Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Brandenburg

Seit dem 01. Januar 2007 ist das Finanzgericht des Landes Brandenburg mit dem Finanzgericht Berlin zum gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg fusioniert. Der Sitz des gemeinsamen Finanzgerichts ist Cottbus. Ein Finanzgericht in Berlin gibt es seither nicht mehr. Das in Cottbus ansässige Finanzgericht ist nunmehr auch für Berliner Bürger und Unternehmen zuständig.


 

 

Finanzgericht Brandenburg

 

 

Telefon:

Fax:

 

E-Mail: 

Internet:

 

 

Internetauftritt des Finanzgericht Brandenburg (01/2007)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 

 

 

Bundesland Brandenburg

 

 

Präsident am Finanzgericht Brandenburg:  - Präsident am Finanzgericht Brandenburg (ab , ..., 2010)

Vizepräsident am Finanzgericht Brandenburg:  - Vizepräsident am Finanzgericht Brandenburg (ab , ..., 2010)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Finanzgericht Brandenburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

ehemals Richter am Finanzgericht Brandenburg: 

Susanne Braunsdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richterin kraft Auftrags am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.05.2003 als Richterin am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Susanne Braunsdorf nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.2003 als Richterin am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Thomas Braunsdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus (ab 06.04.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt.

Helen Brocks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1998 als Richterin am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2005 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.01.2005 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.

? Prof. Dr. Claus Lambrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Präsident am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.04.2006, ..., 2013) - ab 01.03.2002 Richter am Finanzgericht Brandenburg. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1993 als Vizepräsident am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt.

 

 

Andreas Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter auf Probe / abgeordnet an das Finanzgericht Brandenburg (ab 01.01.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Andreas Neumann nicht aufgeführt.

Prof. Dr. Thomas Stapperfend (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg / Präsident am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.1997 als Richter am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2006 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2011 als Vizepräsident am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Finanzgericht Berlin-Brandenburg - GVP 01.01.2017: Präsident.  

Detlef Widra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (ab ..., ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1997 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.06.1997 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. 

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

 


zurück