Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Mühldorf

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Mühldorf

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Straße 18

84453 Mühldorf a. Inn

 

Telefon: 08631/699-0

Fax: 08631/699-699

 

E-Mail: poststelle@lra-mue.de

Internet: www.landkreis-muehldorf.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Mühldorf (01/2020)

Visuelle Gestaltung: geht

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Landkreis Mühldorf am Inn ist ein Landkreis im Osten des Regierungsbezirks Oberbayern. Nachbarkreise sind im Norden die niederbayerischen Landkreise Landshut und Rottal-Inn, im Osten der Landkreis Altötting, im Süden der Landkreis Traunstein und der Landkreis Rosenheim, im Südwesten der Landkreis Ebersberg und im Westen der Landkreis Erding.

 

Bundesland Bayern

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 31. Dezember 2007[2])

Städte

1. Mühldorf am Inn (17.706)

2. Neumarkt-Sankt Veit (6126)

3. Waldkraiburg (24.147)

 

Märkte

1. Buchbach (3133)

2. Gars am Inn (3823)

3. Haag in Oberbayern (6337)

4. Kraiburg am Inn (4001)

Gemeindefreie Gebiete (7,12 km²)

1. Mühldorfer Hart (7,12 km²)

 

Gemeinden

1. Ampfing (6066)

2. Aschau am Inn (2836)

3. Egglkofen (1233)

4. Erharting (910)

5. Heldenstein (2389)

6. Jettenbach (717)

7. Kirchdorf (1303)

8. Lohkirchen (707)

9. Maitenbeth (1897)

10. Mettenheim (3362)

11. Niederbergkirchen (1246)

12. Niedertaufkirchen (1344)

13. Oberbergkirchen (1659)

14. Oberneukirchen (827)

15. Obertaufkirchen (2403)

16. Polling (3417)

17. Rattenkirchen (949)

18. Rechtmehring (1746)

19. Reichertsheim (1687)

20. Schönberg (921)

21. Schwindegg (3495)

22. Taufkirchen (1348)

23. Unterreit (1736)

24. Zangberg (1065)

 

 

 

Jugendamt Landkreis Mühldorf

Kreisjugendamt

 

Fachbereich 23

Amt für Jugend und Familie

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift:

Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn

Postfach 14 74

84446 Mühldorf a. Inn

Telefon: (0 86 31) 699-0

Fax: (0 86 31) 699-699

E-Mail: jugendamt@lra-mue.de

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mühldorf

Mitgliederliste siehe unten.

https://allris.lra-mue.de/bi/au020.asp?AULFDNR=7&altoption=Ausschuss

 

 

Jugendamt Landkreis Mühldorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses. Auf unsere Anfrage vom26.03.2013 haben wir bisher leider noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.

Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

Anfrage vom 15.08.2013. Merkwürdige Antwort vom Landratsamt vom 22.08.und 27.08.2013 siehe unten. Anscheinend ist man dort nicht an Transparenz interessiert. Die DDR und Erich Honecker lassen herzlich grüßen.

 

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Mühldorf a. Inn

 

 

Väternotruf Mühldorf

Matthäus Huber

Bahnhofplatz 9

Simbach am Inn

Telefon: 08571 / 9252617

E-Mail: matthaeus_aloski@btinternet.com

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Elfriede Geisberger - Leiterin des Amtes für Jugend und Familie / Landkreis Mühldorf (ab , ..., 2008, ..., 2020)

Bianca Reiss - stellvertretende Leiterin des Amtes für Jugend und Familie / Landkreis Mühldorf, Gruppenleiterin der pädagogischen Dienste (ab , ..., 2008)

Rekka Neuer - Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit / Landkreis Mühldorf (ab , ..., 2013)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Ansprechpartner/innen:

Matthias Ettinger - Für Gars a. Inn, Haag i. OB, Maitenbeth, Kirchdorf, Mühldorf-Mößling, Mühldorf Nord, Rechtmehring, Reichertsheim: Vertretung: Christa Cholewa oder Annette Eder (2008)

Beatrice Ländler - Für Buchbach, Obertaufkirchen, Rattenkirchen, Schwindegg, Waldkraiburg West/Mitte, Vertretung: Ingrid Hasleder (2008)

Christa Cholewa - Für Ampfing, Mettenheim, Zangberg, Vertretung: Annette Eder oder Matthias Ettinger (2008)

Kerstin Jäger - Für Egglkofen, Erharting, Lohkirchen, Mühldorf Nord-Ost, Neumarkt St. Veit, Niederbergkirchen, Niedertaufkirchen, Oberbergkirchen, Schönberg , Vertretung: Eva Flügl (2008)

Eva Flügl - Für Aschau a. Inn, Heldenstein, Jettenbach, Kraiburg a. Inn, Mühldorf Süd-West, Oberneukirchen, Polling, Taufkirchen, Unterreit, Vertretung Kerstin Jäger (2008)

Ingrid Hasleder - Für Waldkraiburg Nord-Süd-Ost:, Vertretung: Beatrice Ländler (2008)

Annette Eder - Für Altmühldorf:, Vertretung: Christa Cholewa oder Matthias Ettinger (2008)

 

Frau Eberg - Allgemeiner Sozialer Dienst /  Jugendamt Landkreis Mühldorf (ab , ..., 2020)

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mühldorf

Mitgliederliste mit Stand vom 01.01.2020.

Georg Huber Landrat CSU 01.05.2002
Christine Blaschek Ausschussmitglied JHA SPD
Gabriele Blechta Ausschussmitglied JHA Erziehungsberatung, ohne Stimmrecht 12.03.2004 - Caritasverband: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Angelika Deiml Ausschussmitglied JHA Polizei 01.03.2014
Wolfgang Gaigl Ausschussmitglied JHA Berufsschule I 01.05.2014
Claudia Hausberger Ausschussmitglied JHA CSU 21.04.2003
Michael Hell Ausschussmitglied JHA UWG 01.05.2008
Catharina Henke Ausschussmitglied JHA Bündnis 90/Die Grünen 01.05.2002
Dipl. Soziologin Kristin Hüwel Ausschussmitglied JHA Träger der freien Jugendhilfe 01.05.2008
René Keil Ausschussmitglied JHA Träger der freien Jugendhilfe 01.09.2012
Peter Konietzko Ausschussmitglied JHA Don Bosco Aschau a. Inn 01.05.2014
Tanja Kröninger Ausschussmitglied JHA Kath. Jugendstelle im Landkreis Mühldorf 19.04.2013
Alexandra Nettelnstroth Ausschussmitglied JHA Haus der Begegnung 01.05.2014
Veronika Pummerer Ausschussmitglied JHA Evang.-Luth.-Dekanat Traunstein 16.05.2018
Reinhard Retzer Ausschussmitglied JHA ÖDP 01.05.2008
Veronika Schneider Ausschussmitglied JHA Träger der freien Jugendhilfe 01.09.2012
Richard Stefke Ausschussmitglied JHA Caritas-Zentrum Mühldorf a. Inn 04.04.2017
Alina Trojovsky Ausschussmitglied JHA Bundesagentur für Arbeit 28.07.2017
Richard Voglmaier Ausschussmitglied JHA i.d.Jugendhilfe erfahrene Personen 16.07.2018
Dr. Christoph Warga Ausschussmitglied JHA Amtsgericht Mühldorf a. Inn 04.08.2017

Dr. Christoph Warga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Mühldorf (ab 01.10.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2011 als Richter am Amtsgericht Mühldorf aufgeführt. Ab 04.08.2017: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mühldorf. 

Hans Wax Ausschussmitglied JHA Verwaltung 01.03.2010
Margarete Winnichner Ausschussmitglied JHA i.d.Jugendhilfe erfahrene Personen 01.05.2002
Elfriede Geisberger beratendes Mitglied Verwaltung 24.01.2003

https://allris.lra-mue.de/bi/au020.asp?AULFDNR=7&altoption=Ausschuss

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Altötting

überregionale Beratung 

http://familienberatung-altoetting.de

 

 

Familienberatung Landshut

überregionale Beratung

http://landshut-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Mühldorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-muehldorf.de

 

 

Familienberatung Rosenheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-rosenheim.de

 

 

Familienberatung Wasserburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wasserburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Kirchenplatz 7 

84453 Mühldorf

Telefon: 08631 / 376330

E-Mail: eb-muehldorf@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-muehldorf.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

Mitarbeiter/innen: Frau Banzer, Gabriele Blechta - 12.03.2004, ..., 2020: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mühldorf

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising Mühldorf

Weißgerberstr. 2 

84453 Mühldorf

Telefon: 08631 / 15618

E-Mail: muehldorf@eheberatung-oberbayern.de

Internet: http://www.eheberatung-oberbayern.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Nebenstelle von Mühldorf -

Karlsbader Str. 3 

84478 Waldkraiburg

Telefon: 08638 / 84115

E-Mail: eb-muehldorf@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-muehldorf.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Landratsamt Mühldorf Amt für Jugend und Familie

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf

Telefon: 08631 / 699-0

E-Mail: jugendamt@lra-mue.de

Internet: http://www.lra-mue.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Mühldorf 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Mühldorf

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Mühldorf 

 

 

 

 


 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mühldorf

Mitgliederliste mit Stand vom 15.08.2013

Robert Anderl beratendes Mitglied Polizeiinspektion 13.03.2009

Georg Huber Landrat CSU 01.05.2002

Dr. Bernhard Grabmeyer M.A. Ausschussmitglied WGW 01.05.2002

Claudia Hausberger Ausschussmitglied CSU 21.04.2003

Michael Hell Ausschussmitglied UWG 01.05.2008

Britta Hennersdorf Ausschussmitglied Träger der freien Jugendhilfe 16.10.2008

Martha Huber Ausschussmitglied Träger der freien Jugendhilfe 16.10.2008

Dipl. Soziologin Kristin Hüwel Ausschussmitglied Träger der freien Jugendhilfe 01.05.2008 - Kreisjugendring Mühldorf

Christa Moser Ausschussmitglied B90/Grüne 01.05.2002

Reinhard Retzer Ausschussmitglied ÖDP 01.05.2008

Veronika Schneider Ausschussmitglied Träger der freien Jugendhilfe 01.09.2012

Klara Maria Seeberger Ausschussmitglied SPD 21.04.2003

Herbert Späth Ausschussmitglied Caritas-Zentrum Mühldorf a. Inn 01.05.2002

Margarethe Winnichner Ausschussmitglied i.d.Jugendhilfe erfahrene Personen 01.05.2002 - Diakonie - www.diakonie-traunstein.de

René Keil Ausschussmitglied Träger der freien Jugendhilfe 01.09.2012

Ludwig Lechner beratendes Mitglied Vertreter Arbeitsamt 16.10.2008

Elfriede Unterstöger Ausschussmitglied i.d.Jugendhilfe erfahrene Personen 01.05.2002 - Franziskushaus Au am Inn - http://franziskushaus-au.de

Gabriele Blechta beratendes Mitglied Erziehungsberatung, ohne Stimmrecht 12.03.2004 - Caritas - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Mühldorf

Elfriede Geisberger beratendes Mitglied Verwaltung 24.01.2003

Paul Schönstetter beratendes Mitglied Verwaltung 06.04.2004

Wolfgang Zölch beratendes Mitglied Jugend-,Familien-o. Vormundschaftsrichte 01.05.2002

Wolfgang Zölch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Mühldorf (ab 01.07.1984, ..., 2014) - 2012: Familien- und Adoptionssachen, Wohnungseigentums- und Vormundschaftssachen. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mühldorf. 2014: Familiensachen - Abteilung 2.

Tanja Kröninger beratendes Mitglied - Katholische Jugendstelle im Landkreis Mühldorf

http://allris.lra-mue.de/au020.asp?AULFDNR=7&options=4&altoption=Ausschuss

 

 

 


 

 

 

Jugendamt Landkreis Mühldorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses. Auf unsere Anfrage vom 26.03.2013 haben wir bisher leider noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.

Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

15.08.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Geisberger Elfriede ...

Gesendet: Mittwoch, 7. August 2013 08:04

An: 'info@vaeternotruf.de'

Betreff: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind auf unserer Internetseite unter "Kreispolitik" abrufbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfriede Geisberger

Leiterin des Amtes für Jugend und Familie

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: (08631) 699-770

Fax: (08631) 699-15770

E-Mail: ...

 

 

 

Sehr geehrte Frau Geisberger,

Danke für Ihre Rückmeldung.

Etwas schwer zu finden, aber nun - gottlob - geschafft.

 

Es fehlen allerdings Angaben über die entsendenden Freien Träger. Vielleicht kann das noch ergänzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

15.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Geisberger Elfriede ...

Gesendet: Donnerstag, 22. August 2013 08:50

An: 'inf@vaeternotruf.de'

Betreff: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

hierzu werden von uns keine Angaben gemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfriede Geisberger

Leiterin des Amtes für Jugend und Familie

 

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: (08631) 699-770

Fax: (08631) 699-15770

E-Mail: ...

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Geisberger,

Ihre Antwort ist nicht zielführend. Wir hatten das schon mitbekommen, dass darüber bisher keine Angaben gemacht werden. Deswegen ja auch unsere Bitte, diese Angaben nun zu tätigen.

 

Es gibt doch hoffentlich im Landkeis Mühldorf keinen Grund öffentlich interessierende Informationen zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses geheim zu halten?

 

Das Jugendamt ist bekanntlich zweigliedrig.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

Legen Sie daher unsere Anfrage bitte dem Jugendhilfeausschuss vor, der Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse hat.

 

Wir bitten um Bestätigung der Weiterleitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1.

mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

2.

mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1.

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2.

der Jugendhilfeplanung und

3.

der Förderung der freien Jugendhilfe.

(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nummer 1 stimmberechtigt ist.

Fußnote

§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 27. August 2013 12:35

An: 'info@vaeternotruf.de'

Cc: Geisberger Elfriede

Betreff: AW: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

 

zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 22.08.2013 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Der Vorwurf der Geheimhaltung führt ins Leere, da Jugendhilfeausschusssitzungen öffentlich stattfinden und somit jede Person als Zuhörer teilnehmen kann. Zudem sind Namen und Kontaktdaten sämtlicher Auschussmitglieder im Internet öffentlich zugänglich.

 

Dem Wunsch nach Eingabe Ihres Antrags in den Jugendhilfeausschuss kann nicht entsprochen werden, da Sie nach der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisauschuss und die weiteren Auschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn nicht antragsberechtigt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rekka Neuer

Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

...

 

 

 

Liebe Frau Neuer,

 

ich würde von Geheimniskrämerei sprechen. Wenn es nichts zu verbergen gibt, dann könnten Sie uns problemlos die erbetenen Informationen zusenden.

 

Die Vertreter der Freien Träger sind nicht in ihrer Eigenschaft als natürliche Personen Mitglied im Jugendhilfeausschuss, sondern in Ihrer Eigenschaft als Vertreter dieser Träger. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin festgestellt.

Von daher sind die Namen also auch zu ergänzen um die Namen der Freien Träger.

Was gibt es da geheimzuhalten?

 

Bitte senden Sie mir die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn zu.

 

Bitte teilen Sie netterweise auch Ihre Funktion innerhalb des Jugendamtes mit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

27.08.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Neuer Rekka ...

Gesendet: Dienstag, 27. August 2013 15:26

An: 'info@vaeternotruf.de'

Cc: Geisberger Elfriede

Betreff: AW: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

nach Rücksprache mit Herrn Landrat Georg Huber teile ich Ihnen mit, dass sich an unserem bisherigen Vorgehen nichts ändern wird.

Ich verweise diesbezüglich auf meine vorangegangene E-Mail.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rekka Neuer

Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit

 

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

...

 

 

 

Liebe Frau Neuer,

man könnte meinen, es handle sich hier um eine Provinzposse oder das Phantom der Opfer, wenn man denn nicht gleichzeitig unterstellen kann, dass es auch viele kompetente Menschen im Landkreis Mühlendorf geben dürfte, denen die Informationsfreiheit Herzenssache ist. 

Wir baten zudem um Zusendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn. Sollte auch diese einer unerfindlichen Geheimniskrämerei unterliegen, bitten wir um Nachricht, andernfalls bitten wir um Zusendung.

 

 

Bitte teilen Sie wie bereits angefragt netterweise auch Ihre Funktion innerhalb des Jugendamtes mit.

 

Es bleibt zu hoffen, dass den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Mühldorf SGB 8 bekannt ist, nach der bestimmt ist:

 

Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

So müsste sich denn wohl erst der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema beschäftigen und der Verwaltung des Jugendamtes die dringend notwendig erscheinende Orientierung geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

27.08.2013

 

 

 

 


 

 

 

Familiendrama

Mutter verletzt Kinder und sich selbst schwer

10. Dezember 2009, 17:51 Uhr

In einem Einfamilienhaus im Waldkraiburg (Bayern) sind eine Frau und ihre beiden Kinder mit schweren Verletzungen gefunden worden. Offenbar hatte die Mutter versucht, ihre Kinder zu töten. Der elf Jahre alte Junge hatte Stichverletzungen in der Brust, das sechs Jahre alte Kind wies Vergiftungserscheinungen auf.

Bei einem Familiendrama im bayerischen Waldkraiburg hat eine 37-jährige Frau ihre beiden Kinder und sich selbst schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, hatte der elfjährige Sohn Stichverletzungen in der Brust.

Der sechs Jahre alte Sohn war nicht ansprechbar, da ihm die Mutter offenbar Tabletten verabreicht hatte. Um welche Substanz es sich handelte, war zunächst unklar. Äußerlich war der Junge unverletzt. Die Frau selbst hatte sich die Pulsadern aufgeschnitten. Die Ermittler gehen von einer Verzweiflungstat der Mutter aus.

Die Frau verwendete nach Polizeiangaben bei ihrer Tat ein Messer. Anschließend rief sie den von ihr getrennt lebenden 42 Jahre alten Ehemann an. Dieser fand den älteren Sohn im Schlafzimmer und den sechsjährigen Jungen im Erdgeschoss des Einfamilienhauses. Er verständigte die Rettungskräfte.

Der ältere Sohn schwebte nach Angaben der Polizei zunächst in Lebensgefahr. Am Nachmittag teilten die Ermittler dann mit, dass bei keinem der Verletzten mehr Lebensgefahr bestehe.

Die Frau war seit längerer Zeit krank und auch psychisch labil, wie es hieß. Offenbar habe sie die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet.

http://www.welt.de/vermischtes/article5491126/Mutter-verletzt-Kinder-und-sich-selbst-schwer.html

 

 


 

 

 

Traunstein/Mühldorf

Bewährung für Missbrauch an Siebenjähriger

Der Missbrauch eines siebenjährigen Mädchens durch sexuelle Übergriffe am 28. Juli 2007 im Bad der Kindsmutter brachte einem 50-jährigen Pfleger aus dem Raum Mühldorf eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ein. Als die Mutter damals unerwartet ins Bad kam, ließ der Mann von der Kleinen ab.

Die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Ulrich Becker setzte die Strafe zur Bewährung aus - unter der Auflage einer Therapie zur Behandlung der sexuellen Störungen. Von dem zweiten Vorwurf - Vergewaltigung seiner inzwischen 26-jährigen Stieftochter im Jahr 2002 - sprach das Gericht den Angeklagten auf Antrag von Oberstaatsanwalt Karl Schneider frei. Die Anwendung von Gewalt sei nicht mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen, begründete der Vorsitzende Richter im Urteil.

Der 50-jährige Angestellte hat im Sommer 2007 ein sieben Jahre altes Mädchen mindestens dreimal sexuell missbraucht. Tatort war die Wohnung der Mutter im Landkreis Mühldorf. Bereits 2002 soll er seine damals 20-jährige Stieftochter, die bei ihrer Mutter zu Besuch war, gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Die mutmaßliche Tat an der erwachsenen Tochter seiner früheren Ehefrau soll sich in der Nacht vom 13. auf 14. April 2002 ereignet haben. Die junge Frau soll sich nach Mitternacht zu ihrer Mutter ins Bett gelegt haben. Minuten später soll sich der Angeklagte neben seine Stieftochter gelegt und sich an ihr vergangen haben. Die Frau wehrte sich laut Anklage mit eindeutigen Worten und versuchte, sich zu entwinden - vergeblich. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht den Angeklagten allerdings frei, Gewaltanwendung konnte nach Ansicht der Richter nicht nachgewiesen werden.

Mit eineinhalb Jahren auf Bewährung bestrafte das Gericht den 50-Jährigen allerdings für den Missbrauch einer heute Neunjährigen. Nach Ansicht des Gerichts nahm der Mann am Abend des 28. Juli 2007 in der Wohnung der Mutter des Mädchens ein Wannenbad. Als die siebenjährige Tochter, mit einem Bikini bekleidet, ins Bad kam, zog er das Mädchen in die Wanne und missbrauchte es - bis die Mutter des Mädchens überraschend das Badezimmer betrat. In den Monaten vorher soll sich der Mann bereits zweimal in der gleichen Wohnung in sexueller Absicht an der Siebenjährigen vergriffen haben.

Über den Verlauf der Hauptverhandlung, ob der Angestellte geständig war oder nicht, war nichts zu erfahren. Das Gericht hatte auf Antrag des Angeklagten und seiner Verteidigerin die Öffentlichkeit während der stundenlangen Vernehmung zu den Vorwürfen der Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Karl Schneider ausgeschlossen. kd

02.10.2008

https://www.ovb-online.de/news/landkreis_muehldorf/muehldorf/Muehldorf-Bewaehrung-fuer-Missbrauch-an-Siebenjaehriger;art4142,1248932

 

 

 


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