Brigitte Zypries

Bundesjustizministerin

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Zaunegger gegen Deutschland

(Beschwerde-Nr. 22028/04)

Kammerurteil vom 03.12.2009

und Eltern-Kind-Entfremdung infolge Umgangsvereitelung:

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Brigitte Zypries MdB

Politikerin mit Väterphobie für die männer- und väterfeindliche SPD

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

PLH 7.844

11011 Berlin

 

Christina Reith

(Mitarbeiterin)

 

E-Mail: brigitte.zypries@wk.bundestag.de

Internet: www.brigittezypries.de

 

 

E-Mail: Brigitte.Zypries@bundestag.de

 

 

 


 

 

 

Brigitte Zypries

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Brigitte Zypries (* 16. November 1953 in Kassel) ist eine deutsche Politikerin (SPD). Sie ist seit 2002 Bundesministerin der Justiz.

 

Inhaltsverzeichnis

* 1 Leben und Beruf

* 2 Abgeordnete

* 3 Öffentliche Ämter

* 4 Politische Positionen

o 4.1 Vaterschaft

o 4.2 Urheber- und Patentrecht

o 4.3 Diskriminierung

o 4.4 Elektronische Verwaltung

o 4.5 Patientenrechte

o 4.6 Bürgerrechte, Innere Sicherheit und Datenschutz

o 4.7 Internetsperren

o 4.8 Recht auf Privatkopie

* 5 Kabinette

* 6 Auszeichnungen

* 7 Veröffentlichungen

* 8 Weblinks

* 9 Quellen

 

Leben und Beruf

Nach dem Abitur studierte sie ab 1972 Rechtswissenschaft in Gießen und beendete ihr Studium 1978 mit dem ersten Staatsexamen. Schon zu dieser Zeit lernte sie ihren späteren langjährigen Kabinettskollegen Frank-Walter Steinmeier kennen. 1980 folgte das zweite juristische Staatsexamen. Bis 1985 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen und arbeitete danach als Referentin in der Hessischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Holger Börner. 1988 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ersten Senat an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berufen.

1991 trat Zypries der SPD bei. Ebenfalls ab diesem Jahr war sie in der niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Gerhard Schröder, zunächst bis 1995 als Referatsleiterin für Verfassungsrecht und dann bis 1997 als Abteilungsleiterin tätig.

Brigitte Zypries ist ledig und hat keine Kinder.

Abgeordnete

Seit 2005 ist Brigitte Zypries Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie ist als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises 187 (Darmstadt) in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte sie hier 44,8 % der Erststimmen.

Öffentliche Ämter

Von 1997 bis 1998 war sie Staatssekretärin im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales des Landes Niedersachsen.

Nach dem Wechsel der Bundesregierung 1998 wurde sie Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern. In dieser Zeit war sie schwerpunktmäßig u. a. mit den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst, mit der Vorbereitung beamtenrechtlicher Gesetze, der Hilfe in den Herkunftsländern für Russland-Deutsche und dem Leistungssport in Deutschland befasst. Ab September 1999 war Zypries Vorsitzende im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung des Programms der Bundesregierung „Moderner Staat –- moderne Verwaltung“.

Nach der Bundestagswahl 2002 wurde sie am 22. Oktober 2002 als Bundesministerin der Justiz in die von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführte Bundesregierung berufen.

In diesem Amt gehört sie auch der seit dem 22. November 2005 von Bundeskanzlerin Angela Merkel geleiteten Bundesregierung an.

Einige Medien spekulieren seit August 2006[1] darüber, dass Zypries möglicherweise Richterin am Bundesverfassungsgericht, später sogar Präsidentin, werden will; offizielle Verlautbarungen, die dies stützen würden, hat es jedoch nie gegeben. Im März 2007 erklärte sie nach erneuten Presseberichten, dass sie nicht ans Bundesverfassungsgericht wechseln werde, weil sie das Ansehen des Gerichts nicht gefährden wolle, indem sie direkt aus der Regierung ans Bundesverfassungsgericht wechsle.[2]

Politische Positionen

Vaterschaft

Aufsehen erregte Brigitte Zypries mit ihrem Vorstoß im Januar 2005, heimliche Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Im Februar 2007 forderte sie die Bestrafung aller Väter, die ihre Vaterschaft ohne staatliche Zustimmung prüfen lassen wollen. Mit diesem Vorgehen steht Brigitte Zypries im Widerspruch zu 60 bis 80 % (je nach Umfrage) der deutschen Bevölkerung. 

...

 

 

gefunden am 28.07.2009 - http://de.wikipedia.org/wiki/Brigitte_Zypries

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wäre Brigitte Zypries doch bloß  wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen geblieben und hätte die dortigen Studenten mit ihrer Rechtsauffassung von den Segnungen lesbischer und schwuler Adoptivelternschaft beglückt. Doch nein, es kam anders und Brigitte zog in die große weite Welt, bis nach Berlin, um sich im Kampf mit ihrem inneren Vaterbild, auf einen äußeren und sichtbaren Feind zu stürzen, dem Vater, der ohne Wissen der Mutter seines Kindes seine Verwandtschaft mit dem Kind klären will. Dieses Ansinnen muss für Brigitte sehr bedrohlich gewirkt haben, anders kann man sich ihre erheblichen Bemühungen zur Kriminialisierung dieser um Aufklärung bemühten Väter sonst wohl nicht erklären. Doch den inneren Feind kann man nicht im außen besiegen. Hier hilft nur anhalten und nach innen schauen. Wollen wir den Menschen in Deutschland wünschen, dass Brigitte Zypries dies noch gelingen mag.

 

 

 


 

 

 

 

Strafgesetzbuch

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fußnote

§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs. 1): Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1979 I 410 - 1 BvL 25/77 -

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Schwangerschaft fängt in Deutschland nicht mit der Zeugung des Kindes an sondern mit einer Strafandrohung im deutschen Strafgesetzbuch, denn dieses ist schon längst da, wenn das Spermium noch seinen Weg zur Eizelle sucht.

Das deutsche Strafrecht macht erst einmal klar, ab dem Zeitpunkt der Zeugung sind Mann und Frau potentielle Straftäter/innen. Zum einen wegen eines eventuellen verbotenen Abbruchs der Schwangerschaft, zum anderen aber auch wegen einer eventuellen Verletzung der sogenannten Unterhaltspflicht. Letzterer Strafvorwurf wird vom deutschen Staat überwiegend gegen Männer erhoben. 13.276 Strafverfahren wurden im Jahr 2008 laut Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt eingeleitet, davon ca. 96 Prozent gegen Männer, das sind auf 18 Jahre hochgerechnet 238.968 Strafverfahren, wie man sieht, eine ungeheure Kriminalisierungsmaschine die der deutsche Staat da in Gang hält.

http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks2008_imk_kurzbericht.pdf

Das unter diesen Voraussetzungen permanenter Kriminalisierung immer weniger Männer Lust haben, dem deutschen Staat und seiner Beamtenschaft neue Steuerzahler zum Zwecke der Absicherung von Beamtenpensionen aufzuziehen, liegt auf der Hand.

Streng genommen müsste die Zahl der Strafverfahren wohl noch zehnmal höher sein, denn auch alle Männer und Frauen, die zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes von 770 € erzielen, sind nach deutschen Recht (Herr Hitler lässt grüßen) potentielle Straftäter, denn sie wissen ja um die Tatsache, dass sie ihr Kind finanziell nicht selbst versorgen können, sondern für die Versorgung des Kindes auf Transferzahlungen der steuerzahlenden Bevölkerung angewiesen sind. Das wären dann also bei ca. 3,3 Millionen Erwerbslosen in Deutschland pro Jahr geschätzt mit Sicherheit 100.000 straftatverdächtige Männer und Frauen.

Wie man sieht, braucht Deutschland mehr Gefängnisse, wenn es den Kriminalisierungsanspruch aus §170 StGB konsequent umsetzen will. Nun, die SPD die Partei der Kriegsanleihen, wird das schon irgendwann mal hinkriegen, schließlich hat sie unter Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon erfolgreich an der Kriminalisierungsschraube gegen Väter, die ein heimliches Abstammungsgutachten in Auftrag geben gedreht. Wer also mehr Gefängnisse in Deutschland haben will, der wähle einfach SPD.

 

 


 

 

03.12.2009

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil 1

 

Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.

Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.

Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.

Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.

Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:

Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,

Karel Jungwiert (Tschechien),

Rait Maruste (Estland),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,

Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc

und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

Pressekontakte:

Nina Salomon (Tel. + 33 (0)3 90 21 49 79)

Stefano Piedimonte (Tel. + 33 (0)3 90 21 42 04) or

Tracey Turner-Tretz (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 30)

Kristina Pencheva-Malinowski (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 70)

Céline Menu-Lange (Tel. + 33 (0)3 90 21 58 77)

Frédéric Dolt (Tel. + 33 (0)3 90 21 53 39)

 

1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das muss man sich einmal vorstellen, in Deutschland fanden in der Vergangenheit staatlich betriebene Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts und unter den Augen des von Brigitte Zypries (SPD) geleiteten Bundesjustizministeriums statt. Da hat man mit den 2003 urteilenden Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offenbar den Bock zum Gärtner gemacht, grad so als wenn Erich Honecker Menschenrechtsbeauftragter der DDR bei den Vereinten Nationen gewesen wäre. Die 2005 bis 2009 herrschende SPD/CDU Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die peinliche Blamage der 2003 urteilenden Verfassungsrichter verhindern können, wenn sie die notwendigen Gesetzesänderung zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hätte. Doch statt dessen war SPD/CDU Tiefschlaf unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angesagt. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, blies Frau Zypries lieber zur Jagd auf Väter, die heimlich - und völlig zu Recht - die Abstammung ihres Kindes klären wollen und widmete sich ihrem Steckenpferd dem Adoptionsrecht für die Partnerinnen lesbischer Mütter, die sogenannte Doppelmutter-ohne-Vater-Familie. 

 

 

 

 


 

 

Lebenspartnerschaftsgesetz

Neue Rechtslage stärkt lesbischen und schwulen Eltern den Rücken Samstag, 28. November 2009 07:51

Das 2005 novellierte Lebenspartnerschaftsgesetz eröffnet lesbischen Paaren neue Möglichkeiten. Die darin vorgesehene Stiefkindadoption ermöglicht der Partnerin, das volle Sorgerecht für neugeborene Kinder zu übernehmen - vorausgesetzt, der Vater tritt davon zurück.

Beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) heißt es, nur in Einzelfällen würden die Anträge auf Adoption von den Familiengerichten nicht genehmigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Jugendamtes. Deren Mitarbeiter stünden homosexuellen Eltern inzwischen aufgeschlossener gegenüber. In "Diversity-Schulungen" hätten sie gelernt, auch andere Lebensentwürfe jenseits heterosexueller Beziehungen zu akzeptieren. Bei lesbischen Paaren habe die Option der Stiefkindadoption einen Babyboom ausgelöst, sagt Constanze Körner, die beim LSVD das Projekt Regenbogenfamilien leitet und selbst vierfache Mutter und Co-Mutter ist. Großzügig schätzen die Lobbyisten, dass inzwischen jede dritte Lesbe ein Kind hat. Bei Schwulen sei der Kinderwunsch nicht unbedingt schwächer ausgeprägt, so Körner. Sie würden aber eher versuchen, ein Kind zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen. Würden sie selbst Nachwuchs mit einer lesbischen Frau zeugen, wachse dieser in der Regel bei der Mutter auf. Die Väter hätten mehr Pflichten als Rechte.

 

Den Frauen in ihrer Sprechstunde rät Körner eher davon ab, nach potenziellen Vätern im Internet zu suchen. Sie sagt, natürlich sei es ratsam, gewisse Absprachen vor der Zeugung zu treffen und möglicherweise auch notariell beglauben zu lassen. Vertrauen sei jedoch die wichtigste Voraussetzung. Sie empfiehlt lesbischen Paaren, sich den Samenspender im Bekanntenkreis zu suchen oder sich das Sperma von einer Samenbank zu besorgen - und zwar von Spendern, die ihre persönlichen Daten hinterlegt haben: Nach EU-Recht habe jedes Kind ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist.

Regenbogenfamilien sind nicht nur relativ stabil, die Kinder entwickeln auch ein höheres Selbstwertgefühl als Kinder heterosexueller Eltern. So jedenfalls steht es in einer Studie, die das Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Dazu befragten die Wissenschaftler mehr als 1000 Regenbogenfamilien.

http://www.morgenpost.de/familie/article1214641/Neue-Rechtslage-staerkt-lesbischen-und-schwulen-Eltern-den-Ruecken.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Welt ist ein Narrenhaus, wie man an den Auswüchsen des Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) - http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/BJNR026610001.html - zuletzt unter Ex- Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) - geändert durch Art. 7 G v. 6.7.2009 I 1696 - sehen kann. Frau Zypries ist mittlerweile im politischen Abstellraum, das Gesetz wird ihr hoffentlich bald nachfolgen.

Die politische Dummheit hat eine Adresse: www.bundestag.de

Dort werden die Gesetze gemacht, mit denen die Produktion vaterloser Kinder durch lesbische Frauen angekurbelt wird. Schwule Männer dienen hier lediglich als billige Staffage, da Männer üblicherweise nicht schwanger werden und ihnen, wenn sie denn Vater eines nichtehelichen Kindes sind, durch den Sorgerechtsdiskriminierungsparagraphen §1626a BGB das Sorgerecht von Staats wegen verweigert wird. Nazideutschland 1933 lässt grüßen - http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums

Während nichtverheiratete Väter in Deutschland von Staats wegen weitestgehend rechtlos gehalten werden, rollen die im Bundestag vertretenden Blockparteien  lesbischen Frauen mit Kinderwunsch den roten Adoptionsteppich aus. Zukünftig werden so nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch mehr Kinder als bisher ohne Vater aufwachsen.

Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen. 

 

 

 

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

...

§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners

(1) Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Lebenspartner dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.

(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Lebenspartner nicht nur vorübergehend getrennt leben.

(5) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Lebenspartner können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen. § 1618 Satz 2 bis 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

(6) Nimmt ein Lebenspartner ein Kind allein an, ist hierfür die Einwilligung des anderen Lebenspartners erforderlich. § 1749 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

(7) Ein Lebenspartner kann ein Kind seines Lebenspartners allein annehmen. Für diesen Fall gelten § 1743 Satz 1, § 1751 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 1754 Abs. 1 und 3, § 1755 Abs. 2, § 1756 Abs. 2, § 1757 Abs. 2 Satz 1 und § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

http://bundesrecht.juris.de/lpartg/BJNR026610001.html

 

 

 

 


 

 

 

 

Familie ist dort, wo Kinder sind – Zypries stellt Forschungsprojekt vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 23. Juli gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern.

„Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen – gerade bei weltanschaulich besetzten Themen. Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung. Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen. Die Studie ist außerordentlich belastbar und repräsentativ. Sie belegt auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, dass Familie dort ist, wo Kinder sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Lebenspartner sind danach unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen“, forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hat in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.

Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2.200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder (32 Prozent) wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder (5 Prozent) wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von 1 Prozent der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind „Regenbogeneltern“ gleichermaßen gute Eltern wie andere an ihren Kindern interessierte Eltern. Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Auch finden sich keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen. Aus der Studie folgt: Für das Kindeswohl ist es nicht erforderlich, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedenen Geschlechtern gleichermaßen übernommen wird. Maßgeblicher Einflussfaktor ist vielmehr eine gute Eltern-Kind-Beziehung unabhängig vom Geschlecht der Eltern.

Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 Prozent aus Sicht der Eltern, 53 Prozent aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. Die Erlebnisse werden in der Regel von den Betroffenen gut verarbeitet, da sie vor allem durch die elterliche Zuwendung und Erziehung aufgefangen werden.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das so genannte kleine Sorgerecht (Mitentscheidung des Lebenspartners in Angelegenheiten des täglichen Lebens) in der Praxis gut angenommen wird. 75 Prozent der Partner(innen) engagieren sich in der Erziehung eines Kindes, das ihre Partnerin/ihr Partner aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft hat. Bei Familien mit Kindern, die z.B. nach künstlicher Insemination in eine aktuelle Beziehung hineingeboren wurden, ist der Anteil noch höher. In diesen Fällen kommt der Stiefkindadoption große Bedeutung zu. Etwa die Hälfte dieser Kinder wurde bereits durch den jeweiligen Partner „stiefkindadoptiert“. Die große Mehrheit der übrigen dieser Paare plant diesen Schritt.

Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber:

Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Stiefkindadoption haben sich bewährt. Das Angebot für diejenigen, die als gleichgeschlechtliches Paar füreinander und für ihre Kinder Verantwortung übernehmen, wird wahrgenommen.

Die Studie hat bestätigt, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Dies gilt auch für Kinder in Lebenspartnerschaften. Sie wachsen dort genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern. Lebenspartner sind deshalb unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare als Adoptiveltern geeignet.

Beispiel: Die Lebenspartnerinnen Sabine und Karla ziehen seit 5 Jahren als Pflegeeltern gemeinsam Sebastian groß. Er besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums und ist gut in die Pflegefamilie integriert. Da seine drogenkranke Mutter gestorben und sein Vater unbekannt ist, wollen Sabine und Karla ihn adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist nach deutschem Recht derzeit nicht möglich. Man muss sich behelfen: Nur ein Pflegeelternteil adoptiert; der andere Elternteil hat lediglich ein „kleines Sorgerecht“. Diese Lösung dient nicht dem Kindeswohl.

Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner nicht zuzulassen und damit Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln. Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu.

Partner in Regenbogenfamilien übernehmen in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.

Näher Informationen unter www.bmj.de/lebenspartnerschaft

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 23.7.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Familie ist da, wo Frau Zypries ist, so könnte man auch das unermüdliche Engagement der Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD für das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen bezeichnen. 

Das geringste aller Probleme macht Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD zur Chefsache - das höchst überflüssige Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.

Aber, um alles was überflüssig ist, kümmert sich die SPD. 

Das ganze betrifft ca. 100 bis 200 mögliche Fälle pro Jahr und wird mit riesigen propagandistischen Aufwand aus den Geldern der Steuerzahler/innen bezahlt.

Im gleichen Zeitraum werden Hunderttausende von nichtverheirateten Väter und ihre Kinder staatlich sorgerechtlich diskriminiert, ohne dass man gehört hätte, dass das Frau Zypries ernsthaft ändern will.

 

Pfui Deibel Deutschland, pfui Deibel SPD.

 

 

 

 


 

 

 

Aufruf zur Verhandlung in Sachen "Tim Kretschmer aus Weiler zum Stein - Ermordung von fünfzehn Menschen."

 

Auf der Anklagebank des Väternotrufs haben virtuell Platz genommen:

Die Mitglieder der Bundesregierung:

 

 

Der Tatvorwurf lautet.

Verletzung des nach Artikel 64 Grundgesetz abgelegten Amtseides 

 

Artikel 64

(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

 

Artikel 56

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

 

 

Begründung:

Am 11.03.2009 tötete der 17-jährige Tim Kretschmer aus Weiler zum Stein (Leutenbach bei Winnenden) fünfzehn Menschen. Den Ermittlungen zufolge gab Tim K. in der Albertville-Realschule 60 Schüsse ab, neun vor dem Psychiatrischen Landeskrankenhaus und weitere 44 am Ende seiner Flucht in Wendlingen. 109 noch nicht abgeschossene Patronen hatte er noch bei sich. Der Vater des Amokläufers hatte in seinem Waffenschrank 4600 Schuss Munition verwahrt. Der Vater von Tim Kretschmer soll laut Mitglied in einem Schützenverein gewesen sein und legal 16 Schusswaffen besessen haben. Laut Siegfried Mahler, Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, sollen im Wohnhaus der Familie Kretschmer 13 Schusswaffen im Waffenschrank verschlossen gewesen sein, außer einer offen herumliegenden Pistole die sich im Schlafzimmer befand. Diese Pistole hat Tim Kretschmer offenbar für den 15-fachen Mord benutzt. Dass Tim Kretschmer auf diese Weise ohne größere Mühe in Besitz der Pistole und 212 Schuss Munition kommen konnte, liegt an der von der Bundesregierung zu verantwortenden Gesetzgebung, die nach dem Massaker von Erfurt nur halbherzig auf die Gesetzgebung Einfluss nahm. Insbesondere wurde die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten nicht verboten, was im Fall des Tim Kretschmer den 15-fachen Mord.

 

 

Antrag:

Es wird beantragt, die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries aus ihrem Amt zu entlassen. Die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries soll darüber hinaus für drei Jahre an der Albertville-Realschule versetzt werden, um die dort einzurichtende Gedenkstätte für die Opfer des Massakers vom 11.03.2009 zu betreuen. Dies wird ihr gute Gelegenheit geben, die Folgen des von der Bundesregierung zu verantwortenden freizügigen deutschen Waffenrechtes an prominenter Stelle verstehen zu lernen.

 

 

Urteil:

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zieht sich das erkennende Gericht zur Beratung zurück und trifft seine Entscheidung in gewohnter juristischer Korrektheit am Sankt Nimmerleinstag.

 

Winnenden, den 13.03.2009

 

 


 

 

 

Hilfe aus Erfurt

Abschied von den Toten

Angehörige haben am Abend Abschied von den beim Amoklauf in Winnenden getöteten Kindern und ihren Lehrerinnen genommen. Die Leichen wurden in offenen Särgen in einem Krankenhaus aufgebahrt. Jeder Familie stehe ein Team aus zwei Psychologen zur Seite, sagte Wolfgang Schiele vom Regierungspräsidium Stuttgart.

Das Land will an diesem Freitag von 11.00 Uhr an im Rathaus von Winnenden Kondolenzbücher für die Bevölkerung auslegen. Ministerpräsident Günther Oettinger werde sich als einer der ersten eintragen, teilte das Staatsministerium mit.

Unterdessen fand in der Schlosskirche von Winnenden ein zweiter Trauergottesdienst statt. Erneut kamen viele Schüler der Albertville-Realschule, wo der Amoklauf am Mittwoch begonnen hatte. Der ökumenische Gottesdienst wurde auf einer Leinwand vor der überfüllten Kirche übertragen. Der Täter Tim K. hatte an der Realschule und auf der Flucht 15 Menschen erschossen, bevor er sich selbst tötete.

 

Umstrittene Ankündigung

Unklar ist, ob eine angebliche Ankündigung des Amoklaufs echt ist. Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech sagte, Tim K. habe in der Nacht vor der Tat im Internet einen Hinweis gegeben. "Ich meine es ernst, Bernd - ich habe Waffen hier, und ich werde morgen früh an meine frühere Schule gehen und mal so richtig gepflegt grillen", habe er in der Nacht vor der Tat in einem Internetportal geschrieben. Weiter habe es geheißen: "Merkt Euch nur den Namen des Orts: Winnenden."

Der Vater eines Jugendlichen aus Bayern, der an dem Chat teilgenommen hatte, meldete sich demnach bei der Polizei. Der Chatteilnehmer habe die Ankündigung nicht ernst genommen, und ein weiterer Teilnehmer habe erklärt, er glaube das erst, wenn er Bilder sehe. Die Betreiber der Website, auf der Tim K. den Text gepostet haben soll, dementierten allerdings, dass es eine solche Ankündigung gegeben habe (siehe Link).

 

Wegen Depressionen in Behandlung

Rech sagte weiterhin, der 17-Jährige habe sich seit 2008 wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung befunden, diese dann aber abgebrochen. K. hatte auf seiner Flucht einen Mann vor der Psychiatrischen Landesklinik in Winnenden erschossen. Die Klinik befindet sich neben der Realschule.

Den Ermittlungen zufolge gab Tim K. in der Schule 60 Schüsse ab, neun vor dem Psychiatrischen Landeskrankenhaus und weitere 44 am Ende seiner Flucht in Wendlingen. 109 noch nicht abgeschossene Patronen hatte er noch bei sich. Der Vater des Amokläufers hatte in seinem Waffenschrank 4600 Schuss Munition verwahrt. Der Jugendliche war nach Angaben von Rech im Umgang mit Schusswaffen "sehr geübt". Er war öfters Gastschütze im Schützenverein seines Vaters.

 

Mehr Lehrer für die Schule

Kultusminister Helmut Rau versprach der Albertville-Realschule 50 Prozent mehr Lehrer. Dies entspreche 13 Stellen. Das Land sehe sich zudem in der Pflicht, Kosten für die Sanierung der Schule zu übernehmen. Auch werde es flexible Regelungen für die Schüler geben, die in diesem Jahr ihren Abschluss ablegen. Das gelte auch für die Schüler des benachbarten Gymnasiums und die Referendare an der Realschule.

 

Erfurter Schüler wollen helfen

Rau lobte, dass sich Schüler des in Erfurt 2002 von einem Amoklauf betroffenen Gymnasiums angeboten hätten, den Schülern in Winnenden beizustehen. "Dass die Jugendlichen von sich aus eine solche Initiative ergreifen, ist bei all dem Erschlagenden, was wir gestern erleben mussten, auch ein Zeichen der Hoffnung."

Ob die Albertville-Realschule jemals wieder für regulären Unterricht genutzt werden kann, ließen Rau und die Leiterin der Schule, Astrid Hahn, offen. "Schnelle Festlegungen würden zu neuen Verletzungen führen", sagte Rau. Eine Perspektive für eine neuentstehende Schulgemeinschaft könne nur entwickelt werden, wenn alle - Eltern, Schüler, Lehrer, Schulträger - beteiligt würden. Die psychologische Unterstützung werde "noch einige Zeit" aufrechterhalten.

 

Hilfe für die Eltern

Nach den Worten von Schulleiterin Hahn wird den Eltern an diesem Freitag von Psychologen erläutert, wie sie mit ihren traumatisierten Kindern umgehen sollten. Am Wochenende stehe weiterhin psychologische Betreuung für Schüler, Eltern und Lehrer bereit.

In der nächsten Woche bestehe noch keine Schulpflicht, aber ein Betreuungsangebot in anderen Schulen mit den Lehrern der Albertville-Realschule. Auch in den Nachtstunden sei eine Hotline geschaltet.

 

Keine Hinweise auf Mobbing

Den Täter, Tim K., kenne sie nicht näher, habe ihm aber im vergangenen Jahr in eben der Halle, in der die Pressekonferenz stattfand, sein Abschlusszeugnis für die Mittlere Reife ausgehändigt, sagte Hahn. "Als Schulleiterin wird man ja eher mit den Schülern konfrontiert, die sich nicht an die Schulordnung halten." Sie habe keine Hinweise, dass Tim K. von seinen Mitschülern gemobbt worden sei.

Soziales Miteinander werde in der Schule groß geschrieben: Bereits in der fünften Klasse stehe Sozialtraining auf dem Stundenplan. Gewaltprävention sei ebenfalls im Angebot, erzählte die mit den Tränen ringende Pädagogin. Hahn war von einer Lehrerin per Handy über den Amoklauf informiert worden: "Hier schießt einer. Ich bin getroffen." Die Lehrerin überlebte den Anschlag verwundet.

 

Möglicherweise Mitschuld des Vaters

Der Vater muss sich möglicherweise wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Grund sei, dass die vom Sohn verwendete Tatwaffe vorschriftswidrig im Elternschlafzimmer lag, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Siegfried Mahler. Bislang sei der Vater aber lediglich als Zeuge vernommen worden.

13 Schusswaffen seien im Waffenschrank verschlossen gewesen, außer der einen Pistole vom Schlafzimmer. Die beiden Waffenschränke waren Rech zufolge mit einem achtstelligen Zahlencode gesichert gewesen. Möglicherweise habe der Sohn die Kombination gekannt.

Nach Mahlers Angaben fanden sich auf dem Computer Gewaltfilme und Pornobilder. K. habe viel Zeit am PC verbracht. Die bisherigen Ermittlungen hätten jedoch keine Neigung des Täters zu einer Amoktat ergeben.

 

Selbsttötung am Ende der Flucht

Auf eine Obduktion der Opfer des Amoklaufs will die Staatsanwaltschaft verzichten, um weitere Verletzungen der Angehörigen zu vermeiden, so Mahler. Der Täter werde jedoch obduziert. Für die Selbsttötung des Amokläufers gibt es nach Angaben von Hans-Dieter Wagner von der Polizei Esslingen Zeugen.

Am Ende seiner Flucht in Wendlingen war K. zweimal ins Bein geschossen worden. Er sei dann in ein Firmengebäude geflüchtet, sagte Wagner. Dort habe der 17-Jährige mindestens zwölf Schüsse durch die Scheibe auf einen Streifenwagen abgegeben. Dann flüchtete er durch den Hintereingang und schoss auf einen Streifenwagen, zwei Polizisten wurden schwer verletzt. Anschließend schoss er auf Mitarbeiter auf einem angrenzenden Firmengelände und tötete sich selbst.

 

Video zeigt Selbstmord

Inzwischen kursiert ein wackeliger Video-Film, in dem die letzten Sekunden im Leben des Täters gezeigt werden. Darin ist zu sehen, wie Tim K. mehrfach um sich schießt und sich schließlich verletzt auf den Boden legt. Nach einem Film-Schnitt liegt er reglos auf dem Boden, Blut läuft aus seinem Kopf auf die Straße.

Die Geisel, die K. zuvor auf seiner Flucht genommen hatte, konnte sich mit einem Sprung aus dem rollen Pkw retten. Der Autofahrer habe seinen Wagen in einer Kurve beschleunigt und sei in einen Grünstreifen gefahren, als er ein Polizeiauto an einer Autobahnausfahrt gesehen habe, sagte ein Polizeisprecher. Der Mann habe dies als seine letzte Chance gesehen, mit dem Leben davonzukommen.

Donnerstag, 12. März 2009

http://www.n-tv.de/1118733.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), bei uns auf unliebsame Weise bekannt geworden mit ihren bizarr anmutenden Bemühungen, Männer und Väter die ihre Vaterschaft durch einen heimlichen Abstammungstest klären lassen wollen, zu kriminalisieren, hat in der selben Zeit in der sie sich intensiv der von ihr beabsichtigten Kriminalisierung von Vätern widmete, offenbar keine gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten verbieten. So ist es denn gekommen, wie es bei einer solchen Gesetzeslage über kurz über lang kommen musste, ein passionierter Sportschütze und Vater lässt eine seiner Waffen, eine Pistole unbeaufsichtigt in der Wohnung liegen. Der Sohn, der 17-jähre Tim Kretschmer, dem als Schüler der Klasse 10d der Albertville-Realschule am 10.07.2008 das Zeugnis der Mittleren Reife-Zeugnisse überreicht wurde - http://www.ars-winnenden.de/abschlussfeier.html - nimmt diese Pistole mit über 100 Schuss Munition an sich und erschießt 15 Menschen, verwundet andere und tötet schließlich sich selbst. Die mittlere Reife hat Tim Kretschmer ganz sicher nicht gehabt, sonst hätte er keine 15 Menschen erschossen, aber es ist nicht das erste mal, dass sich Lehrer geirrt haben. 

Ich wasche meine Hände in Unschuld sagte Pilatus, ich bin ja so entsetzt wird Frau Zypries sicher erklären und die einfältigen Deutschen geben sich mit Politikerinnen und Politikern wie Frau Zypries zufrieden, als ob sie keine besseren verdient hätten und als ob es nicht an der Zeit wäre, dass Frau Zypries als Bundesjustizministerin zurücktritt..

Bundesfamilienministerin Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erzählt uns im Berliner Rundfunk (11.03.2009) in Reaktion auf das Massaker von Winnenden irgend so einen Schmarren mit Prävention, anstatt sich zu der Frage zu äußern, wie sie es in Zukunft mit der Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten handhaben möchte, denn nur durch einen solchen Umstand konnte das Massaker von Winnenden letztendlich geschehen.

Politikerinnen und Politiker aller Couleur weinen Krokodilstränen und heucheln Trauer, dabei wäre es an ihnen gewesen, seit dem Massaker des 19-jährigen Robert Steinhäuser, der am 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt zwölf Lehrer, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizisten erschoss, dafür zu sorgen, den Waffenbesitz streng zu reglementieren und die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten, so wie offenbar bei dem Vater des Amokschützen geschehen, grundsätzlich und wirksam zu unterbinden.

Die nächsten Massaker werden jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen, wenn die Politikerinnen und Politiker es bei ihrer widerwärtig wirkenden Heuchelei belassen, anstatt Gesetze zu erlassen, mit denen die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten verboten wird.  

 

 


 

 

 

AMOKLAUF IN WINNENDEN

"Seid ihr immer noch nicht alle tot?"

Fünfzehn Menschen hat der 17-jährige Tim K. bei seinem Amoklauf getötet - und am Ende die Waffe gegen sich selbst gerichtet

Olivia Schoeller, Maxim Leo, Gabriele Renz

WINNENDEN. Um 18.24 Uhr biegen die Leichenwagen in die schmale Straße, die zur Albertville-Realschule führt. Die drei silbergrauen Kombis rollen im Schritttempo an den Übertragungswagen der Fernsehsender vorbei, müssen immer wieder bremsen, weil Schaulustige den Weg versperren. Jugendliche stehen in Gruppen vor den Absperrbändern, liegen sich in den Armen. Der erste Leichenwagen hupt, der Fahrer ruft aus dem Fenster, es sei ein Skandal, dass man sich jetzt schon zu den Toten drängeln muss.

Die Fenster der Schule, ein weißer Flachbau mit nach oben gebogenen Dachspitzen, sind dunkel, nur zwei Zimmer im Erdgeschoss sind erleuchtet. Männer in weißen Overalls laufen über den Schulhof. "Jetzt bringen sie die Leichen raus", sagt eine junge Frau mit tonloser Stimme. Sie weint, zittert, hält sich an ihrem Freund fest, der schweigend neben ihr steht. Zwei Kamera-Teams stürzen auf die beiden zu. Dieser Platz ist an diesem Abend kein Ort für private Gefühle.

Es ist gegen 9.30 Uhr an diesem Mittwochmorgen, als der 17-jährige Tim K. in einem schwarzen Kampfanzug in die Albertville-Realschule in Winnenden läuft. Dort hat er ein Jahr zuvor seine Mittlere Reife abgelegt. Er läuft zu den Klassenräumen, die er kennt. Mal in den einen, dann in den anderen Raum. In die 10d kommt er ein paar Mal und schreit: "Seid ihr immer noch nicht alle tot?" Die junge Referendarin, Jahrgang 1984, stellt sich noch mutig vor ihre Schüler - und wird kaltblütig erschossen.

Es sind die neunten und zehnten Klassen, in die Tim K. geht. Alle neun Schüler, die umgebracht werden, sind 15 und 16 Jahre alt. Die meisten Opfer sind Mädchen und Frauen. Tim K. zielt offenbar vor allem auf die Schüler, die in der Nähe der Tür sitzen.

Um 9.33 Uhr geht der erste Notruf bei der Polizeistation in Winnenden ein. Sofort machen sich zwei Beamte des Kriseninterventionsteams auf den Weg. Die Teams sind in Baden-Württemberg seit Jahren im Einsatz. Die Polizisten, so schildert es später der Innenminister Heribert Rech (CDU), dringen ins "Objekt ein". Die Tatsache, dass sie rein gar nichts ausrichten konnten, lässt Rech vielleicht noch ausführlicher über die Güte dieser "besonders geschulten" Kräfte reden. Doch sie kommen zu spät. In den Klassenräumen bietet sich den Beamten "ein schreckliches Bild", berichtet der Minister. Drei Lehrerinnen sind tot, neun Schüler, einer schwer verletzt. Auch er wird den Tag nicht überleben.

Die Polizei ermittelt schnell die Identität von Tim K. Polizisten gehen zu den Eltern nach Weiler zum Stein, einem Ortsteil der Nachbargemeinde Leutenbach. Der Vater besitzt fünfzehn Waffen: Vierzehn sind im Tresor deponiert, eine Pistole liegt im Schlafzimmer. Diese Beretta 9mm und über hundert Schuss Munition hat Tim K. mitgenommen, stellt die Polizei fest. Tim K. ist da längst auf der Flucht. Wenige hundert Meter von der Realschule entfernt trifft der 17-Jährige auf ein zufälliges Opfer im Park des nahe gelegenen Psychiatrischen Zentrums. Tim K. schießt. Es ist sein Opfer Nummer 13.

Während hunderte Polizeibeamte - aus Göppingen, Ludwigsburg, Stuttgart - zum Tatort rasen und Hubschrauber die Innenstadt von Winnenden überfliegen, flüchtet Tim K. in die Innenstadt von Winnenden. Dort stoppt er einen VW Sharan und zwingt den 41-jährigen Fahrer, mit ihm zusammen die Fahrt fortzusetzen. Der Wagen fährt zunächst auf die Autobahn, über Metzingen und Nürtingen kommt er nach Wendlingen. Als das Fahrzeug auf der Autobahnausfahrt abseits der Straße im Morast steckenbleibt, springt der Fahrer raus. Auch Tim K. verlässt das Auto und geht zu Fuß ins Gewerbegebiet. Dort erschießt er in einem Autohaus einen 36-jährigen Verkäufer und einen 45-jährigen Kunden, verletzt bei einem Schusswechsel auf dem Parkplatz zwei Beamte schwer, bevor er sich nach Angaben der Ermittler selbst in den Kopf schießt.

Zu diesem Zeitpunkt liegt Schüler Steffen Sailer, der den Notruf ausgelöst hat, daheim auf dem Sofa und schaut, wie sein Vater erzählt, "nur an die Decke". Er sagt kein Wort, liegt wie gelähmt da. Als seine Mutter ihn abgeholt hat, hatte Steffen noch geweint - wie all seine Mitschüler. Nun sind sie wie versteinert. Manche lassen sich von den Psychologen vor Ort betreuen, manche wie Steffen sind mit den Eltern nach Hause gegangen. Steffen kannte Tim. Sie wohnen im gleichen Ort, der Amokläufer war knapp ein Jahr älter. Zusammen pendelten sie ins Winnender "Schulzentrum II", wo 1 700 Kinder aus dem Umland in drei Schularten unterrichtet werden.

Was ist dort geschehen in dieser Schule? Wie konnte es zu so einer Bluttat kommen in dieser Kleinstadt mit 27 000 Einwohnern, mitten im wohlhabenden Speckgürtel der zwanzig Kilometer entfernten Landeshauptstadt Stuttgart?

Es sind diese Fragen, die Offizielle wie der Innenminister, der Polizeipräsident und der Kultusminister auf Pressekonferenzen zu beantworten versuchen. Der Täter sei vollkommen unauffällig gewesen, heißt es, still, ein Einzelgänger. Warnsignale habe es keine gegeben. Derzeit werde der Computer von Tim K. untersucht, berichtet am Nachmittag der Polizeipräsident. Die Beamten wollen herausfinden, was er sich angesehen hat, welche Musik er gehört hat, welche Kleidung er getragen hat. Es ist ein Versuch, Tim K. und seine Tat zu verstehen. Doch die Fassungslosigkeit ist allen Beteiligten anzusehen.

Auch im Internet zeigt sie sich. Schon kurz nach der Tat haben Nutzer auf der Internetseite Facebook Kommentare hinterlassen. Winnenden hat dort eine eigene Diskussionsgruppe für Leute aus der Stadt und ehemalige Bewohner. Auf dieser Seite schreiben nun Menschen aus der ganzen Welt, wie geschockt sie sind. Aus London, aus Trinidad und Tobago und aus Südafrika.

Ali Osman steht an diesem Abend vor der Realschule und versucht dort zu begreifen, wie einer dazu kommen kann, um sich zu schießen, zu töten, alles auszulöschen, was ihm in die Quere kommt. "Man kann sich das Böse gar nicht so böse vorstellen", sagte er. Früh um zehn war Ali Osman in die Schule gegangen, er wollte Akin abholen, seinen elfjährigen Sohn. Akin hatte am Morgen gesagt, er fühle sich nicht gut. Als Ali Osman mit seinem Auto der Schule näher kam, sah er die Polizeiwagen, das Blaulicht. Er hörte die Sirenen, die von allen Seiten näher kamen.

Osman dachte, es gäbe vielleicht einen Brand, er suchte nach einer Rauchwolke, aber da war nichts. Im benachbarten Gymnasium standen Kinder an den Fenstern. Dann hörte Ali Osman die Schreie, sah die Kinder, die ohne Jacken über die Straße zur Schwimmhalle rannten. Er wusste immer noch nicht, was passiert war, "aber mein Herz schlug auf einmal ganz schnell".

Am Eingang der Schwimmhalle saß eine Cousine von Akin auf dem Boden und hielt sich die zitternden Hände vors Gesicht. Ali Osman fragte das Mädchen, was denn passiert sei und sie erzählte von den Knall-Geräuschen, von der Lehrerin, die die Tür des Klassenzimmers abgeschlossen hat. Und er sah Akin nicht. "Da habe ich geschrien und geheult wie eine alte Frau", sagt er. Ein paar Minuten später hatte er Akin in seinen Armen. Er sah seine schmutzigen Hosen, weil der Junge hingefallen war bei der Flucht aus der Schule. Und er dachte noch daran, ob seine Frau wohl schimpfen würde wegen der dreckigen Hose.

Akin erzählte dem Vater, dass er den Mann mit der Pistole gesehen habe, als der über den Schulhof rannte. "Der Junge war ganz ruhig, viel zu ruhig", sagt Ali Osman. Er hat die anderen Kinder gesehen. Die meisten waren aufgewühlt, weinten. Osman hat den Sohn auf den Arm genommen, ist einfach losgelaufen, nur weg von diesem Ort. Er hat sogar sein Auto stehen gelassen in der Aufregung. Und als er zu Hause ankam und die Wohnungstür hinter ihm ins Schloss fiel, da hat er aufgeatmet. Bis er gemerkt hat, dass er zu Hause nicht bleiben kann.

So geht es vielen Menschen in Winnenden. Die katholische Kirche Sankt Karl Borromäus ist überfüllt am Abend. Jugendliche, Kinder mit ihren Eltern und Großeltern sind gekommen, um Trost zu suchen. "Aus tiefer Not schreie ich zu Dir .", beginnt der katholische Weihbischof Thomas Maria Renz seine Predigt. Doch in so einer Situation fällt es selbst Seelsorgern schwer, Worte zu finden. "Der Tod hat Einzug gehalten in einer hässlichen brutalen Form bei uns in Winnenden", sagt der evangelische Landesbischof Frank Otfried July. Er ruft am Ende dieses Tages die Menschen dazu auf, für alle zu beten, die ihr Leben verloren haben - auch für den jungen Mann, der sie alle in den Tod gerissen hat.

12.03.2009

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0312/amoklaufinwinnenden/0003/index.html

 

 

 


 

 

München - Weil ihre eineinhalbjährige Tochter nichts anziehen wollte, hat eine Mutter die Kleine splitternackt auf dem Fahrrad durch München gefahren.

Die Juristin erklärte die ungewöhnliche Maßnahme mit den Persönlichkeitsrechten des Kleinkindes, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

Bei 11 Grad Außentemperatur und kaltem Herbstwind saß das frierende Mädchen mit bereits bläulich gefärbten Lippen in dem am Gepäckträger befestigten Kindersitz, als Streifenbeamte die 32- Jährige am Montag stoppten. Die Rechtsanwältin erläuterte den Beamten, dass das Kind sich nichts anziehen lassen wollte. Sie als Mutter habe diesen Wunsch zu akzeptieren, sagte die Juristin. Auf weiter Diskussionen wollte sie sich nicht einlassen.

Weiter argumentierte sie, dem Kind sei nicht zu kalt, es sitze ja in ihrem Windschatten. Erst nachdem die Beamten die 32-Jährige aufforderten, dem Mädchen unverzüglich etwas anzuziehen, legte die Mutter dem Kind eine Jacke über, die sie dabei hatte. Danach konnten beide die Fahrt fortsetzen. Die Frau hat nun mit einer Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu rechnen.

 

16.10.2008

Quelle: DPA

 

http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_49042.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat sie, die Mutter, folgt man der verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen.

 

 

 

 


 

 

 

BRIGITTE ZYPRIES

„Renaissance des Datenschutzes“

Die SPD-Justizministerin über neue staatliche Sammelwut und die Geburtsstunde einer Protestbewegung. Im Familienrecht will sie statt der klassischen Ehe gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Patchworkbeziehungen stärker fördern.

 

 

SCHEIDUNG LIGHT: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält an ihrem Vorschlag fest. Kinderlose Paare sollen sich vor dem Notar einigen können.

Foto: Thomas Koehler/photothek.net

 

Rheinischer Merkur: Wie kommen Sie eigentlich mit Wolfgang Schäuble klar?

Brigitte Zypries: Gut.

RM: Es war ja von persönlichen Animositäten zwischen Ihnen die Rede.

Zypries: Wir hatten letztes Jahr Differenzen über das BKA-Gesetz, da fühlte sich Herr Schäuble von mir nicht gut behandelt. Aber wir haben das offen angesprochen und seitdem ist die Sache bereinigt.

 

...

 

RM: Zu einem anderen Thema. Vom Unterhaltsrecht bis zum Zugewinnausgleich haben Sie besonders viele familienrechtliche Gesetze geändert. Was ist dabei Ihr roter Faden?

Zypries: Es geht mir darum, einen passenden Rechtsrahmen für die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse bereitzustellen. Wir müssen anerkennen, dass es mehr Scheidungen, mehr Zweitehen und damit sehr viel mehr Patchworkfamilien gibt als früher. Im Gegensatz zu den Unionsparteien trete ich auch dafür ein, dass wir eingetragenen Lebenspartnerschaften gleiche Rechte einräumen wie Eheleuten, wenn wir ihnen auch die gleichen Pflichten abverlangen.

RM: Neben der Stärkung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften schlagen Sie eine „Scheidung light“ vor. Wollen Sie der herkömmlichen Ehe den Garaus machen?

Zypries: Wie kommen Sie denn darauf? Ich hatte lediglich ein einfacheres Verfahren für eine bestimmte Konstellation vorgeschlagen: Kinderlose Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, sollten sich beim Notar vorab über die Aufteilung des Hausrats und die gegenseitigen Unterhaltsansprüche einigen können. Die Scheidung selbst hätte – wie bisher – der Familienrichter vornehmen müssen. Aber für diesen kostensparenden Vorschlag hat sich keine Mehrheit gefunden.

RM: Aber ist die Ehe nicht immer noch eine besondere Lebensform, weil zwei Menschen füreinander ein Leben lang Verantwortung übernehmen?

Zypries: Mit der lebenslangen Verantwortung ist das so eine Sache. Jede dritte Ehe wird geschieden. Aber natürlich schützt das Grundgesetz die Ehe besonders, und deshalb bevorzugt der Staat ja weiterhin die Ehe, zum Beispiel mit dem Ehegattensplitting.

RM: Brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz?

Zypries: Die SPD will in Artikel 6 des Grundgesetzes (Ehe und Familie) ein Kindergrundrecht einführen. Zwar genießen Kinder auch bisher schon Grundrechtsschutz. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung bekämen sie aber ausdrücklich eigene Rechte, etwa auf eine gewaltfreie Erziehung gegenüber ihren Eltern. Eine solche Regelung würde sich zudem auf Abwägungsentscheidungen der Gerichte auswirken. Und dem Staat erleichterte sie Maßnahmen, um misshandelte und gefährdete Kinder notfalls aus ihren Familien zu holen.

RM: Das wäre auch ein zusätzlicher staatlicher Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern.

Zypries: Das befürchten die Kritiker aus den Unionsparteien, die eine Grundgesetzänderung ablehnen, ich teile diese Sorge nicht. Elternrechte werden von der Verfassung nicht gegen Kinderinteressen gewährt, sondern um der Kinder willen.

 

Das Gespräch führten Robin Mishra und Jan Kuhlmann.

© Rheinischer Merkur Nr. 27, 03.07.2008

 

www.merkur.de/2008_27__Renaissance_des.28938.0.html

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Brigitte Zypries (SPD will "eingetragenen Lebenspartnerschaften gleiche Rechte einräumen wie Eheleuten" und "ihnen auch die gleichen Pflichten abverlangen". Warum dann nicht gleich die Zwangsheirat für alle Deutschen einführen, die mit einem gegengeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Partner zusammenleben? Da würde man sich eine Menge bürokratischen Aufwand sparen. Und alle die, die nicht bereit sind in einer staatlichen regulierten Zwangsgemeinschaft zu leben, kommen ins Umerziehungslager, bis sie endlich eingesehen haben, dass die Ehe oder die staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft, das beste ist, was dem Staat und seinem um Legitimität bemühten bürokratischen Apparat nützt.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

SPD - Warten bis zum Umfallen

 

 

/07.06.2008/

Frage von

 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 5.5. wurden Sie von Herrn Grenzheuser auf §1626a BGB (Vetorecht von Müttern bzgl. des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts) angesprochen.

2003 urteilte das BVergG vorläufig zum §1626a mit der Auflage an den Gesetzgeber die Hintergründe der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts durch Mütter zu untersuchen.

Bis heute - also FÜNF Jahre nach dem Auftrag durch das BVergG hat das Justizministerium KEINE weitere Ergebnis dies bzgl. vorgelegt.

Sie schrieben in der Antwort an Herrn Grenzheuser http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f107002.html#frage107002

 

am 5.5.08:

"Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben."

 

Frau Zypries, wollen Sie allen ernstes den Bürger erklären, dass das Justizministerium 5 Jahre gebraucht hat, um nach dem Urteil des BVerG zum §1626a im Jahr 2003, nun zu der Erkenntnis zu kommen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat und jetzt nach 5 (in Worten FÜNF) Jahren gedenkt eine Untersuchung in Auftrag zu geben ?

Und dann gleichzeitig darauf besteht die Ergebnisse der Befragung der Rechtanwälte und Jugendämter unter Verschluß zu halten ???

Ist Ihnen weiter bekannt. dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im April diesen Jahres die Klage eines deutschen Vater gegen den §1626a angenommen hat ?

Werden Sie bzw. das Justizministerium die Ergebnisse der Befragung der Rechtsanwälte und Jugendämter zu den Verweigerungsgründen von Müttern gegen das gemeinsame Sorgerecht auch dem EGMR verheimlichen ?

Es scheint, dass im deutschen Familien-Un-Recht Verbesserungen stets des Druckes aus Straßburg benötigen.

Frau Zypries haben Sie nichts aus den zahlreichen Verurteilungen Deutschland wegen §8 der EMRK gelernt ?

Mit freundlichen Grüßen

D.

 

/13.06.2008/

Antwort von

Brigitte Zypries

Bild: Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Strauss ,

auf den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 29. Januar 2003 bin ich bereits in meiner Antwort gegenüber Herrn Grenzheuser vom 5. Mai 2008 näher eingegangen. Sie finden dort auch die Gründe, warum eine rechtstatsächliche Untersuchung nicht unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Auftrag gegeben wurde.

Das von Ihnen angesprochene Verfahren ist mir bekannt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bleibt abzuwarten.

Eine Zusammenfassung der vom Bundesministerium der Justiz durchgeführten Befragung von Rechtsanwälten und Jugendämtern kann beim Bundesministerium der Justiz angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nach einer solchen Antwort der noch amtierenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Komödiantenpartei SPD - die Partei der ewig Wartenden - wählen will, sollte sich allen ernstes mal bei einem Nervenarzt vorstellen.

 

13.06.2008

 

 


 

 

 

 

Kindes Feind: Ein beklagenswerter Vater

von Gerhard Amendt

04.04.2008 - 16.12 Uhr

Einen Urstand nach dem anderen feiert Kindesfeindlichkeit in diesem Land. Eltern, die ihre Kinder nicht sehen wollen, müssen das nicht. Das sei unzumutbar, wenn ihnen damit das familiäre Leben erschwert werden würde. Für solches Lebensrecht schlägt sich eine Justizministerin in seltener Männersolidarität auf die Seite eines beklagten Vaters. Weil dessen außereheliche Beziehung ein Kind hervorbrachte, das ihm den Familienfrieden stört, muss ein Junge auf Beschluss eines Gerichts auf seinen Vater verzichten. Wohlgemerkt, gänzlich ungefragt und völlig ungeschützt. Wie muss es einem Jungen ergehen, der im Internat abgeliefert wird, weil sich seine Mutter überfordert wähnt, und der nach dem Ratschluss eines weisen Richters seinen Vater nicht sehen darf, weil dieser seinen Vater nicht lehren kann, dass sich der Wunsch eines Kindes nach dem Vater gegen häuslichen Frieden nicht verhandeln lässt?

Ein seltsamer Frieden auf tönernen Füßen zumal, der ein Kind zum Feind des Familienfriedens gänzlich Fremder macht. Ohne dass der Junge selber das Geringste dazu hätte beigetragen. Glücklich der Junge und vor allem bewundernswert, wenn es ihm in schrecklicher Situation gelingt, von einfühlsamen Erziehern und Freunden umgeben, auf solche Eltern mit Zorn und Entsetzen reagieren zu können. Unglücklich und bedauernswert jedoch, wenn er sich wie viele andere Kinder in vergleichbaren Situationen aufgerufen fühlt, für nichtswürdige Eltern Entschuldigungen und nachsichtige Erklärungen heraufbeschwören zu müssen. Und somit sich denen liebend unterwirft, die seine eigenen Bedürfnisse verletzen und ihn verstoßend selber nicht lieben. Ein Junge, der deshalb sein eigenes Elend verdeckt und dazu den entsetzten Zorn in sein dunkles Inneres verbannen muss. Auch unfähig, über den Verlust seines Vaters zu trauern. Bis die Vergangenheit ihn irgendwann einholt als Wiederkehr einer unglücklichen Kindheit, als Bedrückung und Zweifel an der eigenen Liebesfähigkeit wie der Vertrauenswürdigkeit der anderen.

Es ist schlimm, wenn Menschlichkeit und Rechtsprechung in ein solch erbärmliches Missverhältnis geraten. Aber ist nicht doch noch anderes vorstellbar? Eine zutiefst verletzte Ehefrau, die im unehelichen Jungen ihres Mannes jene Bedürftigkeit nach Elterlichkeit anzuerkennen vermag, die ihr zu den eigenen Kindern so selbstverständlich ist. Und die sie zu jener Menschlichkeit befähigt, die als Erbarmen beschrieben wird? Der Sohn möge seinen Vater doch sehen.

 

http://debatte.welt.de/kommentare/67606/kindes+feind+ein+beklagenswerter+vater?req=RSS

 

 


 

 

Lëtzebuerg

Mehr Rechte für unverheiratete Eltern

Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen

 

Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58

 

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.

Fotos: Guy Wolff

(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.

Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.

Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll.

Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt. Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann.

© saint-paul luxembourg

Redaktion wort.lu

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2, rue Christophe Plantin L-2988 Luxemburg Gasperich

 

 

http://www.wort.lu/articles/6556144.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nach Frankreich und anderen Ländern zieht nun auch Luxemburg nach. Das gemeinsame Sorgerecht gilt auch für nichtverheiratete Eltern, das heißt es findet keine sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern mehr statt, wie in Deutschland üblich und vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht mit den Richtern

Präsident Prof. Dr. Papier

BVR'in Jaeger

BVR'in Prof. Dr. Haas

BVR Dr. Hömig

BVR Prof. Dr. Steiner

BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

BVR Prof. Dr. Bryde

 

Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01

 

für rechtmäßig erklärtes Unrecht.

 

Was fällt uns noch zu den urteilenden deutschen Verfassungsrichtern ein? Schön, wenn die Damen und Herren schnellstmöglich aus dem Amt ausscheiden und sich um ihren Garten kümmern. Ob mit oder ohne Pension ist uns dabei egal. Das heißt, wenn wir es recht bedenken, dann lieber ohne Pension. 

 

 

 


 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

 

mit Freude - für die dortigen Väter, Kinder und auch Mütter - lese ich heute die Pressemeldung zur Reform gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche Väter in Luxemburg. Ich zitiere der Einfachheit halber mal die Meldung:

Mehr Rechte für unverheiratete Eltern

Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen

Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58

 

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.

Fotos: Guy Wolff

 

(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.

Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.

Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll.

Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt.

Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann.

 

 

Meine Frage: Sollte eine an den besten Interessen der Kinder (und Eltern) orientierte Reform nicht so aussehen?

 

Wann ziehen wir hier in Deutschland nach?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Meseke

 

 

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Um die Antwort zu lesen, klicken Sie folgenden Link an:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923

 

Mit freundlichen Grüßen,

www.abgeordnetenwatch.de

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:mailer@abgeordnetenwatch.de]

Gesendet: Mittwoch, 5. März 2008 10:22

An: Sabine Meseke

Betreff: Eine Antwort von Brigitte Zypries ist eingetroffen

 

Guten Tag Sabine Meseke,

 

zu Ihrer folgenden Frage an Brigitte Zypries ist auf

www.abgeordnetenwatch.de eine Antwort eingetroffen.

Bitte helfen Sie mit, abgeordnetenwatch.de auch für Ihr Bundesland möglich

zu machen:

http://www.abgeordnetenwatch.de/landtage

 

 

 

 

05.03.2008

Antwort von

Brigitte Zypries

 

Sehr geehrte Frau ,

in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.

Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Birgitte Zypries

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Frau Zypries, die als Justizministerin dafür verantwortlich wäre, die faschistoide deutsche sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit einer abändernden Gesetzesvorlage an den Deutschen Bundestag, beenden zu helfen, versucht sich sich in gekonnter SPD-Art aus der Verantwortung zu stehlen, in dem sie die Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes auf den Sankt-Nimmerleinstag datiert, den sie gedenkt "in Schritten" zu erreichen. In Schritten wollte auch der greise Erich Honecker die DDR reformieren, leider war der Mann zu langsam und so hat die Geschichte ihn ins Exil nach Chile gespült, wo er verdientermaßen von kaum jemanden geliebt, starb.

Damit die Reform des faschistoiden §1626a BGB nicht erst am Sankt Nimmerleins Tag geschieht, muss der politische Druck auf die schlafmützigen Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertreter verstärkt werden. Denn so wie der senile SED-Chef Honecker, reagieren sie nur unter Druck - den sollen sie daher auch bekommen.

 

 


 

 

Berlin, 21. Februar 2008

 

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.

Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.

„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt dem rechtlichen Vater nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, bei fehlender Einwilligung die Abstammung zu klären, ohne Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.

„Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der „echte“ Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf eine Härteklausel vor“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Künftig wird es zwei Verfahren geben:

I. Verfahren auf Klärung der Abstammung

II. Anfechtung der Vaterschaft

I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)

Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.

Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.

Willigen die anderen Familienangehörigen nicht in die Abstammungsuntersuchung ein, wird ihre Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt. Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.

Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z. B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.

II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n. F.)

Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.

Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel, einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen und andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen. Nach Fristablauf soll Rechtssicherheit eintreten. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten.

Hemmung der Anfechtungsfrist

Die Anfechtungsfrist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.

Beispiel: Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen – also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter. Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.

Die Neuregelung soll spätestens am 31. März 2008 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zu dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/klaerung-vaterschaft

 

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bundesjustizministerin Zypries verbreitet - wissend oder unwissend - Halbwahrheiten, wenn sie erklärt:

„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. "

Es ist natürlich unsinnig, zu behaupten, Eltern würden gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" ihres ihnen rechtlich zugeordneten Kindes verstoßen, wenn sie einen "heimlichen" Abstammungstest durchführen. Wenn Eltern im Kinderzimmer ihres Kindes gucken, ob dort aufgeräumt ist oder das Kind "Ballerspiele" spielt, ist das auch kein Eingriff der Eltern in das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" ihres ihnen rechtlich zugeordneten Kindes.

Aber im Bundesjustizministerium lässt man nicht locker, wenn es darum geht, Väter an die Kandare zu nehmen und auf SPD-Linie zu trimmen. Kein Wunder wenn kaum noch ein vernünftiger Mensch die SPD wählen will.

 

Unser Fazit: Wir sehen Lernbedarf bei Frau Zypries - aber leider nicht zu knapp. Vielleicht gibt sie einfach mal ihren Job auf und setzt sich noch ein paar Jahre auf die Schulbank.

 

Was fällt uns noch zur Politik der SPD ein:

Max Liebermann: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte." 

(Original Dialekt: "Ach, wissen Se, ick kann jar nich soville fressen, wie ich kotzen möchte.")

Dieses Zitat wird oft fälschlicherweise Kurt Tucholsky zugeschrieben.

http://de.wikiquote.org/wiki/Max_Liebermann

 

 

 


 

 

 

 

Zypries sieht Lernbedarf bei Familienrichtern

Podiumsdiskussion: Bundesjustizministerin redet in Eppertshausen über Scheidungskinder

 

 

EPPERTSHAUSEN. Um das Schicksal von Scheidungskindernging es bei einer Podiumsdiskussion im Eppertshäuser Haus der Vereine. Eingeladen hatte dazu die Volksbank in Kooperation mit einem Arbeitskreis des Eppertshäuser Fußballvereins, der im vergangenen Jahr unter dem Stichwort „Familienbande“ einen der Bundespreise der „Sterne des Sports“ erhalten hatte.

„Bei der Preisverleihung in Berlin hatten wir Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gebeten, zu einer Podiumsdiskussion nach Eppertshausen zu kommen. Und jetzt hat das geklappt“, freute sich Lutz Murmann von der Volksbank und Mitorganisator der Podiumsdiskussion, zu der etwa 80 Zuhörern gekommen waren. Vor allem Väter fühlen sich bei Scheidungen oft als Zahlmeister und bei den Kontakten zu ihren Kindern im Nachteil. Das Thema war emotional. Einer der Väter war den Tränen nahe, als er seinen Fall schilderte. Der Familienrichter hatte ihm nach dem Wegzug seiner geschiedenen Frau zu einem neuen Freund einige hundert Kilometer Fahrt zugemutet, um sein Kind zu sehen. Auch die Ministerin sah Lernbedarf bei den Familienrichtern. Bei denen haben die Väter in der Regel bisher schlechte Karten, wenn eine Ehe zerbricht.

Kinderpsychologin Wera Fischer sagte, dass Scheidungskinder verlässliche und starke Eltern suchen, die beide für sie da sind. Es sei falsch, einem Elternteil die Verantwortung zu entziehen. Die Kinder brauchten Vater und Mutter. Aber: Die Kinder würden häufig in die Konflikte hineingezogen, regelrecht zerrissen, betonte Verone Schöninger vom Deutschen Kinderschutzbund.

Ismail Özdemir, engagiert im Projekt „Familienbande“, konstatierte, dass Kinder oftmals flunkerten, wenn sie etwa zur Mutter sagten, dass sie lieber bei ihr als bei ihrem Vater seien. Der Medizin-Soziologe Ulrich Müller sah Väter vor Gericht in einer schwachen Position, weil die Gesetze so ausgelegt würden. Das Sorgerecht sollte nicht so sehr in den Hintergrund gerückt, das Umgangsrecht nicht so in den Vordergrund gestellt werden, meinte er. Sonst werde der Vater nur zum Zoo- und Eisdielen-Papi für die Kinder.

Als nach eineinhalb Stunden die Bundesjustizministerin zu einem anderen Termin aufbrechen wollte, gab es noch Diskussionsbedarf, so dass sie länger als geplant Rede und Antwort stand.

 

 

bs

12.11.2007

 

 

http://www.echo-online.de/suedhessen/static/533935.htm

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön, dass sich Frau Zypries auf dem Weg nach Eppertshausen gemacht hat. Den Lernbedarf bei Familienrichtern sehen wir schon lange, dazu braucht man nicht erst Bundesjustizminister/in zu werden.

Den Lernbedarf sehen wir aber auch bei der Justizministerin selber, wenn man nur mal ihre hochnotpeinlichen Bemühungen zur Kriminalisierung von Vaterschaftstest von Anfang diesen Jahres denkt.

Lernbedarf hat sie ganz sicher auch in Richtung sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nach §1626a BGB, der immerhin in ihrem eigenen Ministerium erfunden wurde und deren Autoren dort sicher auch noch heute ihre fragwürdigen juristischen Ansichten in Gesetzesvorlagen gießen dürfen.

Vielleicht entlässt Justizministerin Zypries mal ein paar von der Diskriminierungsfraktion ihres Hauses in den unverdienten Ruhestand oder versetzt sie - wie es zu DDR-Zeiten in Ungnade gefallenen Funktionären geschah ins Bundesarchiv, auf dass sie dort den Rest ihrer Arbeitstage ohne viel Schaden anzurichten Akten sortieren.

 

12.11.2007

 

 

 

 


 

 

12. März 2007

Zypries dementiert Wechsel nach Karlsruhe

Brigitte Zypries werde zum Verfassungsgericht wechseln und im Kabinett von Olaf Scholz ersetzt werden, hieß es heute in einem Zeitungsbericht. Doch die Bundesjustizministerin dementiert.

 

Hamburg - Der SPD-Politiker Olaf Scholz solle 2008 Bundesjustizminister werden, hatte die "Bild"-Zeitung gemeldet. Die SPD-Führung habe sich intern bereits auf den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion festgelegt, berichtet das Blatt heute. Union und SPD wollten sich noch vor der Sommerpause auf die Regierungsumbildung verständigen.

 

 

Die Zustimmung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gelte als sicher, schrieb die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Weiter hieß es, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) werde im kommenden Jahr als Vorsitzende des Zweiten Senats zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wechseln. Der derzeitige Vorsitzende des Senats, Winfried Hassemer, tritt dann altersbedingt in den Ruhestand.

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE will Zypries jedoch bis 2009 dem Kabinett in Berlin weiter angehören. Auch Scholz soll weiterhin Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer bleiben.

"Richterin am höchsten deutschen Gericht zu werden, wäre zweifellos eine große Ehre", sagte Zypries später dem "Darmstädter Echo". Doch gelte es, jeden Anschein zu vermeiden, der das Ansehen des Gerichts beeinträchtigen könnte. "Dies wäre bei einem unmittelbaren Wechsel aus der Regierungsverantwortung als Bundesjustizministerin in eine exponierte Stellung beim Bundesverfassungsgericht nicht auszuschließen", sagte die Ministerin. Sie werde ihr Bundestagsmandat weiter wahrnehmen, "gern auch über 2009 hinaus."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,471108,00.html

 

 

 

Zypries geht nicht nach Karlsruhe

Berlin, 12. März 2007

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute morgen gegenüber dem „Darmstädter Echo“ Meldungen dementiert, wonach sie vor einem Wechsel zum Bundesverfassungsgericht stehe:

„Meldungen, wonach ich im kommenden Jahr an das Bundesverfassungsgericht wechsle, treffen nicht zu. Bei meiner ersten Kandidatur für den Deutschen Bundestag im Herbst 2005 haben mir die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis Darmstadt-Dieburg mit großer Mehrheit das Direktmandat übertragen. Dieses Vertrauen ist mir Ansporn und Verantwortung zugleich. Deshalb werde ich weiter mit Einsatz, Engagement und viel Freude an der Sache mein Bundestagsmandat wahrnehmen – gern auch über 2009 hinaus.

Richterin am höchsten deutschen Gericht zu werden, wäre zweifelsohne eine große Ehre. Allerdings gilt es, mit Blick auf die herausgehobene Stellung des Bundesverfassungsgerichts jeden Anschein zu vermeiden, der das Ansehen des Gerichts beeinträchtigen könnte. Dies wäre bei einem unmittelbaren Wechsel aus der Regierungsverantwortung als Bundesjustizministerin in eine exponierte Stellung beim Bundesverfassungsgericht nicht auszuschließen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dem „Darmstädter Echo“.

 

http://www.bundesjustizministerium.de/enid/5cddd565f3495fa1a413ace6754cb29c,5f47ea706d635f6964092d0934303534093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d0934303534/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Aus Sicht der in Deutschland staatlich diskriminierten nichtverheirateten Väter und ihrer Kinder wäre es zu begrüßen, wenn Frau Zypries möglichst bald ihr Bundestagsmandat niederlegt und sich in den Altersruhestand begibt. Dort mag sie ihren Garten bestellen und in Seniorenveranstaltungen der SPD über ihre Zeit als ehemalige Bundesjustizministerin der Justiz berichten.

18.03.2007

 

 

 


 

 

 

 

Zweierlei Maß für Frauen und Männer

Gastkommentar Abtreibung und Vaterschaftstest / Von Gerhard Amendt

Von Gerhard Amendt

 

Was treibt die Bundesministerin der Justiz dazu, Männern unbedingt strafbares Verhalten anhängen zu wollen? Dem Klagenden beim Bundesverfassungsgericht blieb nichts anderes übrig, als heimlich seine Vaterschaft zu testen, weil zurzeit für Väter nur notwehrähnliche Handlungen möglich sind. Vielleicht schlägt in der Schärfe der Justizministerin eine traditionelle weibliche Sicht von Geschlechterrollen durch: Männern ist einfach mehr zuzumuten als Frauen? Früher vor allem im Berufsleben, demnächst beim Zumessen von Strafmaßen.

Männlichkeit, Väterlichkeit und Vaterschaft sind so schützenswert wie Mutterschaft, Mütterlichkeit und Weiblichkeit. Und hierzu zählt die Schwangerschaft - sei sie gewollt oder nicht. Schützenswertes sollte allerdings für Männer wie Frauen gleichermaßen gelten. Dann wäre die Intimität der ungewissen Vaterschaft so schützenswert wie eine Abtreibung. Stattdessen will die Ministerin Strafen für gar zu neugierige Männer verhängen. Andererseits aber ist die Abtreibung straffrei. Obwohl sie rechtlich eine strafwürdige Handlung ist. Für abtreibende Frauen gilt aber, dass auf Strafe wegen der Nähe der Entscheidung zur weiblichen Kernidentität verzichtet wird. Viele sind darüber entsetzt, nicht weil die Frauen straffrei ausgehen, sondern weil sie fürchten, dass damit der Schutz des Lebens Schaden nehmen könnte. Statt zu strafen, lässt der Staat abtreibende Frauen amtlich beraten und übernimmt in den meisten Fällen sogar die Finanzierung, obwohl er das nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit tun sollte.

Vielleicht hat sich diese Routine nicht ganz ungewollt eingestellt, weil man zu Recht davon ausgeht, dass, wer zahlt, zuständig ist und somit auch die Verantwortung an ihm hängen bleibt. Man könnte auch sagen: Die Frauen sollen sich keine Gedanken machen, das tun die anderen für sie. Ob das fürsorglich oder bevormundend ist, muss jeder und jede für sich entscheiden.

Mit diesem Hinweis auf eine seltsame Ungleichheit in der Sicht auf Männer und Frauen wird keineswegs ein salomonischer Deal ins Auge gefasst, um die Strafvernarrtheit der Ministerin zu erweichen. Etwa dergestalt, dass keiner die Frage nach der Strafbefreiung bei der Abtreibung stellt, wenn sie heimliche Vaterschaftsanalysen außer Verfolgung stellt - obwohl die Abtreibung Leben verhindert, während die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung das nicht annähernd tut. Um keinen pragmatischen Deal geht es, sondern allein um den Wunsch, das Missverhältnis beim Wahrnehmen von Männern und Frauen zu beleuchten.

Die gegen die Männer gerichtete Strafwut scheint symbolisch hoch aufgeladen. Männer sollen über die Klärung der Vaterschaft hinaus irgendwie in die Knie gezwungen werden. Das hat selbst jene Männer, die beim Anblick von Frauen nur Unschuld vermuten, ziemlich hart getroffen. Ein Aufschrei geht quer durch die Parteien: Nicht mit uns! Indes warten einige noch ab, weil sie männliche Selbstverleugnung noch immer mit männlicher Tugend verwechseln und Empörung nur äußern, wenn Frauen ihnen zuvor das gestattet haben.

Was aber bringt die Justizministerin so in Fahrt, dass sogar ihr Ruf als hervorragende Juristin beschädigt wird? Liegt es vielleicht daran, dass ihr Gefühl für Gerechtigkeit in der Politik hier auf Frauen begrenzt bleibt? Allzu überraschend wäre es nicht, zumal in den letzen Jahren in der Politik die Bevorzugung von Frauen mit der Schmähung der Männer korrespondierte. Nun wird diesmal der Strom der Männermissachtung sichtbar. Es ist wie mit dem Krug, der so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Denn was soll das Gerede von Gleichheit und Gerechtigkeit, wenn es vielmehr um Zerstörungswünsche gegen Männer geht, ja, um zweierlei Maß?

Die Versessenheit auf Strafe für Männer, die ihrer Frau misstrauen, erhält dann plötzlich einen verstehbaren Sinn. Keinen angenehmen, aber einen sehr realen und vor allem einen ernst zu nehmenden. Diese Verachtung für das männliche Geschlecht gerät dem Verachtenden nicht zum Vorteil. Und geht es im Kern nicht sogar darum, dass man Männer beim heimlichen Vaterschaftstest strenger als Frauen bei der Abtreibung behandeln soll? Wenn das nicht eine neue Erscheinungsweise des traditionsreichen Geschlechterarrangements und ein höchst unliebsamer Refrain auf das Vorurteil ist, nach dem man Frauen nicht ernst nehmen soll! Ist das der vertrackte Sinn der Debatte?

Der Autor ist Professor für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen

 

 

"Die Welt"

Artikel erschienen am 19.02.2007

 

 

 

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

anlässlich Ihrer erneuten Ernennung zur deutschen Justizministerin möchten wir in Erinnerung bringen, dass ein an sich sinnvolles Gesetz, wie das Gendiagnostikgesetz zurückgestellt werden musste, weil sich ein Paragraph darin befinden, der mit Gentests nichts zu tun hat: Der Vaterschaftstest.

Wie Sie wissen, werden dabei nur Gensequenzen verglichen, um eine eventuelle Abstammung, bzw. Übereinstimmung festzustellen. Wir hoffen, auch verständlich gemacht zu haben, dass BEIDE am Test betroffene Personen ein hohes Interesse an diesem Test haben, bzw. dieses Interesse nach allen Erkenntnissen die wir haben (z.B. Adoptionsforschung), vorausgesetzt werden kann. Ein Einverständnis zu diesem Test darf daher nie gerade von der Person abhängig gemacht werden, die ein vermutetes hohes Interesse daran hat, dass die Wahrheit nicht offen gelegt wird.

Darüber hinaus ist ein diskreter, selbst bestimmter Test die für die Familie schonendste Form, in dieser Frage Klarheit zu bekommen, ohne eine familiäre Krise herauf zu beschwören. Aus diesem Grunde bitten wir nochmals, die Frage des Vaterschaftstests aus dem Gendiagnostikgesetz heraus zu nehmen, damit Väter, die Klarheit in dieser Frage haben wollen, nicht weiter eine Kriminalisierung fürchten müssen.

Darüber hinaus sollte überlegt werden, wie die Vaterschaftsfeststellung in Zukunft erleichtert werden kann, um den vorhandenen Missbrauch einzuschränken.

Weiterhin halten wir es für erforderlich, den betroffenen Männer, Kindern, aber auch Frauen eine Hilfemöglichkeit zu bieten, die sie in Anspruch nehmen können, um die Krisen bei einer fremden Vaterschaft zu minimieren. Viele Kinder werden abgetrieben, wenn eine fremde Vaterschaft auch nur vermutet wird, aus Sorge um Ehe oder Partnerschaft. Im schlimmsten Falle endet auch eine oft langjährige Beziehung zum Kind durch den unbewältigten Partnerkonflikt.

Väter und Kinder sind dem zur Zeit noch ausgeliefert und finden kaum Unterstützung. Diese Väter dürfen nicht kriminalisiert werden, sondern haben ein Recht auf Hilfe und Beratung.

Setzen Sie ein Zeichen, dass Sie leibliche Vaterschaft schätzen und dass ein Vater mehr ist, als der finanzielle Versorger seiner Familie.

Setzen Sie ein Zeichen, dass die Verbindung Vater-Kind der Verbindung Mutter-Kind gleichwertig ist. Nur so ist eine gleichberechtigte Partnerschaft möglich.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Wolfgang Wenger

Dipl.Soz-päd.(FH)

www.pro-Test.net

 

Das Netzwerk pro Vaterschaftstest

www.majuze.de

 

Männer- und Jungenzentrale in

Rosenheim

 

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand/Politik VAfK

 

Dr. Eugen Maus

Mitglied im Vorstand von

MANNDAT e.V. -

Geschlechterpolitische Initiative

Gemeinnütziger Verein ·

Amtsgericht Stuttgart, VR-7106.

Senefelderstr. 71b - 70176 Stuttgart

www.manndat.de

 

PS: Dies ist ein offener Brief, der im Internet an verschiedenen Stellen veröffentlicht ist und in dieser Fassung auch an die Presse gesendet wird

 

 

Posteingang bei Väternotruf am 8.12.2005

 

 

 


 

 

Presseinformation

 

2. August 2004

- Will Justizministerin Zypries Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen?

- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung

Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!

"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"

( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."

Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!

"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.

Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG www.humatrix.de. "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"

Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

 ist seit Mitte Juni 2004 eine Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.

Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net

 - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".

Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allemBiotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.

Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.

 

 

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Wolfgang Wenger

Dipl. Soz-.päd. FH

www.pro-test.net

 und www.majuze.de

 

Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."

 

humatrix AG

Reiner Merz

Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main

TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68

mailto:reiner.merz@humatrix.de

 www.humatrix.de

 

 

 

 


 

 

Witz der Woche

 

Wo ist das Selbstbestimmungsrecht der Väter?

ZYPRIES: Das gibt es natürlich auch.

 

 

 


 

 

 

Sonnabend, 12. Februar 2005

Politik

 

 

 

Zypries kommt den Männern entgegen

Vaterschaftstests - Bundesjustizministerin denkt über Erleichterungen nach.

ABENDBLATT: Die Debatte um den Umgang mit Gendaten wird auf vielen Ebenen geführt. Wird der Gesellschaft jetzt erst bewußt, was alles mit diesen Daten möglich ist?

BRIGITTE ZYPRIES: Die Möglichkeit, genetisches Material zu untersuchen, gibt es ja schon seit mehreren Jahren. Damals waren diese Tests noch sehr teuer und langwierig. Inzwischen geht alles schneller, es ist billiger und man kann viel mehr Erkenntnisse gewinnen. Von daher werden solche Untersuchungen natürlich auch häufiger gemacht.

Das Bewußtsein der Bevölkerung, höchstpersönliche Daten zu schützen, ist dagegen gesunken - denken Sie nur an die Proteste zur Volkszählung in den Achtzigerjahren. Das, was der Staat damals abfragen wollte, war relativ harmlos. Heute hinterlassen die Menschen für drei Prozent Rabatt bereitwillig ihre Daten in jedem Kaufhaus und dokumentieren, um welche Uhrzeit sie Unterhosen kaufen. Der Umgang mit genetischen Daten ist besonders brisant - schließlich kann man sie aus jedem Hautpartikel, Haar oder Speichel ableiten. Etwa für einen Vaterschaftstest oder für die DNA-Datei zur Verbrechensbekämpfung. Auch weiß man heute nicht, was man aus dem Datenmaterial später noch herauslesen kann. Die Forschung ist ja erst am Anfang.

ABENDBLATT: Läßt sich die Flut der Begehrlichkeiten, die mit immer besseren Diagnose-Möglichkeiten geweckt wird, überhaupt noch gesetzlich eindämmen?

ZYPRIES: Wir versuchen eine Regelung zu finden, weil wir beobachten, daß es immer leichter wird, DNA zu analysieren und es immer mehr private Labors gibt, die damit Geld verdienen wollen. Vaterschaftstests sind das eine. Das andere ist, daß ein Arbeitgeber bestimmte Interessen haben könnte oder Versicherungen wissen wollen, ob sie vielleicht einen Risikopatienten versichern. Das alles soll im Gendiagnostikgesetz geregelt werden. Wir wollen den Grundsatz festschreiben, daß niemand genetische Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen darf.

ABENDBLATT: In der Debatte um die heimlichen Vaterschaftstests wird mit dem Selbstbestimmungsrecht der Mütter und Kinder argumentiert. Wo ist das Selbstbestimmungsrecht der Väter?

ZYPRIES: Das gibt es natürlich auch. Das Interesse eines Mannes zu wissen, ob er der Vater eines Kindes ist, ist vollkommen legitim. Der Bundesgerichtshof hat meine Position aber gerade sehr deutlich nachvollzogen und geurteilt, daß heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.

ABENDBLATT: Aber hat nicht auch ein Vater ein Recht darauf, daß der Staat ihm eine Möglichkeit gibt, seine Zweifel auszuräumen?

ZYPRIES: Selbstverständlich. Es gibt ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren.

ABENDBLATT: Die Hürden dafür sind hoch. Der Mann muß konkrete Gründe für seine Zweifel vorbringen. Es reicht nicht zu sagen, das Kind sehe anders aus. Sie wollen das erleichtern. Wie?

ZYPRIES: Wir denken über verschiedene Möglichkeiten nach. Zum Beispiel könnte man niedrigere Anforderungen an die Beweislast stellen, so daß es künftig für eine Klage genügen könnte, ernsthafte Zweifel zu haben. Wir denken auch über ein Verfahren nach, in dem man seine Vaterschaft nicht anfechten muß, sondern feststellen lassen kann. Wichtig ist mir, daß die Belange der Kinder in einem solchen Verfahren berücksichtigt werden. Denn das Kind ist in solchen Auseinandersetzungen am schutzwürdigsten.

ABENDBLATT: Wie sollte das aussehen?

ZYPRIES: Jemand muß die Interessen des Kindes vertreten und auch moderierend helfen, wenn es darum geht, das Testergebnis zu besprechen. Aber heimliche Tests darf es nicht geben.

ABENDBLATT: Dann müssen doch bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen, wenn einige Innenminister von Straftätern den genetischen Fingerabdruck ohne richterliche Zustimmung fordern? Auch Bundesinnenminister Otto Schily will die DNA-Analyse ausweiten.

ZYPRIES: Mit meinem Kollegen Otto Schily habe ich mich geeinigt. Der Richtervorbehalt muß bleiben, soweit die Betroffenen nicht freiwillig handeln. Kompromißbereit bin ich bei den Straftaten, bei denen der genetische Fingerabdruck genommen werden soll.

ABENDBLATT: Künftig werden Gen-Daten dann nicht mehr nur bei Schwerverbrechern, sondern auch bei jedem Ladendieb genommen?

ZYPRIES: Nein. Wenn jemand schon einmal wegen einer geringeren Straftat verurteilt wurde und der Richter prognostiziert, daß er weitere Taten begehen kann, soll er einen genetischen Fingerabdruck abgeben. Es wird keine Gleichstellung mit dem normalen Fingerabdruck geben.

ABENDBLATT: Ist nicht der genetische Fingerabdruck nur ein technischer Fortschritt gegenüber dem normalen Fingerabdruck?

ZYPRIES: Ich finde, es ist etwas anderes. Man erkennt mehr, zum Beispiel das Geschlecht, und man weiß nicht, was man künftig noch daraus ablesen kann. Hinzu kommt, daß man überall genetisches Material verliert, ohne es steuern zu können. Wie stelle ich dann sicher, daß nicht jemand Schuppen, Haare oder Zigarettenkippen einsammelt und damit bewußt falsche Spuren legt. Irgendwann führt das dahin, daß ich als Beschuldigter nachweisen muß, daß ich nicht am Tatort war. Damit würde die Unschuldsvermutung umgedreht. Das aber darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

ABENDBLATT: Eine schwierige Thematik, nicht einfach zu lösen . . .

ZYPRIES: Ja, und eine meiner Aufgaben ist, die Sensibilität der Menschen für die Besonderheit genetischen Materials zu schärfen.

Interview: Maike Röttger und Frank Ilse

erschienen am 5. Februar 2005 in Politik

 

 

http://www.abendblatt.de/daten/2005/02/05/395564.html

 

 

 

 

 


 

 

Behutsames Reparieren nach Hertas Justiz-Wirbelsturm

Die neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigt Vorsicht und Kooperationsbereitschaft

Es soll immer noch Leute geben, die ihren Namen nicht kennen: Wie heißt doch gleich die Nachfolgerin von Herta Däubler-Gmelin? Sie heißt Brigitte Zypries und ist jetzt mehr als 130 Tage im Amt. Es mag sein, dass einige ihren Namen auch nach weiteren 100 Tagen nicht präsent haben werden. Denn das Reformprogramm der neuen Bundesjustizministerin ist bescheiden und relativ unspektakulär. Brigitte Zypries scheint Rechtspolitik und Justiz ein wenig Ruhe gönnen zu wollen nach dem Wirbelsturm mit Namen Däubler-Gmelin.

Nicht wenige der Richter von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die zahlreich zum Besuch der Ministerin bei der Justizpressekonferenz in Karlsruhe erschienen waren, haben das wohl eher positiv vermerkt. Die großen Justizreformen der letzten Jahre - neue Strafrahmen und die umstrittene Zivilprozessreform - haben der Justiz viel Arbeit gemacht, und es ist darin wahrlich nicht jede Bestimmung gelungen. Sie werde die Auswirkungen der Zivilprozessreform jetzt wissenschaftlich überprüfen lassen und dabei mit Richterbund und Anwaltsverein zusammenarbeiten, versprach Brigitte Zypries. Einige besonders augenfällige Fehler will sie gleich reparieren.

Wie überhaupt bei dem, was sie mit reicher Detailkenntnis als Programm der nächsten Monate vorträgt, oft die Worte "überprüfen" und "entschlacken" vorkommen. Ein wissenschaftliches Gutachten zur Telefonüberwachung will sie zum Anlass nehmen, dafür zu sorgen, dass Polizei und Richter hier nicht übers Ziel hinausschießen. Zudem arbeitet ihr Haus am Entwurf eines "Justizmodernisierungsgesetzes", in dem ärgerliche Verfahrensklippen im Zivilprozess gesammelt und ausgeräumt werden sollen.

Es gibt aber auch programmatische Reformvorhaben, die Brigitte Zypries am Herzen liegen. In Karlsruhe kündigte sie an, den Opferschutz im Strafverfahren weiter stärken zu wollen, zum Beispiel durch mehr Möglichkeiten zur Videovernehmung. Auch die geplanten Strafrahmenverschärfungen bei Kindesmissbrauch sind ihr Herzenssache. Angegriffen wird das Reformprojekt vor allem wegen der geplanten Anzeigepflicht, die nach Ansicht von Kinderschutzzentren dazu führen werde, dass noch mehr vertuscht wird und Kinder sich noch weniger offenbaren. Zypries hat auf diese Kritik reagiert und möchte mehr Entschuldigungs- und Ausnahmetatbestände einführen als ursprünglich vorgesehen. Im Prinzip will sie aber an dem Plan festhalten, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen: Die Gesellschaft solle "zum Hingucken bewegt" werden.

Die Ministerin war Ende der Achtziger einmal als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts tätig. Doch ihre Karriere hat sie nicht in der Justiz, sondern in der Politik gemacht: als Staatssekretärin zunächst im niedersächsischen Sozialministerium und dann im Bundesinnenministerium, wo sie für ihr Organisationstalent bei der Hilfe für die Flutopfer viel Lob erntete.

Die politische Karriere hat Zypries bis jetzt noch nicht dazu verführt, bei jeder Gelegenheit in nichtssagenden "Politsprech" zu verfallen. In Karlsruhe gibt sie sich sachlich und vor allem sehr offen für Rat aus der Praxis. "Lernfähigkeit ist kein Zeichen von Schwäche", sagt sie. Und bekommt von den anwesenden Richtern einen befreiten Applaus. Einen solchen Satz hätte man von Herta Däubler-Gmelin nicht gehört.

Von unserer Redakteurin: Kerstin Witte-Petit

08.03.2003

http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:20030308:3655114&template=templates/cms_osmm/recherche/welt/rhp/meldung.oft

 

 


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