlich frei, den Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Jörn Saße
_________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Lieber Herr Saße,
sicher haben Sie Verständnis, dass wir nicht mehrere Hundert Kilometer fahren werden, um den Geschäftsverteilungsplan in Ihrer Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen. Wir leben ja nicht zu Zeiten Goethes, wo man solches mangels anderer Alternativen tun musste.
Sie können den Geschäftsverteilungsplan natürlich auch auf Ihre Internetseite stellen, das erspart den Mitarbeiterinnen des Amtsgerichtes sowie unnötigen Bürokratieaufwand. Auch die Bürgerinnen und Bürger würden diese Förderung der Informationsfreiheit gerne genießen. Schließlich leben wir in einer Demokratie die den mündigen Bürger will, wie unlängst unser geschätzter Bundespräsident Gauck wieder sagte. Auch das Amtsgericht Achim liegt im Amtsbereich des Bundespräsidenten, so dass wir davon ausgehen dürfen, dass seine Worte auch für die Informationspraxis am Amtsgericht Achim Geltung hat.
Unsere Bitte auf Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes halten wir aufrecht und bitten um Vorlage unseres Schreibens an die Direktorin des Amtsgerichtes Frau Sabine Reinicke.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
08.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2013 10:28
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Achim
Die Direktorin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Nachricht des Geschäftsleiters Herrn Saße vom 04.07.2013 war von mir autorisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Reinicke
________________________________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Susanne Bischoff
Obernstr. 40, 28832 Achim
Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74
e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Liebe Frau Reinicke,
Danke für Ihre Nachricht.
Wir bitten um Nachricht bezüglich unseres Vortrages zur Informationsfreiheit.
Auf der Internetseite des Landgerichts Verden ist dem Genüge getan.
Wir denken, das Amtsgericht Achim, sollte nicht päpstlicher als der Papst sein.
Wir bitten um Vorlage unserer Bitte zur Beschlussfassung im Präsidium des Amtsgerichtes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
08.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 09:25
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan - Ihre Nachricht vom 10.07.2013
Amtsgericht Achim
Die Direktorin
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Präsidium des Amtsgerichts Achim ist mit Ihrem Anliegen nicht zu befassen. Es soll bei dem Ihnen bereits erteilten Bescheiden bleiben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Vorgang hier nunmehr abgeschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Bischoff
________________________________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Susanne Bischoff
Obernstr. 40, 28832 Achim
Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74
e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Liebe Frau Bischoff,
wir haben entgegen Ihrer Bitte kein Verständnis dafür, dass an Ihrem Amtsgericht die Informationsfreiheit wenig Freiheiten hat.
Doch wie heißt es bei Brecht so schön:
"Die Nacht hat 12 Stunden, dann kommt schon der Tag."
Bertolt Brecht, Das Lied von der Moldau
In der Hoffnung auf baldige Besserung.
Anton
12.07.2013
Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
13.06.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de [mailto:Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de]
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 14:57
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Kassel
Der Präsident
Az.:320/4E LG
Der Geschäftsverteilungsplan kann hier auf der Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung eingesehen werden.
Eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Hans Stäbe
Landgericht Kassel
- Verwaltungsabteilung -
Frankfurter Str. 7
34117 Kassel
...
Lieber Herr Stäbe,
das ist keine Antwort, sondern ein Verdikt. Mithin also dem Informationszeitalter höchst unangemessen.
Bitte legen Sie daher unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes zur persönlichen Beantwortung vor.
Wir freuen uns über einen positiven Bescheid im Sinne der Informationsfreiheit und der Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
01.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 13:51
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013
Sehr geehrter Herr Schwarz,
anliegendes Schreiben wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt; eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Eigenbrodt
Justizangestellte
Landgericht Kassel
- Der Präsident -
Frankfurter Straße 7
34117 Kassel
Landgericht Kassel
Der Präsident
34117 Kassel × Frankfurter Straße 7
Telefon: (0561) 912 – 0
Telefax: (0561) 912 – 1010
E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de
Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den
zugelassenen Verfahren möglich, siehe: www.lgkassel.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.30 Uhr und
Freitag: 7.30 Uhr - 14.30 Uhr
Besuche möglichst in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Landgericht Kassel × Der Präsident × 34111 Kassel
Elektronische Post
Herrn
Anton Schwarz
Aktenzeichen:
Dst.-Nr.: 0246
Bearbeiter: Herr Liebermann
Durchwahl: (0561) 912 - 1223
Fax: (0561) 912 - 1010
E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom
Datum: 2. Juli 2013
Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013
Sehr geehrter Herr Schwarz,
der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Kassel ist für jedermann einsehbar zu den üblichen Geschäftszeiten in den Räumen der Verwaltungsabteilung (( 0561/912-1214).
Ein Anspruch auf Übersendung, gleich ob in elektronischer oder in schriftlicher Form, besteht nicht, auf § 21e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) weise ich hin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Liebermann
Liebe Frau Eigenbrodt, lieber Herr Liebermann,
Vielen Dank für Ihre Mühe zur Beschaffung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.
Eine Zusendung in Papierform wollten wir allerdings nicht, wir wollen die Umwelt möglichst wenig belasten und bitten daher um Zusendung per Mail.
Uns ist bekannt, dass es hierzu derzeit noch keinen Rechtsanspruch gibt, es gibt aber die Informationsfreiheit als zentrales gesellschaftliches Prinzip. Zur Informationsfreiheit gehört es auch, die Bürgerinnen und Bürger nicht erst durch die ganze Bundesrepublik reisen zu lassen, um dann in der Geschäftsstelle des Landgerichtes Einblick in den dort ausliegenden Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.
Schaun Sie einfach mal auf
http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php
Da sehen Sie, wie kinderleicht das ist. Was aber in Nordrhein-Westfalen möglich ist, dass sollte doch auch in Hessen möglich sein. Hessen liegt ja nicht in der Walachei, wo man meinen könnte, die Zeit der Völkerwanderung wäre grad erst vorbei.
Wir bitten nunmehr unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes Kassel zur persönlichen Beantwortung zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.07.2013
Landgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
16.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 16. Mai 2013 11:42
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail teile ich Ihnen mit, daß Sie den Geschäftsverteilungsplan bei dem Landgericht käuflich erwerben können, Zimmer 228 B, Kosten EUR 6,--.
Zuschicken kann ich Ihnen leider keine Geschäftsverteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Liebe Frau Linnemann,
grad haben wir kostenlos vom Landgericht Darmstadt den aktuellen Geschäftsverteilungsplan per Mail zugeschickt bekommen (siehe Anlage) und da wollen Sie uns 6 € für die selbe Dienstleistung abknöpfen und uns den Plan noch nicht einmal per Mail zusenden?
Das scheint doch etwas faul zu sein, im Staate Dänemark zu sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamlet
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solche Sonderbehandlung seitens Ihres Gerichtes nicht akzeptieren und bitten daher weiterhin um kostenlose Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
21.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2013 11:53
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Geschäftsverteilungsplan
Hallo Herr Antonn
sorry, aber ich darf Ihnen die Geschäftsverteilung nicht per Mail schicken, habe noch einmal nachgefragt.
Kommen Sie doch bitte bei mir vorbei, Zimmer 228 Gebäude B.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Sehr geehrte Frau Eva Linnemann,
dazu müsste ich mehrere Hundert Kilometer anreisen. Will das Landgericht Frankfurt am Main die Reisekosten übernehmen?
An anderen Gerichten ist das kein Problem. Viele Gerichte stellen den Geschäftsverteilungsplan auch ins Internet.
Schauen Sie z.B. hier.
Amtsgericht Künzelsau im Landgerichtsbezirk Heilbronn
http://www.agkuenzelsau.de/servlet/PB/menu/1170340/index.html?ROOT=1170331
Amtsgericht Friedberg im Landgerichtsbezirk Gießen
Amtsgericht Tiergarten in Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/verkehr.html#gvp
Landgericht Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/taetigkeit/geschaeftsverteilungsplaene/
Amtsgericht Düsseldorf im Landgerichtsbezirk Düsseldorf
http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/index.php
Amtsgerichts Duisburg - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php
Oberlandesgericht Schleswig - laufende Aktualisierungen
Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsident am Landgericht Frankfurt am Main, Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
21.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 08:45
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilung_Stand_01.05.2013.pdf
Guten Morgen,
hier die Geschäftsverteilung, aber nur ausnahmsweise.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Liebe Frau Linnemann,
Danke für die freundliche Zusendung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.05.2013
Ende Gut, alles Gut.
Nun muss nur noch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - das einzige deutsche Oberlandesgericht, an dem man sich weigert, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen oder auf Anfrage als PDF zu versenden - die Informationsfreiheit realisieren. Vielleicht macht des Präsidium des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal eine Bildungsfahrt in die nahegelegene Frankfurter Paulskirche - http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Paulskirche. Bisschen Bildung über das Wesen der modernen Demokratie kann sicher auch einem Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht schaden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.04.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Donnerstag, 25. April 2013 09:05
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne übersenden wir Ihnen den richterlichen Geschäftsverteilungsplan. Die Kosten dafür betragen 6,- Euro.
Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Rechnungsadresse mit.
Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Der Präsident
Im Auftrag
Steffi Wooden
Geschäftsleitung
-Hauptgeschäftsstelle-
Tel.: 069 / 1367 - 2795
Fax.: 069/1367 - 2976
Postanschrift: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Der Präsident,
60256 Frankfurt am Main
Kommentar Väternotruf:
Da hat man ja am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine tolle Einnahmequelle entdeckt. 1000 Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes = 6.000 € für die finanzschwache hessische Justiz. Hieß es in einem Witz aus der DDR: Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen, so heißt es heute: Aus unseren Bürgerinnen und Bürgern ist noch viel mehr herauszuholen. Dieses kapitalistische Geschäftsmodell hat man in Berlin und Nordrhein-Westfalen noch nicht verstanden, dort lädt man die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte einfach auf deren Internetseiten und die Bürgerinnen und Bürger können sich das kostenlos runterladen, Sozialismus pur. Aber zum Glück gibt wenigstens in Frankfurt am Main noch Kapitalismus pur. Da zählt nur der Geldbeutel, alles andere ist humanitärer Schnickschnack, den man sich nicht leisten kann.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:03
An: Verwaltung (AG P)
Betreff: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 2875-0
Fax: 0331 / 2927 48
E-Mail: verwaltung@agp.brandenburg.de
Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de
Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung (AG P) [mailto:Verwaltung@AGP.Brandenburg.de]
Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:58
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Justizverwaltungskostenordnung (JV KostO) betragen die Auslagen gemäß Pkt. 3 III in Justizverwaltungsangelegenheiten, hier die Dokumentenpauschale für die Übersendung elektronisch gespeicherter Daten, pro Datei 2,50 Euro. In Schriftform betragen die ersten 50 Seiten pro Blatt 50 Cent, ab 51. Seite pro Blatt 15 Cent. Wünschen Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Geschäftsverteilung der Richter (umfasst 33 Seiten) übersandt zu bekommen, bitte ich Sie um entsprechende Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ebert
Justizbeschäftigte
Amtsgericht Potsdam
Sehr geehrte Frau Ebert,
Vielen Dank für Ihre freundlichen Zeilen und Ihre große Hilfsbereitschaft. Seien Sie aber bitte so nett und stellen den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes Potsdam. Dann sparen wir einiges an Arbeit ein und auch die 2,50 €, die dem darbenden Haushalt des Bundeslandes Brandenburg auch nicht weiterhelfen. Gegebenenfalls wird Ihnen dabei sicher die Direktorin des Amtsgerichtes weiterhelfen.
Allein die Mail, die Sie uns hier geschickt haben, belastet den Justizhaushalt ganz sicher mit 5,00 €, das muss aber nicht sein, denn heute gibt es das Internet, das sicher auch vom Amtsgericht Potsdam aus angesteuert werden kann. Falls nicht, würden wir dem Gerichte einige Freiminuten auf einem portablen USB-Stick schenken und auch noch zwei Rollen Toilettenpapier für das darbende Amtsgericht zur Verfügung stellen.
Die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die sich noch mit einigem Unbehagen an die Bürokratie in der DDR erinnern, werden es Ihnen danken.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.04.2013
Kommentar Väternotruf:
Seit einigen Wochen versendet der Väternotruf Schreiben wie das obige an das Amtsgericht Frankfurt am Main, an verschiedene Amts-, Land- und sogar Oberlandesgerichte, die es nicht für nötig halten, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen.
Super unrühmlich dabei die Bayern und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Zustände wie beim Honecker, nur hat der wenigstens nicht behauptet, die DDR wäre ein Rechtsstaat.
Heute dagegen wird man verarscht von oben bis unten, sei es die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht, das jahrzehntlang nichtverheiratete Väter auf das übelste diskriminiert hat oder sei es die Abschottungspolitik von Gerichtspräsidenten, die die richterliche Besetzung ihrer Gericht als streng zu hütendes Staatsgeheimnis verstehen.
Dabei geht es auch anders, dies zeigen viele Gerichte, die verstanden haben, dass die Bürgerinnen und Bürger keine dummen Bauern sind, denen man Informationen vorenthalten muss.
Positiv zu nennen dagegen die Justiz in Nordrhein-Westfalen und fast durchgängig auch die in Berlin (Amtsgericht Neukölln bildet eine bedauerliche Ausnahme).
Hier gilt es den Druck auf die abschottenden Gerichte zu verstärken, dies kann durch Dienstaufsichtsbeschwerden oder Petitionen an die Landtage der betreffenden Bundesländer geschehen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Amtsgericht Wittenberg
ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
05.12.2012
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Emmrich, Diana ...
Gesendet: Freitag, 7. Dezember 2012 08:52
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilung bei den Amtsgerichten
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegende Datei übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Emmrich, Justizangestellte
Amtsgericht Wittenberg
Dessauer Straße 291, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491-436136
Telefax: 03491-436138
Antwort wird aus organisatorischen Gründen direkt an die Poststelle ... gebeten.
Die Direktorin
des Amtsgerichts
Wittenberg
Dessauer Straße 291
06886 Luth. Wittenberg
Telefon (03491) 436-0
Telefax (03491) 436-138
Elektronische Post
Amtsgericht Wittenberg · Postfach 10 02 55 · 06886 Luth. Wittenberg
Wittenberg, 06.12.2012
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht:
vom 05.12.2012
Mein Zeichen:
320 E a Bd. 9
Bearbeitet von:
Abteilung 1
Durchwahl (03491) 436-136
e-mail:
ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de
Väternotruf
zu Hd. Herrn oder Frau Anton
Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Wittenberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihre E-Mail vom 05.12.2012 teile ich Ihnen mit, dass eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes der Richter an Sie nur in Betracht kommen kann, wenn Sie ein entsprechendes berechtigtes Interesse hieran darlegen.
Ein solches kann ich gegenwärtig nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Baumgarten
Sehr geehrte Frau Emmrich,
das ist ja ein Armutszeugnis in Sachen Informationsfreiheit. Man könnte den Eindruck gewinnen, wir lebten noch in der DDR.
Richten Sie dies bitte der Direktorin des Amtsgerichts Baumgarten aus.
Warum sollte, was am Amtsgericht Halle möglich ist
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=33334
nicht auch am Amtsgericht Wittenberg möglich sein. Martin Luther, der sich nicht gescheut hat, seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg anzuschlagen, würde sich wohl im Grabe umdrehen, wenn er davon wüsste.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Väternotruf
Geschäftsverteilungsplan - öffentliche Einsichtnahme unerwünscht?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. November 2012 14:32
An: AGEF Poststelle
Betreff: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Postanschrift: Amtsgericht Erfurt
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt
Zentrale
Telefonvermittlung:
0361 / 37 800
Telefonzentrale
Justizzentrum:
0361 / 3 77 60 01
FAX: 0361 / 3 77 60 00
Email: Poststelle@agef.thueringen.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um die Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
29.11.2012
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: AGEF von Schmettau, Georg ...
Gesendet: Freitag, 30. November 2012 11:33
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes
Sehr geehrter Herr Anton,
ich beziehe mich auf Ihre heutige E-Mail. Nach § 21 e Abs. 9 GVG ist der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zur Einsichtnahme auszulegen. Insofern bitte ich Sie, den Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle im Justizzentrum in Erfurt einzusehen. Eine Versendung bzw. anderweitige Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, da insoweit Gründe des Datenschutzes und ein Sicherheitsinteresse der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Erfurt von Bedeutung sind. Deswegen ist der Geschäftsverteilungsplan auch nicht im Internet einsehbar. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Drohungen und Bloßstellungen im Internet ausgesprochen und dass die Namen der Richterinnen und Richter dazu verwandt wurden, Werbung für verschiedene Zwecke, die nicht mit einem gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang standen, an sie zu versenden.
Sofern Sie die Zuständigkeitsregelung in Bezug ein bestimmtes Verfahren in Erfahrung bringen wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung des entsprechenden Verfahrens mit Aktenzeichen. Die entsprechende Regelung des Geschäftsverteilungsplans der Abteilung würde ich Ihnen dann - in anonymisierter Form - schriftlich – nicht per E-Mail – mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Georg von Schmettau
________________________________
Amtsgericht Erfurt - Die Direktorin -
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Tel: ...
E-Mail: ...
________________________________
Sehr geehrter Herr von Schmettau,
Danke für Ihre Nachricht.
Richter sind doch Personen des öffentlichen Lebens, insofern können wir Ihren Standpunkt zwar nachvollziehen, aber nicht teilen.
Wir würden dann mühseligerweise gelegentlich jemanden darum bitten, sich den aktuellen Geschäftsverteilungsplan in der Geschäftsstelle kopieren zu lassen. Wenn auch dies nicht geht, würde der Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeit abgeschrieben. Das wäre zwar mühselig, aber es war auch schon mühselig als Martin Luther auf der Wartburg die Bibel übersetzte. Als gute Christen werden wir hinter der Leistung Luthers nicht zurückstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
§ 21e
(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.
(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.
(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.
(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.
(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.
(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.
(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.
(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG000200666
Was Justiz leisten kann ... und was nicht
...
Viele Menschen werden nicht besonders erfreut darüber sein, unsere "Kunden" zu sein. Wer hätte als Prozesspartei seine rechtlichen Belange nicht lieber ohne Gericht gelöst anstatt in mühsame und kostspielige Prozesse verwickelt zu sein? Wer sieht sich als Zeuge schon gern bohrenden Fragen ausgesetzt? Wer steht gern als Angeklagter vor Gericht oder ist als Opfer einer Straftat in einen Strafprozess involviert?
Alles nur unangenehme Dinge, die den Bürger mehr oder weniger unfreiwillig zu uns führen.
Und so wollen wir hier auch nicht das Bild einer "Wohlfühljustiz" zeichnen. Unsere Aufgabe ist es nun einmal, Konflikte zu lösen und uns mit Streitigkeiten zu befassen. Der eine oder andere wird schon einen Unterschied zwischen dem von ihm subjektiv empfundenen "gefühlten" Recht und dem, was im Urteil herauskommt, spüren. Das kann am Urteil liegen - auch ein Gericht ist nicht unfehlbar - oder eben auch am Rechtsgefühl des unzufriedenen "Kunden".
Wir können es also nicht jedem Recht machen.
Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. Das fängt an mit einer angemessenen baulichen Gestaltung des Gerichtsgebäudes und der Sitzungssäle, übersichtlichen Wegweisern im Gebäude, Schaffung einer Atmosphäre, die dem rechtssuchenden Bürger Beklemmungen nimmt sowie freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern.
...
gefunden 14.01.202
Kommentar Väternotruf:
"Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. ..." - das wäre schön, dann gleich mal den aktuellen Geschäftsverteilungsplan ins Internet stellen. Kostet nix und der Bürger freut sich.
Deggendorf | 12.01.2012 | 18:14 Uhr
Gerichte bekommen Sicherheitsschleuse
Für Landgerichtspräsident Dr. Franz Kilger steht fest: eine hundertprozentige Sicherheit für die Mitarbeiter an den Gerichten wird es nie geben. Die Gerichte in Deggendorf - Amtsgericht und Landgericht - machen aber einen Quantensprung in Sachen Sicherheit, wenn die Sanierung des bisherigen Landgerichtsgebäudes heuer abgeschlossen wird. Dann gibt es nämlich nur noch einen gemeinsamen Eingang mit einer Sicherheitsschleuse, die permanent in Betrieb ist.
"Die Besucher müssen dann durch eine Detektorschleuse. Die Bediensteten der Wachtmeisterei werden dies überwachen", erklärt der Landgerichtspräsident. Falls es erforderlich sein sollte, werden die Gepäckstücke der Besucher oder von Prozessbeteiligten durchleuchtet. Die dafür erforderlichen Geräte werden angeschafft. "Wir haben am Gericht dann den gleichen Sicherheitsstandard wie am Flughafen", stellt Dr. Kilger fest. Dazu ist es aber notwendig, dass aus? den drei Wachtmeistern am Amtsgericht Deggendorf und den beiden Wachtmeisterkollegen am Landgericht eine gemeinsame Wachtmeisterei gebildet wird. Außerdem muss die Wachtmeisterei um weibliches Personal aufgestockt werden, um Frauen durchsuchen zu können, falls es erforderlich sein sollte. Die dafür erforderlichen Räume sind bei der Sanierung errichtet worden. Der gemeinsame? Eingang von Amts- und Landgericht wird ständig von einem Wachtmeister besetzt sein, teilte Dr. Kilger weiter mit. Dieser könne auch per Video den weiteren Weg von Besuchern im Landgericht überwachen. "Dies alles ist ein erhebliches Plus an Sicherheit für unsere Beschäftigten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten", bekräftigt Dr. Kilger
http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/316555_Gerichte-bekommen-Sicherheitsschleuse.html
Kommentar Väternotruf:
Kein Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber eine Sicherheitsschleuse im Amts- und Landgericht Deggendorf. Ja so lieben wir sie, unsere Bayern. Am besten noch einen Nacktscanner anschaffen, dann wird der Dienst für die Wachtmeister nicht so langweilig.