Horst Luthin
Redakteur der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" für das Thema Kindschaftsrecht
Horst Luthin (geb. 12.01.1935 in Osnabrück) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm (ab 30.11.1991, ..., 1999) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01,10.1971 als Richter am Landgericht Münster aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 ab 24.01.1978 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 30.11.1991 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Mitherausgeber der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" - FamRZ (siehe auch FamRZ 6/1991)
Sorgerecht lediger Väter
"Väter werden nicht zu ihrem Glück gezwungen"
03.08.2010, 18:07 2010-08-03 18:07:17
Interview: K. Prummer
Familienrechtsexperte Horst Luthin spricht von einer überfälligen Entscheidung - und warnt vor einem automatischem Sorgerecht für Väter, die gar kein Interesse an einem "Ausrutscher"-Kind haben.
Horst Luthin, 75, ist Experte für Familienrecht und als Redakteur des juristischen Fachblatts "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" für das Thema Kindschaftsrecht zuständig. Vor seiner Pensionierung arbeitete er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm.
SZ: Herr Luthin, hat das Bundesverfassungsgericht den Vätern da nicht zu viel zugestanden? Viele wollen nicht einmal für ihr uneheliches Kind zahlen, geschweige denn dafür sorgen.
Luthin: Nein, es ist nicht zu viel. Der Vater muss ja nicht von seinem neuen Recht Gebrauch machen. Die, die nichts von ihrem Kind wissen wollen, werden nicht zu ihrem Glück gezwungen.
SZ: Also eine gute Entscheidung?
Luthin: Eine überfällige. Der Gesetzgeber hinkt in Deutschland schon seit Jahren der sozialen Wirklichkeit hinterher, in der es neben der Ehe unzählbar viele Lebensformen gibt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haute ihm das 2009 um die Ohren. Er entschied, dass das deutsche Recht, das Mütter bevorzugt, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Verfassungsgericht musste reagieren.
SZ: Es hat nun eine Übergangslösung erarbeitet. Sie gilt, bis das Elternrecht geändert ist. Könnte das neue Gesetz ähnlich der Übergangslösung aussehen?
Luthin: Ja, so etwas wäre sinnvoll. Und ich war auch guten Mutes, dass man das hinbekommt. Aber aus den Kommentaren der Justizministerin zu dem Urteil höre ich etwas heraus, das mir Sorge macht. Es klingt, als wolle sie das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch an beide Elternteile geben. Das darf nicht passieren. Das würde auch Väter treffen und zwingen, die gar kein Interesse haben, oder kurze Bekanntschaften, bei denen das Kind ein Zufallsprodukt oder Ausrutscher war.
SZ: Es scheint, als würden der ledigen Mutter immer mehr Rechte entzogen.
Luthin: Ja, das ist auch gut so. In der Rechtsprechung steht immer mehr das Kindeswohl im Mittelpunkt und weniger die Willkür der Mutter. Es ist enorm, wie sich das verändert. Als ich Mitte der sechziger Jahre Richter wurde, hatte ein lediger Vater keine Rechte. Er galt bis 1969 nicht einmal als verwandt mit dem Kind. Er war ein reiner Zahl-Vater. Ich habe viele Umgangsverfahren geleitet, in denen der Vater nicht einmal die Erlaubnis bekam, Kontakt zum Kind aufzunehmen, weil die Rechtslage eben so war.
SZ: Aber kann es zum Wohl des Kindes sein, wenn Mutter und Vater über das Sorgerechtstreiten? Wenn ein Gericht entscheidet, was gut ist für das Kind?
Luthin: Das ist natürlich nicht ideal. Ich habe selbst erlebt, wie schwer es für ein Gericht ist zu entscheiden, wo ein Kind am besten aufgehoben ist. Die Frage ist nur, ob es im Streitfall eine bessere Lösung gibt.
SZ: Laut einer Umfrage des Justizministeriums wollen viele ledige Mütter mit den Erzeugern ihrer Kinder nichts mehr zu tun haben. Besteht angesichts der neuen Rechte die Gefahr, dass einige Frauen dem Vater das Kind verschweigen?
Luthin: Das ist nicht auszuschließen. Deswegen könnten einige Väter nichts von ihrem Glück erfahren.
(SZ vom 04.08.2010/liv)