Institut
Irreführung durch Namensbestandteil "Institut"
"Mit der Verwendung des Begriffs `Institut` in Verbindung mit der Angabe von Tätigkeitsbereichen ... wird allgemein die Vorstellung in den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, dass es sich hierbei um wissenschaftliche Einrichtungen unter dem Dach des Staates handelt ..., nicht aber um einen privaten Verein."
Kammergericht - Beschluss vom 26.10.2011 - 25 W 23/11, veröffentlicht in "GRUR-RR", 2/2012
"Institut für Rechtspsychologie" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten "Gesellschaft für
wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) in München)
- vertreten durch
Dr. Dr. (Univ. Prag)
Dipl.-Psych. Joseph Salzgeber -
http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
- Mehr
zum Thema "Institut" unter Irreführung
durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten GWG München - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten GWG München - https://www.gwg-institut.com/sachverstaendige/in-deutschland/ - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit der sogenannten "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Verbandelt mit dem sogenannten IGF Institut für Gericht und Familie - https://www.igf-berlin.de - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
Der Betrieb 2001, 1664
http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=493
OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 27.04.2001 - 20 W 84/01
Beim privatrechtlichen Zusammenschluss von lediglich drei Fachärzten ist die Bezeichnung „Institut“ als Gesellschaftsname irreführend
Der Namensbestandteil „Institut“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Handelt es sich tatsächlich nur um einen…
http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=20%20W%2084%2F01
Institut für Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie Halle (Saale) - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
In Wirklichkeit eine Bürogemeinschaft von Psychologen, Psychotherpapeuten und Ärzten
Große Steinstraße 69
06108 Halle (Saale)
Tefefon: 0345 / 614068 - 0
E-Mail: institut@rechtspsychologie-halle.de
Internet: https://www.rechtspsychologie-halle.de
Mitglieder der Bürogemeinschaft: M.Sc.Psych. Claudia Best, Dr. phil. Steffen Dauer, Dipl.-Psych. Solveyg Horn, Dr. med. Bernd Langer, Dr. rer. medic. Anne K. Liedtke
Dr. Christine Lamertz
sogenanntes "Institut für Rechtspsychologie" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Blankeneser Hauptstr. 162
22587 Hamburg
(ab , ..., 2006, ..., 2011)
KINDESWOHL
Kinder fühlen sich schuldig
… weil sie es Vater und Mutter recht machen wollen. Die Psychologin warnt die Eltern: Tragt eure Konflikte nicht über die Kinder aus. Denkt daran, dass auch sie es bei einer Trennung schwer haben.
Autorin Christina Lamertz
Wenn ein Paar vor den Scherben seiner Beziehung steht, besteht nicht selten die Gefahr, dass die gemeinsamen Kinder in den Strudel elterlicher Machtkämpfe geraten. Nach einer Trennung ist nichts mehr wie vorher, weder für Mutter noch Vater und schon gar nicht für die Kinder. Eine Zeit der Trauer wäre nötig für jedes Familienmitglied, auch für die Kleinsten, um zu realisieren, dass das Projekt "Vater-Mutter-Kind" mit dieser Familie nie mehr verwirklicht werden wird.
...
Der Kampf um das Sorgerecht wird nicht (nur) aus Liebe zum Kind geführt, sondern hat vor allem für viele Frauen eine existenzielle Bedeutung. Die Souveränität und Zuversicht erwerbstätiger Mütter, die auch nach einer Trennung den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, ist den finanziell abhängigen bzw. nichtberufstätigen Müttern verwehrt.
Wird der Kampf um Kinder jedoch zur Überlebensfrage, lassen sich manche Eltern – meist unbeabsichtigt – dazu verleiten, ihre ohnehin im Konflikt belasteten Kinder zum eigenen Vorteil zu benutzen. Ein Kommentar von Grundschulkindern wie: "Ich bleibe bei meiner Mutter, weil sie sonst ja niemanden mehr hat", ist keine Seltenheit auf dem Kriegsschauplatz deutscher Familiengerichte.
Viele Sorgerechtsprozesse würden ihrer Schärfe beraubt, wären beide Elternteile in der Lage, für sich und ihre Kinder selbst zu sorgen. Wenn junge Frauen sich heute wieder für ein antiquiertes, patriarchisches Versorgungsmodell entscheiden und auf Ausbildung und Beruf verzichten, muss ihnen gleichzeitig bewusst sein, dass im Falle eines gerichtlichen Sorgerechtsstreits Aspekte wie elterliche Verantwortungsfähigkeit und Vorbildfunktion nicht mehr nach den Kriterien der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts beurteilt werden. Die beste Basis für das Kindeswohl ist die authentische Liebe der Eltern, die unantastbare Würde des Kindes und vor allem die finanzielle Unabhängigkeit der Frau, auch wenn die noch so bescheiden ist.
Christina Lamertz, EMMA 5/2009
Die Autorin ist die Leiterin des "Instituts für Rechtspsychologie und Mediation" in Hamburg.
http://www.emma.de/ressorts/artikel/neue-vaeter/denkt-an-die-kinder/
Kommentar Väternotruf:
Seltsamerweise findet man im Internet gar kein "Institut für Rechtspsychologie und Mediation" in Hamburg.
Dabei behauptet sogar das Oberlandesgericht Oldenburg, es gäbe ein "Institut für Rechtspsychologie und Mediation" in Hamburg.
Kein Beschwerderecht der vormals alleinsorgeberechtigten Mutter, wenn das Familiengericht das Sorgerecht in einem neuen Verfahren nunmehr vom Amtsvormund auf den leiblichen Vater des Kindes überträgt.
OLG Oldenburg (Oldenburg) 2. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 15.06.2012, 3 UF 37/12
§ 1680 Abs 2 S 2 BGB, § 1696 Abs 1 BGB, § 59 Abs 1 FamFG
...
Der Senat nimmt auf die genannten Beschlüsse wie auch auf das seinerzeit eingeholte Gutachten des Instituts für Rechtspsychologie und Mediation Hamburg Bezug.
...
Diese Behauptung des 2. Senat für Familiensachen ist allerdings Quatsch , denn die Bezeichnung einer privat geführten Psychologischen Praxis als "Institut" ist nicht erlaubt. Womöglich fehlt den Richtern des 2. Senat für Familiensachen hier die erforderliche Rechtskunde, was hieße, diese am besten noch mal auf die Schulbank zu setzen und dann bei der Prüfung auf Herz und Nieren zu testen und notfalls durchfallen zu lassen.
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
Der Betrieb 2001, 1664
http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html