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Amtsgericht Greene

Das Amtsgericht Greene wurde 1967 aufgehoben.


 

 

Amtsgericht Greene

 

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Braunschweig

Oberlandesgericht Braunschweig

 

 

Direktor am Amtsgericht Greene: Gieseler (geb. 12.01.1912) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Greene (ab 01.01.1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1943 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Greene aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

 

 

 

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Richter: 

Gieseler (geb. 12.01.1912) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Greene (ab 01.01.1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1943 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Greene aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Walter Knop (* 17. August 1906 in Boffzen; † unbekannt) - Richter am Amtsgericht Seesen (ab  , ..., 1958) - seit 1926 engagierte sich Knop wie seine Brüder August Knop und Wilhelm Knop in der NSDAP. Am 1. Oktober 1933 kam Knop in den Vorstand des Amtsgerichts Greene. Mit Wirkung vom 1. März 1934 erfolgte seine Ernennung zum Amtsgerichtsrat. Ende 1934 wurde Knop aus dem Staatsdienst beurlaubt, um als Richter am Obersten Parteigericht der Partei wirken zu können. Am 1. Januar 1936 wurde Knop außerdem zum Vorsitzenden der I. Kammer des Obersten Parteigerichts der NSDAP ernannt. Von März 1936 bis zum Ende der NS-Herrschaft im Frühjahr 1945 saß Knop als Abgeordneter für den Wahlkreis 17 (Westfalen Nord) im nationalsozialistischen Reichstag. Nach dem Zweiten Weltkrieg lebte Knop als Amtsgerichtsrat in Seesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Knop. Im Handbuch der Justiz ab 01.04.1934 als Richter am Amtsgericht Seesen aufgeführt. Was will uns der Fall Knop lehren. Eine exklusive braune Vergangenheit sichert in der Bundesrepublik das staatliche Richteramt und nachfolgend eine gute Staatsrente. Das nennt man dann auch braune Staatsdemokratie nach Konrad Adenauer.

 

 


 

 

Walter Knop

Walter Knop (* 17. August 1906 in Boffzen; † unbekannt) war ein deutscher Politiker (NSDAP).

Leben und Wirken

Nach dem Besuch der Volksschule in Boffzen und des humanistischen Gymnasiums in Höxter studierte Knop Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Göttingen. Im Frühjahr 1929 legte er das Referendarexamen ab. Von 1929 bis 1932 war er im Vorbereitungsdienst, um 1933 als Gerichtsassessor zum Amtsgericht und zur Staatsanwaltschaft in Braunschweig versetzt zu werden.

Seit 1926 engagierte sich Knop wie seine Brüder August Knop und Wilhelm Knop in der NSDAP.

Am 1. Oktober 1933 kam Knop in den Vorstand des Amtsgerichts Greene. Mit Wirkung vom 1. März 1934 erfolgte seine Ernennung zum Amtsgerichtsrat. Ende 1934 wurde Knop aus dem Staatsdienst beurlaubt, um als Richter am Obersten Parteigericht der Partei wirken zu können. Am 1. Januar 1936 wurde Knop außerdem zum Vorsitzenden der I. Kammer des Obersten Parteigerichts der NSDAP ernannt.

Von März 1936 bis zum Ende der NS-Herrschaft im Frühjahr 1945 saß Knop als Abgeordneter für den Wahlkreis 17 (Westfalen Nord) im nationalsozialistischen Reichstag.

Nach dem Zweiten Weltkrieg lebte Knop als Amtsgerichtsrat in Seesen.

Literatur [Bearbeiten]

* Joachim Lilla (Bearbeiter): Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933-1945. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4.

* Erich Stockhorst: 5000 Köpfe – Wer war was im Dritten Reich. Arndt, Kiel 2000, ISBN 3-88741-116-1.

http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Knop

 


 

 

 

50 Jahre Amtsgericht

– über 1000 Jahre Rechtsprechung in Hameln

– Vortrag des DirAG i.R. Henning Fließ aus Anlaß des Tages der offenen Tür

des Amtsgerichts Hameln

am 17. Mai 2003 –

(berichtigte und ergänzte Fassung)

Zum 1. Oktober 1852 wurden in Hameln zwei neue Gerichte eingerichtet – das Obergericht und das Amtsgericht. Damit begann zwar eine neue Ära der Rechtsprechung in Hameln, die bei dem Amtsgericht bis heute andauert, aber Recht wurde auch schon vorher in Hameln gesprochen.

...

Nun gab es zunächst für fünfzig Jahre im Bereich der Gerichtszuständigkeit Ruhe, bis der Freistaat Preußen (1918 waren die Monarchien abgeschafft worden) im Jahr 1932 die Amtsgerichte Coppenbrügge und Polle aufhob, wobei Coppenbrügge zu Hameln und Polle zu Bad Pyrmont kam (VO über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 – PrGS S. 253). Jedoch bereits ein Jahr später – wir haben inzwischen das 3. Reich – wurde das Amtsgericht Coppenbrügge wieder eingerichtet (G. über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen von Amtsgerichten vom 29. August 1933 – PrGS S. 319).

Das große Sterben der kleinen Amtsgerichte begann jedoch erst nach dem 2. Weltkrieg (1939 – 1945). Nunmehr war aus der preußischen Provinz Hannover und den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das Land Niedersachsen entstanden. 1956 wurde das Amtsgericht Coppenbrügge endgültig aufgehoben (G. über die Aufhebung der Amtsgerichte Coppenbrügge, Lutter a. Bbge. und Thedinghausen vom 21. Juli 1956 – NdsGVBl. S. 97), 1967 folgte das Amtsgericht Lauenstein (G. über die Aufhebung der Amtsgerichte Freren, Greene, Jork und Lauenstein vom 30. September 1966 – NdsGVBl. S. 227). Die Bezirke beider Gerichte wurden dem Amtsgericht Hameln zugeschlagen. Mit der großen Verwaltungs- und Gebietsreform des Landes Niedersachsen der Jahre 1972 bis 1974 vergrößerte sich das Gebiet des Amtsgerichts Hameln beträchtlich (4. Gesetz zur Neugliederung der Gerichte im Anschluß an die kommunale Gebietsreform – Neuordnung in den Räumen Hameln und Grafschaft Schaumburg/Schaumburg-Lippe vom 20. Februar 1974 – NdsGVBl. S. 117): Die umliegenden Amtsgerichte Bad Münder, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf wurden aufgehoben und dem Amtsgericht Hameln zugeschlagen, wobei allerdings der Bezirk des früheren Amtsgerichts Polle zum Amtsgericht Holzminden kam. Dafür erhielt Hameln noch aus dem Bereich des aufgehobenen Amtsgerichts Eschershausen die Orte Bessingen, Bisperode und Harderode, während es den Ort Weenzen an Hildesheim verlor.

...

Das ermöglichte es wieder der Justiz, Gerichte zusammenzulegen, ohne daß der verlängerte Anfahrtsweg für die Bevölkerung unzumutbar wurde. Die Konzentration entsprach aber auch dem Bedürfnis einer modernen Verwaltung und Rechtspflege, die möglichst leistungsfähige, spezialisierte, aber auch voll ausgelastete Büro- und Rechtsprechungseinheiten schaffen will. So tun z.Zt. bei dem Amtsgericht Hameln 18 Richterinnen und Richter, 24 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes (Beamte und Angestellte), 9 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und 9 Wachtmeister Dienst, teilweise allerdings nur in Teilzeitstellen. Dazu kommen noch 13 Auszubildende.

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http://www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=18868&article_id=70633&_psmand=118

 

 


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