Deutsche Demokratische Republik 

DDR

Väter - Vater - Vaterschaft - Familienrecht


 

 

 

 

 

 

 

 

Väter in der DDR

Grundsätzlich waren in der DDR stillschweigend Mütter - neben den Krippen, Kindergärten und Schulen hauptverantwortlich für die Betreuung und Erziehung der Kinder.

Filme wie "Aber Vati" und Kinderbücher wie "Vater ist mein bester Freund" änderten nichts am gesellschaftlich verankerten Mutterprimat. 

Nach einer Trennung / Scheidung der Eltern ordnete der Staat (Jugendhilfe und die Kreis- und Bezirksgerichte) die Kinder mehr oder weniger automatisch den Müttern zu, wenn die Eltern sich nicht privat über die Form der Betreuung einigten.

Vereinzelt übernahmen nach einer Trennung auch Väter die Hauptrolle, so z.B. wenn die Mutter wegen psychischer Probleme oder persönlicer Unreife als Hauptbetreuungsperson nicht in Frage kam und der Vater bereit und in der Lage war, die Betreuung des Kindes zu übernehmen, so in einem Fall, der uns gerade bekannt wurde.

Nun hatten die - zumeist jungen - alleinerziehenden Väter aber ein Problem, denn es galt die allgemeine Wehrpflicht für Männer, von der der Staat keine Abstriche machte, "nur" weil der Vater das Kind allein betreute. So kam es zu der absurden Situation, dass der Vater bei einer Einberufung die Unterbringung des Kindes bei Verwandten, so z.B. den Großeltern oder sogar eine Fremdunterbringung in einem staatlichen Kinderheim organsieren musste, um dann für die Dauer von 18 Monaten sein Kind kaum noch sehen, geschweige denn betreuen konnte.

Was das für Schädigungen beim Kind - das schon seine Mutter verloren hatte - ausgelöst haben muss, wäre es wert in einer wissenschaftlichen Studie erforscht zu werden. Aber daran hat der westlich dominierte BRD-Staat kein Interesse und schon gar nicht die väterfeindlichen Grünen, die inzwischen das Bundesminsterium für Familie und Gedöns übernommen haben.

Väternotruf, 08.09,2023

 

 


 

 

"Vater ist mein bester Freund"

Günter Görlich, Konrad Golz

Der Kinderbuchverlag Berlin, EVP 5,40

 

Eine ideologische Vater-Kind Geschichte aus dem DDR-Kinderbuchverlag. Andreas ist noch im Kindergarten. Sein Papa ist Bauleiter. Die Mama arbeitet im Gemüsegeschäft. Papa und Andreas wollen am Sonnabend in den Tierpark gehen. Doch es kommt anders. Andreas Papa ist in der Kampfgruppe und mitten in der Nacht klingelt es an der Wohnungstür - Kampfgruppenalarm. 

Papa: "Vielleicht ist es gar keine Übung- Vielleicht sind Feinde in unserem Land oder in unserer Stadt und wollen uns Böses tun."

"Was wollen sie denn Böses tun? fragt Andreas aufgeregt.

"eine Eisenbahnbrücke sprengen. Über die fahren viele Züge. Oder unser Haus zerstören, das wir gerade bauen ..."

 

Zum Glück ist alles nur eine Übung und Papa und Sohn können zu guter letzt doch noch in den Tierpark gehen.

 

 


 

 

 

Richter und Staatsanwälte, die in der DDR tätig waren, finden Sie unter den entsprechenden Einträgen auf unserer Internetseite.

Starten Sie bitte hier.

 

 

Die einzige Richterin am Bundesverfassungsgericht aus der DDR

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (geb. 30.04.1950 in Leipzig - DDR) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 11.01.1999, ..., 2008) - 1981 bis 1984 Richterin an den Sozialgerichten in Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie am Landessozialgericht des Landes Hessen. Ab 15.04.1984 bis 1989 Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. Von 1988 bis 1989 auch stellvertretendes Mitglied am hessischen Landesverfassungsgerichts, dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen. 1989 bis 1991 Dezernentin der Stadt Frankfurt am Main, 1991 als Ministerin für Justiz in die Hessische Landesregierung berufen. Justizministerin bis 1995, danach bis 1999 Ministerin für Wissenschaft und Kunst. - Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wirkte - möglicherweise federführend - mit am väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Richter mit DDR-Bezug

Kurt Daubitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Erfurt (ab 06.10.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 07.10.1991 als Richter auf Probe im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Justitzministeriums Erfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.10.1994 als Richter am Amtsgericht Erfurt aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 33. Harry Piehl, Kurt Daubitz: Effektive Arbeitsmethoden der Gerichte zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft, in: NJ 1 / 82 S. 34 ff gefunden in: “Zivilrechtskultur der DDR” - Autoren- und Literaturübersicht - Projekt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rainer Schröder an der Humboldt-Universität. 

 

 

 


 

 

 

DDR-Kaderschmiede Denken, aber richtig!

Richter, Diplomaten und Minister ließ das SED-Regime an einer streng abgeschotteten Eliteschule in Potsdam ausbilden. Bislang ist die Geschichte der "Akademie für Staat und Recht" nicht aufgearbeitet, brisante Akten gesperrt. Dabei sind einige Absolventen heute in der Politik aktiv.
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"Volksrichterin" im Pelzmantel

Vor allem blieb der Unterschied zwischen Recht und Unrecht systematisch auf der Strecke. Als sich etwa 1952 die frischgebackene Volksrichterin Lucie von E. einen Teppich, einen Pelzmantel und Wäsche aus dem Besitz von Häftlingen aneignete, wurde die als Referentin im brandenburgischen Justizministerium tätige Frau "zur Strafe" als Direktorin an das Bezirksgericht nach Cottbus versetzt, wie seinerzeit der westdeutsche "Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen" dokumentierte. In ihrer neuen Position verhängte die Richterin mindestens ein Todesurteil.

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29.08.2009

http://www.spiegel.de/einestages/ddr-kaderschmiede-a-948473.html

 

 

 


 

 

Christoph Schaefgen

Christoph Schaefgen (geb. 21.08.1937) - Leiter der Dokumentationsstelle zur Begleitung der Aufarbeitung des DDR-Unrechts (ab 13.12.1994, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.05.1971 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1978 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 13.07.1989 als stellvertretender Generalsstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) aufgeführt. Schade, dass Herr Schaefgen es nicht geschafft hat, Leiter der Dokumentationsstelle zur Begleitung der Aufarbeitung des BRD-Unrechts, insbesondere der flächendeckenden staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder zu werden. So muss dies dann wohl ein anderer Jurist übernehmen.

 

 

16.01.1995

Justiz

MITTÄTER IM SCHWEIGEN

Berlins Generalstaatsanwalt hat Anklage gegen das frühere SED-Politbüro erhoben, wegen Totschlags an der deutsch-deutschen Grenze. Laut Anklageschrift hatten die einstigen DDR-Oberen eine Grenzsicherung "unter allen Bedingungen" angeordnet - beispielsweise durch "Sperren mit richtungsgebundenen Splitterminen".

...

Schaefgens Anklageschrift ist nur die Ouvertüre. In Berlin sind 80 Staatsanwälte und 297 Kriminalbeamte mit der rechtlichen Würdigung des SED-Regimes befaßt. Die Strafverfolger ermitteln auch gegen die früheren SED-Fürsten Hans-Joachim Böhme, 65, Siegfried Lorenz, 64, Herbert Häber, 64, Werner Krolikowski, 66, und Wolfgang Herger, 59.

Ankläger Schaefgen will, wenigstens teilweise, eine bittere Erfahrung korrigieren - daß die Kleinen gehängt werden und die Großen davonkommen.

...

DER SPIEGEL 3/1995

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9157526.html

 

 

 


 

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Lange & Wildau

Rechtsanwältinnen:

Petra Lange

Erika Wildau

Karl-Marx-Allee 85

D - 10243 Berlin

www.RA-LAWI.de

 

Rechtsanwältin Erika Wildau wird vom Väternotruf nicht  empfohlen.

 

 

 

Edith Baumann (Politikerin)

Edith Baumann (Mitte links) und Erich Honecker (rechts), 1948

Edith Baumann und Erich Honecker, 5. August 1947

Edith Baumann auf einer Briefmarke der DDR, 1989.

Edith Baumann (* 1. August 1909 in Berlin-Prenzlauer Berg; † 7. April 1973 Ost-Berlin) war eine FDJ- und SED-Funktionärin in der DDR. Von 1947 bis 1953 war sie mit Erich Honecker verheiratet.

Leben

Die gelernte Stenotypistin schloss sich 1925 der Sozialistischen Arbeiter-Jugend an und war Mitglied der Reichsleitung der Jungsozialisten, 1931 schloss sie sich der SAPD an und war Leitungsmitglied des SJVD. Auf dem Parteitag der SAPD im März 1933 in den Vorstand gewählt, wurde sie im Herbst 1933 verhaftet und war bis 1936 inhaftiert.

1945 schloss sie sich als Sozialdemokratin der FDJ an und wurde durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD 1946 Mitglied der SED. Von 1946 bis 1949 war sie in der Folge stellvertretende FDJ-Vorsitzende, von 1949 bis 1953 Mitglied des ZK-Sekretariats der SED, 1953–1955 Sekretärin der SED-Bezirksleitung Berlin und 1949 bis 1954 sowie 1958 bis 1973 Mitglied der Volkskammer. 1958 bis 1963 war sie auch Kandidatin des Politbüros des ZK der SED.

Edith Baumann war seit 1947 mit Erich Honecker verheiratet[1], die gemeinsame Tochter Erika wurde 1950 geboren. Nachdem Margot Feist 1952 eine uneheliche Tochter von Honecker bekommen hatte, ließ sich Baumann 1953 von ihm scheiden. Edith Baumanns Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.

Die Deutsche Post der DDR gab ihr zu Ehren 1989 eine Sonderbriefmarke heraus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Edith_Baumann_%28Politikerin%29

 

 


 

 

26.02.1990

Paragraphen wie Menschenfallen

Die Todesanzeige, im Neuen Deutschland vom 25. Januar, war aufgegeben vom Ministerium der Justiz. Gerhard Hünefeld, ein "vorbildlicher Kollege" mit "großen Verdiensten um die Entwicklung der Rechtspflege", ist gestorben, "plötzlich und unerwartet". Der Bezirksgerichtsdirektor aus Karl-Marx-Stadt, Dr. Gerhard Hünefeld, 53, hat sich erhängt. Jeder in Karl-Marx-Stadt weiß es, doch in den Zeitungen am Ort findet sich kein Wort darüber.

...

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13507513.html

 

 


 

 

 

"Psychologische Probleme der Täterpersönlichkeit"

von Harry Dettenborn und Hans-H. Fröhlich 

VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften (Taschenbuch - 1974)

 

"Vorwort

Der Kreis derjenigen, die sich mit straffällig gewordenen Menschen bzw. Problemen der Kriminalität beschäftigen, ist in den letzten Jahren größer geworden. Als Kennzeichen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und des Anliegens unserer Rechtspraxis werden z.B. auch bezirkliche Kollektivvertreter, Vertreter von Hausgemeinschaften, aus Wohnbezirksausschüssen der nationalen Front, aus der FDJ und anderen Massenorganisationen sowohl in das Ermittlungsverfahren und in die Hauptverhandlung, als auch in den Prozeß der Wiedereingliederung bzw. Resozialisierung einbezogen.

Es ist auch das Problembewußtsein bei der Würdigung strafbaren Verhaltens und der Maßnahmefindung insoweit deutlich gestiegen, als psychologische Zusammenhänge und die Persönlichkeit des Straftäters eine immer stärkere Beachtung finden. 

Auch hier schlägt sich die steigende Bedeutung des subjektiven Faktors unter den gegenwärtigen Bedingungen des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nieder.

...

Die vorliegende Arbeit ging größtenteils aus Lehrveranstaltungen hervor, die die Verfasser seit einigen Jahren an der Juristischen Fakultät bzw. der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin halten und die zum obligatorischen Ausbildungsgang sozialistischer Juristen gehören.

...

Da innerhalb der bei uns noch existierenden Kriminalität der Jugendkriminalität besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit gebührt und geschenkt wird, findet die jugendliche Täterpersönlichkeit auch hier besondere Beachtung.

..."

 

 

 


 

 

Gerichtsstruktur in der DDR

Oberste Gericht der DDR

 

Bezirksgerichte:

Kreisgerichte:

 

 


 

 

Sybille Schönemann und Hannes Schönemann

Lutz Weide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Arbeitsgericht Potsdam (ab 22.04.1996, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.04.1996 als Richter am Arbeitsgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.1996 als Richter am Arbeitsgericht Potsdam aufgeführt. "Märkische Oderzeitung", 01./02.06.2011: "Gewählt ist gewählt - die Krux mit dem Personal. ... Sybille Schönemann war Regisseurin bei der DEFA in Babelsberg. Ende der 80er-Jahre stellte sie gemeinsam mit ihrem Mann einen Ausreiseantrag. So weit so legal, auch in der DDR. Trotzdem gerieten sie in die Fänge der Stasi. Der damalige Potsdamer Richter Lutz Weide unterzeichnete einen Haftbefehl. Ein Jahr saß das Paar in Haft, bevor es ausreisen durfte. Anfang der 90er Jahre schilderte die Filmemacherin ihr Schicksal samt der Trennung von ihren Kindern in einer Dokumentation. ...". 

Der damalige Potsdamer Richter Lutz Weide unterzeichnete zu DDR-Zeiten einen Haftbefehl. Nun ja, was ist besonderes daran. Wahrscheinlich meinte er, so wie Tausende von Richter/innen in der Bundesrepublik Deutschland auch, damit dem Gesetz genüge zu tun. Kein einziger der bundesdeutschen Richter/innen, die seit 1949 entgegen Grundgesetz Artikel 3 und 6 nichtverheiratete Väter aus der Wahrnahme ihrer elterlichen Verantwortung ausgesperrt haben, hat es deswegen in die Märkische Oderzeitung oder eine andere deutsche Zeitung gebracht. Die Ausgrenzung des nichtverheirateten Vaters war ja vom Gesetz her vorgesehen. Es bedurfte des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um die staatlichen Menschenrechtsverletzungen in Deutschlands zu stoppen - Zaunegger gegen Deutschland. Da erzähle noch mal jemand die Bundesrepublik Deutschland, in der unter den Augen des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichtes das Grundgesetz über Jahrzehnte verletzt wurde, wäre ein Rechtsstaat. Wer im Glashaus Bundesrepublik Deutschland sitzt sollte also besser nicht mit Steinen werfen.

Auch in der Bundesrepublik Deutschland kann man längere Zeit in Untersuchungshaft sitzen und hochnotpeinlichen Befragungen unterzogen werden, mehr als einem lieb ist, nur das diese nicht von der DDR-Staatssicherheit sondern von anderen staatlichen Diensten vorgenommen wird und man - wenn man Glück hat - auch nach einiger Zeit frei gesprochen wird: "Mannheim. Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Mannheim den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. ... Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Wettermoderator hatte im vergangenen Jahr 132 Tage in Untersuchungshaft gesessen. Er war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und kam Mitte 2010 wieder frei. ..." - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-mannheim-jubel-nach-freispruch-fuer-kachelmann-page1.c6a07dec-8a34-4489-a1f5-104356f4defc.html

Sybille Schönemann und Hannes Schönemann beschwerten sich bei einer DDR-Behörde über die aus ihrer Sicht schleppende Bearbeitung ihrer Ausreiseanträge, wobei offenbar der Satz "Wir werden der weiteren unwürdigen Behandlungsweise unserer Angelegenheit nicht tatenlos zusehen." auf staatlicher Seite die Angst auslöste, die beiden könnten diese Ankündigung in die Tat umsetzen. Der damalige und heutige Richter Lutz Weide unterzeichnete offenbar einen Haftbefehl. Siehe hierzu - http://www.mdr.de/mediathek/suche/7765072.html

15.02.1985 Verhandlung im Fall Sybille Schönemann und Hannes Schönemann vor dem Kreisgericht Potsdam. Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit durch Drohung, so hieß es in §214 StGB der DDR, der offenbar als Rechtfertigung für die Inhaftierung der beiden diente. Dabei kannten die beiden noch nicht die Zustände in der Bundesrepublik Deutschland, sonst hätten sie womöglich ihren Ausreiseantrag gleich zurückgezogen. Dort dauerte es 1995/96 am Amtsgericht Flensburg unter Richter Rohlfs neun Monate von Antragstellung in einer Umgangssache bis zu einem ersten gerichtlichen Anhörungstermin, selbstverständlich ohne dass dann der Umgang zwischen dem nichtverheirateten Vater - einem Mensch zweiter Klasse in der Bundesrepublik Deutschland - und seinen von der Mutter entführten Kindern geregelt worden wäre. Mehr dazu unter Vätervertreibung

Dieter Rohlfs (geb. 06.07.1936) - Richter am Amtsgericht Flensburg / Vormundschaftsgericht (ab 29.05.1972, ...1997) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1982 unter dem Rahmen Rohls eingetragen. Richter Rohlfs benötigte vom 9.10.1996 bis zum 30.04.1997 - da war er schon 60 Jahre alt - über sechs Monate einen ersten Anhörungstermin in einer bereits seit einem Jahr anhängigen Umgangssache anzuberaumen, getreu dem Motto, ein alter Mann ist doch kein D-Zug - oder auch "Endstation Flensburg - bitte alles aussteigen. Weiterfahrt nach erledigtem Mittagschlaf nur nach Signalgebung durch Richter Rohlfs. Voraussichtliche Zeitdauer des Mittagsschlafes 6 Monate, mit freundlicher Unterstützung Ihre Flensburger Justizbehörden. Unser Motto "Wir bummeln bis zum Umfallen" - mehr dazu unter Vätervertreibung

Das schöne an der Bundesrepublik ist allerdings, dass man im Allgemeinen nicht in Haft genommen wird, wenn man ankündigt, nicht tatenlos zuzusehen, man kann auch Eingaben an einen Eingabeausschuss, so etwa an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages senden, um dann nach einem Jahr mitgeteilt zu bekommen, dass alles in Ordnung wäre. 28.2.1997 Eingabe wegen der schleppenden Bearbeitung eines Antrages auf Umgangsregelung. Am 14. Januar 1998, also fast ein Jahr später, trifft die Antwort des Ausschusses ein. Tenor: "Der Eingabenausschuss hat zur Kenntnis genommen, daß der Justizminister keine den beteiligten Amtsgerichten anzulastende Verfahrensverzögerung erkennen kann."  - mehr dazu unter Vätervertreibung

Doch zurück zu Sybille Schönemann und Hannes Schönemann. Was soll man da heute noch tröstendes sagen, außer dass in der Bundesrepublik Deutschland, in der es gemäß §90a Strafgesetzbuch mit Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft verboten ist, diese als Banausenrepublik zu bezeichnen, seit 1949 Hunderttausende Kinder und ihre Eltern, insbesondere Väter durch staatlichen Handeln, bzw. Nichthandeln getrennt und entfremdet wurden. Welche Gedenkstätte zeigt dieses Hunderttausendfache Leiden heute auf? Welcher Vater ist für dieses staatliche Unrecht durch die Bundesrepublik Deutschland bisher entschädigt worden? Keiner.  Welcher bundesdeutsche Richter ist für die Exekutierung staatlichen Unrechts seines Amtes enthoben worden? Keiner. Wird Zeit, dass sich dies ändert.

 

 


 

 

Zwangsadoption

Plötzlich war die Mutti weg

Mittwoch, 22. Juli 2009 04:00 - Von Anne Klesse

1972, ein kalter Februarmorgen. Draußen ist es grau und nass. Katrin, viereinhalb Jahre alt, schreckt aus dem Schlaf, jemand hämmert gegen die Haustür. Sie hört laute Männerstimmen: "Aufmachen! Sofort die Tür aufmachen!"

- Katrin hat Angst. Ihre Mutter hetzt durch die Wohnung, rupft Klamotten aus den Schränken, zieht der kleinen Tochter Wollstrumpfhosen an. Katrin hasst die kratzigen Dinger, sie nörgelt, wehrt sich. Und kassiert eine knallende Ohrfeige. Das hat die Mutter noch nie getan. Katrin ist erschrocken und auf der Stelle ruhig. Sie schielt zu ihrem zwei Jahre älteren Bruder. Auch er guckt verängstigt. Als die Mutter die Tür öffnet, drängen Männer in die Wohnung und zerren die drei hinaus auf die Straße.

Ein paar Meter weiter, auf dem Marktplatz von Gera, wartet ein Auto mit laufendem Motor. Die Frau soll einsteigen, die Kinder werden festgehalten. Katrin weint, sie klammert sich an ihre Mutti. "Ihr wartet bei Oma, wir sehen uns heute Abend", sagt diese zu ihrer Kleinsten. Dann fährt das Auto weg. Ein paar Sekunden lang hört Katrin noch das Knattern des Motors, dann ist alles still. Grau und nass und noch ein bisschen kälter als vorher. Die Kinder bleiben allein zurück. Ihre Mutter kommt nicht wieder. Nicht am Abend, nicht am darauffolgenden Abend und auch nicht nach einer Woche.

Frau für "asozial" erklärt

Katrin Behr ist jetzt 42 Jahre alt, und jener kalte Februarmorgen verfolgt sie bis heute. Mittlerweile weiß sie: Damals wurde ihre Mutter gezwungen, sie zur Adoption freizugeben. Der Staat hatte die Frau für "asozial" erklärt, weil sie nicht arbeiten ging. Katrin Behrs Mutter muss der Staatssicherheit schon lange ein Dorn im Auge gewesen sein, weil sie mit dem Gedanken spielte, auszureisen.

Eltern als asozial zu erklären, war eine Möglichkeit, ihnen die Kinder zu entziehen und in staatliche Obhut zu geben oder zu Adoptiveltern mit der gewünschten politischen Einstellung. Paragraf 249 des DDR-Strafgesetzbuches ("Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten") war die gesetzliche Grundlage dafür. Wer sich beispielsweise "aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig" entzog, konnte eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bekommen. Das Familiengesetzbuch der DDR ließ den Entzug des Erziehungsrechts bei schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten zu. Zu diesen gehörte auch, Kinder zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens und zum sozialistischen Patriotismus zu erziehen. Die Entscheidung musste nicht unbedingt ein Gericht fällen, meistens reichte ein Beschluss des Jugendamts.

Katrin Behr und ihr Bruder wurden damals wenige Tage später in ein Kinderheim gebracht. Irgendwann sollte das Mädchen das Wochenende bei einem fremden Ehepaar verbringen. Doch sie weinte die ganze Zeit, das mochten die potenziellen neuen Eltern nicht. Als sie zurückkam, war ihr Bruder weg. All die Fragen, die sie stellte, blieben unbeantwortet. Einmal kam ihre Großmutter zu Besuch. Sie wischte bloß die Tränen des Mädchens weg und sagte: "Deine alte Familie gibt es nicht mehr, such dir 'ne neue."

Katrin Behr weinte so viel, dass andere Kinder sie "Heulsuse" riefen. Heute ist sie eine starke Frau, groß und kräftig, alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Sie setzt sich für diejenigen ein, die ähnliches erleben mussten wie sie. Im Januar 2008 gründete Katrin Behr den Verein Zwangsadoptierte Kinder, mit einer Internetseite, auf der man Suchanzeigen einstellen kann. Mehr als 90 Familien haben sich mit ihrer Hilfe schon wiedergefunden.

Im Dezember 1973, fast zwei Jahre nach der gewaltsamen Trennung von ihrer Mutter, rief eine Erzieherin die kleine Katrin zu sich. Die Frau sprach von einer neuen Familie und dass dies "die letzte Chance" sei. "Wenn du nicht brav bist, musst du für immer hier bleiben", drohte sie. Es funktionierte: Das kinderlose, systemtreue Paar adoptierte das Mädchen.

Katrin Behr wuchs in Berlin auf. Die Erinnerung an ihre Mutti und ihren Bruder, aber auch an den schrecklichen Morgen im Februar 1972 ist in all den Jahren nie verblasst. Auch die Fragen und die Unsicherheit sind geblieben. "Man lernt, gerade zu laufen", sagt sie. "Aber die Angst bleibt immer da." Sie folgt ihr wie ein Schatten, die Angst, dass andere Menschen über ihr Leben bestimmen und plötzlich nichts mehr so ist wie es war.

Wie vielen Menschen es in der DDR so erging wie Katrin Behr, lässt sich nicht sagen. Es gibt keine Statistiken zu Zwangsadoptionen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat etliche Fälle dokumentiert, der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls. Insgesamt könnten es Tausende sein, allein beim Berliner Verein Mauermuseum kennt man Hunderte Fälle. "In Westdeutschland wusste man davon, die Fälle standen eigentlich immer in Zusammenhang mit Fluchtversuchen der Eltern", sagt der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen. Doch die Bundesrepublik hatte keine unmittelbare Handhabe. "Die Leute wurden damals zuerst kriminalisiert, und dann nahm man ihnen die Kinder weg."

Trotz vieler Schwierigkeiten gibt es Geschichten mit Happy End. Die prominenteste wurde verfilmt: Schauspielerin Veronika Ferres mimte "Die Frau vom Checkpoint Charlie", Jutta Gallus, die für einen gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Ihre beiden Kinder kamen erst ins Heim und dann zu Gallus' systemtreuem Mann. Die BRD kaufte Jutta Gallus schließlich frei. Vor ihrer Ausreise wurde sie aber gezwungen, auf das Erziehungsrecht für ihre Töchter zu verzichten. Die Fotos ihres Protestes gingen um die Welt. Mit Erfolg: Sie sah ihre Kinder wieder.

Auch Katrin Behrs Geschichte hat ein glückliches Ende. Obwohl sie oft an ihre Mutti dachte, suchte sie erst 1990, nach der Geburt ihres zweiten Kindes, nach ihr. Sie bat ihre Adoptivmutter nach den Daten und hielt nach einigem Hin und Her tatsächlich einen Zettel mit einer Adresse in der Hand. Es war eine Adresse in Gera, ihrer Heimatstadt. Doch Katrin Behr traute sich nicht, die Mutter anzurufen oder zu besuchen. Was sollte sie sagen? Was würde die Mutti sagen?

Ein Jahr lang blieb der Zettel in einer Schublade. Dann schrieb Katrin Behr einen Brief. Schon zwei Tage später erhielt sie eine Antwort. Am dritten Tag setzte sie sich ins Auto und fuhr nach Gera. Sie klingelte an der Tür, eine ältere Dame öffnete. "Wohnt hier Frau ...?", fragte Katrin Behr. Die Frau guckte sie an: "Katrin?" Dann drückten sich beide, ganz fest und ohne Worte. Katrin Behr erfuhr, dass ihre Mutter Briefe an das Jugendamt geschrieben hatte, aus der Haft und auch später; dass sie immer Kontakt zu ihren Kindern wollte. Die Briefe wurden nie weitergeleitet.

Obwohl sie sich jetzt wiederhaben, ist noch lange nicht alles gut. "Es tut immer wieder weh", sagt Katrin Behr. Sie meint das Unrecht und das verpasste Leben, das sie hätte haben können. Ihr Herz wurde krank, ihren Beruf als Krankenschwester kann sie nicht mehr ausüben. Trotz allem ist sie dankbar, sie hat ihr kleines Happy End.

Andere Geschichten haben nicht einmal das. Marianne Baumüller ist eine Mutter, der die Kinder weggenommen wurden. Sie sucht noch heute nach ihnen. Es waren die Siebziger, sie war alleinerziehend und hatte keine Arbeitsstelle, sondern versorgte zu Hause ihre zwei Kinder: die 1971 geborene Jeannette und den drei Jahre jüngeren Marcel Jan. Irgendwann bekam Marianne Baumüller (sie hieß damals Burandt) Besuch von Mitarbeitern des Jugendamts: Sie solle sich gefälligst Arbeit suchen, sonst würde man ihr die Kinder wegnehmen, hieß es.

Um tagsüber bei den Kindern sein zu können, suchte sich die gelernte Schneiderin einen Job in einer Kneipe. Vor Schichtbeginn brachte sie ihre Kinder zu einer Bekannten in Prenzlauer Berg. Morgens holte sie die Kleinen wieder ab und kümmerte sich um den Haushalt. Eines Tages waren Jeannette und Marcel Jan nicht mehr da. Sie hätten Waschmittel geschluckt und seien im Krankenhaus, sagte die Bekannte. Frau Baumüller sah ihre Kinder nie wieder.

Die heute 58-Jährige weint, wenn sie an den Abend denkt, an dem sie Jeannette und Marcel Jan verabschiedete. Im Jugendamt hieß es damals nur, die Kinder sollten jetzt in einem Heim leben, das sei besser. Marianne Baumüller fuhr zu allen Einrichtungen in Berlin und Umgebung, fragte nach ihren Kindern. Ohne Erfolg. Sie engagierte einen Rechtsanwalt. Ohne Erfolg. Irgendwann verliebte sie sich neu, heiratete, "ich dachte, das würde vielleicht helfen." Jahre später stellte sie einen Ausreiseantrag. In einem Staat, der Müttern die Kinder wegnimmt, wollte sie nicht mehr leben.

Letztlich blieb sie doch, erst 1990 zog sie weit weg, nach Bayreuth. Die Erinnerung zog mit. Jedes Jahr an Weihnachten und an den Geburtstagen der Kinder, am 9. Februar und 18. Mai, ist es besonders schlimm. Dann quält sie die Frage: "Hätte ich mehr tun können?" Wie viel Kraft muss man aufbringen? Wann ist es legitim, aufzugeben? Marianne Baumüller brauchte Jahre, um sich selbst zu verzeihen. "Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben", sagt sie. Die Hoffnung bleibt.

Sie versperrte noch den Weg

Annegret Wiener hatte mehr Glück. Der heute 50-Jährigen wurden ebenfalls die Kinder genommen. Weil ihr 1979 geborener Sohn Hans-Jürgen angeblich unterernährt und nicht ausreichend geimpft war, klingelten Jugendamt und Polizei eines Morgens Sturm. Annegret Wiener, damals Schlepps, versperrte den Weg zum Kinderzimmer, schimpfte und heulte. Sie erinnert sich, dass ein Polizist ihr sein Knie in den Unterleib rammte und sie fiel. Sie nahmen Hans-Jürgen mit. Das war im Januar 1982.

Vier Monate später kamen die Leute wieder. Diesmal nahmen sie Enrico, damals fünf, und den zwei Monate alten Mirko mit. Tochter Sandra, damals zwei, und Sohn Ronny, eins, waren zu der Zeit schon im Kindergarten. Als Annegret Wiener die beiden morgens dorthin gebracht hatte, wusste sie nicht, dass sie sie erst Jahrzehnte später wieder sehen würde.

Denn sie kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft, ihre Kinder in staatliche Obhut. Wegen Beleidigung, Verleumdung und Verletzung der Erziehungspflicht wurde sie zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Annegret Wiener war schwanger, als sie ins Gefängnis gebracht wurde. Am 6. Oktober 1983 brachte die damals 24-Jährige im Haftkrankenhaus ihr sechstes Kind zur Welt, Torsten. "Ich habe ihn nur einmal im Arm gehabt, dann wurde er weggebracht." Noch in der Klinik versuchte man die Frau zu überreden, ihr Baby zur Adoption freizugeben. Sie erinnert sich nicht mehr, ob sie unterschrieb. Irgendwann hieß es, ihr Sohn lebe jetzt bei Pflegeeltern. Beim Jugendamt sagte man ihr, sie solle Ruhe geben, den Kindern gehe es gut, aber "das geht Sie jetzt nichts mehr an!"

Annegret Wiener ist inzwischen zehnfache Mutter. Die Wände ihrer Wohnung in Tempelhof hängen voller Familienfotos. Doch es fehlen Gesichter. Annegret Wiener ist beinahe besessen von der Suche nach ihnen. Oft sitzt sie stundenlang am Computer und surft im Internet. Im Frühjahr dann ein Erfolg: sie fand Mirko. Sie schrieb ihm eine E-Mail. Er schrieb zurück, mit Telefonnummer. Sie rief ihn an. "Hier ist Frau Wiener", meldete sie sich, "deine Mutti." Sie sprachen sehr lange, Annegret Wiener strich sich den Tag im Kalender an: 6. März 2009, ein Glückstag. Jetzt fehlen noch Torsten und Hans-Jürgen.

"Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben"

http://www.morgenpost.de/printarchiv/seite3/article1135973/Ploetzlich_war_die_Mutti_weg.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Welcher Westler wollte bei dieser traurigen Meldung nicht gleich unisono über das Unrechtssystem in der DDR herziehen. Doch wer im westdeutschen Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. In der BRD und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern konnten bis 1998 nichtverheirateten Vätern über die sogenannte "Ehelicherklärung" mit staatlicher Hilfe das eigene Kind wegadoptiert werden, wenn dies die Mutter des Kindes so wollte. Auf diese Weise dürften seit 1949 in der BRD Zehntausenden Vätern das eigene Kind mit mütterlicher und staatlicher krimineller Energie wegadoptiert worden sein. Dieses finstere Kapitel westdeutscher Rechtsgeschichte ist noch lange nicht aufgearbeitet, keiner der betroffenen Väter und ihrer Kinder hat bisher Entschädigungszahlungen erhalten. 

 

 


 

 

Die Mutter vom Checkpoint

GESCHICHTEN EINER TRENNUNG - Ein Buch und eine Ausstellung erinnern an die deutsche Teilung. Eine Frau kämpfte jahrelang um die Ausreise ihrer Töchter aus der DDR. Ost-West-Briefe zeigen die alltägliche Sehnsucht.

05.10.2006

Lokales - Seite 24

Wiebke Hollersen

Sie hat den Tag nicht zufällig gewählt. Auch nicht aus praktischen Gründen, das könnte man denken. Der 4. Oktober ist ein Tag nach dem 3. Oktober. Ganz nah am Tag der Deutschen Einheit und damit gut für ihr Thema - und doch kein Feiertag mehr, an dem viele vielleicht keine Lust haben, eine Buchpräsentation zu besuchen. Jutta Gallus ist am 4. Oktober nach Berlin gekommen, um das Buch "Die Frau vom Checkpoint Charlie" vorzustellen, weil das der Tag ist, an dem sie zur Frau vom Checkpoint Charlie wurde. Sie sitzt im Mauermuseum am alten Grenzübergang. Wenn sie aufstehen und die Vorhänge zur Seite schieben würde, könnte sie auf die Straße hinuntergucken, auf der sie vor genau 22 Jahren zum ersten Mal stand.

Protest beim Papst

Am 4. Oktober 1984 fuhr Jutta Gallus von Stuttgart nach West-Berlin und stellte sich an den Grenzübergang, das Gesicht in Richtung Osten, vor ihrem Bauch ein Plakat, auf das sie geschrieben hatte: "Gebt mir meine Kinder zurück!" Jutta Gallus war Anfang 1984 von der BRD aus der DDR-Haft freigekauft worden, nach fast zwei Jahren Gefängnis. Sie hatte versucht, mit ihren beiden Töchtern über Jugoslawien aus der DDR zu fliehen und war erwischt worden. Seit ihrer Verhaftung hatte sie ihre Töchter nicht gesehen. Deswegen stand sie dort.

Jutta Gallus war damals 36, Fotos aus der Zeit zeigen eine zierliche Frau in einem riesigen Anorak, die dunklen Locken streng an den Kopf gekämmt. Es wurden viele Fotos von Jutta Gallus gemacht, denn sie blieb nach dem 4. Oktober 1984 am Checkpoint Charlie stehen. Ein paar Wochen lang, zwei davon aß sie nichts. Später protestierte sie in Bonn, Wien, dem kanadischen Ottawa, in Helsinki, beim Papst. Medien aus aller Welt berichteten über sie. Sie zeigten dazu noch ein Bild: Zwei schmale Mädchen in karierten Hemden, die Kopf an Kopf in die Kamera lächeln. Claudia und Beate, die Töchter von Jutta Gallus, waren 11 und 9, als die Flucht der drei missglückte. Als Jutta Gallus sie wiedersah, waren sie Teenager. Erst im Sommer 1988 durften Claudia und Beate die DDR verlassen und zu ihrer Mutter ziehen.

Im Haus am Checkpoint Charlie sitzt Claudia Gallus neben ihrer Mutter. Die Tochter sieht aus wie ihre Mutter auf den alten Bildern, nur dass Claudia Gallus ihre Haare kurz trägt. Sie sagt kein Wort, sie lächelt für ein paar Fotos und geht. Jutta Gallus ist kaum widerzuerkennen, zwei blonde Zöpfe stehen von ihrem Kopf ab. Neben den beiden sitzt Ines Veith, die Autorin von "Die Frau vom Checkpoint Charlie" hatte einst für eine Frauenzeitschrift eine Reportage über Jutta Gallus geschrieben, die Frauen freundeten sich an. Ines Veith sagt, das Buch solle den Leser miterleben lassen, was es heißt, in die Fänge einer Diktatur zu geraten. "Es ist ja zum Amüsement geworden, sich hier fotografieren zu lassen", sagt sie und zeigt in Richtung Straße, da, wo sich die Touristen um den alten Checkpoint drängen. Die Buchpräsentation findet in einem Raum über dem Souvenir-Laden des Mauermuseums statt. Der Raum ist voll, vor allem Ältere sind gekommen.

Alexandra Hildebrandt, die Chefin des Museums, sagt zur Begrüßung, es könne keine innere Einheit geben, solange die Verbrechen der DDR nicht aufgearbeitet werden: "Zwangsadoptionen, Folter, Morde". "Jawoll!", ruft ein Mann, "Und Enteignungen, vergessen Sie das nicht!", ruft ein anderer. Das Publikum klatscht, als Alexandra Hildebrandt sagt: "Es ist eine Selbstverständlichkeit weltweit, dass Kinder bei der Mutter bleiben."

Claudia und Beate Gallus haben ihrer Mutter viele Briefe geschrieben, ins Gefängnis und später in den Westen, viele hat Jutta Gallus erst nach der Wende in ihrer Stasi-Akte gefunden. Die Mädchen haben immer wieder geschrieben, dass sie zu ihrer Mutter wollen, als Teenager fingen sie an, sich selbst für ihre Ausreise einzusetzen. Jutta Gallus hatte sich schon vor dem Fluchtversuch scheiden lassen, als sie in Haft war, waren ihre Töchter kurz im Heim. Danach wuchsen sie bei ihrem Vater auf. Der habe sie "so weit ganz nett behandelt", heißt es in dem Buch - kein Wort mehr.

Dass die Töchter vor und nach dem Fluchtversuch in der DDR-Fernsehserie "Geschichten übern Gartenzaun" mitspielten, gar eine Art Kinderstars waren, wird kurz erwähnt. Für Zwischentöne ist nicht viel Platz im Buch, erst recht nicht in der Lesung im Mauermuseum. Hier sind die Dinge ganz klar. "Ich kann das nicht lesen, ohne zu weinen", sagt Museums-Chefin Hildebrandt ein paar Mal. Jutta Gallus selbst lacht viel. Sie hat viel erlitten, vor allem im Gefängnis und als sie darum kämpfte, ihre Töchter wiederzusehen. Aber sie hat auch gewonnen. Sie sagt, sie hoffe, dass das Buch spannend für die Leser ist.

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Foto: (2) 22 Jahre später: Am 4. Oktober 1984 begann Jutta Gallus mit ihren Protesten am Checkpoint Charlie. Gestern kamen sie und ihre ältere Tochter Claudia an den Ort zurück. Das Bild hinter den beiden Frauen und das Foto unten zeigen Jutta Gallus bei Protestaktionen am Checkpoint Charlie.

In Museum und Fernsehen:

Jutta Gallus übergab dem Mauermuseum gestern Briefe ihrer Kinder und persönliche Erinnerungsstücke für die Ausstellung. Ihre Geschichte wird bald auch im Fernsehen zu sehen sein. Eine Produktionsfirma dreht derzeit für die ARD einen Zweiteiler mit Veronica Ferres in der Hauptrolle. Der Film soll 2007 ausgestrahlt werden.

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Foto: Ines Veith: Die Frau vom Checkpoint Charlie - Der verzweifelte Kampf einer Mutter um ihre Töchter. Knaur, München 2006. 196 S., 7,95 Euro.

 

Berliner Zeitung, 05.10.2006

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1005/lokales/0013/index.html?group=berliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=die%20mutter%20vom%20checkpoint;search_in=archive;match=strict;author=;ressort=;von=5.10.2006;bis=;mark=mutter%20checkpoint%20die%20vom%20m%FCtter

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer wollte da nicht gleich in Tränen ausbrechen, wenn er die traurig geschriebene Geschichte über die Mutter Jutta Gallus in der Berliner Zeitung liest. Wir lesen ergriffen: " Das Publikum klatscht, als Alexandra Hildebrandt sagt: `Es ist eine Selbstverständlichkeit weltweit, dass Kinder bei der Mutter bleiben`.

Nun, Alexandra Hildebrand, die Chefin des Haus am Checkpoint Charlie mag es als eine Selbstverständlichkeit ansehen, "dass die Kinder bei der Mutter bleiben". Vielleicht hat sie selber ein Kind, das bei ihr, statt beim Vater "geblieben ist", weil das als eine "Selbstverständlichkeit" erscheinen mag. Schön, wenn in einem solchen Fall der Vater dann wenigstens mit seinem Kind im persönlichen Kontakt bleiben kann.  

Die Dinge sind wie immer klar, gut und böse wohl sortiert: Eine gute Mutter will mit ihren beiden Töchter aus der Diktatur der DDR in die Freiheit im Westen fliehen. Das böse DDR-Regime hindert die Mutter aber daran und sperrt sie ein. So weit die Lesart, die Alexandra Hildebrandt offenbar dem naiv erscheinenden Publikum präsentiert. Der Beifall ist ihr sicher, grad so wie Erich Honecker der Beifall sicher war, wenn er vor Parteifunktionären redete. 

Nun fragt man sich als kritischer Leser jedoch, ob die Mutter den Vater der beiden Kinder, vor ihrer geplanten Flucht in den Westen um Zustimmung gebeten hat, die gemeinsamen Kinder mit in den Westen zu nehmen. Darüber schweigt sich Jutta Gallus - soweit aus dem Artikel in der Berliner Zeitung jedenfalls ersichtlich aus. 

" Jutta Gallus hatte sich schon vor dem Fluchtversuch scheiden lassen, als sie in Haft war, waren ihre Töchter kurz im Heim. Danach wuchsen sie bei ihrem Vater auf. Der habe sie ´so weit ganz nett behandelt`, heißt es in dem Buch - kein Wort mehr.

Man darf vermuten, dass Jutta Gallus den Vater vor der Mitnahme der Kinder nicht um Zustimmung gebeten hat, grad so wie es zwanzig Jahre später noch immer jährlich einige Tausend Mütter tun, die bei innerdeutschen Kindesentführungen die Kinder aus der bisherigen gewohnten Umgebung der Kinder an einen neuen Wohnort der Mutter verbringen, bei weitestgehender Tatenlosigkeit der deutschen Behörden, Jugendämter und Familiengerichte.

 Wie sagte doch Alexandra Hildebrandt in trauter Eintracht mit mütterparteilichen Jugendamtsmitarbeiter/innen und Familienrichter/innen des Jahres 2006: "Es ist eine Selbstverständlichkeit weltweit, dass Kinder bei der Mutter bleiben".

 

 


 

 

"Tödliche Kindesvernachlässigungen in der DDR im Zeitraum 1.1.1985 bis 2.10.1990"

R.Vock und U. Meinel in: "Archiv für Kriminologie" 1-2/2000, S. 44-52

 

"Für den Untersuchungszeitraum 1.1.1985 bis 2.10.1990 wurden dem Studienzentrum insgesamt 172 Tötungsdelikte an Opfern unter 18 Jahren mitgeteilt. Davon ließen sich 9 einer tödlichen Kindesvernachlässigung ... zuordnen.

... Allen  10 angeklagten Erziehungspersonen wurde die Täterschaft nachgewiesen (4 x Mutter, 3 x Vater und Mutter)

... Bei den 9 Fällen tödlicher Kindesvernachlässigung handelt es sich um die Mindestzahl." (Dunkelfeld)

 

Anschrift des Verfassers: Prof. Dr. med. Reinhard Vock, c/o Institut für Rechtsmedizin, Johannisallee 28, 04103 Leipzig

 


 

 

 

Väterfeindliche DDR

In der DDR war ein Vater nach einer Trennung oder Scheidung, seine Kinder betreffend so gut wie rechtlos. Von da an galt nun nicht mehr "Papa ist meine bester Freund", wenn das der sozialistischen Mutter nicht mehr passte. Da die Scheidungszahlen in der DDR schon damals im Weltspitzenbereich lagen, haben so Zehntausende von Kindern und Vätern den Kontakt zueinander verloren. 

Dazu kam dass diese Väter durch die fehlenden demokratischen Verhältnisse nicht einmal die Möglichkeit hatte, sich in Form von Selbsthilfegruppen, Vereinen oder gar effektiv politisch zu engagieren.

Ein interessanter Aufsatz zu diesem Thema:

 

"Probleme der Durchsetzung des Umgangsrechts in den neuen Bundesländern"

Beate Puwalla in: "Familie, Partnerschaft und Recht", 4/1995, S. 88-89

 

 

 


 

 

"Das Familienrecht in der ehemaligen DDR - Ideologische Voraussetzungen und gesellschaftliche-politische Bedingungen."

Anita Grandke

in: "Förderung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach Trennung und Scheidung"

Proksch/Sievering (Hrsg.)

Haug + Herchen Verlag 1991

 

"...

Mutterschaft und Vaterschaft wurden in der Sozialpolitik und in der Rechtsprechung, auch in der Propaganda völlig unterschiedlich gewertet. Das Oberste Gericht der DDR hat bis zuletzt in seiner Rechtssprechung zum Erziehungsrecht nach Ehescheidung an der Orientierung auf die Mütter festgehalten. ... Bei dieser Politik, die offenbar um die Gunst der Frauen bemüht war, wurden nicht nur die veränderten Problemstellungen in den Geschlechterbeziehungen außer Acht gelassen, sondern es wurden die Interessen des Kindes kurzerhand mit denen der Mutter identifiziert ..."

 

 

 


 

 

Dr. Claus Jelinek (geb. 21.06.1940) - Richter am Finanzgericht Schleswig-Holstein (ab 23.11.1977, ..., 1988, ..., 1990) - DER SPIEGEL 43/1990 vom 22.10.1990) - "Auf Gummiwände", so der Eindruck des Kieler Richters Claus Jelinek, seien seine Bemühungen gestoßen, beim Bezirksgericht in Schwerin mit Rechtsstaat-Know-how auszuhelfen: "Viele lassen sich nichts sagen." Zwecklos sei, so das barsche Resümee der Kollegen vom Hessischen Richterbund, die Investition von Geld und guten Worten: Mit den Juristen im Osten sei "kein Rechtsstaat zu machen". - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel / Der Herr Jelinek hat gut reden, die Juristen im Westen können im Gegensatz zu den Ostjuristen bekanntlich auf eine ungebrochene Tradition verweisen, die bis in die Zeit des Nationalsozialismus reicht. Ganz klar, dass da die Westjuristen aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen, während die Ostjuristen des Russischen meist unkundig, sich das sozialistische Recht der DDR aus den Reden Walter Ulbrichts zusammenbastelten. Kein Wunder auch, dass das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz von 1935, mit dem jüdische Rechtsanwälte Berufsverbot erhielten, später wurden sie dann noch deportiert und vergast, noch bis zum 01.07.2008 geltendes bundesdeutsches Recht war. Heil Hitler könnte man da fast rufen, wenn man nicht wüsste, dass Hitler auf Grund seines frühen Todes im Gegensatz zu vielen anderen Nazitätern eine Karriere und auskömmliche Rente in der Bundesrepublik versagt blieb.

 


 

 

 

"Sozialistisches Familienrecht. Zum ersten Familiengesetzbuch der `DDR`"

Thomas Raiser

in: "Juristenzeitung", 1. Juli 1966, S. 423-428

 

"Am 1. April dieses Jahres trat in Mitteldeutschland das neue Familiengesetzbuch der DDR (FGB) in Kraft. Damit löste sich das dort geltende Recht in einem weiteren wichtigen Bereich vom BGB, das, wenn auch stark angeschlagen, immer noch Zeuge gemeinsamen Rechts in beiden Teilen Deutschlands und damit ihrer Zusammengehörigkeit ist. Es ist der erklärte Wille des mitteldeutschen Regimes, dieses Band durch den Aufbau eines eigenen sozialistischen Rechts zu zerstören..

...

Der Verfasser hofft jedoch, daß es ihm gelungen ist, einen Eindruck davon zu vermitteln, inwiefern das FGB einerseits Ausdruck der marxistisch-leninistischen Staatsauffassung ist, andererseits aber auch moderne unpolitische Regelungen enthält, deren Übernahme im Rechtsstaat nichts im Wege steht und die daher de lege ferenda auch bei uns eine genaue Prüfung verdienen. Nach beiden Richtungen lohnt es, sich mit dem FGB eingehend zu befassen."

 

 

 


 

 

Täter und Täterinnen zur Verantwortung ziehen. Nachfolgetäter/innen in der Bundesrepublik stoppen.

 

Entschädigung für die Opfer des staatlichen Familienunrechts durchsetzen!

 

 

"Das Recht des unehelichen Kindes und dessen Neuregelung in beiden Teilen Deutschlands

eine kritische und vergleichende Darstellung mit Hinweisen zur Reform in der Bundesrepublik"

 

Dr. JUR. Wolfgang Bernhardt

 

Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 1962

 

Zitat: 

 

"Das uneheliche Kind und sein Vater. Zur Ausgestaltung des Verwandtschaftsverhältnisses in nichtvermögensrechtlicher Hinsicht

1. "Zahlvaterschaft" und "vollfamilienrechtliche" Lösung

Erkennt man das Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem unehelichen Kinde und seinem Erzeuger an, wie dies, mit Ausnahme des gegenteiligen Standpunktes des OG (Obersten Gerichtes der DDR), allgemeine Meinung in der Zone ist und wovon nicht nur der FGB-Entwurf ausgeht, sondern auch jede Reform in der Bundesrepublik Deutschland auszugehen haben wird, so stellt sich damit notgedrungen das Problem der Ausgestaltung dieses Verwandtschaftsverhältnisses in nichtvermögensrechtlicher Hinsicht. Die Skala der hier für den Gesetzgeber bestehenden Lösungsmöglichkeiten reicht von der Versagung aller nichtvermögensrechtlichen Rechtsfolgen bis zu der sogenannten vollfamilienrechtlichen Lösung, d. h. ein etwa andauerndes Konkubinat wird wie eine Ehe und das daraus hervorgegangene Kind wie ein eheliches Kind oder Vater und Mutter und Kind werden so behandelt, als ob das Kind einer zwischenzeitlich geschiedenen Ehe seiner Eltern entstammte.

Den letzteren Weg der vollfamilienrechtlichen Regelung ist im Bereich der Ostblockstaaten das ungarische Gesetz über die Ehe und Familie und die Vormundschaft hinsichtlich der unehelichen Kindes gegangen, deren Erzeuger die Vaterschaft anerkannt hat oder im Vaterschaftsprozeß festgestellt worden ist. In diesen Fällen hat das uneheliche Kind gegenüber beiden Eltern die gleiche Rechtsstellung wie ein eheliches Kind. Es wird insbesondere auch voll in die Familie des Vaters eingegliedert, was einschließlich des Namensrechts und der "elterlichen Aufsicht" gilt.

Das polnische Unehelichenrecht unterscheidet sich etwas, wenn auch nicht allzu sehr, von der ungarischen Regelung: In Polen führt das uneheliche Kind nur dann von vorneherein den Namen des Vaters und steht nur dann von vorneherein unter seiner elterlichen Gewalt, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Kommt es dagegen zum Feststellungsprozeß, erteilt das Gericht dem Kind nur auf seinen eigenen oder den Antrag seiner Mutter hin den Familiennamen des Vaters. Ob dem festgestellten Vater dagegen die elterliche Gewalt zustehen soll, stellt das Gericht, vor dem der Vaterschaftsprozeß geführt worden ist, von Amts wegen fest.

 

2. Beibehaltung der Regelung des BGB in Mitteldeutschland

In der "DDR" ist man dem Beispiel Ungarns, Polens und z. B. Jugoslawiens nicht gefolgt. Auch der FGB-Entwurf ist von dem Unehelichenrecht der genannten "sozialistischen" Staaten unbeeinflußt geblieben. So ist es heute einhellige Auffassung der zonalen Familienrechtslehre, daß die uneheliche Mutter die elterliche Gewalt allein innehat und daß der Vater in dieser Hinsicht keinerlei Rechte besitzt. Auch das Personensorgerecht wird von der Mutter allein ausgeübt. Darüber hinaus wird dem Vater ein Mitsprache- oder Mitwirkungsrecht selbst bei grundsätzlichen die Erziehung und die Berufsausbildung des Kindes betreffenden Fragen versagt.

Dem Vater stehen somit nach wie vor bezüglich seines Kindes keine Rechte zu, ihm obliegen nur finanzielle Verpflichtungen.

Zur Rechtfertigung für die Beibehaltung der reinen "Zahlvaterschaft" des BGB - denn um nichts anderes handelt es sich im Endergebnis - beruft man sich auf die von Natur aus unterschiedliche Lebenssituation des ehelichen und des unehelichen Kindes, die die Beibehaltung der Lösung des BGB unvermeidbar mache. Diese ergebe sich notwendig aus der Tatsache, daß das Kind voll und ganz in dem Lebenskreis der Mutter aufwachse, ganz gleich, ob diese alleinstehend oder mit einem anderen Mann als dem Vater ihres "nichteheliche" Kindes eine Ehe eingegangen sei. Es liege unter diesen Umständen im eindeutigen Interesse des Kindes, das es nicht zwischen den divergierenden Familien seiner Mutter und seines Vaters hin- und hergereicht werde. Dies gelte ganz besonders deshalb, weil sich die Eltern des Kindes meist gleichgültig, wenn nicht sogar feindlich gegenüberständen, so daß eine gemeinsame Herrschaft über das Kind in der Regel zu Mißhelligkeiten führen und zum Nachteil des Kindes ausschlagen würde. Man verweist hierbei auf das Beispiel der Kinder aus geschiedenen Ehen. Eine Beteiligung des Vaters an der Personensorge oder ein sonstiges Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht des Vaters bei der Erziehung und Betreuung des Kindes würden, wie weiter ausgeführt wird, aus den gleichen Gründen in der überwiegenden Zahl der Fälle nur von Schaden für die Entwicklung des Kindes sein und seien deshalb abzulehnen.

Das gegenwärtige zonale Unehelichenrecht gewährt dem Vater schließlich auch keinen Anspruch auf persönlichen Umgang mit seinem Kinde. Die hierfür gegebene Begründung entspricht derjenigen, mit der dem Erzeuger die elterliche Gewalt und das Personensorgerecht verweigert wird. Selbst Nathan (Hans Nathan), der, wie wir gesehen haben, am unbedingtesten für die Anerkennung der Verwandtschaft zwischen Kind und Erzeuger eingetreten ist, ist nicht bereit, auch nur insoweit aus der Verwandtschaft irgendwelche Rechtsfolgen herzuleiten. Er meint vielmehr, es müsse im Interesse des Kindes vermieden werden, dem "nichtehelichen" Vater einen Einfluß auf die Lebensführung des bei der Mutter aufgehobenen Kindes einzuräumen, da es als eine der schwersten Belastungen und Hemmungen für ein Kind anzusehen sei, wenn es zwischen zwei antagonistischen Lebenskreisen hin- und hergezogen werde.

Zur verfassungsrechtlichen Seite der Versagung aller elterlichen Rechte gegenüber dem Vater weist man in der Zone daraufhin, diese Versagung stelle keine "Benachteiligung" des Vaters im Sinne von Art. 33 "VerfDDR" dar und sei deshalb durch die "Verfassung" auch nicht aufgehoben worden, da sie lediglich im Interesse des Kindes erfolge und in dessen Interesse auch erforderlich sei.

 

3. Die Vorschläge des FGB-Entwurfs

Die Vorschläge des FGB-Entwurfs stehen mit der gegenwärtigen Rechtslage auf diesem Teilgebiet des Unehelichenrechts grundsätzlich in Einklang. So bestimmt § 67: "Die elterliche Sorge für das nichteheliche Kind ist Sache der Mutter", ohne diese Bestimmung mit irgendwelchen Einschränkungen oder Zusätzen zu Gunsten eventueller Rechte des Vaters zu versehen.

Andere Konsequenzen als die gegenwärtige Praxis aus der von ihm anerkannten Verwandtschaft zwischen Vater und Kind zieht der

FGB-Entwurf nur hinsichtlich des Verkehrsrechts des außerehelichen Erzeugers. Es gibt dem Vater in § 70 einen Anspruch auf persönlichen Umgang mit dem Kind, macht ihn in seiner Realisierung jedoch von der Zustimmung der Mutter abhängig. Verweigert sie diese, besteht für den Vater keine Möglichkeit, die Entscheidung der Mutter zum Gegenstand einer vormundschaftsgerichtlichen oder behördlichen Nachprüfung zu machen. Die erfolgte Ablehnung durch die Mutter ist endgültig. Ihre Zustimmung kann weder durch ein Gericht noch durch eine Behörde ersetzt werden. Dies bedeutet letztlich, daß das Verkehrsrecht des Vaters auf dem Papier steht. Denn keine Mutter, die nicht auch heute schon das Zustandekommen eines persönlichen Verhältnisses zwischen Kind und Erzeuger unterstützt und fördert, ohne daß eine gesetzliche Bestimmung dem Vater ein entsprechendes "Recht" gewährt, wird dem Erzeuger den persönlichen Umgang gestatten, wenn sie ihm einen solchen aus jedem beliebigen Grunde, d. h. auch willkürlich, verweigern kann."

 

 


 

 

 

Beschluss des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder)

in: "Der Fall Havemann: ein Lehrstück politischer Justiz"

Berlin, Links, 1998, 308 Seiten

 

 


 

 

 

Der vormundschaftliche Staat

Rolf Henrich (Autor)

Verlag: Rowohlt TB-V., Rnb.; Auflage: 4. Aufl. (November 1991)

ISBN-10: 3499125366

ISBN-13: 978-3499125362

 

 


 

 

 

Kurt Wünsche, F. Müller: Grundlagen der Rechtspflege. Lehrbuch, Berlin 1983

zu den „Grundfragen der Stellung, Funktion und Tätigkeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltschaft in der DDR“ - Dissertation B an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Potsdam.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_W%C3%BCnsche

 

 

 

 

Helm, Rolf, Dr.

Rechtsanwalt, DDR-Oberstaatsanwalt

geb. am 30. März 1896 in Dresden

gest.am

entstammte einer wohlhabenden bürgerlichen Familie.

Jurastudium in München und Jena,

1921 Eintritt in die KPD,

1922, im Febr.: Staatsexamen - doctor juris utriusque

1922, 01. Juni: Heirat mit Maria

1923 Mitarbeiter der sächs.Areiterregierung

1924-33 Stadtverordneter von Dresden

1925, 17. Jan.: Assesorexamen (2. juristisches Staatsexamen) mit der Note "gut" abgelegt.

1925 Rechtsanwalt in Dresden, Mitglied der Roten Hilfe in Dresden.

1933, 01.03 bis 03.11. - "Schutzhaft" in der "Mathilde", Dresden,

03.11 bis 17.11. - "Schutzhaft" im KZ Colditz/Westsachsen, - dann Berufsverbot.

1944, 23.08 bis 06.10. - "Schutzhäftling" in Bautzen.

1947, 01.Dez.: Generalstaatsanwalt in Sachsen.

1949 Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin.

1951, im März: Staatssekretär bei Wilhelm Pieck.

1951-53 Direktor der Zentralen Richterschule, der späteren Justizhochschule.

1953-58 Leiter der für die Rechtsanwälte zuständigen Abt. im Justizministerium (DDR).

1959-63 Justitiar an der Akademie der Wissenschaften.

Quellen: "Anwald des Volkes - Erinnerungen" von Rolf Helm

Dietz Verlag Berlin 1978

http://www.ndlz.keepfree.de/strassen/obere-bergstr/rolf_helm.htm

 

 

 


 

 

 

Max Fechner

Max Fechner (1952)

Max Fechner (* 27. Juli 1892 in Berlin; † 13. September 1973 in Schöneiche) war Minister für Justiz der DDR.

Inhaltsverzeichnis

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1 Leben

2 Publikationen

3 Literatur

4 Weblinks

5 Einzelnachweise

Leben [Bearbeiten]

Max Fechner auf einer Briefmarke der DDR, 1982.

Fechner wurde als Werkzeugmacher ausgebildet. Er trat 1910 der SPD bei, war von 1917 bis 1922 Mitglied der USPD und kehrte danach zur SPD zurück. Er war von 1921 bis 1925 Bezirksverordneter des Berliner Bezirk Neukölln und von 1924 bis 1933 Abgeordneter des Preußischen Landtages. Er arbeitete im Parteivorstand der SPD und war verantwortlicher Redakteur der kommunalpolitischen Zeitschrift Die Gemeinde.

Fechner war in der Widerstandsgruppe um Franz Künstler aktiv und von 1933 bis 1934 (KZ Oranienburg) sowie 1944 bis 1945 in Haft.

Nach dem Krieg war Fechner Mitglied des Parteivorstandes bzw. Zentralkomitees der SED. Von 1946 bis 1948 war er Stadtverordneter von Groß-Berlin, bis 1949 Mitglied des Deutschen Volksrates und bis 1950 der Volkskammer.

1948 wurde Fechner als Nachfolger von Eugen Schiffer Präsident der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz, von 1949 bis 1951 war er Präsident der Vereinigung demokratischer Juristen und von Oktober 1949 bis Juli 1953 Minister für Justiz.

Weil er sich in einem Interview des Neuen Deutschlands am 30. Juni 1953 gegen eine Strafverfolgung der streikenden Arbeiter des Volksaufstands vom 17. Juni ausgesprochen hatte, wurde Fechner als „Feind des Staates und der Partei“ seines Amtes enthoben, aus der SED ausgeschlossen und verhaftet. Nach zweijähriger Untersuchungshaft in Berlin-Hohenschönhausen wurde er vom Obersten Gericht zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt.[1] Am 24. Juni 1956 wurde er aus der Haft entlassen und zwei Tage später amnestiert. Im Juni 1958 wurde seine Parteimitgliedschaft wiederhergestellt.

„Purged Red Reinstated“ (Ausgestoßener Roter wieder installiert) titelt die New York Times am 30. Juni 1958 angesichts Fechners Rehabilitierung.

Nach erst 1996 entdeckten Stasi-Akten war sein Sturz nicht nur auf seine politische Haltung, sondern auch auf seine Homosexualität zurückzuführen. Die Justiz in der DDR warf ihm viele Verstöße nach § 175 vor, u. a. Analverkehr mit seinem Chauffeur.[2] Homosexualität war 1958 in beiden deutschen Staaten noch strafbar.

Fechner erhielt 1967 den Vaterländischen Verdienstorden und 1972 den Karl-Marx-Orden. Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.

Die Deutsche Post der DDR gab ihm zu Ehren 1982 eine Sonderbriefmarke heraus.

Publikationen [Bearbeiten]

Offener Brief an Schumacher, Berlin 1946

Wie konnte es geschehen? Auszüge aus den Tagebüchern und Bekenntnissen eines Kriegsverbrechers, Berlin 1946

Jugend und Politik, Berlin 1946

Die soziale Aufgabe der Volksrichter, Potsdam 1947

Wesen und Aufgaben der neuen demokratischen Selbstverwaltung, Berlin 1948

Literatur [Bearbeiten]

Rudi Beckert: Lieber Genosse Max. Aufstieg und Fall des ersten Justizministers der DDR Max Fechner; Schriftenreihe Justizforschung und Rechtssoziologie, 5; Berlin: BWV – Berliner Wissenschafts-Verlag, 2003; ISBN 3-8305-0149-8

Heinz Bergschicker: Deutsche Chronik 1933–1945. Ein Zeitbild der faschistischen Diktatur; Wiss. Beratung: Olaf Groehler. Verlag der Nation, Berlin 1981, 2. dgs. Aufl. 1982 (Abb. S. 21)

Heike Amos: Kommunistische Personalpolitik in der Justizverwaltung der SBZ/DDR (1945–1953): Vom liberalen Justizfachmann Eugen Schiffer über den Parteifunktionär Max Fechner zur kommunistischen Juristin Hilde Benjamin; in: Gerd Bender: Recht im Sozialismus: Analysen zur Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944/45–1989); Frankfurt am Main 1999; ISBN 3465027973; S. 109–145.

Matthias Loeding: Der Handlungsspielraum des Zentralausschusses der SPD in Berlin im Jahre 1945. Diss., Hannover 2002

Weblinks [Bearbeiten]

Literatur von und über Max Fechner im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise [Bearbeiten]

↑ Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen: Steckbrief Fechners

↑ Bernd-Ulrich Hergemöller, Mann für Mann, Seite 220

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Fechner

 

 


 

 

 

 

Eugen Schiffer

Eugen Schiffer (* 14. Februar 1860 in Breslau; † 5. September 1954 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker (Nationalliberal, DDP, LDPD, FDP).

Leben [Bearbeiten]

Jurastudium [Bearbeiten]

Schiffer, der aus einer zum Protestantismus konvertierten jüdischen Familie stammte, studierte von 1877 bis 1880 Rechtswissenschaften an den Universitäten Breslau, Leipzig und Tübingen und wieder Breslau, wo er auch das Referendarexamen ablegte. Nach Referendarzeit und Promotion folgte 1885 die Große Juristische Staatsprüfung, die er mit der Note „gut“ bestand. Von 1888 bis 1899 war er als Amtsrichter in Zabrze/Oberschlesien tätig, anschließend bis 1906 als Amtsgerichtsrat und dann Landgerichtsrat in Magdeburg. 1906 wurde er an das Kammergericht in Berlin gerufen und 1910 zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt.

Politische Karriere im Kaiserreich [Bearbeiten]

Parallel zu seiner juristischen Karriere verfolgte Eugen Schiffer eine politische. Er gehörte von 1912 bis 1917 dem Reichstag des Kaiserreichs an, wo er als Abgeordneter der Nationalliberalen Partei den Wahlkreis Wolmirstedt-Neuhaldensleben vertrat. Dort widmete er sich vorwiegend der Vereinheitlichung der Rechtspflege im Deutschen Reich, die trotz der Reichsjustizgesetze noch sehr von den Einzelstaaten bestimmt wurde. Im Gegensatz zur Mehrheit der Parteimitglieder, die die Umgründung der Nationalliberalen Partei zur DVP mit vollzog, beteiligte Schiffer sich an der Gründung der DDP. Während der Herrschaft des Rates der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert war Schiffer, wie schon in den letzten kaiserlichen Regierung von Georg Michaelis und des Prinzen Max von Baden, leitender Staatssekretär des Reichsschatzamtes.

Justizminister der Weimarer Republik [Bearbeiten]

Erste Sitzung des Kabinetts Scheidemann am 13. Februar 1919 in Weimar. Eugen Schiffer (3. von links)

Unter Ministerpräsident Philipp Scheidemann war er bis zum 19. April 1919 stellvertretender Regierungschef und leitete das Reichsministerium der Finanzen, unter Scheidemanns Nachfolger Gustav Bauer bekleidete Schiffer vom 3. Oktober 1919 bis zum 26. März 1920 das Amt des Justizministers und war erneut Vizekanzler. Er gilt als eine der wesentlichen Figuren bei der Niederschlagung des Kapp-Putsches. Schließlich war er im ersten Kabinett von Joseph Wirth vom 10. Mai bis zum 22. Oktober 1921 ein zweites Mal Justizminister.

Vereinfachung des Justizwesens [Bearbeiten]

Schiffer war in der Weimarer Nationalversammlung seit dem 9. Juli 1919 als Nachfolger von Friedrich von Payer Fraktionschef der DDP und bis 1924 Abgeordneter dieser Partei im Reichstag. 1923 entwarf er für die DDP-Fraktion einen Antrag für ein „Erstes Gesetz zur Vereinfachung des Justizwesens“, das in abgeänderter Fassung im Februar 1924 verabschiedet wurde. Ziel war vor allem die Dauer des Zivilprozesses zu verkürzen und der Prozessverschleppung entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck wurde unter anderem ein „Güteverfahren“ eingeführt. Von 1921 bis 1925 war er auch Landtagsabgeordneter in Preußen. Das Mandat nahm er jedoch seit seinem Partei- und Fraktionsaustritt am 22. Oktober 1924 nicht mehr wahr. Ab 1924 praktizierte Schiffer wieder als Rechtsanwalt und publizierte über den Zustand der deutschen Rechtspflege. Sein wichtigstes Werk erschien 1928: „Die Deutsche Justiz“. Es handelte von der Hypertrophie des Rechts in Deutschland und kritisierte die schiere Masse an Vorschriften, die selbst für Fachleute kaum überschaubar sei und – in Verbindung mit der Weltfremdheit vieler Richter und der Rechtsfremdheit des Volkes – zu einer Vertrauenskrise von Recht und Justiz führe. Beinahe resignierend stellt er fest: „Ein inneres Verhältnis zwischen Volksseele, Rechtsordnung, Rechtspflege und Richtertum ist […] nicht gegeben […], das Band zwischen Volk und Recht ist nicht mehr bloß gelockert, sondern gerissen.“ Schiffer war auch Mitherausgeber der Deutschen Juristenzeitung.

LDPD-Gründung nach dem Krieg [Bearbeiten]

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs, Anfang Juli 1945, veröffentlichte Eugen Schiffer gemeinsam mit Wilhelm Külz den Aufruf zur Gründung einer Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands. Er war bis Anfang 1950 Mitglied des Zentralvorstandes der LDPD. 1945 lud ihn der Kommunist und spätere Staatsratsvorsitzende der DDR Walter Ulbricht im Rahmen seiner Block-Politik Eugen Schiffer zur Mitarbeit am „antifaschistisch-demokratischen“ Neuaufbau auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone ein. Er hielt den ehemaligen Justizminister und Antifaschisten für einen Demokraten mit großem Namen. Schiffer erklärte sich bereit, „ein Stück des Weges gemeinsam zu gehen“.

Juristischer Aufbau der DDR [Bearbeiten]

Per Befehl Nr. 17 setzte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland SMAD 1945 den damals bereits 85jährigen als ersten Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz DVJ ein. Weil die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED in den Folgejahren zunehmenden Einfluss gewann und – im Einvernehmen mit der Sowjets – Schlüsselpositionen der Justizverwaltung in ihre Hände bringen wollte, geriet Schiffer als Mitglied einer Liberalen Partei unter Druck. Am 14. August 1948, als er sich in Urlaub befand, unterschrieb sein Stellvertreter Ernst Melsheimer (SED) das Entlassungsschreiben für zwei führende DVJ-Juristen – eine Brüskierung für Schiffer, der umgehend seinen Rücktritt einreichte. Die SMAD entließ ihn per Befehl Nr. 146 vom 23. August 1948 und ernannte am 2. Oktober per Befehl Nr. 158 Max Fechner zum neuen SVJ-Vorsitzenden. (Fechner wurde wenig später der erste Justizminister der DDR.)[1] In den Jahren 1949 bis 1950 gehörte Schiffer als Vorsitzender des Verfassungsausschusses der provisorischen Volkskammer der DDR an.

Übersiedlung in die BRD [Bearbeiten]

Friedhof Wilmersdorf in Berlin; Grab von Eugen Schiffer (Ehrengrab des Landes Berlin)

Schiffer erhielt die Ehrendoktorwürde der Universität Halle (Saale) (1928) und der Humboldt-Universität Berlin (1950).

1950 siedelte Eugen Schiffer in den Westen über und trat in die FDP ein. Beigesetzt wurde er auf dem Wilmersdorfer Friedhof in Berlin. Schiffer war verheiratet und hatte zwei Kinder. Sein Schwiegersohn Waldemar Koch war 1945 der erste Vorsitzende der LDP in der Sowjetischen Besatzungszone.

 

siehe auch: Kabinett Scheidemann, Kabinett Bauer, Kabinett Wirth I

Ehrungen [Bearbeiten]

Die Stadt Berlin ehrte ihn mit einem Ehrengrab auf dem Friedhof Wilmersdorf.

Veröffentlichungen [Bearbeiten]

Zur Lehre vom Glückspiel, in: Der Gerichtssaal, 1895, Seite 184 ff.

Der neueste Entwurf zur Reform des Strafverfahrens, Kattowitz 1896

Die Rechtskonsulenten, Berlin 1897

Neue Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinheitlichung der Rechtspflege, in: Juristische Wochenschrift, 1914, Seiten 2ff.

Der vaterländische Hilfsdienst; Erläuterungen und Materialien zum Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916, Liebmann, Berlin 1916.

Die deutsche Demokratie nach den Reichstagswahlen, 1920.

Die Deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifenden Reform, Verlag Otto Liebmann, Berlin 1928.

Sturm über Deutschland, Verlag Otto Liebmann, Berlin 1932.

Die neue Verfassung des Deutschen Reiches. Eine politische Skizze, Hobbing-Verlag, Berlin 1932.

Ein Leben für den Liberalismus, Herbig, Berlin 1951.

Literatur [Bearbeiten]

Helmut Seier, Nationalstaat und sozialer Ausgleich als schlesische Motive des Nationalliberalen Eugen Schiffer, Stuttgart 1986.

Joachim Ramm, Eugen Schiffer und die Reform der deutschen Justiz, Luchterhand-Verlag, Neuwied 1987, ISBN 3-472-01026-6 .

Dietrich Goldschmidt, Erinnerungen an das Leben von Eugen und Marie Schiffer nach dem 30. Januar 1933, 1991

ders. Eugen Schiffer (14.02.1860-05.09.1954). Ein Leben für liberale Politik und volksnahes Recht, in: Walter Pauly Hallesche Rechtsgelehrte jüdischer Herkunft, Köln 1996, Seiten 69 - 81. ISBN 3-452-23486-X

Heike Amos, Kommunistische Personalpolitik in der Justizverwaltung der SBZ/DDR (1945-1953) : Vom liberalen Justizfachmann Eugen Schiffer über den Parteifunktionär Max Fechner zur kommunistischen Juristin Hilde Benjamin, in: Gerd Bender, Recht im Sozialismus. Analysen zur Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944/45-1989), Frankfurt am Main 1999, Seiten 109 - 145. ISBN 3-465-02797-3

Thilo Ramm, Eugen Schiffer (1860-1954). Ein nationalliberaler Staatsmann, Nomos Verlag, Baden-Baden 2006.

Jürgen Frölich, Ein Nationalliberaler unter „Demokraten“. Eugen Schiffer und der organisierte Liberalismus vom Kaiserreich bin nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung, Band 18, Nomos Verlag, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2187-7

Helmut Müller-Enbergs: Schiffer, Eugen. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 2.

Martin Schumacher, Katharina Lübbe, Wilhelm Heinz Schröder: M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung, 1933–1945. Eine biographische Dokumentation. 3. Auflage. Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5183-1.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

↑ Hermann Wentker: Justiz in der SBZ/DDR 1945-1953, Oldenbourg, München, 2001, ISBN 978-3486565447, S. 256

Weblinks [Bearbeiten]

Literatur von und über Eugen Schiffer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Eugen Schiffer in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten

Eugen Schiffer in den Akten der Reichskanzlei

http://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Schiffer

 

 

 


 

 

Hermann Flade

Hermann Joseph Flade (* 22. Mai 1932 in Würzburg; † 16. Mai 1980) war ein deutscher Widerstandskämpfer gegen die SED-Diktatur in der DDR. Deutschlandweit bekannt wurde Flade 1951 im Alter von 18 Jahren durch einen Schauprozess vor einem Gericht der DDR, das ihn aus politischen Gründen zum Tode verurteilte. Er wurde am 1. November 1960 aus der Haft entlassen, übersiedelte in die Bundesrepublik Deutschland, studierte dort und arbeitete dort ab 1968 als Politikwissenschaftler.

Leben
Kindheit und Jugend

Hermann Flade wurde in Würzburg geboren. Seine Mutter zog mit seinem Stiefvater nach Olbernhau, wo er 1938 eingeschult wurde. Flade wurde von seinen Eltern katholisch erzogen. 1942 zog er mit seiner Mutter nach Dresden. Im selben Jahr wurde er Mitglied des Deutschen Jungvolks. 1944 trat er aus dieser Organisation wieder aus, was damals ein ungewöhnlicher und mutiger Schritt war. Ebenfalls 1944 kam Flade auf die Oberschule. Nach den Luftangriffen auf Dresden zog Flade mit seiner Mutter wieder nach Olbernhau. 1949 brach er den Besuch der Oberschule ab und arbeitete im Uranerzbergbau, wo er die katastrophalen Arbeitsbedingungen der Bergleute kennenlernte. 1950 wurde er Mitglied der FDJ. Gleichzeitig war er mit einem aus Schlesien geflohenen katholischen Priester, Arthur Lange, befreundet, der großen Einfluss auf ihn hatte.[1]
Flugblattaktion
Mordversuch an einem Volkspolizisten 5000 DM Belohnung – Fahndungsplakat nach Hermann Flade

Am 15. Oktober 1950 fand in der DDR die erste Volkskammerwahl statt, außerdem Landtagswahlen und Gemeindewahlen. Entgegen den Vorgaben der DDR-Verfassung war die Wahl nicht frei; stattdessen wurde lediglich eine Einheitsliste der Nationalen Front zur Abstimmung gestellt, wobei es keine Möglichkeit gab, mit „Nein“ zu stimmen.

Flade war mit diesem undemokratischen Wahlverfahren nicht einverstanden. Mit Hilfe eines Schüler-Druckkastens fertigte der damals 18-jährige insgesamt 186 Flugblätter,[2] auf denen er gegen die Wahl protestierte.[3] Auf einem Flugblatt prangerte er den Wahlbetrug an, auf einem anderen, satirisch gestalteten, Flugblatt mit der Überschrift „Die Gans“ karikierte er unter Anspielung auf die hohen Reparationen, die an die Sowjetunion geleistet werden mussten, die Zustände in der DDR: „Die Gans latscht wie Pieck, schnattert wie Grotewohl und wird gerupft wie das deutsche Volk“. Diese Flugblätter klebte er zwischen dem 10. und dem 14. Oktober 1950 in Olbernhau an Hauswände, Laternenmasten und Mauern an. In der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 1950 wurde Flade von einer Zivilstreife der Volkspolizei überrascht. Flade widersetzte sich der Festnahme mit einem Taschenmesser durch Stiche in den Oberarm und den Rücken eines der Polizisten, der dabei leicht verletzt wurde. Flade konnte zunächst entkommen, wurde aber nach einer Großfahndung am 16. Oktober 1950 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.


Strafverfahren

Todesurteil

Im Januar 1951 begann vor dem Landgericht Dresden das Strafverfahren gegen Hermann Flade. Die Hauptverhandlung organisierte die politisch verantwortliche SED in Form eines Schauprozesses in der Gaststätte Tivoli, die den größten Saal in Olbernhau hatte.[3] Flade wurde unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt, wobei die Anklage Flade wahrheitswidrig vorwarf, mit einem Hirschfänger auf den Polizisten eingestochen zu haben. In dem Prozess gelang es Flade, die Sympathien der Zuschauer zu gewinnen, indem er die Zustände im Uranerzbergbau anprangerte und sich dazu bekannte, aktiv gegen die DDR zu kämpfen. Nach zwei Verhandlungstagen wurde Flade am 10. Januar 1951 wegen „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen in Tateinheit mit Betreibens militaristischer Propaganda, versuchten Mordes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ zum Tode verurteilt.

Revisionsverfahren

Das Todesurteil gegen Flade sorgte innerhalb und außerhalb der DDR für Entsetzen. In der DDR wurde in Flugblättern, Maueraufschriften und Briefen gegen das Urteil protestiert.[4] So protestierten auch Werdauer Oberschüler, die zu langen Zuchthausstrafen verurteilt wurden.[5] In West-Berlin fand in den Messehallen am Funkturm eine Großkundgebung statt, bei der der Bürgermeister Ernst Reuter eine Rede hielt. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen Jakob Kaiser (CDU) sprach von einem „reinen Terrorurteil“, und Bundeskanzler Konrad Adenauer bezeichnete das Urteil als „terroristische Handlung“.

Angesichts dieser Reaktionen hielt es nunmehr die SED für angebracht, auf eine Abänderung des Urteils zu drängen. Daher wurde die Verhandlung über Flades Revision vor dem Oberlandesgericht Dresden bereits auf den 29. Januar 1951 festgesetzt, sodass Flades Verteidiger die Revisionsbegründung erst weniger als 24 Stunden vor der mündlichen Verhandlung bei Gericht einreichen konnte. Das Oberlandesgericht bestätigte den Schuldspruch, änderte aber das Strafmaß auf 15 Jahre Zuchthaus ab. Ein Kassationsantrag Flades blieb erfolglos.
Strafvollzug

Hermann Flade befand sich bis 1960 in Haft, davon bis zum 18. Mai 1954 in Einzelhaft. Er war in den Zuchthäusern Bautzen, Torgau – wo er an Tuberkulose erkrankte – und Waldheim[6] inhaftiert. Seine Eltern waren unmittelbar nach seiner Verurteilung in den Westen geflohen. Ein Angebot der Stasi, er könne aus der Haft entlassen werden, wenn er seine Eltern zur Rückkehr in die DDR veranlasst, lehnte Flade ab. In der Haft begann Flade, angeregt durch den Kontakt mit einem inhaftierten Mathematikprofessor, sich mit Mathematik zu befassen. Am 5. Februar 1958 verpflichtete er sich zum Schein als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit, weil er hoffte, auf diese Weise seine Haftentlassung erreichen zu können. Die Staatssicherheit durchschaute Flades Täuschungsabsicht allerdings und brach die Zusammenarbeit ab. Erst am 1. November 1960 wurde Flade infolge einer Amnestie aus der Haft entlassen.
Leben nach der Haftentlassung

Hermann Flade zog nach der Haftentlassung zunächst nach Greiz und verließ im Dezember 1960 die DDR.[7] Er zog zu seinen Eltern nach Traunstein, holte das Abitur nach und studierte dann Politikwissenschaft und Philosophie an den Universitäten in München und Mainz. Er hielt viele Vorträge, in denen er mit dem SED-Regime abrechnete. 1963 erschien sein Buch Deutsche gegen Deutsche – Erlebnisbericht aus dem sowjetzonalen Zuchthaus. Flade reichte 1967 seine Dissertationsschrift über das Thema „Politische Theorie“ ein und wurde zum Dr. phil. promoviert. Ab dem 1. April 1968 arbeitete er als wissenschaftlicher Referent des Vereins für die Wiedervereinigung Deutschlands, ab dem Jahr 1969 dann als Mitarbeiter des Gesamtdeutschen Instituts. Flade trat nie in eine Partei ein, war aber seit 1961 Mitglied der Jungen Union.

Hermann Flade war verheiratet und hatte drei Kinder. Er starb kurz vor der Vollendung seines 48. Lebensjahrs an den Spätfolgen der Haft.

Schriften

Deutsche gegen Deutsche – Erlebnisbericht aus dem sowjetzonalen Zuchthaus. Herder, Freiburg 1963.
Die Chance der Freiheit. Hain, Meisenheim am Glan 1968.

Literatur

Karin König: Hermann Flade und die Freiheit. Ein Werkstattbericht. In: Gerbergasse 18, 98 (2021), 1, S. 40–47.
Karin König: Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben. Hermann Flade – Eine Biographie. Lukas Verlag 2020, ISBN 978-3-86732-353-6.[8]
Kurzbiografie zu: Flade, Hermann Joseph. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 1. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
Karl Wilhelm Fricke: Überzeugt von seiner gerechten Sache. Der politische Widerstand des Hermann Joseph Flade. In: Karl Wilhelm Fricke, Ilko-Sascha Kowalczuk: Der Wahrheit verpflichtet. Texte aus 5 Jahrzehnten zur Geschichte der DDR. Herausgegeben von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und vom Deutschlandfunk. Links, Berlin 2000, ISBN 3-86153-208-5, S. 378–396.

Weblinks

Literatur von und über Hermann Flade im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Hermann Joseph Flade Überblicksartikel, Fotos, Dokumente und Zeitzeugen-Interviews auf jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), gesichtet am 6. März 2017.

Einzelnachweise
Niels Albrecht: Ein Oberschüler vor Gericht. Das politische Todesurteil der DDR-Justiz gegen Hermann Flade von 1951. Diss., Universität Bremen 2008, S. 174.
Faksimile des Flugblatts auf jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), gesichtet am 6. März 2017.
Hermann Joseph Flade auf jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), gesichtet am 6. März 2017.
Flugblatt gegen die Inhaftierung Flades vom Januar 1951 in der SAG Wismut Faksimile auf jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), gesichtet am 6. März 2017.
Video eines Zeitzeugen-Interviews Achim Beyer zum Todesurteil gegen Hermann Joseph Flade auf jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), gesichtet am 6. März 2017.
Foto aus der Haftakte von Hermann Joseph Flade im Zuchthaus Waldheim auf jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), gesichtet am 6. März 2017.
Karin König: Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben. Aus der Biographie von Hermann Flade. In: Deutschland Archiv, veröffentlicht am 28. Juli 2020 von der BPB.
Zusammenfassung des Inhalts von Christoph Gunkel in: Der Spiegel vom 14. Januar 2021: Todesurteil gegen DDR-Schüler Hermann Flade: »Deine Bombenruhe wird dir schon vergehen, wenn du vor dem Schafott stehst«. Abgerufen am 16. Januar 2021.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Flade

 

 

"Verhandlungsbericht

11.01.1951

Vorsitzender: Oberrichter Hartlich (SED)

Beisitzer: Landrichterin Tauber (SED)

Schöffen:

Angestellter

Schlosser

Angestellter

Anklagevertreter: Oberstaatsanwalt Welich

Verteidiger: Rechtsanwalt

Die Verhandlung fand im größten Saal des Ortes Olbernhau - im Tivoli" - statt.

Im Saal waren ca. 1200 Zuschauer anwesend.

...

Die Verhanldung wurde vom Oberrichter Hartlich flüssig und zügig durchgeführt. Man merkte, dass sich das Gericht außerordentlich gut vorbereitet hatte.

..."

Quelle BStu 809006

 

 

 


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