Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Nienburg/Weser

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Nienburg/Weser

Kreishaus am Schloßplatz

31582 Nienburg

 

Telefon: 05021 / 967-0

Fax: 05021 / 967-429

 

E-Mail: info@kreis-ni.de

Internet: http://www.lk-nienburg.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Nienburg (01/2016)

Visuelle Gestaltung: gut

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Landkreis Nienburg/Weser ist ein Landkreis im zentralen Niedersachsen in der Mittelweserregion. Er grenzt im Westen an den Landkreis Diepholz, im Norden an den Landkreis Verden, im Osten an den Landkreis Soltau-Fallingbostel und an die Region Hannover und im Süden an den Landkreis Schaumburg und an den nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke.

 

Bundesland Niedersachsen

Städte und Gemeinden:

(Einwohner am 31. Dezember 2007)[1]

Einheitsgemeinden

1. Nienburg/Weser, Stadt, Selbständige Gemeinde (32.710)

2. Rehburg-Loccum, Stadt [Sitz: Rehburg] (10.618)

3. Steyerberg, Flecken (5.387)

4. Stolzenau (7.565)

 

Samtgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden

Sitz der Samtgemeindeverwaltung *

* 1. Samtgemeinde Eystrup (6.266)

1. Eystrup * (3.366)

2. Gandesbergen (468)

3. Hämelhausen (580)

4. Hassel (Weser) (1.852)

 

* 2. Samtgemeinde Grafschaft Hoya (10.931)

1. Bücken, Flecken (2.207)

2. Hilgermissen (2.200)

3. Hoya, Stadt * (3.811)

4. Hoyerhagen (1.071)

5. Schweringen (846)

6. Warpe (796)

 

* 3. Samtgemeinde Heemsen (6.114)

1. Drakenburg, Flecken (1.753)

2. Haßbergen (1.542)

3. Heemsen (1.760)

4. Rohrsen * (1.059)

 

* 4. Samtgemeinde Landesbergen (8.550)

1. Estorf (1.486)

2. Husum (2.162)

3. Landesbergen * (2.913)

4. Leese (1.745)

* 5. Samtgemeinde Liebenau (6.270)

1. Binnen (1.056)

2. Liebenau, Flecken * (3.871)

3. Pennigsehl (1.343)

 

* 6. Samtgemeinde Marklohe (8.481)

1. Balge (1.852)

2. Marklohe * (4.455)

3. Wietzen (2.174)

 

* 7. Samtgemeinde Steimbke (7.503)

1. Linsburg (1.002)

2. Rodewald (2.627)

3. Steimbke * (2.479)

4. Stöckse (1.395)

 

* 8. Samtgemeinde Uchte (14.500)

1. Diepenau, Flecken (4.054)

2. Raddestorf (2.075)

3. Uchte, Flecken * (4.858)

4. Warmsen (3.513)

 

 

 

Jugendamt Landkreis Nienburg

Kreisjugendamt

E-Mail: asd@kreis-ni.de

Pflegekinderdient: pflegekinderdienst@kreis-ni.de

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Nienburg

Mitglieder siehe unten

https://buergerinfo.lk-ni.de/kp0040.php?__kgrnr=40&

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Nienburg

Amtsgericht Stolzenau

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Horst Barthel - Leiter des Jugendamtes Landkreis Nienburg (ab , ..., 2013)

Regina Bodenstab - Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes / Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2013)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Fru Badke - Jugendamt Landkreis Nienburg / Allgemeiner Sozialer Dienst (ab , ..., 2014)

Frau Bartels - Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2012)

Frau Dehmel - Beistandschaften / Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2016)

Frau Eckert - Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2012)

Frau de Vries - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2006, ..., 2014)

Frau Kettler - Beistandschaften / Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2014)

Frau Knipping - Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2014)

 

 

Nicht mehr als Mitarbeiter/in im Jugendamt tätig:

Herr Schulten - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Nienburg (ab , ..., 2002)

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Nienburg

Mitgliederliste mit Stand vom 01.11.2013

Stimmberechtigtes Mitglied

Friedrich Andermann stellv. Ausschussvorsitzende/r

Dörthe Heuer Ausschussmitglied

Falk Huneke Ausschussmitglied

Elisabeth Kurowski Ausschussmitglied

Jörg Meier Ausschussmitglied ohne Kreistagsmandat

Birgit Menzel Ausschussvorsitzende/r

Heinz-Dieter Rohlfs Ausschussmitglied

Detlef Schiller Ausschussmitglied ohne Kreistagsmandat

Gudrun Schinkel Ausschussmitglied ohne Kreistagsmandat

Norbert Sommerfeld Ausschussmitglied

Grundmandat gem. § 4 Abs. 3 AG KJHG

Friedrich Leseberg Ausschussmitglied

Beratendes Mitglied

Horst Barthel beratendes Mitglied Leiter des Jugendamtes

Regina Bodenstab beratendes Mitglied Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes

Anke Imgarten beratendes Mitglied Erzieherin aus einer Kindertagesstätte auf Vorschlag der Träger von Kindertagesstätten

Hans-Joachim Krug-Gildehaus beratendes Mitglied Richter des Vormundschafts-, Familien- oder Jugendgerichtes

Hans-Joachim Krug-Gildehaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Stolzenau / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stolzenau (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1986 als Richter am Amtsgericht Stolzenau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2008, 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Stolzenau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellveertretender Direktor am Amtsgericht Stolzenau aufgeführt.2012: Familiensachen - Abteilung 5. FamRZ 14/2010 zu OLG Celle - 19 UF 49/10. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Nienburg.

Claudia Oelsner beratendes Mitglied Kreisjugendpflegerin

Ilka Rengstorf beratendes Mitglied

Britta Schäfer beratendes Mitglied Vertreterin der unteren Schulbehörde

Iris Wesling beratendes Mitglied Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderungen

https://buergerinfo.lk-ni.de/kp0040.php?__kgrnr=40&

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bückeburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-bueckeburg.de

 

 

Familienberatung Hannover

überregionale Beratung

http://hannover-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Neustadt am Rübenberge

überregionale Beratung 

http://familienberatung-neustadt-ruebenberge.de

 

 

Familienberatung Nienburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-nienburg.de

 

 

Familienberatung Sulingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-sulingen.de

 

 

Familienberatung Syke

überregionale Beratung

http://familienberatung-syke.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

 

Mehrgenerationenhaus Stolzenau Haus der Generationen e.V.

Oldemeyer Str. 9

31592 Stolzenau

Telefon: 05761 / 902696

E-Mail: hausdg@web.de

Internet: http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/stolzenau

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Gruppenarbeit

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes

Kreishaus A am Schloßplatz 

31582 Nienburg

Telefon: 05021 / 967-309

E-Mail: allgemeiner-sozialer-dienst@kreis-ni.de

Internet: http://www.lk-nienburg.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung, Telefonische Beratung, § Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Notunterkunft für Kinder und Jugendliche

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Rühmkorffstr. 12 

31582 Nienburg

Telefon: 05021 / 967-676

E-Mail: bkje@kreis-ni.de

Internet: http://www.lk-nienburg.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen: Herr From (2014), Frau Thiele (2014)

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle -

Allee 6 

31592 Stolzenau

Telefon: 05761 / 922606

E-Mail:

Internet: http://www.lk-nienburg.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Familienplanungsberatung

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Nienburg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Nienburg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Nienburg 

Nienburger Frauenhaus

Straße: 

31580 Nienburg

Telefon: 05021 / 2424

E-Mail: frauenhaus.nienburg@freenet.de

Internet: http://www.frauenhaus-nienburg.de

Träger: Hilfe für Frauen in Not e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt BISS

Von-Philipsborn-Str. 2a

31582 Nienburg

Telefon: 05021 / 889488

E-Mail: biss-nienburg@web.de

Internet:

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Krisenintervention, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 



Verein für die Arbeit Mit-Menschen gGmbH

Am Mußriedegraben 11

31582 Nienburg

Telefon: +49 (0) 5021 - 921 600 4

E-Mail: info@vam-ni.de

Internet: https://vam-nienburg.de

Vertreten durch: Sylvia Gries und Marc Jonas (2020)

 



 

 

09. Januar 2008

Geständnis: 15-Jähriger hat dreifache Mutter erwürgt

 

Verden - Ein 15-Jähriger muss sich seit Mittwoch wegen Mordes an einer Nachbarin vor dem Landgericht Verden verantworten. Zum Prozessauftakt gab der Schüler aus Steimbke (Kreis Nienburg) zu, die dreifache Mutter im Juli 2007 erwürgt zu haben. Er bestreite aber eine konkrete Tötungsabsicht und habe Reue bekundet, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Prozess findet wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer Jugendkammer statt.

Laut Anklage gehörten der Schüler und die 24-jährige Melanie K. zu den Gästen einer Geburtstagsfeier am 19. Juli vergangenen Jahres. Er habe die Frau danach betrunken auf einer Bank sitzend gefunden und sie bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt. Dann habe er sie in einen nahen Entwässerungsgraben gezogen und erneut gewürgt, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Die Frau sei dann kurz darauf an Ersticken in Verbindung mit dem Einatmen von Schlamm und Schlick gestorben. Die Leiche der Frau wurde am 20. Juli gefunden.

Der Schüler wurde wenige Tage später festgenommen und gab bei der Polizei zunächst Tötungsfantasien als Motiv an. Vor Gericht erklärte er der Sprecherin zufolge jedoch, er könne sich sein Handeln nicht erklären. Er sei der Frau gefolgt, weil er sich davon überzeugen wollte, dass sie sicher nach Hause komme. Er habe sie in den Graben gezogen, weil er sie schon für tot gehalten habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 15-Jährigen Mord aus Heimtücke und Mordlust vor. Bei einer Verurteilung drohen ihm maximal zehn Jahre Jugendstrafe.

Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage bis 5. Februar angesetzt. Das Gericht will zwölf Zeugen und ein Jugendpsychiater hören.

 

http://www.net-tribune.de/article/090108-251.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Man kann davon ausgehen, dass der 15-jährige Junge, der hier vor dem Landgericht Verden steht, unter der Obhut seiner sorgeberechtigten Eltern aufgewachsen ist und nun ganz einfach mal so eine 24-jährige Frau erwürgt hat. Die juristische Konsequenz müsste sicher lauten, beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen, denn sie haben - so wie es sich hier zumindest andeutet - einen jugendlichen Mörder herangezogen, also schlichtweg in ihrer Erziehung versagt. Doch wer die deutsche Zustände kennt, der wird wissen, dass keinem Elternteil in Deutschland das Sorgerecht entzogen wird, nur weil sein Kind andere Menschen tötet.

Nein, das Sorgerecht wird in Deutschland nur dann entzogen, wenn dies "dem Wohl des Kindes am besten dient" (Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB) oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist (Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB). Das ist aber hier sicher nicht der Fall. So wird man bei den zuständigen Behörden sicher meinen, der Junge hätte zwar eine Mutter von drei Kinder getötet, aber dafür seine Eltern verantwortlich zu machen und ihnen das Sorgerecht zu entziehen, das käme nun gar nicht in Betracht, während sich die Behörden (Jugendamt und Familiengericht) jedes Jahr Tausendfach Trennungseltern, meist trifft es Väter, das Sorgerecht entziehen, weil dies angeblich dem Wohl des Kindes am besten dient (§1671 BGB).

 

 

 


 

 

 

 

Lokalnachrichten

 

Unterhalt nicht gezahlt: Gefängnisstrafe ganz knapp verhindert

29-jähriger Vater ging mit Erfolg in die Berufung / Späte Einsicht half ihm, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen

Verden (wb). Gefängnis, weil er für seine beiden unehelichen Kinder (drei und sechs Jahre) keinen Unterhalt gezahlt hatte, das drohte einem 29 Jahre alten Angeklagten nach einem Prozess im Juni vor dem Amtsgericht Nienburg. Acht Monate ohne Bewährung lautete das Urteil.

Grund war eine Vorstrafe von sechs Monaten (mit noch laufender Bewährung) wegen der gleichen Straftat. Der Möbeltischler ging in die Berufung. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht in Verden neu verhandelt.

Unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Prozess hatte der Mann, der inzwischen in Bremen lebt, die Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen. In Abstimmung mit dem Jugendamt Nienburg, zahlte er zunächst 200 Euro monatlich. Diese späte Einsicht half ihm jetzt den Kopf noch einmal aus der Schlinge zu ziehen. "Traurig, dass es immer erst eines solchen Urteils bedarf", so der Staatsanwalt später in seinem Plädoyer. Einen Freispruch wolle man gar nicht, erklärte der Verteidiger, er sei ja auch schuldig. Gleichzeitig gab der Jurist aber zu bedenken, dass es doch das wichtigste sei, dass die beiden in Nienburg lebenden Kindsmütter jetzt und künftig Unterhalt bekommen. Was jedoch wieder wegfallen würde, wenn sein Mandant im Gefängnis säße. Der habe die Prioritäten falsch gesetzt, allerdings auch nicht gezahlt, weil er schlichtweg nicht zahlen konnte.

Mehr in der HARKE vom 22. Oktober 2007.

http://www.dieharke.de/artikelseite.php3?userid=&publikation=105&template=arttextphp&ausgabe=42087&redaktion=105&artikel=108561119

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Kopf aus der Schlinge gezogen" - wir wussten gar nicht, dass in Nienburg noch Menschen durch den Galgen hingerichtet werden. Wundern würde es uns aber nicht, denn während Müttern in Deutschland weitestgehend Narrenfreiheit gewährt wird, gelten Väter als vogelfrei, auch wenn man das nur ungern zugibt.

 

 


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